Brüssel, den 4.6.2025

COM(2025) 200 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

Europäisches Semester 2025 - Frühjahrspaket












1.EINLEITUNG 

In den kommenden Jahren wird ein Aufschwung der EU-Wirtschaft erwartet, doch die instabile Handels- und Sicherheitslage hemmt das Wachstum. Die europäische Wirtschaft dürfte in den kommenden Jahren moderat expandieren, sodass Unternehmen von günstigen Rahmenbedingungen für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen profitieren werden. Die instabile internationale Handels- und Sicherheitslage belastet jedoch die Handelsleistung der EU und das Wirtschaftswachstum.

Politische Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind von entscheidender Bedeutung, um die EU-Wirtschaft anzukurbeln und nachhaltigen Wohlstand zu fördern. Mit dem Kompass für eine wettbewerbsfähige EU 1 werden die Prioritäten und Maßnahmen festgelegt, an denen sich die Arbeit der Kommission in den nächsten fünf Jahren orientieren wird, und die Wettbewerbsfähigkeit wird als übergeordnetes Ziel verankert. Der Kompass bildet einen Rahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, indem übermäßige Abhängigkeiten verringert werden und die Innovationslücke geschlossen, unsere Wirtschaft dekarbonisiert sowie die Sicherheit erhöht wird, unter anderem durch den Ausbau von Verteidigungsfähigkeiten. Dies sollte das Wachstumspotenzial der EU in allen Mitgliedstaaten und Regionen steigern und gleichzeitig die Fortschritte der EU bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung unterstützen. Darüber hinaus werden im Kompass für eine wettbewerbsfähige EU horizontale Erfolgsfaktoren festgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren zu stärken: i) Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Begünstigung von Geschwindigkeit und Flexibilität, ii) umfassende Ausschöpfung der Größenvorteile des Binnenmarktes durch Beseitigung von Hindernissen, iii) Finanzierung durch eine Spar- und Investitionsunion und einen neu ausgerichteten EU-Haushalt, iv) Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit und v) bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene. Die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln diese neuen Prioritäten wider und enthalten Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu den vorrangigen Reformen und Investitionen.

EU-Haushaltsinstrumente wie die Kohäsionspolitik und die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) tragen durch nationale Investitionen und Reformen weiterhin zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der EU bei. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden mehr als 300 Mrd. EUR ausgezahlt, um die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu unterstützen und Strukturreformen in Politikbereichen zu fördern, die von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit sind. Ein Beispiel hierfür ist die den Mitgliedstaaten angebotene Unterstützung, um den Bedarf für Forschung und Innovation zu decken (55 Mrd. EUR an gebundenen ARF-Mitteln), unter anderem durch die Verbesserung der Governance und die Mobilisierung der erforderlichen Investitionen. Im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme werden von den Mitgliedstaaten 525 Mrd. EUR 2 mobilisiert, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit und das regionale Wachstum zu fördern. Die Dekarbonisierungsagenda der EU wird mit über 42 % der gebundenen ARF-Mittel (276 Mrd. EUR) unterstützt und im Rahmen der Kohäsionspolitik werden fast 130 Mrd. EUR 3 für das Ziel „Grüneres Europa“ bereitgestellt. Im Bereich Beschäftigung werden die strukturellen Herausforderungen auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten mit Reformen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne (RRP) angegangen. Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tragen dazu bei, hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten, Kompetenzentwicklung und Inklusion zu fördern. Rund 68 Mrd. EUR 4 aus kohäsionspolitischen Mitteln werden in Maßnahmen investiert, die beispielsweise die Fachbildung und die Kompetenzberatung sowie Investitionen in Systeme der formalen und nichtformalen allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen.

Die EU setzt ihre strategischen Prioritäten in konkrete Maßnahmen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene um. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) ins Leben gerufen, um Mittel aus elf EU-Programmen zu bündeln, damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der strategischen Technologien in allen Mitgliedstaaten gefördert wird. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission gemeinsam mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden einen Vorschlag 5 zur Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik vorgelegt, um den Beitrag der Kohäsionspolitik 2021-2027 zu den derzeitigen und neuen politischen Prioritäten der EU zu maximieren, wodurch die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung, Verteidigung, erschwinglicher Wohnraum und Zugang zu Wasser sowie nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Energiewende verstärkt unterstützt werden sollen. Außerdem hat sie einen Vorschlag vorgelegt, um der STEP einen vierten strategischen Sektor (Verteidigung) hinzuzufügen. Das Instrument für technische Unterstützung wird mit seiner einzigen Leitinitiative für 2026 eine wichtige unterstützende Rolle spielen und die Mitgliedstaaten gezielt bei der Umsetzung der in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters dargelegten Reformen unterstützen. Ab nächstem Jahr wird der Klima-Sozialfonds auf der Grundlage nationaler Pläne Finanzmittel zur Bekämpfung der Energie- und Mobilitätsarmut bereitstellen. Wie in der Mitteilung „Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen“ 6 dargelegt wird, besteht das Ziel des nächsten EU-Haushalts darin, eng mit den Mitgliedstaaten und ihren Regionen zusammenzuarbeiten, um wichtige Reformen und Investitionen umzusetzen. Als zentraler Mechanismus für die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik wird das Europäische Semester zu diesem Ziel beitragen, indem es den Bedarf der Mitgliedstaaten für die Bewältigung der größten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen ermittelt. Dies wird durch das Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit ergänzt, das als Folgemaßnahme zum Kompass für eine wettbewerbsfähige EU eingeführt wird, um die Industrie- und Forschungspolitik und die Investitionen auf EU- und nationaler Ebene mit Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse oder Projekten mit Mehrwert für die EU abzustimmen. 

In den letzten Jahrzehnten sind Unterinvestitionen und mangelnde Effizienz bei den Ausgaben für Europas Verteidigungsfähigkeiten zutage getreten. Angesichts des aktuellen geopolitischen Kontexts und der existenziellen Herausforderung, vor der Europa infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine steht, muss Europa seine Verteidigungsfähigkeiten erhöhen und eine starke industrielle Basis aufbauen. Um den Mitgliedstaaten im Rahmen der Haushaltsregeln der EU zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraum für die Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben zu verschaffen, schlägt die Kommission Empfehlungen des Rates zur Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vor (siehe Kasten 1). Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, Innovation, Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich zu fördern, unter anderem durch die Mobilisierung der finanziellen Unterstützung aus dem Europäischen Verteidigungsfonds, dem EU-Innovationsprogramm im Verteidigungsbereich (EUDIS) und dem SAFE-Instrument zur Finanzierung gemeinsamer Beschaffungsprojekte sowie durch freiwillige Zuweisungen von Mitteln aus anderen EU-Fonds im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung. Die gemeinsame Beschaffung könnte weiter zu den Bemühungen der Mitgliedstaaten beitragen, die Kapazitäten ihrer Verteidigungsindustrie auszubauen und ihre technologische Basis zu stärken. Unter Berücksichtigung der Flexibilität im Rahmen der nationalen Ausweichklauseln und ausgehend von Projektionen für eine schrittweise Inanspruchnahme könnten sich die Verteidigungsinvestitionen in den nächsten vier Jahren auf insgesamt mindestens 800 Mrd. EUR belaufen 7 .

2.KONZEPT DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN 2025

Die Länderberichte 2025 enthalten sorgfältige Analysen der wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit. In diesen Berichten werden für jeden Mitgliedstaat die zentralen Herausforderungen hervorgehoben, die sich auf Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand auswirken. Sie enthalten auch eine aktualisierte Bewertung der Fortschritte, die bei der Umsetzung früherer länderspezifischer Empfehlungen, bei der Ausschöpfung von EU-Mitteln, bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele und bei der Einhaltung der überarbeiteten Haushaltsregeln erzielt wurden. In dieser Bewertung werden erstmals die von den Mitgliedstaaten im Zuge des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte über die Umsetzung der mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne berücksichtigt.

Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 enthalten umfassende und kohärente politische Leitlinien. Da die Aufbau- und Resilienzfazilität 2026 ausläuft, erfolgt während des Zyklus des Europäischen Semesters 2025 ein Übergang zu umfassenderen länderspezifischen Empfehlungen, wobei der in den früheren Umsetzungsphasen der Aufbau- und Resilienzfazilität verfolgte Ansatz schrittweise fallengelassen wird. Daher bietet der Zyklus 2025 Leitlinien zu den Reform- und Investitionsprioritäten in jedem Mitgliedstaat, die auf einer umfassenden Analyse zur Ermittlung der einschlägigen strukturellen Herausforderungen basieren.

Die Vereinfachungsbemühungen der Kommission zeigen sich im Europäischen Semester. Die noch ausstehenden länderspezifischen Empfehlungen 2019-2024 wurden kritisch überprüft, wobei ihrer Abdeckung durch die Aufbau- und Resilienzpläne und ihrer weiteren Relevanz Rechnung getragen wurde. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung neuer Herausforderungen enthalten die länderspezifischen Empfehlungen 2025 für jeden Mitgliedstaat eine konsolidierte Reihe von Empfehlungen für weitere erforderliche politische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Dies wird die Transparenz verbessern und dazu beitragen, die jährliche Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und die Bewertung dieser Fortschritte durch die Kommission zu vereinfachen.

Die rasche Verwendung von EU-Mitteln und die Maximierung ihrer Wirkung haben nach wie vor hohe Priorität. Da die Aufbau- und Resilienzfazilität in die Endphase eintritt und nur eineinhalb Jahre bis zum Ablauf der Frist im August 2026 verbleiben, wird die wirksame Umsetzung von Reformen und Investitionen durch die Mitgliedstaaten immer dringlicher. Mit Blick auf die Beschleunigung der Fortschritte wurden die Empfehlungen zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität angepasst, um dem Umfang und der Dringlichkeit der erforderlichen Maßnahmen Rechnung zu tragen. Mitgliedstaaten mit einem Aufbau- und Resilienzplan, der weniger als 3 % des BIP ausmacht, sind aufgerufen, die Umsetzung innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmens bis August 2026 abzuschließen. Von den Ländern, deren Aufbau- und Resilienzplan mehr als 3 % des BIP ausmacht, werden diejenigen Länder, die über 85 % der Etappenziele und Zielwerte noch erreichen müssen, nachdrücklich aufgefordert, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Ziele zu intensivieren. Auch die anderen Länder, die zwischen 85 % und 50 % ihrer Etappenziele und Zielwerte noch nicht erreicht haben, sollten ihr Tempo erhöhen. Die Nutzung der durch die STEP eröffneten Möglichkeiten ist auch von entscheidender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum kontinuierlich zu unterstützen. Durch die Vorschläge der Kommission zur Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten im Rahmen der Kohäsionspolitik, um die Umsetzung zu beschleunigen und strategische Prioritätsbereiche im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme im Jahr 2025 zu unterstützen, können Investitionen in Schlüsselbereiche für die Union, ihre Mitgliedstaaten und Regionen weiter angekurbelt werden. Darüber hinaus könnten bis zu 240 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen mobilisiert werden, indem Mitgliedstaaten-Komponenten von Invest-EU geschaffen oder aufgestockt werden.

Dieses Frühjahrspaket umfasst

·Länderberichte, in denen die größten Herausforderungen für die Mitgliedstaaten im Bereich Wettbewerbsfähigkeit aufgezeigt werden,

·länderspezifische Empfehlungen für politische Maßnahmen zur Deckung des Reform- und Investitionsbedarfs,

·einen Bericht, in dem die Gründe für die Überschreitung des Defizit-Referenzwerts von 3 % des BIP in vier Mitgliedstaaten (Spanien, Lettland, Österreich, Finnland) untersucht werden,

·Vorschläge für Empfehlungen des Rates zur Aktivierung der nationalen Ausweichklausel,

·eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum mittelfristigen Plan Litauens,

·eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens,

·eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zu den von Rumänien im Rahmen des Defizitverfahrens ergriffenen Maßnahmen,

·Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Programms für fünf Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien, Portugal, Zypern und Irland) und

·einen Vorschlag für eine Verlängerung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

3.WICHTIGSTE HERAUSFORDERUNGEN IM BEREICH DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

3.1 Makroökonomische Entwicklungen 

Trotz der großen Unsicherheit hinsichtlich der internationalen Entwicklungen dürfte die EU-Wirtschaft weiter wachsen, wenn auch in moderatem Tempo. Die bemerkenswert starke, wenngleich sich abschwächende Entwicklung des Arbeitsmarktes in den vergangenen Jahren hat zusammen mit der sinkenden Inflation zu einer Erhöhung der Reallöhne geführt. Dies dürfte das Wachstum der Nachfrage unterstützen, das auch durch die Lockerung der Finanzierungsbedingungen begünstigt wird. Die instabile Handels- und Sicherheitslage verstärkt jedoch den Gegenwind für das Wirtschaftswachstum. Das Wachstum des realen BIP dürfte von 1,0 % im Jahr 2024 auf 1,1 % im Jahr 2025 und weiter auf 1,5 % im Jahr 2026 ansteigen, was auf ein stabiles und beständiges Wachstum in moderatem Tempo hindeutet, wodurch ein günstiges Umfeld für Unternehmen und Investoren geschaffen wird. Es besteht jedoch ein erhebliches Risiko einer Störung der Handelsleistung der EU. Im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht hat die Kommission in sieben Mitgliedstaaten Anfälligkeiten aufgrund von makroökonomischen Ungleichgewichten oder übermäßigen Ungleichgewichten festgestellt. In Kasten 2 werden die Feststellungen zu den makroökonomischen Ungleichgewichten in den Mitgliedstaaten zusammengefasst.

Die Finanzmärkte und Finanzintermediäre der EU haben sich gegenüber wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen als widerstandsfähig erwiesen. Insgesamt tragen hohe Gewinne, solide Kapitalniveaus und beträchtliche Liquiditätspuffer dazu bei, dass die Banken in der EU in der Lage sind, eine stabile Finanzierung der Wirtschaft bereitzustellen und künftige Risiken gut zu bewältigen. Die Qualität der Vermögenswerte der Banken hat beinahe einen historischen Höchststand erreicht, aber steigende Unternehmensinsolvenzen und Schwachstellen bei gewerblichen Immobilienkrediten deuten darauf hin, dass das Kreditrisiko genauer beobachtet werden muss. Darüber hinaus ist das operationelle Risiko für Banken und andere Finanzinstitute mit der zunehmenden Zahl von Cybervorfällen gestiegen.

Die Haushaltsaussichten deuten auf einen leichten Anstieg der gesamtstaatlichen Defizit- und Schuldenquoten hin, nachdem seit 2021 ein starker Rückgang verzeichnet wurde. Die gesamtstaatliche Defizitquote gemessen am BIP ist im Euro-Währungsgebiet von 3,5 % im Jahr 2023 auf 3,1 % im Jahr 2024 und in der EU von 3,5 % auf 3,2 % gesunken. Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge soll das Defizit im Jahr 2025 auf 3,2 % des BIP im Euro-Währungsgebiet und auf 3,3 % des BIP in der EU ansteigen. In elf Mitgliedstaaten dürfte das Defizit über dem Schwellenwert von 3 % des BIP liegen. Der Rückgang der gesamtstaatlichen Bruttoschuldenquote ist zum Stillstand gekommen: Die Quote stabilisierte sich zwischen 2023 und 2024 bei 88,9 % des BIP im Euro-Währungsgebiet und stieg in der EU geringfügig auf 82,2 %. Im Jahr 2025 dürfte sie sowohl im Euro-Währungsgebiet als auch in der EU um 1 Prozentpunkt ansteigen. Kasten 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Kasten 1: Haushaltspolitische Überwachung im Rahmen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts

Mit dem Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters wird der erste jährliche Zyklus der Überwachung der Wirtschaftspolitik auf der Grundlage des reformierten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung abgeschlossen. Nachdem der neue Rahmen im April 2024 in Kraft getreten ist, haben alle Mitgliedstaaten außer Deutschland ihre ersten mittelfristigen Pläne vorgelegt. In den von den Mitgliedstaaten Ende April vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichten wird eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung dieser mittelfristigen Pläne gezogen 8 .

Zusammen mit der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission und den Ist-Daten für 2024 liefern die Berichte wichtige Inputs für die Bewertung, ob die Mitgliedstaaten die Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum einhalten. Bei ihren Bewertungen hat die Kommission die Flexibilität, die den betreffenden Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Ausweichklausel eingeräumt wird, berücksichtigt, wobei sie von einer rechtzeitigen Billigung der Ausweichklausel durch den Rat ausgegangen ist 9 . Da Deutschland bislang keinen mittelfristigen Plan vorgelegt hat, kann die Einhaltung der Vorgaben noch nicht vollständig bewertet werden. Die Kommission geht davon aus, dass Deutschland seinen Plan bis Ende Juli 2025 vorlegen wird.

Die koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist Teil des im März 2025 vorgelegten Plans „ReArm Europe“ und verdeutlicht die Flexibilität des Rahmens, um auf unerwartete Entwicklungen zu reagieren. Die nationale Ausweichklausel ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die vom Rat empfohlene Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum im Rahmen bestimmter Grenzen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Verteidigungsausgaben zu überschreiten. Auf Ersuchen von 16 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei und Finnland) hat die Kommission heute Empfehlungen an den Rat zur Aktivierung der nationalen Ausweichklausel abgegeben, die nun vom Rat angenommen werden müssen.

