Brüssel, den 23.7.2021

COM(2021) 432 final

BERICHT DER KOMMISSION

Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts




Jahresbericht 2020

{SWD(2021) 212 final}


Vorwort

I.Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts während einer Pandemie

II.Europäischer Grüner Deal

Saubere Energie und Umsetzung des Übereinkommens von Paris

Nachhaltiger Verkehr

Fischbestandserhaltung und maritime Raumplanung

Nachhaltige Landwirtschaft

Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

III.Ein Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist

Technologie im Dienste der Menschen

Digitale Inklusion für eine bessere Gesellschaft in der EU

Stärkung der Cybersicherheit und Schutz gegen Cyberbedrohungen

Eine offene, demokratische und nachhaltige digitale Gesellschaft

Digitale Verkehrssysteme

Transparenz von Informationen über Unternehmen

IV.Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

Arbeitsbedingungen

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Mobilität der Arbeitskräfte

Koordinierung der sozialen Sicherheit

Freier Warenverkehr

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Massenzahlungen

Unternehmenssteuerung und Transparenz

Indirekte Besteuerung

Direkte Besteuerung

Wettbewerb

Mobilität und Verkehr

Energiebinnenmarkt

Energieversorgungssicherheit

Durchführungsvorschriften

V.Förderung unserer europäischen Lebensweise

Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte

Freier Personenverkehr

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, einschließlich strafbarer Hassreden

Verbraucherrechte

Besserer Schutz personenbezogener Daten

Justizielle Zusammenarbeit und individuelle Garantien im Strafrecht

Sicherheit

Ein neues Migrations- und Asylpaket

Vorwort

Der vor Ihnen liegende Bericht beschreibt die Arbeit der Kommission zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts im Laufe des Jahres 2020, in dem Europa und die Welt von der COVID-19-Pandemie hart getroffen wurden. Wie Sie sehen werden, haben wir unsere Bemühungen unvermindert fortgesetzt und sind auf allen Politikgebieten tätig geworden, vom Umweltschutz über den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr bis hin zum Schutz der Bürgerrechte.

Die Pandemie hatte auch Auswirkungen auf unsere Arbeit: Die Kommission hat von ihren Befugnissen als Hüterin der Verträge Gebrauch gemacht, um die negativen Folgen der ursprünglichen und natürlichen Selbstschutzreaktionen, die wir in unseren Mitgliedstaaten erlebt haben, einzudämmen. Unsere Bemühungen zielten darauf ab, sicherzustellen, dass die nationalen Maßnahmen den Gesundheitsgefahren angemessen waren, und dass sie den Rechten, Freiheiten und den wirtschaftlichen Existenzen von Menschen und Unternehmen in der gesamten Union keinen dauerhaften Schaden zufügten.

Die in dem Bericht beschriebenen Fälle sind oft nicht einfach – sie führen häufig zu politischen und heiklen Diskussionen in den Mitgliedstaaten – aber wir gehen ihnen nach, weil dies der richtige Weg ist. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger müssen jederzeit und überall geschützt werden, unabhängig davon, wo sie in der Union leben.

Das ist auch für unsere künftige Arbeit wichtig: So ist beispielsweise die vollständige und korrekte Anwendung der in der Union bereits bestehenden Umweltvorschriften von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des europäischen Grünen Deals, dem Kernstück unseres Aufbauplans nach der Pandemie.

Und in Krisenzeiten müssen wir besonders darauf achten, dass die Grundrechte und -werte, die wir teilen, nicht plötzlich verhandelbar oder als Luxus angesehen, bei hartem Sturz außer Acht gelassen oder eingeschränkt werden.

Unsere Union gründet auf gemeinsamen Werten und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte sind der eigentliche Eckpfeiler unserer Union und in unseren Verträgen und Gesetzen verankert. Die Europäer sind vielfältig, und das muss gewürdigt, nicht stigmatisiert werden. Es sind unsere gemeinsamen Regeln und Werte, die uns verbinden.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten der beste Weg ist, um sicherzustellen, dass diese Regeln und Werte jederzeit respektiert werden. Ich freue mich, dass dies meistens gut funktioniert. Eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Umsetzung der vereinbarten Regeln hat erhebliche und positive Auswirkungen auf das Leben der Menschen. Mangelt es jedoch an der Umsetzung, hängt ihre Wirkung in hohem Maße von der Ausübung der Durchsetzungsbefugnisse durch die Kommission ab. Wir können uns vielleicht nicht auf jeden Aspekt eines bestimmten Gesetzes einigen, aber wir müssen uns darauf einigen, dass das Recht und die Urteile der unabhängigen Gerichte, die unsere Streitigkeiten beilegen, geachtet werden, und wir müssen uns auf den Vorrang des europäischen Rechts einigen.



Vertragsverletzungsverfahren sind dabei das letzte Mittel. Falls erforderlich, kann und wird die Kommission nicht zögern, von dieser Option Gebrauch zu machen, um sicherzustellen, dass das, was in Brüssel vereinbart und gesetzlich verankert wurde, tatsächlich in das Leben der Bürgerinnen und Bürger gelangt, unabhängig davon, wo sie in unserer Union leben.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission

Ursula von der Leyen

I.Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts während einer Pandemie 

Die Europäische Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten 1 zusammen, um das EU-Recht korrekt und rechtzeitig umzusetzen, anzuwenden und durchzuführen. Die COVID-19-Pandemie hatte auf diese Tätigkeit besondere Auswirkungen. Sie stellte für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten insbesondere im ersten Teil des Jahres eine ernste Belastung dar und behinderte ihre Fähigkeit, das EU-Recht vollständig und rechtzeitig umzusetzen.

Infolgedessen suchte die Kommission bei der Handhabung von Vertragsverletzungsverfahren nach Möglichkeiten, die Belastung der Mitgliedstaaten zu erleichtern. Sie stellte jedoch auch klar, dass es ein Fehler wäre, ihre Durchsetzungstätigkeit gänzlich zu unterbrechen. Sie betonte stets die überragende Wichtigkeit der richtigen Anwendung des EU-Rechts auch in Krisenzeiten. Zum Beispiel war in dieser Pandemie ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt entscheidend, um wichtige Lieferketten aufrechtzuerhalten, Geschäfte mit Lebensmitteln zu versorgen und sicherzustellen, dass Gesundheitsdienste die benötigte medizinische Ausstattung erhielten.

Um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, sich in der COVID-19-Pandemie zurechtzufinden, gab die Kommission eine Reihe besonderer Leitliniendokumente für die unterschiedlichen Politikbereiche heraus, darunter die EU-Soforthilfe im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Passagierrechte, Flugsicherheit oder die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die Pandemie.

Viele Mitgliedstaaten führten als Teil der nationalen Reaktion auf die Pandemie einseitige Ausfuhrbeschränkungen für Arzneimittel, Schutzausrüstung und sonstige für COVID-19 relevante Produkte ein, insbesondere zwischen März und Mai. Darauf führten manche Mitgliedstaaten auch weitere Einschränkungen ein, um einheimische Hersteller, beispielsweise im Lebensmittelsektor, zu schützen.

Solche Maßnahmen stören Lieferketten schwerwiegend und verstärken den Mangel an notwendigen Produkten.

Insbesondere in der ersten Hälfte des Jahres 2020 bestand die reale Gefahr eines Dominoeffekts zwischen Mitgliedstaaten, die sich gezwungen fühlten, ähnliche Schutzmaßnahmen zu verabschieden.

Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien ein und  verfolgte es weiter , da Bulgarien Einzelhändler verpflichtet hatte, gesonderte Auslage- und Verkaufsbereiche für einheimische Lebensmittel wie Milch, Fisch, frisches Fleisch und Eier, Honig, Obst und Gemüse anzubieten und 90 % der Milch und Milcherzeugnisse von inländischen Erzeugern zu beziehen.

