Brüssel, den 24.3.2022

COM(2022) 139 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Fahrplan der Europäischen Kommission für eine verbesserte europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung und Fortschrittsbericht 2021


Das vorliegende Dokument ist die Antwort der Kommission auf die am 14. Juni 2021 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung. Darin hat der Rat die Kommission ersucht, einen Fahrplan für die Umsetzung der in den Schlussfolgerungen enthaltenen Ziele und Empfehlungen vorzulegen und jährlich über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten. Ziel dieses Fahrplans für eine verbesserte Finanzarchitektur ist es, durch folgende Maßnahmen die Wirkung, Effizienz und Sichtbarkeit der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung zu erhöhen:

-Bekräftigung einer starken politischen Steuerung durch die EU

-Förderung einer verstärkten Koordinierung

-Errichtung einer inklusiveren Finanzarchitektur

-Erhöhung der Sichtbarkeit und des Einflusses der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Konzepts „Team Europa“

Der Schwerpunkt des Fahrplans liegt auf den Maßnahmen, für die die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen und Sicherheitspolitik/Vizepräsidenten der Kommission zuständig ist. Darüber hinaus wird in diesem Bericht der Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen zum Ende des Jahres 2021 geschildert.

1.DIE NOTWENDIGKEIT DER VERBESSERUNG DER EUROPÄISCHEN FINANZARCHITEKTUR

2.Hintergrund

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind traditionell der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe; im Jahr 2020 belief sich ihr Anteil mit 66,8 Mrd. EUR auf rund 46 % der weltweiten Hilfe. 1 Die Hilfe der EU hat maßgeblich dazu beigetragen, Armut zu beseitigen, prekäre Situationen zu lindern, Ungleichheiten zu verringern und die Partnerländer dabei zu unterstützen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen.

Öffentliche Mittel reichen jedoch nicht aus, um den ständig wachsenden Erfordernissen für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung gerecht zu werden. Aus diesem Grund setzen die EU und ihre Mitgliedstaaten neben den eher traditionellen Hilfsprogrammen zunehmend auf öffentliche Entwicklungshilfe, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen, insbesondere durch die Mobilisierung von Privatkapital. Sie arbeiten daher zunehmend mit Finanzinstitutionen zusammen und nutzen verstärkt innovative Finanzierungsinstrumente, um mithilfe öffentlicher Mittel, etwa durch Mischfinanzierung oder Garantien, private Mittel zu mobilisieren.

Somit ist die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung im Laufe der Jahre immer komplexer geworden, was zum einen auf das Aufkommen dieser neuen Instrumente und zum anderen auf die wachsende Zahl der beteiligten Akteure zurückzuführen ist, zu denen unter anderem die Kommission, der Hohe Vertreter/Vizepräsident, die Mitgliedstaaten der EU und ihre nationalen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und -organisationen sowie die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zählen. Darüber hinaus arbeitet die Kommission intensiv mit einer Reihe verschiedener internationaler Finanzakteure zusammen. All diese Akteure arbeiten zwar auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung hin, sie weisen jedoch spezifische Prioritäten und Interventionsmodalitäten sowie unterschiedliche Stärken und komparative Vorteile auf, insbesondere was die geografischen, sektorbezogenen und finanziellen Fachkenntnisse anbelangt.

Durch die COVID-19-Pandemie ist es noch dringender geworden, sich den Herausforderungen im Bereich der Entwicklung zu stellen und somit die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung zu stärken. Durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie hat sich der Bedarf an Finanzierung erheblich vergrößert und haben sich dramatische Auswirkungen auf die Partnerländer der EU ergeben, wodurch jahrelange Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zunichtegemacht wurden. Für das Jahr 2020 wurde die jährliche Finanzierungslücke bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern auf 3,7 Billionen EUR geschätzt. 2 Um diese Finanzierungslücke zu schließen, sind mehr denn je massive Investitionen erforderlich. Sämtliche Finanzierungsquellen (öffentliche und private, inländische und internationale Mittel) müssen in Verbindung mit wirksamen politischen Reformen effizient eingesetzt werden, um einen besseren Wiederaufbau zu ermöglichen, bei dem niemand zurückgelassen wird. Eine nachhaltige Finanzwirtschaft wird daher von entscheidender Bedeutung sein, um internationales und inländisches Privatkapital zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen in die Infrastruktur zu mobilisieren.

Darüber hinaus benötigt die EU vor dem Hintergrund erheblicher weltweiter geopolitischer Herausforderungen und der zunehmend wichtigen Rolle neuer Geber einen neuen Ansatz, um für ihr wertebasiertes, auf den Menschen ausgerichtetes Entwicklungsmodell zu werben und ihre politischen, wirtschaftlichen sowie sicherheitsbezogenen Interessen auf der ganzen Welt zu fördern und zu schützen.

Angesichts dieser globalen Herausforderungen im Bereich der Entwicklung muss die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung noch wirksamer, effizienter, kohärenter und wirkungsvoller werden. Eine verstärkte Koordinierung im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ ist wichtiger denn je, um ein fragmentiertes Vorgehen zu vermeiden und für bessere Synergien sowie mehr Effizienz zu sorgen. Hierzu gilt es auch, die langjährigen Erfahrungen der verschiedenen Akteure besser zu nutzen und finanzielle Mittel nach Möglichkeit zu bündeln, um eine größere Wirkung zu erzielen und mehr private Investitionen zu mobilisieren.

Außerdem ist eine verbesserte europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung mit einer verstärkten politischen Steuerung von entscheidender Bedeutung, um die Rolle der EU als globaler Akteur zu stärken. Zudem kann sie eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung der geopolitischen Ambitionen der EU spielen, insbesondere bei der weltweiten Förderung ihrer strategischen Interessen und Werte. Die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung sollte dazu beitragen, dass Hilfsleistungen, Investitionen im Bereich Entwicklung, geplante Reformen und Diplomatie einander besser ergänzen. Nur so kann durch die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung erreicht werden, dass die vorhandenen Ressourcen der öffentlichen Entwicklungshilfe möglichst umfassend genutzt und finanzielle Mittel schneller in die Gebiete mit dem größten Bedarf gelangen, dass die Entwicklungswirkung gesteigert und die Bemühungen der gesamten EU und ihrer Mitgliedstaaten um die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sichtbarer werden. 

Im vorliegenden Dokument wird eine Reihe von Maßnahmen skizziert, die die Kommission zur Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung zu ergreifen beabsichtigt. Zudem wird aufgezeigt, welche wichtigen Schritte in dieser Hinsicht bereits unternommen wurden. In diesem Zusammenhang spiegeln insbesondere die im Dezember 2021 auf den Weg gebrachte Strategie „Global Gateway“ 3 und das damit verbundene Global-Gateway-Investitionspaket Afrika-Europa 4 das neue Umfeld wider und lassen erkennen, wie sich das außenpolitische Handeln der EU in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird. Die auf einem werteorientierten Ansatz beruhende Strategie „Global Gateway“ ist ein Plan für umfangreiche Investitionen in die Infrastrukturentwicklung auf der ganzen Welt, der darauf abzielt, durch nachhaltige und hochwertige Projekte digitale Netze sowie Verkehrs- und Energienetze zu stärken. Die Strategie bietet Sicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Investoren und Unternehmen sowie umfassende Transparenz und hohe Standards, sodass den Menschen dauerhafte soziale und wirtschaftliche Vorteile entstehen.

Weitere wichtige Meilensteine, die maßgeblich zur Verbesserung der derzeitigen Finanzarchitektur beitragen werden, sind das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt 5 (im Folgenden „NDICI/Europa in der Welt“) (mit einem Gesamtbudget von 79 Mrd. EUR) und das Instrument für Heranführungshilfe (im Folgenden „IPA III“) 6 (mit einem Gesamtbudget von 14 Mrd. EUR), die im Jahr 2021 angenommen wurden. Diese beiden Instrumente werden zu wesentlichen Verbesserungen mit Blick auf eine Vereinfachung und die politische Steuerung seitens der EU führen. Zudem bieten sie Anreize für eine bessere strategische und geopolitische Koordinierung zwischen den europäischen Akteuren und erleichtern die Mobilisierung von Kapital aus dem Privatsektor, um eine transformative Wirkung vor Ort zu erzielen.

Schließlich hat die Kommission angesichts der enormen Finanzierungslücke bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unlängst eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht, um eine hochrangige Expertengruppe einzurichten, die ihr Empfehlungen dazu geben soll, wie privates Kapital schneller in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen gelangen kann.

3.Erneute Diskussionen über Wege zur Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung

Seit mehr als einem Jahrzehnt wird auf verschiedenen Ebenen und unter Beteiligung unterschiedlicher Interessenträger darüber diskutiert, wie die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung verbessert werden kann. 7 Im Jahr 2018 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer effizienteren Finanzarchitektur für Investitionen außerhalb der Europäischen Union“ 8 , in der eine Reihe von Defiziten in den bestehenden Strukturen aufgezeigt und erste Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzarchitektur skizziert wurden.

Im Anschluss an den Bericht der hochrangigen Gruppe von Weisen aus dem Jahr 2019 9 und die Machbarkeitsstudie über die Optionen zur Stärkung der künftigen europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung aus dem Jahr 2021 10 wurde in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2021 11 betont, wie wichtig es ist, die derzeitige institutionelle Struktur der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung zu stärken und zu verbessern (Status quo+), und hervorgehoben, „dass die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung im Einklang mit dem Grundsatz ‚Vorrang für die Politik‘ und den strategischen Interessen und Werten der EU … wirksamer, effizienter, entwicklungsorientierter, kohärenter und sichtbarer gemacht werden muss“. Des Weiteren kam der Rat überein, dass die Finanzarchitektur der EU „auf einer offenen, kooperativen und inklusiven Architektur basieren sollte, in der mit allen europäischen Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen zusammengearbeitet wird, aufbauend auf ihren jeweiligen nationalen, sektorbezogenen oder finanziellen Fachkenntnissen, Nutzen und Mitteln“.

