Brüssel, den 25.6.2026

COM(2026) 344 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2024


Inhalt

1.    Einleitung    

2.    Verwirklichung der mit dem Haushalt angestrebten Ziele    

3.    Schutz der finanziellen Interessen der EU    

4.    Transparenz    

5.    Tragfähigkeit der Schulden    

6.    Ausblick    

1. Einleitung

Entsprechend der Empfehlung des Rates erteilte das Europäische Parlament am 29. April 2026 der Kommission Entlastung für die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2024.

In diesem Bericht werden die wesentlichen Maßnahmen zusammengefasst, die die Kommission als Reaktion auf die wichtigsten Forderungen i) des Europäischen Parlaments in seiner Entlastungsentschließung 1 und ii) des Rates in seiner Empfehlung zur Entlastung 2 ergriffen hat. Die Kommission wird noch im Laufe dieses Jahres auf spezifische Anfragen antworten.

2. Verwirklichung der mit dem Haushalt angestrebten Ziele

Im Jahr 2024 trug der EU-Haushalt entscheidend dazu bei, die EU bei der Umsetzung ihrer politischen Prioritäten zu unterstützen. Wie in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts – Haushaltsjahr 2024 3 dargelegt, trug der EU-Haushalt zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, zur Unterstützung von Landwirten und zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität bei. Mit Mitteln aus dem Haushalt wurden der grüne und der digitale Wandel sowie die Stärkung der Außengrenzen und der Verteidigungsfähigkeit der EU gefördert, ein Beitrag zur Bewältigung des Migrationsdrucks geleistet, unerschütterliche Unterstützung für die Ukraine geleistet und die EU bei der Reaktion auf die humanitäre Krise im Nahen Osten unterstützt.

Der EU-Haushalt war von entscheidender Bedeutung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Erhöhung der wirtschaftlichen Sicherheit (z. B. durch Investitionen in saubere Technologien, Humankapital und grenzüberschreitende Infrastruktur zur Stärkung der regionalen Entwicklung und des Binnenmarkts) sowie für die Festigung der strategischen Partnerschaften der EU weltweit.

a. Ausführung des Haushaltsplans

Das Parlament erklärt sich besorgt über die Ausführungsquote des EU-Haushalts im Rahmen des derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) sowie der Aufbau- und Resilienzfazilität. Es stellt fest, dass Verzögerungen bei der Ausführung sowohl das Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen als auch den Druck gegen Ende des Programmplanungszeitraums erhöhen.

Die Kommission betont, dass die gebundenen, aber noch nicht aus dem EU-Haushalt ausgezahlten Beträge, d. h. die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL, Reste à Liquider), Ende 2024 um 35 Mrd. EUR niedriger waren als Ende 2023. Fast die Hälfte der bis Ende 2024 noch abzuwickelnden Mittelbindungen (ohne die noch abzuwickelnden Mittelbindungen im Rahmen des Programms NextGenerationEU) steht im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik und daher mit der Ausführung der Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung durch die Mitgliedstaaten. Da der Anteil der vor Ort ausgewählten Projekte von ca. 12 % Ende 2023 auf ca. 37 % (2024) bzw. ca. 65 % (2025) der verfügbaren Mittel für die Kohäsionsprogramme 2021-2027 gestiegen ist, hat sich die finanzielle Ausführung erheblich beschleunigt, wobei viele Mitgliedstaaten Zahlungsanträge eingereicht haben, die weit über ihr N+3-Ziel für die Aufhebung von Mittelbindungen hinausgingen. Dank dieser positiven Entwicklung haben die Projektauswahl und die Auszahlungen im Vergleich zum Zeitraum 2014-2020 aufgeholt. Um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten beim Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten und bei der Beseitigung von Investitionsengpässen.

Die Kommission wird die Umsetzung der EU-Programme und -Instrumente weiterhin aufmerksam verfolgen. Sie veröffentlicht jährlich Informationen über die Vorausschätzung der Haushaltsausführung sowie einen Fortschrittsbericht über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen.

Im Hinblick auf die noch abzuwickelnden Mittelbindungen aus dem Programm NextGenerationEU haben viele Mitgliedstaaten ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne überarbeitet, Mittel auf ausgereifte Projekte umgeschichtet, Etappenziele und Zielwerte angepasst und Umsetzungsengpässe beseitigt, wobei sie die Ambitionen der Aufbau- und Resilienzpläne beibehalten haben. Diese Überarbeitungen zielten darauf ab, den sich ändernden Umständen Rechnung zu tragen und die Leistungsfähigkeit zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf einem rechtzeitigen Abschluss der Zahlungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bis Ende 2026 lag. Am 30. April 2026 nahm die Kommission Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu operativen Aspekten im Zusammenhang mit der letzten Phase und dem Abschluss der Aufbau- und Resilienzfazilität an, um den erfolgreichen Abschluss sicherzustellen.

