EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.7.2022
COM(2022) 340 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Zusammenfassung der jährlichen Durchführungsberichte über die im Jahr 2020 aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen kofinanzierten operationellen Programme
1. EINLEITUNG
Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) ist es, einen Beitrag zur Linderung der schlimmsten Formen der Armut in der Union wie Nahrungsmangel, Kinderarmut und Obdachlosigkeit zu leisten. Insgesamt standen aus dem FEAD für den Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von 3,8 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) zur Verfügung. Die EU stellt bis zu 85 % der Mittel bereit, die dann von den Mitgliedstaaten aus Eigenmitteln aufgestockt werden. Damit erhöht sich der Gesamtumfang des Fonds auf rund 4,5 Mrd. EUR.
Die Mitgliedstaaten können den Fonds entweder für
·ein operationelles Programm für Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung (OP I) und/oder
·ein operationelles Programm zur Förderung der sozialen Inklusion (OP-II) verwenden.
Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung müssen durch flankierende Maßnahmen ergänzt werden, beispielsweise durch Bildungsaktivitäten zur Förderung der gesunden Ernährung, Beratung zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln, Erleichterung des Zugangs zu medizinischer Versorgung, durch psychologische und therapeutische Unterstützung, Programme zum Kompetenzaufbau, Beratung zur Verwaltung eines Haushaltsbudgets, soziale Aktivitäten und Freizeitaktivitäten sowie Rechtsberatung.
Gemäß ihrer Rechtsgrundlage basiert diese Zusammenfassung auf den nationalen Durchführungsberichten für 2020, die die Kommission von den Mitgliedstaaten erhalten hat. Wie in den Vorjahren umfasst der Bericht die Entwicklungen und Finanzinformationen – sofern verfügbar – über das Jahr 2020 hinaus.
Aus den jährlichen Berichten zur Durchführung des FEAD im Jahr 2020 geht hervor, dass der Fonds dazu beitrug, die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die am stärksten benachteiligten Personen und die schlimmsten Formen von Armut und sozialer Ausgrenzung abzumildern. Trotz seiner begrenzten Mittelausstattung war der FEAD eine wirkungsvolle Ergänzung der nationalen Anstrengungen zur Bekämpfung von materieller Deprivation, Armut und sozialer Ausgrenzung. Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Bekämpfung von Nahrungsmangel, Kinderarmut und Obdachlosigkeit. Dank der zusätzlichen Flexibilität, die im Rahmen des Einsatzes von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) für die FEAD-Programme vorgesehen ist, werden die Mittel aus dem FEAD auch für die Bereitstellung der dringend benötigten Nahrungsmittelhilfe und materiellen Basisunterstützung für aus der Ukraine fliehende Menschen eine wichtige Rolle spielen.
Aufgrund seiner Zielsetzung, soziale Inklusion und sozialen Schutz zu fördern, steht der FEAD im Einklang mit der Strategie Europa 2020 und dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (dessen Ziel die Senkung der Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen um mindestens 15 Millionen bis Ende 2030 ist). Mit anderen Zielgruppen und ergänzenden Maßnahmenflankiert der FEAD andere EU-Fonds, insbesondere den ESF und den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).
Die sozialen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Mitteln aus dem FEAD im Jahr 2020 waren durch die aufgrund der COVID-19-Pandemie gewachsenen Herausforderungen der Armut und sozialen Ausgrenzung geprägt. Die Anzahl der armutsgefährdeten oder von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU betrug 2020 etwa 96,5 Millionen; dies entspricht 21,9 % der Gesamtbevölkerung. Dies bedeutet eine Zunahme um ca. 900 000 Personen im Vergleich zu 2019. Rund 6,3 Millionen Menschen waren von allen drei Dimensionen der Armutsgefährdung und sozialen Ausgrenzung gleichzeitig betroffen (von Einkommensarmut bedroht, erhebliche materielle und soziale Deprivation und das Leben in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsintensität). Im Jahr 2020 konnten sich 38 Millionen Menschen in der EU nicht einmal alle zwei Tage eine hochwertige Mahlzeit leisten, und die Nahrungsmittelhilfe ist heute in vielen Mitgliedstaaten für Teile der Bevölkerung nach wie vor lebenswichtig.
1.1
Künftige Entwicklungen
Für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 ist der FEAD in den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) eingebunden, um die Finanzierung zu vereinfachen und die Synergien zwischen den Fonds zu verbessern. Zur verstärkten Unterstützung der sozialen Inklusion müssen gemäß der ESF+-Verordnung mindestens 25 % der ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung der Förderung der sozialen Inklusion (gegenüber 20 % im Rahmen des ESF 2014–2020) zugewiesen werden und pro Mitgliedstaat müssen mindestens weitere 3 % dafür eingesetzt werden, die materielle Deprivation zu bekämpfen, was das aktuelle Hauptziel des FEAD ist.
Für die Unterstützung der Bekämpfung materieller Deprivation gelten besondere Regeln, um diese so straff wie möglich zu gestalten. Die Halbzeitbewertung des FEAD ergab, dass Interessenträger fondsspezifische Aspekte wie i) seine Flexibilität und die im Vergleich zu den ESF-Kernprogrammen generell weniger strengen administrativen Anforderungen und ii) die etablierten Netze und operativen Umsetzungsverfahren schätzen und betonen, dass diese erhalten werden sollten. Niedrige Schwellenwerte ermöglichen, dass auch Personen Hilfe erhalten, die von den Sozialdiensten nicht erreicht werden, wie Obdachlose, neue Migranten oder Migranten ohne Ausweispapiere und bestimmte ältere, von Armut bedrohte Menschen. Der Fonds ermöglicht darüber hinaus eine schnelle Reaktion auf neu entstehenden Bedarf und auf Krisensituationen.
1.2 Koordinierung des FEAD auf EU-Ebene
Wie in den Vorjahren war die FEAD-Expertengruppe für die Verwaltungsbehörden weiterhin das wichtigste Forum für den Austausch von Informationen über die Umsetzung des Fonds. Die Expertengruppe kam im Jahr 2019 zweimal und im Jahr 2020 viermal zusammen, um verschiedene Aspekte der Durchführung des FEAD-Programms zu diskutieren, insbesondere die flankierenden Maßnahmen, Lebensmittelspenden, Audits, die Koordinierung mit anderen EU-Fonds, vereinfachte Kostenoptionen und elektronische Gutscheine. Im Jahr 2020 umfasste die Tagesordnung der Sitzungen auch die Reaktion auf die Krise in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie, darunter die relevanten Änderungen der FEAD-Verordnung. Im Oktober und Dezember 2020 kam die FEAD-Expertengruppe mit der technischen ESF-Arbeitsgruppe zusammen.
Zur Verbesserung der Beziehungen zu den Interessenträgern wurden 2020 und 2021 die früheren Tagungen des FEAD-Netzes durch Maßnahmen im Bereich des gegenseitigen Lernens für die FEAD-Gemeinschaft ersetzt. In diesem Zeitraum fanden drei thematische Online-Seminare, drei Veranstaltungen zum Peer-to-Peer-Austausch und zwei Konferenzen statt, bei denen die verbleibenden Herausforderungen bezüglich der Durchführung und die vom ESF+ gebotenen Chancen erörtert wurden.
In den Seminaren und Veranstaltungen zum Peer-to-Peer-Austausch wurde insbesondere Folgendes erörtert:
·die Merkmale der neuen Endempfänger der über den FEAD finanzierten Maßnahmen und neue, im Zuge der COVID-19-Krise eingeführte Praktiken;
·mögliche ganzheitliche Herangehensweisen an die Förderung der sozialen Inklusion von Endempfängern;
·Beobachtung und Öffentlichkeitsarbeit;
·begleitende Maßnahmen zur sozialen Inklusion während und nach der Pandemie;
·die Einführung von Regelungen für Gutscheine / elektronische Gutscheine;
·die Beteiligung und Rolle von Interessenträgern und Endempfängern.
2. FORTSCHRITTE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER OPERATIONELLEN PROGRAMME
2.1. Finanzielle Durchführung
Die gesamten förderfähigen öffentlichen Ausgaben im Rahmen des FEAD-Programms stiegen von 608 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 643 Mio. EUR im Jahr 2020. Ende 2020 beliefen sich die Gesamtbeträge der gebundenen Mittel (für 2014 bis 2020) auf fast 3,9 Mrd. EUR bzw. auf 85 % der gesamten für die Programme zur Verfügung stehenden Mittel (Unionsmittel und nationale Kofinanzierung). 2020 wurde Begünstigten ein Betrag in Höhe von ca. 552,2 Mio. EUR ausgezahlt; dies stellt gegenüber früheren Jahren einen erheblichen Anstieg dar (478,5 Mio. EUR 2019, 501,2 Mio. EUR 2018, 412,8 Mio. EUR 2017 und 435,2 Mio. EUR 2016). Der Anstieg ist überwiegend auf die erneute Aufnahme der Maßnahmen in Rumänien im Jahr 2020 zurückzuführen. Er ist ferner auf die aufgrund der COVID-19-Pandemie gestiegene Nachfrage zurückzuführen.