Der Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen, dass es erforderlich ist, „nachhaltige Finanzierungen durch den Privatsektor zu mobilisieren“. Obwohl der Privatsektor in Investitionsstrategien im Bereich Entwicklung traditionell keine zentrale Rolle gespielt hat, herrscht zunehmend Konsens darüber, dass sein Beitrag (als Ergänzung zu den begrenzten Mitteln des öffentlichen Sektors) für die Finanzierung der Entwicklung und die Förderung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in den Partnerländern von entscheidender Bedeutung ist.

Der Rat hat die EIB und die EBWE aufgefordert, „die systematische Vertiefung ihrer Koordinierung sowohl auf strategischer als auch auf fachlicher Ebene […] fortzusetzen“, „sich mit anderen internationalen Finanzinstitutionen, die in ihren Einsatzländern aktiv sind, abzustimmen“ und „ihre komparativen Vorteile in der Entwicklungsfinanzierung zu stärken, eine Fragmentierung zu vermeiden und ihre Entwicklungswirkung zu maximieren“. Generell fordert der Rat alle europäischen Akteure im Bereich Entwicklung auf, ihre Zusammenarbeit zu verstärken. 

Die Kommission forderte der Rat auf, einen Fahrplan zur Verbesserung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung vorzulegen. In folgenden Bereichen sind nach Ansicht des Rates Verbesserungen möglich: Koordinierung und politische Steuerung durch die Kommission bei der Umsetzung der EU-Entwicklungspolitik sowie Schaffung von mehr Anreizen für Kofinanzierung und Risikoteilung; Stärkung der Rolle des Strategieausschusses des EFSD+; Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln; Stärkung der Inklusivität; Unterstützung kleinerer Akteure bei ihrer Säulenbewertung; Unterstützung der Schaffung von Projektpipelines durch technische Hilfe; Stärkung des Konzepts „Team Europa“ zur Verbesserung der Sichtbarkeit des gemeinsamen Engagements.

4.Initiativen von Partnerinstitutionen zur Verstärkung ihrer Zusammenarbeit

Die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung umfasst eine Vielzahl von Akteuren (siehe Anhang für eine ungefähre Bestandsaufnahme).

Auf der Grundlage der erwähnten Diskussionen und aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen haben sich die europäischen Entwicklungsakteure bemüht, ihre Zusammenarbeit durch verschiedene Initiativen zu verstärken. Die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Entwicklungsbanken und -organisationen sowie europäische und internationale Finanzinstitutionen haben sich entsprechend ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich sowie ihren strategischen Prioritäten, Interessen und Erfordernissen in verschiedenen Netzen zusammengeschlossen.

So gibt es mehrere Initiativen, in denen verschiedene Interessenträger je nach Art und Tätigkeitsbereich in unterschiedlichem Maße zusammenarbeiten:

·Verband der Europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (EDFI Association) 12  (1992): ein Zusammenschluss von Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (dem auch einige Mitglieder von außerhalb der EU angehören), deren Aufgabe die Unterstützung des Privatsektors ist. In diesem Rahmen wurde eine Verwaltungsgesellschaft (EDFI Management Company) gegründet.

·Verstärkte Partnerschaft (Enhanced Partnership) 13  (2016): eine Partnerschaft zwischen Kommission, drei staatlichen Entwicklungsbanken und einer Entwicklungsagentur (die alle einer Säulenbewertung unterzogen wurden).

·Praktiker-Netzwerk (Practitioners' Network) 14  (2007): ein Netzwerk, dem hauptsächlich europäische Organisationen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (sowie einige Mitglieder von außerhalb der EU) angehören, die einer Säulenbewertung unterzogen wurden und deren Schwerpunkt auf dem Aufbau von Kapazitäten und technischer Hilfe liegt.

Parallel dazu gilt die gemeinsam mit der Kommission geschlossene Vereinbarung (Memorandum of Understanding) 15 zwischen der EIB und der EBWE von 2012, in deren Rahmen regelmäßig Koordinierungssitzungen zwischen diesen Banken stattfinden. Diese Vereinbarung hat auch den Weg für die „Rahmenvereinbarung über Projektzusammenarbeit“ geebnet, welche die beiden Banken im Oktober 2021 geschlossen haben (siehe unten). 

Die folgende Abbildung 16 enthält eine ungefähre und nicht erschöpfende visuelle Darstellung der bestehenden Kooperationsinitiativen der Mitgliedstaaten und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen:

 

Weitere Initiativen sind beispielsweise die Gegenseitigkeitsinitiative der EIB, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Agence Française de Développement (AFD) 17 oder der Rahmen von EIB und EBWE für Vergabeverfahren. Zudem wurden zahlreiche Kofinanzierungsinitiativen von Partnerinstitutionen ins Leben gerufen. 18 .

Europäische Finanzinstitutionen – Entwicklungen im Jahr 2021

Im November 2021 erstatteten die EIB und die EBWE dem Rat gemeinsam Bericht über die Maßnahmen, die im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung ergriffen wurden. 19  

Darüber hinaus haben sowohl die EIB als auch die EBWE unlängst eine strategische Ausrichtung in Erwägung gezogen, die Auswirkungen auf die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung haben könnte:

·Die EBWE erwägt eine begrenzte und allmähliche Ausweitung ihrer Tätigkeit auf ausgewählte Länder, über die auf der Jahrestagung ihres Gouverneursrats im Mai 2022 entschieden werden soll.

·Was die EIB betrifft, so hat ihr Verwaltungsrat die Einrichtung eines globalen Geschäftsbereich („EIB Global“) für alle Finanzierungen außerhalb der EU genehmigt, der im Januar 2022 eröffnet wurde.

Verschiedene Finanzinstitutionen haben sich in letzter Zeit um eine verstärkte Koordinierung und gemeinsame Aktivitäten bemüht. Aktuelle Beispiele:

·Die EBWE und der Verband der Europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen haben eine Vereinbarung (Februar 2021) unterzeichnet, um die Zusammenarbeit zwischen europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, deren Schwerpunkt vor allem auf dem Privatsektor liegt, insbesondere durch Wissensaustausch und Kofinanzierung zu intensivieren.

·Die Mitglieder der verstärkten Partnerschaft (Enhanced Partnership) haben eine Kofinanzierungsinitiative mit dem Titel „Team Europe Finance Platform“ (Mai 2021) ins Leben gerufen, um – insbesondere durch gemeinsame Verfahren und die Einrichtung gemeinsamer Projekte – für eine effizientere Zusammenarbeit zu sorgen. Im Rahmen dieser Plattform werden AECID, AFD, CDP und KfW im Jahr 2022 einen Kofinanzierungsrahmen einführen.

·Die EBWE und die EIB haben ein „Rahmenabkommen über Projektzusammenarbeit“ (Oktober 2021) geschlossen, das den Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit bei gemeinsamen Finanzierungsprojekten und -plattformen außerhalb der Europäischen Union bildet. Dieser Rahmen soll für alle Arten von Fremdfinanzierungsstrukturen im privaten oder öffentlichen Sektor gelten.

5.Frühere Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung

Auf der Grundlage der erwähnten Diskussionen und aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen hat die Kommission im Laufe der Jahre erhebliche Verbesserungen an der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung vorgenommen. Ein wichtiger Schritt nach vorn war die Einführung der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer 20 und des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) 21 in den Jahren 2016 und 2017, die auf fest etablierten Mischfinanzierungsfazilitäten der EU 22 aufbauen und eine neue EU-Haushaltsgarantie für Investitionen in afrikanischen Ländern und in der Nachbarschaft der EU bieten, wobei die Sachkenntnis einschlägiger öffentlicher und privater Akteure genutzt wird, um auf der Grundlage von drei einander ergänzenden Säulen die Einbeziehung privater Investitionen zu fördern. Ein weiteres gutes Beispiel für einen intensiveren Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit ist der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan, in den neben der Kommission, den Mitgliedstaaten sowie europäischen und internationalen Finanzinstitutionen auch die Empfängerländer eingebunden sind.

Besonders zu erwähnen ist die EU-Plattform für die Mischfinanzierung in der externen Zusammenarbeit (EUBEC) 23 , die die Kommission im Jahr 2012 ins Leben gerufen hat, um die Funktionsweise der Mechanismen zur Kombination von Finanzhilfen und Darlehen für das außenpolitische Handeln der EU zu optimieren.

Darüber hinaus hat die Kommission regelmäßige strategische Dialoge auf hoher Ebene mit europäischen und internationalen Finanzinstitutionen (z. B. EIB, EBWE, Weltbankgruppe, Internationaler Währungsfonds, Asiatische Entwicklungsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank) eingerichtet, um gemeinsame politische und strategische Ziele zu erörtern.

Im Jahr 2015 startete die Kommission die Initiative zur verstärkten Koordinierung und Zusammenarbeit mit der EIB, der EBWE, der Weltbankgruppe und dem Internationalen Währungsfonds, um die Hebelwirkung und die Abstimmung politischer Maßnahmen zu verstärken. In diesem Rahmen finden gemeinsame Missionen in bestimmte Nachbarschafts- und Erweiterungsländer sowie gemeinsame Arbeiten in Schlüsselbereichen wie Energieeffizienz und Klimainvestitionen statt.