Die Kommission hat die Maßnahmen bewertet, die von den acht Mitgliedstaaten, die derzeit Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, auf Empfehlungen des Rates hin im Rahmen des Defizitverfahrens ergriffen wurden. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die Verfahren für Italien, die Slowakei, Ungarn, Polen, Frankreich und Malta ausgesetzt, wobei die beiden letztgenannten Mitgliedstaaten aufgefordert werden, bereit zu sein, weitere Maßnahmen zu ergreifen, da die Kommission eine geringfügige Abweichung vom empfohlenen Nettoausgabenwachstum erwartet. Nachdem Belgien seinen mittelfristigen Plan vorgelegt hat, hat die Kommission dem Land einen neuen Korrekturpfad empfohlen, dessen Annahme durch den Rat noch aussteht. Das Nettoausgabenwachstum Belgiens dürfte im Jahr 2025 über der Obergrenze dieser Empfehlung liegen, jedoch im Rahmen der durch die nationale Ausweichklausel eingeräumten Flexibilität bleiben. Das Nettoausgabenwachstum Rumäniens liegt deutlich über der im Rahmen des Korrekturpfads festgelegten Obergrenze und die rechtzeitige Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2030 ist eindeutig gefährdet. Daher empfiehlt die Kommission dem Rat, einen Beschluss zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden. Damit die finanzpolitische und makroökonomische Stabilität aufrechterhalten und der uneingeschränkte Zugang zu EU-Mitteln weiterhin gewährleistet wird, sollte Rumänien rasch Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen des Defizitverfahrens zu erfüllen.

Die Kommission hat die Fortschritte bei der Umsetzung der mittelfristigen Pläne der anderen 18 Mitgliedstaaten bewertet. 12 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Slowenien, Finnland, Schweden) dürften die empfohlene Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum einhalten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Flexibilität, die im Rahmen der nationalen Ausweichklausel auf der Grundlage der derzeit veranschlagten Verteidigungsausgaben ermöglicht wird. Was Litauen betrifft, so hat die Kommission dem Rat heute empfohlen, den mittelfristigen Plan des Landes zu billigen. Portugal und Spanien erfüllen die Vorgaben weitgehend. Das Nettoausgabenwachstum Spaniens im Jahr 2025 dürfte über der vom Rat empfohlenen Obergrenze liegen, aber die Schwellenwerte von 0,3 % des BIP (jährlich) und 0,6 % des BIP (kumuliert) nicht überschreiten. Die prognostizierte kumulierte Abweichung Portugals liegt unter Berücksichtigung der durch die nationale Ausweichklausel ermöglichten Flexibilität für Verteidigungsausgaben unter dem Schwellenwert von 0,6 % des BIP. In Bezug auf Irland, Zypern, Luxemburg und die Niederlande sieht die Kommission das Risiko einer Abweichung vom empfohlenen Nettoausgabenpfad, da die Wachstumsrate im Jahr 2025 über der vom Rat empfohlenen Obergrenze liegen dürfte und die Abweichungen die Schwellenwerte für jährliche oder kumulierte Abweichungen überschreiten.

Auf diese vorläufige Bewertung auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission wird im Herbst eine weitere Bewertung folgen, bevor im Frühjahr 2026 eine abschließende Bewertung auf der Grundlage der Ist-Daten für 2025 stattfinden wird.

Bei der Bewertung der Umsetzung der mittelfristigen Pläne werden auch die Investitionen und Reformen berücksichtigt, die einer Verlängerung der jeweiligen Zeiträume für die Haushaltsanpassung zugrunde liegen. Dies betrifft Spanien, Frankreich, Italien, Finnland, Belgien und Rumänien. Eine detaillierte Bewertung des Stands der Umsetzung dieser Verpflichtungen ist Anhang 1 der jeweiligen Länderberichte zu entnehmen. Im Falle Rumäniens wird die Reaktion auf die Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 bislang als unzureichend erachtet.

Die Kommission hat die Einhaltung des Defizitkriteriums in Bezug auf vier Mitgliedstaaten geprüft, was als Grundlage für einen möglichen Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits dient. Die Bewertung für Österreich, Finnland und Spanien stützt sich auf ein gesamtstaatliches Defizit, das im Jahr 2024 über dem Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP lag. Die Bewertung für Lettland stützt sich auf das geplante Defizit im Jahr 2025, das den Referenzwert von 3 % des BIP überschreiten wird. Die im Bericht enthaltene Analyse hat ergeben, dass kein Grund besteht, ein Defizitverfahren gegen Finnland, Lettland und Spanien einzuleiten. In Bezug auf Österreich wird die Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses zu ihrem Bericht erwägen, die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen, indem sie dem Rat vorschlägt, einen Beschluss nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits zu erlassen.

Die Einzelheiten zu den länderspezifischen Aspekten sind in Anlage 5 angeführt.

Kasten 2: Makroökonomische Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten

Die Kommission hat geprüft, ob in den zehn Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismus-Bericht 2025 für eine eingehende Überprüfung ausgewählt wurden, makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Während des letzten Überwachungszyklus im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht waren bei neun dieser Mitgliedstaaten Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte ermittelt worden; bei Estland wurden Risiken neu entstehender Ungleichgewichte ausgemacht. Im Einklang mit dem neuen Ansatz, der 2024 angewendet wurde, wurden die eingehenden Überprüfungen 2025 den Mitgliedstaaten im Vorfeld der Veröffentlichung des Frühjahrspakets vorgelegt, um eingehendere multilaterale Gespräche in den Ausschüssen des Rates zu ermöglichen, bevor die Schlussfolgerungen zu den festgestellten Ungleichgewichten gezogen und die entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen 10 formuliert wurden.

Die Einstufung der Ungleichgewichte erfolgt anhand von drei Kriterien: i) Schwere der Ungleichgewichte, ii) Entwicklung der Ungleichgewichte und Aussichten sowie iii) politische Gegenmaßnahmen. Diese Einstufung bringt die zukunftsorientierte Ausrichtung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht – wie im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung angekündigt – zum Ausdruck und wird seitdem angewandt. Im Rahmen des zukunftsorientierten Ansatzes bleiben diese drei Kriterien erhalten, doch es wird mehr Gewicht auf die Entwicklung der zugrunde liegenden Ungleichgewichte sowie die Annahme und Umsetzung der politischen Gegenmaßnahmen, die die nationalen Behörden zur Überwindung dieser Ungleichgewichte oder der damit verbundenen Risiken ergreifen, gelegt.

Die Einstufungen werden in einer Zeit vorgenommen, in der Unsicherheit hinsichtlich des globalen Handelsumfelds herrscht. In den Beschlüssen über die Einstufung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht wird die Frühjahrsprognose 2025 der Kommission berücksichtigt, die auf technischen Annahmen beruht, die sich auf die übliche Annahme einer unveränderten Politik stützen, da das Ergebnis bilateraler Verhandlungen mit den Handelspartnern nicht vorherzusehen ist. Außerdem wird in den Beschlüssen der erheblichen Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Welthandel und dem geopolitischen Umfeld sowie den damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen Rechnung getragen.

Die Kommission hat im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht mehrere Beschlüsse gefasst. Die hohe Inflation der letzten Jahre hat sich deutlich verringert und die Zinssätze sind gesunken. Trotz des allgemeinen Inflationsrückgangs besteht in einigen Fällen nach wie vor ein hoher Kostendruck, wodurch auch die Kostenwettbewerbsfähigkeit weiterhin unter Druck steht, insbesondere in einer Reihe von Mitgliedstaaten. Die Wohnimmobilienpreise sind wieder stärker gestiegen. Der Schuldenabbau, der in den letzten Jahren durch ein starkes nominales BIP-Wachstum unterstützt wurde, wird immer schwieriger. In einigen der Mitgliedstaaten, die einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurden, gehen die Anfälligkeiten zurück, was in einigen Fällen dazu geführt hat, dass im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht keine Ungleichgewichte festgestellt wurden. In den meisten der übrigen untersuchten Mitgliedstaaten sind die Entwicklungen allgemein günstig. Es bestehen jedoch nach wie vor relevante Herausforderungen, insbesondere die folgenden:

In Estland bestehen keine Ungleichgewichte, da es in den letzten Jahren vor dem Hintergrund einer anhaltenden Rezession zwar Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Preis- und Kostenwettbewerbsfähigkeit gegeben hat und die Wohnimmobilienpreise erheblich gestiegen sind, aber die Anfälligkeiten insgesamt derzeit begrenzt zu sein scheinen.

In Deutschland bestehen keine Ungleichgewichte mehr, da die Anfälligkeiten, die mit dem hohen, auch grenzübergreifend relevanten Leistungsbilanzüberschuss zusammenhängen, im Laufe der Jahre abgenommen haben, während die jüngsten politischen Ankündigungen erhebliche Fortschritte erwarten lassen.

In Zypern bestehen keine Ungleichgewichte mehr, da die Anfälligkeiten, die mit der Privat- und Auslandsverschuldung zusammenhängen, zurückgehen, was zum Teil auf das starke Wirtschaftswachstum zurückzuführen ist. Gleichzeitig fördert der anhaltende Haushaltsüberschuss den Abbau des gesamtstaatlichen Schuldenstandes. Zypern hat bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Anfälligkeiten wichtige Fortschritte erzielt, doch das Leistungsbilanzdefizit ist nach wie vor beträchtlich.

In Griechenland, Italien, Ungarn, den Niederlanden, der Slowakei und Schweden bestehen weiterhin Ungleichgewichte, da diese Länder nach wie vor erhebliche Anfälligkeiten aufweisen.

In Rumänien bestehen weiterhin übermäßige Ungleichgewichte. Die Anfälligkeiten haben zugenommen, da sich sowohl das Haushalts- als auch das Leistungsbilanzdefizit Rumäniens vergrößert haben, und die Kostenwettbewerbsfähigkeit hat sich im Jahr 2024 verschlechtert.

Nähere Einzelheiten zu den länderspezifischen Aspekten für alle zehn betroffenen Mitgliedstaaten sind Anlage 4 zu entnehmen.

Die Verbesserung der Effizienz und Qualität der öffentlichen Finanzen, unter anderem durch einen ausgewogenen Steuermix, wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, politische Prioritäten zu finanzieren. Vor dem Hintergrund eines instabilen wirtschaftlichen Umfelds verdeutlicht der hohe öffentliche Schuldenstand in einer Reihe von Mitgliedstaaten, wie wichtig es ist, die Qualität der öffentlichen Ausgaben zu gewährleisten. Die politischen Maßnahmen in diesem Bereich umfassen insbesondere die Überprüfung und Verbesserung der langfristigen Effizienz der öffentlichen Ausgaben sowie die Verbesserung des Rahmens für die Verwaltung öffentlicher Investitionen. Darüber hinaus sind die Verringerung von Steuerlücken, unter anderem durch die Begrenzung der Steuerausgaben, insbesondere der am wenigsten kosteneffizienten Ausgaben, und die Gewährleistung einer verstärkten Einhaltung der Steuervorschriften durch die Steuerzahler von entscheidender Bedeutung, um auf faire Weise stabilere Einnahmen zu schaffen. Dies sollte durch eine stetige Modernisierung und Digitalisierung der Steuerverwaltungen, durch wirksame Instrumente zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und durch einen verbesserten Austausch von Informationen ergänzt werden. Neben der Verbesserung der Effizienz kann die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen, unter anderem durch Steuerreformen, zu weiteren politischen Zielen beitragen, z. B. indem die steuerliche Belastung der Arbeit verringert wird, um die Beschäftigung zu steigern. Steuerliche Anreize spielen auch eine entscheidende Rolle bei der Dekarbonisierung. In den länderspezifischen Empfehlungen 2025 werden mehrere Mitgliedstaaten aufgefordert, den Steuermix zu verbessern, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, indem Hindernisse für private Investitionen abgebaut werden, und die Investitionen in Dekarbonisierung und in Infrastruktur für saubere Energie anzukurbeln, unter anderem durch eine weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, um die Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele der Mitgliedstaaten und der EU zu unterstützen.

3.2. Die Innovationslücke schließen

Um die Innovationslücke zu schließen, sind mehr Investitionen, ein großes Fachkräfteangebot, eine engere Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft, die Einführung und Verbreitung von Technologien sowie eine verstärkte politische Koordinierung erforderlich. Fragmentierte öffentliche Investitionen und unzureichende private Forschung und Entwicklung schränken das Innovationspotenzial der EU ein. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Forschern und Unternehmen, eine kohärente Innovationspolitik auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen und die Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sind wesentlich für die Erzielung von Fortschritten. Der rasche Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Umsetzung der nationalen strategischen Fahrpläne für die digitale Dekade werden von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Vorgaben und Ziele der digitalen Dekade sein, die unerlässlich sind, um Innovation, Produktivität und einen inklusiven digitalen Wandel zu ermöglichen. Darüber hinaus müssen wissenschaftliche Entdeckungen und neue Technologien einfacher, kostengünstiger und schneller vom Labor auf den Markt gelangen und ebenso müssen Start-up-Unternehmen einfacher, kostengünstiger und schneller expandieren können, wobei das Potenzial des Binnenmarkts, auch für den Weltraumsektor, voll ausgeschöpft wird.

Die Kommission rückt Forschung und Innovation in den Mittelpunkt unserer Wirtschaft. Im Zuge der Initiative „Choose Europe“ ist ein Paket in Höhe von 500 Mio. EUR vorgesehen, mit dem „Superstipendien“ im Rahmen des Europäischen Forschungsrates unterstützt, die Aufstockung für Forscher, die nach Europa umziehen, verdoppelt und die Unterstützung im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Zeitraum 2025–2027 ausgebaut werden sollen. Darüber hinaus zielt der kürzlich veröffentlichte Aktionsplan „KI-Kontinent“ darauf ab, KI und die Gründung von KI-Gigafabriken in ganz Europa zu fördern; gleichzeitig liegt der Fokus der EU-Strategie für Start-up- und Scale-up-Unternehmen darauf, die Rahmenbedingungen für die Gründung und Expansion innovativer Unternehmen in Europa zu verbessern. Forschung und Innovation (FuI) in den Mitgliedstaaten werden bereits durch die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die Kohäsionspolitik unterstützt, indem mehr als 55 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für FuI bereitgestellt werden, während 113,6 Mrd. EUR 11 an kohäsionspolitischen Mitteln für das Ziel „Ein intelligenteres Europa“ vorgesehen sind, das die Förderung von FuI, digitaler Infrastruktur und Kompetenzen für Innovation umfasst. Das Programm „Digitales Europa“ steht mit 1,3 Mrd. EUR, die im Zeitraum 2025–2027 für einschlägige Politikbereiche vorgesehen sind, an der Spitze der technologischen Initiativen der Europäischen Kommission. Die Aufbau- und Resilienzpläne umfassen auch mehr als 70 Reformen zur Konsolidierung von Einrichtungen, zur Förderung von Forschungslaufbahnen, zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, zur Stärkung der Zusammenarbeit und zur Verbesserung der Koordinierung der Governance. In den länderspezifischen Empfehlungen 2025 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Schließung der Innovationslücke zu intensivieren, indem sie die öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) erhöhen, die Wirksamkeit der Unterstützung im Bereich FuE verbessern und die Fragmentierung der Ökosysteme verringern. Damit soll dazu beigetragen werden, das FuE-Ausgabenziel der EU von 3 % des BIP 12 zu erreichen. In den länderspezifischen Empfehlungen wird auch betont, dass wissenschaftliche Entdeckungen in Geschäftsmöglichkeiten umgesetzt werden müssen, indem die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt und die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen gefördert wird. Ein besonderer Schwerpunkt wird darauf gesetzt, Start-ups und innovativen Unternehmen einen besseren Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen, um ein dynamisches und florierendes FuI-Ökosystem zu fördern. Darüber hinaus werden einige Mitgliedstaaten in den länderspezifischen Empfehlungen nachdrücklich aufgefordert, die Investitionslücke im Bereich Konnektivität zu schließen und die Vorschriften für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu straffen, was für die Förderung der Produktivität und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist.

3.3 Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung, Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit

Es ist von entscheidender Bedeutung, eine für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Industrie erschwingliche Energiewende zu gewährleisten. Während die Strom- und Gaspreise gegenüber den Höchstständen im Jahr 2022 insgesamt gesunken sind, liegen die genannten Preise für Industriekunden in der EU nach wie vor deutlich höher als in den USA (2- bis 2,5- bzw. 3 bis 5-mal so hoch wie die Preise in den USA 13 ). Aufbauend auf den einschlägigen Reformen und Investitionen im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne ergreifen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zugunsten einer stärkeren Integration des Energiemarkts, die durch ein digitalisiertes Verbundnetz und einen stärkeren Rechtsrahmen unterstützt wird. Die REPowerEU-Kapitel der Aufbau- und Resilienzpläne und die kohäsionspolitischen Programme bergen ein erhebliches Potenzial für die Verwirklichung der Dekarbonisierung des Energiesystems, da sie eine substanzielle Steigerung der Investitionen in erneuerbare Energien und in Infrastruktur für saubere Energien sowie rasche Fortschritte bei der Elektrifizierung ermöglichen, wobei die Energieeffizienz im Mittelpunkt steht. Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 rufen zu einer schrittweisen Dekarbonisierung des Energiesystems auf und enthalten für eine Reihe von Mitgliedstaaten Empfehlungen, konkrete Schritte zu unternehmen, um Subventionen für fossile Brennstoffe auslaufen zu lassen, mit denen weder die Energiearmut gezielt angegangen wird noch tatsächliche Probleme in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit gelöst werden, die der Elektrifizierung entgegenstehen und die für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht von entscheidender Bedeutung sind. Der EU-Aktionsplan für erschwingliche Energie unterstützt die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und zielt darauf ab, die Energiepreise zu senken, die Einfuhren fossiler Brennstoffe weiter zu verringern und spätestens im Jahr 2030 jährliche Einsparungen von bis zu 130 Mrd. EUR zu erzielen. Mit Blick auf die Verwirklichung dieser Ziele sind die Vollendung der Energieunion, die Elektrifizierung, die Energieeffizienz, ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer und sauberer Energien, eine verbesserte Netzkapazität einschließlich grenzüberschreitender Verbindungsleitungen und der effizienten Nutzung der bereits vorhandenen Verbindungsleitungen, eine intelligente Netzinfrastruktur und eine verstärkte Flexibilität des Energiesystems von entscheidender Bedeutung.

