Brüssel, den 15.12.2020

COM(2020) 809 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates

1Hintergrund

Nach der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 erstellt die Kommission (Eurostat) Aquakulturstatistiken. Gemäß Artikel 11 der genannten Verordnung muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bewertungsbericht über die Qualität und die Relevanz der erstellten Statistiken vorlegen. In diesem Bericht ist auch eine Kosten-Nutzen-Analyse des Datenerhebungssystems vorzunehmen, ferner sind bewährte Vorgehensweisen aufzuzeigen, mit denen der Arbeitsaufwand für die Mitgliedstaaten verringert und der Nutzen sowie die Qualität der Daten erhöht werden könnten.

Die Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten, für das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums nach dessen Austritt aus der EU sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein (Bedeutung für den EWR). In Luxemburg und in Liechtenstein gibt es keine gewerbliche Aquakulturproduktion, weshalb die beiden Länder von der Berichtspflicht befreit sind.

Dieser Bericht stützt sich vor allem auf die Qualitätsberichte über Aquakultur, die von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden. Eurostat analysierte ferner die Aquakulturdaten für den Zeitraum von 2017 bis 2018. Das Europäische Statistische System legte Angaben zu den Gesamtkosten für die Datenerhebung vor. In diesem Bericht werden daher die Aktualität, die Vollständigkeit, die Kohärenz, die Verfügbarkeit und die Vertraulichkeit der Daten insgesamt bewertet; außerdem wurden der Aufwand und das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Datenerhebungsverfahrens untersucht.

Die Kommission nahm die vorangegangenen Bewertungsberichte über Aquakulturstatistiken an, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 im Juni 2015 2 (für Daten von 2011 bis 2013) und im Dezember 2017 3 (für Daten von 2014 bis 2015) vorgelegt wurden. Dieser Bericht bezieht sich auf die Daten für den Zeitraum 2016-2018.

Im Jahr 2018 brachte Eurostat das Projekt „Rationalisierung und Vereinfachung der europäischen Fischereistatistik“ auf den Weg. Es umfasst eine Bewertung der aktuellen Aquakultur-, Fang- und Anlandungsstatistiken sowie eine Folgenabschätzung künftiger politischer Optionen und etwaiger künftiger Rechtsvorschriften. Die Bewertung, die auch die Funktionsweise der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 über die Aquakultur einbezog, wurde 2019 abgeschlossen, und die Folgenabschätzung wurde 2020 eingeleitet.

2.    Wichtigste Feststellungen

Eurostat ist bestrebt, die Qualität und die Verfügbarkeit europäischer Statistiken kontinuierlich zu verbessern. Außerdem setzt sich Eurostat dafür ein, den Aufwand für die Mitgliedstaaten und die Auskunftspflichtigen zu verringern. Dafür wird im Rahmen des Projekts „Rationalisierung und Vereinfachung der europäischen Fischereistatistik“ die gegenwärtige Datenerhebung untersucht und eine Strategie ausgearbeitet, mit der Aquakulturstatistiken zweckdienlicher gestaltet werden können. Außerdem soll mit dem Projekt die Koordinierung sichergestellt werden, damit die Statistiken mit den nach der Verordnung (EU) 2017/1004 4 erstellten Statistiken abgestimmt werden und eine bessere Harmonisierung mit dem Standardfragebogen für Aquakultur gewährleistet ist, der von der Arbeitsgruppe zur Koordinierung der Fischereistatistik 5 empfohlen wird. Das erste Zwischenziel des Projekts – der Abschluss der Bewertung der europäischen Fischereistatistik – wurde Ende 2019 mit der Erstellung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Bewertung 6 erreicht.

2.1.    Aktualität und Vollständigkeit

2.1.1    Aktualität

Die meisten Mitgliedstaaten haben in den vergangenen Jahren die Fristen für die Vorlage der Daten eingehalten. Ein Drittel von ihnen übermittelte jedoch einen Teil der Datensätze nach Ablauf der Frist. In den meisten Fällen war die Verspätung relativ gering. Eurostat hat allerdings Maßnahmen ergriffen, um mit Frankreich und Italien Lösungen zu finden, da beide Länder Daten – insbesondere für das Bezugsjahr 2016 – mehrmals sehr spät übermittelt haben.