In einigen Fällen reagierte die Kommission auf Einschränkungen, die als Reaktion auf die Pandemie verhängt worden waren, mit dringlichen Vertragsverletzungsverfahren. Sie hielt auch häufig Sitzungen mit den Mitgliedstaaten ab, um Standpunkte zu den schädlichen Auswirkungen solcher Einschränkungen des freien Warenverkehrs auszutauschen, zum Beispiel im Kontext der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften . Diese Taskforce, die im April 2020 eingerichtet wurde, spielt eine wesentliche Rolle als unterstützendes hochrangiges Forum, in dem Kommissionsdienststellen und Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um den Stand der Einhaltung der Binnenmarktvorschriften im nationalen Recht zu bewerten, und in dem sie die drängendsten Hindernisse für den Binnenmarkt sowie horizontale Durchsetzungsfragen erörtern.

Die Kommission kontaktierte Mitgliedstaaten und überzeugte sie davon, nationale Gesetze nicht anzunehmen oder sie aufzuheben, die den freien Warenverkehr mit für COVID-19 relevanten Arzneimitteln oder medizinischen Geräten im Binnenmarkt beschränkten.

Die Freizügigkeit gibt den Bürgerinnen und Bürgern auch das Recht, zu reisen. Im Lauf der Jahre wurde eine Reihe von Rechtsakten verabschiedet, um in Europa ein hohes Schutzniveau für Passagierrechte für alle Verkehrsträger sicherzustellen. Während der gesamten Pandemie stellte die Kommission stets klar, dass Passagierrechte gültig bleiben und dass nationale Maßnahmen zur Stützung der Reisebranche diese Rechte nicht beeinträchtigen sollten.

Nachdem sie in ihrer Empfehlung vom 13. Mai 2020 die Mitgliedstaaten an die Rechte von Reisenden nach der Pauschalreiserichtlinie erinnert hatte, eröffnete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen elf Mitgliedstaaten, die von der Richtlinie abgewichen waren.

Die meisten Verfahren wurden geschlossen, weil die nationalen Maßnahmen geändert wurden oder ausgelaufen waren.

Ende 2020 waren nur die Verfahren gegen Bulgarien , Kroatien , Litauen und die Slowakei noch offen.

So sind nach der Pauschalreiserichtlinie die Veranstalter von Pauschalreisen verpflichtet, Vorauszahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen, wenn Reisen aus unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden. Nach der COVID-19-Pandemie erhielten jedoch viele Reisende keine Erstattungen in Übereinstimmung mit der Richtlinie, da mehrere

Mitgliedstaaten nationale Vorschriften angenommen hatten, die es den Veranstaltern von Pauschalreisen erlaubten, die Rückzahlung aufzuschieben oder stattdessen obligatorische Gutscheine auszugeben.



II.Europäischer Grüner Deal 

   „Ich fühle mich von der Leidenschaft, der Überzeugung und der Energie der Millionen junger Menschen inspiriert, die ihrer Stimme auf unseren Straßen und in unseren Herzen Gehör verschaffen. ... es ist die Pflicht unserer Generation, ihnen Ergebnisse zu präsentieren.“

Präsidentin von der Leyen in den Politischen Leitlinien

Klimawandel und Umweltzerstörung bedrohen Europa und die Welt in ihren Grundfesten. Der europäische Grüne Deal ist der Plan der Kommission, um die Wirtschaft der EU nachhaltiger zu gestalten. Dies können wir erreichen, indem wir klima- und umweltpolitische Herausforderungen in Chancen umwandeln und den Übergang gerecht und inklusiv für alle gestalten. 

Schutz der biologischen Vielfalt

Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien und Deutschland wegen des fehlenden Schutzes und Managements ihrer Natura-2000-Netzwerke weiter verfolgt und beschlossen, Irland wegen Fehlens geeigneter Erhaltungsmaßnahmen beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Die Kommission hat beschlossen, die Slowakei und Polen wegen des Versäumnisses, Waldlebensräume und in Wäldern vorkommende Arten zu schützen, beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Kommission verfolgte auch ein Verfahren gegen Frankreich wegen illegaler Jagd- und Fangpraktiken für Vögel.

Dies ist ein zentrales Ziel des europäischen Grünen Deals und der europäischen Biodiversitätsstrategie. Die Wiederherstellung von Wäldern, Böden und Feuchtgebieten ist auch für die Emissionsverringerung und die Anpassung an den Klimawandel wesentlich.



Saubere Luft und sauberes Wasser

Die vollständige Umsetzung der in der EU-Gesetzgebung verankerten Luftqualitätsstandards ist wichtig, um die Gesundheit wirksam zu schützen und die natürliche Umwelt zu erhalten. Viele Menschen sind nach wie vor Schadstoffen in ihrem Trinkwasser ausgesetzt, und kommunales Abwasser wird in Hunderten von Ballungsräumen nach wie vor nicht gesammelt oder behandelt.

Die Kommission hat beschlossen, Frankreich und Griechenland wegen schlechter Luftqualität aufgrund hoher Feinstaubwerte (PM10) beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Kommission hat auch beschlossen, Bulgarien beim Gerichtshof wegen Nichtbefolgung eines vorangegangenen   Urteils in Bezug auf Feinstaub (PM10) zu verklagen. Gegen Bulgarien können finanzielle Sanktionen verhängt werden.

Die Kommission eröffnete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich , und verfolgte ein Verfahren gegen Irland weiter, weil sie ihren Verpflichtungen nach den EU-Vorschriften in Bezug auf Trinkwasser nicht nachgekommen sind.

Im Mai und Oktober eröffnete die Kommission weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass kommunales Abwasser gesammelt und behandelt wird.

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten 

Der Zugang zu Gerichten spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die verschiedenen sektorspezifischen Umweltvorschriften ordnungsgemäß angewandt und durchgesetzt werden, und dass sie ihre Ziele erreichen. Die Kommission eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen und Bulgarien nach Beschlüssen ihrer Obersten Gerichte, die Umweltorganisationen die Möglichkeit absprechen, Luftqualitätspläne gerichtlich anzufechten.

Die Kommission ging auch gegen 16  Mitgliedstaaten vor, die den Zugang zu Gerichten, wie er in der Umwelthaftungsrichtlinie verankert ist, beschränkt hatten.

Saubere Energie und Umsetzung des Übereinkommens von Paris

Mit dem europäischen Grünen Deal hat sich Europa das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden. Das trägt zum Ziel des Übereinkommens von Paris bei, den globalen Temperaturanstieg deutlich unter 2°C zu halten, sowie zu den Anstrengungen, ihn auf 1,5°C zu begrenzen.

Das EU-Emissionshandelssystem spielt nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Emissionsverringerung. Während des ganzen Jahres 2020 überprüfte die Kommission nationale Gesetze zur Umsetzung der Vorschriften für die nächste Phase des Systems, die den Zeitraum 2021–2030 abdeckt.

In der Zwischenzeit schloss die Kommission die EU-weite Bewertung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten für 2021–2030 ab. Sie kam zu dem Schluss, dass die EU bereits auf dem Weg ist, ihr gegenwärtiges Ziel für die Verringerung von Treibhausgasemissionen bis 2030 (40 %) zu übertreffen. Das bietet eine robuste Grundlage für eine Steigerung des Ehrgeizes, wie sie im Klimazielplan dargestellt ist.

Die Kommission hat die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten für 2021–2030 nach der Governance-Verordnung bewertet. Diese Pläne stellen die nationalen Ziele und Zielwerte sowie die Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Energieunion einschließlich der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 dar.

Darauf folgten die Einzelbewertungen der von den Mitgliedstaaten eingereichten nationalen Energie- und Klimapläne , die im Oktober 2020 als Bestandteile des Berichts zur Lage der Energieunion 2020 veröffentlicht wurden.

Im Januar 2020 begann die Gültigkeit der neuen CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und für leichte Nutzfahrzeuge. Mit dieser Verordnung wird der Weg zur Verringerung der CO2-Emissionen neuer leichter Nutzfahrzeuge bis 2030 festgelegt und es werden Anreize für die Verbreitung von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen geschaffen. Nach der Richtlinie zur Kraftstoffqualität waren die Anbieter verpflichtet, die Lebenszyklusemissionen der Kraftstoffe bis 2020 gegenüber 2010 um mindestens 6 % zu verringern. Die Mitgliedstaaten überwachen die Erreichung dieses Zieles und werden der Kommission bis Ende 2021 Bericht erstatten.

Die Kommission verfolgte die Vertragsverletzungsverfahren gegen Kroatien , Tschechien, Litauen und Polen wegen der Umsetzung und Anwendung der Energieeffizienzrichtlinie weiter. 