Der Schwerpunkt sollte weiterhin auf der Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und der Stärkung der Energieversorgungssicherheit liegen. Die Mitgliedstaaten haben, unter anderem durch die einschlägigen Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen, substanzielle Fortschritte bei der Umsetzung des REPowerEU-Plans in Bezug auf die schrittweise Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland erzielt. Dennoch machen diese Einfuhren nach wie vor einen signifikanten Teil des Energiemixes der EU aus. In diesem Zusammenhang nahm die Kommission im Mai 2025 den REPowerEU-Fahrplan für die Beendigung der Energieeinfuhren aus Russland 14 an, um die vollständige Unabhängigkeit der EU von Energie aus Russland zu gewährleisten, mit dem Ziel, bis Ende 2027 die Einstellung jeglicher Energieeinfuhren aus Russland zu erreichen. Der entsprechende Legislativvorschlag wird im Juni angenommen. Vor diesem Hintergrund sind weitere Maßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich, um die Energieeffizienz in allen Sektoren zu verbessern, die Umstellung auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und die Einfuhren durch Gewinnung zuverlässigerer Partner zu diversifizieren. In den länderspezifischen Empfehlungen 2025 werden die Mitgliedstaaten auch aufgefordert, ihre Infrastruktur für saubere Energien, einschließlich Verbindungsleitungen, und die Energiespeicherung weiter auszubauen, um eine vermehrte Erzeugung von erneuerbarem und sauberem Strom zu ermöglichen und die Resilienz und Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten.

Die Steigerung der Ressourceneffizienz und die Förderung der kreislauforientierten Nutzung von Materialien tragen zur Dekarbonisierung, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit bei. Um eine stabile und erschwingliche Versorgung zu gewährleisten und die Kapazitäten der EU für die Gewinnung, die Verarbeitung und das Recycling von Materialien, die für die Energiewende von entscheidender Bedeutung sind, zu stärken, wurde im Rahmen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen die erste Liste strategischer Vorhaben angekündigt. Darüber hinaus wird die Kommission 2026 einen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft annehmen, mit dem anhaltende Engpässe in Bezug auf Angebot und Nachfrage bei Sekundärrohstoffen, kreislauforientierten Produkten und Dienstleistungen beseitigt werden sollen. Was die nationale Ebene betrifft, werden die Mitgliedstaaten in den länderspezifischen Empfehlungen 2025 aufgefordert, die Voraussetzungen für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft durch eine verstärkte Abfallvermeidung, die Förderung der Ressourceneffizienz, die Steigerung der öffentlichen und privaten Investitionen und die Förderung von Lösungen zur Verbesserung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten zu verbessern.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft Fortschritte erzielen und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Industrie wettbewerbsfähig bleibt. Die rasche Umsetzung der Netto-Null-Industrie-Verordnung ist von entscheidender Bedeutung, um die europäischen Fertigungskapazitäten für Netto-Null-Technologien und deren Schlüsselkomponenten zu verbessern und Hindernisse für den Ausbau der Produktion in Europa zu beseitigen. Darüber hinaus hat die Kommission im Februar den Deal für eine saubere Industrie vorgestellt, um die Energiewende in der europäischen Industrie zu fördern und zu beschleunigen, Investitionen zu mobilisieren und Unternehmen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf energieintensiven Industrien und dem Sektor der sauberen Technologien liegt. Darüber hinaus legte die Kommission Aktionspläne für die Automobilindustrie sowie die Stahl- und Metallindustrie vor, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Dekarbonisierung voranzutreiben. Im Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2025 wird betont, dass die Mitgliedstaaten die Schaffung von Leitmärkten unterstützen und Pläne und Strategien für Netto-Null-Infrastrukturen einführen sollten, mit besonderem Augenmerk auf der Stärkung von Energieinfrastruktur, CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie Wasserstoff. In den länderspezifischen Empfehlungen wird auch darauf hingewiesen, dass Industrieproduktion und Verkehr dringend umgestaltet und dekarbonisiert werden müssen. Wenngleich die EU auf gutem Weg ist, ihr Klimaziel von 55 % bis 2030 15 zu erreichen, kommt der raschen und kontinuierlichen Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapläne für die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele bis 2030 nach wie vor dieselbe Bedeutung zu.

Die Anpassung an den Klimawandel, die unter anderem eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung beinhaltet, ist für die EU nach wie vor eine dringliche Priorität, da sie für die Schonung der Ressourcen und die Steigerung von Wohlstand und Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist. Neben den menschlichen und wirtschaftlichen Kosten von Dürren und Überschwemmungen sind die Mitgliedstaaten weiterhin konfrontiert mit Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung, ineffizienter Nutzung, mangelhafter Bewirtschaftung der Wasserressourcen und unangemessener Preispolitik. Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 sehen daher für eine Reihe von Mitgliedstaaten politische Maßnahmen vor, um die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf nationaler und regionaler Ebene zu stärken und erhebliche Investitionen zu tätigen. Darüber hinaus bietet die Wasserresilienzstrategie einen kohärenten Rahmen, um eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten und Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasserknappheit und -qualität anzugehen. Im Rahmen der kürzlich vorgeschlagenen Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik wurde das Ziel verstärkt, den sicheren Zugang zu Wasser, eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Wasserresilienz sowie höhere Vorfinanzierungs- und Kofinanzierungssätze zu fördern. Der künftige Europäische Plan zur Anpassung an den Klimawandel wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, Klimaauswirkungen auf kritische Infrastrukturen, strategische Sektoren und damit zusammenhängende Investitionen vorzubereiten und zu planen.

3.4 Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften, die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung sind von entscheidender Bedeutung, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und den Wohlstand in der EU zu fördern. Die Komplexität der Rechtsvorschriften ist nach wie vor ein wesentliches Hindernis für langfristige Investitionen in Europa, wobei zwei Drittel der europäischen Unternehmen diese Komplexität als ein Haupthindernis ansehen 16 . Die Vielfalt und die Länge von Verwaltungsverfahren in Europa behindern Investitionen, wobei Vereinfachungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene anzustreben sind. Die Kommission legt eine beispiellose Agenda für Vereinfachung und Umsetzung 17 vor und verfolgt das Ziel, die Verwaltungskosten bis 2028 um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu senken. Dies entspricht einer Einsparung von mindestens 37,5 Mrd. EUR bei den Verwaltungskosten bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission. Die Kommission hat bislang vier weitreichende Vereinfachungsvorschläge in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Investitionen, gemeinsame Agrarpolitik und kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung sowie Digitalisierung der Produktvorschriften angenommen. Sie fordert die beiden gesetzgebenden Organe nachdrücklich auf, rasch eine Einigung über die Vorschläge zu erzielen, und wird weiterhin auf ihre Ziele im Bereich der Vereinfachung hinarbeiten, indem sie den EU-Besitzstand einem Stresstest unterzieht, um Überschneidungen oder Unstimmigkeiten zu ermitteln, die im Rahmen von Vereinfachungsvorschlägen angegangen werden könnten.

Es ist auch an den Mitgliedstaaten, durch Rechts- und Verwaltungsreformen zu der angestrebten Vereinfachung beizutragen. Neue Konsultationsinstrumente wie Umsetzungsdialoge und Realitätschecks tragen dazu bei, Schwachstellen zu ermitteln und Wege zur Verbesserung der Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens aufzuzeigen. Die Kommission wird auch die Qualität neuer Rechtsvorschriften verbessern, indem sie durch Anwendung eines neuen KMU- und Wettbewerbs-Checks dafür sorgt, dass neue Vorschläge Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zuträglich sind. Die Einschätzung der Unternehmen, wie einfach die Einhaltung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist, fällt in den einzelnen Mitgliedstaat unterschiedlich aus. Mehr als 45 % der Bürgerinnen und Bürger empfinden die öffentliche Verwaltung in ihrem Land als schwerfällig, bürokratisch und langsam. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihr Rechtsrahmen dem Wachstum förderlich ist, unnötige Belastungen bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften vermeiden, für eine rasche Umsetzung von Vereinfachungsvorschlägen sorgen, die Digitalisierung vorantreiben und die Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren sowie den nahtlosen Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen des Staates erleichtern.

Vor diesem Hintergrund werden die Mitgliedstaaten in den länderspezifischen Empfehlungen 2025 aufgefordert, die Verwaltungsverfahren und Regelungsrahmen sektorübergreifend zu vereinfachen, indem sie die Komplexität verringern, den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Regulierungsinstrumente verbessern. Die Mitgliedstaaten werden in den genannten Empfehlungen nachdrücklich angewiesen, die Genehmigungs- und Lizenzierungsverfahren zu straffen, d. h. die Fristen für das Einlegen von Rechtsmitteln zu verkürzen, Antragsverfahren zu digitalisieren und die Vorschriften für die Landnutzung und den Netzanschluss zu präzisieren, um den Ausbau erneuerbarer Energien und der Infrastruktur sowie den Wohnungsbau zu beschleunigen. Sie werden darin ferner dazu aufgerufen, die Qualität der Rechtsetzung durch eine solide Konsultation der Interessenträger, eine unabhängige Aufsicht und faktengestützte Bewertungen zu verbessern, um die Rechtssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

3.5 Das Potenzial des europäischen Binnenmarkts voll ausschöpfen

Damit das Potenzial des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden kann, müssen die verbleibenden Hemmnisse, die einer grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit und grenzüberschreitenden Investitionen entgegenstehen, beseitigt werden. Der Binnenmarkt ist zwar ein Motor für Wachstum und Wohlstand, ist aber nach wie vor nicht ausreichend integriert. KMU sowie Start-up- und Scale-up-Unternehmen sind mit Hindernissen konfrontiert, etwa mit hohem Verwaltungsaufwand, restriktiven Vorschriften, Zahlungsverzug und eingeschränktem Zugang zu Finanzmitteln. Eine unzureichende Digital-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur schwächt die Wettbewerbsfähigkeit, während der Mangel an einer koordinierten Diensteintegration das Potenzial einschränkt. So macht der Dienstleistungshandel lediglich 7,6 % des BIP aus 18 . Angesichts der Dimensionen des Sektors bietet eine vertiefte Integration große Chancen. Um diese Hemmnisse zu beseitigen, hat die Europäische Kommission die Binnenmarktstrategie vorgelegt, in der eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit dargelegt werden, mit denen der grenzüberschreitende Handel und das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarkts erleichtert werden sollen. Die frühzeitige und schrittweise Integration der EU-Bewerberländer in Teile des Binnenmarkts wird letzteren weiter stärken. Mit Blick auf die Straffung der Innovationstätigkeit im gesamten Binnenmarkt verringert das Einheitspatentsystem – mit bereits mehr als 50 000 eingetragenen Einheitspatenten – die rechtliche Fragmentierung, senkt die Patentkosten und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel. Im Rahmen der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne haben einige Mitgliedstaaten kürzlich Reformen verabschiedet, um den Binnenmarkt durch die Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte, die Vereinfachung des Rechtsrahmens für eine Reihe von Berufen, die Modernisierung und Professionalisierung des öffentlichen Auftragswesens sowie die Förderung von Handel und Investitionen zu stärken. In den länderspezifischen Empfehlungen 2025 wird der Schwerpunkt auf die Stärkung des Binnenmarkts gelegt, und die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, regulatorische Hindernisse abzubauen, den Wettbewerb zu stärken und die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern. In den länderspezifischen Empfehlungen wird auch eine stärker strategisch ausgerichtete Industrieplanung gefordert, um territoriale Ungleichheiten anzugehen und Infrastruktur, Innovation und Wertschöpfungsketten zu unterstützen. Die Rechtsstaatlichkeit spielt mit Blick auf das Funktionieren der EU-Wirtschaft eine wichtige Rolle, da sie gewährleistet, dass Rechte verteidigt, Korruption bestraft und Verträge durchgesetzt werden. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit – insbesondere unabhängige, hochwertige und effiziente Justizsysteme, Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz – ist ebenfalls ein entscheidender Faktor für ein Geschäftsumfeld, das Investitionen und Innovation fördert und in dem Unternehmen von der Freizügigkeit und stabilen Geschäftsbedingungen profitieren. Gegebenenfalls werden die Mitgliedstaaten in den länderspezifischen Empfehlungen – sofern nicht von den Aufbau- und Resilienzplänen abgedeckt und ergänzend zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit – aufgefordert, die Effizienz der Justizsysteme zu erhöhen und die Korruptionsbekämpfung zu stärken.

Kasten 3: Investitionshemmnisse

In allen europäischen Ländern werden Investitionen durch eine Reihe struktureller Hemmnisse sowohl auf privater als auch auf öffentlicher Ebene behindert. Im Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2025 werden die wichtigsten Faktoren genannt, die Investitionen in den Mitgliedstaaten entgegenstehen. Die Komplexität der Rechtsvorschriften und der Verwaltungsaufwand stellen eines der Haupthindernisse für Investitionen dar, wobei in mehreren Mitgliedstaaten uneinheitliche oder sich rasch ändernde Rechtsrahmen, bürokratische Ineffizienzen und eine schwache Koordinierung zwischen den Regierungsebenen vorliegen. Diese Unsicherheiten führen, insbesondere bei KMU, dazu, dass langfristige Investitionen in geringerem Umfang getätigt werden. Eine weitere große Herausforderung ist der weitverbreitete Fachkräftemangel, von dem mehr als 75 % der Unternehmen betroffen sind. Dieser Fachkräftemangel, der in den Bereichen Technik, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Wissenschaft besonders stark ausgeprägt ist, hemmt Innovation und Produktivitätswachstum. Auch hohe Energiekosten stellen eine ernsthafte Investitionshürde dar, die sich auf die Gewinnspannen und die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien auswirkt. Darüber hinaus ist der Zugang zu Finanzmitteln in mehreren Mitgliedstaaten aufgrund der unterentwickelten Kapitalmärkte und der starken Abhängigkeit von Bankkrediten nach wie vor begrenzt, wobei Unternehmen Schwierigkeiten haben, Risikokapital oder alternative Finanzierungen zu erhalten. Öffentliche Investitionen werden auch durch mangelnde Koordinierung zwischen den Regierungsebenen sowie durch mangelhafte Planung und Projektbewertung beeinträchtigt. In mehreren Mitgliedstaaten mangelt es an standardisierten Methoden für die Bewertung, Auswahl und Überprüfung von Investitionsvorhaben, was dazu führt, dass Ineffizienzen entstehen und Chancen nicht genutzt werden. Schließlich werden diese Probleme durch die geopolitische Unsicherheit und die unzureichende Infrastrukturplanung noch verstärkt, was zu Verzögerungen beim Einsatz erneuerbarer Energien, bei der Modernisierung des Verkehrs und beim Infrastrukturausbau führt. Insgesamt schaffen diese Hemmnisse eine fragmentierte Investitionslandschaft, die der Wettbewerbsfähigkeit der EU abträglich ist.

3.6 Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit und eine Spar- und Investitionsunion

Die Einrichtung einer Spar- und Investitionsunion 19 soll die Art und Weise verbessern, wie das EU-Finanzsystem die Schaffung von Wohlstand und Investitionen der Bürgerinnen und Bürger in die im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit festgelegten strategischen Prioritäten unterstützt. In den vergangenen zehn Jahren verzeichnete der private Sektor in der EU im Durchschnitt ein Nettosparaufkommen in Höhe von 8,0 % des BIP. Nur etwa ein Viertel dieser Ersparnisse diente der Finanzierung inländischer privater Investitionen, da die EU-Kapitalmärkte im internationalen Vergleich nach wie vor vergleichsweise unterentwickelt sind und insgesamt nur einen geringen Beitrag zur Außenfinanzierung von Unternehmen leisten. Die Spar- und Investitionsunion, die auf den bereits im Rahmen der Aktionspläne zur Kapitalmarktunion erzielten Fortschritten aufbaut, soll die Integration und Risikoteilung auf den Kapitalmärkten vertiefen. Sie strebt ferner die Weiterentwicklung der Bankenunion an. Im Einklang mit den Bemühungen zur Schaffung der Spar- und Investitionsunion sehen die länderspezifischen Empfehlungen 2025 gezielte Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln vor. Zu den vorgeschlagenen politischen Maßnahmen zählen: i) Förderung der Beteiligung von Kleinanlegern und institutionellen Anlegern an den Kapitalmärkten, ii) Ausbau der außerhalb des Bankensektors bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten für EU-Unternehmen, einschließlich innovativer Start-up- und Scale-up-Unternehmen, und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), iii) Entwicklung lokaler Märkte für privates Beteiligungskapital und Risikokapital sowie gegebenenfalls Stärkung des Wettbewerbs auf den Finanzmärkten und iv) Verbesserung der allgemeinen Finanzkompetenz.

