Straßburg, den 18.10.2022

COM(2022) 553 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Energienotlage - Gemeinsame Vorbereitung, gemeinsamer Einkauf und gemeinsamer Schutz der EU


Einführung

Die ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und Russlands Einsatz von Energie als Waffe haben eine beispiellose Energiekrise ausgelöst, die einen drastischen Anstieg der Energiepreise zur Folge hatte und unsere Energieversorgungssicherheit gefährdet. Nach Russlands Entscheidung, die Lieferung von Gas über Nord Stream 1 einzustellen, ist die Krise in eine neue Phase eingetreten.

Die Europäische Union hat geschlossen gehandelt. Der Plan und die Verordnung zur Senkung der Gasnachfrage 1 sowie die Sofortmaßnahmen zur Intervention an den Energiemärkten 2 , die von der Kommission vorgeschlagen wurden, haben bereits Auswirkungen für diesen Winter. Seit Beginn der russischen Aggression verringert die Union ihren Gasverbrauch. 3 Der Ausstieg aus russischen Brennstoffen hat sich beschleunigt; so lag deren Anteil bei Pipeline-Gas im September 2022 bei 9 % (bzw. 14 % unter Berücksichtigung von Flüssigerdgas), während er 2021 noch 41 % bzw. 45 % betragen hatte. Der drastische Einbruch bei den russischen Gaseinfuhren konnte durch die verstärkte Zusammenarbeit mit zuverlässigen Lieferpartnern aufgefangen werden. Unser Gasspeicherfüllstand liegt Mitte Oktober bei über 91 %. Wir befinden uns nun in einer stärkeren Position als noch vor einigen Monaten.

Doch trotz dieser Maßnahmen bleibt die Lage zum Winterbeginn äußerst schwierig. Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen sind nach wie vor mit zu hohen und volatilen Preisen konfrontiert. Unvorhersehbare Ereignisse wie die Sabotage von Pipelines könnten unsere Versorgungssicherheit noch weiter beeinträchtigen. Die an den Gasmärkten zu verzeichnenden Spannungen dürften auch über diesen Winter hinaus anhalten.

Auf dem informellen Treffen des Europäischen Rates vom 6. Oktober in Prag, dem informellen Treffen der Energieminister vom 12. Oktober und in der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reaktion der EU auf die steigenden Energiepreise in Europa 4 wurde die Kommission aufgefordert, Maßnahmen zur Koordinierung der Solidaritätsbemühungen, zur Sicherung der Energieversorgung, zur Preisstabilisierung und zur Unterstützung von Haushalten und Unternehmen, die mit hohen Energiepreisen konfrontiert sind, vorzuschlagen.

In ihrem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs hat Kommissionspräsidentin von der Leyen einen Fahrplan für das weitere Vorgehen dargelegt; dieser stützt sich auf vier Maßnahmenpakete, die auf Folgendes abzielen: Preisdämpfung bei Gaseinfuhren, ohne unsere Versorgungssicherheit zu gefährden, Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die Preise auf dem Erdgasmarkt zu begrenzen, Begrenzung der Auswirkungen der Gaspreise auf die Strompreise unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sowie Beschleunigung unseres Übergangs zur Unabhängigkeit bei der Energieversorgung. Zudem müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die Fähigkeit der EU zu stärken, möglichen Angriffen auf kritische Infrastrukturen standzuhalten. Daher legt die Kommission mit diesem Paket energiebezogener Maßnahmen einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen vor.

Die Kommission schlägt heute einen erweiterten Aktionsrahmen vor, um diesen Fahrplan umzusetzen, auf die energiepolitischen Herausforderungen in diesem Winter zu reagieren und Vorbereitungen für den nächsten Winter zu treffen.

Europa kann auf seinen Stärken aufbauen, indem es den Binnenmarkt nutzt, um eine gemeinsame Beschaffung auf den Weg zu bringen und die Marktpreise unter Kontrolle zu halten, etwa indem übermäßige Preisspitzen begrenzt werden und die bestehende Infrastruktur optimal genutzt wird, damit sichergestellt ist, dass Gas dorthin fließt, wo es am dringendsten benötigt wird.

Jetzt ist der Zeitpunkt zum Handeln – für diesen Winter und darüber hinaus. Die heute vorgeschlagenen neuen energiepolitischen Maßnahmen sind außergewöhnlich und befristet. Mit den Maßnahmen wird auf die Krise reagiert und eine Lösung für sofortige Hilfe geboten. Sie bilden jedoch auch das Fundament für weitere strukturelle Maßnahmen, die die Resilienz und Effizienz der Energieunion weiter stärken werden.