Im Jahr 2020 waren die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission auf die Umsetzung des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ konzentriert, das für die Entwicklung und Umsetzung des europäischen Grünen Deals von zentraler Bedeutung ist und helfen wird, die Energiewende zu einem sicheren und nachhaltigen Energiesektor anzuführen, für den die Verbraucherinnen und Verbraucher an erster Stelle stehen.

Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist ein Schlüsselelement des europäischen Grünen Deals, und er ist wesentlich für die Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU. Die Vorschriften der EU über Energieeffizienz zielen letztlich auf eine Verringerung des Energieverbrauchs und der Energieeinfuhren ab.

Nachhaltiger Verkehr

Nach der Richtlinie über  den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Strategierahmen für die Entwicklung öffentlich zugänglicher Tankstellen oder öffentlich zugänglicher Ladepunkte für mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge und Schiffe festzulegen. Mit der Richtlinie wird eine Verbesserung bei der Koordinierung der Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur angestrebt, und es soll die für Investitionen in die Technologie für diese Kraftstoffe und die damit betriebenen Fahrzeuge erforderliche langfristige Sicherheit geboten werden.

Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Portugal und das Vereinigte Königreich ein, da sie versäumt hatten, über die Umsetzung ihrer nationalen Strategierahmen für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe Bericht zu erstatten. Am Ende des Jahres waren die Verfahren gegen Italien und Portugal noch offen.

Zur Verbesserung der Sicherheit und zur Lösung der Probleme zunehmender Emissionen und Verkehrsstörungen in Europa sind intelligente Verkehrssysteme notwendig. Sie können den Verkehr durch Anwendung verschiedener Informations- und Kommunikationstechnologien auf alle Arten des Passagier- und Frachtverkehrs sicherer, effizienter und nachhaltiger machen.

Die Integration bestehender Technologien kann auch neue Dienstleistungen schaffen. Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen elf Mitgliedstaaten ein, weil diese Länder die zur Ergänzung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme angenommenen Vorschriften nicht korrekt anwendeten. Diese Vorschriften beziehen sich auf Aspekte wie den Zugang zu für die Straßenverkehrssicherheit relevanten Verkehrsdaten , Echtzeit-Verkehrsinformationen , EU-weite multimodale Reiseinformationen und den Zugang zu sicheren Parkplätzen für Lastkraftwagen .

Sicherheit ist auch eine Schlüsselkomponente für die Förderung des Schienenverkehrs als einer Alternative zu Verkehrsarten, die mehr Umweltverschmutzung verursachen. Die Kommission hat daher Fragen der Kapazität für die Eisenbahnsicherheit adressiert, indem sie wegen ermittelter Mängel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal einleitete. Dazu gehören die Überwachung der Sicherheitsmanagementsysteme von Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern, die Begleitung der Umsetzung von Sicherheitsempfehlungen der Untersuchungsstellen sowie die organisatorische Kapazität der portugiesischen nationalen Sicherheitsbehörde.

Fischbestandserhaltung und maritime Raumplanung

Um den doppelten Herausforderungen des Klimawandels und des Verlustes biologischer Vielfalt zu begegnen, wird mit dem europäischen Grünen Deal unter anderem das Ziel verfolgt, den Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme und die nachhaltige Ressourcennutzung zu fördern und zu steigern. Gleichzeitig ist es das Hauptziel der Gemeinsamen Fischereipolitik, sicherzustellen, dass Fischerei und Aquakultur umweltverträglich sowie langfristig wirtschaftlich und sozial tragbar sind.

Dieses Ziel sollte erreicht werden, indem Fischbestände in allen Meeren der EU auf ein gesundes Niveau gebracht werden und dieses gesunde Niveau dort, wo es erreicht ist, aufrechterhalten wird. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zum Erhalt der Bestände umzusetzen, die Kapazität der Fischereiflotten zu beschränken und Fangmengen und Fangtätigkeiten zu begrenzen. Um die korrekte und vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen sicherzustellen, ist ein adäquates und wirksames Fischereiüberwachungssystem unerlässlich.

Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien und die Niederlande wegen des Wiegens und der Registrierung von Fängen ein. Angemessene Kontrollen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Fangunterlagen korrekt sind, um eine Überfischung zu vermeiden.

Die Kommission leitete auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta ein, insbesondere weil Malta versäumt hat, für ein wirksames Überwachungs-, Kontroll- und Inspektionssystem in den Zuchtbetrieben für Roten Thun zu sorgen.

Aus diesem Grund konzentrierte sich die Durchsetzungsstrategie der Kommission im Jahr 2020 weiterhin auf die Bestandserhaltung und Fischereiüberwachung durch die Mitgliedstaaten. Die Kommission begann eine Reihe von Dialogen mit den Mitgliedstaaten zu Fragen wie Verzögerungen bei der Umsetzung des Werkzeugs zur Versendung von Fischereidaten innerhalb der EU, Systemen zur Überprüfung der Maschinenleistung und Kontrollen der EU-Flotte bei Fischereitätigkeiten außerhalb der EU-Gewässer.

Die Gemeinsame Fischereipolitik bietet auch spezifische Werkzeuge für die Durchsetzung, wie Kontrollpläne und Verwaltungsuntersuchungen. Auf der Grundlage der durchgeführten Überprüfungen und Audits hat die Kommission eine Reihe von Kontrollplänen angenommen und weiterverfolgt.

Schließlich wird die Kommission die Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung sowie insbesondere die Strategien der Mitgliedstaaten in ihren nationalen maritimen Raumordnungsplänen eng überwachen. Das zentrale Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass diese Planung dabei hilft, die EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie umzusetzen.

Nachhaltige Landwirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ist eine Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft, sowie zwischen Europa und seinen Landwirtinnen und Landwirten. Zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik gehört es, die Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen und die Produktivität in der Landwirtschaft zu verbessern, dadurch eine sichere Versorgung mit bezahlbaren Nahrungsmitteln zu gewährleisten und den Landwirtinnen und Landwirten der Europäischen Union ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen.

Die Gemeinsame Agrarpolitik soll auch umweltpolitische Herausforderungen wie den Klimawandel angehen. Sie zielt darauf ab, zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen beizutragen, ländliche Gebiete und Landschaften in der EU zu erhalten und die Wirtschaft im ländlichen Raum durch Förderung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und in den damit verbundenen Branchen zu beleben. Eine durchgehende Anwendung der einschlägigen Vorschriften (z. B. für biologische Landwirtschaft , nachhaltige Bodennutzung (Ökologisierung) , Forstwirtschaft , Unterstützung von Forschung und Innovation) ist von äußerster Wichtigkeit, um diese Ziele zu erreichen. Die Vorschläge der Kommission für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zielen darauf ab, durch ihre damit verbundene Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie den ehrgeizigen Zielen des Grünen Deals noch weiter entgegenzukommen.

Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Die Kommission strebt an, eine ordnungsgemäße Umsetzung der umfangreichen Vorschriften auf diesem Gebiet sicherzustellen und sie, soweit angemessen, zu vereinfachen. Sie vertritt hinsichtlich Vorsorge und Vorbeugung den Grundsatz „Eine Gesundheit“, der menschliche Gesundheit, Tier- und Umweltgesundheit sowie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verbindet. Ein zentrales Werkzeug für die Umsetzung und Durchsetzung des umfangreichen Rechtsrahmens der EU in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Pflanzengesundheit und Tierschutz blieben Audits. Audits sind auch wichtig, um die Qualitätskontrolle für Arzneimittel und medizinische Geräte aufrechtzuerhalten.

Die Sicherstellung der Rechte der Patientinnen und Patienten auf Zugang zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung blieb 2020 eine Priorität der Kommission. Um eine bessere Umsetzung der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sicherzustellen, wurden strukturierte Dialoge mit den Mitgliedstaaten abgehalten.

Im Jahr 2020 führte die Kommission Konformitätsprüfungen der nationalen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie für Tabakerzeugnisse durch und organisierte strukturierte Dialoge mit den Mitgliedstaaten, um eine korrekte Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Die Überwachung der Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht der Mitgliedstaaten blieb eine Priorität der Kommission. Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko und die bedeutendste Ursache für vorzeitige Todesfälle in der EU. Mit der Richtlinie wird angestrebt, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu erleichtern, die Gesundheit der Menschen – vor allem junger Menschen – zu schützen und die Verpflichtungen der EU nach dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums zu erfüllen.