Eine weitere wichtige Neuerung gab es im Jahr 2020, als die COVID-19-Pandemie das außenpolitische Handeln der EU auf die Probe stellte. Das Ausmaß der Krise erforderte eine Bündelung der Anstrengungen, Ressourcen und Fachkenntnisse aller europäischen Akteure. Die EU legte das Konzept „Team Europa“ 24 vor, das es ermöglichte, den EU-Partnerländern gemeinsam umfangreiche Unterstützung zu gewähren, indem humanitäre Hilfe geleistet, ihre Gesundheits-, Wasser- und Abwassersysteme unterstützt und die sozioökonomischen Folgen abgefedert wurden. Die Reaktion der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf die COVID-19-Krise im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ 25 hat gezeigt, in welcher Größenordnung und mit welcher Sichtbarkeit Ergebnisse durch Zusammenarbeit erreicht werden können. Diese starke Zusammenarbeit sollte eine Quelle der Inspiration für eine verstärkte Koordinierung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten bei ihrer gemeinsamen Arbeit mit den EU-Partnerländern darstellen.

6.FAHRPLAN FÜR EINE VERBESSERTE EUROPÄISCHE FINANZARCHITEKTUR ZUR FÖRDERUNG DER ENTWICKLUNG

7.Ziele

Das Ziel des Fahrplans der Kommission besteht darin, die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung auf der Grundlage des Konzepts „Team Europa“ zu stärken. Die Kommission will eine wirksamere, effizientere, besser koordinierte, stärker politisch ausgerichtete, inklusivere und sichtbarere europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung schaffen. Eine derart gestärkte Finanzarchitektur ist erforderlich, um den Wandel begünstigende Initiativen zu entwickeln, öffentliche Investitionen in den Partnerländern anzukurbeln, den für die Anziehung privater Investoren notwendigen Katalysator- und Demonstrationseffekt dieser Investitionen zu gewährleisten und einen florierenden Privatsektor zu fördern – Elemente, die für die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze und nachhaltigen Wachstums von zentraler Bedeutung sind.

Der Fahrplan beruht auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie auf den Empfehlungen des Berichts der Gruppe der Weisen, dem diesbezüglichen Kommissionsbericht 26 und den verschiedenen Non-Papers oder Positionspapieren, die von Finanzinstitutionen vorgelegt wurden. Darüber hinaus knüpft er an die anerkannten Erfolge des Konzepts „Team Europa“ sowie die Koordinierungsbemühungen von EU-Finanzinstitutionen an.

Zudem wird die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung in einem umfassenderen internationalen Kontext betrachtet, in dem Koordinierung und Komplementarität mit internationalen Interessenträgern zur Verbesserung der internationalen Finanzarchitektur beitragen können.

Mit den vorgeschlagenen Verbesserungen sollen folgende vier Ziele erreicht werden:

Bekräftigung einer starken politischen Steuerung durch die EU

Eine wirksamere europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung erfordert eine noch stärkere politische Steuerung durch die EU. Die Kohärenz der Aktivitäten der Finanzinstitutionen mit den außenpolitischen Zielen der EU muss verstärkt werden, um die Entwicklungswirkung der Tätigkeiten der EU in Drittländern zu maximieren und sie mit den strategischen Interessen der EU in Einklang zu bringen.

Förderung einer verstärkten Koordinierung

Die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung sollte auf einer verstärkten Koordinierung beruhen, die sich auf die Vielfalt aller Akteure stützt, um für ein geschlossenes Auftreten zu sorgen und im Sinne einer größeren Effizienz und einer transformativen Entwicklungswirkung die Kohärenz der Maßnahmen der EU in den Partnerländern zu verbessern und gleichzeitig private Investoren zu gewinnen.

Errichtung einer inklusiveren Finanzarchitektur

Die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung sollte inklusiv sein und allen interessierten Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, auch kleineren und mittleren Partnern, offenstehen.

Erhöhung der Sichtbarkeit und des Einflusses der Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Konzepts „Team Europa“

Um die Sichtbarkeit der Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten in der ganzen Welt zu erhöhen, muss der Markenkern der EU gestärkt werden, unter anderem durch das Konzept „Team Europa“ und die Förderung der Entwicklung der neuen Marke „Global Gateway“. Dies ist notwendig, damit die Rolle der EU entsprechend dem Umfang ihrer Unterstützung wahrgenommen wird. Die beträchtliche Beteiligung der EU an internationalen Finanzinstitutionen erfordert eine kohärentere und konsistentere „Stimme der EU“, damit sie ihre strategischen Interessen effizienter vertreten kann.

8.Maßnahmen

Zur Unterstützung dieser Ziele werden im Fahrplan die konkreten Maßnahmen aufgeführt, die die Kommission zur Verwirklichung dieser vier Ziele vorschlägt. Diese unterteilen sich in spezifische Maßnahmen, die sich aus dem kürzlich angenommenen Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und anderen strategischen Dokumenten ergeben, sowie zusätzliche Maßnahmen, mit denen Verbesserungen in Bezug auf die politische Steuerung, Koordinierung, Inklusivität und Sichtbarkeit unterstützt werden sollen.

2.2.1    Das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und andere strategische Dokumente

Klarere politische Richtungsvorgaben und Orientierungshilfen

Wie bereits erwähnt, sind bessere politische Richtungsvorgaben und Orientierungshilfen von wesentlicher Bedeutung, um die Wirkung des auswärtigen Handelns der EU zu maximieren und einen deutlichen Beitrag zu den allgemeinen politischen Zielen und Vorgaben zu leisten. In der Verordnung über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und der Verordnung über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) sind die Prioritäten, die die EU unterstützen will, sowie die konkreten Ausgabenziele für bestimmte Bereiche wie Klima, Migration und Vertreibung oder menschliche Entwicklung dargelegt. Die Mitteilung zur Strategie „Global Gateway“ 27 enthält zusätzliche Orientierungshilfen dazu, wie die drängenden globalen Herausforderungen bewältigt werden können – vom Klimawandel und Umweltschutz über die Stärkung der Digitalisierung, Verbesserung der Gesundheitssicherheit und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU bis hin zur Sicherung globaler Lieferketten. Im Rahmen des Global-Gateway-Investitionspakets Afrika-Europa 28 , das auf dem EU-AU-Gipfel im Februar 2022 auf den Weg gebracht wurde, wurden weitere konkrete Prioritäten für das Engagement in Afrika festgelegt, um eine starke, inklusive, grüne und digitale Erholung und Transformation zu unterstützen. Und schließlich bildet die EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum von September 2021 die Grundlage für Investitionen in der asiatisch-pazifischen Region. Was die Nachbarschaft betrifft, so sollen die neuen Zielvorgaben für die Östliche Partnerschaft und die Gemeinsame Mitteilung über eine erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft sowie die beiden dazugehörigen wirtschaftlichen Investitionspläne die langfristige Erholung dieser Regionen und ihre wirtschaftliche Konvergenz mit der EU vorantreiben.

Sowohl im Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ als auch im IPA III ist der Grundsatz „Policy first“ verankert. Nach diesem Grundsatz müssen alle Maßnahmen der EU im Außenbereich – einschließlich derer, die durch EU-Haushaltsgarantien gedeckt sind – die politischen Prioritäten unterstützen, die zwischen der EU und ihren Partnerländern gemeinsam vereinbart und in den einschlägigen Programmplanungsdokumenten festgelegt wurden. Diese Programmplanungsdokumente sowie die Investitionspläne geben eine klare politische Richtung für alle Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit der EU vor. Des Weiteren trägt die geografische Differenzierung der Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit ebenfalls zu einer höheren Entwicklungswirkung bei, da Unterstützungsmaßnahmen und Investitionstätigkeiten umgesetzt werden, die auf die begünstigten Länder und Regionen zugeschnitten sind, wodurch der strategische und kohärente Ansatz der Investitionsarchitektur gestärkt wird.

In Anwendung des Grundsatzes „Policy first“ im Zusammenhang mit dem EFSD+ führen die Kommission und der Hohe Vertreter/Vizepräsident gemeinsam den Vorsitz des Strategieausschusses des EFSD+, der die politische Richtung für die anstehenden Maßnahmen vorgibt. Mit dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ spielen der Strategieausschuss des EFSD+ und die regionalen Exekutivausschüsse eine wichtigere Rolle, da sie für die Steuerung sowohl der Mischfinanzierungen als auch der Haushaltsgarantien (einschließlich derer, die zuvor indirekt im Rahmen des Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern oder der Investitionsfazilität des Abkommens von Cotonou verwaltet wurden) zuständig sind. Darüber hinaus ist der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan weiterhin die führende Einrichtung zur Steuerung der Unterstützung und Investitionen in den westlichen Balkanstaaten, die im Rahmen eines offenen und inklusiven Konzepts „Team Europa“ (und darüber hinaus) und in voller Übereinstimmung mit dem Strategieausschuss des EFSD+ erfolgt.