Aufbauend auf den heute vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Kommission den gesetzgebenden Organen ordentliche Legislativvorschläge zur Prüfung vorlegen. Den gesetzgebenden Organen kommt eine entscheidende Rolle dabei zu, sicherzustellen, dass Europa über die derzeitige Krise hinaus von Energie profitieren wird, die sicherer, erschwinglicher und sauberer ist. Einer der Vorschläge betrifft die Reform der Gestaltung des Strommarkts.

Unterdessen wird die Kommission eng mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten und eine Kontaktgruppe einrichten, um einen Echtzeit-Dialog über die Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise zu ermöglichen.

1.Gemeinsamer Gaseinkauf und Gewährleistung unserer Versorgungssicherheit

Wenngleich die EU in der Lage ist, sich für diesen Winter zu wappnen, müssen wir uns auf mögliche weitere Störungen vorbereiten und eine solide Grundlage für den nächsten Winter schaffen. Aktuellen Projektionen zufolge könnte ein zu niedriger Speicherfüllstand im März 2023 zu einer prekären Lage im Winter 2023-2024 führen. Durch höhere Gaseinsparungen wird der Union zwar ermöglicht, ihre Exposition gegenüber hohen Einfuhrpreisen zu verringern, doch sollte sie auch ihre Hebelwirkung am Markt nutzen, um sich Gas zu weltweit wettbewerbsfähigen Preisen zu sichern.

Die Kommission hat ihre Verbindungen zu zuverlässigen Gas- und LNG-Lieferanten gestärkt. Sie hat Abkommen mit den USA, Kanada, Norwegen, Aserbaidschan, Ägypten und Israel geschlossen. Die EU und Norwegen haben im Oktober eine Taskforce zur Stabilisierung der Energiemärkte eingerichtet. Im Oktober wurde zudem der Energiedialog zwischen der EU und Algerien wieder aufgenommen. Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern weiterhin koordinieren und intensivieren.

Im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung „Auswärtiges Engagement der EU im Energiebereich in einer Welt im Wandel“ 5 wird die EU weiter mit ihren Partnern zusammenarbeiten; zudem verstärken wir unser Engagement und unsere Solidarität mit unseren engsten Nachbarn – den Ländern des westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft. Die EU-Energieplattform steht unseren Partnern der Energiegemeinschaft offen. Zu Beginn des Jahres wurden die Stromnetze der Ukraine und der Republik Moldau mit dem kontinentaleuropäischen Netz synchronisiert. Anfang dieses Monats wurde eine neue Gasverbindungsleitung zwischen Bulgarien und Griechenland eingeweiht, über die auch Nordmazedonien und Serbien beliefert werden. Da die gesamte Region aufgrund des russischen Energiekriegs vor einem schwierigen Winter steht, sollten solche Bemühungen beschleunigt werden, um die Region weiter in unsere Energieunion zu integrieren.

Mithilfe der im April 2022 eingerichteten EU-Energieplattform wird die Kommission ihre langfristige Zusammenarbeit mit allen zuverlässigen Lieferanten weiter vertiefen sowie deren Unterstützung stärken, um die globale Erdgasförderung in neuen und alten Feldern zu steigern und dabei russisches Gas zu ersetzen und sicherzustellen, dass weiterhin Gas, insbesondere Flüssigerdgas, nach Europa fließt. Sie schafft außerdem die Grundlage für Partnerschaften im Bereich Wasserstoff, um das REPowerEU-Ziel zu erreichen, bis 2030 10 Mio. Tonnen grünen Wasserstoff zu importieren. In den Gesprächen mit internationalen Partnern wird auch der Preis für Gas erörtert, das im Rahmen von für beide Seiten vorteilhaften Abkommen nach Europa geliefert wird.