Bis zu einem gewissen Grad haben die Mitgliedstaaten möglicherweise der Umsetzung und Überarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Vorrang eingeräumt, was zu Verzögerungen bei der Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme geführt haben könnte. Gleichzeitig tragen die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Maßnahmen dazu bei, die Umsetzung der Mittel aus dem MFR zu beschleunigen, z. B. dürften die Reformen der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren positive Auswirkungen auf die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen anderer EU-Fonds haben.

b. Berücksichtigung neuer Prioritäten: Verteidigung und Ukraine

Die Kommission begrüßt die Auffassung des Parlaments, dass „Verteidigung und Unterstützung für die Ukraine im derzeitigen geopolitischen Kontext als haushaltspolitische Priorität behandelt werden müssen und dass zur Verwirklichung dieses Ziels entsprechende Mittel vorgesehen werden sollten“ 4 .

Die Kommission setzt sich für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten der EU ein. Sie hat mehrere Initiativen zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft und zur Förderung von Investitionen vorgeschlagen, darunter i) Darlehen in Höhe von bis zu 150 Mrd. EUR für die Mitgliedstaaten, die aus dem EU-Haushalt im Rahmen des Instruments für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (Security Action for Europe, SAFE) abgesichert werden, ii) das Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030, iii) der Plan „ReArm Europe“ und iv) die Vereinfachung durch das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft.

In dem Zeitraum seit der Invasion Russlands in die Ukraine bis Ende 2024 führte das unerschütterliche Engagement der EU für die Ukraine zur Bereitstellung von 130,2 Mrd. EUR für finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung. Im Februar 2024 wurde die Ukraine-Fazilität eingerichtet, um die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine zu unterstützen. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs der Ukraine für die Jahre 2026-2027 wurde das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine, mit dem in den Jahren 2026-2027 bis zu 90 Mrd. EUR bereitgestellt werden und das durch die Aufnahme von EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten finanziert wird,
im Februar 2026 angenommen .

c. Auswirkungen der EU-Mittel auf Klima und biologische Vielfalt

Die Kommission nimmt die Bemerkungen des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), der „Mängel bei der Methode der Kommission festgestellt hat, mit der die Auswirkungen der Ausgaben der Union auf das Klima geschätzt werden“ 5 , sowie die Feststellung des Parlaments zur Kenntnis, dass „mit den derzeitigen Methoden zur Verfolgung der Ausgaben für Klima und biologische Vielfalt nicht alle Auswirkungen der Tätigkeiten der Union … vollständig erfasst werden“ 6 .

Die Kommission beabsichtigt, die Beiträge aus dem EU-Haushalt sowie die Ergebnisse im Zusammenhang mit Klimaschutz und biologischer Vielfalt im Einklang mit dem derzeitigen Leistungsrahmen zu messen. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik ist sie verpflichtet, die Methodik und die spezifischen Koeffizienten anzuwenden, die in den jeweiligen Basisrechtsakten zur Einrichtung dieser Programme festgelegt sind. Für den MFR 2028-2034 hat die Kommission ein gestrafftes System zur Optimierung der Überwachung der Ausgaben und Ergebnisse der EU im Zusammenhang mit Klima- und Umweltzielen vorgeschlagen.

3. Schutz der finanziellen Interessen der EU

Die Kommission misst der Überwachung der Verwendung der EU-Mittel in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und den anderen Durchführungspartnern größte Bedeutung bei.

a.Ausgaben im Einklang mit den Werten der EU, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatlichkeit

Das Parlament fordert die Kommission auf, die verfügbaren Instrumente in vollem Umfang und konsequent zu nutzen, mit denen EU-Mittel ausgesetzt oder geschützt werden können, wenn Mängel im Bereich der Rechtsstaatlichkeit die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in den betreffenden Mitgliedstaaten, insbesondere in Ungarn und der Slowakei, beeinträchtigen.

Im Rahmen der Konditionalitätsverordnung überwacht die Kommission proaktiv die Lage in allen Mitgliedstaaten, um Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, so früh wie möglich zu erkennen. Die Kommission nutzt vollumfänglich alle verfügbaren sektorspezifischen und allgemeinen Rechtsinstrumente, um gegen Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten vorzugehen, die die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU oder den Schutz der finanziellen Interessen der EU hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft gefährden.

Für Ungarn gelten seit 2022 Maßnahmen im Rahmen der Konditionalitätsverordnung zum Schutz des EU-Haushalts, darunter: i) die Aussetzung von 55 % der Mittelbindungen aus drei Kohäsionsprogrammen und ii) ein Verbot, neue rechtliche Verpflichtungen für EU-Mittel im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung mit Trusts von öffentlichem Interesse und von diesen unterhaltenen Einrichtungen einzugehen.

Neben der Konditionalitätsverordnung stehen der Kommission weitere wichtige Instrumente zum Schutz des EU-Haushalts zur Verfügung, insbesondere i) die in der Dachverordnung festgelegte zielübergreifende grundlegende Voraussetzung in Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU und ii) die in den Aufbau- und Resilienzplänen festgelegten Etappenziele und Zielwerte zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit.