Fahrplan:

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten:

-in den Programmplanungsdokumenten und den Wirtschafts- und Investitionsplänen eine klare politische Richtung vorgeben und sicherstellen, dass alle Investitionsmaßnahmen der EU im Rahmen der Instrumente „NDICI/Europa in der Welt“ und IPA III auf die in den Programmplanungsdokumenten festgelegten Prioritäten abgestimmt sind;

-alle Programmplanungsdokumente veröffentlichen, damit die politischen Prioritäten für alle Akteure der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung klar sind;

-sicherstellen, dass der Strategieausschuss des EFSD+ 29 die allgemeine Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz der im Rahmen des EFSD+ durchgeführten Vorhaben unterstützt;

-weiterhin Anreize schaffen, um bestimmte politische Prioritäten zu fördern und eine größere Wirkung zu erzielen, z. B. um sicherzustellen, dass Investitionen auf diejenigen Regionen, Länder (einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder und gegebenenfalls anderer vorrangiger Regionen/Länder), thematischen Prioritäten (z. B. Klima, Konnektivität usw.) oder Gruppen (z. B. Jugend, Frauen, Migranten usw.) ausgerichtet sind, die für die EU eine politische Priorität darstellen.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten:

-alle Mehrjahresrichtprogramme für über 130 Partnerländer und -regionen sowie die Wirtschafts- und Investitionspläne angenommen und online veröffentlicht; 30

-im November 2021 dem Strategieausschuss des EFSD+ strategische Leitlinien und Investitionsschwerpunkte (Investitionsfenster) – einschließlich der Team-Europa-Initiativen für die Nutzung der EFSD+-Garantien – vorgelegt, die den Finanzinstitutionen als Richtschnur bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Investitionsprogramme dienen werden. 

Team-Europa-Initiativen und Leitinitiativen sowie Partnerschaftsportal

Eine stärkere europäische Koordinierung, die für bessere Synergien und mehr Effizienz unerlässlich ist, wird durch eine gemeinsame Programmplanung und Durchführung gefördert. Die aktive Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen sollte zudem über die Verwendung von EU-Mitteln hinausgehen und systematisch erfolgen, und zwar auch wenn ihre eigenen Mittel verwendet werden. Die Programmplanung 31   auf Länder- und Regionalebene umfasst auch die Unterstützung von Team-Europa-Initiativen und Leitinitiativen (gemäß den wirtschaftlichen Investitionsplänen, der Strategie „Global Gateway“ und dem Investitionspaket Afrika-Europa), bei denen die Institutionen der EU, die Mitgliedstaaten und europäische Finanzinstitutionen zusammenarbeiten, um im Einklang mit dem Grundsatz „Policy first“ und den strategischen Zielen und Werten der EU einen systemischen Wandel zu erreichen. Bei den Team-Europa-Initiativen werden die Programmplanung und die finanziellen Beiträge der EU und der Mitgliedstaaten durch einen koordinierten und strategischen Ansatz vor Ort verbunden. Im Rahmen gemeinsam vereinbarter politischer Prioritäten in bestimmten Ländern und Weltregionen werden durch Team-Europa-Initiativen mit gebündelten Ressourcen aller Akteure koordinierte Maßnahmen mit transformativer Wirkung in den Partnerländern/-regionen gefördert. Da ein bedeutender Teil der mehrjährigen Haushaltsmittel für die Team-Europa-Initiativen bestimmt ist, sind sie ein fester Bestandteil der EU-Programmplanungsdokumente.

Gemäß diesem Ansatz werden für die Nachbarschaft und den westlichen Balkan in den Wirtschafts- und Investitionsplänen für die einzelnen Regionen, die nach intensiven Konsultationen mit den Partnerländern und Mitgliedstaaten entwickelt werden, die wichtigsten Ziele und Leitinitiativen festgelegt, um eine maximale Wirkung in der jeweiligen Region zu erzielen. Diese wurden vollständig in die bilateralen und regionalen Programmplanungsdokumente für die Nachbarschaft und in den Programmplanungsrahmen des IPA III integriert.

Im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ wurde der Grundsatz einer offenen und kooperativen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung festgelegt. Die Kommission wird auf die langjährige Erfahrung der förderfähigen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der Mitgliedstaaten zurückgreifen und sicherstellen, dass ihre umfassenden sektorspezifischen und geografischen Fachkenntnisse optimal genutzt werden.

Zusätzlich zu den Instrumenten zum Aufbau von Institutionen, die den Wissensaustausch zwischen nationalen Verwaltungen im Rahmen von Programmen wie TAIEX oder Twinning ermöglichen, wird sich Kommission weiter um die Bildung von Partnerschaften bemühen.

Fahrplan:

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten:

-Leitinitiativen und Team-Europa-Initiativen oder Vorschlägen, die auf dem Konzept „Team Europa“ beruhen (darunter z. B. Konsortien oder Investitionsplattformen), Vorrang einräumen;

-die Möglichkeit prüfen, im Rahmen des EFSD+ Anreize zur Förderung gemeinsamer Vorschläge zu schaffen, die von mehreren Finanzinstitutionen eingereicht werden, die ein gemeinsames Interesse an der Verwirklichung der festgelegten politischen Ziele haben, insbesondere auch von kleineren oder neuen Institutionen oder solchen, die keiner Säulenbewertung unterzogen wurden (sofern die federführende Institution einer Säulenbewertung unterzogen wurde);

-die Instrumente zum Aufbau von Institutionen im Rahmen der Programme TAIEX und Twinning stärken, um den Aufbau von Kapazitäten in zentralen Bereichen zu unterstützen, in denen Reformen und Anpassungen erforderlich sind;

-für mehr Transparenz in Bezug auf Team-Europa-Initiativen sorgen;

-im Jahr 2022 ein Partnerschaftsportal einrichten, um den Unterstützungsbedarf der Partnerländer besser mit den von den europäischen Akteuren angebotenen Unterstützungsleistungen in Einklang zu bringen.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat:

-gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, der EBWE und der EIB begonnen, zahlreiche Team-Europa-Initiativen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu entwickeln;

-gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Leitinitiativen ausgewählt, die im Rahmen von Global Gateway und des Investitionspakets Afrika-Europa vorgestellt werden sollen;

-mit den Mitgliedstaaten begonnen, einen gemeinsamen Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus für die Finanzbeiträge zu den Team-Europa-Initiativen und deren Ergebnisse zu entwickeln;

-einen Prototyp eines Partnerschaftsportals entwickelt, das wichtige Informationen über die Waren und Dienstleistungen enthält, die Anbieter aus der EU und den Mitgliedstaaten im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ bereitstellen. Das Portal wird im April 2022 in Betrieb genommen.

Maßnahmen für eine stärkere Mobilisierung privater Investitionen

Schon vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie reichten öffentliche Mittel bei Weitem nicht aus, um die enorme Finanzierungslücke bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu schließen, und wurde zunehmend auf die Entwicklungsfinanzierung zurückgegriffen, um die erforderlichen Mittel in Billionenhöhe zu mobilisieren. Angesichts der Krise, des steigenden Bedarfs und der immer knapper werdenden Ressourcen ist es dringender denn je, zusätzliche Mittel zu mobilisieren, um die Partnerländer dabei zu unterstützen, ihren Finanzbedarf zu decken und die Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen. Die EU muss dringend finanzielle Mittel des Privatsektors mobilisieren, um einen grünen, nachhaltigen und inklusiven Wiederaufbau zu finanzieren und für schnellere Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu sorgen. Eine bessere Nutzung der öffentlichen Entwicklungsfinanzierung ist unerlässlich, um die Mobilisierung privater Finanzmittel und der Kapitalmärkte und auf diesem Weg die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in Entwicklungsländern zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist eine nachhaltige Finanzwirtschaft von entscheidender Bedeutung, um internationales und inländisches Privatkapital zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen in den Partnerländern zu mobilisieren. Die finanzielle Säule des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ wurde gestärkt und bietet nun mehr Schlagkraft für Finanzierungsinstrumente – insbesondere über die Garantie für Außenmaßnahmen, die Investitionen von bis zu 53,4 Mrd. EUR abdecken wird, darunter 40 Mrd. EUR für EFSD+-Vorhaben für den Zeitraum 2021–2027, vor allem um die Mobilisierung von zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen zu unterstützen. Mit Global Gateway wird Europa maßgeblich seinen Teil dazu beitragen, die globale Investitionslücke zu verringern und für eine bessere Mobilisierung von Mitteln für die Finanzierung der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern zu sorgen, und zwar insbesondere dadurch, dass die mögliche Rolle anderer Interessenträger als der traditionellen Akteure im Bereich der Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung untersucht wird.

Fahrplan:

Die Kommission wird:

-versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten der Mischfinanzierung und der verbesserten Garantiemöglichkeiten des EFSD+ zusätzliche Investitionen zu mobilisieren und die Bemühungen um einen Ausbau von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzierungsinstrumenten in unseren Partnerländern zu unterstützen;

-mit Unterstützung einer hochrangigen Expertengruppe eine umfassende Strategie zur Unterstützung von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen entwickeln 32 , um dafür zu sorgen, dass inländisches und internationales Privatkapital schneller in nachhaltige Investitionen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen fließt;

-im Rahmen der Strategie „Global Gateway“ prüfen, ob eine Europäische Exportkreditfazilität eingerichtet werden kann, um die auf Ebene der Mitgliedstaaten bestehenden Exportkreditregelungen zu ergänzen und die Schlagkraft der EU in diesem Bereich insgesamt noch zu erhöhen.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat:

-die Grundlagen für die bevorstehende Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen im Rahmen der neuen EFSD+-Garantie geschaffen, durch die innovative, transformative und wirkungsvolle Vorschläge ermittelt werden sollen, die dazu beitragen werden, zusätzliche Mittel für die Partnerländer zu mobilisieren; 

-die Verhandlungen über die Garantievereinbarungen für das spezielle Investitionsfenster der EIB für Darlehen an staatliche Darlehensnehmer und nichtgewerbliche Darlehensnehmer unterhalb der staatlichen Ebene sowie für die beiden speziellen Investitionsfenster für Darlehen an gewerbliche Darlehensnehmer unterhalb der staatlichen Ebene und an den Privatsektor aufgenommen;

-dem Strategieausschuss des EFSD+ die Einrichtung eines speziellen EFSD+-Fensters für nachhaltige Finanzierungen vorgeschlagen, über das nachhaltigkeitsbezogene Finanzierungsinstrumente – insbesondere grüne Anleihen – unterstützt werden sollen, um in großem Umfang Privatkapital zu mobilisieren und gleichzeitig eine Entwicklungswirkung zu erzielen;

-begonnen, eine Bestandsaufnahme der EU-Finanzierungsinstrumente zu erstellen, um eine bessere Koordinierung der EU-Instrumente, einschließlich möglicher Verbindungen zu EU-Exportkrediten, zu fördern;

-begonnen zu prüfen, ob eine Europäische Exportkreditfazilität eingerichtet werden kann, um die auf Ebene der Mitgliedstaaten bestehenden Exportkreditregelungen zu ergänzen und die Schlagkraft der EU in diesem Bereich insgesamt zu erhöhen und damit dazu beizutragen, dass EU-Unternehmen auf Drittlandsmärkten fairere Wettbewerbsbedingungen erhalten und somit leichter an Infrastrukturprojekten teilnehmen können.

Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahren für wirksamere Ergebnisse

Durch das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ wurde der EU-Rechtsrahmen für das auswärtige Handeln erheblich gestrafft; dieser Rechtsrahmen wird für die Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sein. Mit der Verordnung werden mehrere Finanzierungsinstrumente und -modalitäten (die im vorangegangenen Programmplanungszeitraum Gegenstand unterschiedlicher Verwaltungsmechanismen und Rechtsgrundlagen waren 33 ) unter einem einzigen Rechtsrahmen und Verwaltungsmechanismus zusammengefasst. Die frühere Struktur hatte zu einer Zersplitterung der Maßnahmen im Außenbereich geführt, die es schwierig machte, Synergien zu schaffen und für Kohärenz zwischen den Finanzierungsinstrumenten zu sorgen. Der neue Rahmen erleichtert die Durchführung der Investitionsförderung, indem er kohärente Vorschriften, Verfahren und Verwaltungsstrukturen vorsieht und gleiche Wettbewerbsbedingungen für bilaterale und multilaterale Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen schafft. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an mehreren neuen Initiativen, die es Partnerinstitutionen erleichtern sollen, Fördermittel im Rahmen des EFSD+ zu beantragen; hierdurch werden die Ziele der Inklusivität unterstützt.

Darüber hinaus wurde durch die Verordnung über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ über die von der Kommission organisierte und geleitete Gruppe für fachliche Bewertung im Bereich Garantien plus (GTAG+), die Sachverständigen aus Partnerinstitutionen und interessierten Mitgliedstaaten offensteht, ein unabhängiges, unparteiisches, inklusives und transparentes Risikomanagementsystem eingerichtet. Die Risikobewertungs- und Vergütungsmethoden sind bei allen Investitionsfenstern einheitlich anzuwenden. Die GTAG+ wird aufseiten der Finanzinstitutionen ein gemeinsames Verständnis der Methodik und der zugrunde liegenden Annahmen der Risikobewertung fördern und so die Transparenz und letztlich die Effizienz des Risikomanagementprozesses insgesamt verbessern. 

Schließlich umfassen das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und das IPA III Bestimmungen für eine verstärkte Überwachung und Berichterstattung. Eine auf Nachweisen und Evaluierungen basierende Ergebnisüberwachung kann auf nationaler, regionaler und globaler Ebene ebenfalls die Kommunikation und Sichtbarkeit entsprechend den in den Strategieplänen ermittelten Prioritäten fördern.

Fahrplan:

Die Kommission wird:

-einen neuen Regelungsrahmen mit kohärenten und vereinfachten Vorschriften und Verfahren schaffen, um die Förderung von Investitionen zu erleichtern;

-eine verbesserte Risikomanagementkapazität (die Gruppe für fachliche Bewertung im Bereich Garantien plus – GTAG+) einrichten, die auf Systemen und Methoden basiert, die für die Partnerfinanzinstitutionen offen und transparent sind;

-in Übereinstimmung mit ihrem Leistungsüberwachungssystem des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ (das Teil des umfassenderen Überwachungs- und Evaluierungsrahmens dieses Instruments ist) und dem Leistungsrahmen des IPA III die Meilensteine und Ergebnisse ihrer Investitionen überwachen.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat:

-im Juni die Verordnung über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ angenommen, durch die die Vorschriften vereinfacht werden und somit die Umsetzung der Investitionsförderung im Rahmen der EFSD+-Garantie erleichtert wird;

-geeignete Strukturen für das Risikomanagement geschaffen, die folgende Elemente umfassen:

oein neues Referat für Risikomanagement, das als GTAG+ fungiert und die Gesamtverantwortung für ein solides und unabhängiges Risikomanagement des EFSD+ trägt;

oeine innerhalb der GTAG+ angesiedelte unabhängige und inklusive Sachverständigengruppe für Garantien (Guarantee Expert Group – GrEG), an der sich Risikoexperten aus Finanzinstitutionen und interessierten Mitgliedstaaten beteiligen können und die für die Bewertung und Überwachung des Risikoprofils der einzelnen Garantieprogramme zuständig ist;

-ein System zur Leistungsüberwachung im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ auf den Weg gebracht. 34  

Wenngleich das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ den Kern der Verbesserungen der derzeitigen Finanzarchitektur bildet, wird die Kommission noch weitere Maßnahmen durchführen, um eine größere Wirkung zu erzielen und die politische Steuerung, Koordinierung, Inklusivität und Sichtbarkeit zu verbessern.

2.2.2    Maßnahmen zur Bekräftigung einer starken politischen Steuerung durch die EU

In diesem Abschnitt werden zusätzlich zu den Maßnahmen, die im Abschnitt über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und andere strategische Dokumente aufgeführt sind, weitere Maßnahmen zur Stärkung der „politischen Steuerung durch die EU“ vorgestellt.

Ein geschlossenes Auftreten in multilateralen Finanzinstitutionen

Was die Ratsformationen in der EU anbelangt, so unterstützen die Kommission und der Hohe Vertreter/Vizepräsident die von mehreren Mitgliedstaaten geäußerte Forderung, dass die Beratungen des Rates über die Entwicklungsfinanzierung auch in den beiden einschlägigen Ratsformationen – dem Rat (Wirtschaft und Finanzen) (ECOFIN) und dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) (FAC – Formation für Entwicklung) – stattfinden sollten. Dadurch würde sichergestellt, dass bei Fragen der Entwicklungsfinanzierung alle relevanten Aspekte (finanzielle Nachhaltigkeit, Außenpolitik und Entwicklungswirkung) berücksichtigt werden; zudem würde die Ausarbeitung eines Standpunkts der EU erleichtert. Somit kann dazu beigetragen werden, dass in multilateralen Finanzinstitutionen ein gemeinsamer Standpunkt vertreten wird. Dies ist umso bedeutsamer vor dem Hintergrund der Einführung der Strategie „Global Gateway“, mit der ein horizontaler Ansatz für die Umsetzung der strategischen Prioritäten der EU durch die Investitionsförderung in Drittländern verfolgt wird, der sowohl Entwicklungshilfe als auch andere Hilfen umfasst.

Auf internationaler Ebene ist es von entscheidender Bedeutung, dass die politischen Prioritäten der EU in den Foren und Gremien, in denen verschiedene europäische Akteure vertreten sind, auf effiziente, koordinierte und kohärente Weise kommuniziert werden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten geschlossen auftreten, um ihre Wirkung und ihren Einfluss zu maximieren. Die EU sollte mit Blick auf eine umfassende Reformagenda und zentrale politische Prioritäten weiterhin Partnerschaften mit verschiedenen europäischen und internationalen Finanzinstitutionen fördern. Ebenso sollten gemeinsame Standpunkte zu den Strategieplänen aller multilateralen Entwicklungsbanken, deren Anteilseigner auch EU-Mitgliedstaaten sind, angestrebt werden.

Fahrplan:

Die Kommission wird:

-weiter Möglichkeiten für eine Koordinierung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten ausloten, damit die Werte und strategischen Ziele der EU gefördert und gemeinsame Standpunkte in internationalen und multilateralen Finanzinstitutionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck wird sich die Kommission auf Erfahrungen stützen, die im Rahmen der Koordinierung mit den europäischen Exekutivdirektoren beim Internationalen Währungsfonds (IWF), bei der Weltbankgruppe (WBG) und bei der EBWE gemacht wurden.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat:

-im Vorfeld von Verwaltungsratssitzungen Beiträge eingereicht und Koordinierungssitzungen mit den EU-Exekutivdirektoren bei der Weltbankgruppe, der EBWE und dem IWF abgehalten, um gemeinsame Standpunkte zu zahlreichen Fragen zu erarbeiten.

2.2.3    Maßnahmen zur Förderung einer verstärkten Koordinierung

In diesem Abschnitt werden zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits im Abschnitt über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und andere strategische Dokumente aufgeführt sind, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Koordinierung zwischen den Interessenträgern der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung vorgestellt.

Verstärkte Koordinierung auf nationaler und regionaler Ebene

Im Einklang mit der Strategie, verstärkt auf einen geografischen Ansatz zu setzen, müssen nationale oder regionale Besonderheiten (darunter beispielsweise auch Fragen der Schuldentragfähigkeit) berücksichtigt werden, wenn Entscheidungen über Projekte, die durch Finanzierungsinstrumente abgedeckt werden sollen, sowie über die Art der erforderlichen Investitionen und die zu beteiligende(n) Finanzinstitution(en) getroffen werden. Daher wird es von entscheidender Bedeutung sein, auf nationaler und regionaler Ebene eine engere Koordinierung zu fördern. 