Nach Daten aus dem Jahr 2020 führte die COVID-19-Pandemie zu niedrigeren Ausgabenerklärungen durch die Mitgliedstaaten. Im zweiten Quartal 2020 entsprachen diese Ausgaben 51 Mio. EUR – weniger als die Hälfte des entsprechenden Betrags aus dem Jahr 2019 (128 Mio. EUR). In der zweiten Jahreshälfte verbesserte sich die Lage jedoch. Am Ende lag der im Verlauf des Jahres 2020 gemeldete FEAD-Betrag nur geringfügig unter dem 2019 gemeldeten Gesamtbetrag (549 Mio. EUR gegenüber 573 Mio. EUR 2019). Der im Jahr 2021 insgesamt aufgewendete Betrag stieg aufgrund zusätzlicher Mittel in Höhe von 81 Mio. EUR, die im Rahmen der Initiative REACT-EU bereitgestellt wurden, auf 621 Mio. EUR.
Der FEAD hat seine Anpassungsfähigkeit und seine Fähigkeit, auf neu entstehenden Bedarf, wie es in der COVID-19-Krise der Fall war, zu reagieren, unter Beweis gestellt. Die FEAD-Verordnung wurde im April 2020 im Rahmen der CRII+-Initiative geändert und ermöglichte den Einsatz indirekter Umsetzungsverfahren wie beispielsweise Gutscheine oder Karten (zur Senkung des Verunreinigungsrisikos) sowie den Kauf von persönlicher Schutzausrüstung für Organisationen, die im Rahmen des FEAD Unterstützung leisten. Darüber hinaus ermöglichten die Änderungen den Mitgliedstaaten für ein Wirtschaftsjahr einen Kofinanzierungssatz von 100 %. Ende 2021 waren an zwölf FEAD-Programmen Änderungen vorgenommen worden. Acht Änderungen betrafen die Unterstützung mit dem Kofinanzierungssatz von 100 % und mit vier Änderungen wurden Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie eingeführt.
Eine weitere Änderung der FEAD-Verordnung wurde im Februar 2021 als Bestandteil des Aufbauplans der Kommission im Rahmen der Initiative REACT-EU angenommen. Die Änderung erlaubt den Mitgliedstaaten, Programmen des ESF, des FEAD und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zusätzliche Mittel zuzuweisen. Aus solchen zusätzlichen Mitteln können bestehende Unterstützungsleistungen wie Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung oder die Finanzierung von Projekten zur sozialen Inklusion aufgestockt werden. Sie sollten dem jeweils spezifischen Bedarf der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechen und der seit der COVID-19-Pandemie gestiegenen Zahl stark benachteiligter Personen gerecht werden. Im Rahmen der Initiative REACT-EU 2021 wurden 13 operationelle Programme (Belgien, Bulgarien, Estland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Lettland, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien und die Slowakei) geändert und Aufstockungen in Höhe von insgesamt 506 Mio. EUR ermöglicht.
Am 6. April 2022 wurde die FEAD-Verordnung im Hinblick auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE) geändert. Mit dieser Änderung wird Mitgliedstaaten und Regionen größere Flexibilität beim Einsatz des FEAD für Soforthilfe für Menschen, die nach der Invasion durch die Russische Föderation aus der Ukraine flohen, gewährt. Insbesondere ermöglicht die geänderte Fassung den Mitgliedstaaten, bei Bedarf bestimmte Elemente des Programms auf die Bewältigung der Krise zuzuschneiden und die Kommission davon einfach nur in Kenntnis zu setzen, anstatt deren Genehmigung einholen zu müssen. Darüber hinaus wird für diese Maßnahmen ein früherer Beginn der Förderfähigkeit festgelegt, nämlich der 24. Februar 2022. Und schließlich wird die Möglichkeit für eine EU-Kofinanzierung von 100 % auf das am 1. Juli 2021 beginnende und am 30. Juni 2022 endende Wirtschaftsjahr verlängert. Ferner wurde am 12. April eine Verordnung zur Ergänzung von CARE angenommen. Mit dieser Änderung wird durch die Gewährung zusätzlicher Vorfinanzierungszahlungen von 3,5 Mrd. EUR zu den im Jahr 2021 für FEAD zugewiesenen REACT-EU-Mitteln und kohäsionspolitischen Programmen, in die REACT-EU-Mittel fließen, Liquidität bereitgestellt und für Begünstigte der Zugang zu Mitteln beschleunigt.
2.2 Umsetzung vor Ort
Outreach des FEAD und Profil der Endempfänger
Im Jahr 2020 wurde in 27 Mitgliedstaaten eine wirkungsvolle Unterstützung aus dem FEAD geleistet, wobei gute Fortschritte bei der Erreichung seiner Ziele erreicht wurden. Die meisten Mitgliedstaaten (23 von 27) stellten Nahrungsmittel und/oder materielle Basisunterstützung bereit und führten flankierende Maßnahmen durch (OP I – Tabelle 1). Vier Mitgliedstaaten setzten Programme zur sozialen Inklusion fort (OP II – Tabelle 1).
Table 1.Art der 2020 gewährten Unterstützung
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OP
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Art der Unterstützung
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Mitgliedstaat
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OP I
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Lebensmittel
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BE, BG, EE, ES, FI, FR, MT, PL, PT, SI, SK (11)
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Materielle Basisunterstützung
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AT (1)
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Beide
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CZ, EL, HR, HU, IE, IT, LT, LU, LV, RO (10)
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OP II
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Soziale Inklusion
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DE, DK, NL, SE (4)
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Quelle: SFC2014
Im Jahr 2020 wurden aus dem FEAD fast 15 Millionen Menschen mit Nahrungsmitteln (gegenüber 12,2 Millionen 2019) unterstützt, für ca. 1,96 Millionen Menschen materielle Unterstützung (im Vergleich zu 800 000 im Jahr 2019) geleistet und für 30 000 Menschen Hilfe zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung (unverändert gegenüber 2019) erbracht. Diese Steigerungen sind überwiegend auf die Wiederaufnahme der Maßnahmen in Rumänien zurückzuführen. Sie spiegeln aber auch die Folgen der COVID-19-Gesundheitskrise wider, die die Bedingungen für schutzbedürftige Personen, die bereits FEAD-Unterstützung erhielten, verschlechterten, während neue Personengruppen um Nahrungsmittelhilfe ersuchten, einschließlich Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Kurzzeitverträge, befristete oder informelle Beschäftigung), Selbständige und benachteiligte Studierende. Der stärkste Anstieg bei den Endempfängern wurde in FR (714 000 mehr als 2019), IT (597 000 mehr), ES (268 000 mehr) und HU (113 000 mehr) festgestellt. Acht Mitgliedstaaten dagegen verzeichneten eine gesunkene Zahl von Endempfängern; dies betraf insbesondere HR (Rückgang um 175 000 Empfänger bzw. 88 % weniger als 2019), SK (145 000 bzw. 51 % weniger) und CY (1800 oder 76 % weniger), sowie DK und NL.
Abbildung 1: Zahl der Personen, die Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung erhielten (in Millionen)
Quelle: SFC2014
Abbildung 2: Zahl der Personen insgesamt, die Unterstützung zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung erhielten
Quelle: SFC2014
Das Profil der Zielgruppen blieb – von geringfügigen Veränderungen abgesehen – im Großen und Ganzen stabil. Im Jahr 2020 waren nach Schätzungen von Partnerorganisationen etwa 47 % der Endempfänger Frauen (2 Prozentpunkte weniger als 2019), 28 % Kinder bis zum Alter von 15 Jahren, etwa 10 % Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten, 10 % Menschen über 65 Jahren (2 Prozentpunkte mehr als 2019), 6 % Obdachlose und 6 % Menschen mit Behinderung.
Kinder machten im Jahr 2020 rund 28 % der Menschen aus, die Nahrungsmittel, materielle Basisunterstützung oder Unterstützung zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung erhielten. Dieser Anteil ging gegenüber 2019, als er 30 % betrug, leicht zurück. In mehreren Mitgliedstaaten erhielten Kinder den höchsten Anteil an Nahrungsmittelhilfe – insbesondere in HR (93 %), HU und MT (60 %) sowie CZ (52 %). In CY, HU und IE entfiel die gesamte materielle Basisunterstützung auf Kinder, während sie in AT die größte Empfängergruppe darstellten (85 % der Endempfänger).