Heute schlagen wir vor, die EU mit den Rechtsinstrumenten für eine gemeinsame Gasbeschaffung auszustatten. Die Befüllung von Gasspeicheranlagen im Einklang mit unseren Befüllungszielen sollte in erster Linie über die Plattform koordiniert werden. Für die nächsten Winter bis 2025, einschließlich des Winters 2023/2024, wird davon ausgegangen, dass – falls die russischen Lieferungen vollständig eingestellt werden – vor dem Hintergrund der Nachfrage, für die keine Verträge geschlossen worden sind, eine Lücke von bis zu 100 Mrd. m³ pro Jahr entstehen wird. Wenn die Gasspeicher am Ende dieses Winters ausgeschöpft sind, könnte es sich im Vergleich zu diesem Winter als schwieriger erweisen, die Speicher – wie in der EU-Verordnung über die Gasspeicherung vorgeschrieben – bis November 2023 auf einen Füllstand von 90 % aufzustocken.

Um insbesondere für die Befüllung von Gasspeichern eine gemeinsame Beschaffung zu ermöglichen, schlägt die Kommission Folgendes vor:

·Nachfragebündelung auf Ebene der EU und der Partner der Energiegemeinschaft, indem der Bedarf an Gasimporten zusammengefasst wird und auf dieser Grundlage Angebote am Markt eingeholt werden;

·eine obligatorische Beteiligung der Mitgliedstaaten an der EU-weiten Nachfragebündelung in Höhe von mindestens 15 % ihrer Verpflichtungen zur Befüllung von Speicheranlagen;

·ein freiwilliges Beschaffungssystem, das es den Unternehmen ermöglicht, ein europäisches Konsortium für Gaseinkäufe zu bilden. Die Kommission ist bereit, Unternehmen bei der Ausgestaltung des Konsortiums zu begleiten und rasch einen Beschluss über die Nichtanwendbarkeit der Artikel 101 und 102 AEUV zu erlassen, sofern die einschlägigen materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gemeinsame Beschaffungen machen den Zugang zu neuen Lieferanten und internationalen Märkten leichter und gerechter und verschaffen den europäischen Gasimporteuren eine stärkere Verhandlungsposition. Russische Gasanbieter werden von der Teilnahme an der Plattform ausgeschlossen.

Die gemeinsame Beschaffung wird nur dann ihren vollen Nutzen entfalten, wenn die Kommission und die Mitgliedstaaten hinsichtlich der geplanten und abgeschlossenen Gaskäufe in der gesamten Union für Transparenz gegenüber der EU-Energieplattform sorgen, damit bewertet werden kann, ob die Ziele der Versorgungssicherheit und der Energiesolidarität erreicht werden. Mit Blick auf Drittstaaten wird durch eine enge Koordinierung mit und zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Energieplattform sichergestellt, dass das gemeinsame Gewicht der Union größere Wirkung entfaltet. Auf diese Weise wird die Plattform verhindern, dass Mitgliedstaaten und Gasimporteure sich gegenseitig überbieten und die Preise nach oben treiben.

Die Verfügbarkeit von Kapazitäten bei LNG-Terminals und -Pipelines wird für eine erfolgreiche gemeinsame Beschaffung ein Schlüsselfaktor sein. Sie ist insbesondere in einer Notlage wesentlich, in der Engpässe bei Pipelines und Terminals zu Schwierigkeiten bei der Gaslieferung, u. a. bei der Befüllung von Speichern, führen. Daher enthält der Vorschlag Vorschriften für die Transparenz mit Blick auf ungenutzte langfristige Kapazitäten von Terminals und Pipelines im Falle kurzfristiger Engpässe.

Solidarität und Sicherstellung, dass Gas dorthin fließt, wo es benötigt wird

Die EU hat ihr Instrumentarium zur Einsparung von Gas und Strom gestärkt. Aber nun müssen wir die vereinbarten Vorschriften in vollem Umfang nutzen, um die angestrebte Senkung der Nachfrage zu erreichen. Dies wird uns helfen, weitere Störungen der Gasversorgung zu überstehen und den auf den internationalen Gasmärkten und damit auf den Preisen lastenden Druck zu verringern. Die Kommission wird die Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage und ihre Verteilungseffekte genau beobachten, um eine gerechte Verteilung der Anstrengungen und Beiträge aller Teile von Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten; sie ist bereit, den EU-Alarm auszulösen oder gar die Einsparziele für Gas zu überprüfen, sollten sich freiwillige Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage als unzureichend erweisen, um eine ausreichende Gasversorgung im Winter sicherzustellen.