3.7 Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit

Der EU-Arbeitsmarkt hat sich im Kontext erhöhter Unsicherheit als sehr widerstandsfähig erwiesen, doch sind weitere politische Maßnahmen erforderlich, um die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitsproduktivität in Europa zu fördern. Der EU-Arbeitsmarkt ist nach wie vor stark und zeichnet sich durch eine historisch niedrige Arbeitslosigkeit und eine Rekordbeschäftigung aus. Die EU ist auf gutem Weg, das im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte festgelegte Kernziel einer Beschäftigungsquote von 78 % bis 2030 zu erreichen, was auch auf die politischen Maßnahmen und Reformen zurückzuführen ist, die viele Mitgliedstaaten im Laufe von mehr als einem Jahrzehnt eingeführt haben. Der Arbeitskräftemangel hat sich im vergangenen Jahr leicht verringert, liegt aber in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor über dem Niveau vor der Pandemie und wird voraussichtlich zunehmen, was die Investitions- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt. In den Bereichen Bauwesen, Gesundheitswesen und Langzeitpflege, Technologie, Ingenieurwesen, IKT und Verkehr besteht nach wie vor ein Arbeitskräftemangel, der in den einzelnen Regionen und Sektoren sehr unterschiedlich ausgeprägt ist und durch die demografische Entwicklung und das geringe Angebot an bezahlbarem Wohnraum noch verschärft wird.

Es bedarf konzertierter Anstrengungen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, um integrative Arbeitsmärkte zu fördern. Die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und kohäsionspolitischen Programme enthalten zahlreiche einschlägige Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitsmarktsegmentierung, zur Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen, zur Förderung der Arbeitskräftemobilität und zur gezielten Unterstützung bestimmter Gruppen. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen (wie ältere Arbeitnehmer, Jugendliche, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen, Roma und Menschen mit Migrationshintergrund) ist von entscheidender Bedeutung, auch angesichts des Rückgangs der Anzahl der Erwerbspersonen, wie in den Strategien der Union der Gleichheit 20 hervorgehoben wird. In den Empfehlungen des Frühjahrspakets werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, neben Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen wirksamere aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und gut konzipierte Steuer- und Sozialleistungssysteme mit geeigneten Anreizen für Beschäftigung einzuführen. Voraussetzungen für die Beseitigung von Hindernissen für die Erwerbsbeteiligung und für die Gewinnung von Menschen für Schlüsselsektoren sind die Förderung des Zugangs zu hochwertiger und erschwinglicher frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie zu Sozialdiensten und Langzeitpflege, die Bereitstellung geeigneter Anpassungen für Menschen mit Behinderungen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen 21 . Die Lohnentwicklung bedarf einer sorgfältigen Überwachung, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit einerseits und der Bewältigung der Lebenshaltungskosten andererseits gefunden werden muss. Eine Schlüsselrolle dabei spielen der soziale Dialog und Tarifverhandlungen. Darüber hinaus ist die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der EU nach wie vor wichtig, und die Förderung der legalen Migration aus Nicht-EU-Ländern wird zunehmend erforderlich sein, um den Bedarf des EU-Arbeitsmarkts zu decken. Der künftige Fahrplan der Kommission für hochwertige Arbeitsplätze wird eine Schlüsselrolle bei der Konzipierung von Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene spielen.

Die Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen ist für ein wettbewerbsfähiges, wohlhabendes und inklusives Europa von entscheidender Bedeutung. Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Anwerbung und Bindung von Talenten werden die Mitgliedstaaten in den Empfehlungen des Frühjahrspakets aufgefordert, das Qualifikationsniveau der europäischen Bevölkerung und die Inklusivität der Bildungssysteme zu verbessern. In den vergangenen Jahren war EU-weit ein starker Rückgang des Niveaus der Grundkompetenzen zu verzeichnen, verbunden mit einem Rückgang des Anteils der besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schüler 22 . Etwa der Hälfte der Menschen in der EU mangelt es nach wie vor an grundlegenden digitalen Kompetenzen, während die Wahrnehmung des Angebots der Erwachsenenbildung weiterhin deutlich unter dem Kernziel der EU-Säule von 60 % bis 2030 liegt. Vor dem Hintergrund des Fachkräfte- und des Arbeitskräftemangels 23 sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Investitionen in lebenslanges Lernen zu fördern, den Erhalt und die Anerkennung von Kompetenzen zu erleichtern und den Zugang zu Lernmöglichkeiten für unterversorgte Gruppen zu verbessern. Die Systeme der allgemeinen und der beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten und Regionen müssen sich in stärkerem Maße auf die sich wandelnden Arbeitsmärkte einstellen. Die politischen Maßnahmen müssen auch die Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und die Verbesserung der Qualität und Inklusivität des Unterrichts umfassen. Bis 2035 wird sich mehr als die Hälfte der neu entstehenden Stellen an hoch qualifizierte Arbeitskräfte richten 24 , doch das derzeitige Angebot an MINT-Kompetenzen reicht nicht aus, um die steigende Nachfrage zu decken. MINT muss zu einer strategischen Priorität der Bildungs- und Kompetenzpolitik auf allen Ebenen werden. Auf EU-Ebene konzentriert sich die Initiative „Union der Kompetenzen“ 25 auf den Aufbau von Kompetenzen, regelmäßige Weiterbildung und Umschulung sowie die Übertragbarkeit von Kompetenzen und Mobilität von Arbeitskräften. Im Aktionsplan für Grundkompetenzen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, leistungsschwache Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Auch im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Aufbau- und Resilienzfazilität werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Fachkräftemangel zu beheben, wobei alle Mitgliedstaaten EU-geförderte Maßnahmen in den Bereichen Kompetenzen, Erwachsenenbildung sowie allgemeine und berufliche Bildung umsetzen. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten weiterhin gemeinsam daran arbeiten, die Nutzung von Microcredentials auszuweiten und ein Pilotprojekt für eine Kompetenzgarantie für Arbeitnehmer in Branchen, die von einer Umstrukturierung betroffen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, einzurichten.

Europas einzigartiges Modell der sozialen Marktwirtschaft beruht in hohem Maße auf Resilienz und Fairness. Die Europäische Säule sozialer Rechte ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für die Gestaltung eines stärkeren und inklusiveren Europas. Die Mitgliedstaaten haben einschlägige Reformen und Investitionen in ihre Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Stärkung von Sozialdiensten und Gesundheitseinrichtungen, der Inklusion schutzbedürftiger Gruppen, der Modernisierung der Sozialleistungssysteme und der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung liegt. Während der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in jüngster Zeit leicht zurückgegangen ist, ist es wichtig, die nach wie vor hohen Armutsquoten bei schutzbedürftigen Gruppen und Kindern sowie die erheblichen regionalen Unterschiede anzugehen. Es bedarf intensiver Anstrengungen, um das Kernziel der EU-Säule zu erreichen, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen Menschen, darunter mindestens 5 Millionen Kinder, zu verringern. Angesichts der demografischen, arbeitsmarktpolitischen und sozialen Herausforderungen wird in den länderspezifischen Empfehlungen 2025 betont, dass angemessene und effiziente Systeme in den Bereichen Sozialschutz, Inklusion und Altersversorgung vorhanden sein müssen und der Zugang zu erschwinglichem Wohnraum und zu Sozialdiensten gefördert werden muss. Ebenfalls wichtig ist es, Nichtdiskriminierung zu gewährleisten, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung zu verbessern. Angesichts des zunehmenden Bedarfs an Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege müssen die Mitgliedstaaten auch widerstandsfähige Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme aufbauen, unter anderem durch den Übergang zu einem auf Gesundheitsvorsorge und medizinischer Grundversorgung basierenden Modell. Die Gefahr des Auftretens gesundheitlicher Notlagen nimmt zu, sodass es für die EU unerlässlich ist, ihre Vorsorge- und Reaktionsfähigkeiten im Bereich der Sicherstellung der Gesundheit weiter zu stärken und zu konsolidieren 26 . Um die Europäische Gesundheitsunion zu vollenden, ergreift die EU ferner Initiativen wie den Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln, um das Angebot und die Herstellung kritischer Arzneimittel zu verbessern. Eine faire und inklusive EU setzt auch voraus, dass die Vorteile des grünen und des digitalen Wandels der gesamten Gesellschaft zugutekommen. Dazu müssen Regionen und Gemeinschaften unterstützt werden, die unverhältnismäßig stark von diesem Wandel betroffen sind. Der Fonds für einen gerechten Übergang unterstützt einen gerechteren Übergang, und aus dem Klima-Sozialfonds werden zweckgebundene Mittel bereitgestellt, um die am stärksten Betroffenen zu unterstützen. Die Kommission wird einen neuen Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte vorlegen, der durch eine EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut ergänzt wird.

Kasten 4: Analyse der sozialen Aufwärtskonvergenz entsprechend dem Rahmen für soziale Konvergenz

Die Kommission hat das Bestehen von Herausforderungen im Bereich der sozialen Aufwärtskonvergenz in zehn Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Rahmen für soziale Konvergenz (SCF) bewertet, der eine in zwei Phasen erfolgende länderspezifische Analyse der Risiken und Herausforderungen für die soziale Aufwärtskonvergenz vorsieht 27 . In der ersten Phase der Analyse, die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025 28 vorgestellt wurde, wurde die Politik aller Mitgliedstaaten in den Bereichen Arbeitsmarkt, Kompetenzen und Soziales analysiert. In insgesamt zehn Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Litauen, Luxemburg, Ungarn und Rumänien) wurden potenzielle Risiken für die soziale Aufwärtskonvergenz festgestellt. Für diese zehn Länder wurde am 11. April 2025 29 eine zweite Analyse veröffentlicht, die sich auf die Politikbereiche konzentrierte, in denen in der ersten Phase der Analyse auf der Grundlage der Leitindikatoren des sozialpolitischen Scoreboards potenzielle Risiken für die soziale Aufwärtskonvergenz festgestellt wurden. Diese zweite Phase der Analyse stützt sich auf eine breite Palette quantitativer und qualitativer Daten sowie die wichtigsten Faktoren, die die soziale Aufwärtskonvergenz beeinträchtigen. Entwicklungen werden eingehender untersucht, und die vom jeweiligen Mitgliedstaat ergriffenen oder geplanten politischen Reaktionen werden berücksichtigt. In der zweiten Phase der Analyse wurden in Bezug auf drei Mitgliedstaaten (Griechenland, Rumänien und Italien) Herausforderungen für die soziale Aufwärtskonvergenz ermittelt 30 .

Die Analyse der sozialen Aufwärtskonvergenz zeigt horizontale Herausforderungen in allen drei Politikbereichen auf. Es werden weitere Maßnahmen zur Förderung des Kompetenzerwerbs dargelegt, um die Grundlagen für die Kompetenzentwicklung zu schaffen und den Qualifikations- und Arbeitskräftemangel zu beheben. Während die Arbeitsmärkte insgesamt nach wie vor stark sind, wird im Rahmen der Analyse herausgestellt, dass alle Bevölkerungsgruppen wirksamer in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Gleichzeitig müssen die politischen Entscheidungsträger den Einkommensungleichheiten und dem Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung – auch vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderung – die erforderliche Aufmerksamkeit schenken und dabei sicherstellen, dass angemessene und nachhaltige Sozialschutz- und Inklusionssysteme gewahrt werden. 

Die Ergebnisse der Analyse der sozialen Konvergenz sind in die Länderberichte und in das Europäische Semester 2025 eingeflossen. Diese Analyse bildete die Grundlage für die multilaterale Überwachung in den zuständigen Ausschüssen des Rates.

Kasten 5: Wohnraum in Europa – politische Herausforderungen 

Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt haben erhebliche wirtschaftliche und soziale Auswirkungen. Der Wohnungsbau leistet einen erheblichen Beitrag zur Wirtschaft der EU, wobei der Bausektor 2024 etwa 5 % des BIP ausmachte. Die Wohnkosten nehmen auch einen großen Teil des Einkommens der Haushalte in Anspruch, der 2024 bei fast 20 % lag und bei den schutzbedürftigen Gruppen sogar noch einen größeren Anteil ausmachte. Die Höhe der Wohnkosten hat einen erheblichen Einfluss auf die verfügbaren Mittel und den Lebensstandard der Haushalte. Die Entwicklungen auf den Wohnimmobilien- und Hypothekenmärkten wirken sich stark auf die Konjunkturzyklen und die Finanzstabilität aus. Hohe Preise und Mieten können sich negativ auf die Arbeitskräfte- und Wohnmobilität – sowohl innerhalb der einzelnen Länder als auch zwischen den Ländern – auswirken und auch die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen, unabhängig zu leben. Dies wiederum kann eine effiziente Arbeitskräfteverteilung behindern, zum Arbeitskräftemangel beitragen und die Gesamtproduktivität einschränken.

Europa leidet unter der großen Kluft zwischen einer starken Nachfrage nach Wohnraum und einem unzureichenden Angebot, was zu hohen Preisen führt. Im Zeitraum 2019 bis 2024 ging die Zahl der erteilten Genehmigungen für den Bau neuer Wohngebäude um 14 % zurück. Gleichzeitig stiegen die Wohnimmobilienpreise um 27 %. Schätzungen zufolge sind die Wohnimmobilienpreise in etwa zwei Dritteln der europäischen Länder überbewertet. Besonders angespannt sind die Wohnungsmärkte in Hauptstädten, Wachstumspolen und Tourismusgebieten. Darüber hinaus nimmt die Verfügbarkeit von Sozialwohnungen ab, während die Obdachlosigkeit zunimmt.

Reformen und Investitionen sind erforderlich, um erschwinglicheren Wohnraum zu gewährleisten. Die Wohnungspolitik fällt weiterhin in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte, es bedarf jedoch eines entschlossenen Ansatzes auf allen Ebenen. Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität werden erhebliche Investitionen (rund 20 Mrd. EUR) in diesem Bereich sowie Reformen zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit und der Verfügbarkeit von Wohnraum unterstützt. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik schlug die Kommission vor, die Mittelzuweisungen für den Wohnungsbau auf mindestens 15 Mrd. EUR zu verdoppeln. In diesem Frühjahrspaket werden spezifische Empfehlungen ausgesprochen, wie die Verfügbarkeit von Wohnraum in einer Reihe von Ländern, in denen die Lage besonders kritisch ist, verbessert werden kann. Um ein ausreichendes und angemessenes Angebot an Wohnraum zu gewährleisten, sollten politische Maßnahmen auf die Beseitigung langfristiger struktureller Hindernisse wie unzureichende Investitionen, Besteuerung, Zoneneinteilung und Arbeitskräftemangel im Bauwesen sowie auf die Straffung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften abzielen. Das Angebot an erschwinglichem Wohnraum und Sozialwohnungen muss erhöht werden, um einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs von schutzbedürftigen Gruppen sowie von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu leisten, die keinen Zugang zu Wohnraum zu Marktbedingungen haben. Der für 2026 vorgesehene Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum soll operative Empfehlungen zur Förderung von Investitionen, politischen Reformen und bewährten Verfahren enthalten.

4.SCHLUSSFOLGERUNG

Um langfristigen Wohlstand und Resilienz zu fördern, richtet die EU ihre wirtschaftspolitische Steuerung wieder stärker auf die Wettbewerbsfähigkeit aus. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, der einen klaren Fahrplan zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz und der internationalen Stellung der EU vorgibt, sind die Prioritäten der Kommission für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Das Europäische Semester ist ein wichtiger Mechanismus zur Umsetzung dieser Prioritäten, der die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, nationale Reformen und Investitionen mit den gemeinsamen Zielen der EU in Einklang zu bringen und eine einheitliche Umsetzung auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen sicherzustellen.

Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, ihre Empfehlungen für die länderspezifischen Empfehlungen für 2025 zu billigen, und ersucht den Rat der Europäischen Union, diese anzunehmen. Darüber hinaus fordert sie die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen in engem Dialog mit den Sozialpartnern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Interessenträgern vollständig und zeitnah umzusetzen.

ANLAGE 1 – ÜBERBLICK ÜBER DIE IN DEN LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN BEHANDELTEN THEMATISCHEN BEREICHE

 

ANLAGE 2 – FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN

Das Europäische Semester 2025 enthält eine Bestandsaufnahme der politischen Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Bewältigung der in den länderspezifischen Empfehlungen seit 2019 ermittelten Herausforderungen ergriffen haben. Bei der Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für 2025 werden die bisherigen politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten berücksichtigt 31 . Dazu gehören auch die im Rahmen der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität ergriffenen Maßnahmen sowie die in den Aufbau- und Resilienzplänen und den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen eingegangenen Verpflichtungen, je nach ihrem Umsetzungsgrad. Die Bewertung vermittelt ein Bild des derzeitigen Stands der Umsetzung und gibt nicht darüber Aufschluss, in welchem Ausmaß Fortschritte unter der Annahme einer vollständigen Umsetzung der Pläne erreicht werden könnten 32 . In den länderspezifischen Empfehlungen 2025 werden die länderspezifischen Empfehlungen des Zeitraums 2019-2023 (mehrjährige Bewertung) und die länderspezifischen Empfehlungen von 2024 (jährliche Bewertung) bewertet.

