Brüssel, den 26.8.2022

COM(2022) 416 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung des Innovationsfonds, einschließlich der Überprüfung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung des Innovationsfonds, einschließlich der Überprüfung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010

1. Einleitung 

Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Finanzierungsprogramme für die kommerzielle Demonstration innovativer CO2-armer Technologien, mit dessen Hilfe industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas auf den Markt gebracht und der Übergang Europas zur Klimaneutralität unterstützt werden sollen. Unter den zahlreichen Finanzierungsinstrumenten, die auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, spielt der Innovationsfonds nicht nur aufgrund seines Umfangs eine einzigartige Rolle, sondern auch deswegen, weil sein Schwerpunkt auf den letzten Phasen der Einführung innovativer sauberer Technologien liegt.

Mit einer Mittelausstattung von mehr als 38 Mrd. EUR 1 , die mit Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems finanziert wird, ist der Innovationsfonds auf folgende Bereiche ausgerichtet:

energieintensive Industrien, einschließlich umweltverträglicher Verfahren der CO2‑Abscheidung und ‑Nutzung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sowie Produkte, die kohlenstoffreichere Produkte ersetzen können,

Projekte zur umweltverträglichen Abscheidung und geologischen Speicherung von CO2,

innovative Technologien im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien,

Energiespeichertechnologien.

Ziel ist es, die richtigen finanziellen Anreize für Unternehmen zu schaffen, damit sie jetzt in saubere Technologien investieren und sich weltweit im Bereich saubere Technologien an die Spitze setzen können.

Abbildung 1: Überblick über den Innovationsfonds

Mit der von der Kommission im Juli 2021 im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ 2 vorgeschlagenen Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie soll der Fonds weiter gestärkt werden, indem die Zahl der EHS-Zertifikate und damit die dem Fonds zur Verfügung stehenden Mittel erhöht und sein Anwendungsbereich auf den Seeverkehr, den Straßenverkehr und den Gebäudesektor ausgeweitet wird.

Die GD Klimapolitik trägt die Gesamtverantwortung für den Innovationsfonds; dazu zählt, dass sie den Umfang und die politischen Prioritäten der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie ihre wesentlichen Elemente festlegt und die Vergabeentscheidungen annimmt. Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) hat die Aufgabe, die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Evaluierungen, die Vorbereitung von Finanzhilfen und die Unterzeichnung von Finanzhilfen sowie das tägliche Follow-up der Projekte durchzuführen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) leistet Unterstützung bei der Projektentwicklung. Die Mitgliedstaaten werden zu den Finanzierungsbeschlüssen und der Liste der ausgewählten Projekte konsultiert, wobei sie eine wichtige Rolle dabei spielen, potenzielle Antragsteller in ihrem Hoheitsgebiet zu erreichen und sie bei der Projektantragstellung (z. B. durch Förderregelungen) und bei der Durchführung (z. B. durch Erleichterung von Genehmigungen) zu unterstützen.

1.2. Zweck dieses Berichts

Gemäß Artikel 23 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/856 vom 26. Februar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds (im Folgenden „Delegierte Verordnung“) erstattet die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament jährlich Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung des Fonds.

Mit diesem Bericht wird die Anforderung für 2020 und 2021 erfüllt, indem die Ergebnisse der ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Fonds, die erst Ende 2021 verfügbar waren, zusammengefasst werden: erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte (definiert als Projekte mit Investitionsausgaben von insgesamt mehr als 7,5 Mio. EUR) und erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte (definiert als Projekte mit Investitionsausgaben von insgesamt weniger als 7,5 Mio. EUR). Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte startete am 3. Juli 2020, und die Ergebnisse wurden am 16. November 2021 bekannt gegeben; die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte startete am 1. Dezember 2020, und die Ergebnisse wurden am 27. Juli 2021 bekannt gegeben.

In diesem Bericht werden die Ergebnisse dieser Aufforderungen und ihr Beitrag zu den Zielen des Fonds analysiert, wobei der Schwerpunkt auf den gewonnenen Erkenntnissen und politikrelevanten Schlussfolgerungen liegt.

Am 26. Oktober 2021 ist zwar eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte und am 31. März 2022 eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte gestartet worden, doch sind sie noch nicht abgeschlossen, weshalb ihre Ergebnisse dann im zweiten Bericht über den Innovationsfonds dargelegt werden.

Artikel 24 Absatz 3 der Versteigerungsverordnung 3 sieht vor, dass die Kommission die Menge der Zertifikate, die noch zu versteigern sind, nachdem zu jeder durchgeführten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein Vergabebeschluss ergangen ist, sowie andere Aspekte im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Innovationsfonds überprüft. Solche Überprüfungen finden alle zwei Jahre und erstmals spätestens am 30. Juni 2022 statt. Der vorliegende Bericht erfüllt auch diesen Zweck.

2. Ergebnis der ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds

2.1. Privates Interesse am Innovationsfonds

Dank einer umfassenden Kommunikationskampagne und mehr als 30 Workshops zur Sensibilisierung mit zahlreichen EU-Industrieverbänden und Mitgliedstaaten in den Jahren 2019 und 2020 4 ging zu beiden Aufforderungen eine beeindruckende Zahl von Anträgen ein: 311 5 für Großprojekte und 232 6 für Kleinprojekte. Die Anträge kamen aus allen förderfähigen Sektoren und Mitgliedstaaten, was für das Ziel des Fonds, Projekte in einem breiten sektoralen und geografischen Spektrum zu finanzieren, hilfreich war.

Die Zahl der Anträge zeigt, dass die Industrie daran interessiert ist, Lösungen für saubere Technologien, die zur Klimaneutralität der EU beitragen, zu entwickeln, und dass für den Fonds ein vielfältiges Portfolio grüner Projekte zur Auswahl steht, die Unterstützung benötigen und durch die privates Kapital mobilisiert wird. Im Vergleich zu den Anträgen für Großprojekte wurden bei der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte weniger Anträge aus den Bereichen energieintensive Industrie und CO2‑Abscheidung, ‑Nutzung und ‑Speicherung eingereicht, dafür mehr aus den Sektoren erneuerbare Energieträger und Energiespeicherung.

2.2. Qualität der Anträge

Die Kommission leistete den Antragstellern während der gesamten Antragsverfahren für beide Aufforderungen eine umfangreiche ausschreibungsspezifische Unterstützung. Die Qualität der Anträge war insgesamt hoch, was bei beiden Aufforderungen zu einer starken Konkurrenz zwischen den Projekten führte. Allerdings fiel die Qualität der Anträge bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte schwächer aus, wie die geringere Zahl der Vorschläge zeigt, die alle Mindestschwellenwerte erreicht haben.