Auch im nächsten MFR bleibt die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte unerlässlich – die Konditionalitätsverordnung gilt nach wie vor für alle Fonds. Die von der Kommission vorgeschlagenen Pläne für national-regionale Partnerschaften (NRPP) ermöglichen die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte bei gleichzeitiger Anwendung zielübergreifender Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass der EU-Haushalt vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie gegen die Charta geschützt ist. Wird ein Verstoß nicht innerhalb eines Jahres behoben, können die betroffenen Mittel im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens und vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments und des Rates auf Programme mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung umgeschichtet werden, insbesondere auf Programme zur Förderung der Demokratie, der Zivilgesellschaft oder der Korruptionsbekämpfung. Um EU-Mittel zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten darüber hinaus Mechanismen einrichten, mit denen sichergestellt wird, dass die Zahlungen an die Begünstigten auch dann fortgesetzt werden, wenn die EU-Mittel ausgesetzt werden. Diese Schutzvorkehrungen sind ein zentraler Bestandteil ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme.

Werte der EU

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass das Parlament eine „risikobasierte Überprüfung der Einhaltung der Werte der Union durch die Empfänger [fordert], um mögliche Verstöße aufzudecken“ 7 . Gemäß den Vorschriften der Haushaltsordnung überwacht die Kommission alle Phasen der Vertragsverwaltung, um sicherzustellen, dass Organisationen und Projekte, die mit den Werten der EU unvereinbar sind, keine Unterstützung erhalten. Alle Empfänger von EU-Mitteln müssen sich vertraglich verpflichten, bei der Verwendung von Mitteln aus dem Unionshaushalt die Werte, auf denen die EU sich gründet, zu achten und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu einer Kürzung der Mittel, zur Aussetzung oder zur Beendigung der Finanzhilfevereinbarung und/oder zu Verwaltungsmaßnahmen (z. B. Ausschluss oder finanzielle Sanktionen) im Rahmen des Früherkennungs- und Ausschlusssystems (EDES) führen. Schließlich wird durch die in der Haushaltsordnung vorgesehenen Ex-post-Mechanismen die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel sichergestellt, wenn bei Kontrollen oder Prüfungen ein Verstoß gegen die Verpflichtungen festgestellt wird.

Das EDES gilt für natürliche und juristische Personen, einschließlich Wirtschaftsteilnehmern und Organisationen, die Mittel im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung beantragen oder erhalten. Die Ausschlussgründe des EDES bieten einen weit gefassten Rahmen für den Umgang mit beruflichem oder ethischem Fehlverhalten, einschließlich Aufstachelung zum Hass, Diskriminierung und anderer schwerwiegender Verstöße gegen die Werte der EU. Abfragen der EDES-Datenbank werden von allen Anweisungsbefugten im Rahmen des Evaluierungsverfahrens durchgeführt. Um die Aufsicht weiter zu verstärken, wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, Indikatoren zur Einhaltung der Werte der EU in das Risikobewertungsinstrument „Arachne+“ aufzunehmen, sofern dies technisch und rechtlich durchführbar ist.

Interessenkonflikte

Das Parlament fordert die Kommission auf, „sicherzustellen, dass keine Unionsmittel direkt oder indirekt an Begünstigte, einschließlich solcher, die mit Mitgliedern des Europäischen Rates in Verbindung stehen, ausgezahlt werden, wenn ein Interessenkonflikt festgestellt wurde und dieser nicht nachweislich und überprüfbar … beigelegt wurde“ 8 , und betont, dass die Mitgliedstaaten zum Schutz vor Interessenkonflikten für Transparenz sorgen sollten.

Die Kommission hebt hervor, dass alle Mitgliedstaaten die Bestimmungen der EU-Verträge und der auf ihnen beruhenden Rechtsvorschriften einhalten müssen, einschließlich der Bestimmungen über den angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten auf allen Ebenen, insbesondere Artikel 61 der Haushaltsordnung.

b. Schutz des EU-Haushalts vor Betrügern

Einnahmenseite

Der EuRH gab in seinem Jahresbericht 2024 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu den Einnahmen des EU-Haushalts ab und bestätigte damit erneut die Stabilität und Genauigkeit der Einnahmenerhebung durch die Kommission.

Das Parlament „würdigt die Anstrengungen der EUStA [Europäische Staatsanwaltschaft] und des OLAF [Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung], gegen die organisierte Ausnutzung der Schwachstellen der Zollkontrollen der Union betrieben vorzugehen“ 9 , und weist darauf hin, dass „die Probleme mit falsch oder gar nicht angemeldeten Zöllen (die sogenannte Zolllücke) zu einem Minderbeitrag bei den erhobenen Einfuhrabgaben führen, was für die Union und ihre Mitgliedstaaten seit vielen Jahren dauerhaft problematisch ist“ 10 .

Die Kommission begrüßt die Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat über die Reform der Zollunion der EU vom 26. März 2026. Damit wird auf den Druck reagiert, unter dem die EU-Zollbehörden heutzutage stehen und der beispielsweise durch einen gewaltigen Anstieg des Handelsvolumens, insbesondere des elektronischen Handels, eine rasch wachsende Zahl von EU-Normen, deren Einhaltung an der Grenze geprüft werden muss, und sich verändernde geopolitische Gegebenheiten und Krisen bedingt ist. Mit der Einrichtung der EU-Zollbehörde und der EU-Zolldatenplattform wird diese Reform zu einer besseren, datengestützten Koordinierung der Zollpolitik beitragen, insbesondere durch einen verbesserten EU-weit koordinierten Rahmen für das Risikomanagement.