Etwa 10 % der Endempfänger waren Migranten, Personen ausländischer Herkunft oder Angehörige von Minderheiten. Dieser Anteil kann jedoch durchaus zu niedrig geschätzt sein, da Daten über Migranten, die Unterstützung erhalten, aus Datenschutzgründen nicht immer gemeldet werden (EL, FR und SK). Migranten sind im Allgemeinen die größte Gruppe, gefolgt von Flüchtlingen und Asylsuchenden.
Bei schätzungsweise 6 % der FEAD-Endempfänger handelte es sich um Obdachlose, wobei dieser Anteil im Großen und Ganzen stabil blieb. Schätzungen der Obdachlosenzahl gestalten sich jedoch als äußerst schwierig, da Obdachlose nicht gemeldet und häufig nicht bereit sind, persönliche Angaben preiszugeben. In IE, CZ und FR waren mehr als 13 % der Endempfänger, die Nahrungsmittelhilfe erhielten, Obdachlose. In IT war der Anteil der Obdachlosen, die Nahrungsmittelhilfe erhielten mit 3 % vergleichsweise niedrig, sie stellten jedoch die größte Empfängergruppe für materielle Basisunterstützung dar (66 % aller Endempfänger). Auch in CZ war ein vergleichsweise hoher Anteil obdachloser Endempfänger von materieller Basisunterstützung (21 %) zu verzeichnen.
Etwa 6 % der Endempfänger waren Personen mit Behinderungen. Der größte Anteil an Personen mit Behinderungen, die Nahrungsmittelhilfe erhielten, war in BG und HU (31 %), RO (20 %), PL und LV (17 %) zu verzeichnen. In FR, IT, MT und PT betrug dieser Anteil 1 % oder weniger. In LV, RO und LT war dagegen der Anteil der Personen mit Behinderungen, die materielle Unterstützung erhielten, relativ hoch (zwischen 13 % und 17 %).
Box 1.Beispiele aus den Mitgliedstaaten für die Erreichung von Kindern
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Lettland: Unter Fortführung der Arbeit von 2019 leistete LV im Jahr 2020 besondere Unterstützung für Kinder. Hierzu zählen: i) drei Arten von Lebensmittelpaketen für Säuglinge und Kleinkinder, je nach Alter; ii) vier verschiedene Sets von Hygieneartikeln für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 0 bis 24 Monaten, gestaffelt nach dem jeweiligen Alter; iii) individuelle Lernhilfen für Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren und iv) individuelle Lernhilfen für Kinder im Alter von 11 bis 16 Jahren. Zur Verhinderung der Diskriminierung sorgt LV insbesondere dafür, dass Schulartikel wie Schultaschen keine farbigen Formen und Bilder aufweisen, die eine stereotype Geschlechterwahrnehmung fördern.
Rumänien: Kinder, speziell besonders benachteiligte Kinder, stellen die Mehrheit der Endempfänger von FEAD-Programmen dar. Sie erhalten besondere Unterstützung wie: i) Pakete mit Artikeln für die Körperhygiene; ii) elektronische Gutscheine für die Bildungsförderung (für förderfähige benachteiligte Kinder) mit dem Ziel, Schulabbrüche und vorzeitige Schulabgänge im Elementarbereich, in der Grundschule und der Sekundarstufe I zu verhindern. Die Bereitstellung von Paketen für Neugeborene war für 2020 ebenfalls vorgesehen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnte die Maßnahme jedoch nicht durchgeführt werden.
Zypern: Im Februar 2018 startete der Prozess der materiellen Unterstützung für Empfänger mit der Einführung des Programms „Aussteuer für Neugeborene“ (prika tou morou) für nach dem 1.1.2017 geborene Babys. Das Programm wird derzeit zufriedenstellend nach Plan durchgeführt. Zu den lebensnotwendigen Gütern für Neugeborene zählen Betten, Windeln und Matratzen. Die Verteilung dieser lebensnotwendigen Güter wurde trotz der Herausforderungen durch Covid-19 nicht unterbrochen; zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten kam es aber zu Änderungen bei der Art und Weise, wie Produkte übergeben werden.
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OP I – Nahrungsmittelhilfe
Nach drei Jahren leicht rückläufiger Mengen verzeichnete die Nahrungsmittelhilfe 2020 einen erheblichen Zuwachs und erreichte 428 000 t (im Vergleich zu 345 000 t 2019). Die im Zeitraum von 2014 bis 2020 erreichte Gesamtmenge betrug mehr als 2 460 000 t Nahrungsmittel. Etwa zwei Drittel der 23 Mitgliedstaaten, die das OP I durchführen, erhöhten die Menge der verteilten Nahrungsmittel oder behielten sie zumindest bei. Neben RO, das erstmals seit 2016 einen positiven Betrag meldete, waren die höchsten prozentualen Zuwächse insbesondere in PT (+123 %), IT (+77 %), PL (+55 %) und EE (+36 %) zu verzeichnen. Die – ebenfalls in Prozentsätzen ausgedrückten – höchsten Rückgänge waren in HR (-79 %) und SK (-64 %) zu beobachten, während CY die Ausgabe von Nahrungsmittelhilfen einstellte. Estland führte 2020 mithilfe seiner Partnerorganisation (Estonian Food Bank) erstmals eine Verteilung von Lebensmittelspenden durch.
Abbildung 3: 2014 bis 2019 gewährte Nahrungsmittelhilfe (in 1000 Tonnen) nach Mitgliedstaat
Quelle: SFC2014
2020 bestand mehr als die Hälfte der insgesamt verteilten Nahrungsmittel (57 %) aus Molkereierzeugnissen sowie Mehl, Brot, Kartoffeln und anderen stärkehaltigen Erzeugnissen. Der Anteil an Molkereierzeugnissen (31 % der Gesamtmenge) war in FR (50 %), ES (47 %) und SI (46 %) besonders hoch. Der Anteil an Mehl, Brot, Kartoffeln und anderen stärkehaltigen Erzeugnissen (26 % der Gesamtmenge) stellte in FI, SK, RO, LV und MT (in einer Bandbreite von 62 % in FI bis 50 % in MT) die Mehrheit der verteilten Nahrungsmittel dar, während er in IT mit 49 % der größten Nahrungsmittelgruppe entsprach. Mit 18 % war Obst und Gemüse die prozentual drittgrößte Kategorie, wobei die Anteile in PT (38 %), MT (36 %), BG (33 %), PL und IE (beide 28 %) besonders hoch waren. Die restlichen Kategorien (Fleisch, Eier, Fisch und Meeresfrüchte; Fette und Öle; zubereitete Lebensmittel) machten sämtlich etwa 7 bis 8 % der Gesamtmenge aus, während Zucker bei 3 % lag. Die Kosten der pro Person verteilten Lebensmittel variieren zwischen den Mitgliedstaaten und von Jahr zu Jahr beträchtlich. Dies liegt hauptsächlich an der Menge und an der Art der verteilten Produkte (z. B. hoher Anteil von frischen Produkten) sowie am Unterstützungsumfang.
Der Anteil der aus dem FEAD kofinanzierten Lebensmittelerzeugnisse am Gesamtvolumen der von den Partnerorganisationen verteilten Lebensmittel betrug etwa 50 % der Gesamtmenge. Dieser Anteil schwankt zwischen weniger als 25 % in FR, LU und FI und 100 % der verteilten Nahrungsmittel in BG, ES und HU. Alle 21 Mitgliedstaaten, die Lebensmittel verteilten, händigten sie in standardisierten Lebensmittelpaketen aus. Dreizehn Mitgliedstaaten stellten zudem Mahlzeiten bereit: BE, BG, CZ, EL, ES, FI, HR, HU, IE, IT, LV, PL und SK.
OP I – Materielle Basisunterstützung
Zwölf Mitgliedstaaten stellten 2020 materielle Basisunterstützung bereit. Dies waren AT, CY, CZ, EL, HR, HU, IE, IT, LT, LU, LV und RO. Die Liste ähnelt der von 2019, mit Ausnahme von RO, das keine materielle Basisunterstützung verteilte, und SK, die, wie bereits erwähnt, die Verteilung 2020 einstellte.
Der Betrag der materiellen Basisunterstützung stieg erneut deutlich an. Im Jahr 2020 stellten die Mitgliedstaaten 69,2 Mio. EUR an materieller Basisunterstützung bereit, im Vergleich zu 19,2 Mio. im Jahr 2019 (wobei im Vergleich zu 2018 bereits ein Anstieg um 42 % und gegenüber 2017 um 44 % verzeichnet worden war). Der Anstieg ist auf eine generell weit verbreite Zunahme der Bereitstellung materieller Basisunterstützung in mehreren Mitgliedstaaten zurückzuführen. Die Steigerungen waren in AT, CZ, EL, LV und insbesondere in IT (mit einer Zunahme um mehr als das Fünffache) sowie in RO, das für die überwiegende Mehrheit der in der EU verteilten materiellen Basisunterstützung (41,2 Mio. EUR) verantwortlich ist, besonders ausgeprägt. In HR ging die materielle Basisunterstützung deutlich (von 2,2 Mio. EUR auf 368 000 EUR) und in LT und LU geringfügig zurück, während SK die Verteilung einstellte.