Um die Vorsorge für mögliche Notlagen im Winter zu verbessern, schlägt die Kommission Maßnahmen vor, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, im Ausnahmefall den Verbrauch in nichtwesentlichen Bereichen, etwa bei Außenheizungen, einzuschränken, um sicherzustellen, dass Gas für wesentliche Sektoren, Dienstleistungen und Wirtschaftsbereiche bereitsteht. Dies sollte unter keinen Umständen den Verbrauch der Haushalte betreffen, die schutzbedürftige Kunden sind.

Solidarität ist der Eckpfeiler der Union, sie untermauert die Effizienz ihres Handelns. Fünf Jahre nach der Einigung über die Verordnung über die Versorgungssicherheit sind nur sechs der 40 möglichen bilateralen Solidaritätsvereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten tatsächlich unterzeichnet. Das ist zu langsam. Die Kommission schlägt vor, die Fähigkeit der Union, bei Notlagen rasch zu reagieren, durch die Festlegung standardmäßiger Solidaritätsregelungen zu stärken, mit denen sichergestellt wird, dass ein Mitgliedstaat, der mit einer Notlage konfrontiert ist, gegen eine faire Entschädigung Gas von anderen Mitgliedstaaten erhält. Der Vorschlag würde sich nicht nur auf Mitgliedstaaten, die direkt oder über ein Drittland angeschlossen sind, erstrecken, sondern auch auf nicht direkt angeschlossene Mitgliedstaaten mit LNG-Anlagen. Der europäische Erdgasbinnenmarkt und der unterbrechungsfreie Erdgashandel innerhalb der Union sind Voraussetzung dafür, dass der Winter für alle Europäerinnen und Europäer in diesem und im nächsten Jahr sicher ist.

2.Maßnahmen gegen hohe Energiepreise

Wenngleich die Großhandelspreise seit dem Höchststand vom Sommer 2022 gesunken sind, sind sie für eine zunehmende Anzahl von Europäerinnen und Europäern nach wie vor untragbar hoch. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sind von Energiearmut betroffen oder bedroht. Finanziell schwächere Verbraucher sind am stärksten betroffen, aber sowohl für Unternehmen als auch für Haushalte, einschließlich Haushalten mit mittlerem Einkommen, stellen die hohen Gas- und Stromrechnungen eine zunehmende Belastung dar.

Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere in Bezug auf Gas, da Gas für Haushalte und Industrie eine besonders große Rolle spielt und sich auf die Strompreise auswirkt.

Die Gaspreise an der wichtigsten europäischen Gasbörse, der Title Transfer Facility (TTF), erreichen ein nie da gewesenes Niveau und sind sehr volatil. Dies spiegelt zwar die besondere Situation Nordwesteuropas wider, doch wirkt sich die TTF aufgrund von lokalen Knappheiten und Infrastrukturengpässen häufig auf das Preisniveau bei langfristigen Verträgen außerhalb Nordwesteuropas und bei vielen LNG-Transaktionen aus. Wir brauchen Preisindizes, die die tatsächlichen Marktbedingungen widerspiegeln.

Deshalb schlägt die Kommission die Entwicklung einer neuen ergänzenden Referenz für den LNG-Preis vor. Eine LNG-basierte Benchmark würde eine präzisere Grundlage für LNG-Transaktionen bilden und einen gerechteren und transparenteren Preisindex darstellen. Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) sollte die Informationen, die für die Schaffung dieser neuen Benchmark erforderlich sind, bis Ende 2022 zusammentragen, und der Index sollte rechtzeitig für die nächste Einspeichersaison Anfang 2023 zur Verfügung stehen.

Um auf die derzeitige Energiekrise zu reagieren, schlägt die Kommission außerdem vor, einen Mechanismus zur Begrenzung der Preise über die wichtigste europäische Gasbörse TTF, einzurichten, der bei Bedarf ausgelöst werden soll. Mit dem Preiskorrekturmechanismus würde vorübergehend eine dynamische Preisgrenze für Transaktionen an der TTF festgelegt. Dies wird dazu beitragen, extreme Volatilität und überschießende Preise zu vermeiden. Die Kommission hat dies bereits im März 2022 als Option vorgeschlagen. Angesichts des beispiellosen Charakters der Energiekrise ist es vor dem Hintergrund des inzwischen geschaffenen Rahmens für Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage nun an der Zeit, einen solchen Mechanismus einzuführen.