Abbildung 1: Derzeitiger Stand der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019-2023

Abbildung 2: Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019-2024: jährliche Bewertungen im jeweiligen Folgejahr im Vergleich zur Umsetzung bis heute

Anmerkung: Bei der mehrjährigen Bewertung in Abbildung 1 wird beurteilt, wie die länderspezifischen Empfehlungen 2019-2023 ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme bis zur Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung umgesetzt wurden. Es sei angemerkt, dass die länderspezifischen Empfehlungen von 2021 nur die Haushaltspolitik betreffen und für die Zwecke der Bewertung der länderspezifischen Empfehlungen für 2025 als nicht länger relevant angesehen werden. In Abbildung 2 zeigt die jährliche Bewertung die Fortschritte, die im ersten Jahr nach Annahme der jeweiligen länderspezifischen Empfehlungen erzielt wurden, während die mehrjährige Bewertung die Bewertung aller bis dato formulierten länderspezifischen Empfehlungen umfasst.

Aus der mehrjährigen Perspektive wurden bei 72 % der länderspezifischen Empfehlungen 2019-2023 zumindest einige Fortschritte erzielt (siehe Abbildung 1). Bei der Bewertung im vergangenen Jahr konnten bei 68 % der länderspezifischen Empfehlungen 2019-2023 zumindest einige Fortschritte festgestellt werden. Besonders ausgeprägt waren die Fortschritte in den länderspezifischen Empfehlungen 2019-2022: Bei 75 % der Empfehlungen konnten zumindest einige Fortschritte erzielt werden (gegenüber 70 % im Jahr 2024). Dies zeigt, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität als leistungsbasiertes Instrument weiterhin zur Umsetzung der relevanten länderspezifischen Empfehlungen beiträgt. Dies wird auch in Zukunft der Fall sein, wenn zusätzliche Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne durchgeführt werden. Die Umsetzung der Reformen fällt je nach Politikbereich jedoch sehr unterschiedlich aus. In den letzten Jahren haben die Mitgliedstaaten weiterhin die größten Fortschritte bei den länderspezifischen Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Finanzmitteln und Finanzdienstleistungen erzielt, gefolgt vom Funktionieren des Arbeitsmarktes, dem Haushaltsrahmen und der haushaltspolitischen Steuerung sowie den Rahmenbedingungen für Unternehmen. Dagegen wurden in den Bereichen Wohnraum, Umweltpolitik, öffentliche Verwaltung, Steuerpolitik sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit besonders langsame Fortschritte verzeichnet.

Bei der Umsetzung der Empfehlungen von 2024 wurden ebenfalls substanzielle Fortschritte erzielt. Bei 51 % der im Oktober 2024 an sie gerichteten Empfehlungen konnten die Mitgliedstaaten zumindest „einige Fortschritte“ verbuchen (Abbildung 2). Dies stellt einen leichten Rückgang gegenüber den im Jahr 2024 erzielten jährlichen Fortschritten zu den im Juli 2023 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen dar. Was die Politikbereiche angeht, in denen eine erhebliche Anzahl von Mitgliedstaaten im Jahr 2024 Empfehlungen erhalten haben, waren die meisten Fortschritte in Bezug auf den haushaltspolitischen Rahmen und die finanzpolitische Steuerung festzustellen, gefolgt vom Zugang zu Finanzmitteln, dem Funktionieren des Arbeitsmarktes sowie den Kompetenzen und der beruflichen Bildung. Dagegen wurden bei der Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf öffentliche Verwaltung, Umweltpolitik, Rentensysteme sowie Forschung und Innovation weniger Fortschritte erzielt.

Die Ergebnisse der Bewertung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2025 sowie der vorangegangenen Jahre werden auf der Website der Kommission veröffentlicht.

ANLAGE 3 – EU-WEITE FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DER ZIELE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG (SDG)

 
Anmerkung: Die obige Abbildung zeigt, wie groß die Fortschritte sind, die die EU gemäß den verfügbaren Daten bei der Verwirklichung jedes der 17 Ziele im abgelaufenen Fünfjahreszeitraum erzielt hat. Die Methode zur Bewertung von Indikatoren und deren Aggregation auf der Zielebene sowie detailliertere Analysen können auf der Eurostat-Website abgerufen werden: Übersicht – Indikatoren für nachhaltige Entwicklung – Eurostat (europa.eu) .

Welche Fortschritte hat die EU hinsichtlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung gemacht? 

Bei den Zielsetzungen in Bezug auf „Weniger Ungleichheiten“ (SDG 10), „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ (SDG 8) und „Hochwertige Bildung“ (SDG 4) wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Auch bei den anderen Zielen für nachhaltige Entwicklung kommt die EU voran, wenn auch langsamer. Unter den Zielen, bei denen moderate Fortschritte verbucht werden konnten, schnitten „Geschlechtergleichheit“ (SDG 5), „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ (SDG 12), „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ (SDG 9) und „Kein Hunger“ (SDG 2) am besten ab. Dagegen konnten in Bezug auf die Zielvorgabe „Leben unter Wasser“ (SDG 14) aufgrund der langsamen Erweiterung der Meeresschutzgebiete sowie aufgrund des schlechteren Zustands der Meere in der Bewertung keine erheblichen Fortschritte festgestellt werden. Mit Blick auf „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“ (SDG 6) sowie „Leben an Land“ (SDG 15) waren sogar Rückschritte von den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu verzeichnen. Die Fortschritte hinsichtlich SDG 6 wurden durch Wasserstress gehemmt, während die Umsetzung von SDG 15 aufgrund von Bodendegradation und dem Verlust an biologischer Vielfalt beeinträchtigt wird.

ANLAGE 4 – ERGEBNISSE DER EINGEHENDEN ÜBERPRÜFUNGEN DER MAKROÖKONOMISCHEN UNGLEICHGEWICHTE IN DEN MITGLIEDSTAATEN

In 7 der 10 Mitgliedstaaten, die einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurden, wurden Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt. Im Rahmen der eingehenden Überprüfung wurden die Schwere der Anfälligkeiten, ihre jüngsten und künftig zu erwartenden Entwicklungen und die einschlägigen politischen Maßnahmen analysiert. In diesem Jahr wurden die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung im Vorfeld des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters erneut vorgelegt, um umfassendere multilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, bevor die Schlussfolgerungen zu den festgestellten Ungleichgewichten gezogen und die entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen formuliert wurden 33 .

Im vergangenen Jahr konnten einige der seit langem bestehenden Anfälligkeiten, die den Ungleichgewichten in mehreren Ländern zugrunde liegen, durch die wirtschaftliche Entwicklung abgemildert werden. In mehreren Ländern zog das Wirtschaftswachstum 2024 leicht an, während in anderen Ländern die Wirtschaft stagnierte oder sogar in eine Rezession geriet. Die Beschäftigung nahm zu und die Arbeitslosigkeit blieb weiterhin auf oder nahe ihrem historischen Tiefstand. Sowohl die Inflation als auch der Kostendruck sind weiter und – bis vor kurzem – schneller als erwartet zurückgegangen. Nachdem die finanziellen Rahmenbedingungen in den zwei vorangehenden Jahren deutlich angezogen hatten, war im Laufe des Jahres 2024 wieder eine Lockerung festzustellen. 2025 dürfte in der EU und im Euroraum insgesamt ein ähnliches Wachstum wie 2024 zu verzeichnen sein, wobei erhebliche Abwärtsrisiken bestehen und sich das Wachstum 2026 sogar beschleunigen könnte.

Die Unsicherheit hat aufgrund der sich wandelnden geo- und handelspolitischen Rahmenbedingungen erheblich zugenommen, was die Risiken in Bezug auf Ungleichgewichte weiter verstärkt. Volkswirtschaften, die in höherem Maße vom Handel abhängig sind, laufen nach einer mehrjährigen Flaute, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, größere Gefahr, im Falle einer anhaltenden Konjunkturschwäche oder sogar einem Rückgang des Welthandels in Schwierigkeiten zu geraten. Mittelfristig ist eine expansive Finanzpolitik vorgesehen – vor allem zur Unterstützung höherer Verteidigungsausgaben –, auch wenn noch nicht in allen Fällen detaillierte Pläne vorliegen. Da die Rahmenbedingungen recht instabil und die Ergebnisse noch unklar sind, lassen sich die Auswirkungen all dieser Entwicklungen nur schwer vorhersagen. Vielmehr ist eine kontinuierliche Beobachtung der Risiken erforderlich, wobei ein zukunftsgerichteter Ansatz besonders wichtig ist.

In den folgenden Abschnitten werden die derzeit relevantesten Anfälligkeiten und Zukunftsaussichten beleuchtet, insbesondere in den zehn Mitgliedstaaten, die in diesem Jahr einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden.

Die Inflation hat zwar ihren Scheitelpunkt überschritten, doch sind in mehreren Fällen weiterhin erhebliche Inflationsunterschiede zu verzeichnen. Die Inflation schwächte sich 2024 und Anfang 2025 EU-weit weiter ab; dennoch wiesen einige Mitgliedstaaten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Euro-Währungsgebiets weiterhin deutlich überdurchschnittliche Inflationsraten auf. Infolgedessen haben sich die kumulierten Inflationsunterschiede erheblich ausgeweitet, unter anderem auch in einigen Ländern, in denen nur eine begrenzte wirtschaftliche Erholung zu beobachten war. Das Wachstum der Lohnstückkosten hat sich im Jahr 2024 zwar verlangsamt, blieb jedoch vor dem Hintergrund angespannter Arbeitsmärkte und eines geringen Produktivitätswachstums in mehreren Fällen weiterhin erheblich. 

Der Preis- und Kostendruck dürfte sich in naher Zukunft weiter abschwächen, die Unterschiede jedoch vermutlich bestehen bleiben. Der erhebliche Preisrückgang bei Energie und anderen Rohstoffen dürfte zusammen mit der Aufwertung des Euro und der meisten anderen EU-Währungen zu einer Abschwächung der Inflation beitragen. Die schwache Nachfrage könnte den Preisdruck in mehreren Ländern weiter dämpfen. Mit der Abflachung des Lohnwachstums dürfte sich auch das Wachstum der Lohnstückkosten weiter abschwächen, da die durch die Inflation bedingten Kaufkraftverluste der vorangehenden Jahre inzwischen aufgeholt wurden. In einigen Fällen wird die hohe Inflation durch die jüngsten Anhebungen der indirekten Steuern noch weiter verstärkt. Diese Auswirkungen sind jedoch nur vorübergehender Natur und dürften keinen negativen Einfluss auf die Ausfuhrwettbewerbsfähigkeit haben. Allerdings ist davon auszugehen, dass es zu einer weiteren Ausweitung der in einigen Ländern verzeichneten kumulierten Inflationsunterschiede kommen wird. Anhaltende Unterschiede in der Kosten- und Preisentwicklung bergen Risiken für die außenwirtschaftliche Position, und die Außenbilanz einiger Länder, deren Wettbewerbsfähigkeit stärker abgenommen hat, weist eine größere Anfälligkeit auf. Gleichzeitig können Inflationsunterschiede die Wirksamkeit des geldpolitischen Kurses, insbesondere innerhalb der Währungsunion, beeinträchtigen. Daher bleibt es auch weiterhin wichtig, die Binnennachfrage auf ein nachhaltigeres Niveau zu bringen und die Funktionsweise der Märkte in einigen Ländern zu verbessern.

Weiterhin gibt es einige hohe Leistungsbilanzdefizite und -überschüsse, die sich aus der Dynamik der Binnennachfrage ergeben. Im Jahr 2024 verbesserten sich die Leistungsbilanzen insgesamt weiter, unter anderem begünstigt durch weitere Verbesserungen des Austauschverhältnisses im Außenhandel, einschließlich eines weiteren Rückgangs der Energiepreise. Aufgrund der Dynamik der Binnennachfrage zeichneten sich in der EU unterschiedliche Muster ab. Einige Länder weisen hohe Leistungsbilanzdefizite auf, die kaum zurückgehen und oft mit einer starken Binnennachfrage einhergehen. Einige wenige Länder verzeichneten in Zeiten schwachen BIP-Wachstums eine Verbesserung der zentralen Kennzahlen, sodass sich die zugrunde liegende Außenbilanz auf den ersten Blick möglicherweise besser darstellt als sie tatsächlich ist. In einigen Fällen fallen die Defizite höher aus als vor der Pandemie und sind schwächer als es die Fundamentaldaten dieser Volkswirtschaften vermuten lassen. In manchen dieser Länder machen hohe gesamtstaatliche Defizite einen Großteil des Auslandskreditbedarfs der Wirtschaft aus. Gleichzeitig sind die erheblichen Leistungsbilanzüberschüsse trotz des schwachen Welthandels kaum zurückgegangen, während die Binnennachfrage in einigen dieser Länder stagnierte.

Der Leistungsbilanzsaldo dürfte sich nur geringfügig verändern; allerdings besteht diesbezüglich große Ungewissheit. Die Aufwertung des Euro und anderer EU-Währungen dürfte zu günstigeren Importen führen, während die Preise für Energie und einige andere Rohstoffe voraussichtlich nachgeben und die Leistungsbilanz weiter stärken werden. Vielmehr dürfte sich der Welthandel weiter abschwächen, und auch bei der Inlandsnachfrage sind kurzfristig keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten, sodass die meisten hohen Leistungsbilanzdefizite nur leicht zurückgehen und sich die anhaltend hohen Leistungsbilanzüberschüsse nur geringfügig verändern dürften. Die Unsicherheit ist aufgrund der sich wandelnden handelspolitischen Rahmenbedingungen außerordentlich hoch. Mitgliedstaaten mit hohen Überschüssen sind potenziell stärker von einem Rückgang des Handels betroffen. Allerdings werden ihre Importe zusammen mit den Exporten zurückgehen, da auch die Binnennachfrage beeinträchtigt sein könnte. Länder, deren Wirtschaft in hohem Maße mit globalen Wertschöpfungsketten verflochten ist, dürften stärker betroffen sein. Gleichzeitig könnte es für große Schuldner schwieriger werden, ihre Schulden durch höhere Exporte abzubauen und ihren erheblichen Auslandskreditbedarf zu decken.

Der negativere Nettoauslandsvermögensstatus hat sich aufgrund des nominalen BIP-Wachstums weiter verbessert, doch die Nennereffekte stagnieren. Die meisten der negativen Positionen haben sich im Jahr 2024 infolge des deutlichen nominalen BIP-Wachstums trotz erheblicher Leistungsbilanzdefizite wieder verbessert. Allerdings wird erwartet, dass der Nettoauslandsvermögensstatus mehrerer Länder im Verhältnis zum BIP in diesem und im nächsten Jahr stagnieren oder sich nur unwesentlich verbessern wird, was auf ein geringeres nominales BIP-Wachstum bei anhaltend hohem Auslandskreditbedarf zurückzuführen ist. In einigen Ländern mit sehr hohem Leistungsbilanzdefizit könnte sich der moderat negative Nettoauslandsvermögensstatus verschlechtern. In Ländern mit hohem positiven Nettoauslandsvermögensstatus dürfte sich dieser zusammen mit anhaltend hohen Leistungsbilanzüberschüssen weiter verbessern.

Die Immobilienpreise legten 2024 aufgrund steigender Einkommen und günstigerer Finanzierungsbedingungen wieder an Dynamik zu, nachdem zwei Jahre lang ein gedämpftes oder negatives Wachstum zu verzeichnen war. Die Immobilienpreise sind im Laufe des Jahres 2024 fast überall gestiegen. Dies gilt auch für einige Länder, in denen die Immobilienpreise seit Jahren überbewertet erscheinen, sodass nach gewissen Korrekturen in den letzten Jahren die Gefahr einer erneuten Überbewertung besteht. Die Nachfrage nach Wohnraum wurde durch steigende Haushaltseinkommen, die in einigen Fällen stärker zulegten als die Immobilienpreise, sowie durch niedrigere Zinsen gestützt. Gleichzeitig ging der Bau neuer Wohnungen in mehreren Ländern weiter zurück, was den Preisdruck zusätzlich verstärkte.

Die Immobilienpreise werden aufgrund langjähriger struktureller Effekte voraussichtlich weiter steigen. Die Lockerung der Finanzierungsbedingungen für private Haushalte dürfte zusammen mit dem anhaltenden Wachstum der Haushaltseinkommen weiterhin die Kreditaufnahme für den Erwerb von Wohnimmobilien begünstigen und die Nachfrage nach Wohnraum stützen. Die Steuerpolitik zur Stimulierung der Nachfrage und die dysfunktionalen Mietmärkte haben sich kaum verändert und verstärken in zahlreichen Ländern die kreditbasierte Immobilienfinanzierung. Gleichzeitig gibt es nach wie vor kaum Maßnahmen zur Beseitigung der Engpässe auf dem Wohnungsmarkt, während das schwache Angebot der letzten Jahre und der Rückgang der Baugenehmigungen darauf hindeuten, dass die Wohnungsnot anhalten und die Immobilienpreise weiter steigen werden.