Die Kommission und die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt organisierten für jede Aufforderung spezielle Webinare 7 und Infotage. Die Ausschreibungstexte wurden ausführlich erläutert, die Fragen potenzieller Antragsteller beantwortet und erläuternde Unterlagen bereitgestellt, um den Unternehmen die Vorbereitung ihrer Anträge zu erleichtern. Parallel dazu beantwortete ein spezieller Helpdesk insgesamt mehr als 1500 Fragen in Bezug auf beide Aufforderungen. Nach Abschluss der Aufforderungen wurde ein Bericht über bewährte Verfahren vorgestellt und veröffentlicht, der für potenzielle Antragsteller hilfreich sein kann. 8

Bei der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte wurden von den 311 eingegangenen Anträgen 19 Anträge (5 %) in der ersten Phase für unzulässig oder nicht förderfähig befunden. 9 Bei der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte wurden von den 232 10 eingegangenen Anträgen 55 Projekte (24 %) für unzulässig oder nicht förderfähig befunden und zwei Projekte wurden nicht berücksichtigt (Testvorschläge), sodass insgesamt 175 förderfähige Vorschläge um die Finanzhilfen konkurrierten (siehe Abbildung 2 ).

Abbildung 2: Zahl der förderfähigen und zulässigen Vorschläge je Aufforderung

Die Projekte wurden auf der Grundlage von fünf Gewährungskriterien ausgewählt, die in der Delegierten Verordnung und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt sind (bei Kleinprojekten wurden die Gewährungskriterien vereinfacht):

1.Innovationsgrad

2.Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen

3.Reife des Projekts

4.Skalierbarkeit

5.Kosteneffizienz

Insgesamt erreichten die Projekte in der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte bei den Gewährungskriterien eine höhere Punktzahl als die Vorschläge für Kleinprojekte, wobei eine stärkere Konkurrenz zwischen den Projekten zu verzeichnen war (siehe Abbildung 3 ). Bei der Aufforderung für Großprojekte, die aus zwei Evaluierungsrunden bestand, wurden die 70 am besten eingestuften förderfähigen Vorschläge aus der ersten Phase zur Teilnahme an der zweiten Phase eingeladen. 66 von diesen 70 zur Teilnahme eingeladenen Vorschlägen wurden dann eingereicht. Letztlich erging für sieben Projekte eine Aufforderung zur Vorbereitung der Finanzhilfe, während 41 Projekte mit hoher Punktzahl (d. h. sie überschritten die Mindestschwellenwerte für alle Gewährungskriterien) aufgrund unzureichender Mittel im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte nicht finanziert werden konnten.

Bei der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte erreichten 137 der 175 evaluierten Vorschläge nicht alle Schwellenwerte für eine Förderung. Nur sechs Vorschläge, die über allen Schwellenwerten lagen, konnten wegen unzureichender Mittel nicht finanziert werden; für 32 Projekte erging eine Aufforderung zur Vorbereitung der Finanzhilfe. Letztlich wurden Finanzhilfen für 30 Projekte gewährt, während zwei Projekte zurückgezogen wurden.

Bei der Evaluierung der Erfüllung der Kriterien zeigen sich zwischen den beiden Aufforderungen deutliche Unterschiede bei der Verteilung des Mittelwerts. In der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte überschritten mehr Vorschläge alle Schwellenwerte, sodass die Konkurrenz um die Fördermittel stärker war (41 Projekte lagen über den Schwellenwerten und sieben wurden ausgewählt), während in der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte nur 38 Vorschläge über den Schwellenwerten lagen und 32 Vorschläge ausgewählt wurden. Die Vorschläge, die im Rahmen der Aufforderung für Kleinprojekte ausgewählt wurden, erzielten jedoch eine relativ höhere Punktzahl als die Vorschläge, die bei der Aufforderung für Großprojekte ausgewählt wurden.

Abbildung 3: Konkurrenz zwischen den Projekten der ersten Aufforderung für Großprojekte und für Kleinprojekte – endgültige Rangliste

Die Kommission bemühte sich weiterhin, die einreichenden Unternehmen zu unterstützen, sowohl durch mehrere Webinare zu den Aufforderungen, Leitfäden und Berichte über bewährte Verfahren als auch durch innovative Instrumente wie den Fragebogen zur Selbstkontrolle, der für die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte entwickelt wurde.

Aufgrund der sehr hohen Zahl der Anträge, die für beide Aufforderungen eingereicht wurden, und der deutlichen Überzeichnung der Mittelausstattung war eine starke Konkurrenz um die Finanzierung absehbar, weshalb nur einige wenige Projekte Finanzhilfen erhielten, während viele Projekte (insbesondere bei der Aufforderung für Großprojekte), die alle Schwellenwerte überschritten, keine Unterstützung erhielten. Das deutet darauf hin, dass die Unternehmen ein ernsthaftes Interesse an dem Fonds haben, weshalb die Kommission den Umfang bei der zweiten Aufforderung für Großprojekte um 50 % erhöht und die erneute Antragstellung für Projekte aus der ersten Aufforderungsrunde durch eine Änderung der Delegierten Verordnung dahingehend gestrafft hat, dass das Verfahren nur noch aus einer Phase besteht.

2.3. Beantragte Finanzhilfen gegenüber den verfügbaren Mitteln

Bei beiden Aufforderungen, aber insbesondere bei der Aufforderung für Großprojekte wurden für die eingereichten Projekte wesentlich höhere Mittel beantragt als im Rahmen der jeweiligen Aufforderungen verfügbar sind. Aus diesem Grund maximierte die Kommission die Mittel für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, indem sie den Flexibilitätsrahmen von 20 % im Einklang mit dem Finanzierungsbeschluss nutzte. Für die im Rahmen der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte eingereichten Projekte wurden insgesamt 21,7 Mrd. EUR beantragt, was eine deutliche Überzeichnung des verfügbaren Etats von 1 Mrd. EUR darstellte. Bei der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte war die Überzeichnung etwas weniger stark ausgeprägt: Die beantragten Mittel beliefen sich auf 12,1 Mrd. EUR, d. h. das Zehnfache der verfügbaren Mittel. Um auf die Überzeichnung zu reagieren, maximierte die Kommission die Mittel für die Aufforderungen, indem sie im Einklang mit dem Finanzierungsbeschluss den Flexibilitätsrahmen von 20 % nutzte, und sie gewährte im Rahmen der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte Finanzhilfen in Höhe von 1 145 586 747 EUR und bei der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte Finanzhilfen in Höhe von 109 163 733 EUR.

2.4. Beitrag von Projekten aus dem Innovationsfonds zur Klimaneutralität der EU

2.4.1. Verringerung der Treibhausgasemissionen

Mit den ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds werden Projekte unterstützt, die ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (THG) aufweisen und zur Klimaneutralität der EU beitragen.

Bei den Projekten, die im Rahmen der ersten Runde der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds eine Finanzhilfe erhielten, ist eine Verringerung um 77,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten in den ersten zehn Jahren ihres Betriebs vorgesehen. Die ersten Ergebnisse der Emissionsminderung sind ab 2023 mit der Inbetriebnahme der ersten ausgewählten Projekte zu erwarten.

Abbildung 4: Erwartete absolute Vermeidung von THG-Emissionen über einen Zeitraum von zehn Jahren des Betriebs der ausgewählten Projekte

2.4.2. Hochinnovative Projekte mit erheblichem Skalierbarkeitspotenzial

Im Rahmen der ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds werden hochinnovative Projekte unterstützt, die den Übergang zur Klimaneutralität von ganzen industriellen Ökosystemen erleichtern werden. Um für eine Finanzierung in Betracht zu kommen, müssen die Projekte mehr als eine rein inkrementelle Innovation im Vergleich zum Stand der Technik in der EU bieten, wobei sie häufiger als sehr starke oder bahnbrechende Innovationen eingestuft werden. Die ausgewählten Projekte verfügen über ein erhebliches Skalierbarkeitspotenzial: Sie weisen die Möglichkeit auf, durch Übertragung der Technologie oder ihrer Anwendung auf andere Standorte und Sektoren weitere THG-Verringerungen zu bewirken, und sie schließen die Zusammenarbeit verschiedener Akteure der regionalen und europäischen Wirtschaft mit ein.

Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte

Die Projekte, die in der ersten Phase der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte evaluiert wurden, veranschaulichten eine Vielzahl von technologischen Verfahren und innovativen Lösungen für saubere Technologien. 11 Diese Vielfalt blieb auch in der zweiten Phase der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und bei den sieben ausgezeichneten Projekten bestehen.

Die im Rahmen der ersten Aufforderung für Großprojekte ausgewählten sieben Projekte 12 befassen sich mit den Herausforderungen in verschiedenen Sektoren: Stahl, Chemikalien (Ammoniak, Methanol, Ethylenoxid), Wasserstoff (grün und blau), Herstellung von Photovoltaikzellen, Zement, CO2Abscheidung und ‑Nutzung für die Betonherstellung (Carbon capture and utilization – CCU), Strom, Heizung und Kühlung. Die ausgewählten Projekte werden einen bahnbrechenden Wandel bewirken und die Dekarbonisierung in den jeweiligen Sektoren, Mitgliedstaaten und Regionen vorantreiben.

Bei den angewandten Technologien handelt es sich um bahnbrechende Technologien, die in der vorgeschlagenen Größenordnung Vorreiter sind und über ein breites Skalierbarkeitspotenzial über Sektoren und die Wirtschaft hinweg verfügen:

·Stahlwerk zur Produktion von 1,2 Mio. t/Jahr (25 % der Stahlproduktion in Schweden) auf der Basis des Direktreduktionsverfahrens unter Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff bei HYBRIT Demonstration

·500 MW Elektrolyseur bei HYBRIT Demonstration, 50 MW Elektrolyseur bei SHARC

·3-GW-Werk für die Herstellung von bifazialen Photovoltaikzellen mit Heteroübergang (B-HJT) bei TANGO

·CO2-Abscheidung in Zement (K6), Methan-Dampfreformierung, Ammoniak- und Ethylenoxidproduktion (Kairos@C), Vorbereitung für CCU für Raffinerien bei SHARC

·Neuartiges Schiff für den CO2-Transport bei Kairos@C

·Vier Projekte, die CO2 zur geologischen Speicherung an verschiedenen Standorten in der Nordsee liefern (Kairos@C, BECCS@STHLM, SHARC, K6)

·Gewinnung von Methanol aus Siedlungsabfällen statt energetischer Verwertung durch Abfallverbrennung bei ECOPLANTA

·Netto-Entnahme von Kohlendioxid bei BECCS@STHLM

Die wichtigsten Projektstandorte sind Belgien, Italien, Schweden (2), Frankreich, Spanien und Finnland; durch den Transport und die Speicherung von CO2 werden jedoch die Niederlande und Norwegen unverzichtbare Partner sein.

Die starke Projektpipeline mit fast 300 Anträgen zur ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte beinhaltet eine große Vielfalt an technologischen Verfahren, die den ökologischen Wandel mehrerer Sektoren bewirken können.

Innerhalb der Kategorie der energieintensiven Industrien gab es drei wesentliche technologische Verfahren: i) Wasserstoff, ii) Abscheidung, Nutzung und/oder Speicherung von CO2 und iii) biobasierte Lösungen; gleichzeitig wird bei einer Reihe von Projekten mehr als eines dieser wesentlichen Verfahren genutzt und mit anderen technischen Lösungen kombiniert. Weitere gängige Verfahren sind Recycling (z. B. Schrott, Kunststoffe), Pyrolyse, Vergasung und Elektrifizierung. Bei einer beträchtlichen Anzahl der Vorschläge (7 %) innerhalb der Kategorie der energieintensiven Industrien wird die Verteilung und Nutzung von Wasserstoff für verschiedene Verkehrsträger (z. B. schwere Nutzfahrzeuge, Busse, Brennstoffzellen- und Wasserstofffahrzeuge oder Schiffe) einbezogen. Bei etwa einem Fünftel aller Vorschläge werden verschiedene Biomasserohstoffe, vor allem Abfälle und Reststoffe, berücksichtigt.

Innerhalb der Kategorie CCUS (CO2-Abscheidung, ‑Nutzung und ‑Speicherung) konzentrieren sich die meisten Vorschläge auf einen Teil der CCUS-Wertschöpfungskette, wobei das CO2 aus verschiedenen Quellen abgeschieden wird (Bioraffinerien, Eisen- und NE-Metallerzeugung, Zement und Kalk, Raffinerien, Chemikalien, Bio- und Erdwärmeanlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, energetische Verwertung von Abfällen oder Umgebungsluft), und sie zielen auf die Herstellung unterschiedlicher Produkte ab (Elektrizität und Wärme, Wasserstoff, Methanol, Flugkraftstoffe, Methan, Baustoffe, sonstige Chemikalien und sonstige Kraftstoffe).

Innerhalb der Kategorie der erneuerbaren Energieträger sind alle Haupttechnologien zu finden: On- und Offshore-Windenergie, schwimmende und bodengestützte Fundamente, Konzentration der Sonnenenergie (CSP), Photovoltaik (PV), Produktionsanlagen für Photovoltaikzellen und ‑module, Tidenhub, Wellenkraft, Salzgradient-Energie und Wasserkraft sowie tiefe Geothermie. Viele Vorschläge für erneuerbare Energien enthalten eine Kombination verschiedener Technologien für erneuerbare Energien, z. B. Kombinationen von CSP und PV, CSP und Biomasse, Windkraft und PV. Häufig werden flukturierende erneuerbare Energiequellen mit Batteriespeichern oder thermischer Speicherung bzw. der Erzeugung von Wasserstoff kombiniert.

Innerhalb der Kategorie der Energiespeicherung zielen viele Vorschläge darauf ab, Lösungen für die „Intraday“-Stromspeicherung zu finden, während andere Vorschläge andere Speicherarten wie Batterien, Druckluft- oder Flüssigluftspeicherung, Wärme-, Wasserstoff- und Hydrospeicherung umfassen. Einige Vorschläge betreffen nachfrageseitige Maßnahmen durch Lösungen für intelligente Energienetze oder virtuelle Kraftwerke, während andere sich auf Herstellungsanlagen für Batterien beziehen.