Mit Blick auf die Begrenzung der Tagesvolatilität schlägt die Kommission die Einführung eines neuen befristeten Mechanismus zur Begrenzung von Preisspitzen innerhalb eines Tages vor, mit dem eine übermäßige Volatilität der Preise vermieden und extreme Preisspitzen auf dem Markt für Energiederivate verhindert werden sollen. Ein solcher Mechanismus wird einen solideren Preisbildungsmechanismus auf diesen Märkten gewährleisten, die Energieunternehmen in der EU vor großen Preiserhöhungen innerhalb eines Tages schützen und ihnen dabei helfen, ihre Versorgung mit Energie mittelfristig zu sichern.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Möglichkeiten entwickeln, um die Auswirkungen der hohen Gaspreise auf die Strompreise zu begrenzen. Die Einführung einer Preisobergrenze für Gas, das verstromt wird, hat in Spanien und Portugal eine Preissenkung bewirkt. Sofern einige offene Fragen zufriedenstellend beantwortet werden können, sollte die Einführung einer solchen Preisobergrenze auf EU-Ebene in Betracht gezogen werden. Die EU-Mitgliedstaaten sind in Bezug auf ihren Energiemix, ihre Verbindungen und ihre Stromnetze unterschiedlich aufgestellt. Es muss eine für alle Mitgliedstaaten geeignete Lösung gefunden werden, mit der ein Anstieg des Gasverbrauchs verhindert und den ungleichen finanziellen Auswirkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden kann und die ein Energiemanagement auch jenseits der EU-Grenzen beinhaltet.

Schließlich unterstützt die Kommission die neue Taskforce, die von der ACER und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zusammen mit den nationalen Energie- und Finanzmarktaufsichtsbehörden eingerichtet wurde, um die Entwicklungen auf dem Energiemarkt engmaschig zu beobachten. Diese gemeinsame Maßnahme wird dazu beitragen, Handelsmuster und -dynamiken in den verschiedenen Segmenten der Gas- und Strommärkte zu verfolgen. Sie wird die Marktüberwachung und alle erforderlichen Durchsetzungsmaßnahmen der Marktaufsichtsbehörden stärken. 

3.Abmilderung der Auswirkungen der hohen Gaspreise

Neben ihren Preismaßnahmen haben die Kommission und die Mitgliedstaaten finanzielle und andere Maßnahmen getroffen, um von dem externen Energiepreisschock betroffene Verbraucher und Unternehmen zu schützen. Der Binnenmarkt, der der Union bei der Bewältigung früherer Krisen geholfen hat, muss gewahrt werden und es muss ein hohes Beschäftigungsniveau erhalten bleiben. Die Kommission wird die Entwicklungen in diesem Bereich genau überwachen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass gemeinsame EU-Lösungen verfolgt werden, um nationale Alleingänge je nach haushaltspolitischem Spielraum der einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Die Kommission beabsichtigt, den befristeten Krisenrahmen zu ändern, um den Mitgliedstaaten – unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen – mehr Spielraum bei der Unterstützung ihrer Unternehmen einzuräumen. Die zulässige Dauer der Gewährung staatlicher Unterstützung wird verlängert, und damit unser kurzfristiges Handeln mit unseren langfristigen Zielen vereinbar bleibt, werden den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten der Beihilfegewährung eröffnet, um Unternehmen zu unterstützen, die ihre Stromnachfrage senken. Der befristete Krisenrahmen wird den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten bieten, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die die Unterstützung am dringendsten benötigen; dabei sollen bestimmte Anforderungen vereinfacht werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU gewahrt bleiben. Die Kommission wird sicherstellen, dass alle Anträge der Mitgliedstaaten auf Genehmigung einer befristeten Unterstützung rasch und kohärent bearbeitet werden.

Die Derivatemärkte sind für Energieunternehmen mit Blick auf die Fortsetzung ihrer Tätigkeiten unverzichtbar. Allerdings haben Preisspitzen und extreme Volatilität auf den Märkten für Energiederivate zu Liquiditätsproblemen für Energieunternehmen geführt. Es ist von größter Bedeutung, unseren Energieunternehmen zusätzlichen Spielraum einzuräumen, damit sie mittelfristig die Versorgung mit und den Einkauf von Energieerzeugnissen sichern können. Aus diesem Grund erlässt die Kommission im Einklang mit der Empfehlung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zwei delegierte Verordnungen, um den erhöhten Liquiditätsdruck, der infolge des Anstiegs der Einschussforderungen auf Nichtfinanzmarktteilnehmern lastet, zu verringern.