Schulmaterial und Hygieneartikel für Familien mit Kindern waren weiterhin die wichtigsten Elemente der materiellen Basisunterstützung, die über den FEAD bereitgestellt wurden. Zu den an Familien mit Kindern verteilten Artikeln gehörten im Jahr 2020 Schreibwaren und Schulartikel (AT, EL, HR, HU, IE und LV), Schultaschen (AT, EL, HR und LV), Babypflegepakete (CY, EL, HR, HU, IE und LV) sowie Sportartikel (EL und HR) und Bekleidung (EL, HR und IT). In EL, HU, LU und LV wurden darüber hinaus Artikel wie Waschmittel, Creme und Seife für Babys und Kleinkinder, Feuchttücher und Windeln verteilt. CZ, HR, HU, LT, LV, PL, PT und RO haben die Bereitstellung von Hygienepaketen mit Schutzausrüstung wie Masken, Desinfektionsmittel usw. aufgenommen, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Obdachlose Menschen waren insbesondere in IT Ziel der Unterstützungsmaßnahmen für Wohnraum, erhielten aber auch in CZ und EL Hilfe in Form von Hygieneartikeln und sonstigen Produkten. In CZ und IT erhielten sie zudem Küchenausstattung (für Menschen, die in eine andere Unterkunft verlegt wurden oder die in prekären Wohnverhältnissen lebten) und Kleidung. In CZ, EL und IT erhielten sie Schlafsäcke und Decken.
Abbildung 4: Gesamtgeldwert der Güter 2014–2020 nach Art
Quelle: SFC2014
Abbildung 5: Gesamtgeldwert der Güter 2014–2020 nach Mitgliedstaat
Quelle: SFC2014
OP I – Flankierende Maßnahmen
Gemäß FEAD-Verordnung setzten die Mitgliedstaaten, die 2020 OP-I-Programme durchführten, auch flankierende Maßnahmen um. Die COVID-19-Krise stellte erhebliche Herausforderungen für die Erbringung flankierender Maßnahmen im Rahmen von FEAD-Programmen dar, und generell verlief die Umsetzung solcher Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten unterschiedlich. Andererseits wurden zur Bewältigung der aktuellen, auf die Pandemie zurückzuführenden Herausforderungen zusätzliche flankierende Maßnahmen durchgeführt. Beispiele:
-In einigen Mitgliedstaaten wurden Informationen über Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie bereitgestellt, unter anderem in AT, BG, EL, FI, HU und IT.
-In bestimmten Mitgliedstaaten nahmen die Verwaltungsbehörden psychologische Unterstützung in die flankierenden Maßnahmen auf, die auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen gesellschaftlichen Einschränkungen auf die psychische Gesundheit zugeschnitten waren (z. B. EL, FR, PL, RO und SI).
-Aufgrund des in den Mitgliedstaaten verbreitet eingeführten Lockdowns nahm die digitale Technologie eine sehr wichtige Bedeutung an. HU, LT, MT und PL führten Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen in den Bereichen Bildung und Beschäftigung, zur Sicherstellung der Erbringung sozialer Dienste sowie zur Aufrechterhaltung von Bindungen innerhalb der Familien und/oder Gemeinschaften durch.
Darüber hinaus setzten die meisten Mitgliedstaaten eine Kombination von flankierenden Maßnahmen fort und nur wenige konzentrierten sich nur auf eine oder zwei Maßnahmen. Es wurde jedoch auch beobachtet, dass es 2020 in einigen wenigen Mitgliedstaaten wie EE und IE aufgrund von COVID-19 zu Kürzungen bei den flankierenden Maßnahmen kam. Andererseits war in RO im Jahr 2020 ein erheblicher Anstieg bei der Bereitstellung flankierende Maßnahmen durch den FEAD zu beobachten. In LV war 2020 ein Anstieg um 10 % (112 zusätzliche flankierende Maßnahmen) gegenüber 2019 zu verzeichnen, aber ein Rückgang der Empfänger flankierender Maßnahmen um 11 % (677 Personen).
Zu den flankierenden Maßnahmen im Jahr 2020 zählten:
·Beratung zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln (BE, BG, CZ, ES, FI, FR, HR, LT, LV, MT, PL, PT und SK);
·Bildungsaktivitäten zur Förderung einer gesunden Ernährung, z. B. Kochworkshops (BE, BG, CZ, EL, ES, FI, FR, HR, IT, LT, LU, LV, PT, PL, RO und SK);
·Beratung zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung (BG, CZ, ES, FI, LU, LV, PL und PT);
·Beratung zu Körperhygiene (BE, BG, EL, HR, HU, LV, RO und SK);
·Verweisung an die zuständigen Stellen (z. B. Sozialdienst/Verwaltung) (BE, BG, CZ, EE, FI, FR, IE, IT, LU, LV, PT und SK);
·Coaching und Workshops, insbesondere zur besseren Integration in das Bildungswesen oder den Arbeitsmarkt (BG, CY, CZ, EL, FI, FR, IE, IT, LT, MT, RO und SI);
·Bildungsaktivitäten und Schulungen/Programme zum Kompetenzaufbau (EL, FR, MT, PL, RO und SI);
·Erleichterung des Zugangs zu medizinischer Versorgung (BG, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV und RO);
·psychologische und therapeutische Unterstützung (CZ, EL, FI, FR, HU, IT, LT, PL, RO und SI);
·Beratung zur Verwaltung eines Haushaltsbudgets (BG, CZ, EL, FR, HR, IE, IT, LT, LV, MT, PL, PT und SK);
·spezielle Beratung zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Bindungen innerhalb der Familien und/oder Gemeinschaften, einschließlich Konfliktlösung, Hilfen für Eltern, Hilfe bei der häuslichen Pflege (BG, CY, FR, IE, LT, LV und PL);
·soziale Aktivitäten und Freizeitaktivitäten (CZ, FI, FR, LV, LU, MT, PL und SI);
·Leistung von Rechtsberatung (CZ, FR, IT, LT, PL und RO);
sonstige flankierende Maßnahmen (AT, BE, BG, CY, CZ, EE, ES, FI, FR, IE, EL, IT, LU, MT, PL, PT, RO und SI), zu denen vor allem Dienste für persönliche Unterstützung, Pflege von Erwachsenen, Fahrdienste bzw. Mobilität für sozial Benachteiligte, Erleichterung des Zugangs zu Unterkünften oder Schutzräumen sowie Unterstützung beim Zugang zu Rechts- und Schulhilfe zählen.
Abbildung 6: Arten der 2019 durchgeführten flankierenden Maßnahmen (n=23)
Box 2.Nutzung von Fonds für technische Hilfe im Kontext der Pandemie
Eine Reihe von Mitgliedstaaten, unter anderem LT, LU, PL, RO und SI, mobilisierten Fonds für technische Hilfe, um insbesondere die verschiedenen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Die Verwaltungsbehörden in LT, BG und PL beschlossen, einen Teil der für technische Hilfe vorgesehenen Mittel für den Ankauf von Schutzausrüstung für unmittelbar an der Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe beteiligte Mitarbeiter und Freiwillige zu verwenden.
In LU wurde technische Hilfe zur Durchführung der Halbzeitbewertung der operationellen Programme des FEAD und der Endempfänger eingesetzt, außerdem wurde sie zur Anpassung von Software für die Zwecke von Online-Käufen für Empfänger, die während der Pandemie als gefährdet galten, verwendet.
In LV wurden Mittel der technischen Hilfe eingesetzt, um eine Fortsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie den Zugang zu Arbeit unter Wahrung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung sicherzustellen.
Verschiedene Mitgliedstaaten, darunter RO und SI, nutzten Mittel der technischen Hilfe speziell zur Unterstützung der Umsetzung und des FEAD und seiner Maßnahmen. In RO wurde die technische Hilfe zur Unterstützung der allgemeinen Durchführung des FEAD mittels logistischer Unterstützungsleistungen verwendet, indem beispielsweise Vertragsbedienstete eingestellt wurden und die erforderliche Ausrüstung für Maßnahmen und den Schutz der Einsatzkräfte bereitgestellt wurde.