Abbildung 5: Technologische Verfahren der ersten Aufforderung für Großprojekte: Anträge, die zur zweiten Phase eingeladen wurden, und ausgewählte Projekte 13  

Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte

Im Rahmen der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte erhielten 30 Projekte Finanzhilfen 14 ; im Folgenden werden die Hauptmerkmale einiger dieser Projekte hervorgehoben:

·Einführung neuartiger Technologien in neuen Sektoren: beispielsweise die Entwicklung der ersten mobilen Thermobatterie durch Rückgewinnung industrieller Abwärme von 6 GWh pro Jahr, um Energie dort zur Verfügung zu stellen, wo keine Fernwärme- oder Fernkälteinfrastruktur vorhanden ist (WH-Projekt), oder Bau und Betrieb einer der weltweit ersten Flugwindkraftanlagen mit einer Kapazität zur Erzeugung von 1,2 MW erneuerbarer Energie (NAWEP-Projekt);

·Anwendung neuartiger Technologien auf bestehende Betriebstechniken: beispielsweise die Regenerierung von hochwertigem Öl aus Altöl, um zu vermeiden, dass neue, auf fossilem Rohöl basierende Öle erzeugt werden müssen (SKFOAAS), oder bahnbrechende Technologien, um die Rückgewinnung von Biomethan zu fördern und unter Verwendung vorhandener Deponiegase seine Qualität zu verbessern, damit es ins Netz eingespeist werden kann (W4W);

·Einführung einer neuartigen Kombination bestehender Technologien: beispielsweise die Erzeugung von CO2-armen Aggregaten, indem Tätigkeiten einer Raffinerie, eines Abfallbehandlungsunternehmens und eines Baustoffherstellers kombiniert werden (AGGREGACO2), oder die Umwandlung eines Seehafens in den ersten europäischen Hafen, der aufgrund einer selbstverwalteten Energiegemeinschaft, die jährlich 6300 MWh erneuerbare Energie nutzt, netzunabhängig betrieben werden kann (GREENMOTRIL), oder die Kombination von Technologien aus Flugwindkraft, Solar- und Photovoltaikenergie und Speicherung mittels Redox-Durchflussbatterien, wodurch 73 % der Grundlast an Energieverbrauch in einem Gasspeicher gedeckt werden (AQUILON);

·Ersatz für bestehende Technologien: beispielsweise die Einführung einer innovativen Umrüstungslösung, um fossile Brennstoffe durch einen Kraftstoff aus Biomasse im Kalkofen einer Zellstofffabrik zu ersetzen (LK2BM).

Auch die Projekte, die zur ersten Aufforderung für Kleinprojekte eingereicht wurden, zeigen eine große Bandbreite an technologischen Verfahren in kleineren Sektoren und an innovativen Lösungen in neuen Sektoren und Märkten. Die Technologieverfahren der 30 Projekte, für die eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wurde, können in sieben größere technologische Verfahren zusammengefasst werden, wobei die meisten Projekte die Aspekte Energiespeicherung, erneuerbare Energien und Wasserstoff betreffen.

Abbildung 6: Technologische Verfahren der ersten Aufforderung für Kleinprojekte (ausgewählte Projekte)

 

2.4.3. Ausgereifte Projekte

Mit den ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds werden Projekte unterstützt, die eine hohe finanzielle und unternehmerische Reife aufweisen.

Da der Innovationsfonds darauf abzielt, saubere Technologien zu unterstützen, die schnell eingeführt werden können, müssen die Projekte innerhalb von höchstens vier Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfe (d. h. spätestens in den Jahren 2025–2026 bei den ersten beiden Aufforderungen) zum Abschluss der Gesamtfinanzierung 15 kommen. Die nachstehende Grafik zeigt, dass von den 37 ausgewählten Projekten 20 (54 %) innerhalb eines Jahres, 13 (35 %) innerhalb von zwei Jahren und vier (11 %) innerhalb von drei Jahren den Abschluss der Gesamtfinanzierung erreichen werden. Bei Kleinprojekten ist eine relativ schnelle Erreichung des Abschlusses der Gesamtfinanzierung vorgesehen, was mit ihren geringeren Kosten und ihrer für gewöhnlich einfacheren Finanzstruktur zusammenhängt.

Abbildung 7: Anzahl der Projekte, für die der Abschluss der Gesamtfinanzierung geplant ist, nach Quartalen 16

Darüber hinaus ist bei allen Projekten, für die im Rahmen der ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds eine Finanzhilfe gewährt wurde, vorgesehen, dass sie bis 2026 in Betrieb genommen werden, was auf eine hohe operative Reife hinweist. Die meisten Projekte (29 von 37) sollen bis zum 1. Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Dadurch würden bereits vor Ende des Jahrzehnts Emissionsreduktionen gewährleistet werden.

2.4.4. Unterstützung bei der Projektentwicklung für weniger ausgereifte Projekte

Der Innovationsfonds verfügt über eine spezielle Einrichtung – Unterstützung bei der Projektentwicklung 17  –, um die Projektreife durch eine hochwertige technische und finanzielle Beratung zu verbessern, die durch die Europäische Investitionsbank (EIB) bereitgestellt wird und auf die Bedürfnisse der Projekte zugeschnitten ist. Die Unterstützung bei der Projektentwicklung soll insbesondere Kleinprojekten und Projekten in einkommensschwächeren Mitgliedstaaten zugutekommen, um zu einer geografisch ausgewogenen Verteilung der Unterstützung aus dem Innovationsfonds beizutragen. Die Unterstützung bei der Projektentwicklung gibt es sowohl für Groß- als auch für Kleinprojekte; sie kann dazu beitragen, dass sich ihre Chancen auf einen Abschluss der Gesamtfinanzierung und die Inbetriebnahme erhöhen. Im April 2021 wurde mit der Europäischen Investitionsbank eine Beitragsvereinbarung über die Bereitstellung der Unterstützung bei der Projektentwicklung unterzeichnet, die bereits umgesetzt wird.

Im Rahmen jeder Aufforderung wird für bis zu 20 Vorschläge, denen keine Finanzhilfe gewährt wurde, eine Unterstützung bei der Projektentwicklung angeboten: im Rahmen der ersten Aufforderung zur Einreichung von Großprojekten wurde 15 Vorschlägen eine Unterstützung bei der Projektentwicklung im Wert von 4,4 Mio. EUR zugänglich gemacht 18 , und im Rahmen der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte wurde zehn Projekten eine Unterstützung bei der Projektentwicklung im Wert von 1,7 Mio. EUR zugesagt.

Die Projekte, für die eine Unterstützung bei der Projektentwicklung gewährt wurde, decken zudem ein breites Spektrum von technologischen Verfahren ab: von grünem Wasserstoff und synthetischen Flugkraftstoffen in energieintensiven Industrien bis hin zur Energiespeicherung. In der Erwartung, dass diese Projekte erneut im Rahmen künftiger Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zum Innovationsfonds eingereicht werden, trägt dies dazu bei, dass eine kontinuierliche Pipeline exzellenter Projekte entsteht, die finanziert werden können. Im Hinblick auf die geografische Verortung trägt die Unterstützung bei der Projektentwicklung dazu bei, dass die aus dem Innovationsfonds geförderten Projekte auch gut auf die Mitgliedstaaten verteilt sind.

Bei künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen soll das Potenzial der Unterstützung bei der Projektentwicklung noch stärker genutzt werden, um bei Projekten, die von kleineren Antragstellern in unterrepräsentierten Ländern stammen, Hilfe zu bieten.