Durch diese Verordnungen wird Folgendes bewirkt:

·eine Anhebung der Clearingschwelle für nichtfinanzielle Gegenparteien auf 4 Mrd. EUR 6 . Unterhalb dieses Schwellenwerts werden nichtfinanzielle Gegenparteien bei außerbörslich gehandelten Energiederivaten keinen Einschusspflichten unterliegen;

·eine Erweiterung der Liste der in Betracht kommenden Vermögenswerte, die zentrale Gegenparteien zur Deckung ihrer Risiken 7 für ein Jahr akzeptieren können. Dies wird Nichtfinanzunternehmen 8 sowie alle Marktteilnehmer in die Lage versetzen, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Arten von Garantien zu nutzen, um ihren Einschusspflichten nachzukommen 9 .

Die Kommission schlägt ferner vor, den Rahmen der Kohäsionspolitik 2014-2020 flexibler zu gestalten und die Mitgliedstaaten und Regionen durch gezielte, befristete und außergewöhnliche Maßnahmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, die sich aus der derzeitigen Energiekrise ergeben, und zwar bis zu maximal 10 % der Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten in Höhe von fast 40 Mrd. EUR. Die Beträge werden im Rahmen der verfügbaren Mittel innerhalb der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens gezahlt. Die bereitgestellten Mittel sollen dazu dienen, vom Anstieg der Energiepreise besonders betroffene KMU zu unterstützen, durch Hilfen für finanziell schwächere Haushalte zur Bekämpfung der Energiearmut beizutragen, und den Arbeitsmarktzugang zu fördern, indem durch Kurzarbeit und gleichwertige Regelungen Arbeitsplätze von Arbeitnehmern und Selbstständigen erhalten werden. 

Die Bewältigung der Energiekrise erfordert den Schutz der Grundlagen unserer Wirtschaft und insbesondere die Wahrung unseres Binnenmarkts und eines hohen Beschäftigungsniveaus. Ein einheitliches und gemeinsames Vorgehen der EU ist von allergrößter Bedeutung, um der ernsten Gefahr einer Fragmentierung der Union entgegenzuwirken.

Konkret müssen die im Rahmen von RePowerEU vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umgestaltung des europäischen Energiesystems und das dafür vorgesehene Tempo überprüft werden, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland rascher zu beenden. Die Kommission wird daher eine Bedarfsermittlung für REPowerEU vornehmen. Diese Bedarfsermittlung wird sich auf Investitionen in grenzüberschreitende Infrastruktur einschließlich wichtiger europaweiter Verbindungsleitungen 10 , Energiespeicherung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien erstrecken, die erforderlich sind, um die Umstellung auf saubere Energie zu beschleunigen und eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden. Ebenfalls einfließen werden die Kapazitäten zur Aufnahme von Investitionen. Die Ergebnisse dieser Bedarfsermittlung werden die Grundlage für Vorschläge der Kommission zur Stärkung der finanziellen Schlagkraft der EU für REPowerEU bilden, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die energiewirtschaftliche Unabhängigkeit der gesamten EU sicherzustellen.

4.Schutz und Optimierung der Infrastruktur

Um die EU für sich wandelnde Bedrohungslagen zu wappnen, sind stetige Wachsamkeit und Anpassung erforderlich. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat neue Bedrohungen mit sich gebracht, die oft im Rahmen hybrider Angriffe zusammenkommen. Dazu zählt auch das Risiko für kritische Infrastrukturen von europäischem Interesse, das mit der sichtbaren Sabotage an den Nord-Stream-Gaspipelines offenkundig geworden ist.