III.Ein Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist

Ich will, dass Europa noch mehr erreicht, indem es die Chancen des digitalen Zeitalters innerhalb sicherer und ethischer Grenzen nutzt.

Präsidentin von der Leyen in den Politischen Leitlinien

Die Kommission ist entschlossen, dieses Jahrzehnt zur „digitalen Dekade“ Europas werden zu lassen. Europa muss nun seine digitale Souveränität stärken und Standards setzen, statt die anderer zu befolgen, mit einem klaren Schwerpunkt auf Daten, Technologie und Infrastruktur.

Technologie im Dienste der Menschen

Bei der Umsetzung der Digitalstrategie der EU steht das Ziel im Mittelpunkt, dass die Entwicklung, Einführung und Verbreitung digitaler Technologie den Menschen und den Unternehmen dient. Die COVID-19-Pandemie hat den digitalen Wandel unserer Gesellschaft intensiviert.

Eine faire und wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft

Die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden ist von zentraler Bedeutung, um die wirksame und unparteiische Anwendung der EU-Vorschriften über Telekommunikation sicherzustellen. Sie untermauert die Autorität der Regulierungsbehörden und stellt die Vorhersagbarkeit ihrer Entscheidungen sicher, wodurch ein gutes Investitionsklima in den Telekommunikationsmärkten geschaffen wird.

Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen der Entfernung des Präsidenten der nationalen Regulierungsbehörde Polens für elektronische Kommunikation aus dem Amt ein. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Verkürzung der Gesamtdauer einer laufenden Amtszeit oder eine Änderung der Bedingungen für die Ernennung oder Entlassung im Hinblick auf eine vorzeitige Beendigung die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde beeinträchtigen könnte.

Das EU-Recht schützt die Leiter der nationalen Regulierungsbehörden (bzw. die Mitglieder des Kollegialorgans, das diese Funktion ausfüllt), vor willkürlicher Entlassung.

Der grenzüberschreitende Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen sollte für europäische Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Hindernisse oder Reibungen möglich sein, ohne Unterschied ihres Aufenthalts- oder Wohnortes oder ihrer Staatsangehörigkeit. Die Geoblocking-Verordnung verbietet jegliche ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung von Kunden, die online einkaufen. 2020 stellte die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Rumänien wegen Nichtmitteilung der auf Verstöße gegen die Geoblocking-Vorschriften anwendbaren Maßnahmen ein. Am Ende des Jahres 2020 waren nur die Verfahren gegen Frankreich und Spanien noch offen.

Digitale Inklusion für eine bessere Gesellschaft in der EU

Seh- oder Hörbehinderungen, körperliche Behinderungen oder Intelligenzminderungen können die Nutzung digitaler Dienste einschränken. Gleichberechtigter Zugang zu digitalen öffentlichen Informationen und Dienstleistungen ist seit dem Beginn der Pandemie noch wichtiger geworden. Mit der Richtlinie über den barrierefreien Zugang sollen Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen für die Öffentlichkeit, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich gemacht werden.

2020 stellte die Kommission die verbleibenden sieben Vertragsverletzungsverfahren wegen Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie ein. Sie bewertet weiterhin die Konformität der nationalen Umsetzungsmaßnahmen und die korrekte Anwendung der Richtlinie.

Stärkung der Cybersicherheit und Schutz gegen Cyberbedrohungen

Die Kommission verfolgte Verfahren gegen Belgien , Ungarn und Rumänien weiter, da sie die Betreiber wesentlicher Dienste gemäß der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen nicht ermittelt oder ungenügende Informationen angegeben hatten. Ende 2020 waren diese Verfahren noch im Gang.

Der digitale Wandel unserer Gesellschaft hat die Arten der Bedrohungen erweitert und neue Herausforderungen hervorgebracht, die angepasste und innovative Antworten erfordern. Die Zahl der Cyberangriffe steigt weiter, wobei die Angriffe von verschiedensten Seiten sowohl innerhalb und außerhalb der EU ausgehen und immer komplexer werden. Die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen stellt den ersten umfassenden Text der EU-Gesetzgebung zur Cybersicherheit dar und sieht Maßnahmen vor, um bei der Erhöhung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit in der EU zu helfen.

Eine offene, demokratische und nachhaltige digitale Gesellschaft

Im Jahr 2018 wurde die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geändert, um einen für das digitale Zeitalter gerüsteten Regulierungsrahmen zu schaffen, der zu einer sichereren, gerechteren und vielfältigeren audiovisuellen Landschaft in Europa führen sollte. Die Frist für die Umsetzung der geänderten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in einzelstaatliches Recht lief am 19. September 2020 ab.

Zum ersten Mal werden bestimmte Vorschriften der Richtlinie für audiovisuelle Medien auf Video-Sharing-Plattformen und audiovisuelle Inhalte, die auf bestimmten sozialen Netzwerken geteilt werden, ausgedehnt. Sie stärkt auch die Förderung kultureller Vielfalt, indem sie eindeutige Verpflichtungen für Mediendienste auf Abruf einführt, einen Anteil von mindestens 30 % europäischer Inhalte in ihren Katalogen zu haben und sicherzustellen, dass diese Inhalte herausgestellt werden.

Im Juli 2020 gab die Kommission Leitlinien für Video-Sharing-Plattformen heraus, die den Mitgliedstaaten helfen werden, die neuen Vorschriften anzuwenden.

Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Mitgliedstaaten ein, die die Vorschriften der geänderten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste über die EU-weite Koordinierung aller audiovisuellen Medien, sowohl herkömmlicher Fernsehsendungen als auch von Mediendiensten auf Abruf, nicht rechtzeitig umgesetzt hatten.

Digitale Verkehrssysteme

Das europäische Register der Kraftverkehrsunternehmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Informationen über Kraftverkehrsunternehmen auszutauschen, die in der EU niedergelassen sind. Es ist ein wesentliches Instrument, um für die ordnungsgemäße Durchsetzung der einschlägigen EU-Verkehrsvorschriften zu sorgen.

Die Kommission beschloss, Zypern , die Niederlande und Portugal beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da sie ihre Register von Kraftverkehrsunternehmen und ihre Verbindung zum geänderten europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen nicht aktualisiert haben. Wegen derselben Frage verfolgte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn weiter.

Nach der Einführung einer neuen, verbesserten Version des Registers müssen die Mitgliedstaaten ihre Systeme auf nationaler Ebene anpassen. Die Frist für die Einrichtung einer aktuellen Verbindung der nationalen elektronischen Register endete im Januar 2019.

Auf dem Gebiet des Straßenverkehrs stellt der europäische elektronische Mautdienst die Interoperabilität von Mautdiensten im gesamten Straßennetz der EU sicher. Er versetzt Straßenbenutzer in die Lage, mit nur einem einzigen Vertrag mit einem Diensteanbieter und einem einzigen Bordgerät im ganzen Block Maut zu bezahlen.

Durch die Begrenzung von Bargeldtransaktionen an Mautstationen und die Beseitigung aufwendiger Verfahren für gelegentliche Nutzer erleichtert der Mautdienst die täglichen Geschäftsvorfälle für Straßennutzer, verbessert den Verkehrsfluss auf der Straße und verringert Verkehrsstörungen. Die Kommission beschloss, Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und Ungarn einzuleiten, weil sie Anbietern des europäischen elektronischen Mautdienstes keinen Zugang zu ihren nationalen Mautgebieten gewährt haben.

Was die Sicherheit des Luftverkehrs betrifft, so stellen Datalink-Dienste eine Kommunikation zwischen Flugzeug und Bodenkontrolle dar, die die herkömmliche Sprachkommunikation in der Flugverkehrskontrolle ergänzt. Sie verbessern die Kommunikation zwischen Pilot und Fluglotsen und erhöhen die Kapazität der Flugverkehrskontrolle. Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen elf Mitgliedstaaten ein, die es versäumt hatten, Datalink-Dienste für alle Betreiber von Luftfahrzeugen zu erbringen und zu betreiben, die innerhalb ihres Luftraums fliegen.