Aufbauend auf ihren Fachkenntnissen über die lokalen Gegebenheiten sollten die EU-Delegationen eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung von Team-Europa-Initiativen und anderen gemeinsamen Kooperationsmaßnahmen in EU-Partnerländern sowie bei der Unterstützung konkreter politischer Reformen spielen. Insbesondere wenn es darum geht, Pipelines von Investitionsprojekten mit einer möglichen transformativen Entwicklungswirkung aufzubauen, sollten europäische Entwicklungsakteure und Finanzinstitutionen umfassender mit den EU-Delegationen zusammenarbeiten. Auch durch im Vorfeld stattfindende Gespräche zwischen den EU-Delegationen und zentralen Entwicklungsakteuren kann die gemeinsame Programmplanung und Umsetzung mit den europäischen Partnern auf nationaler Ebene gestärkt werden.

Abgesehen von den Finanzierungsinstrumenten wird zur Förderung des Kapazitätsaufbaus in den Partnerländern auch die technische Hilfe ausgebaut; hierfür soll unter anderem die Sachkenntnis des öffentlichen Sektors in Europa genutzt werden, um insbesondere Reformen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den Partnerländern zu unterstützen und die Einhaltung europäischer und internationaler Normen zu fördern.

Fahrplan:

Die Kommission wird in Abstimmung mit dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten:

-die Rolle der EU-Delegationen als Koordinatoren bzw. Anlaufstellen weiter stärken, um im Vorfeld stattfindende Gespräche mit den Mitgliedstaaten, ihren Finanzinstitutionen und anderen Interessenträgern vor Ort zu erleichtern und die Zusammenarbeit auf nationaler und regionaler Ebene zu verstärken;

-die Möglichkeit der Einrichtung von Fazilitäten für technische Hilfe prüfen, die nach Möglichkeit von verschiedenen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen gemeinsam durchgeführt werden sollten, um die Konzeption von bankfähigen Projekten in Entwicklungsländern und die Schaffung eines günstigen Umfelds für den Privatsektor zu unterstützen;

-auf regionaler, subregionaler und nationaler Ebene regelmäßige Koordinierungssitzungen mit den EU-Delegationen und den einschlägigen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen sowie den jeweiligen zentralen Dienststellen bzw. Hauptstädten organisieren;

-weiterhin gemeinsame Missionen und Ländertage in bestimmten Regionen organisieren.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat:

-die Zusammenarbeit zwischen den EU-Delegationen und den Finanzinstitutionen verstärkt, indem unter anderem Konsultationen während der Programmplanungsphase durchgeführt und gemeinsame Anstrengungen zur Schaffung von Pipelines von bankfähigen Projekten unternommen wurden;

-für die jeweiligen Regionen bzw. Länder regelmäßig Koordinierungssitzungen mit den Finanzinstitutionen (und EU-Delegationen) abgehalten, bei denen es (wie in sämtlichen Garantievereinbarungen vorgesehen) um politische Prioritäten, den politische Dialog über Reformen mit den Partnerländern und die Überprüfung von Mischfinanzierungen und Garantien ging;

-im Rahmen der neuen Investitionsfazilität für Lateinamerika und die Karibik die Komponente für technische Hilfe auf den Weg gebracht;

-eine Schulungskampagne für Mitarbeiter der EU-Delegationen gestartet, damit Beratungen über den EFSD+ ein fester Bestandteil ihrer Arbeit werden;

-gemeinsame Missionen und Ländertage in einigen afrikanischen Ländern (z. B. Togo, Côte d'Ivoire) sowie in den Nachbarschaftsregionen (insbesondere den östlichen) und Erweiterungsregionen veranstaltet;

-erste Sitzungen im Zusammenhang mit dem Investitionsrahmen für den westlichen Balkan zur Durchführung des EFSD+ abgehalten. 

Erweiterter Dialog und umfassendere Zusammenarbeit mit außereuropäischen Finanzinstitutionen

Ein erfolgreiches Engagement auf globaler Ebene bedeutet auch, dass die EU den Dialog und die Zusammenarbeit auf Entwicklungsbanken außerhalb der EU ausweiten und Partnerschaften sowie Bündnisse mit Interessenträgern außerhalb der EU vertiefen muss.

Fahrplan:

Die Kommission wird:

-Dialoge auf hoher Ebene mit internationalen Finanzinstitutionen außerhalb der EU veranstalten, etwa den „Deep Dive“-Dialog mit der Weltbankgruppe oder andere hochrangige Treffen mit dem Internationalen Währungsfonds, der Afrikanischen Entwicklungsbank, der Asiatischen Entwicklungsbank und der Interamerikanischen Entwicklungsbank;

-mögliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (z. B. dem Nordischen Entwicklungsfonds, der Islamischen Entwicklungsbank oder der Arabische Koordinierungsgruppe) ausloten.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat:

-neben den Gesprächen mit Institutionen, die bereits einer Säulenbewertung unterzogen wurden, den Dialog mit anderen Finanzinstitutionen fortgesetzt, unter anderem mit der Banque Ouest-Africaine de Développement, der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank, der Asiatischen Entwicklungsbank, der Islamischen Entwicklungsbank, der Arabischen Koordinierungsgruppe, der Zentralamerikanischen Bank für wirtschaftliche Integration, der Karibischen Entwicklungsbank, der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Lateinamerikanischen Entwicklungsbank.

2.2.4    Maßnahmen zur Errichtung einer inklusiveren Finanzarchitektur

In diesem Abschnitt werden zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits im Abschnitt über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und andere strategische Dokumente aufgeführt sind, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Inklusivität der Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung vorgestellt.

Die Kommission strebt ein inklusives und integriertes System an, bei dem sich sämtliche Akteure mit ihren jeweiligen Instrumenten und ihrer Sachkenntnis einbringen können, um öffentliche Finanzierung anzukurbeln, private Investoren zu gewinnen sowie den Aufbau von Kapazitäten und die technische Hilfe zu verstärken.

Ein besserer Informationsfluss und regelmäßiger Austausch, wie im Abschnitt über die Koordinierung vorgeschlagen, werden dazu beitragen, den Weg für mehr Inklusivität zu ebnen, und dafür sorgen, dass alle Mitgliedstaaten und ihre Entwicklungsakteure die Optionen für Investitionen kennen und die einzelnen Instrumente und Akteure möglichst effizient zusammengestellt werden, um eine größere Wirkung vor Ort zu erzielen.

Inklusive Gespräche auf allen Ebenen

Alle Beteiligten – insbesondere die Kommission, die Entwicklungsbeauftragten der Mitgliedstaaten, die europäischen multilateralen und bilateralen Finanzinstitutionen und die Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit – werden regelmäßig eine Bilanz der Fortschritte bei der Verbesserung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung ziehen. Hierdurch wird für mehr Inklusivität gesorgt, da alle Entwicklungsbeauftragten der Mitgliedstaaten, europäischen multilateralen und bilateralen Finanzinstitutionen und Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit der Kommission an einen Tisch gebracht werden. 

Zusätzlich zu dieser Bestandsaufnahme auf hoher Ebene und den Lenkungsgesprächen gilt es, auf technischer Ebene eine umfassende Koordinierung bei Querschnittsthemen zu fördern.

Fahrplan:

Die Kommission wird:

-sicherstellen, dass strategische Aspekte im Zusammenhang mit der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung so oft wie nötig, mindestens jedoch einmal im Jahr im Rahmen des inklusiven Forums der Sitzungen der für Entwicklung zuständigen EU-Generaldirektoren 35 erörtert werden, und ebenso, dass technische Fragen (z. B. die Vereinfachung der Antragsformulare für eine Finanzierung aus dem EFSD+ 36 , Kooperationsvereinbarungen, Kofinanzierung, harmonisierte Strategien, Verfahren für gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Anerkennung sowie Fragen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance) in inklusiven technischen Sitzungen erörtert werden.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Dienststellen der Kommission haben:

-mit den für Entwicklung zuständigen EU-Generaldirektoren auf ihrer Sitzung am 5. Oktober erörtert, welche Änderungen für eine Neugestaltung und Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung notwendig sind;

-am 9. Dezember 2021 eine technische Sitzung mit Partnerfinanzinstitutionen abgehalten, in der es unter anderem um das Antragsverfahren für die EFSD+-Garantie ging.

Verstärkte Unterstützung bei Säulenbewertungen

Die Kommission schätzt es sehr, dass alle europäischen Finanzinstitutionen ihren Beitrag zur europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung leisten können. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Säulenbewertung keine Voraussetzung für die Teilnahme an gemeinsamen Investitionen (wie z. B. Team-Europa-Initiativen) ist und dass die Kommission, wie bereits erwähnt, prüfen wird, ob Anreize dafür geschaffen werden können, dass gemeinsame Vorschläge mit europäischen Unternehmen, die keiner Säulenbewertung unterzogen wurden, bevorzugt werden (sofern die federführende Einrichtung einer Säulenbewertung unterzogen wurde).

Fahrplan:

Die Kommission wird:

-europäischen Finanzinstitutionen, die sich dem Säulenbewertungsverfahren unterziehen, weiterhin Unterstützung und Beratung in methodischen Fragen bieten.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat:

-sieben europäische Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, die sich einer ergänzenden Säulenbewertung unterzogen haben, und zwei neue Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, in methodischen Fragen beraten, indem unter anderem spezielle Informationssitzungen und Zulässigkeitsprüfungen für neue Antragsteller durchgeführt wurden.