2.4.5. Geografisches und sektorales Gleichgewicht

Mit dem Innovationsfond soll während seiner Laufzeit bis 2030 eine geografische und sektorale Ausgewogenheit erreicht werden. Wie nachstehend dargelegt, gingen bei den beiden abgeschlossenen Aufforderungen Anträge aus fast allen Mitgliedstaaten ein; in vielen Mitgliedstaaten werden Projekte entwickelt, wenngleich die osteuropäischen Staaten weniger vertreten sind. Es gibt viele sektor- und grenzübergreifende Projekte, die über ein erhebliches Potenzial zur Dekarbonisierung ganzer Regionen und Sektoren über nationale und sektorale Grenzen hinaus verfügen.

Abbildung 8: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte: Vorschläge nach Ländern

Bei der Durchführung des Fonds bemüht sich die Kommission um eine weitere Verbesserung der geografischen Ausgewogenheit über drei spezifische Wege. Erstens können die regelmäßigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte mit Kosten unter 7,5 Mio. EUR besser für Unternehmen aus kleineren Mitgliedstaaten, die in kleinerem Maßstab in saubere Technologien investieren wollen, geeignet sein. Zweitens kann die von der Europäischen Investitionsbank für Groß- und Kleinprojekte gebotene Unterstützung bei der Projektentwicklung Unternehmen dabei helfen, die Anträge besser vorzubereiten, und die Chancen dieser Unternehmen auf eine Finanzhilfe aus dem Innovationsfonds erhöhen. Drittens hat die Kommission ein Netz nationaler Kontaktstellen zum Innovationsfonds in allen EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen 19 eingerichtet, über das potenzielle Antragsteller Informationen über den Fonds und seine Interaktion mit nationalen Finanzierungsinstrumenten sowie anderen, in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden EU-Programmen erhalten.

Im Rahmen der ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wurden Projekte aus fast allen Sektoren unterstützt. Die in Abschnitt 2.4.2. beschriebenen technologischen Verfahren der eingereichten und ausgewählten Projekte veranschaulichen die Vielfalt der Projektpipeline und zeigen, dass der Innovationsfonds allen Sektoren dienen kann, die derzeit förderfähig sind und in Zukunft förderfähig sein könnten. Beispielsweise wurden durch den Innovationsfonds bereits Projekte unterstützt, die für den Transport auf dem Wasserweg und auf der Straße relevant sind; bis 2030 kann durch den Innovationsfonds der ökologische Wandel der gesamten EU-Wirtschaft unterstützt werden, indem Lösungen für saubere Technologien finanziert werden, die von der Energieerzeugung bis hin zu den Bereichen energieintensive Industrien, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft reichen. Die nachstehende Abbildung veranschaulicht die bisherigen Auswirkungen des Innovationsfonds nach Sektoren.

Abbildung 9: Auswirkungen des Innovationsfonds nach Sektoren

 

2.4.6. Auf die projektspezifischen Bedürfnisse zugeschnittene finanzielle Förderung

Die Unterstützung aus dem Innovationsfonds ist auf die Bedürfnisse des Marktes und die Risikoprofile der geförderten Projekte zugeschnitten. Dies trägt dazu bei, zusätzliche öffentliche und private Mittel zu mobilisieren.

Die ursprüngliche Mittelausstattung (1 100 000 000 EUR) für die ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds wurde vollständig ausgeschöpft, und es wurde auch der im Finanzierungsbeschluss 20 vorgesehene Flexibilitätsrahmen von 20 % der Mittelausstattung genutzt, um die Überzeichnung des Etats auszugleichen.

Die erwarteten gesamten Investitionsausgaben (Capital Expenditure – CAPEX insgesamt), in der von den Antragstellern in ihren Anträgen berechneten und mitgeteilten Form, werden als Näherungswert für die Messung des erwarteten Gesamtinvestitionsvolumens, das durch die Finanzhilfen des Fonds mobilisiert wird, verwendet.

Der geschätzte CAPEX-Gesamtbetrag aller im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2020 ausgewählten Projekte beläuft sich auf 4 783 136 117 EUR (91 % davon fallen unter die Aufforderung für Großprojekte und 9 % unter die Aufforderung für Kleinprojekte). Abbildung 12 zeigt, dass mit Finanzhilfen aus dem Innovationsfonds Investitionen mobilisiert werden, die das Volumen der Finanzhilfen um ein Vierfaches übersteigen.

Abbildung 10: Insgesamt gewährte Finanzhilfen und CAPEX bei den ersten Aufforderungen für den Innovationsfonds

Der erwartete CAPEX-Gesamtbetrag der ausgewählten Projekte übersteigt deutlich die aus dem Innovationsfonds gewährten Finanzhilfen. Dies verdeutlicht den Bedarf an zusätzlichen privaten und öffentlichen Investitionen in diese Lösungen für saubere Technologien, das Engagement der Unternehmen bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für ihre grünen innovativen Lösungen und die positive Mobilisierungswirkung der Finanzhilfen des Innovationsfonds.

Abbildung 11: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte: Finanzierungsbeispiele

2.5. Beitrag zu anderen politischen Zielen der EU

2.5.1. Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Die ausgewählten Projekte werden der europäischen Wirtschaft im Rahmen des europäischen Grünen Deals weitere Umweltvorteile bringen und die EU-Strategien in den Bereichen Wasserstoff, Integration des Sektors und Kreislaufwirtschaft unterstützen. Beispielsweise werden die ausgewählten Projekte Folgendes bewirken:

-Lösungen für eine weitreichende Dekarbonisierung für energieintensive Industrien vorantreiben, darunter Eisenerz-Direktreduktion unter Verwendung von Wasserstoff 21 im Stahlsektor oder CCUS-Lösungen für die Zementindustrie

-Einführung von Lösungen zur Erleichterung der Systemintegration erneuerbarer Energieträger, wie z. B. die Bereitstellung von Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern während Nachfragespitzen durch die Verwendung von „Second-Life“-Autobatterien

-Förderung der Sektorkopplung und der indirekten Elektrifizierung durch die Erzeugung von grünem Wasserstoff für Sektoren, die nicht für die Elektrifizierung geeignet sind

-Unterstützung der Anwendung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und der Energieeffizienz auf verschiedenen Ebenen, z. B. durch das Recycling von Materialreststoffen und die Nutzung von Wärme, die andernfalls verloren gehen würde, sowie durch die Zusammenarbeit verschiedener Industriezweige Unterstützung der Ersetzung fossiler Brennstoffe und des Aufbaus zusätzlicher innovativer Kapazitäten für erneuerbare Energien wie Windenergie, Solarenergie und Erdwärme.