In einigen Mitgliedstaaten wurde ferner beobachtet, dass ein Teil der für ein bestimmtes operationelles Programm vorgesehenen Haushaltsmittel in spezielle Maßnahmen umgeschichtet wurde. In SK wurde ein Teil der nicht in Anspruch genommenen, ursprünglich für andere Maßnahmen vorgesehen Haushaltsmittel umgeschichtet, um im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie die Bereitstellung von Hygienepaketen für Endempfänger zu unterstützen.
OP II – Soziale Inklusion
Die Mitgliedstaaten von OP II (DE, DK, NL und SE) setzten trotz der Tatsache, dass die COVID-19-Krise in allen Mitgliedstaaten erhebliche negative Auswirkungen auf die Tätigkeiten hatte, 2020 die Durchführung von Maßnahmen zur sozialen Inklusion fort.
DE setzte die aufsuchende Arbeit bei neu ankommenden Erwachsenen und Obdachlosen mit dem Ziel fort, deren Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu verbessern. Im Rahmen des spezifischen Ziels A wurden 4 275 zugewanderte Kinder im Vorschulalter bis zu sieben Jahren unterstützt. 3 767 zugewanderte Kinder nahmen mindestens ein frühkindliches Bildungsangebot in Anspruch. Dies entspricht einem Ergebnisindikator von 88,11 %. Im Rahmen des spezifischen Ziels B erhielten 5365 obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Personen Beratungsleistungen. 4373 Personen gelang es, nach den Beratungs- und Mentoringleistungen durch mindestens einen Sozialdienst Unterstützungsleistungen zu erhalten (81,56 % der Gesamtzahl).
In DK wurden die Aktivitäten auf die Verbesserung der Bedingungen für Obdachlose, einschließlich Obdachloser aus anderen EU-Ländern, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in DK verfügen, ausgeweitet. Die Projektarbeit lief zwar während der Zeiträume der Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 weiter, aber die Pandemie erwies sich als Herausforderung und die Teilnehmerzahl ging stark zurück und sank von 757 im Jahr 2019 auf 277 im Jahr 2020. COVID-19 wirkte sich am stärksten auf in der Migrantenarbeit tätige Verbände aus, denn viele Migranten kehrten in ihre Herkunftsländer zurück.
In den NL wurde das Projekt „Ältere Menschen in der Nachbarschaft“ von der COVID-19-Krise stark beeinträchtigt, erwies sich aber als besonders wertvoll. Ziel des Projekts ist die Abmilderung sozialer Ausgrenzung unter benachteiligten Menschen im Alter von über 65. Die Hauptkontaktstellen sind die örtlichen Bibliotheken, diese waren aber regelmäßig geschlossen. Die Aktivitäten zum Erwerb digitaler Kompetenzen, an denen sich die Teilnehmer zuvor beteiligt hatten, zahlten sich jedoch während des Lockdowns aus und ermöglichten die Fortführung von Online-Aktivitäten. Dem Projekt gelang es folglich, den bestehenden Teilnehmern weiterhin das Gefühl zu vermitteln, dass sie Teil der Gesellschaft sind. Mitunter ergriffen die Teilnehmer sogar selbst die Initiative, die Zusammentreffen im Freien fortzusetzen. Letztendlich waren die teilnehmenden Bibliotheken immer noch in der Lage, neue Teilnehmer zu erreichen, obgleich deren Anzahl von 579 auf 366 sank, wobei die Gesamtzahl im Zeitraum 2014-2020 3 219 betrug. Sie erklärten außerdem ihre Absicht, das Projekt nach dem Auslaufen der Finanzierung durch den FEAD aus eigenen Mitteln fortzusetzen.
Die Programme für soziale Inklusion in SE umfassen zwei Arten von Unterstützung: Gesundheitsförderung und die Bereitstellung grundlegender Informationen über die schwedische Gesellschaft für stark benachteiligte Menschen aus anderen EU- und EWR-Ländern. 2020 verzeichnete die Teilnehmerzahl einen starken Anstieg auf 1175, im Vergleich zu 658 Teilnehmern im Jahr 2019. Die Gesamtzahl der Teilnehmer im Zeitraum 2014-2020 belief sich auf 3849. Die Hauptzielgruppe sind obdachlose (oder von Obdachlosigkeit bedrohte) Menschen, Migranten, Menschen ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten sowie Frauen. Diese Gruppen repräsentieren zusammen mehr als 90 % der Endempfänger von FEAD-Programmen.
2.3 Hindernisse für die Durchführung
Der FEAD ist auf gutem Wege, seine Ziele zu erreichen. Ein paar Hindernisse für die Durchführung bleiben jedoch bestehen, unter anderen Kapazitätsprobleme bei Partnerorganisationen und logistische Herausforderungen, die hauptsächlich mit der COVID-19-Pandemie zusammenhängen. Diese wurden teilweise ausgeglichen durch die erhöhte Flexibilität und den verringerten Verwaltungsaufwand durch die 2020 vorgenommenen Änderungen am FEAD, die auch die Nutzung elektronischer Gutscheine zur Verteilung von Nahrungsmittelhilfe (PT, RO) und materieller Basisunterstützung (LT, LU, RO), die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (und somit die Senkung des Verunreinigungsrisikos) sowie einen Finanzierungssatz von 100 % bei Maßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2020-2021 ermöglichten. Als wesentlich für die Bewältigung neuer Herausforderungen erwies sich außerdem die starke Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden und Partnerorganisationen.
Hindernisse bei der Durchführung wurden von mehr als 20 Mitgliedstaaten gemeldet. Die meisten Mitgliedstaaten (u. A. BE, CY, CZ, EE, ES, EL, FI, FR, HR, IE, IT, LT, LU, LV, MT, PL, PT, RO, SE, SI und SK) berichteten, dass die COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen im Jahr 2020 erhebliche Hindernisse für die Durchführung von FEAD-Programmen darstellten.
-In vielen dieser Mitgliedstaaten war zu beobachten, dass die Durchführung von Tätigkeiten aufgrund von Lockdowns und Beschränkungen ausgesetzt wurde. In einigen Fällen führte Personalmangel zur Schließung von Verteilzentren (BE, IE, LU). In der Mehrheit der Mitgliedstaaten wurden jedoch Anpassungen vorgenommen, damit die Verteilung von Nahrungsmitteln trotz der Beschränkungen fortgeführt werden konnte. Es wurde den Endempfängern generell ermöglicht, die Nahrungsmittelhilfe an einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abzuholen oder diese auf anderem Wege zu erhalten (in BE, CY, CZ, EE, ES, EL, FI, FR, HR, IE, IT, LT, LU, LV, MT, PL, PT, RO, SI und SK). Die Nahrungsmittelhilfe und materielle Basisunterstützung wurden beispielsweise zur Wohnung der Endempfänger gebracht oder sie wurden nach individueller Vereinbarung bzw. mittels Lebensmittelgutscheinen bereitgestellt (PT, RO), um zu große Menschenansammlungen in den Verteilzentren zu vermeiden. In einigen Mitgliedstaaten wurden zudem die flankierenden Maßnahmen an die neuen Herausforderungen angepasst (in NL beispielsweise wurden Aktivitäten sowohl in Präsenz als auch digital durchgeführt), während sie in anderen Staaten (z. B. PL) eingestellt wurden.
-In BE, BG, CZ, DK, FR, EL, HR, MT, PL, PT und RO war die Pandemie unmittelbare Ursache für Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der Durchführung der Verteilung von Nahrungsmitteln und materieller Basisunterstützung. Über Herausforderungen wurde insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung bestimmter Lebensmittelerzeugnisse (LU, PL) berichtet, wobei diese auf die begrenzte Verfügbarkeit von Rohstoffen auf dem Markt und Verzögerungen im Herstellungsprozess zurückzuführen waren. Darüber hinaus führte Personalmangel in PL zu Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Verträgen, beispielsweise mit Transportunternehmen, was wiederum Schwierigkeiten bei der Bereitstellung bestimmter Erzeugnisse verursachte. SK meldete, dass es gelegentlich zu Schwierigkeiten kam, weil Endempfänger ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort änderten und Unterstützung ablehnten.
Die Flexibilität des FEAD und die enge Kooperation zwischen den Verwaltungsbehörden und den Partnerorganisationen trugen wie in den Vorjahren zur Überwindung vieler dieser Hindernisse bei. In einigen Mitgliedstaaten (wie BE, DE, DK, FR, IT, IE und SE) fanden entweder in Präsenz oder online regelmäßige Treffen der Verwaltungsbehörde mit Partnerorganisationen und relevanten Interessenträgern statt, um die Durchführung des Programms zu besprechen und zu fördern.
Die Mitgliedstaaten berichteten überwiegend über Herausforderungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Krise, weitere Herausforderungen betrafen:
·die Logistik, beispielsweise hohe Transportkosten; die Zerstörung von Produkten während des Transports; die Nichteinhaltung der Grundsätze einer vernünftigen Lagerverwaltung – „First-in-First-out-Verfahren“ (BE, EL, HR, LV, PL und PT).