Betrugsbekämpfungsarchitektur

Das Parlament erklärte sich besorgt über die unzureichende Koordinierung und den unzureichenden Informationsaustausch zwischen den Betrugsbekämpfungsstellen der EU und den entsprechenden einzelstaatlichen Stellen. Am 16. Juli 2025 veröffentlichte die Kommission ein Weißbuch zur Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur , in dem die Notwendigkeit einer Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der EU dargelegt wurde. Darin werden die entscheidende Bedeutung sowie das kontinuierliche Engagement aller Akteure der Betrugsbekämpfungsarchitektur hervorgehoben und der Vorschlag der Kommission für den nächsten MFR ergänzt. Eines der Hauptziele besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Akteuren der Betrugsbekämpfungsarchitektur – der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – zu intensivieren. Darüber hinaus wird im Rahmen des Weißbuchs untersucht, wie durch den Einsatz neuer Technologien, den Austausch von Daten und die Berücksichtigung der einander ergänzenden Funktionen der verschiedenen Akteure ein stärker integriertes System geschaffen und die Ressourcennutzung optimiert werden kann.

Die Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur erfolgt im weiteren Kontext der Überarbeitung der Europol- und Eurojust-Verordnungen und der laufenden Bewertungen der Rechtsakte des OLAF und der EUStA sowie der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug 11 . Die Kommission wird die Ergebnisse in einer Mitteilung vorstellen, die für Ende 2026 vorgesehen ist und der eventuell Legislativvorschläge beigefügt werden.

Ein weiteres Hauptziel der Überprüfung ist die Verbesserung der Wiedereinziehungen. Die Kommission setzt im Rahmen der vom OLAF durchgeführten jährlichen Überwachungsmaßnahmen ihre verstärkten Folgemaßnahmen zur Umsetzung der finanziellen Empfehlungen des OLAF (bis zu deren endgültigem Ergebnis) sowie der EUStA-Meldungen mit finanziellen Auswirkungen fort. Die Kommission beabsichtigt, den Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Betrugsbekämpfung auszuweiten, um zusätzliche Informationen und Daten über Wiedereinziehungen aufzunehmen.

Aufstockung der Haushaltsmittel für die EUStA und das OLAF

Die Kommission nimmt die wiederholten Forderungen des Parlaments nach einer Aufstockung der Kapazitäten der EUStA und des OLAF sowie nach einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen beiden Stellen zur Kenntnis.

Die Einrichtung der EUStA im Jahr 2017 wirkte sich aufgrund von Synergieeffekten und Effizienzgewinnen zwischen den beiden Stellen auf den Personalbestand des OLAF aus. Gemäß dem ursprünglichen Finanzbogen zum Rechtsakt sollte die EUStA ab 2023 mit einem stabilen Personalbestand von 115 Vollzeitäquivalenten arbeiten. Seit ihrer Einrichtung erhielt sie jedoch jedes Jahr höhere Beiträge und Personalzuweisungen als ursprünglich geplant. In hinreichend begründeten Fällen wurden während des Verfahrens zur Annahme der jährlichen Haushaltspläne zusätzliche Mittel bereitgestellt, und bei außerordentlichem Bedarf wurden diese im Laufe des Jahres durch Berichtigungshaushaltspläne bereitgestellt. Im Zeitraum 2024-2026 wurden der EUStA weitere Aufstockungen zugewiesen, um der Beteiligung Polens und Schwedens, den gestiegenen Gehalts- und Wohnkosten, ihrer eigenständigen IT-Architektur sowie zusätzlichen Delegierten Europäischen Staatsanwälten und abgeordneten nationalen Sachverständigen Rechnung zu tragen.

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen des OLAF bei der Durchführung von verwaltungsrechtlichen Untersuchungen und des Ziels, Doppeluntersuchungen im verwaltungs- und strafrechtlichen Bereich zu vermeiden, wurden bis zu 45 Planstellen und Mittel für externes Personal auf die EUStA übertragen. Im Zeitraum 2019-2027 wird sich der Personalbestand (Planstellen und externes Personal) des OLAF unter Berücksichtigung sowohl der Übertragungen auf die EUStA als auch der Aufstockungen für das OLAF im Rahmen der Zuweisungsverfahren der Kommission um 38 Planstellen verringern.

Das OLAF arbeitet im Rahmen der jeweiligen Verordnungen und Arbeitsregelungen intensiv mit der EUStA zusammen, wobei das OLAF jeden Verdacht auf eine Straftat, die in den Zuständigkeitsbereich der EUStA fallen könnte, meldet und Doppeluntersuchungen durch Gegenkontrollen vermieden werden. Das OLAF kann die Untersuchungen der EUStA auch durch die Durchführung ergänzender verwaltungsrechtlicher Untersuchungen unterstützen und der EUStA bei Bedarf zur Seite stehen.