2.5.2. Positive Auswirkungen auf andere Sektoren

Das Ziel des Innovationsfonds ist zwar die Unterstützung der Dekarbonisierung der Energie- und Industriesektoren durch die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energieträger, einschließlich Wasserstoff und synthetischer Kraftstoffe, doch konnte mit dem Innovationsfonds ein breites Spektrum von Projekten unterstützt werden, das auch Anwendungen in Sektoren umfasst, die vom Emissionshandelssystem derzeit ausgenommen sind, wie z. B. See-, Straßen- und Schienentransporte sowie die Landwirtschaft:

·Unterstützung der Entwicklung neuer Sektoren und/oder Märkte: z. B. Herstellung von Wasserstoff für emissionsfreie Transporte (H2 VALCAMONICA und ZE PAK Green H2) oder Ersatz für fossile Kunststoffe (TLP-Produktion)

·Dekarbonisierung des Seeverkehrs durch die Erzeugung von kohlenstoffarmem Bio-Flüssiggas (Bio-LNG) als Ersatz für konventionelle Schiffskraftstoffe (FirstBio2Shipping). Drei weitere einschlägige Projekte erhalten Unterstützung bei der Projektentwicklung: ein Schubschiff, das beim Gütertransport den Einsatz einer Batterie mit einer Brennstoffzelle kombiniert (HyPush), ein großes Segelschiff für Kreuzfahrten mit einer innovativen Windantriebstechnologie (WAVE) und ein emissionsfreies Schiff, das mit einem großen Brennstoffzellensystem betrieben wird, das ausschließlich grünen Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen verwendet (HYDROGEN EU-ROPAX)

·Vorteile für die Landwirtschaft durch integrierte Photovoltaik-Großanlagen für die Bewässerung (PVI), die keine Reservebatterien benötigen und die Risiken im Zusammenhang mit der Integrität der Infrastruktur der Wasserversorgung erheblich verringern (CO2-FrAMed)

·Beitrag zur Verringerung der Emissionen in der Verkehrsinfrastruktur: ein Seehafen (GREENMOTRIL) und ein Flughafen (PIONEER) werden ihre Nutzung erneuerbarer Energien maximieren.

2.5.3. Soziale und wirtschaftliche Vorteile

Die ausgewählten Projekte werden auch soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, wie beispielsweise ein stärkeres Wachstum neuer Sektoren (z. B. Erzeugung von grünem Wasserstoff), die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze im Rahmen des ökologischen Wandels, die Unterstützung der lokalen Wirtschaft und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Industriezweigen zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit. Darüber hinaus werden sie spezifische wirtschaftliche Vorteile herbeiführen, z. B. durch Senkung der Preise für neue Technologien und Produkte sowie durch die Schaffung neuer Märkte. Der Innovationsfonds kann auch dazu beitragen, die sozialen und arbeitsmarktbezogenen Aspekte eines fairen Übergangs zu einer grünen Wirtschaft anzugehen.

2.5.4. Synergien mit anderen Finanzierungsinstrumenten

Mit dem Innovationsfonds sollen Synergien mit anderen Investitionsförderinstrumenten wie InvestEU oder Darlehensprogrammen der Europäischen Investitionsbank und anderen einschlägigen EU-Finanzierungsprogrammen wie Horizont Europa oder der Fazilität „Connecting Europe“ sichergestellt werden.

Programm „InvestEU“

Da ein grundlegendes Ziel des Fonds in der Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel besteht, sind Synergien mit InvestEU wichtig, dem Leitinstrument der EU zur Förderung von Investitionen (durch Darlehen und andere Arten der Unterstützung), die für die Erholung, ein umweltverträgliches Wachstum, die Beschäftigung und einen gerechten Übergang erforderlich sind. Mittel aus InvestEU und dem Innovationsfonds können für ein bestimmtes Projekt kumuliert werden. Darüber hinaus setzt die Europäische Investitionsbank das thematische Produkt „Ökologischer Wandel“ 22 im Rahmen des Programms „InvestEU“ um. Das Produkt „Ökologischer Wandel“ wird für hochriskante Projekte mit hohem politischem Mehrwert zur Verfügung stehen, die im Rahmen der Politikbereiche „Nachhaltige Infrastruktur“ und „Forschung, Innovation und Digitalisierung“ förderfähig sind. Das Produkt wird eine Aufstockung aus dem Innovationsfonds erhalten 23 , mit der weitreichende Dekarbonisierungsprojekte in den Energie- und Industriesektoren stärker unterstützt werden sollen.

Durch die Partnerschaft zwischen der EU und Breakthrough Energy Catalyst (BEC) kann die Wirkung des Produkts „Ökologischer Wandel“ noch verstärkt werden. Es handelt sich dabei um eine von der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank und dem Programm Breakthrough Energy Catalyst 24 geschlossene Partnerschaft. Bei der Konferenz der Vertragsstaaten der UN-Klimarahmenkonvention (COP 26) wurde eine Vereinbarung zwischen diesen Parteien unterzeichnet. Im Rahmen der Partnerschaft sollen zwischen 2022 und 2027 bis zu 820 Mio. EUR (1 Mrd. USD) für innovative Projekte in der EU mobilisiert werden.

Im Januar veröffentlichte Breakthrough Energy Catalyst Europe eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 25 für Großprojekte. Im Mittelpunkt der Aufforderung stehen die Bereiche sauberer Wasserstoff, nachhaltige Flugkraftstoffe, direkte Energiegewinnung und ‑speicherung aus der Luft sowie langfristige Energiespeicherung. Die EU-Mittel für die Partnerschaft stammen aus Horizont Europa 26 (in Form von Finanzhilfen, die als Mischfinanzierung für ausgewählte Vorhaben verwendet werden) und dem Innovationsfonds (in Form einer Aufstockung der EU-Garantie, die bereitgestellt wird, um das Risiko von EIB-Darlehen zu verringern), die im Rahmen des Produkts „Ökologischer Wandel“ von InvestEU verwaltet werden. Die Anschubfinanzierung (in Form von Finanzhilfen und Beteiligungskapital) kommt von gemeinnützigen Quellen und Unternehmen. Sowohl die Europäische Investitionsbank als auch Breakthrough Energy Catalyst werden Finanzierungsbeträge in gleicher Höhe für die Projekte bereitstellen.

Beispiele für durch die ausgewählten Projekte erzielte Synergien

In den Zielen verschiedener Unionsprogramme sind wirksame und operative Synergien mit anderen Unionsprogrammen verankert, insbesondere um eine schnellere Verbreitung und Übernahme von Forschungs- und Innovationsergebnissen zu fördern und die Verfolgung gemeinsamer Ziele und gemeinsamer Tätigkeitsbereiche zu ermöglichen.

An mehreren Projekten, die im Rahmen der ersten Runde der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds ausgewählt wurden, ist bereits ersichtlich, dass starke Synergien zwischen dem Fonds und anderen EU- und nationalen Finanzierungsmechanismen bestehen:

·sechs Projekte bauen auf früheren Arbeiten auf, die im Rahmen der Vorläuferprogramme von Horizont Europa – Horizont und RP7 – unterstützt wurden (CarBatteryReFactory, CO2-FrAMed, GtF, Silverstone, TLP und TANGO),

·drei Projekte profitierten ebenfalls von der Unterstützung durch andere EU-Instrumente wie NER300, das LIFE-Programm und die Aufforderung im Bereich Verkehr der Fazilität „Connecting Europe“ (CCGeo, FirstBio2Shipping und HELEXIO Line).

Davon abgesehen haben fünf der sieben ausgewählten Großprojekte bereits finanzielle Unterstützung von nationalen oder regionalen Behörden erhalten bzw. ist diese für sie vorgesehen (Kairos-at-C, BECCS at STHLM, K6, HYBRIT Demonstration und SHARC). Die finanzielle Förderung kann eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 AEUV darstellen. Es ist ausschließlich die Kommission dafür zuständig, zu überprüfen, ob von den Mitgliedstaaten vorgesehene staatliche Beihilferegelungen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, und die Mitgliedstaaten müssen solche Beihilfen gemäß Artikel 108 AEUV anmelden.