Transparenz von Informationen über Unternehmen

Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Unternehmensregister mit dem System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern („Business Registers Interconnection System“ – BRIS) verbinden. Das BRIS erleichtert den grenzüberschreitenden Handel und macht Verfahren für Unternehmen weniger kostspielig und zeitaufwendig. Es versetzt Einzelpersonen, Unternehmen und Unternehmer in die Lage, Informationen über Unternehmen zu erhalten. Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Mitgliedstaaten ein, die ihre nationalen Unternehmensregister nicht mit dem BRIS verknüpft hatten.



IV.Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

„Unsere Menschen und Unternehmen können sich nur entfalten, wenn die Wirtschaft ihnen einen greifbaren Nutzen bietet. Darum geht es in unserer sozialen Marktwirtschaft.“ 

Präsidentin von der Leyen in den Politischen Leitlinien

Die einzigartige soziale Marktwirtschaft der EU ermöglicht es den Volkswirtschaften, zu wachsen und Armut und Ungleichheit zu verringern. In einem stabilen Europa kann die Wirtschaft dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger der EU voll und ganz gerecht werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft der EU.

Arbeitsbedingungen

Die Kommission verfolgte ein Verfahren gegen Italien weiter, das weniger günstige Behandlung und fehlenden Schutz vor missbräuchlichen aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst betraf.

Das Ziel des Verfahrens war, Beschäftigte wie Lehrkräfte, Beschäftigte im Gesundheitswesen und an Schulen für Musik, Kunst und Tanz, das Personal einiger Stiftungen im Bereich Musikproduktion, akademisches Personal, Arbeitskräfte des öffentlichen Sektors in der Landwirtschaft sowie ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nationalen Feuerwehr zu schützen.

Ein wichtiges Element der sozialen Marktwirtschaft der EU sind faire Arbeitsbedingungen. Dazu zählt auch, Arbeitsverhältnisse zu verhindern, die zu prekären Arbeitsbedingungen führen.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Ein besonderer Schwerpunkt wurde darauf gelegt, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz innerhalb der verlangten Fristen in ihre nationale Gesetzgebung umsetzten. Die Kommission ergriff die nächsten Schritte in den Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Spanien, die der Kommission ihre nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit nicht mitgeteilt hatten.

Die Kommission überwachte ebenfalls eng die Umsetzung der geänderten Vorschriften , zu denen auch die Aufnahme von SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe der Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe gehörte.

Mobilität der Arbeitskräfte

Jeder Mitgliedstaat muss grundsätzlich die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten wie seine eigenen Staatsangehörigen behandeln. Er kann bestimmte Stellungen im öffentlichen Dienst den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten, aber diese Ausnahme muss restriktiv ausgelegt werden.

Der Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland  ein, weil das Land hochrangige Stellen in der öffentlichen Verwaltung und bestimmten öffentlichen Stellen Bewerbern mit griechischer Staatsangehörigkeit vorbehält.

Insbesondere ist dies nur zulässig, wenn die Stelle eine mittelbare oder unmittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und an der Wahrnehmung von Aufgaben zur Wahrung der allgemeinen Belange des Staates oder sonstiger öffentlicher Stellen mit sich bringt. Ein genereller Ausschluss von EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmern von Stellen im öffentlichen Dienst verstößt gegen das EU-Recht. 

Die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verbessert die Situation entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die fairen Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungsanbieter bedeutend. Nach den neuen Vorschriften gelten alle für lokale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anwendbaren obligatorischen Elemente der Entlohnung auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen 15 Mitgliedstaaten ein, die die Umsetzung dieser Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung nicht rechtzeitig mitgeteilt hatten.

Koordinierung der sozialen Sicherheit

Die Kommission beschloss, Österreich beim Gerichtshof der Europäischen Union wegen seiner (ab dem 1. Januar 2019 gültigen) Rechtsvorschriften über die Indexierung von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Staatsangehörige, die in Österreich arbeiten und Kinder in anderen Ländern haben, zu verklagen.

Die Kommission hält diesen Mechanismus für diskriminierend und nach den EU-Vorschriften über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und die Koordinierung der sozialen Sicherheit nicht zulässig.

Die EU hat ein umfangreiches Regelwerk über die Freizügigkeit und die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie über die Koordinierung der sozialen Sicherheit entwickelt. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, untergräbt dies das Vertrauen in den Binnenmarkt und seine Fairness.

Information und Hilfe für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Die Werkzeuge zur Steuerung des Binnenmarktes, wie das Portal Your Europe, Your Europe Advice und SOLVIT bieten eindeutige Informationen, Hilfe und Problemlösungen mit diesen Fragen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Sie versetzen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in die Lage, von ihren Rechten Binnenmarkt der EU vollen Gebrauch zu machen.

Im Jahr 2020

·war die Kommission dafür tätig, sicherzustellen, dass Your Europe zum einheitlichen digitalen Zugangstor der EU wird;

·bot Your Europe Advice (Ihr Europa – Beratung) in mehr als 25 200 Fällen Einzelpersonen und Unternehmen Hinweise auf ihre Rechte im Binnenmarkt;

·half SOLVIT mehr als 2600 Einzelpersonen/Unternehmen. Wenn das Verfahren zur Problemlösung hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung von Waren umgesetzt ist, soll SOLVIT das Standardwerkzeug zur Streitbeilegung für den Binnenmarkt werden;

·expandierte das Binnenmarkt-Informationssystem weiterhin, so dass es nun das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz einschließt;

·setzte die Kommission ihre Arbeit am Ausbau des Binnenmarktanzeigers fort.

Freier Warenverkehr

Die Kommission war 2020 wachsam gegenüber jeder Maßnahme, die den freien Warenverkehr behinderte.

Zum Beispiel leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien wegen seiner restriktiven Maßnahmen ein, durch die einheimische Lebensmittel gegenüber gleichartigen Importwaren bevorzugt wurden. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem Rumänien die lebensmittelrechtlichen Vorschriften geändert und die Beschränkungen aufgehoben hatte.

Die Kommission forderte auch Frankreich auf, Hindernisse für Paralleleinfuhren von Tierarzneimitteln durch Landwirte für ihre eigenen Betriebe zu beseitigen. Landwirte dürfen Tierarzneimittel parallel aus anderen Mitgliedstaaten für die Verwendung im eigenen Zuchtbetrieb einführen. Die französischen Maßnahmen führten zu sehr hohen Verwaltungsgebühren, die Paralleleinfuhren wirksam behinderten.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Mit der 5. Geldwäscherichtlinie wurde die 4. Geldwäscherichtlinie geändert, und es wurden wesentliche Verbesserungen eingeführt, um das Finanzsystem besser gegen Missbrauch zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.

Die Mitgliedstaaten mussten die 5. Richtlinie bis zum 10. Januar 2020 umsetzen. Im Februar und Mai leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten ein, die nicht rechtzeitig vollständige Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hatten.

Im Jahr 2020 nahm die Kommission einen Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Durchsetzung der Richtlinien des EU-Strafrechts als ein Mittel zum Schutz von Investitionen an.

Massenzahlungen

Im Jahr 2020 nahm die Kommission eine EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr an. Als Teil dieser Strategie erinnerte die Kommission die verantwortlichen nationalen Stellen an ihre Durchsetzungsverpflichtungen nach der Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum . Die Kommission überwachte Fälle der Nichteinhaltung dieser Verordnung eng.

Unternehmenssteuerung und Transparenz

Die Änderung der Richtlinie über Aktionärsrechte erleichtert die Ausübung der Aktionärsrechte und fördert die langfristige Mitwirkung der Aktionäre an Unternehmen, indem sie Pflichten, Transparenzmaßnahmen und das „comply or explain“-Prinzip festlegt. Die Kommission verfolgte die Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten weiter, weil sie Umsetzungsmaßnahmen für die erste Frist der Aktionärsrechte-Richtlinie, die am 10. Juni 2019 endete, nicht mitgeteilt hatten. Sie leitete auch Vertragsverletzungsverfahren gegen acht Mitgliedstaaten ein, die nationale Maßnahmen nach der zweiten Umsetzungsfrist, die am 3. September 2020 endete, nicht mitgeteilt hatten.