Im Anschluss an die Empfehlung des EuRH in seinem Sonderbericht 26/2025 und auf der Grundlage der Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur wird die Kommission prüfen, welche Vorkehrungen für die Einrichtung und Verwaltung eines gemeinsamen Archivs für Betrugsvorwürfe erforderlich sind, um den Informationsaustausch zwischen dem OLAF und der EUStA zu verbessern.

c. Fehlerquote und Kontrollsysteme

Präventions- und Korrekturmaßnahmen

Die Kommission wendet mehrjährige Kontrollstrategien zum Schutz der EU-Mittel an; werden bei ihren Kontrollen Fehler oder Schwachstellen festgestellt, führt dies zu Präventivmaßnahmen (d. h. Korrekturen, Unterbrechungen oder Aussetzungen vor der Auszahlung der Mittel durch die Kommission) und Korrekturmaßnahmen (d. h. Korrekturen nach erfolgter Auszahlung) bis hin zur Beendigung des Programms. Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung führen die Mitgliedstaaten Kontrollen durch, um rechtsgrundlos gezahlte Beträge aufzudecken und wiedereinzuziehen. In den nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystemen festgestellte Mängel können Finanzkorrekturen nach sich ziehen. Im Jahr 2024 führten die Bemühungen der Kommission zusammen mit den Bemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zur Wiedereinziehung von 2,66 Mrd. EUR (1,18 Mrd. EUR Präventivmaßnahmen, 1,48 Mrd. EUR Korrekturmaßnahmen), in erster Linie in den Bereichen Kohäsions- und Agrarpolitik.

Maßnahmen zur Verringerung der Fehlerquote

Das Parlament und der Rat begrüßen die Verringerung der Gesamtfehlerquote, halten diese jedoch nach wie vor für zu hoch, insbesondere im Bereich der Kohäsionspolitik. Die Kommission nimmt alle vom EuRH gemeldeten Fehler zur Kenntnis und geht allen Fällen, in denen sie über eine Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden verfügt, ordnungsgemäß nach, indem sie mit den Mitgliedstaaten und den Durchführungspartnern zusammenarbeitet und gegebenenfalls Finanzkorrekturen sowie die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zur weiteren Verbesserung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme einfordert.

Kohäsionspolitik

Die Kommission begrüßt den Rückgang der vom EuRH geschätzten Fehlerquote bei den Ausgaben im Rahmen der Kohäsionspolitik im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2022 und stellt fest, dass sich die Unterschiede bei der Bewertung der Fehlerquote durch die Kommission (wie in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten dargelegt) und den EuRH weiter verringert haben.

Um ein gemeinsames Verständnis der Methoden zu fördern, hat die Kommission ihren Dialog mit dem EuRH im Rahmen spezieller Workshops intensiviert. Im Jahr 2025 lag der Schwerpunkt auf der Quantifizierung von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge bei den Kohäsionsausgaben gemäß dem Quantifizierungsraster der Kommission (das der EuRH ab 2025 für die Prüfung im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung verwenden wird).

Im Laufe des Jahres 2025 hat die Kommission die Umsetzung des 2024 mit den Prüfbehörden vereinbarten Aktionsplans zur Stärkung ihrer Aufdeckungskapazitäten genau überwacht. Dabei wurden in mehreren Bereichen Fortschritte verzeichnet, darunter die Analyse der Fehlerursachen, der Austausch von Ergebnissen mit den für die Programme zuständigen Behörden, die Aktualisierung und Verbesserung der Prüfchecklisten, um deren Vollständigkeit und Kohärenz sicherzustellen, sowie die bessere Nutzung verschiedener Datenbanken zur Unterstützung der Prüfungstätigkeit.

Da die Kommission sich bewusst ist, dass die Komplexität der Durchführungsmodalitäten das Fehlerrisiko erhöhen kann, fördert sie gleichzeitig aktiv die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen und Modelle, die nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen umfassen.

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Die Kommission hat durch die effiziente Nutzung der verfügbaren Informationen erhebliche Fortschritte bei der Vereinfachung der Vorschriften und der Vermeidung von Fehlern erzielt. Das Umsetzungsmodell der GAP für den Zeitraum 2023-2027 ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Maßnahmen an ihre Bedürfnisse anzupassen. So unterstützt die Kommission beispielsweise die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Umsetzung von Öko-Regelungen und fördert die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen.

Der Einsatz neuer Technologien (wie des Flächenüberwachungssystems, Copernicus-Sentinel-Daten und künstlicher Intelligenz) trägt dazu bei, Fehler im Rahmen der GAP zu verhindern und aufzudecken. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Behebung und Vermeidung von Fehlern, indem sie Leitlinien bereitstellt, den Kapazitätsaufbau sowie den Austausch bewährter Verfahren fördert und die Qualität des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems überwacht.

Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)

Für die Aufbau- und Resilienzfazilität ist ein solides Kontroll- und Prüfsystem vorhanden. Es umfasst eine aktualisierte Prüfmethodik für i) den Schutz der finanziellen Interessen der EU, ii) die Verschärfung der Kontrollen der internen Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten in den Bereichen der staatlichen Beihilfen und der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie iii) die Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Kommission.

Bei den Überarbeitungen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne wurden frühere Erfahrungen mit der Umsetzung sowie die Empfehlungen des EuRH, des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigt, um die Unterschiede bei der Auslegung der EU-Rechtsvorschriften durch den EuRH und die Kommission zu verringern. Die Kommission schlug vor, alle mehrdeutigen oder unnötigen Formulierungen aus den Durchführungsbeschlüssen des Rates zu streichen, damit diese nur noch die wesentlichen Anforderungen für den Nachweis der Erfüllung einer Maßnahme enthalten.

Die Kommission schließt sich der Warnung des Rates vor „einer nachträglichen Einführung neuer Vorschriften, widersprüchlicher Anforderungen oder restriktiverer Voraussetzungen für die Mitgliedstaaten“ 12 während der Durchführungsphase an. Eine Änderung der Leitlinien für die Auslegung von Rechtsbegriffen im letzten Jahr der Umsetzung des Instruments würde neue rechtliche und praktische Probleme für die Mitgliedstaaten
mit sich bringen.

„Horizont Europa“

Die Kommission hat ihr Konzept für die Umsetzung von Pauschalbeträgen im Rahmen von „Horizont Europa“ weiter verfeinert und dabei Rückmeldungen aus früheren Pilotprojekten, vom EuRH sowie aus dem laufenden Dialog mit den Interessenträgern im Rahmen ihrer Bewertung von Projekten, die mit Pauschalbeträgen finanziert werden, berücksichtigt. Dadurch kann die Kommission das Potenzial zur Vereinfachung für die Begünstigten maximal nutzen und gleichzeitig die Kontrollen auf die Durchführung der finanzierten Projekte durch die Begünstigten im Einklang mit den vereinbarten Leistungen konzentrieren.

Auswärtiges Handeln

Die Kommission hat die Empfehlungen des EuRH angenommen und setzt Folgemaßnahmen zu dessen Feststellungen um. Hinsichtlich der Frage, ob die Durchführungspartner der Kommission den Prüfern des EuRH uneingeschränkten Zugang zu Unterlagen gewähren sollten, fördert die Kommission kontinuierlich den Austausch zwischen den zuständigen Stellen und dem EuRH, um geeignete Lösungen zu finden.

Europäischer Entwicklungsfonds

Das Parlament stellt mit Besorgnis fest, dass die geschätzte Fehlerquote im Jahr 2024 bei 6,5 % lag (8,9 % im Jahr 2023). Um Fehlern im Zusammenhang mit der Abrechnung von Vorfinanzierungen zu entgegenzuwirken, hat die Kommission ihre Partner gebeten, ihre Meldebögen zu überprüfen, damit die getätigten Ausgaben einfacher erfasst werden können.

Die Kommission hat zudem ihre Kontrollstrategie überprüft und mit der Umsetzung wichtiger Empfehlungen begonnen, unter anderem durch die Entwicklung eines Dashboards zur Erstellung von Risikoprofilen, um i) die Einhaltung finanzieller und operativer Standards durch die Partner sowie deren Zugang zu Dokumenten zu bewerten, ii) die Ex-post-Kontrollen zu verstärken und iii) die Berichterstattung von Organisationen, die einer Bewertung auf Basis von Säulen unterzogen wurden, an die Kommission zu verbessern.

4. Transparenz

Die Kommission ist entschlossen, in Bezug auf EU-Mittel für ein hohes Maß an Transparenz zu sorgen, indem sie Finanzierungsdaten im Finanztransparenzsystem und im Förder- und Ausschreibungsportal umfassend veröffentlicht. In Zukunft wird das neue Portal des zentralen Zugangstors für noch mehr Transparenz sorgen.

a. Transparenz der EU-Mittel

Mit Transparenz als Leitprinzip geht die Kommission über die geltenden rechtlichen Anforderungen hinaus und wendet die höchsten Transparenzstandards im Bereich der internationalen Organisationen an, um die mit EU-Mitteln erzielten Ergebnisse sichtbar zu machen.

Im Einklang mit der Entlastungsentschließung, in der die Kommission aufgefordert wird, sicherzustellen, dass bei allen Finanzhilfevereinbarungen, einschließlich Betriebskostenzuschüssen, die zu erfüllenden Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Sichtbarkeit der Mittel eingehalten werden 13 , weist die Kommission darauf hin, dass Informationen über die Ziele und Ergebnisse der von Nichtregierungsorganisationen durchgeführten Projekte (einschließlich Interessenvertretungstätigkeiten) bereits auf dem Förder- und Ausschreibungsportal der EU öffentlich zugänglich sind. Darüber hinaus müssen Interessenvertreter, die sich im Transparenz-Register als Vertreter nicht kommerzieller Interessen registrieren (wozu in der Regel auch Nichtregierungsorganisationen gehören), ihre Lobbytätigkeiten melden, ihre Hauptfinanzierungsquellen angeben und jeden Beitrag über 10 000 EUR, der 10 % ihres Gesamtbudgets übersteigt, offenlegen, einschließlich des Namens des Beitragsleistenden. Mit der von der Kommission vorgeschlagenen Leistungsverordnung für den MFR 2028-2034 werden Ergebnisindikatoren standardisiert, was die Transparenz weiter verbessern wird, ebenso wie die in dieser Verordnung vorgesehene Zentralisierung und Ausweitung der Informationen, die im künftigen zentralen Zugangstor verfügbar sein werden. Die Kommission bekräftigt ihre Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft, unter anderem durch Beiträge zu den Betriebskosten im Rahmen des laufenden Programmplanungszeitraums, im Einklang mit der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft, in der anerkannt wird, dass eine angemessene, nachhaltige und transparente Finanzierung der Zivilgesellschaft notwendig ist.