2.5.5. Wissensaustausch über Lösungen für saubere Technologien

Im Sinne einer Kostensenkung und einer schnelleren Vermarktung sauberer Technologien in ganz Europa unterstützt der Innovationsfonds den Wissensaustausch zwischen Projekten und Interessenträgern über Lösungen für saubere Technologien.

Gemäß der Delegierten Verordnung müssen Finanzhilfevereinbarungen an den Wissensaustausch durch den Finanzhilfeempfänger geknüpft sein. Der Projektträger muss in der Antragsphase einen Plan für den Wissensaustausch vorlegen, der den gesamten Projektzyklus abdeckt. Diese Anforderungen an den Wissensaustausch sind von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des öffentlichen Interesses bei gleichzeitiger Wahrung der Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen. Sie erleichtern die Marktdurchdringung der demonstrierten Technologien und verringern die Risiken beim Übergang zu einer umfangreichen Herstellung und Verwendung kohlenstoffarmer Produkte. Der Wissensaustausch muss mit der Gewährung der Finanzhilfe beginnen, um auf den Erfahrungswerten aufzubauen, die in der kritischen Phase zwischen der Gewährung der Finanzhilfe und dem Abschluss der Gesamtfinanzierung über die aufgetretenen Herausforderungen und Strategien zu deren Überwindung gewonnen wurden. Die ersten Berichte über den Wissensaustausch werden voraussichtlich 2022–2023 im Rahmen der ausgewählten Projekte vorgelegt. Später, in der Betriebsphase, werden sich die Bemühungen um den Wissensaustausch auf die technologische Umsetzung der Projekte konzentrieren.

In den Jahren 2020 und 2021 konnten mehr als zehn virtuelle Veranstaltungen erfolgreich organisiert und die verschiedensten Interessenträger dabei unterstützt werden, die aktuellen und potenziellen Entwicklungen bei den Lösungen für saubere Technologien in der EU besser zu verstehen, wie z. B. eine spezielle Veranstaltung zum Wissensaustausch für Projekte zu innovativen sauberen Technologien „Von NER300 zum Innovationsfonds“ 27 , Konferenzen zum Thema Finanzierung von sauberen Technologien 28 , Webinare zum Antragsverfahren für den Fonds und zu den Erfahrungswerten 29 sowie eine allgemeine Veranstaltung zum Innovationsfonds während der Woche für nachhaltige Energie 2020. Die Kommission organisierte regelmäßige Sitzungen der Expertengruppe für den Innovationsfonds, um mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Industrie die Umsetzung und künftige Ausrichtungen des Fonds zu erörtern. Darüber hinaus nahmen die GD CLIMA und/oder die CINEA an zahlreichen Veranstaltungen teil, die von Dritten organisiert wurden, um den Fonds bekannter zu machen und für ihn zu sensibilisieren.

2.6. Überprüfung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010

Gemäß Artikel 24 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 (auch bekannt als Versteigerungsverordnung) überprüft die Kommission alle zwei Jahre die Menge der für den Innovationsfonds zu versteigernden Zertifikate, wobei sie besonderes Augenmerk „auf die für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Finanzmittel, den zur Unterstützung bei der Projektentwicklung verfügbaren Höchstbetrag aus dem Innovationsfonds, den von der Kommission für Kleinprojekte reservierten Teil des Gesamtbetrags der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Unterstützung aus dem Innovationsfonds, die für die ausgewählten Projekte vorgesehene Unterstützung sowie die Auszahlungs- und die Einziehungsquote“ richtet. 

Dieser Teil dieses Berichts stellt die erste diesbezügliche Überprüfung dar.

Der für die einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbare Betrag, einschließlich des für die Unterstützung bei der Projektentwicklung zur Verfügung stehenden Höchstbetrags, wird in jedem Finanzierungsbeschluss und jedem Aufforderungsschreiben zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt. Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über den Finanzierungsbeschluss 2020 30 . 

Abbildung 12: Finanzierungsbeschluss 2020

Die nachstehende Grafik zeigt die Gesamtbeträge der Finanzhilfen und der im Rahmen der einzelnen Aufforderungen gewährten Unterstützung bei der Projektentwicklung.

Abbildung 13: Beträge der Finanzhilfen und der Unterstützung bei der Projektentwicklung bei den einzelnen Aufforderungen

In der nachstehenden Tabelle sind die Anzahl der für den Innovationsfonds für 2020 und 2021 versteigerten Zertifikate sowie die auf dem Konto des Innovationsfonds Mitte Mai 2022 verfügbaren Mittel (in EUR) zusammengefasst.

Ende 2020

Ende 2021

13.5.2022

Anzahl der Zertifikate

         50 000 000

         40 000 000

           15 582 000

Verfügbare Aktiva (Nominalbetrag in Mio. EUR)

1 335 841 072

   4 146 382 569

     5 434 617 254

Die verfügbaren Aktiva umfassen die Beträge, die für Projekte gebunden wurden, die im Rahmen der ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eine Finanzhilfe erhalten haben. Bislang wurden für Projekte des Innovationsfonds noch keine Zahlungen geleistet.

Insgesamt trägt das Tempo der Versteigerung von Zertifikaten für den Innovationsfonds dem Bedarf an Projekten zu sauberen Technologien Rechnung. Im Zusammenhang mit dem REPowerEU-Plan wurde beschlossen, dass die Kommission die für die Aufforderung des Innovationsfonds für Großprojekte im Herbst 2022 zur Verfügung stehenden Mittel auf rund 3 Mrd. EUR verdoppeln wird. Es werden spezifische REPowerEU-Finanzierungskomponenten eingerichtet, um 1) Elektrifizierungs- und Wasserstoffanwendungen in der Industrie, 2) Herstellungsprozesse durch saubere Technologien und 3) Pilotprojekte im mittleren Maßstab zur Validierung hochinnovativer Lösungen zu unterstützen.

3. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen

Die ersten beiden Aufforderungen des Fonds stießen bei den Unternehmen auf großes Interesse, und es gingen Anträge ein, die die für jede Aufforderung verfügbaren Mittel bei weitem übersteigen, was zu einer starken Konkurrenz zwischen den Projekten für saubere Technologien führte. Dies zeigt deutlich die starke und vielfältige Projektpipeline zu sauberen Technologien, die mit dem Fonds bei den nächsten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt werden kann, und spricht für eine weitere Aufstockung der Mittel. Eine dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte ist für Herbst 2022 geplant.

Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte spielen eine einzigartige Rolle bei der Unterstützung von Projekten, die zwar geringere Investitionskosten (zwischen 2,5 und 7,5 Mio. EUR) vorsehen, jedoch über ein Dekarbonisierungspotenzial in neuen Sektoren und in kleineren EU-Mitgliedstaaten verfügen. Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte wurde am 31. März 2022 mit einer Mittelausstattung von 100 Mio. EUR eingeleitet, und Projekte können bis zum 31. August 2022 eingereicht werden.