·In PL meldeten einige Programmbetreiber Fälle der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen, die Vertragsstrafen für den betreffenden Lebensmittellieferanten zur Folge hatten.
·Fehlende Kapazitäten bei Partnerorganisationen (DK und PL), insbesondere hinsichtlich der Registrierung von Zielgruppen oder aufgrund der territorialen Struktur der Mitgliedstaaten (LT).
Kasten 3: Herausforderungen rund um COVID-19
In LT trat während der COVID-19-Pandemie ein Stigmatisierungsproblem zutage, da Menschen, die zuvor noch keinen Kontakt zum Sozialhilfesystem hatten, ebenfalls wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegenüberstanden aber zum Teil Unterstützung durch den FEAD ablehnten, obgleich sie zum Empfang dieser Unterstützung berechtigt waren.
Auch in MT wurde ein Stigma beobachtet, das zurückzuführen ist auf die geringe Größe des Landes, wo Menschen aus denselben Ortschaften einander persönlich kennen oder miteinander verwandt sind. Hier erhalten Begünstigte des FEAD zusätzliche Hilfe, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Leistung bei einem Verteilzentrum ihrer Wahl und nicht dem örtlichen Zentrum an ihrem Wohnort abzuholen.
In BE hatte die COVID-19-Krise bedeutende, weitreichende Auswirkungen und die Verwaltungsbehörde, der Nahrungsmittelhilfesektor und die Partnerorganisationen arbeiteten gemeinsam an einer raschen Anpassung an diese Situation; dabei führten sie regelmäßig Gespräche, um Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Begünstigten gerecht werden, zugleich aber um zu versuchen, die Auswirkungen eines unvermittelten, unerwarteten Lockdowns zu begrenzen.
In PT wurden in der Zeit von März bis Juli 2020 Maßnahmen zur Vereinfachung einer Reihe von Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Verteilung eingeführt; diese betrafen vor allem die Bestätigung von Produktlieferungen und dienten im Wesentlichen dem Ziel, das Ansteckungsrisiko und die Verbreitung von COVID-19 zu mindern.
In CY konnte aufgrund der Notwendigkeit der Einhaltung der Abstandsregeln die jährliche Überprüfungssitzung nicht stattfinden. 2020 nahmen Beamte der zwischengeschalteten Stelle und der Verwaltungsbehörde sowie die Begünstigten an einer Reihe von Sitzungen auf EU-Ebene wie den Sitzungen der FEAD-Gemeinschaft und den Sitzungen der FEAD-Expertengruppe teil, die online stattfanden.
IT führte als Reaktion auf die Pandemie außerordentliche Maßnahmen ein. Es erweiterte den Kreis der am stärksten benachteiligten Personen, die Unterstützung erhalten, und führte Schutzausrüstung sowohl für die Endempfänger als auch die in der Verteilung tätigen Freiwilligen ein. Auch die Verteilung wurde angepasst: Die Kommunen wurden als Ersatz für nichtstaatliche Partnerorganisationen einbezogen, da einige dieser Organisationen aufgrund der Pandemie ihre Arbeit einstellen mussten oder nicht mehr über genügend Freiwillige verfügten.
In FI stellten viele ältere Freiwillige aufgrund ihrer Angst vor dem Virus ihre Teilnahme an der Lebensmittelzuteilung ein. Jüngere Freiwillige, häufig Studierende, sprangen jedoch ein und sorgten dafür, dass die Leistungen weiterhin erbracht werden konnten.
2.4 Allgemeine Grundsätze
In Artikel 5 der FEAD-Verordnung sind die Grundsätze festgelegt, die allgemein bei der Konzeptionierung und Durchführung des Fonds anzuwenden sind. Dazu gehören die Komplementarität der Mittel, Gleichstellung der Geschlechter, Diskriminierungsbekämpfung, Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, eine ausgewogene Ernährung, die Gesundheit der Bevölkerung sowie ökologische und klimatische Aspekte. Die Mitgliedstaaten sollten nach diesen Grundsätzen handeln und darüber in ihren jährlichen Durchführungsberichten Bericht erstatten.
Die Mitgliedstaaten erfüllen den Grundsatz der Komplementarität, indem sie eine Abstimmung mit anderen Finanzierungsinstrumenten vornehmen, um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden und den Umfang der Unterstützung zu erweitern. In HU beispielsweise stellen die Verwaltungsbehörden sicher, dass für eine geförderte Maßnahme keine Förderung aus einem anderen operationellen Programm oder irgendeinem anderen Instrument der EU bereitgestellt wird. In LT spielt die Verwaltungsbehörde bei der Vermeidung von Doppelfinanzierungen während des Programmplanungszeitraums eine Schlüsselrolle, indem sie nationale Rechtsvorschriften für die Verwaltung des operationellen Programms und der Projekte vorbereitet; auch im Entscheidungsprozess über die Finanzierung von Projekten hat sie eine wichtige Funktion. Die zwischengeschaltete Stelle nimmt durch die Überprüfung von Zahlungsanträgen, Verfahren zur Überwachung öffentlicher Auftragsvergaben und Vor-Ort-Kontrollen von Projekten wichtige Aufgaben bei der Vermeidung und Kontrolle von Doppelfinanzierungen wahr. In RO wurde die Koordinierung mit dem ESF sowie anderen politischen Leitlinien, Strategien und Instrumenten der EU, insbesondere den Initiativen der EU zur Gesundheit der Bevölkerung und zum Kampf gegen Lebensmittelverschwendung dadurch gewährleistet, dass dieses operationelle Programm der Zuständigkeit derselben Verwaltungsbehörde unterstellt wurde, um auf diese Weise Doppelfinanzierungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass unter den FEAD fallende Maßnahmen angemessen koordiniert werden.
Alle Mitgliedstaaten melden die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter und der Richtlinien zur Diskriminierungsbekämpfung. Die meisten Mitgliedstaaten haben objektive Förderkriterien festgelegt, d. h. den sozioökonomischen Status einer Person, um die Zielgruppe und die Endempfänger zu ermitteln und so das Auftreten einer Diskriminierung bei der Verteilung der Hilfen auf allen Ebenen zu verhindern. In FI unterrichtete die Verwaltungsbehörde ihre Partnerorganisationen und Verteilstellen über die wichtigsten Grundsätze des Fonds; zudem sind in einem Netz von Partnerorganisationen Organisationen zusammengefasst, die mit verschiedenen Zielgruppen in Kontakt treten, um sicherzustellen, dass die Hilfe ungeachtet des Geschlechts zur Verfügung steht. In LV wurden Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Grundsatzes der Zugänglichkeit getroffen, wobei dies die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen (gemäß nationalen Normen) einschließt. Insbesondere werden Pakete an die Wohnung der Endempfänger geliefert, wenn sie die Verteilstelle nicht erreichen können. Menschen, die Schwierigkeiten mit der Fortbewegung haben, Eltern mit kleinen Kindern und ältere Menschen werden an den Verteilstellen bevorzugt behandelt, damit sie die Pakete ohne Anstehen entgegennehmen können; auch liegen die Verteilstellen in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. LU nutzt zur Ermittlung von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, den Europa-2020-Indikator. Bei einigen dieser gefährdeten Personen handelt es sich um Nicht-Luxemburger, die nicht unbedingt alle Genehmigungen für eine rechtmäßige Niederlassung im Land besitzen; andere Personen waren nicht in der Lage, rechtzeitig alle angeforderten Informationen zu übermitteln. Das Anliegen, auch diesen Menschen und Familien Zugang zu Nahrungsmittelhilfen zu gewähren und sie in das Programm aufzunehmen, besaß dabei Priorität.
Der Aussage vieler Mitgliedstaaten zufolge wurden abwechslungsreiche und ausgewogene Nahrungsmittel verteilt und Maßnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung durchgeführt. In allen Mitgliedstaaten wurde bei der Auswahl der Nahrungsmittel auf Produkte, die eine abwechslungsreiche Ernährung fördern, und auf Lebensmittelsicherheit geachtet. Darüber hinaus wurden bei der Auswahl der Produkte die Transportfähigkeit der Nahrungsmittel, die begrenzte Lagerkapazität der Partnerorganisationen und die Haltbarkeit der Erzeugnisse berücksichtigt. In LT wurden lange haltbare Erzeugnisse gekauft und zur Ermittlung der genau benötigten Mengen präzise Listen der Endempfänger erstellt. In IE ermöglichte eine von einem gemeinwirtschaftlichen Unternehmen initiierte Vernetzung von Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen eine Weiterverteilung im gesamten Land und Zugang zu vielfältigen, qualitativ hochwertigen überschüssigen Nahrungsmitteln, was für die Wohltätigkeitsorganisationen zu erheblichen Einsparungen bei den Nahrungsmittelkosten führte. In ES werden im Rahmen des Programms Nahrungsmittel verteilt, die leicht zu handhaben und aufzubewahren sind und eine lange Haltbarkeitsdauer haben. Darüber hinaus werden die Nahrungsmittel auf eine für den Endbestimmungsort geeignete Weise transportiert; dadurch sind sie leichter zu handhaben und das Risiko, dass Verpackungen beschädigt werden und Lebensmittelabfälle entstehen, sinkt.