Eurostat veröffentlicht die Daten sofort nach ihrer Validierung. Die validierten Daten werden üblicherweise ab Ende März des auf den Ablauf der Frist folgenden Jahres in der öffentlichen Datenbank von Eurostat veröffentlicht. Die Daten können während des Jahres jederzeit überarbeitet werden.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) erachtete die in der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 festgelegten Fristen um 6 Monate zu lang für die Zwecke ihrer Berichterstattung, was dazu führte, dass parallel nationale Daten erhoben wurden.

2.1.2    Vollständigkeit

Der wichtigste Datensatz für die Aquakultur („Erzeugung der Aquakultur“) war relativ vollständig. Er wurde im Lauf der Zeit weiter vervollständigt. Leider sind viele Werte aufgrund der hohen Spezialisierung des Sektors nach wie vor vertraulich.

Der Datensatz zur Struktur des Aquakultursektors wird alle drei Jahre – zuletzt 2017 – erhoben. Bezüglich der Verwendbarkeit dieses Datensatzes gab es ernsthafte Bedenken, da es sich bei den Meldeeinheiten je nach Art sowohl um Oberflächen als auch um Mengen handelt. Infolgedessen sind die Informationen, die die Nutzer dem Datensatz entnehmen können, nicht eindeutig; dies gilt insbesondere bei einem Vergleich von Daten aus Ländern, in denen verschiedene Arten gezüchtet werden. Der Datensatz wurde noch nicht veröffentlicht.

Die Stückpreise waren bei allen Datensätzen zur Aquakulturproduktion generell problematisch. Dies wurde auf der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe „Fischereistatistik“ im Oktober 2018 erörtert.

2.2.    Kohärenz

2.2.1    Qualität und Genauigkeit

Bei Eurostat gehen jährliche Qualitätsberichte zur Aquakulturstatistik ein. Darin werden Methoden und Qualitätsaspekte der Datenerhebung beschrieben, die auf Selbstbewertungen der Länder beruht. Eurostat erstellt anhand der nationalen Qualitätsberichte einen Qualitätsbericht auf EU-Ebene. 7 Die Gesamtqualität ist gut, da die meisten Länder eine Vollerhebung durchführen, bei der die Nichtbeantwortung entweder inexistent oder unbedeutend ist.

In über der Hälfte der Länder gibt es ein Qualitätsmanagementsystem. Seit der Vorlage des letzten Berichts hat sich die von Eurostat bewertete Gesamtqualität in fünf Ländern verbessert. Die meisten Verbesserungen wurden bei der Aktualität (sieben Länder), der Genauigkeit und der Zuverlässigkeit (fünf Länder) festgestellt. In Frankreich, wo eine Vollerhebung durchgeführt wird, kam es im Jahr 2018 bei allen Qualitätsaspekten zu Verbesserungen. Die Relevanz hat sich in einem Land verbessert, während in Bezug auf Kohärenz und Vergleichbarkeit in keinem Land Verbesserungen verzeichnet wurden.

2.2.2    Vergleichbarkeit

Eurostat veröffentlichte im Oktober 2018 ein Handbuch für Aquakulturstatistiken 8 , mit dem die Homogenität und damit die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Ländern weiter verbessert wurden. Die Länge der Zeitreihen – und damit die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf – variiert von Land zu Land. In einigen Ländern gehen die Zeitreihen auf das Jahr 1970 zurück, in anderen dagegen beginnen sie erst 2011. Was den Berichtszeitraum betrifft, sind die Daten jedoch im Zeitverlauf vergleichbar.

2.3.    Relevanz

Aquakulturstatistiken werden von verschiedenen Datennutzern vielseitig eingesetzt. Sie bilden die Grundlage für andere Datenerhebungen 9 , insbesondere über die Süßwasseraquakultur, für die kein anderer Datensatz auf EU-Ebene erhoben und veröffentlicht wird.