Der Schuldenabbau der privaten Haushalte und Nichtfinanzunternehmen hält an, hat sich jedoch verlangsamt, da die Nennereffekte aufgrund der niedrigeren Inflation und der leicht gestiegenen Kreditaufnahme nachgelassen haben. Im Jahr 2024 erreichte die Verschuldung der privaten Haushalte und Unternehmen in mehreren Ländern gemessen am BIP ihren niedrigsten Stand seit Jahren. Allerdings fiel der Rückgang der Schuldenquoten oft weniger stark aus als in den Vorjahren, da die niedrigere Inflation zu geringeren Nennereffekten führte. Darüber hinaus hat die Kreditvergabe, insbesondere an private Haushalte, vor dem Hintergrund einer allmählichen Lockerung der Finanzierungsbedingungen und steigender Einkommen leicht zugenommen.

Die gesamtstaatliche Schuldenquote ist in mehreren Fällen weiter zurückgegangen, in einigen Ländern jedoch zuletzt wieder gestiegen. Die hohe gesamtstaatliche Schuldenquote ging in einigen Ländern zurück, während sie in anderen Ländern leicht anstieg und die Werte vor der Pandemie übertraf. Die Nennereffekte schwächten sich aufgrund ungünstigerer Wachstum-Zins-Differenzen ab. Einzelne Länder verzeichneten erhebliche Defizite, wohingegen andere Länder eine ausgeglichene Haushaltslage oder sogar Überschüsse aufwiesen. Trotz geringer oder moderater Verschuldung steigt die Schuldenquote in einigen Ländern aufgrund hoher Defizite an. Die Finanzierungsbedingungen für Regierungen verbesserten sich oder blieben stabil, wobei die Spreads innerhalb des Euro-Währungsgebiets im vergangenen Jahr größtenteils zurückgingen, die langfristigen Zinsen 2025 jedoch anzogen. In einigen Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets weiteten sich die Spreads für Staatsanleihen im Jahr 2024 und Anfang 2025 aus. Da in einigen dieser Länder die Kreditaufnahme in Fremdwährungen erheblich ist, besteht das Risiko, dass sich Wechselkursschwankungen negativ auswirken.

Der Schuldenabbau im privaten Sektor und auch auf staatlicher Ebene dürfte sich in Zukunft verlangsamen oder umkehren. Es wird erwartet, dass die Kreditaufnahme des privaten Sektors aufgrund der günstigeren Finanzierungsbedingungen weiter leicht ansteigen wird, wodurch sich der Schuldenabbau verlangsamen oder sogar zum Stillstand kommen könnte. Ohne eine wirksame Umsetzung der politischen Maßnahmen werden die Haushaltsdefizite in einigen Fällen weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben und die gesamtstaatliche Schuldenquote weiter ansteigen. Kürzlich wurde in einigen Ländern eine expansive Finanzpolitik angekündigt, darunter auch für Verteidigungsausgaben, doch wurden nicht immer alle Details bekannt gegeben, sodass sie in den Prognosen nicht berücksichtigt wurden.

Der Bankensektor hat sich weiter gefestigt. Die Banken haben die schwache Dynamik der letzten Jahre insgesamt gut überstanden. Im Jahr 2024 stieg die Eigenkapitalquote im Allgemeinen wieder leicht an oder verblieb auf hohem Niveau, während die Rentabilität unverändert stark ausfiel. Notleidende Kredite (NPL) gingen weiter zurück oder stabilisierten sich in Ländern, in denen sie zuvor einen vergleichsweise hohen Anteil ausmachten. In Ländern mit moderaten Ausgangswerten blieb ihr Anteil stabil oder nahm leicht zu. Die von Dienstleistern außerhalb des Bankensektors gehaltenen notleidenden Kredite sind jedoch in einigen Ländern nach wie vor erheblich. Das Risiko aufgrund von Investitionen in Gewerbeimmobilien gibt in einigen Fällen weiterhin Anlass zur Sorge, da dieser Sektor einen erheblichen Anteil der Unternehmensschulden ausmacht. Die beträchtlichen Risikopositionen der Banken aus Staatsanleihen ihres Heimatlandes sind in einigen Fällen zwar zurückgegangen, bleiben jedoch weiterhin erheblich, während sie in den meisten anderen Ländern weiter zugelegt haben. Aufgrund der jüngsten Lockerung der Finanzierungsbedingungen könnte der Anstieg der Zinsmargen vorerst zum Stillstand kommen. Dadurch könnte zwar die Rentabilität eingeschränkt werden, das Kreditvolumen könnte jedoch leicht zunehmen.



Tabelle 1: EINSTUFUNG DER MITGLIEDSTAATEN IM RAHMEN DES VERFAHRENS BEI EINEM MAKROÖKONOMISCHEN UNGLEICHGEWICHT

 

Ergebnisse 2024

Ergebnisse 2025

Keine Ungleichgewichte

ES, FR, PT

CY, DE, EE

Ungleichgewichte

CY, DE, EL, HU, IT, NL, SE, SK

EL, HU, IT, NL, SE, SK

Übermäßige Ungleichgewichte

RO

RO

z. E.: Keine eingehende Überprüfung

AT, BE, BG, CZ, DK, EE, FI, HR, IE, LT, LU, LV, MT, PL, SI

AT, BE, BG, CZ, DK, ES, FI, FR, HR, IE, LT, LU, LV, MT, PL, PT, SI

Anmerkung: Die Mitgliedstaaten, bei denen sich die Einstufung von 2024 auf 2025 geändert hat, sind in den beiden Spalten durch Fettdruck gekennzeichnet.

Mitgliedstaaten, die keine Ungleichgewichte aufweisen

In Estland bestehen keine Ungleichgewichte. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden Rezession bestanden in den vergangenen Jahren zwar Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Preis- und Kostenwettbewerbsfähigkeit und die Wohnimmobilienpreise sind erheblich gestiegen, jedoch scheinen die Anfälligkeiten insgesamt derzeit begrenzt zu sein. Die Löhne und Preise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, und die Kerninflation lag Anfang 2025 aufgrund des Lohnwachstums, insbesondere im öffentlichen Sektor, nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets. Dieser Preis- und Kostendruck belastet die Wettbewerbsposition der Wirtschaft. Während der Verlust von billiger Energie und anderen Inputs aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Preise im Jahr 2022 deutlich nach oben trieb, ist der Inflationsdruck nunmehr hauptsächlich auf inländische Faktoren zurückzuführen. Die kräftige Binnennachfrage und die angespannte Lage am Arbeitsmarkt haben trotz der schwachen Produktivität zu einem raschen Lohnwachstum geführt. Die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, insbesondere für Lehrkräfte und Beschäftigte im Gesundheitswesen, haben durch Anstiege in den vergangenen Jahren einen Teil ihres Rückstands aufgeholt. Die hohe Inflation ist teilweise auf höhere indirekte Steuern zurückzuführen. Bei den Ausfuhren hat Estland in den letzten beiden Jahren Marktanteile verloren. Das Leistungsbilanzdefizit ist in jüngster Zeit aufgrund einer Rezession in Estland zurückgegangen; der Nettoauslandsvermögensstatus ist nur in moderatem Maße negativ, und die Risiken für die außenwirtschaftliche Tragfähigkeit scheinen begrenzt zu sein. Obwohl die Wohnimmobilienpreise in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen und Wohnimmobilien Schätzungen zufolge überbewertet sind, ist das mit der Vergabe von Hypothekarkrediten verbundene Risiko für die Finanzstabilität nach wie vor gering. Zu dieser Situation haben auch einige vorherige politische Maßnahmen beigetragen, mit denen die Binnennachfrage angekurbelt wurde, nachdem die größten Schwierigkeiten infolge der Pandemiekrise überwunden waren. Dazu gehörte die Freigabe der Pensionsfonds der zweiten Säule, die zu einem Anstieg der Preise, unter anderem für Wohnimmobilien, führte. In den vergangenen Jahren fiel ein Anstieg der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst sowie der Mindestlöhne mit einer Rezession zusammen; dadurch erhöhte sich das Lohnwachstum in der gesamten Wirtschaft. Es wurden nach wie vor kaum Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung des Unternehmensumfelds ergriffen. Kürzlich hat die Regierung mehrere steuer- und ausgabensenkende politische Maßnahmen für 2026 angekündigt, die den Inflationsdruck verringern und den Arbeitskostendruck etwas reduzieren könnten.

In Deutschland gibt es keine Ungleichgewichte mehr. Die Anfälligkeiten, die mit dem hohen, auch grenzübergreifend relevanten Leistungsbilanzüberschuss zusammenhängen, haben im Laufe der Jahre abgenommen; zugleich lassen die jüngsten politischen Ankündigungen erhebliche Fortschritte erwarten. Der Leistungsbilanzüberschuss ist in den letzten Jahren auf unter 6 % des BIP zurückgegangen, nachdem er aufgrund der außergewöhnlich hohen Energiepreise im Jahr 2022 eine Talsohle erreicht hatte. Der Rückgang des Leistungsbilanzüberschusses ist zu einem großen Teil der ungünstigen außenwirtschaftlichen Lage geschuldet, während sich an der Hauptursache, d. h. der erheblichen Lücke zwischen Ersparnissen und Investitionen, im Wesentlichen nichts geändert hat. Vor allem bei den öffentlichen Investitionen auf Länderebene und den Unternehmensinvestitionen ist der Investitionsbedarf im Laufe der Jahre gestiegen, während die tatsächlichen Investitionen in den vergangenen Jahren real zurückgegangen sind. Gemeinsam mit anderen strukturellen Herausforderungen haben die geringen öffentlichen und privaten Investitionen im EU-Vergleich einen der geringsten Beiträge zum potenziellen BIP-Wachstum geleistet. Die Reallöhne haben 2024 nach moderaten Reallohnerhöhungen wieder ihren Vor-Pandemie-Stand erreicht. Nach den Bundestagswahlen wurden Anfang März 2025 jedoch erhebliche politische Schritte angekündigt, einschließlich einer Änderung des im Grundgesetz verankerten Haushaltsrahmens. Dieses Paket stellt eine Abkehr von bisherigen Mustern und eine deutliche Beschleunigung dar und wird – sollte es umgesetzt werden – erheblich höhere Verteidigungsausgaben und Infrastrukturinvestitionen nach sich ziehen.

In Zypern gibt es keine Ungleichgewichte mehr. Die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Auslandsverschuldung und der privaten Verschuldung gehen zurück, was zum Teil auf das starke Wirtschaftswachstum zurückzuführen ist, und der Abbau des gesamtstaatlicher Schuldenstands wird durch anhaltende Haushaltsüberschüsse weiter gestützt, wobei das Leistungsbilanzdefizit nach wie vor beträchtlich ist. Zypern hat bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung seiner Anfälligkeiten erhebliche Fortschritte erzielt. Die Verschuldung der privaten Haushalte und der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ging im Verhältnis zum BIP zurück, was vor allem auf starke Nennereffekte infolge des hohen nominalen BIP-Wachstums zurückzuführen ist. Ein großer Teil der Unternehmensschulden entfällt auf Zweckgesellschaften, deren Kreditgeber außerhalb Zyperns ansässig sind und die nur begrenzte Risiken für die Wirtschaft bergen. Darüber hinaus sind von Banken gehaltene notleidende Kredite aufgrund von Verkäufen, Abschreibungen und Tilgung erheblich zurückgegangen. Von Kredite aufkaufenden Unternehmen gehaltene notleidende Kredite nehmen ebenfalls ab, was einen weiteren Schuldenabbau zur Folge hat. Der gesamtstaatliche Schuldenstand geht rapide zurück, und Zypern wird voraussichtlich Haushaltsüberschüsse aufrechterhalten. Trotz eines Rückgangs im Jahr 2024 ist das Leistungsbilanzdefizit nach wie vor hoch und dürfte sich nur geringfügig verbessern; der negative Nettoauslandsvermögensstatus ist nach wie vor beträchtlich, aber aufgrund der Präsenz von Zweckgesellschaften ohne wesentliche direkte Verbindungen zur heimischen Wirtschaft erheblich aufgebläht. Bei seinen politischen Bemühungen, die Schwachstellen zu beheben, macht Zypern Fortschritte. Insbesondere erlangte der Zwangsvollstreckungsrahmen 2024 seine volle Funktionsfähigkeit, und die Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Abwicklung notleidender Kredite dürften die Verschuldung der privaten Haushalte verringern und ihre Ersparnisse ansteigen lassen.



Mitgliedstaaten, die Ungleichgewichte aufweisen

Griechenland weist nach wie vor Ungleichgewichte auf. Die Anfälligkeiten in Verbindung mit dem hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand und der hohen Auslandsverschuldung, den notleidenden Krediten und der Arbeitslosigkeit schrumpfen weiter, während das Leistungsbilanzdefizit nach wie vor hoch ist. Die gesamtstaatliche Schuldenquote ging gegenüber 2024 erneut deutlich zurück, bleibt aber trotz der anhaltenden Verminderung die höchste in der EU. Haushaltsüberschüsse dürften zusammen mit einem Wachstum des BIP einen fortgesetzten Schuldenabbau gewährleisten. Das Leistungsbilanzdefizit stieg 2024 geringfügig an, liegt jedoch deutlich über dem vor der Pandemie verzeichneten Niveau und dürfte dieses und nächstes Jahr auf unverändert hohem Niveau verbleiben. Der Nettoauslandsvermögensstatus verbesserte sich 2024 weiter, ist allerdings nach wie vor der negativste in der EU und dürfte sich aufgrund der hohen Leistungsbilanzdefizite und der nachlassenden Nennereffekte auch nicht wesentlich weiter verbessern. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter positiv und auch die Arbeitslosigkeit ist rückläufig, wobei sie immer noch auf einem hohen Stand liegt. Der Bestand an notleidenden Krediten in den Bankbilanzen ging 2024 weiter zurück, doch die Abwicklung notleidender Kredite, die von Servicing-Gesellschaften gehalten werden, blieb schleppend und belastet weiter die Unternehmens- und Haushaltsbilanzen. Griechenland hat erhebliche politische Fortschritte bei der Verminderung seiner Anfälligkeiten erzielt. 2024 wurden Maßnahmen ergriffen, um die Steuererhebung zu verbessern und die Abwicklung bestehender notleidender Kredite weiter voranzubringen. Auch im Justizbereich wurden Fortschritte erzielt. Die Aufrechterhaltung der Reformdynamik im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und darüber hinaus ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um den strukturellen Schwächen der Wirtschaft zu begegnen; von ebenso entscheidender Bedeutung ist es, die Produktivität zu steigern, um die langfristigen Wachstumsaussichten zu verbessern, was den Abbau von Ungleichgewichten erleichtern würde.

In Italien bestehen weiterhin Ungleichgewichte. Die Anfälligkeiten infolge der hohen Staatsverschuldung und der geringen Produktivitätssteigerung, die grenzüberschreitende Bedeutung haben, bleiben weiterhin bestehen. Im Jahr 2024 lag die gesamtstaatliche Schuldenquote über dem Niveau vor der Pandemie und stieg weiter an, wodurch der im Zeitraum nach 2020 beobachtete Abwärtstrend umgekehrt wurde, auch wenn das Defizit aufgrund des deutlichen Rückgangs des nominalen BIP zurückging und die schuldenstandserhöhenden Bestandsanpassungen aufgrund der verzögerten Auswirkungen der Steuergutschriften der Vorjahre für die Renovierung von Wohnraum auf die Barkreditaufnahme erheblich zunahmen. Die Arbeitsmarktindikatoren haben sich weiter verbessert. Die italienischen Banken konnten die Qualität ihrer Vermögenswerte und ihre Rentabilität erheblich verbessern. Ihre Risikopositionen gegenüber dem Staat und der Bestand an staatlich garantierten Krediten sind zwar etwas zurückgegangen, bleiben jedoch weiterhin erheblich. Einige Maßnahmen haben bereits zur Behebung festgestellter Anfälligkeiten geführt, doch sind eine konsequente und wirksame Umsetzung der Reformen und Investitionen, insbesondere der im Aufbau- und Resilienzplan und im mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan enthaltenen Reformen und Investitionen, sowie ein vorsichtiger finanzpolitischer Kurs weiterhin angezeigt. Die Maßnahmen des mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Italiens müssen vollständig umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die hohe gesamtstaatliche Schuldenquote mittelfristig nicht weiter ansteigt. Zur Förderung der finanziellen Tragfähigkeit wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, darunter eine Verbesserung der jährlichen Ausgabenüberprüfung, die dauerhafte Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung und die Überarbeitung der Steuervergünstigungen. Die Reformen führten auch zu erheblichen Fortschritten beim Insolvenzrahmen sowie auf dem Markt für notleidende Kredite. Die Maßnahmen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans unterstützen Produktivitätssteigerungen und tragen dazu bei, das Arbeitskräftepotenzial Italiens besser auszuschöpfen, was den Abbau des gesamtstaatlichen Schuldenstands erleichtert. Es ist entscheidend, dass diese Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Ungarn weist nach wie vor Ungleichgewichte auf. Anfälligkeiten, die in erster Linie mit der Wettbewerbsfähigkeit und dem staatlichen Finanzierungsbedarf zusammenhängen, bleiben weiterhin bestehen. Das rasche Lohnwachstum in den letzten Jahren hat die Kostenwettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, und der Inflationsdruck ist nach wie vor stärker als in den übrigen EU-Ländern, während die wirtschaftliche Erholung nur langsam voranschreitet und mit Abwärtsrisiken behaftet ist. Die Zahlungsbilanz erzielte 2024 einen Überschuss, doch Maßnahmen zur Ankurbelung der Binnennachfrage bergen Risiken für die außenwirtschaftliche Tragfähigkeit. Das gesamtstaatliche Defizit ging 2024 aufgrund geringerer Investitionen und sinkender Ausgaben für Energiesubventionen zurück, bleibt jedoch hoch und wird sich voraussichtlich weder in diesem noch im nächsten Jahr wesentlich verbessern. Die gesamtstaatliche Schuldenquote ist nicht rückläufig, und auch die Kosten für die Bedienung der Schulden sowie der Bruttofinanzierungsbedarf bleiben hoch. Die Verflechtung zwischen Banken und dem Staat hat sich aufgrund von Steueranreizen für inländische Banken zum Kauf von Staatsanleihen weiter vertieft. Die Immobilienpreise legten 2024 aufgrund der starken Nachfrage, die durch Maßnahmen der Regierung zur Stützung der Nachfrage zusätzlich angekurbelt wurde, deutlich zu. Politische Fortschritte wurden nur bedingt erzielt. Ungarn muss dauerhafte finanzpolitische Maßnahmen einführen und seine Abhängigkeit von befristeten Steuern auf Zufallsgewinne oder Kürzungen bei den Investitionen verringern. Es wurde eine restriktive Geldpolitik verfolgt, deren Wirksamkeit jedoch durch staatliche Eingriffe untergraben wurde: Es gibt weiterhin schlecht ausgerichtete Subventionen und Kredite für private Haushalte und Unternehmen, und die Kontrolle der Kreditzinsen schränkt die Wirksamkeit der Geldpolitik ein. Gleichzeitig verzerren Wohnungsbauprämien und Regelungen zur Vergabe von Darlehen zu Sonderbedingungen weiterhin den Wohnungsmarkt und verschärfen den Druck auf die Immobilienpreise.