Indirekte Besteuerung

Die Kommission verfolgte Vertragsverletzungsverfahren weiter, die darauf abzielten, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu beseitigen, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Die Kommission führte Konformitätsbewertungen neuer Richtlinien in Bezug auf Vorschriften über die Mehrwertsteuer (MwSt) durch. Diese Bewertungen betrafen e-Commerce als Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen , die Behandlung von Gutscheinen und die räumliche Anwendung der Vorschriften über MwSt und Verbrauchsteuern .

Auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugbesteuerung beschloss die Kommission, Portugal beim Gerichtshof der Europäischen Union wegen diskriminierender Rechtsvorschriften über die Kfz-Zulassungssteuer, die Personen betreffen, die gebrauchte Kraftfahrzeuge aus anderen EU-Ländern kaufen, zu verklagen.

Auf dem Gebiet der Verbrauchssteuern verklagte die Kommission das Vereinigte Königreich beim Gerichtshof der Europäischen Union, weil es das vorhergehende Urteil des Gerichtshofs über die unzulässige Verwendung von gekennzeichnetem Kraftstoff zur Betankung in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt nicht umgesetzt hatte. Die Kommission beschloss auch, Polen beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land nicht sichergestellt hat, dass Einfuhren von Ethylalkohol, der bei der Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird, in jedem Fall von der Verbrauchssteuer ausgenommen werden.

Die Kommission stellte die Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta wegen der unrichtigen Anwendung der Vorschriften über die MwSt auf die Vermietung und den Verkauf von Jachten ein. Die unrichtige Anwendung war durch die „Paradise Papers“ bekannt geworden. Zypern und Malta haben in der Zwischenzeit Schritte unternommen, um das EU-Recht zu befolgen.

Direkte Besteuerung

Einer der Vorteile des Binnenmarkts besteht darin, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen die Freiheit haben, sich über nationale Grenzen hinweg zu bewegen, zu agieren und zu investieren. Da die direkten Steuern in der EU nicht aneinander angeglichen sind, kann diese Freiheit bedeuten, dass einige Steuerpflichtige in ihrem Sitzland Steuern vermeiden oder umgehen könnten. Die Steuerbehörden in der EU haben daher eine engere Zusammenarbeit vereinbart, um sicherzustellen, dass Steuern bezahlt und Steuerbetrug und -hinterziehung bekämpft werden.

Im Bereich der direkten Besteuerung waren die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission im Jahr 2020 darauf konzentriert, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten wichtige Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in nationales Recht umsetzten. Diese Änderungen betreffen Bereiche wie die folgenden:

· Zugang zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche

· Verpflichtung zum automatischen Austausch länderbezogener Berichte zwischen Mitgliedstaaten

· automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

·verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen  

Die Kommission ging gegen Belgien vor, da das Land keine nationalen Maßnahmen bezüglich Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten mitgeteilt hatte. Die Kommission ging auch gegen Deutschland, Griechenland, Spanien, Lettland, Rumänien und Portugal hinsichtlich der Vorschrift über die Wegzugsbesteuerung vor, da sie diese Vorschriften nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt hatten.

Des Weiteren ging die Kommission gegen Portugal ,  Luxemburg und Belgien vor, da diese Länder keine Maßnahmen gegen Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts umgesetzt hatten.

Darüber hinaus konzentrierte sich die Kommission darauf, die angemessene Umsetzung der Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern  sicherzustellen. Außerdem überwachte sie die angemessene Umsetzung der Richtlinie über Verfahren zur  Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten .

Zoll

Die Durchsetzungsstrategie der Kommission im Zollbereich konzentrierte sich auf die korrekte und einheitliche Anwendung des Zollkodex der Union und darauf, Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle auch innerhalb der EU zu ermitteln.

Im Jahr 2020 setzte die Kommission ihre breite Untersuchung in allen Mitgliedstaaten fort, bei der die nationalen Bestimmungen über die Frist für die Mitteilung einer Zollschuld und ihre Vereinbarkeit mit dem Zollkodex der Union untersucht wurden, um in diesem Bereich mehr Rechtssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte zu gewährleisten. Die Kommission eröffnete auch einen Dialog mit Mitgliedstaaten über Sanktionen für die Nichtanmeldung von Barmitteln und Zollwerten.

Wettbewerb

Die Wettbewerbspolitik der Kommission stellt sicher, dass die Märkte für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft besser funktionieren. Unternehmen sollten zu gleichen Bedingungen miteinander in Wettbewerb treten und Verbraucherinnen und Verbraucher sollten von niedrigeren Preisen, einer größeren Auswahl und besseren Qualität profitieren.

Der Gerichtshof hat Italien  verurteilt,  einen Pauschalbetrag sowie tägliche Zwangsgelder  zu bezahlen, da das Land sein  früheres Urteil nicht befolgt hatte, laut dem Italien seiner Pflicht nicht nachgekommen war, rechtswidrig an den Hotelsektor in Sardinien gewährte Beihilfen in vollem Umfang zurückzufordern.

Die konsequente Durchsetzung von ablehnenden Beihilfe-Entscheidungen ist für die Glaubwürdigkeit der Beihilfekontrolle der Kommission von entscheidender Bedeutung. Es ist in dieser Hinsicht unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten Urteile des Gerichtshofs befolgen, die sie anweisen, unzulässige Beihilfen nach einer Entscheidung der Kommission zurückzufordern.

Mobilität und Verkehr

Einer der Schwerpunkte der Strategie der Kommission zur Überwachung und Umsetzung im Verkehrsbereich bleibt nach wie vor, den Binnenmarkt durch den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum zu vollenden und die gesamten Vorteile der Liberalisierung des Eisenbahnmarktes den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen verfügbar zu machen. Für dieses Ziel ist es entscheidend, sicherzustellen, dass die Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums korrekt in nationales Recht umgesetzt wird. Das wird die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, neuere, als Teil des Vierten Eisenbahnpakets angenommene Texte kohärent umzusetzen und anzuwenden.

Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Kroatien, Slowenien, Spanien , Griechenland, Österreich und Luxemburg ein, die einige der EU-Vorschriften zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums nicht richtig umgesetzt hatten. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen stärker wettbewerbsorientierten Rahmen zu schaffen, der die Regulierungsaufsicht und die Finanzarchitektur des Eisenbahnsektors, die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden, die Rahmenbedingungen für Investitionen in die Eisenbahn und einen gerechten und nichtdiskriminierenden Zugang zur Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten umfasst.

Gleichzeitig ging die Kommission weiterhin spezifische Hindernisse für den Marktzugang an, wie ihre Aufforderung an Deutschland , seine Anforderungen an die Bremsanlagen von Güterwagen zu ändern, beweist. Diese Anforderungen sind mit dem EU-Recht nicht vereinbar und behindern die Anstrengungen für die Interoperabilität des Eisenbahnsystems .

In anderen Bereichen der Verkehrspolitik beanstandete die Kommission eine Reihe unterschiedlicher nationaler Maßnahmen, die das uneingeschränkte Funktionieren des Binnenmarktes behindern:

·Sie unternahm weitere Schritte im Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark , indem sie es aufforderte, die 25-Stunden-Begrenzung zurückzuziehen, die es für Lastkraftwagen auf öffentlichen Rastplätzen eingeführt hatte. Diese Begrenzung stellt ein Hindernis für ausländische Verkehrsunternehmer, die grenzüberschreitende Beförderungen durchführen , dar.

·Sie verfolgte auch das Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta und leitete neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien und Portugal wegen der unrichtigen Umsetzung der EU-Sicherheits- und Umweltvorschriften über Schiffsausrüstung , wie Rettungswesten, Abwasserreinigungssysteme und Radaranlagen an Bord von Schiffen unter EU-Flagge ein. 

·Sie leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden ein, weil das Land die Definition des Begriffs „ Beförderung im kombinierten Verkehr “ in einer Weise unangemessen einschränkt, die es für bestimmte Beförderer erschwert, Fracht für einen Teil der Strecke von der Straße auf die Schiene oder das Schiff zu verlagern. Das hindert sie daran, schädliche Emissionen und sonstige negative Auswirkungen des Straßenverkehrs zu verringern.

Die Bürgerinnen und Bürger Europas erwarten bei allen Verkehrsträgern hohe Sicherheitsnormen. Mit den EU-Strategien wird angestrebt, diese Normen aufrechtzuerhalten und zu entwickeln, sowie sicherzustellen, dass sie innerhalb der gesamten EU angeglichen sind.