Die nach der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 erhobenen Daten tragen entscheidend dazu bei, dass in diesem Politikbereich fundierte und faktengestützte Maßnahmen auf nationaler wie auf EU-Ebene ergriffen werden. Die Daten zur Produktionsleistung und zu einschlägigen Trends sind für die Analyse der Entwicklung der Aquakulturbranche im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik von Bedeutung. Quantitative Daten sind ein zentrales Element für die Gestaltung der Mehrjahrespläne der Mitgliedstaaten für nachhaltige Aquakultur. Sie bieten der Politik und dem Wirtschaftszweig ein tragfähiges Fundament für die Zukunft des Sektors.

Außerdem sind die Daten eine wichtige Quelle, auf die andere Organisationen zurückgreifen, um ihre Veröffentlichungen und Leistungen anbieten zu können. Die Europäische Marktbeobachtungsstelle für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse zieht die Aquakulturdaten von Eurostat für die Erstellung der strukturellen Analyse der europäischen Fischerei- und Aquakulturindustrie heran. Die Welthandelsorganisation verwendet die europäischen Aquakulturstatistiken für die Überprüfung ihrer Handelspolitik.

Fast alle Mitgliedstaaten haben ebenfalls bestätigt, dass die Daten zur Aquakulturproduktion auch auf nationaler Ebene benötigt werden. Der auf Ebene der Mitgliedstaaten bestehende Bedarf wurde meist vollständig oder beinahe vollständig durch die nach der Verordnung erhobenen Daten gedeckt. Nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 762/2008 geregelt sind jedoch wichtige Daten über Mikroalgen, Futter, Zuführung von Jungtieren, Bestimmung des Erzeugnisses, Produktionskosten, Beschäftigung sowie andere sozioökonomische Variablen. Sozioökonomische Informationen für die Aquakultur werden nach der Verordnung (EU) 2017/1004 erhoben. Einige Mitgliedstaaten erachten die Datenerhebung hingegen als zu detailliert und aufwendig für den auf nationaler Ebene bestehenden Bedarf. Trotz der Relevanz der Aquakulturstatistiken trat bei der Auswertung der Fischereistatistik auch ein höheres Ausmaß an Unzufriedenheit seitens der Nutzer zutage, weil Daten – aus Gründen der Vertraulichkeit – nicht verfügbar sind.

2.4.    Verfügbarkeit

2.4.1    Online-Datenbank

Die öffentliche Eurostat-Datenbank 10 enthält europäische Aquakulturstatistiken mit folgenden Datensätzen:

·Erzeugung der Aquakultur ohne Aufzuchtanlagen und Brutanlagen (fish_aq2a),

·Produktion von Fischeiern für den menschlichen Verzehr aus der Aquakultur (fish_aq2b),

·Zuführung für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen (fish_aq3),

·Produktion der Brut- und Aufzuchtanlagen im Ei-Stadium im Laufe des Lebenszyklus (fish_aq4a) und

·Produktion der Brut- und Aufzuchtanlagen im Jugendstadium im Laufe des Lebenszyklus (fish_aq4b).

Zusätzlich veröffentlicht die Hälfte der Mitgliedstaaten die Daten in nationalen Online-Datenbanken oder als Jahrestabellen zum Herunterladen. Diese Angebote sind stets kostenlos zugänglich.

2.4.2    Veröffentlichungen und Datentabellen

Eurostat veröffentlicht Daten und Artikel zur Aquakultur in der Online-Reihe „Statistics Explained“ sowie in Buchform 11 .

Die meisten Mitgliedstaaten veröffentlichen regelmäßig Aquakulturstatistiken in verschiedenen Berichten, gelegentlich zusammen mit Pressemitteilungen.

2.4.3    Metadaten

Bei Eurostat gehen jedes Jahr nationale Qualitätsberichte ein, deren Übermittlung gemäß Anhang 6 der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 vorgeschrieben sind. Diese Berichte enthalten genaue Angaben über die Qualität der Daten und die bei ihrer Erfassung angewandten Verfahren. Die nationalen, nach den Leitlinien des Europäischen Statistischen Systems erstellten Qualitätsberichte werden mithilfe des „ESS Metadata Handler“ 12 gesammelt.