Nach den Pipeline-Explosionen hat die Kommission bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen angekündigt. Deshalb schlägt die Kommission heute nun eine Empfehlung des Rates vor, in der es darum geht, die Unterstützung der EU für die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen auszubauen und eine Koordinierung auf EU-Ebene mit Blick auf Vorsorge und Reaktion sowie eine verstärkte Zusammenarbeit bei Infrastrukturen von grenzüberschreitendem Interesse sicherzustellen. Ziel dieses Vorschlags ist die Maximierung und Beschleunigung der Arbeit zum Schutz dieser Vermögenswerte, Anlagen und Systeme, die notwendig sind, damit die Wirtschaft funktionieren kann und damit wesentliche Dienste im Binnenmarkt, auf die die Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind, erbracht und die Auswirkungen etwaiger Angriffe durch eine schnellstmögliche Erholung abgemildert werden können. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Stresstests bei deren kritischer Infrastruktur durchzuführen, zuerst im Energiebereich und dann in anderen Bereichen mit hohem Risiko, wie Kommunikation, Verkehr und Weltraum. Diese Stresstests sollen durch eine Blaupause für Vorfälle und Krisen im Bereich der kritischen Infrastruktur ergänzt werden, die in Konsultation mit den Mitgliedstaaten und mit Unterstützung der einschlägigen EU-Agenturen erstellt wird. In dieser Blaupause sollen die Ziele und Formen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU festgelegt und beschrieben werden für den Fall, dass auf Vorfälle im Bereich der kritischen Infrastruktur reagiert werden muss, insbesondere wenn diese Vorfälle erhebliche Störungen bei der Bereitstellung essenzieller Dienstleistungen für den Binnenmarkt zur Folge haben. Darüber hinaus werden die Kommission und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern für die Resilienz kritischer Infrastruktur sowie mit der NATO im Rahmen des Strukturierten EU-NATO-Dialogs stärken, wofür eine gemeinsame Taskforce mit der NATO eingerichtet wird.

Gleichzeitig schlägt die Kommission zur optimalen Nutzung der Erd- und Flüssiggasinfrastruktur nicht nur neue Werkzeuge für eine bessere Information über die verfügbare Infrastrukturkapazität vor, sondern auch neue Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass kein Unternehmen Kapazitäten reservieren und dann ungenutzt lassen kann. Solche Mechanismen gibt es schon, aber bis Kapazitäten tatsächlich umverteilt sind, können mehrere Monate vergehen – unser Vorschlag soll eine schnelle Reaktion ermöglichen, vor allem auch bei kurzfristigen Engpässen. Besonders wichtig sind gut funktionierende Infrastrukturen für Binnenstaaten, die keinen unmittelbaren Zugang zu Flüssigerdgas und damit auch keine so offensichtliche Möglichkeit haben, ihre Energieversorgung breiter aufzustellen.

Außerdem müssen wir aufs Tempo drücken und in der EU bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen schneller werden und unsere langfristigen Klimaziele erreichen. Die Genehmigungsverfahren für Vorhaben im Bereich erneuerbare Energien sind immer noch zu lang. Dass neue Projekte die biologische Vielfalt nicht gefährden und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürgern finden, muss sichergestellt werden, doch auch unter diesen Bedingungen gibt es noch Spielraum, die Verfahren zu verkürzen. Im Rahmen von REPowerEU hat die Kommission bereits Vorschläge zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren vorgelegt. Da dringend für ausreichende Versorgungssicherheit gesorgt und der Einsatz erneuerbarer Energien vorangetrieben werden muss, fordert die Kommission die Gesetzgeber nachdrücklich auf, rasch zu einer Einigung über diese Vorschläge zu gelangen. Sie steht bereit, einen Vorschlag speziell dafür vorzulegen, dass die für bestimmte Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien geltenden administrativen Genehmigungsverfahren auf koordinierte und harmonisierte Weise in der gesamten EU direkt vereinfacht und verkürzt werden.

Fazit: Eine stärkere Energieunion

Das Ausmaß der aktuellen Energiekrise ist beispiellos. Sie erfordert außerordentliche Sofortmaßnahmen im Geiste der Solidarität. Die EU hat bereits entscheidende Schritte unternommen und ist bereit, weitere zu gehen.

Im Laufe des letzten Jahres hat die Kommission mehrere Initiativen vorgeschlagen und umgesetzt, zunächst mit ermöglichenden Maßnahmen auf nationaler Ebene, dann mit einer integrierten Strategie für die Versorgungssicherheit und schließlich mit den jüngsten Sofortmaßnahmen, um die Stromrechnungen der Verbraucher und Unternehmen vom Gaspreis zu entkoppeln, die Verringerung der Stromnachfrage zu koordinieren, den Mitgliedstaaten bessere Werkzeuge für den Schutz der Verbraucher und Unternehmen vor hohen Energiepreisen an die Hand zu geben und einen Solidaritätsbeitrag für den fossilen Sektor einzuführen.

Das neue Sofortmaßnahmen-Paket geht im Hinblick auf Solidarität und Integration noch einen Schritt weiter, indem es die ganze Wucht unseres Binnenmarkts in den Dienst unserer Versorgungssicherheit, bezahlbarer und nachhaltiger Energie und des Zugangs aller zu essenziellen Dienstleistungen stellt.