Sämtliche Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die verteilten Nahrungsmittel und Produkte nationalen Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen. Viele Mitgliedstaaten unterstützen die Gesundheit der Endempfänger darüber hinaus durch flankierende Maßnahmen, die einen gesunden Lebensstil fördern. In HU, RO, SK beteiligten die Verwaltungsbehörden Ernährungsexperten am Planungsverfahren, um sicherzustellen, dass für die ausgegebenen warmen Mahlzeiten Lebensmittel verwendet wurden, die eine möglichst gesunde, mineralien- und vitaminreiche Ernährung ermöglichen. In IT werden Produkte weiterhin unter Berücksichtigung des Bedarfs einer angemessenen Aufnahme von Eiweißen und Kohlenhydraten ausgewählt, die für eine mediterrane Ernährung typisch sind. In SI müssen Lieferanten vor jeder Stufe der Lieferung von Nahrungsmitteln einen Analysebericht eines akkreditierten Labors mit den Analysen der zur Lieferung bereitgestellten Nahrungsmittel vorlegen. In RO wurde der Inhalt der Hygienepakete auch mit den einschlägigen Interessenträgern (dem Gesundheitsministerium, dem Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit, dem Staatlichen Institut für die Gesundheit von Mutter und Kind und Vertretern des Ministeriums für Arbeit und soziale Gerechtigkeit) abgestimmt.
Die meisten Mitgliedstaaten geben in ihren jährlichen Durchführungsberichten an, dass sie umweltfreundliche Maßnahmen durchführen. Da in FI die beschafften Produktmengen vergleichsweise klein sind, hat ihr zentraler Einkauf und Transport geringere Umweltauswirkungen als der Transport durch die Partnerorganisationen selbst. In LV wurden zusätzliche umweltfreundliche Maßnahmen wie die Sicherstellung der Möglichkeit des Papier-Recyclings, die Begrenzung der Menge an Drucken, die Wiederverwendung von Papier (unter Einschluss von Recyclingpapier) für Kladden und die möglichst weitgehende Nutzung von Büromaterial, das aus Holz aus FSC-zertifizierten Wäldern hergestellt wurde, gefördert.
Die meisten Mitgliedstaaten berichten, dass sie bei der Programmplanung für den FEAD das Partnerschaftsprinzip anwenden. In BG wurde das Partnerschaftsprinzip auf der Grundlage einer breit angelegten Konsultation von Interessenträgern ausgearbeitet und im operationellen Programm umgesetzt. Die kontinuierliche Interaktion mit Partnern ermöglichte eine gründliche Ermittlung bestehender Probleme und der am besten geeigneten Methode, diese anzugehen. In PL wenden die nationalen Organisationen das Partnerschaftsprinzip in ihrer laufenden Zusammenarbeit mit ihren regionalen und lokalen Organisationen an, indem sie die Fortschritte bei der Durchführung der Nahrungsmittelverteilung und der flankierenden Maßnahmen überwachen und auf gemeldete Schwierigkeiten reagieren. Die Verwaltungsbehörden und Organisationen veranstalten außerdem regelmäßige Tagungen und Schulungen.
Einige Mitgliedstaaten berichten, dass sie Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands trafen. In FI hilft der zentrale Einkauf und Transport beschaffter Produkte, der aufgrund der geringen Produktmengen möglich ist, den mit diesen Vorgängen verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern. In BG wurde hinsichtlich des Kriteriums der „Effizienz“ eine Analyse durchgeführt, damit in allen Stadien der Programmdurchführung unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden kann, und es wurde eine Reihe von Vereinfachungsvorschriften eingeführt. Um den Verwaltungsaufwand für Partnerorganisationen zu senken, setzte die Verwaltungsbehörde in SK für warme Mahlzeiten einen Stückpreis mit unterschiedlichen Sätzen für selbst hergestellte Mahlzeiten und von einem Auftragnehmer bezogene warme Mahlzeiten fest. Der Stückpreis wurde vor der Genehmigung der Kommission zur Kenntnisnahme mitgeteilt.
2.5 Bewertungen
In der Halbzeitbewertung des FEAD wurde empfohlen, dass in den künftigen Programmen der Schwerpunkt weiterhin auf die bedürftigsten Personen gelegt und die Flexibilität beibehalten wird, sowohl Programme zur sozialen Inklusion als auch zur Leistung materieller Basisunterstützung durchzuführen. Die Zusammenlegung des FEAD mit dem ESF wird Synergien ermöglichen und potenzielle Wege für eine grundlegende Unterstützung der sozialen Inklusion eröffnen, die dazu führen, dass Menschen Schulungen erhalten und Arbeitsplätze finden, wenn die Zielgruppen die gleichen sind. Es wurde ferner befürwortet, dass Mitgliedstaaten eine genaue Befolgung der Verordnung nahegelegt wird, um zu vermeiden, dass auf nationaler Ebene Anforderungen eingeführt werden, die über die Anforderungen der Verordnung hinausgehen, denn ein großer Teil des Verwaltungsaufwands ist Anforderungen zuzuschreiben, die auf Ebene der Mitgliedstaaten eingeführt wurden, beispielsweise enge Definitionen zur Förderwürdigkeit. In den vorläufigen Ergebnissen der laufenden „Studie zur Unterstützung der Überwachung des FEAD – von den Mitgliedstaaten eingeführte Datenerfassungssysteme“ werden die Feststellungen der Halbzeitbewertung des FEAD bestätigt und Beispiele bewährter Verfahren für Überwachungssysteme genannt.
Herausforderungen für die Durchführung wurden im Rahmen der FEAD-Evaluierungspartnerschaftsbesprechungen und in der Verordnung 2021-2027, in der die FEAD-Maßnahmen in den ESF integriert werden, behandelt. Darüber hinaus werden bei bestimmten Zielsetzungen, die sich an die am stärksten benachteiligten Personen richten, vereinfachte Überwachungsanforderungen angewendet. Was die Outputindikatoren betrifft, so muss nicht mehr gemeldet werden, welche Arten von Waren eingekauft wurden, und es gibt keine Unterscheidung zwischen der Menge der Mahlzeiten und den verteilten Lebensmittelpaketen mehr. Stammen Daten aus Registern, können die Mitgliedstaaten nationale Definitionen verwenden und müssen nicht den Definitionen des Instrumentariums folgen. Ferner besteht eine Ermächtigungsklausel, die den Mitgliedstaaten die Nutzung von Registern oder gleichwertigen Quellen erlaubt. Jährliche Durchführungsberichte wird es nicht mehr geben. Stattdessen wird die Meldung von Daten über das IT-Tool für den regelmäßigen Austausch zwischen der Kommission und den Programmbehörden erfolgen, d. h. über das SFC2021. Bewertungen sind für alle spezifischen Ziele verpflichtend vorgeschrieben.
Den Anforderungen der Verordnung entsprechend führten Verwaltungsbehörden, die ein operationelles Programm für Nahrungsmittelhilfe oder materielle Basisunterstützung umsetzten (Operationelles Programm I) 2017 eine strukturierte Erhebung zu den Endempfängern durch. Diese Erhebungen wurden zusammen mit den Ergebnissen einer externen Bewertung und den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation für die Halbzeitbewertung des FEAD durch die Kommission genutzt und flossen in die Verhandlungen über die Programme für den Zeitraum 2021-2027 ein. Darüber hinaus haben die Verwaltungsbehörden für OP-I-Programme (d. h. Programme zur Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe und/oder materieller Basisunterstützung und flankierenden Maßnahmen) 2022 die zweite Runde der strukturierten Erhebung zu den Endempfängern durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebung können von den Verwaltungsbehörden dazu verwendet werden, auf nationaler Ebene Bewertungen vorzunehmen und Erfahrungen auszuwerten; darüber hinaus können die aggregierten Ergebnisse auf EU-Ebene in die von der Kommission vorzunehmende Ex-post-Bewertung des FEAD einfließen.