Die europäischen Referenzmetadaten einschließlich eines Berichts über die Qualität der Aquakulturstatistiken auf EU-Ebene 13 werden in der öffentlichen Eurostat-Datenbank mit den oben genannten Tabellen veröffentlicht. Die Metadaten werden von den Ländern jedes Jahr überprüft.

2.5.    Vertraulichkeit der Daten

Die hohe Zahl der vertraulichen Datenfelder ist ein Hauptmanko der nach der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 erstellten Aquakulturstatistiken. Dafür gibt es zwei Hauptursachen: Erstens ist in der Verordnung eine sehr detaillierte Datenstruktur vorgeschrieben, was wiederum zu einer starken Fragmentierung der Daten führt. Zweitens ist der Aquakultursektor hochspezialisiert, da es Unternehmen gibt, die nur sehr wenige Arten mit einer Hauptproduktionsmethode oder -umgebung züchten. Aus diesem Grund sind zahlreiche Daten über einzelne Arten und Aggregate vertraulich.

Im Jahr 2018 war beinahe die Hälfte der Mitgliedstaaten mit Vertraulichkeitsproblemen hinsichtlich des Hauptdatensatzes für die Aquakulturproduktion konfrontiert. Folglich blieben die EU-Aggregate für die meisten Arten vertraulich, häufig aufgrund von in einem einzigen Mitgliedstaat vertraulich behandelten Daten. Die gesamten nationalen Erzeugungsmengen und -werte wurden für 2016 für alle Mitgliedstaaten veröffentlicht, für Lettland wurden sie dagegen 2017 und 2018 vertraulich. Wegen der Vertraulichkeit von Daten aus einem Mitgliedstaat konnte das EU-Aggregat für die Zuführung für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen nicht veröffentlicht werden. Die Daten zur EU-weiten Produktion von Fischeiern für den menschlichen Verzehr müssen aufgrund der Nischenproduktion in drei Mitgliedstaaten vertraulich behandelt werden, die nationale Produktion in Spanien und Ungarn ist ab 2018 vertraulich. Die Daten zur Erzeugung aus Brut- und Aufzuchtanlagen waren in mehreren Mitgliedstaaten vertraulich.

Eurostat und die Mitgliedstaaten haben Zeit und Mühe aufgewendet, um Datennutzern so viele Angaben wie möglich zugänglich zu machen und dabei die statistische Geheimhaltung zu wahren und das Verfahren möglichst effizient zu gestalten.

3.    Aufwand und Kosten-Nutzen-Verhältnis

Eurostat bewertete das Kosten-Nutzen-Verhältnis der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 durchgeführten Erhebung der Aquakulturdaten anhand der für 2018 vorgelegten Länderberichte zur Methodik sowie der jährlich vom Europäischen Statistischen System nach statistischen Produkten durchgeführten Kostenanalyse. Die Kostenanalyse bezieht sich auf das Jahr 2019, sodass die Erhebung von Aquakulturdaten für das Bezugsjahr 2017 abgedeckt wurde. Vierundzwanzig Länder nahmen an der Befragung zur Kostenanalyse teil; in Geldwert ausgedrückt belaufen sich die durchschnittlichen Kosten auf etwa 105 000 EUR pro Jahr. Ein direkter Vergleich mit dem Wert der letzten Berichterstattungsrunde ist nicht möglich, da nicht alle Länder an beiden Runden teilnahmen. Siebzehn Länder machten sowohl bei der vorherigen als auch bei der aktuellen Runde Angaben zu den Kosten. Demnach sind in diesen Ländern die Kosten um 3 % zurückgegangen.

Aus den Antworten auf die Länderberichte zur Methodik für 2018 geht hervor, dass die überwiegende Mehrheit der Länder den nationalen Bedarf mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 erhobenen Aquakulturdaten abdeckt. Insgesamt erfassen 16 Länder die Daten im Rahmen einer Vollerhebung, fünf Länder leiten den Datensatz aus Verwaltungsquellen ab. Die übrigen sechs Länder arbeiten mit Verwaltungsquellen oder ziehen Expertenschätzungen heran.