Die Kommission steht bereit, sofort mit dem Rat zusammenzuarbeiten und mitzuhelfen, dass schnelle Fortschritte erzielt werden, angefangen bei der Tagung des Rates „Energie“ am 25. Oktober.

Solidarität und gemeinsames Handeln sind die effizienteste Antwort auf diese Krise, und indem wir zusammenstehen, werden die EU und ihre Mitgliedstaaten die Krise überwinden und eine echte, wettbewerbsfähige Energieunion schmieden. 



ANHANG

Im Paket vorgeschlagene Maßnahmen

Gemeinsame Gaseinkäufe und Schutz unserer Versorgungssicherheit 

 

Koordinierung und Intensivierung der Verhandlungen über Energielieferungen mit allen zuverlässigen Partnern 

 

Hebelung der europäischen Marktmacht über eine gemeinsame Einkaufsplattform, um zusätzliche Lieferungen für die Speicherbefüllung zu beschaffen (Vorschlag nach Artikel 122)

 

Vorschlag der Kommission zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union in Notlagen durch Festlegung standardmäßiger Solidaritätsregelungen (Vorschlag nach Artikel 122)

 

Maßnahmen gegen hohe Energiepreise 

 

Die Kommission schlägt vor, bis Ende 2022 eine spezifische Referenz für den Preis von Flüssigerdgas (LNG) zu erarbeiten (Vorschlag nach Artikel 122). 

 

Die Kommission schlägt die Einführung eines Mechanismus zur Preisdeckelung an der wichtigsten europäischen Gasbörse vor.

 

Die Kommission schlägt einen neuen befristeten Mechanismus zur Begrenzung untertägiger Preisspitzen vor, um übermäßige Volatilität zu vermeiden und den Preisanstieg an den Märkten für Energiederivate zu bremsen. 

Abmilderung der Auswirkungen der hohen Gaspreise

 

Die Kommission wird den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen vor Ende Oktober ändern.

Die Kommission schlägt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zwei delegierte Verordnungen vor, um den erhöhten Liquiditätsdruck, der aufgrund der gestiegenen Einschussforderungen auf Nichtfinanzmarktteilnehmern lastet, zu verringern. 

 

Zusätzliche Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik (Änderung der Dachverordnung) und über REPowerEU

 

Schutz und Optimierung der Infrastruktur 

Empfehlung des Rates zur kritischen Infrastruktur 

Vorschlag der Kommission zur Nutzung neuer Werkzeuge für mehr Kapazitätstransparenz (Vorschlag nach Artikel 122) 

Mehr Tempo bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen durch schnellere Genehmigungsverfahren 

(1)

  EUR-Lex - 52022DC0360 - DE - EUR-Lex (europa.eu)

(2)

  EUR-Lex - 52022PC0473 - DE - EUR-Lex (europa.eu)

(3)

  Noch zu bestätigen durch die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Verordnung zur Senkung der Gasnachfrage bis zum 15. Oktober.

(4)

  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2022 zur Reaktion der EU auf die steigenden Energiepreise in Europa ( 2022/2830(RSP)

(5)

  JOIN(2022) 23 final

(6)

 Delegierte Verordnung (EU) XX der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMIR) im Hinblick auf den Wert für die Clearingschwelle für Warenderivate.

(7)

 Delegierte Verordnung (EU) Nr. XX der Kommission zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 153/2013 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf befristete Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Besicherungsanforderungen.

(8)

 Die als Clearing-Mitglieder auftreten.

(9)

 In ihren öffentlichen Fragen und Antworten (Q&As) wird die ESMA auch bestätigen, dass andere Vermögenswerte, wie von Unternehmen begebene kurzfristige Schuldtitel oder EU-Anleihen, als Sicherheit zur Erfüllung von Einschussanforderungen verwendet werden können.

(10)

 Vorhaben zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und Vorhaben mit einer ausgeprägten grenzüberschreitenden Dimension sollten Vorrang erhalten, z. B. die wichtige Verbindung zwischen Portugal, Spanien und Frankreich und die Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südeuropa. Die geförderten Vorhaben sollten den Verbund der europäischen Gas- und Stromnetze, die Energiespeicherung und die Errichtung wasserstofffähiger Infrastrukturen verbessern.