2.2.5    Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und des Einflusses der EU

In diesem Abschnitt werden zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits im Abschnitt über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und andere strategische Dokumente aufgeführt sind, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Kommunikation und Erhöhung der allgemeinen Sichtbarkeit der EU vorgestellt.

Verstärkung der Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Konzepts „Team Europa“

Um die Entwicklungsmaßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowohl weltweit als auch auf lokaler Ebene sichtbarer zu machen und dafür zu sorgen, dass Europa entsprechend dem Umfang seiner finanziellen Unterstützung als Akteur mit weltweitem Einfluss wahrgenommen wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Akteure der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung gemeinsame Anstrengungen im Bereich der Kommunikation unternehmen.

Da neue Geber hinzukommen, ist es wichtig, in der Lage zu sein, den Umfang der europäischen Unterstützung für die Partnerländer genau darzulegen. Für eine effiziente Kommunikation über die von der EU und ihren Mitgliedstaaten insgesamt geleistete Unterstützung ist es notwendig, den Mangel an vergleichbaren Daten in den Mitgliedstaaten und den europäischen Finanzinstitutionen zu beheben.

Das Konzept „Team Europa“ wird sowohl auf globaler als auch auf nationaler und regionaler Ebene einen zentralen Bestandteil der Bemühungen der EU in den Bereichen strategische Kommunikation und Public Diplomacy bilden. In dieser Hinsicht können die Team-Europa-Initiativen eine nützliche und sichtbare Gelegenheit bieten, geeignete Kommunikationsmaßnahmen zu entwerfen. Für die Nachbarschaft und den westlichen Balkan wird der Schwerpunkt der Kommunikationsmaßnahmen auf den Wirtschafts- und Investitionsplänen liegen, da diese die wichtigsten Instrumente für die Umsetzung des Konzepts „Team Europa“ darstellen.

Fahrplan:

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten:

-die Möglichkeit prüfen, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen einen gemeinsamen Rahmen für die jährliche Berichterstattung über die weltweiten Entwicklungsfinanzierungsmaßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zu entwickeln, um aggregierte, konsolidierte und vergleichbare Zahlen und Ergebnisse der EU und der Mitgliedstaaten für den Bereich der Entwicklungsfinanzierung vorzulegen und somit die Prioritäten im Hinblick auf die strategische Kommunikation zu unterstützen; 

-länderspezifische strategische Kommunikationspläne für die Partnerländer erstellen, in denen Maßnahmen in den Bereichen strategische Kommunikation und Public Diplomacy zusammengeführt werden, um ein langfristiges Netzwerk aufzubauen und die Werte und Grundsätze der EU sowie den Umfang und die Tragweite des europäischen Engagements beim Zielpublikum vor Ort bekannt zu machen;

-weitere Kommunikationsleitlinien und -materialien zum Konzept „Team Europa“ zur Verfügung stellen, auf die sich die EU-Delegationen, die Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen bei ihren Kommunikationsmaßnahmen stützen können (z. B. Erfolgsgeschichten der EU und der Mitgliedstaaten im Rahmen des Konzepts „Team Europa“, die veranschaulichen, warum wir handeln und wofür wir stehen (lokale Perspektive, gemeinsame Werte, ein auf den Menschen ausgerichteter Ansatz));

-neue Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ gemeinsam mit den teilnehmenden EU-Finanzinstitutionen und Mitgliedstaaten in den Medien (über Pressemitteilungen oder soziale Medien) bekannt geben und gegebenenfalls gemeinsam an den Unterzeichnungszeremonien für Maßnahmen in den von der EFSD+-Garantie abgedeckten Portfolios teilnehmen;

-einen übersichtlichen Internetauftritt für alle EU-finanzierten Projekte entwickeln, für die Mischfinanzierungen, Haushaltsgarantien und technische Hilfe bereitgestellt werden.

Fortschrittsbericht 2021:

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten:

-für eine bessere Koordinierung der Kommunikationsmaßnahmen gesorgt, unter anderem durch:

oeine gemeinsame Mission hochrangiger Vertreter der Kommission und staatlicher Entwicklungsbanken nach Togo im November 2021;

odie Bekanntgabe von Team-Europa-Initiativen in Anwesenheit von Vertretern der EU und aller teilnehmenden Mitgliedstaaten (z. B. die Team-Europa-Initiativen zur Herstellung von Impfstoffen oder zu Investitionen in junge Unternehmen in Afrika, die Grüne Team-Europa-Initiative in Partnerschaft mit Südostasien oder die globale Demokratieinitiative im Rahmen von „Team Europa“);

oUnterzeichnungszeremonien in Anwesenheit von Vertretern der EU, der Mitgliedstaaten und der Finanzinstitutionen (z. B. für die Fazilität für die Bewirtschaftung von Wasser und natürlichen Ressourcen für den Hochwasserschutz in Dien Bien Phu City in Vietnam);

-den EU-Delegationen Leitlinien und Vorlagen für strategische Kommunikation und Public Diplomacy zur Verfügung gestellt, um sie bei der Ausarbeitung ihrer Strategiepläne zu unterstützen;

oihren gesamten Internetauftritt zum Thema Entwicklungszusammenarbeit dahin gehend überarbeitet, dass das Konzept „Team Europa“ und die Auswirkungen von Team-Europa-Initiativen auf der externen Website umfassend dargestellt werden.

9.SCHLUSSFOLGERUNG

Um die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung zu verbessern und die gewünschte Wirkung sowohl für die EU als auch für ihre Partner zu erzielen, bedarf es rascher, koordinierter und ehrgeiziger Maßnahmen.

Die Reaktion auf die COVID-19-Krise im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ hat deutlich gemacht, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und deren Finanzinstitutionen stärker sind, wenn sie zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele verfolgen. Auf diesem Ansatz muss die Finanzarchitektur aufbauen, damit sichergestellt ist, dass die Finanzpartner und einschlägigen Interessenträger Informationen rechtzeitig austauschen und von der Bereitstellung technischer Hilfe über die Entwicklung und Vorprüfung von Projekten bis hin zur Evaluierung zusammenarbeiten und sich dabei ihre jeweiligen länder- und sektorspezifischen sowie finanziellen Fachkenntnisse zunutze machen. Ihr Handeln sollte sich an gemeinsamen Zielen orientieren und einer starken politischen Steuerung durch die EU unterliegen. Dadurch wird die EU auch sichtbarer und als wesentlicher internationaler Partner anerkannt werden.

Um die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern, die Wirkung zu maximieren und für eine gebührende Ankerkennung der EU als wesentlicher globaler Akteur zu sorgen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle beteiligten Partner aktiv mitarbeiten und Anstrengungen unternehmen. Die Kommission und der Hohe Vertreter/Vizepräsident sind bereit, in enger Partnerschaft mit allen europäischen Interessenträgern hierbei eine zentrale Rolle einzunehmen, und haben bereits mit der Umsetzung der von ihnen vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen begonnen.

Anhang: Akteure der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung

Mitgliedstaaten

Staatliche Entwicklungsbanken

Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen

Entwicklungsagenturen

Österreich

AWS

OeEB

ADA

Belgien

BIO

Enabel

Bulgarien

 

 

Generaldirektion für globale Angelegenheiten – Außenministerium

Kroatien

 

 

Generaldirektion für Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit – Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten

Zypern

 

 

Außenministerium

Tschechische Republik

 

Nationale Entwicklungsbank (NDB) 

CzechAid

Dänemark

 

IFU

Danida – Außenministerium

Nordischer Entwicklungsfonds (NDF)

Nordische Investitionsbank (NIB)

Estland

 

NIB

Außenministerium

Finnland

 

Finnfund

Finnisches Außenministerium

NDF

NIB

Frankreich

AFD

Proparco

AFD

 

Expertise France – Außenministerium

Deutschland

KfW

DEG

GIZ

Griechenland

 

 

Hellenic Aid – Generaldirektion für internationale Entwicklungszusammenarbeit – Außenministerium

Ungarn

 

EXIM Hungary

Außen- und Handelsministerium

Hungary Helps Agency – koordiniert durch den Premierminister

Irland

 

 

IrishAid – Abteilung des Außenministeriums

Italien

CDP

SIMEST

AICS

Italienisches Außenministerium

Lettland

 

NIB

Außenministerium

Litauen

 

NIB

CPMA

Luxemburg

 

 

LuxDev

Malta

 

 

Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten

Niederlande

 

FMO

SNV

Niederl. Außenministerium

Polen

 

 

PolishAid – Abteilung für Entwicklungszusammenarbeit – Außenministerium

Portugal

 

SOFID

Camões

Rumänien 

 

 

RoAid

Slowakei

EXIMBANKA SR 

SAIDC – SlovakAid

Slowenien

 

Abteilung für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe – Außenministerium

Spanien

 

COFIDES

AE

CID

FIIAPP

Schweden

 

Swedfund

SIDA

NDF

NIB

Länder außerhalb der EU

Norwegen

 

NIB

NORAD

Norfund

Schweiz

 

SIFEM

SDC

Vereinigtes Königreich

 

CDC

DFID (FCDO)

British Council

Mitglieder der verstärkten Partnerschaft (Enhanced Partnership)

Mitglieder des Verbands der Europäischen Entwicklungsfinanzierungsorganisationen (EDFI Association)

Mitglieder des Praktiker-Netzwerks (Practitioners' Network)

Multilaterale Entwicklungsbanken: Europäische Investitionsbank (EIB), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

Globale/regionale/internationale Banken: Weltbankgruppe (WBG), Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), Asiatische Entwicklungsbank (ADB), Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) usw.

(1)

 Europäische Kommission (2021), Mit Team Europa wurde die öffentliche Entwicklungshilfe des weltweit größten Gebers 2020 auf 66,8 Mrd. EUR aufgestockt , 13. April 2021 .