Fünfzehn Länder meldeten Effizienzgewinne. Die größten Effizienzgewinne waren auf Online-Erhebungen (sechs Länder), eine weitere Automatisierung (vier Länder) und die verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten (zwei Länder) zurückzuführen. In zehn Ländern ist der Aufwand zurückgegangen. Vereinfachungen der Datenübermittlung und die Mehrfachnutzung von Daten zählten zu den häufigsten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Wie aus den Länderberichten hervorgeht, erheben mehr als die Hälfte der Länder die Daten direkt in den Anlagen auf der Ebene der Produktionseinheiten, während in den übrigen Ländern die Geschäftsführer die Fragebogen für alle ihre Anlagen ausfüllen. Durch die Erhebung von Daten auf Unternehmensebene wird zugleich die Berichterstattung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 14 erleichtert. Es könnte sich durchaus lohnen, weitere Untersuchungen dazu anzustellen, inwieweit beide Verordnungen – im Interesse einer weiteren Verringerung des Gesamtaufwands für die Mitgliedstaaten – durch eine Datenerhebung abgedeckt werden können.

Eine Reihe von Ländern hat Verbesserungen zur Verringerung des mit der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 verbundenen Aufwands vorgeschlagen; dies gilt insbesondere für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Interessenträgern bei der Standardisierung der für die Datenübermittlung geltenden Anforderungen und Fristen. Dies betrifft in erster Linie die FAO-Verordnung und die Rahmenregelung für die Erhebung (Verordnung (EU) 2017/1004).

4.    Schlussfolgerungen

In den vergangenen Jahren haben sich Aquakulturstatistiken zu einem stabilen Datensatz mit aktuellen und kohärenten Informationen für Datennutzer nicht nur auf europäischer und globaler Ebene, sondern auch auf nationaler Ebene entwickelt.

Gleichzeitig zeigte sich bei den Konsultationen, die im Rahmen der jüngsten Bewertung der europäischen Fischereistatistik durchgeführt wurden, dass eine erhebliche Zahl von Nutzern mit den Aquakulturstatistiken unzufrieden ist. Dies dürfte an der großen Zahl vertraulicher Werte im Datensatz liegen, durch die die Nutzung des Datensatzes erschwert wird. Vertrauliche Felder hängen mit der in der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 festgelegten detaillierten Aufschlüsselung der Datenanforderungen und der spezialisierten und konzentrierten Struktur der Aquakulturbranche zusammen.

In einigen Mitgliedstaaten kommt es weiterhin zu Problemen, was die Aktualität und die Pünktlichkeit bei der Datenerhebung und -übermittlung angeht. Die Eurostat-Leitlinien für die Datenerhebung haben zu mehr Kohärenz bei der Erhebung von Aquakulturdaten beigetragen.

In einigen Ländern wurde der Aufwand verringert, zudem wurden messbare Effizienzgewinne festgestellt. Die jährlichen Kosten für die Erstellung von Aquakulturstatistiken beliefen sich im Durchschnitt auf 105 000 EUR für das Bezugsjahr 2017. Dies waren 3 % weniger als im vorangegangenen Zeitraum (im Fall der Länder, die für beide Zeiträume Daten zu den Kosten übermittelt haben). Der Anteil der Kosten für die Datenerhebung am wirtschaftlichen Gesamtwert der Aquakulturproduktion war relativ gering. Nach wie vor mangelt es an Effizienz in Bezug auf andere (von der FAO und gemäß der Verordnung (EU) 2017/1004 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 durchgeführte) Datenerhebungen.