Die Kommission arbeitet im Rahmen der Arbeitsgruppe des Haushaltskontrollausschusses zur Kontrolle der Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen mit dem Parlament zusammen und hat unter Einhaltung des geltenden Rechtsrahmens zum Schutz vertraulicher Informationen alle angeforderten Unterlagen vorgelegt.

In Bezug auf die Transparenz im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität teilt die Kommission die Auffassung, dass „vollständige und verlässliche Informationen über die Endempfänger unerlässlich sind, um die missbräuchliche Verwendung von Geldern zu verhindern, Betrug aufzudecken und sicherzustellen, dass in allen Mitgliedstaaten gleiche Standards für die Rechenschaftspflicht gelten“ 14 , und stellt fest, dass das Parlament „alle geeigneten Maßnahmen im Rahmen seiner Befugnisse, einschließlich rechtlicher Schritte, in Erwägung ziehen wird, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen“ 15 . Die Kommission weist darauf hin, dass sie verpflichtet ist, das Instrument so umzusetzen, wie es von den beiden gesetzgebenden Organen vereinbart wurde, einschließlich der Rechtsvorschriften über die Berichterstattung durch die Endempfänger, und ist der Auffassung, dass sie diese Vorschriften vor dem Hintergrund der in der Verordnung über die Aufbau‑ und Resilienzfazilität festgelegten Bedingungen und rechtlichen Definitionen konsequent und ordnungsgemäß angewandt hat. 

Im Rahmen des Entlastungsverfahrens hat die Kommission die Anstrengungen hervorgehoben, die unternommen wurden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen mindestens nachkommen und diese sogar übertreffen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin nachdrücklich dazu auffordern, zusätzliche Daten vorzulegen, und sie wird die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, sollten diese den rechtlichen Anforderungen der Verordnung nicht nachkommen.

Ab dem nächsten MFR ist in den Vorschlägen der Kommission vorgesehen, Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln für alle Arten der Mittelverwaltung auf der zentralen Website „zentrales Zugangstor“ (einschließlich des verbesserten Finanztransparenzsystems) zu veröffentlichen 16 . Gemäß dem Vorschlag der Kommission für die Pläne für national-regionale Partnerschaften werden Informationen über Begünstigte, Endempfänger, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer sowohl auf nationaler als auch auf Ebene der EU im zentralen Zugangstor veröffentlicht 17 .

b. Transparenz und Rechenschaftspflicht der Kommission

Die Kommission hält bei allen ihren Tätigkeiten und Entscheidungsprozessen die höchsten Transparenzstandards ein. Für die Bediensteten der Kommission gelten Vorschriften zur Verwaltung von Unterlagen und zu Archiven sowie Sicherheitsempfehlungen für die zulässige Nutzung öffentlicher Instant-Messaging-Anwendungen und aller anderen institutionellen Kommunikationsmittel. In diesem Zusammenhang stellt die Kommission sicher, dass die EU-Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten eingehalten werden, einschließlich Textnachrichten (Registrierung arbeitsbezogener Kommunikation).

Hohe Beamte sind wie alle Bediensteten an die im Rahmen des Statuts der Beamten der Europäischen Union festgelegten Pflichten gebunden, auch in Bezug auf die Vorschriften zu Ethik und Integrität (z. B. Ad-hoc-Erklärungen zu Interessenkonflikten, Erklärungen über die Beschäftigung von Ehepartnern oder Anträge auf Genehmigung von Nebentätigkeiten). Die Kommission stellt Informationen, Schulungen und Beratung zu ethischen Fragen zur Verfügung, um Bedienstete und Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen. Die Pflichten im Rahmen des Transparenzregisters gelten für alle Führungskräfte, die ihre Treffen mit im Register aufgeführten Interessenvertretern offenlegen müssen.

Die Namen und Mandate der Sonderberater der einzelnen Kommissionsmitglieder sind auf der Website der Kommission Commission website öffentlich zugänglich.