Kasten 4: Bewertungstätigkeiten in BG, FI und SI
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Bulgarien
Die Verwaltungsbehörde führte eine externe Bewertung zur Beurteilung der Leistung des operationellen Programms für Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung durch. Die Bewertung ergab, dass die Qualitätskriterien erfüllt wurden und dass an dem Programm vorgenommene operative Änderungen die Wirksamkeit, Effizienz, Konformität und Kohärenz des Programms sowie den europäischen Mehrwert erhöhten. Ferner trugen sie zur Erhöhung der Zahl der Endempfänger bei der Verteilung warmer Mahlzeiten und bei der Unterstützung im Rahmen des Programms zur Überwindung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch flankierende Maßnahmen bei.
In den Empfehlungen wurden weitere Verbesserungsmöglichkeiten herausgestellt. Diese betrafen die Kommunikation gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit; eine bessere Vermittlung arbeitsfähiger Menschen in Weiterqualifizierungsmaßnahmen und die aktive Eingliederung in den Arbeitsmarkt; die Einführung alternativer Optionen der Nahrungsmittelhilfe gegenüber dem derzeitigen Modell, die Bewertung von Risiken, die Verhinderung von Zugangsbeschränkungen für die am stärksten benachteiligten Personen und die Sicherstellung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen; (im Hinblick auf den Programmplanungszeitraum 2021-2027) die Erwägung von Maßnahmen zur Finanzierung zusätzlicher, zusammen mit Nahrungsmittelhilfen bereitzustellender Formen der materiellen Unterstützung und die überwiegende Verwendung des Geldes aus dem Fonds für Sozialschutz zur Finanzierung von Projekten zur Renovierung und Modernisierung öffentlicher Kantinen.
Finnland
Im November 2020 fand eine jährliche Bewertungssitzung mit der Kommission in digitaler Form statt. Auch die jährliche gemeinsame Sitzung der Partnerorganisationen und der Verwaltungsbehörde fand im Januar digital statt. Im Rahmen der Jahressitzung fand eine Bestandsaufnahme aktueller Themen statt und es wurden Rückmeldungen zur Lieferung und Verteilung von Produkten gegeben. Ein Ziel der Sitzung bestand zudem darin, in Bezug auf das Ausfüllen der Formulare und die Leitung von Ausgabestellen Orientierungshilfen zu geben und Ratschläge zu erteilen. Ferner wurden Vorabinformation zur Programmdurchführung im Jahr 2021 und zum Sachstand der Vorbereitung des ESF+ geprüft.
Slowenien
Die Halbzeitbewertung des 2019 durchgeführten operationellen Programms IMO ergab, dass das Programm sehr kosteneffizient durchgeführt wird. Es besteht Raum für Verbesserungen im Beschaffungsverfahren für Nahrungsmittel, insbesondere hinsichtlich der Erzielung günstigerer Preise für die Produkte. Es wurde vorgeschlagen, die Systeme zu standardisieren oder zwischen Partnerorganisationen und dem Zentrum für Sozialarbeit Datenbankverknüpfungen einzurichten. Ferner wurde vorgeschlagen, zur Entlastung der Partnerorganisationen die Liste der Endempfänger von einer kompetenten Organisation erstellen zu lassen. Es bestand weder aufseiten der Verwaltungsbehörde (dem Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales – MDDSZ) noch aufseiten der Partnerorganisationen erheblicher Verwaltungsaufwand und eine Optimierung konnte nur durch die Einrichtung eines Pools von Begünstigten erreicht werden.
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1.SCHLUSSFOLGERUNGEN
Im Jahr 2020 wurden die FEAD-Maßnahmen durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt. Die Gesundheitskrise verschlechterte die Bedingungen für bestehende benachteiligte Personen, die Unterstützung durch den FEAD erhielten, während sich neu hinzukommende Menschen um Nahrungsmittelhilfe bemühten und somit eine Steigerung der allgemeinen Nachfrage nach Nahrungsmittelhilfen und materieller Unterstützung auslösten. Auch die vor Ort Unterstützung leistenden Partnerorganisationen waren von Kapazitätsproblemen und logistischen Herausforderungen betroffen, die auf Probleme wie Personalmangel, Störungen bei der Verteilung von Lebensmitteln oder anderem Material sowie gesundheitspolitischen Beschränkungen wie Lockdowns und neue Hygieneanforderungen zurückzuführen waren.
Der FEAD hat sich jedoch als anpassungsfähig erwiesen, wodurch er auch neu auftretendem Bedarf gerecht wurde. In regulatorischer Hinsicht wurde die FEAD-Verordnung in den letzten beiden Jahren dreimal geändert.
1.Im Rahmen der CRII+-Initiative ermöglichten die Änderungen die Nutzung indirekter Umsetzungsverfahren wie beispielsweise Gutscheine oder Karten (zur Senkung des Verunreinigungsrisikos) sowie den Kauf von persönlicher Schutzausrüstung für Organisationen, die im Rahmen des FEAD Unterstützen leisten. Darüber hinaus wurde die Liquidität in den Mitgliedstaaten gestärkt, was für ein Wirtschaftsjahr einen Kofinanzierungssatz von 100 % ermöglicht.
2.Im Rahmen der Initiative REACT-EU erlaubten die Änderungen es den Mitgliedstaaten, für Aufstockungen bestehender Unterstützungsleistungen wie Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Basisunterstützung oder Maßnahmen zur sozialen Inklusion dem FEAD zusätzliche Mittel zuzuweisen. Die Kenntnis der Zielgruppen und die Öffentlichkeitsarbeit der Partnerorganisationen erwiesen sich neben deren solider Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden darüber hinaus als wesentlich bei der Bewältigung der mit der Pandemie verbundenen Herausforderungen und der Nutzung der neuen Flexibilitäten.
3.Als Bestandteil der CARE-Initiative (Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa) ermöglichten die Änderungen den Mitgliedstaaten und Regionen größere Flexibilität beim Einsatz des FEAD für Soforthilfe für Menschen, die nach der Invasion durch die Russische Föderation aus der Ukraine flohen.
Die gesamten förderfähigen öffentlichen Ausgaben im Rahmen des FEAD-Programms stiegen von 608 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 643 Mio. EUR im Jahr 2020. Ende 2020 beliefen sich die Gesamtbeträge der gebundenen Mittel (für 2014 bis 2020) auf fast 3,9 Mrd. EUR bzw. auf 85 % der gesamten für die Programme zur Verfügung stehenden Mittel (Unionsmittel und nationale Kofinanzierung). Im Jahr 2020 wurde Begünstigten ein Betrag in Höhe von ca. 552,2 Mio. EUR ausgezahlt; dies stellt gegenüber früheren Jahren einen erheblichen Anstieg dar und ist auf die Wiederaufnahme der Maßnahmen in Rumänien und die gestiegene Nachfrage während der Pandemie zurückzuführen. Die finanzielle Durchführung des FEAD befindet sich also scheinbar auf einem guten Weg.
Im Jahr 2020 wurde in 27 Mitgliedstaaten eine wirkungsvolle Unterstützung aus dem FEAD geleistet, wobei gute Fortschritte bei der Erreichung seiner Ziele erreicht wurden. Die meisten Mitgliedstaaten (23 von 27) stellten Nahrungsmittel und/oder materielle Basisunterstützung bereit, während vier Mitgliedstaaten Programme zur sozialen Inklusion fortsetzten. Fast 15 Millionen Menschen wurden mit Nahrungsmittelhilfen unterstützt, etwa 1,96 Millionen Menschen erhielten materielle Unterstützung und 30 000 Menschen wurden durch Maßnahmen zur sozialen Inklusion gefördert. Das Profil der Zielgruppen blieb – von geringfügigen Veränderungen abgesehen – im Großen und Ganzen stabil. Etwa 47 % der Endempfänger waren Frauen, 28 % Kinder, etwa 10 % Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft oder Angehörige von Minderheiten, 10 % Menschen im Alter von über 65 Jahren, 6 % Obdachlose und 6 % Menschen mit Behinderung. Sämtliche Mitgliedstaaten, die OP I-Programme durchführten, stellten auch flankierende Maßnahmen bereit, die an die Gesundheitskrise angepasst werden mussten. Aus den jährlichen Durchführungsberichten der einzelnen Staaten ging auch hervor, dass die allgemeinen Grundsätze insgesamt eingehalten werden.
Der FEAD 2014–2020 nähert sich dem Ende und im Programmplanungszeitraum 2021-2027 wird der FEAD ein wesentlicher Bestandteil des ESF+ sein, sodass die Aufmerksamkeit, die der Bekämpfung der schlimmsten Formen der Armut zukommt, weiter in die allgemeineren Strategien und Finanzierungspläne für soziale Inklusion eingebunden wird. Das ESF+-Programm wird von grundlegender Bedeutung für die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Erholung nach der Pandemie und die Förderung eines gerechten Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und in Kombination mit dem Fonds für einen gerechten Übergang sein. Es wird auch einen großen Beitrag zu den Ergebnissen im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte leisten.