Im Straßenverkehrssektor verfolgte die Kommission ihre Initiativen weiter, eine qualitativ hochwertige Infrastruktur als einen Beitrag zur Senkung der Zahl der Verkehrsunfälle zu gewährleisten. Sie verfolgte die Verfahren gegen  Spanien, Griechenland, Italien, Kroatien und Bulgarien weiter, die nicht alle zur Gewährleistung des höchsten Sicherheitsniveaus für die Infrastruktur und den Betrieb in bestimmten Straßentunneln erforderlichen Maßnahmen umgesetzt haben.

Ebenfalls auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit leitete die Kommission im Bereich des Luftverkehrs Verfahren gegen elf Mitgliedstaaten ein oder verfolgte sie weiter, weil diese Länder keine Stelle benannt haben, die gewährleistet, dass Personen, die sicherheitsbezogene Vorkommnisse in der Zivilluftfahrt melden nicht von ihrem Arbeitgeber oder den Behörden der Mitgliedstaaten belangt werden können.

Energiebinnenmarkt

Ein nachhaltiges Energiesystem, das auf erneuerbaren Energiequellen und zunehmender Energieeffizienz beruht, benötigt einen gut funktionierenden Energiebinnenmarkt, der für Wettbewerb offen ist und den Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten und Einfluss verschafft. Ein integrierter Gasmarkt ist ein Eckstein der Energieunion der EU. Die geänderte Gasrichtlinie stellt klar, dass die zentralen Grundsätze der Energiegesetzgebung der EU – Zugang Dritter, Tarifregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz – auf alle Gasrohrleitungen in und aus Nicht-EU-Ländern bis zur EU-Grenze anwendbar sind. Dadurch wird sichergestellt, dass alle größeren Rohrleitungen, die in das EU-Gebiet führen, den EU-Vorschriften entsprechen, mit dem gleichen Maß an Transparenz betrieben werden, für andere Betreiber zugänglich sind und effizient betrieben werden.

Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 Mitgliedstaaten ein, die es versäumt hatten, Umsetzungsmaßnahmen nach der Richtlinie anzunehmen und/oder mitzuteilen.

Energieversorgungssicherheit

Die EU-Energievorschriften sichern auch die Elektrizitäts- und Gasversorgung auf der Grundlage der Solidarität zwischen Mitgliedstaaten. Um die korrekte Umsetzung der EU-Vorschriften über die Gasversorgung sicherzustellen, leitete die Kommission 27 Vertragsverletzungsverfahren nach der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren  Gasversorgung ein, insbesondere in Bezug auf Mitteilungspflichten und die Anwendung des Solidaritätsmechanismus zwischen Mitgliedstaaten.

Durchführungsvorschriften

In Bezug auf Atomenergie wurden im Jahr 2020 die Bemühungen fortgesetzt, die wirksame Umsetzung und Anwendung des Euratom-Rechtsrahmens zum Schutz von Arbeitskräften, Patientinnen und Patienten sowie der Öffentlichkeit vor Strahlung und für die sichere Handhabung von radioaktivem Abfall sicherzustellen.

Die Kommission leitete wegen der unvollständigen Umsetzung der Richtlinie über grundlegende Sicherheitsnormen neun Vertragsverletzungsverfahren ein und verfolgte Verfahren gegen Finnland und Schweden weiter.

Sie verfolgte die Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Richtlinie über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle gegen Rumänien und das Vereinigte Königreich wegen der unrichtigen Umsetzung der Richtlinie. Sie verfolgte auch die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen sechs Mitgliedstaaten weiter und leitete vier neue Verfahren wegen der Nichtannahme eines nationalen Programms für radioaktive Abfälle ein.

V.Förderung unserer europäischen Lebensweise

„Bei der Verteidigung unserer Grundwerte dürfen wir keine Kompromisse eingehen. Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit erschüttern die Union in ihren rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Grundfesten.“

Präsidentin von der Leyen in den Politischen Leitlinien

Ein Europa, das Schutz bietet, muss auch für Gerechtigkeit und die EU-Grundwerte eintreten. Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit erschüttern unsere EU in ihren gesetzlichen, politischen und wirtschaftlichen Grundfesten. Diese Vision der Kommission für eine Union der Gleichheit, der Toleranz und der sozialen Gerechtigkeit baut auf der Rechtsstaatlichkeit auf. Sichere Grenzen, ein modernes EU-Asylsystem und Zusammenarbeit mit unseren Partnerländern sind entscheidend für einen Neustart in der Migrationsfrage.

Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte

Im September veröffentlichte die Kommission ihren ersten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit . Der Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist als jährlicher Zyklus konzipiert, um die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu verhindern, dass Probleme entstehen oder sich verschärfen. Wenn Probleme entstehen und EU-Recht verletzt wird, kann die Kommission gezwungen sein, auf die Werkzeuge des Instrumentariums der EU in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit zurückzugreifen, einschließlich Vertragsverletzungsverfahren.

Im Zusammenhang mit einem  anhängigen Verfahren hinsichtlich der Disziplinarregelung für polnische Richter hat die Kommission im Januar 2020 beim Gerichtshof einstweilige Anordnungen gegen Polen mit der Maßgabe beantragt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Disziplinarverfahren gegen Richter aussetzt. Die fortgesetzte Tätigkeit dieser Kammer untergräbt die Unabhängigkeit der polnischen Justiz und hat die Gefahr einer irreparablen Schädigung der Rechtsordnung der EU und des Wertes der Rechtsstaatlichkeit geschaffen. Der Gerichtshof  bewilligte den Antrag der Kommission.

Im April 2020 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen  ein, da sie der Ansicht war, dass das neue polnische Gesetz über das Justizwesen die Unabhängigkeit der polnischen Justiz untergräbt und mit dem Vorrang des EU-Rechts unvereinbar ist. Das neue Gesetz hindert polnische Gerichte daran, bestimmte Vorschriften des EU-Rechts zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit unmittelbar anzuwenden. Es hindert auch polnische Gerichte daran, dem Gerichtshof diese Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Im Dezember 2020 weitete  die Kommission dieses Verfahren aus, da sie der Ansicht war, dass Polen auch dadurch, dass es der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs erlaubt, über weitere Fragen, die Richter unmittelbar betreffen, wie die Aufhebung der Immunität von Richtern gegenüber strafrechtlichen Untersuchungen, zu entscheiden, gegen EU-Recht verstößt.

Im Dezember nahm die Kommission auch eine neue Strategie an, um sicherzustellen, dass die Charta der Grundrechte in der EU vollständig angewandt wird. Diese Strategie ergänzt den Europäischen Aktionsplan für Demokratie und den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, und sie veranschaulicht den umfassenden Ansatz der Kommission für die Förderung und die Wahrung der Grundrechte und Grundwerte in der EU.

Unionsbürgerschaft

Die Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern und Malta wegen ihrer Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren, die auch als „Goldener Pass“ bezeichnet werden, ein. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass die systematische Gewährung der Staatsangehörigkeit – und damit der Unionsbürgerschaft – gegen eine im Voraus festgelegte Zahlung oder Investition und ohne eine echte Verbindung zu den betroffenen Mitgliedstaaten nicht mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit vereinbar ist. Die Kommission vertrat auch die Ansicht, dass solche Programme den Status der Unionsbürgerschaft untergraben.

Freier Personenverkehr

Die Kommission leitete zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften über den freien Personenverkehr ein. Das Vereinigte Königreich begrenzt den Personenkreis, auf den sich das EU-Freizügigkeitsrecht im Vereinigten Königreich erstreckt. Es begrenzt auch die Einspruchsmöglichkeiten für Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre Familienangehörigen gegen behördliche Entscheidungen, die das Recht auf Freizügigkeit beschränken. Darüber hinaus verfolgte die Kommission auch ein Verfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz für Unionsbürgerinnen und -bürger.



Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Mit Bezug auf Gleichstellung in der Sozialversicherung leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien ein. Das Verfahren betrifft ein Rentengesetz, das Frauen bei der Berechnung der für einen Rentenanspruch erforderlichen Beitragszeit indirekt diskriminiert.