Bereits mit den ersten beiden Aufforderungen und den Projekten, die Unterstützung bei der Projektentwicklung erhalten, konnte der Innovationsfonds Projekte in allen förderfähigen Sektoren und Ländern unterstützen. Der Fonds verfügt über mehrere Instrumente, um weiterhin die geografische und sektorale Ausgewogenheit der ausgewählten Projekte zu fördern. Dazu zählen die von der Europäischen Investitionsbank bereitgestellte spezielle Fazilität für Unterstützung bei der Projektentwicklung für vielversprechende, aber noch nicht ausgereifte Projekte, das Netz der nationalen Kontaktstellen, der Helpdesk für die Beantwortung der Fragen der Antragsteller zu den Aufforderungen, die zahlreichen themenspezifischen Webinare und Infotage sowie der Fragebogen zur Selbstkontrolle. Diese Instrumente haben den Unternehmen bei der Vorbereitung ihrer Anträge für den Fonds erwiesenermaßen geholfen. Die Kommission wird diese Instrumente weiterentwickeln und nutzen, um die geografische und sektorale Ausgewogenheit des Fonds zu verbessern.

In Bezug auf die Governance haben die klare Festlegung der Zuständigkeiten (zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Investitionsbank und den Mitgliedstaaten) und die Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen zu einer wirksamen Umsetzung des Innovationsfonds innerhalb der vorgesehenen Fristen geführt.

In der Mitteilung zum REPowerEU-Plan 31 wurde der Fonds als eines der wichtigsten Instrumente zur Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie anerkannt, und es wurden drei Wege aufgezeigt.

Erstens können höhere Einnahmen aufgrund des höheren CO2-Preises Aufforderungen mit größerem Volumen ermöglichen. Ausgehend von den Erfahrungen mit den ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zeigt die Projektpipeline, dass der Markt eine Aufstockung der verfügbaren Mittel aufnehmen kann, während gleichzeitig der Ansatz gewahrt wird, dass nur hochinnovative, leistungsstarke und marktreife Projekte gefördert werden.

Zweitens lässt sich beim Innovationsfonds das Portfolio an Instrumenten zur Unterstützung von Projekten im Bereich der sauberen Technologien erweitern. Beispielsweise könnte ein EU-weites Ausschreibungsverfahren (z. B. Differenzverträge oder CO2-Differenzverträge) für bestimmte Technologiekörbe ein wirksames Instrument sein, um die Produktion und kosteneffiziente Einführung CO2-armer Lösungen zu fördern. Ein solches Instrument wurde von der Kommission bereits im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ vorgeschlagen.

Drittens kann der Innovationsfonds – unter Beibehaltung eines von unten nach oben gerichteten Ansatzes, der auf Exzellenz ausgerichtet ist – stärker auf strategische Prioritäten ausgerichtet werden, wie dies im REPowerEU-Plan 32 vorgesehen ist.

(1)

In Abhängigkeit vom CO2-Preis; der Betrag wurde auf der Grundlage eines CO2-Preises von 75 EUR/t geschätzt.

(2)

  Wirtschaft und Gesellschaft in der EU sollen Klimaziele erreichen (europa.eu)

(3)

Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union EUR-Lex – 02010R1031-20191128 – DE – EUR-Lex (europa.eu) .

(4)

  Policy development (europa.eu) unter „Stakeholder Engagement“

(5)

  First Innovation Fund call for large-scale projects: 311 applications for the EUR 1 billion EU funding for clean tech projects

(6)

  First Innovation Fund call for small-scale projects: 232 applications for the EUR 100 million EU funding for small clean tech projects

(7)

  Large-scale projects (europa.eu) und Small-scale projects (europa.eu) unter „Webinars“

(8)

  policy_innovation-fund_best_practice_en_0.pdf (europa.eu)

(9)

Die Delegierte Verordnung ermöglicht die Durchführung von Aufforderungen für Großprojekte in einer bzw. zwei Phasen, während Aufforderungen für Kleinprojekte in einer Phase durchgeführt werden. Die erste Aufforderung für Großprojekte wurde in zwei Phasen durchgeführt.

(10)

232 Erstanträge, von denen zwei nicht zur Evaluierung berücksichtigt wurden.

(11)

  Statistics of the proposals received for the first large-scale call of the Innovation Fund in October 2020.docx (europa.eu)

(12)

  policy_funding_innovation-fund_large-scale_successful_projects_en.pdf (europa.eu)

(13)

  policy_innovation-fund_lsc_statistics_en_0.pdf (europa.eu)

(14)

  Small-scale projects (europa.eu)

(15)

Im Rahmen des Innovationsfonds wird der Abschluss der Gesamtfinanzierung wie folgt definiert: Zeitpunkt im Projektentwicklungszyklus, zu dem alle Projekt- und Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet und alle darin enthaltenen Bedingungen erfüllt sind.

(16)

Daten auf der Grundlage des Antragsformulars; sie wurden wenn nötig aufgrund der neuesten Informationen der Projektkoordinatoren angepasst.

(17)

      https://ec.europa.eu/clima/eu-action/funding-climate-action/innovation-fund/project-development-assistance_de  

(18)

Es wurden für 14 Großprojekte Vereinbarungen mit der EIB über die Unterstützung bei der Projektentwicklung unterzeichnet, da ein Projekt aus dem Vorgang zurückgezogen wurde.

(19)

  Nationale Kontaktstellen (europa.eu)

(20)

  https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/innovfund/wp-call/wp_innovfund-2020_en.pdf  

(21)

Eisenerz-Direktreduktion mittels Wasserstoff (Direct Reduced Iron – DRI)

(22)

EIB, Relevance of Thematic Impact Finance for Innovation Fund eligible projects (Präsentation 6.7.21 auf der 8. Sitzung der IFEG). Abrufbar unter:  https://ec.europa.eu/clima/system/files/2021-07/20210706_ifeg_4_en.pdf  

(23)

  Beschluss der Kommission C(2021) 7404 vom 19.10.2021 über die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Innovationsfonds als Finanzierungsbeschluss für 2021 und als Beschluss über die Veröffentlichung der zweiten Runde von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und sein Anhang .

(24)

  https://www.breakthroughenergy.org/scaling-innovation/catalyst  

(25)

  EU-Catalyst Partnership: Request for proposals of pioneering green technology projects is launched | European Commission (europa.eu)

(26)

In Anhang IV Artikel 15 der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“ werden die Synergien von Horizont Europa mit dem Innovationsfonds angeführt, und in Abschnitt 5.1 des Beschlusses (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“ ist festgelegt, dass die Komplementarität zwischen dem Cluster 5 des Programms „Horizont Europa“ und dem Innovationsfonds sichergestellt werden muss.

(27)

  From NER 300 to the Innovation Fund: knowledge-sharing for innovative clean tech projects (europa.eu)

(28)

  First Financing Innovative Clean Tech virtual conference (europa.eu)
How can the Innovation Fund foster innovative clean tech small-scale projects? (europa.eu)
Delivering on the European Green Deal: Financing clean technology with the Innovation Fund (europa.eu)

(29)

  Events and webinars (europa.eu)

(30)

Beschluss der Kommission zur Änderung des Beschlusses C(2020) 4352 vom 2. Juli 2020 hinsichtlich der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für kleinere Projekte im Jahr 2020.

(31)

COM(2022) 108, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie.

(32)

COM(2022) 230, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – REPowerEU-Plan.