(2)

OECD (2020), Global Outlook on Financing for Sustainable Development 2021: A New Way to Invest for People and Planet (Globale Perspektiven für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung 2021: Eine neuer Weg für Investitionen für die Menschen und den Planeten), OECD Publishing, Paris.

(3)

 Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Global Gateway , 1. Dezember 2021, JOIN(2021) 30 final.

(4)

Europäische Kommission (2022), EU-Afrika: Global-Gateway-Investitionspaket , 18. Februar 2022.

(5)

Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).

(6)

Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) (ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1).

(7)

Siehe z. B. Camdessus, M (2010), European Investment Bank’s external mandate 2007‐2013 Mid‐Term Review – Report and recommendations of the Steering Committee of “wise persons” (Halbzeitüberprüfung des Außenmandats der Europäischen Investitionsbank für den Zeitraum 2007–2013 – Bericht und Empfehlungen des Lenkungsausschusses der Weisen), EIB Publishing, Luxemburg.

(8)

 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Investitionsbank – Auf dem Weg zu einer effizienteren Finanzarchitektur für Investitionen außerhalb der Europäischen Union , 12. September 2018, COM(2018) 644 final.

(9)

Hochrangige Gruppe von Weisen hinsichtlich der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung (2019), Europe in the world – The future of the European financial architecture for development (Europa in der Welt – Die Zukunft der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung), Generalsekretariat des Rates der EU, Brüssel.

(10)

Vermerk des Generalsekretariats des Rates an die EU-Delegationen, Feasibility study on options for strengthening the future European financial architecture for development – Executive Summary (Machbarkeitsstudie über die Optionen zur Stärkung der künftigen europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung – Zusammenfassung), 14. April 2021, GSC(2021) 6961/1/21 REV 1.

(11)

 Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung , 14. Juni 2021, GSC(2021) 9462/1/21 REV 1.

   Siehe auch die Schlussfolgerungen des Rates zur  Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung , 5. Dezember 2019, GSC(2019) 14434/19.

(12)

15 Mitglieder: Bio (BE), CDC (UK), COFIDES (ES), DEG (DE), Finnfund (FI), FMO (NL), IFU (DK), Norfund (NO), OeEB (AT), Proparco (FR), SBI/BMI (BE), SIFEM (CH), Sace Simest (IT), SOFID (PT) und Swedfund (SE).

(13)

AFD, KfW, CDP, AECID und Europäische Kommission.

(14)

 Mitglieder: ADA (AT), AECID (ES), AICS (IT), AFD (FR), British Council (UK), Camoes (PT), CPVA (LT), CzechAid (CZ), Enabel (BE), Expertise France (FR), FIIAPP (ES), GIZ (DE), LuxDev (LU), SlovakAid (SK), Sida (SE), SNV (NL), RoAid (RO); assoziierte Mitglieder: Danida (DK), FCDO (UK), MFA (EE) und MFA (NL); Beobachter: Kommission. Das Praktiker-Netzwerk gibt Rückmeldungen zu politischen Maßnahmen aus der Sicht der in den jeweiligen Bereichen tätigen Akteure.

(15)

  Memorandum of understanding between the European Commission, the EIB and the EBRD (2012) in respect of Cooperation outside the European Union  (Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission, der EIB und der EBWE (2012) über die Zusammenarbeit außerhalb der Europäischen Union), Brüssel.

(16)

Eine vollständige Auflistung findet sich im Anhang.

(17)

Gemeinsame Initiative von EIB, KfW und AFD zur Kofinanzierung von Operationen, Bündelung von Ressourcen für die Prüfung und Überwachung von Projekten, zum Informationsaustausch sowie für Dialog.

(18)

Wie die „Interact Climate Change Facility“, die derzeit unter anderem folgende Anteilseigner umfasst: AFD, EIB, CDC, DEG, PROPARCO, BIO, Finnfund, COFIDES, Norfund, OeEB, SIFEM und Swedfund; die „European Financing Partners“, deren Anteilseigner die EIB und folgende 13 EU-Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen sind: BIO, CDC, COFIDES, DEG, Finnfund, FMO, IFU, PROPARCO, Norfund, SBI-BMI, Swedfund, SIFEM und OeEB; oder die „Friendship Facility“ (PROPARCO – Frankreich, FMO – Niederlande und DEG – Deutschland).

(19)

 Vermerk des Generalsekretariats des Rates an die EU-Delegationen,  European Financial Architecture for Development – EIB-EBRD Joint Report (Europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung – Gemeinsamer Bericht von EIB und EBWE), 25. November 2021, GSC(2021) 14398/21.

(20)

Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer verfolgt einen umfassenden Ansatz bestehend aus drei einander ergänzenden Säulen (Finanzierung zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel durch Mischfinanzierung und die EFSD-Garantie, technische Hilfe, Investitionsklima). Siehe Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank –  Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum:   Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer , 14. September 2016, COM(2016) 581 final.

(21)

Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2017 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds (ABl. L 249 vom 27.9.2017, S. 1).

(22)

Regionale Fazilitäten: Investitionsplattform für Afrika, Investitionsfazilität für die Karibik, Investitionsfazilität für den Pazifik, Investitionsfazilität für Asien, Investitionsfazilität für Zentralasien, Investitionsfazilität für Lateinamerika, Nachbarschaftsinvestitionsplattform und Investitionsrahmen für den westlichen Balkan. Aus thematischer Sicht: die Finanzierungsinitiativen für Landwirtschaft und Elektrifizierung agriFI und electriFI.

(23)

Europäische Kommission (2019), EU-Plattform für die Mischfinanzierung in der externen Zusammenarbeit .

(24)

Beim Konzept „Team Europa“ fließen – unter Berücksichtigung der in den EU-Verträgen verankerten Zuständigkeiten der EU und der Beschlussfassungsverfahren, einschließlich der Abstimmungsregeln – die Beiträge der Europäischen Union zusammen und werden die von den EU-Mitgliedstaaten und den Finanzinstitutionen mobilisierten Ressourcen gebündelt. Das Konzept „Team Europa“ stützt sich auf die EU, ihre Mitgliedstaaten, deren Finanzinstitutionen, einschließlich der nationalen Entwicklungsbanken und Durchführungsstellen, sowie auf die EIB und die EBWE. Das Konzept wird – unter anderem durch EU-Delegationen – auch in Partnerländern der EU umgesetzt, um die Koordinierung der Maßnahmen der EU vor Ort zu erleichtern.

(25)

Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Mitteilung über die globale Reaktion der EU auf COVID-19 , 8. April 2020, JOIN(2020) 11 final.

(26)

  Bericht der Kommission an den Rat über die Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe der Weisen zur Europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung , 31. Januar 2020, COM(2020) 43 final.

(27)

Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Global Gateway , 1. Dezember 2021, JOIN(2021) 30 final.

(28)

Europäische Kommission (2022), EU-Afrika: Global-Gateway-Investitionspaket , 18. Februar 2022.

(29)

Beitragleistenden Parteien, förderfähigen Gegenparteien, Partnerländern, einschlägigen regionalen Organisationen und anderen Interessenträgern kann gegebenenfalls Beobachterstatus eingeräumt werden.

(30)

Siehe: https://ec.europa.eu/international-partnerships/global-europe-programming_en , https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/funding-and-technical-assistance/neighbourhood-development-and-international-cooperation-instrument-global-europe-ndici-global-europe_en und https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/enlargement-policy/overview-instrument-pre-accession-assistance_en  

(31)

Sowohl die gemeinsame Programmplanung als auch die bilaterale Programmplanung. Im Rahmen der gemeinsamen Programmplanung vereinbaren die EU und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Reaktion auf die Entwicklungsstrategie des Partnerlandes/der Partnerregion, wodurch die Koordinierung, Effizienz und Wirkung unmittelbar verbessert werden können.

(32)

 Wie in der am 6. Juli 2021 veröffentlichten Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft angekündigt.

(33)

Im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014–2020 wurde die Rubrik „Europa in der Welt“ durch mehrere Finanzierungsinstrumente ausgeführt, unter anderem durch folgende:

• Verordnung (EU) 2015/322 über die Durchführung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds;

• Verordnung (EU) Nr. 230/2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt;

• Verordnung (EU) Nr. 232/2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments;

• Verordnung (EU) Nr. 233/2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit;

• Verordnung (EU) Nr. 234/2014 zur Schaffung eines Partnerschaftsinstruments für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten;

• Verordnung (EU) Nr. 235/2014 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte;

• Verordnung (EU) 2017/1601 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds;

• Beschluss (EU) 2018/412 zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union (Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern);

• Verordnung (EU) 2018/409 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen.

(34)

 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Launching the Global Europe Performance Monitoring System containing a Revised Global Europe Results Framework (Einführung des Systems zur Leistungsüberwachung im Rahmen des Instruments „Europa in der Welt“ mit einem überarbeiten Ergebnisrahmen), 25. Januar 2022, SWD(2022) 22 final.

(35)

 Dieses Forum setzt sich zusammen aus den für Entwicklung zuständigen Generaldirektoren aller Mitgliedstaaten und den einschlägigen Generaldirektoren der Kommission (der Generaldirektionen für internationale Partnerschaften, Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen sowie Europäischen Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe) sowie dem Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Im erweiterten Format im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ sind auch hochrangige Führungskräfte der Entwicklungsagenturen und Finanzinstitutionen der Mitgliedstaaten sowie der EIB und der EBWE vertreten.

(36)

 Vereinfachte Finanzierungsformen sollten weiterhin dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und insbesondere den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Verbots der Doppelfinanzierung entsprechen.