Die Kommission nimmt die Bedenken des Parlaments hinsichtlich der Funktionsweise und Wirksamkeit des förmlichen Verfahrens im Fall von Belästigung zur Kenntnis. Unter der Schirmherrschaft der Hauptvertrauensperson wird die Kommission ergänzend zu der von der Kommission bereits eingeleiteten Überprüfung der Umsetzung ihrer Strategie gegen Belästigung unabhängige Sachverständige hinzuziehen 18 . Generell wird sich die Kommission weiterhin für ein sicheres Umfeld für Meldungen einsetzen, unter anderem durch Sensibilisierung, bessere Zugänglichkeit und stärkeres Vertrauen in die verfügbaren Kanäle, und im Rahmen der laufenden Überprüfung der Leitlinien zur Meldung von Missständen auf deren größtmögliche Angleichung an die in der Richtlinie (EU) 2019/1937 festgelegten Standards hinarbeiten.

5. Tragfähigkeit der Schulden

Die Kommission teilt die Auffassung, dass „die Tragfähigkeit der Schulden der Union bei allen künftigen Haushaltsbeschlüssen berücksichtigt werden muss“ 19 . Der Zeitplan für die Rückzahlung der Schulden im Zusammenhang mit der nicht rückzahlbaren Unterstützung im Rahmen des Programms NextGenerationEU erstreckt sich bis zum Jahr 2058, wodurch die EU mehr Zeit für die Rückzahlung hat, ohne dass es zu erheblichen Störungen oder einer Gefährdung der Finanzstabilität kommt. Gemäß Artikel 256 der Haushaltsordnung erstellt die Kommission einen Jahresbericht, in dem die Tragfähigkeit der Eventualverbindlichkeiten und der im EU-Haushalt bestehende Handlungsspielraum bewertet werden, um die Überwachung der Tragfähigkeit des Haushalts zu unterstützen.

Die Kommission begrüßt, dass das Parlament ihre Vorschläge für neue Eigenmittel gebilligt hat, und teilt die Auffassung, dass „die Entwicklung echter neuer Eigenmittel von wesentlicher Bedeutung ist, um zu verhindern, dass die Prioritäten künftiger mehrjähriger Finanzrahmen durch die Kosten für den Schuldendienst an den Rand gedrängt werden“ 20 . Die Einführung neuer Eigenmittel erfordert politischen Willen und Engagement aller Seiten. Die Vorschläge der Kommission sehen einen festen jährlichen Schuldendienstbetrag vor. Die Rückzahlungen im Rahmen von NextGenerationEU werden unter den Obergrenzen des Finanzrahmens bleiben. Das Zinsrisiko wird ab 2028 sehr begrenzt sein, da es nach 2026 keine neuen Nettoemissionen mehr geben wird und durch den jährlichen festen Schuldendienstbetrag vollständige Vorhersehbarkeit sichergestellt wird.

6. Ausblick

Im Juli 2025 legte die Kommission ihren Vorschlag für einen ambitionierten, flexiblen und zukunftsorientierten MFR für den Zeitraum 2028-2034 vor. Der Vorschlag baut auf den Stärken und Grundprinzipien des derzeitigen Rahmens sowie auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen auf und gestaltet diesen gleichzeitig einfacher, flexibler und wirkungsvoller 21 ; dabei werden die Empfehlungen des Parlaments, des Rates und des EuRH im Zusammenhang mit der Entlastung berücksichtigt.

Eine solide Steuerung, Transparenz und eine starke politische Kontrolle sind integrale Bestandteile aller Aspekte dieser Vorschläge. Die Kommission arbeitet eng mit dem Parlament und dem Rat zusammen, um eine ambitionierte, ausgewogene und zeitnahe Einigung über den nächsten MFR und die sektorspezifischen Programme zu erzielen.

* * *

(1)

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen sowie neunter, zehnter und elfter Europäischer Entwicklungsfonds (2025/2145(DEC)) .

(2)

Empfehlung des Rates zur Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (5749/26) .

(3)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof: Jährliche Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts – Haushaltsjahr 2024 (COM(2025) 824 vom 17.6.2025) .

(4)

Siehe Ziffer 17 – 2025/2145(DEC).

(5)

Siehe Ziffer 13 – 2025/2145(DEC).

(6)

Ebd.

(7)

Siehe Ziffer 161 Ziffer xxii – 2025/2145(DEC).

(8)

Siehe Ziffer 21 Ziffer v – 2025/2145(DEC).

(9)

Siehe Ziffer 55 – 2025/2145(DEC).

(10)

Siehe Ziffer 51 – 2025/2145(DEC).

(11)

Richtlinie (EU) 2017/1371.

(12)

Siehe Ziffer 11.4 der Entlastungsempfehlung des Rates.

(13)

Siehe Ziffer 161 Ziffer xxi – 2025/2145(DEC).

(14)

Siehe Ziffer 278 – 2025/2145(DEC).

(15)

Siehe Ziffer 6 – 2025/2145(DEC).

(16)

Artikel 12 – COM(2025) 545 final.

(17)

Artikel 63 und 64 – COM(2025) 565 final.

(18)

Beschluss der Kommission vom 12.12.2023 – C(2023) 8630.

(19)

Siehe Ziffer 7 – 2025/2145(DEC).

(20)

Siehe Ziffer 47 – 2025/2145(DEC).

(21)

Siehe COM(2025) 570 final.