Die Niederlande weisen nach wie vor Ungleichgewichte auf. Die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der hohen Privatverschuldung vor dem Hintergrund eines überbewerteten Wohnungsmarkts und der hohe Leistungsbilanzüberschuss sind trotz einiger Verbesserungen – unter anderem einer dynamischeren Binnennachfrage – nach wie vor wesentlich und von grenzüberschreitender Relevanz. Der Leistungsbilanzüberschuss gehört zu den höchsten im Euro-Währungsgebiet und wird voraussichtlich hoch bleiben. Gemessen am Verhältnis zwischen Ersparnissen und Investitionen tragen alle Wirtschaftssektoren zum Überschuss bei. Der Überschuss des Unternehmenssektors ist in erheblichem Maße auf die Aktivitäten von Nichtfinanzunternehmen im Ausland und den Beitrag der Gewinnrücklagen multinationaler Unternehmen zurückzuführen. Obwohl der Anstieg von Konsum und Investitionen am stärksten zur Erholung von der Pandemie beigetragen hat, hinken die Niederlande im Euro-Währungsgebiet in Bezug auf Unternehmens- und öffentliche Investitionen hinterher. Die Verschuldung der privaten Haushalte ist nach wie vor eine der höchsten in der EU, ist jedoch aufgrund von Nennereffekten erheblich zurückgegangen, und die Kreditaufnahme der privaten Haushalte hat sich 2024 stark erholt. Die Wohnimmobilienpreise sind im vergangenen Jahr zunehmend gestiegen und dürften auch 2025 stark zulegen, da erheblichen strukturellen Herausforderungen nach wie vor nicht begegnet wird Politische Fortschritte wurden nur bedingt erzielt. Es wurden einige Maßnahmen ergriffen, die den Leistungsbilanzüberschuss verringern könnten, ihre Gesamtwirkung dürfte allerdings nicht erheblich sein. Um das Angebot an Wohnraum zu erhöhen, wurde zwar einiges unternommen, doch wurden nur begrenzte Maßnahmen ergriffen, um die Anreize für die Kreditaufnahme der privaten Haushalte zu verringern. Die kürzlich erfolgte Einführung von Mietobergrenzen birgt Risiken für die Entwicklung der privaten und der sozialen Mietmärkte.

In der Slowakei bestehen weiterhin Ungleichgewichte. Trotz einiger Verbesserungen bestehen nach wie vor Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Kostenwettbewerbsfähigkeit, dem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht und dem Wohnungsmarkt, wobei die Verschuldung der Privathaushalte offenbar stärker zurückgegangen ist und nur begrenzt politische Maßnahmen ergriffen wurden. Wenngleich sich der Anstieg der Inflation und der Lohnstückkosten erheblich abgeflacht hat, besteht gegenüber dem Rest des Euro-Währungsgebiets und der EU weiterhin ein Gefälle, auch bei der Kerninflation. Nach der deutlichen Verbesserung im Jahr 2023 infolge der niedrigeren Energiepreise war 2024 aufgrund schleppender Exporte und steigender Importe vor dem Hintergrund einer wieder auflebenden Inlandsnachfrage eine leichte Verschlechterung des Leistungsbilanzdefizits zu verzeichnen. Dieses Jahr dürfte sich das Leistungsbilanzdefizit weiter erhöhen. Damit einhergehend sinkt auch das hohe gesamtstaatliche Defizit nicht. Zudem hat sich der Anstieg der Wohnimmobilienpreise im Verlauf des Jahres 2024 nochmals beschleunigt, während der Rückgang beim Wohnungsbau das bereits knappe Wohnungsangebot noch weiter verschärfte. Nachdem die Verschuldung der Privathaushalte mehrere Jahre in Folge stark zugenommen hat, ist in jüngster Zeit die Schuldenquote der Privathaushalte gesunken, zumal die Nachfrage nach Hypotheken in den letzten beiden Jahren durch hohe Zinssätze gedämpft wurde. Da sich die finanziellen Bedingungen im Laufe des Jahres 2024 und Anfang 2025 jedoch entspannt haben, hat die Kreditaufnahme der privaten Haushalte zuletzt wieder angezogen und wurde durch den Anstieg der verfügbaren Realeinkommen bei gleichzeitig angespannter Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter gestützt. Nennereffekte fallen immer weniger ins Gewicht, sodass sich die Schuldenquote von Privathaushalten stabilisieren oder in naher Zukunft weniger stark als bisher sinken könnte, wobei sie angesichts eines soliden Bankensektors immer noch unter dem EU-Durchschnitt bleibt. Politische Fortschritte wurden nur bedingt erzielt. Zur Eindämmung der Inflation wurden die Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich für Privathaushalte verlängert. Allerdings hat sich diese nicht zielgerichtete Maßnahme zu einem Treiber für den beträchtlichen gesamtstaatlichen Schuldenstand und das Leistungsbilanzdefizit entwickelt. Nur wenige Maßnahmen wurden zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung des Unternehmensumfelds ergriffen. Im April d. J. trat eine Änderung des Baugesetzes in Kraft, mit dem die Bauverfahren gestrafft werden sollen.

Schweden weist nach wie vor Ungleichgewichte auf. Die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienmarkt und hoher Privatverschuldung sind trotz einer gewissen Stabilisierung in jüngster Zeit nach wie vor relevant, und die festgestellten Anfälligkeiten bestehen mangels entschlossener Maßnahmen weiter. Trotz einer gewissen Stabilisierung zählen die Schuldenquoten der privaten Haushalte und der Unternehmen nach wie vor zu den höchsten in der EU, während die Wohnimmobilienpreise zwar nominal konstant waren, aber nach wie vor überbewertet sind. Die angespannten finanzwirtschaftlichen Bedingungen haben auch zu einem Einbruch im Wohnungsbau geführt und üben zusätzlichen Druck auf private Haushalte und die Unternehmensausgaben aus, und der Finanzsektor ist weiterhin stark vom Immobiliensektor, einschließlich Gewerbeimmobilien, abhängig. Politische Fortschritte wurden nur bedingt erzielt. Die politischen Rahmenbedingungen begünstigen nach wie vor den schuldenfinanzierten Immobilienerwerb bei gleichzeitig anhaltender Wohnungsknappheit. Durch die erhebliche steuerliche Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen schafft die Besteuerung weiterhin Anreize für den schuldenfinanzierten Erwerb von Wohneigentum. Maßnahmen zur künftigen Erhöhung des Wohnraumangebots würden dazu beitragen, den Anstieg der Immobilienpreise abzuschwächen, können aber Reformen, mit denen gegen die Hauptursachen von Privatverschuldung vorgegangen wird, nicht ersetzen. Der Mietmarkt wurde noch nicht reformiert. Diese Anfälligkeiten könnten sich noch verschärfen, sollte es aufgrund einer Lockerung der makroprudenziellen Maßnahmen, die derzeit anscheinend in Betracht gezogen wird, und der ohnehin schon günstigen Finanzierungsbedingungen zu einem Wiederanstieg des schuldenfinanzierten Immobilienerwerbs und einer Überbewertung der Wohnimmobilienpreise kommen.



Mitgliedstaaten, die übermäßige Ungleichgewichte aufweisen

In Rumänien bestehen weiterhin übermäßige Ungleichgewichte. Die Anfälligkeiten haben zugenommen, da sich sowohl das Haushalts- als auch das Leistungsbilanzdefizit Rumäniens vergrößert haben. Gleichzeitig ist die Kostenwettbewerbsfähigkeit im Jahr 2024 zurückgegangen. Das hohe gesamtstaatliche Defizit stieg 2024 weiter an. Das anhaltende Wachstum des gesamtstaatlichen Defizits, insbesondere der Anstieg der Löhne im öffentlichen Sektor und der Renten, führte zu einem Anstieg des privaten Verbrauchs und des bereits hohen Leistungsbilanzdefizits. Die Lohnstückkosten legten 2024 nach bereits sehr hohen Wachstumsraten in den vorausgehenden Jahren weiter zu, was die Kostenwettbewerbsfähigkeit beeinträchtigte. Die Solidität des Außenfinanzierungsmixes, basierend auf beträchtlichen ausländischen Netto-Direktinvestitionen und EU-Mitteln, die den Anstieg der Auslandsverschuldung in Grenzen gehalten hatten, ließ 2024 nach. Für die Jahre 2025 und 2026 wird nur ein geringfügiger Rückgang des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des Leistungsbilanzdefizits erwartet. Das Wachstum der Lohnstückkosten und die Inflation dürften sich zwar abschwächen, aber dennoch hoch bleiben. Die politischen Fortschritte waren 2024 minimal, und die Risiken für die makroökonomische Stabilität nahmen zu. Die politische Unsicherheit verstärkte sich gegen Ende letzten Jahres, wodurch das Land anfällig für Veränderungen der Anlegerstimmung und höhere Fremdfinanzierungskosten wurde. Die Verflechtung zwischen Staat und Banken ist die stärkste in der EU und hat 2024 weiter zugenommen. Ein Ende 2024 angenommenes umfangreiches Paket zur Haushaltskonsolidierung, das ein Einfrieren der Renten und der Gehälter im öffentlichen Sektor umfasst, muss noch durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, um die vollständige Einhaltung der Ziele des mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans sicherzustellen. Anfang 2025 wurde eine Reform zur Festlegung des Mindestlohns verabschiedet. Die Umsetzung des mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans und eine Steuerreform im Jahr 2025 könnten die haushaltspolitischen Anfälligkeiten erheblich verringern. Darüber hinaus sind Strukturreformen, insbesondere jene im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Exportleistung zu stärken und weitere EU-Mittel anzuziehen. Es sind jedoch wahrscheinlich zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Alles in allem dürften die Haushalts- und Zahlungsbilanzdefizite ohne entschlossenes Handeln sowohl bei den haushaltspolitischen als auch bei Strukturreformen zu hoch bleiben, sodass Rumänien Veränderungen der Anlegerstimmung und exogenen Schocks in erheblichem Maße ausgesetzt ist.



ANLAGE 5 – HAUSHALTSPOLITISCHE ÜBERWACHUNG IM RAHMEN DES ÜBERARBEITETEN STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS

Mit dem Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters wird der erste vollständige jährliche Zyklus der Überwachung der Wirtschaftspolitik auf der Grundlage des reformierten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung abgeschlossen. Nach seinem Inkrafttreten im April 2024 erreichte der neue Rahmen im Herbst 2024 ein wichtiges Etappenziel, als die meisten Mitgliedstaaten ihre ersten mittelfristigen Pläne vorlegten, die anschließend im November und Dezember von der Kommission bewertet und im Januar vom Rat gebilligt wurden. In den von den Mitgliedstaaten Ende April vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichten wird eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung dieser mittelfristigen Pläne gezogen 34 . Zusammen mit der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission und den Ist-Daten für 2024 liefern die Berichte wichtige Inputs für die Bewertung, ob die Mitgliedstaaten die vom Rat empfohlene Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum einhalten. Für Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, enthalten dieser Abschnitt und Anhang 1 des Länderberichts eine Bewertung der wirksamen Maßnahmen zur Korrektur ihres übermäßigen Defizits.

Bei 22 Mitgliedstaaten hat die Kommission bewertet, ob das Nettoausgabenwachstum 2025 (und 2024 und 2025 zusammengenommen) mit dem vom Rat empfohlenen entsprechenden Obergrenzen vereinbar ist. Für Belgien, Bulgarien und Litauen stützt sich die Bewertung der Einhaltung der Vorgaben auf den in ihren mittelfristigen Plänen dargelegten Nettoausgabenkurs, dessen Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 von der Kommission positiv bewertet wurde, und unter der Annahme, dass diese Pläne vom Rat rechtzeitig gebilligt werden. Für Österreich erfolgt die Bewertung auf der Grundlage des in seinem mittelfristigen Plan dargelegten Nettoausgabenpfads, vorbehaltlich der Bewertung durch die Kommission und der Billigung durch den Rat. Da Deutschland bislang keinen mittelfristigen Plan vorgelegt hat, kann hier die Einhaltung der Vorgaben noch nicht vollständig bewertet werden. Die Kommission geht davon aus, dass Deutschland seinen Plan bis Ende Juli 2025 vorlegen wird.

Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur europäischen Verteidigung vom 6. März 2025 35 forderte die Kommission alle Mitgliedstaaten auf 36 , die Flexibilität der nationalen Ausnahmeregelung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu nutzen, um eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben zu erleichtern. Auf Ersuchen von 16 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) hat die Kommission heute Empfehlungen an den Rat zur Aktivierung der nationalen Ausweichklausel abgegeben 37 . Die Flexibilität im Rahmen der nationalen Ausweichklausel ermöglicht für den Zeitraum 2025-2028 Abweichungen von der empfohlenen Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum von bis zu 1,5 % des BIP 38 . Vorbehaltlich ihrer Aktivierung durch den Rat wird die im Rahmen der nationalen Ausweichklausel gewährte Flexibilität in der nachstehenden Bewertung bereits gebührend berücksichtigt 39 . Abweichungen über diesen Betrag hinaus werden bei der Bewertung der Einhaltung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts berücksichtigt, da die Empfehlungen zur Aktivierung der nationalen Ausweichklausel keinen Einfluss auf die Definitionen des zu veranschlagenden und zu meldenden gesamtstaatlichen Defizits, des gesamtstaatlichen Schuldenstands und der Nettoausgaben haben.

Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind

Acht Mitgliedstaaten sind derzeit Gegenstand eines Defizitverfahrens: Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Polen, die Slowakei und Ungarn. Bei der Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen wird geprüft, ob das in der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission prognostizierte Nettoausgabenwachstum im Jahr 2025 unter der vom Rat empfohlenen Obergrenze liegt 40 . Abweichungen von diesen Obergrenzen werden jährlich (d. h. für 2025) und kumuliert (d. h. für 2024 und 2025 zusammengenommen) dargestellt 41 . In der Bewertung wurde bereits die Flexibilität berücksichtigt, die denjenigen Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Ausweichklausel eingeräumt wird, deren Aktivierung die Kommission heute dem Rat empfiehlt, sofern der Rat diese Empfehlungen rechtzeitig billigt.

Auf der Grundlage dieser Bewertung wird das Defizitverfahren für sechs Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Malta, Polen, die Slowakei und Ungarn), vorbehaltlich der Aktivierung der nationalen Ausnahmeregelung durch den Rat, ausgesetzt. Daraus ergibt sich folgende Bewertung:

·Für Italien und die Slowakei wird für das Jahr 2025 ein Nettoausgabenwachstum innerhalb der im Korrekturpfad festgelegten Obergrenze veranschlagt.

·Für Ungarn und Polen wird für das Jahr 2025 ein Nettoausgabenwachstum oberhalb der im Korrekturpfad festgelegten Obergrenze veranschlagt. Die von der Kommission für diese Mitgliedstaaten prognostizierten Abweichungen liegen jedoch innerhalb der Flexibilität, die die nationale Ausweichklausel auf der Grundlage der aktuellen Prognosen für die Verteidigungsausgaben vorsieht.

·Für Frankreich wird für das Jahr 2025 ein Nettoausgabenwachstum oberhalb der im Korrekturpfad festgelegten Obergrenze veranschlagt, und für Malta sogar für den Zeitraum 2024-2025. Die Abweichungen dürfen 0,3 % (jährlich) bzw. 0,6 % (kumulativ) des BIP nicht überschreiten, da sonst stark davon auszugehen wäre, dass keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden. Diese Mitgliedstaaten werden dazu aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Korrekturpfad einzuhalten.