 5.    Empfehlungen

Als wichtigstes Ergebnis lässt sich auf der Bewertung ableiten, dass Aquakulturstatistiken einen äußerst bedeutsamen und umfassend genutzten Teil der Fischereistatistik darstellen, auf den sich die Vertraulichkeit von Daten allerdings negativ auswirkt. Die Kommission (Eurostat) und die Mitgliedstaaten haben sich zwar um eine Verringerung des Volumens an vertraulichen Daten bemüht, was allerdings nur sehr begrenzt Wirkung gezeigt hat. Aufgrund der Spezialisierung des Sektors haben die vertraulichen Daten mengenmäßig sogar zugenommen. Die einzige Lösung, Datennutzern einen besseren Service zu bieten, würde darin bestehen, die geltenden Rechtsvorschriften zu ändern oder durch andere zu ersetzen, die stärker auf die Produktion ausgerichtet und im Hinblick auf produktionsbezogene strukturelle Aspekte weniger streng sind. Eine neue Rechtsvorschrift könnte auch Effizienzgewinne bringen, insbesondere durch die Anpassung von Fristen an den Bedarf anderer internationaler Organisationen.

Auf nationaler Ebene sollte die Verwendung elektronischer Fragebogen weiter gefördert werden, da dadurch die Datenerhebung effizienter wird. Weitere Beispiele bewährter Verfahren sind nationale Leitlinien für die Datenerhebung und Helpdesks, die den Auskunftspflichtigen eine auf ihren Bedarf zugeschnittene Unterstützung anbieten.

(1)

     Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 1).

(2)

     Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates (COM(2015) 297 final).

(3)

     Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates (COM(2017) 747 final).

(4)

     Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates (ABl. L 157 vom 20.6.2017, S. 1).

(5)

     Die Arbeitsgruppe zur Koordinierung der Fischereistatistik (Coordinating Working Party on Fisheries Statistics) wurde 1959 mit der Resolution 23/59 der FAO-Konferenz eingesetzt, um die Fischereistatistikprogramme regionaler Fischereibehörden und anderer zwischenstaatlicher Organisationen zu koordinieren. Ihr Zweck ist es, i) die Anforderungen für Fischereistatistiken (einschließlich des Bereichs Aquakultur) fortlaufend zu überwachen; ii) Standardkonzepte, Definitionen, Klassifizierungen und Methoden für die Erfassung und die Zusammenstellung von Fischereistatistiken abzustimmen und iii) Vorschläge zur Koordinierung und Straffung der statistischen Aktivitäten bei einschlägigen zwischenstaatlichen Organisationen zu unterbreiten (http://www.fao.org/fishery/cwp/en). Vor Kurzem hat die Gruppe als Empfehlung für Mindestanforderungen für die Aquakulturstatistik den Entwurf für einen Standardfragebogen ausgearbeitet.

(6)

     Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2019) 425. Nur auf Englisch verfügbar.

(7)

      https://ec.europa.eu/eurostat/cache/metadata/EN/fish_aq_esqrs.htm . Nur auf Englisch verfügbar.

(8)

      https://ec.europa.eu/eurostat/cache/metadata/Annexes/fish_aq_esms_an2.pdf . Nur auf Englisch verfügbar.

(9)

   Durchführungsbeschluss (EU) 2019/909 der Kommission vom 18. Februar 2019 zur Erstellung des Verzeichnisses der vorgeschriebenen wissenschaftlichen Forschungsreisen sowie der Schwellenwerte für die Zwecke des mehrjährigen Programms der Union für die Erhebung und die Verwaltung von Daten im Fischerei- und Aquakultursektors (ABl. L 145 vom 4.6.2019, S. 21).

(10)

      http://ec.europa.eu/eurostat/data/database  

(11)

     Die neueste Veröffentlichung „Agriculture, forestry and fishery statistics“ (Ausgabe 2019) enthält Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (ISBN 978-92-76-13193-9)

https://ec.europa.eu/eurostat/documents/3217494/10317767/KS-FK-19-001-EN-N.pdf/742d3fd2-961e-68c1-47d0-11cf30b11489 . Nur auf Englisch verfügbar.

(12)

      https://webgate.ec.europa.eu/estat/spe/metaconv/

(13)

     https://ec.europa.eu/eurostat/cache/metadata/EN/fish_aq_esqrs.htm

(14)

   Aufgehoben wurde die Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates durch die Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates (ABl. L 157 vom 20.6.2017, S. 1).