Als ein zentraler Teil der umfassenderen Gleichstellungsagenda enthält die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter Politikziele und Aktionen, um bis 2025 wesentliche Fortschritte hin zu einem Europa der Gleichstellung mit Chancengleichheit für beide Geschlechter zu machen.

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, einschließlich strafbarer Hassreden

Im September nahm die Kommission einen ehrgeizigen EU-Aktionsplan gegen Rassismus an. Eine seiner Prioritäten ist, dass Hassrede und Hassverbrechen wirksam unter Strafe gestellt werden. Die Kommission ergriff auch konkrete Schritte, um eine korrekte und vollständige Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit , mit dem sichergestellt werden soll, dass schwere Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der gesamten EU mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, zu gewährleisten.

Im Oktober 2020 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Estland und Rumänien ein, da sie in ihrer nationalen Gesetzgebung den Rahmenbeschluss nicht vollständig und korrekt umsetzen.

Verbraucherrechte

Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz gilt seit Januar 2020; sie stärkt die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze in der gesamten EU. Dieser neue Durchsetzungsrahmen hat sich im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie bei der Bekämpfung von Internetbetrug als sehr wirksam erwiesen. Er trug zur Entfernung oder Blockierung von Hunderten von Millionen irreführender Anzeigen und Angebote im Zusammenhang mit dem Coronavirus durch elf weltweit tätige Online-Plattformen bei.

Besserer Schutz personenbezogener Daten

Die COVID-19-Pandemie zeigte, wie wichtig es ist, über eine wirksame Datenschutzregelung zu verfügen, um Vertrauen zu schaffen und innovative digitale Lösungen anzubieten. Im April 2020 gab die Kommission Leitlinien zu Kontaktnachverfolgungs-Apps heraus, die zentrale Datenschutzgrundsätze darlegen.

Die Kommission verfolgte Vertragsverletzungsverfahren gegen Slowenien und Deutschland , da diese Länder die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung nicht umgesetzt hatten; am Ende des Jahres beschloss sie, Slowenien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Im Jahr 2020 gab die Kommission einen Bewertungsbericht über die ersten zwei Jahre der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung heraus. Sie kam zu dem Schluss, dass die Verordnung, ein wesentlicher Bestandteil des auf den Menschen ausgerichteten technologischen Ansatzes und des digitalen Wandels, ihre Ziele weitgehend erreicht hat, dass jedoch weitere Fortschritte bei ihrer Anwendung und Durchsetzung notwendig sind. In J



Justizielle Zusammenarbeit und individuelle Garantien im Strafrecht

Die Kommission verfolgte die Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien , Kroatien , Zypern und Rumänien weiter, da sie die Richtlinie über die Stärkung der Unschuldsvermutung nur teilweise umgesetzt hatten, sowie gegen Griechenland und Zypern, da sie die Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder nicht umgesetzt haben.

In Bezug auf die Zusammenarbeit im Strafrecht überwachte die Kommission weiterhin die Einhaltung des Rahmenbeschlusses  über den Europäischen Haftbefehl durch die Mitgliedstaaten. Im Jahr 2020 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten ein. Die Kommission setzte auch die Überwachung in Bezug auf die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug fort. Eine rechtzeitige Umsetzung dieser Richtlinie ist für die reibungslose Arbeitsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft erforderlich. Bis Ende 2020 waren Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung der Richtlinie gegen drei Mitgliedstaaten anhängig. Die Kommission setzte auch die Überwachung der vollständigen Umsetzung der Richtlinien über Verfahrensrechte fort.

Sicherheit

Im Jahr 2020 trat die Durchsetzung als Teil der neuen EU-Strategie für eine Sicherheitsunion für 2020–2025 in den Vordergrund, mit einem Schwerpunkt auf prioritären Bereichen, in denen die EU einen Mehrwert erbringen kann, um den Mitgliedstaaten zu helfen, für alle, die in Europa leben, mehr Sicherheit zu schaffen.

Die Kommission setzte ihre Überwachungstätigkeit hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie  über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität fort.

Insgesamt wurden 53 Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Umsetzungsfristen von drei Richtlinien über Schusswaffen eingeleitet:

· Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

· Durchführungsrichtlinie  zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und deren wesentlichen Bestandteilen

· Durchführungsrichtlinie  zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen

Parallel dazu unternahm die Kommission weitere Schritte im Vertragsverletzungsverfahren gegen Slowenien , das die Richtlinie nicht vollständig umgesetzt hatte, während die Verfahren gegen 13 Mitgliedstaaten eingestellt wurden.

Die Kommission setzte auch zwei Vertragsverletzungsverfahren wegen des Versäumnisses, nationale Umsetzungsmaßnahmen für zwei Rechtsvorschriften über Drogen und polizeiliche Zusammenarbeit mitzuteilen, fort.

Sie verfolgte Verfahren gegen Österreich , Finnland , Portugal , Slowenien und Irland weiter, da diese Länder die Richtlinie zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition nicht vollständig umgesetzt hatten, sowie gegen Irland da das Land die nach der genannten Richtlinie angenommene Delegierte Richtlinie nicht vollständig umgesetzt hatte. Andererseits wurden 13 Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf beide Richtlinien gegen elf Mitgliedstaaten eingestellt.

Darüber hinaus verfolgte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien und Griechenland , weil diese Länder den Rahmenbeschluss über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste nicht vollständig umgesetzt haben.

Ein neues Migrations- und Asylpaket

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission ein neues Migrations- und Asylpaket vorgelegt, das alle Elemente für ein umfassendes europäisches Migrationskonzept enthält. Das Paket sieht verbesserte und schnellere Verfahren im gesamten Asyl- und Migrationssystem vor und bringt den Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten miteinander in Einklang. Es legt auch einen erheblichen Schwerpunkt auf den Schutz der Grundrechte.

Die Migrationspolitik der Kommission deckt alle Aspekte der Migration ab, einschließlich Grenzmanagement, Visumpolitik, irreguläre Migration, Asyl und legale Migration. Eine kohärente und wirksame Umsetzung bei vollständiger Achtung der Grundrechte der betroffenen Personen ist für den Erfolg der Politik entscheidend. Im Jahr 2020 fuhr die Kommission fort, die Umsetzung der Migrations- und Asylvorschriften der EU durch die Mitgliedstaaten zu kontrollieren.

Die Kommission leitete auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein, da sie die Ansicht vertrat, dass ein ungarisches Gesetz, das den Zugang zum Asylverfahren einschränkt, der Asylverfahrensrichtlinie zuwiderläuft. Dieses Gesetz verbietet Personen, die sich im Hoheitsgebiet Ungarns aufhalten, auch an der Grenze, internationalen Schutz zu beantragen.

Die Kommission leitete auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta ein, da sie die Ansicht vertrat, dass die für langfristig aufenthaltsberechtigte Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, aber nicht für maltesische Staatsangehörige erforderliche „Arbeitserlaubnis“ eine Ungleichbehandlung darstellt, die gegen die Richtlinie über die langfristige Aufenthaltsberechtigung verstößt. 



Sie verfolgte außerdem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden weiter, weil das Land die Gleichbehandlung hinsichtlich der sozialen Sicherheit auf Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die unter die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken fallen, im Vergleich mit den eigenen Staatsangehörigen nicht vollständig angewandt hat.

Die Kommission verfolgte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Estland wegen der zusätzlichen Verpflichtungen weiter, die das Land Reisenden auferlegt, die die Außengrenze der EU überschreiten, was die Kommission für mit dem Schengener Grenzkodex nicht vereinbar ansah.

(1)    Am 1. Februar 2020 trat das Austrittsabkommen in Kraft, mit dem die Regelungen für den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union getroffen wurden, und das Vereinigte Königreich wurde offiziell ein Drittland. Im Austrittsabkommen war ein Übergangszeitraum vorgesehen, der am 1. Februar 2020 begann und am 31. Dezember 2020 endete. Sofern nicht anders festgelegt, war während dieses Übergangszeitraums das Unionsrecht, einschließlich Vertragsverletzungsverfahren, auf das und in dem Vereinigten Königreich weiterhin anwendbar. Daher ist jede Bezugnahme auf die Mitgliedstaaten so zu verstehen, dass sie das Vereinigte Königreich einschließt.