Für Belgien wird für das Jahr 2025 ein Nettoausgabenwachstum oberhalb der von der Kommission empfohlenen und im Korrekturpfad festgelegten Obergrenze veranschlagt 42 . Unter Berücksichtigung der derzeit veranschlagten Verteidigungsausgaben liegt die erwartete Abweichung jedoch innerhalb der Flexibilität im Rahmen der nationalen Ausweichklausel.

Eine weitere Bewertung wird im Herbst und anschließend im Frühjahr 2026 erfolgen, sobald die Daten für 2025 vorliegen.

Für Rumänien wird ein Nettoausgabenwachstum oberhalb der im Korrekturpfad festgelegten Obergrenze veranschlagt. Insbesondere beträgt die prognostizierte Abweichung für die Jahre 2024 und 2025 zusammen genommen schätzungsweise 1,7 % des BIP. Dies bedeutet, dass keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, obwohl keine mildernden Faktoren vorliegen. Das hohe Nettoausgabenwachstum führt zu anhaltend hohen gesamtstaatlichen Defiziten (9,3 % im Jahr 2024 und – ausgehend von der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission – 8,6 % des BIP im Jahr 2025) sowie zu einem Anstieg der Schuldenquote um mehr als zehn Prozentpunkte seit 2021. Somit bestehen deutliche Risiken für die fristgerechte Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2030. Daher empfiehlt die Kommission dem Rat heute, einen Beschluss zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden. Darauf folgt die Annahme einer überarbeiteten Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7. Die Kommission fordert Rumänien auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen des Defizitverfahrens nachzukommen.

Bewertung der Umsetzung der mittelfristigen Pläne anderer Mitgliedstaaten

·Ausgehend von den Prognosen für das Nettoausgabenwachstum im Jahr 2025 in der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission und vorbehaltlich der Aktivierung der nationalen Ausnahmeregelung gemäß den aktuellen Prognosen für die Verteidigungsausgaben werden voraussichtlich zwölf Mitgliedstaaten die empfohlene Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum einhalten 43 .

oFür Tschechien, Estland, Lettland, Slowenien, Finnland und Schweden wird für das Jahr 2025 ein Nettoausgabenwachstum innerhalb der vom Rat festgelegten Obergrenze veranschlagt.

oFür Österreichwird für das Jahr 2025 ein Nettoausgabenwachstum innerhalb der in seinem mittelfristigen Plan (gerade in der Bewertungsphase) vorgesehen Obergrenze veranschlagt.

oFür Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien und Litauen wird ein Nettoausgabenwachstum oberhalb der vom Rat empfohlenen Obergrenze (oder des Nettoausgabenwachstums im jeweiligen mittelfristigen Plan) veranschlagt. Die für diese Mitgliedstaaten prognostizierten Abweichungen liegen jedoch innerhalb der Flexibilität, die die nationale Ausweichklausel auf der Grundlage der aktuellen Prognosen für die Verteidigungsausgaben vorsieht.

·In zwei Mitgliedstaaten wird das Nettoausgabenwachstum im Jahr 2025 ausgehend von der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission voraussichtlich über der vom Rat empfohlenen Obergrenze liegen. Diese Mitgliedstaaten dürften daher auf der Grundlage der aktuellen Prognosen für die Verteidigungsausgaben die empfohlene Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum oder die Bedingungen der nationalen Ausweichklausel im Allgemeinen einhalten.

oFür Portugal wird für das Jahr 2025 ein Nettoausgabenwachstum oberhalb der vom Rat empfohlenen Obergrenze veranschlagt. Die prognostizierte kumulierte Abweichung liegt unter dem Schwellenwert von 0,6 % des BIP 44 .

oFür Spanien wird für 2025 ein Nettoausgabenwachstum oberhalb der vom Rat empfohlenen Obergrenze (auf Jahresbasis) veranschlagt, wobei die Abweichung jedoch den Schwellenwert von 0,3 % des BIP nicht überschreitet.

·In vier Mitgliedstaaten (Irland, Zypern, Luxemburg und den Niederlanden) dürfte das Nettoausgabenwachstum im Jahr 2025 voraussichtlich oberhalb der vom Rat empfohlenen Obergrenze liegen, wobei die Abweichungen die Schwellenwerte für jährliche (Irland, Zypern, Luxemburg) und kumulierte (Niederlande) Abweichungen überschreiten. Für diese Mitgliedstaaten besteht nach Ansicht der Kommission die Gefahr einer Abweichung von den empfohlenen Obergrenzen für die Wachstumsraten.

Die vorstehenden Ausführungen stellen eine vorläufige Bewertung der Einhaltung der Vorgaben anhand der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission dar. Im Herbst wird eine weitere Bewertung stattfinden. Anschließend werden im Frühjahr 2026 die Einhaltung der empfohlenen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum anhand der Ist-Daten für 2025 bewertet und die Abweichungen von den Empfehlungen in Kontrollkonten erfasst.

Bei der Bewertung der Umsetzung der mittelfristigen Pläne sind auch die Investitionen und Reformen zu berücksichtigen, die einer Verlängerung der jeweiligen Zeiträume für die Haushaltsanpassung zugrunde liegen. Dies betrifft Spanien, Frankreich, Italien, Finnland, Belgien und Rumänien. Eine detaillierte Bewertung des Stands der Umsetzung dieser Verpflichtungen ist Anhang 1 der jeweiligen Länderberichte zu entnehmen. Im Falle Rumäniens wird die Reaktion auf die Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 bislang als unzureichend erachtet.

Bewertung der Einhaltung der Defizit- und Schuldenstandskriterien

Im Rahmen dieses Frühjahrspakets des Europäischen Semesters hat die Kommission für vier Mitgliedstaaten einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV angenommen. Bei diesen Mitgliedstaaten handelt es sich um Österreich, Finnland, Lettland und Spanien. Mit diesem Bericht soll die Einhaltung des Defizitkriteriums bewertet werden, um gegebenenfalls eine Entscheidung darüber treffen zu können, ob in diesen Mitgliedstaaten ein übermäßiges Defizit besteht. Der Bericht für Österreich, Finnland und Spanien stützt sich auf ein gesamtstaatliches Defizit, das im Jahr 2024 über dem Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP lag. Lettland ist betroffen, weil das geplante Defizit im Jahr 2025 den Referenzwert von 3 % des BIP überschreiten wird. Die im Bericht enthaltene Analyse hat ergeben, dass kein Grund besteht, ein Defizitverfahren gegen Finnland, Lettland und Spanien einzuleiten. In Bezug auf Österreich wird die Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses zu ihrem Bericht erwägen, die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen, indem sie dem Rat vorschlägt, einen Beschluss nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits zu erlassen.

Quelle: Berechnungen der Kommission auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission.

Anmerkungen: Die Tabelle untermauert die in diesem Abschnitt erörterte Bewertung der Einhaltung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten. In den Spalten A und B bedeutet eine positive Abweichung, dass die in der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission für 2025 prognostizierten Nettoausgaben die Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum überschreiten, die vom Rat in seiner Empfehlung zur Billigung des mittelfristigen Plans (Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Schweden, Tschechien und Zypern) oder in seiner Empfehlung mit dem Ziel, das übermäßige Defizit in Malta zu beenden, (Frankreich, Italien, Malta, Polen, Slowakei und Rumänien und Ungarn) festgelegt wurde. Für Belgien, Bulgarien, Litauen und Österreich bedeutet eine positive Abweichung, dass die prognostizierten Nettoausgaben die im mittelfristigen Plan vorgesehene Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum überschreiten (für Belgien, Bulgarien und Litauen wurde der Plan von der Kommission positiv bewertet, wobei die Billigung durch den Rat noch aussteht; der Plan Österreichs wird derzeit noch durch die Kommission bewertet). Da Deutschland bislang keinen mittelfristigen Plan vorgelegt hat, kann keine quantitative Bewertung der Einhaltung der Vorgaben vorgenommen werden. Spalte C gibt an, ob die Mitgliedstaaten bisher die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel beantragt haben. Spalte D zeigt die prognostizierte kumulierte Abweichung an, unter Berücksichtigung der Flexibilität, die den Mitgliedstaaten, die die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben beantragt haben, durch diese Ausweichklausel eingeräumt wird.

Quelle: Frühjahrsprognose 2025 der Kommission.

(1)

  Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU , COM(2025) 30 final.

(2)

Einschließlich nationaler Kofinanzierung.

(3)

Einschließlich nationaler Kofinanzierung.

(4)

Die Zahl bezieht sich auf den Programmplanungszeitraum 2021-2027 und bezieht die nationale Kofinanzierung ein.

(5)

  Eine modernisierte Kohäsionspolitik: die Halbzeitüberprüfung; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung.

(6)

  Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen , COM(2025) 46 final.

(7)

  Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 .

(8)

Rumänien hat seinen jährlichen Fortschrittsbericht noch nicht vorgelegt.

(9)

In der Praxis hat die Kommission bei der Bewertung der Einhaltung des im Rahmen der präventiven Komponente (Verordnung (EU) 2024/1263) festgelegten Nettoausgabenpfades und bei der Bewertung der wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung des im Rahmen der korrektiven Komponente (Verordnung (EG) Nr. 1467/97) festgelegten Korrekturpfades die Abweichung für höhere Verteidigungsausgaben berücksichtigt, die im Falle der Aktivierung der nationalen Ausweichklausel durch den Rat im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission zulässig wäre.

(10)

SWD(2025) 68 bis 71 und SWD(2025) 122 bis 127.

(11)

Einschließlich nationaler Kofinanzierung.

(12)

  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16179-2024-INIT/de/pdf . 

(13)

Berechnungen der Europäischen Kommission (Referat Chefökonom der GD ENER) auf der Grundlage von Preisdaten von Eurostat und der US-Behörde für Energieinformationen (EIA).

(14)

COM(2025) 440 final/2.

(15)

COM(2025) 274.

(16)

  EIB-Investitionsumfrage 2024 – Europäische Union .

(17)

  Vereinfachung und Umsetzung – Europäische Kommission .

(18)

Durchschnitt der Dienstleistungsausfuhren und -einfuhren im Verhältnis zum BIP.

(19)

 COM(2025) 124 final.

(20)

Mit den Strategien der Union der Gleichheit soll die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und in der Bildung für Frauen und benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Behinderungen und Angehörige ethnischer Minderheiten, darunter Roma, gefördert werden.

(21)

Das Instrumentarium zur Bewältigung des demografischen Wandels beinhaltet auch Maßnahmen zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen und ihrer Auswirkungen auf Europas Wettbewerbsfähigkeit.

(22)

Europäische Kommission (2024). The twin challenge of equity and excellence in basic skills in the EU .

(23)

Eurobarometer 529, 2023.

(24)

 Geschätzt im Rahmen der Prognose des Cedefop zu Qualifikationsangebot und -nachfrage ( Skills Forecast| ). Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung ( Cedefop )

(25)

  Union der Kompetenzen – Europäische Kommission .

(26)

 Angesichts der sich wandelnden klimatischen, geopolitischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen umfasst die Strategie für eine Union der Krisenvorsorge politische Maßnahmen, mit denen die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verstärkung der Krisenvorsorge unterstützt und ergänzt werden.

(27)

Siehe Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/1263 und den zugrunde liegenden Erwägungsgrund.

(28)

  Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2025, am 10. März 2025 vom Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) angenommen .

(29)

  SWD(2025)95 – Second-stage country analysis on social convergence in line with the Social Convergence Framework (SCF)  (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (2025)95 – Zweite Phase der länderspezifischen Analyse der Kommission zur sozialen Konvergenz im Einklang mit dem Rahmen für soziale Konvergenz), 2025.

(30)

Im Jahr 2024 wurden Herausforderungen für Bulgarien, Rumänien und Italien ermittelt.

(31)

Einschließlich politischer Maßnahmen in der Datenbank für länderspezifische Empfehlungen und in den jährlichen Fortschrittsberichten sowie in der Berichterstattung zur Aufbau- und Resilienzfazilität (halbjährliche Berichte über die Fortschritte bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sowie auf der Grundlage der Bewertung der Zahlungsanträge).

(32)

Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden Mitgliedstaaten aufgefordert, in ihren Aufbau- und Resilienzplänen effektiv auf alle oder einen erheblichen Teil der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen einzugehen. Bei der hier vorgestellten Bewertung der länderspezifischen Empfehlungen wird der Grad der Umsetzung der in den Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Maßnahmen sowie der Maßnahmen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Bewertung außerhalb der Aufbau- und Resilienzpläne durchgeführt wurden. Die in den Anhängen der angenommenen Durchführungsbeschlüsse des Rates zur Billigung der Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne vorgesehenen Maßnahmen, die noch nicht verabschiedet oder umgesetzt wurden, aber gemäß der Bewertungsmethodik der länderspezifischen Empfehlungen als glaubhaft angekündigt gelten, werden als „begrenzte Fortschritte“ eingestuft. Nach ihrer Umsetzung können diese Maßnahmen die Einstufung „einige/substanzielle Fortschritte“ oder „vollständig umgesetzt“ erhalten, je nachdem, inwieweit sie zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die den länderspezifischen Empfehlungen zugrunde liegen. Derselbe Ansatz gilt für Reformen und Investitionen, die in den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen enthalten sind.

(33)

Die zehn eingehenden Überprüfungen wurden den Mitgliedstaaten in zwei Bündeln übermittelt: eines im März (für Zypern, Deutschland, Griechenland und die Niederlande) und ein weiteres im April (Estland, Ungarn, Italien, Rumänien, Slowakei und Schweden). Sie alle wurden im Mai veröffentlicht: Eingehende Überprüfungen – Europäische Kommission (europa.eu) .

(34)

Rumänien hat seinen jährlichen Fortschrittsbericht noch nicht vorgelegt.

(35)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur europäischen Verteidigung vom 6. März 2025, https://www.consilium.europa.eu/media/5e0ly10t/20250306-european-council-conclusions-de.pdf .

(36)

Mitteilung der Kommission über die Erhöhung der Verteidigungsausgaben im Stabilitäts- und Wachstumspakt, C(2025) 2000 final.

(37)

Der Rat und die Kommission haben auch von Deutschland ein Ersuchen zur Aktivierung der nationalen Ausweichklausel erhalten. Da Deutschland seinen mittelfristigen Plan noch nicht vorgelegt hat, wird die Kommission das Ersuchen zusammen mit der Bewertung des mittelfristigen Plans nach dessen Eingang prüfen.

(38)

Ferner werden die Absicherung der Schuldentragfähigkeit und die Defizitresilienz bei der Festlegung der Flexibilität, die während der Aktivierung der nationalen Ausweichklausel gewährt werden kann, nicht berücksichtigt. Dadurch wird sichergestellt, dass das Kriterium der Tragfähigkeit der nationalen Ausnahmeregelung für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt.

(39)

In der Praxis hat die Kommission bei der Bewertung der Einhaltung des im Rahmen der präventiven Komponente (Verordnung (EU) 2024/1263) festgelegten Nettoausgabenpfades und bei der Bewertung der wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung des im Rahmen der korrektiven Komponente (Verordnung (EG) Nr. 1467/97) festgelegten Korrekturpfades die Abweichung für höhere Verteidigungsausgaben berücksichtigt, die im Falle der Aktivierung der nationalen Ausweichklausel durch den Rat im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission zulässig wäre.

(40)

Für Belgien stützt sich die Bewertung der Einhaltung der Vorgaben auf den in ihren mittelfristigen Plänen dargelegten Nettoausgabenkurs, dessen Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 von der Kommission positiv bewertet wurde, und unter der Annahme, dass diese Pläne vom Rat rechtzeitig gebilligt werden.

(41)

Für Mitgliedstaaten, die ihren mittelfristigen Plan in diesem Jahr vorgelegt haben (Belgien, Bulgarien, Litauen und Österreich), ist das Basisjahr des Plans bzw. der jeweiligen Empfehlung das Jahr 2024 (da die Ist-Daten nun vorliegen) und der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beginnt im Jahr 2025. Daher ergibt sich für die jährliche und die kumulierte Abweichung das gleiche Ergebnis.

(42)

Am 21. Mai gab die Kommission eine überarbeitete Empfehlung für eine Empfehlung des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV ab, mit dem Ziel, das übermäßige gesamtstaatliche Defizit in Belgien zu beenden. Die Bewertung der Einhaltung der Vorgaben für Belgien erfolgt anhand dieses überarbeiteten Korrekturpfads, der der Verpflichtung hinsichtlich der Nettoausgabenwachstumsrate im mittelfristigen Plan Belgiens entspricht. Dieser wurde von der Kommission am 21. Mai 2025 positiv bewertet und muss in den kommenden Wochen vom Rat gebilligt werden. Aufgrund der Überarbeitung wäre eine Bewertung anhand der bestehenden Empfehlung des Rates hinfällig.

(43)

Für Bulgarien und Litauen stützt sich die Bewertung der Einhaltung der Vorgaben auf den in ihren mittelfristigen Plänen dargelegten Nettoausgabenkurs, dessen Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 von der Kommission positiv bewertet wurde, und unter der Annahme, dass diese Pläne vom Rat rechtzeitig gebilligt werden. Für Österreich erfolgt die Bewertung auf der Grundlage des in seinem mittelfristigen Plan dargelegten Nettoausgabenpfads, vorbehaltlich der Bewertung durch die Kommission und der Billigung durch den Rat.

(44)

Trotz dieser Abweichung geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2025 davon aus, dass der gesamtstaatliche Haushaltssaldo weiterhin einen Überschuss aufweisen wird.