Brüssel, den 24.11.2020

COM(2020) 758 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027






{SWD(2020) 290 final}


Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027

„Und wir werden dafür sorgen, dass die Menschen, die hierbleiben dürfen, auch integriert werden und sich willkommen fühlen. Wir müssen ihnen eine Zukunft bieten – sie bringen Fähigkeiten, Energie und Talent mit.”

Präsidentin von der Leyen, Rede zur Lage der Union 2020

1.Förderung des sozialen Zusammenhalts und Aufbau inklusiver Gesellschaften für alle

Die europäische Lebensweise ist integrativ. Integration und Inklusion sind von zentraler Bedeutung für Menschen, die nach Europa kommen, für lokale Gemeinschaften und für das langfristige Wohlergehen unserer Gesellschaften und die Stabilität unserer Volkswirtschaften. Wenn wir dazu beitragen wollen, dass unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften gedeihen, müssen wir jeden, der Teil der Gesellschaft ist, unterstützen, wobei Integration für alle nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist.

Das heißt, es gilt diejenigen zu stärken, die benachteiligt sind, und gleichzeitig sicherzustellen, dass unsere Gemeinschaften geeint sind und zusammenhalten. Dafür muss allen die gleiche Chance gegeben werden, unabhängig von ihrem Hintergrund und im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte ihre Rechte wahrzunehmen und am Leben in der Gemeinschaft wie auch am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Zudem schließt diese Lebensweise die Achtung der gemeinsamen europäischen Werte ein, die in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Rede- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung. Diese Grundwerte sind wesentliche Elemente des Lebens und der Teilhabe in der europäischen Gesellschaft. Sie sind auch der Grund für die Schaffung des Kommissionsressorts „Förderung unserer europäischen Lebensweise“, bei dem es um die Verteidigung der einfachen, aber wesentlichen Prämisse geht, dass jeder wichtig ist, dass niemand abgehängt wird und dass alle ihre Rechte wirksam ausüben können und Zugang zu Möglichkeiten und Sicherheit haben müssen.

Die Herausforderung der Integration und der Inklusion ist besonders für Migranten relevant, und zwar nicht nur für Neuankömmlinge, sondern bisweilen auch für Drittstaatsangehörige, die möglicherweise eingebürgert wurden und EU-Bürger sind 1 . Daher erstreckt sich der Anwendungsbereich dieses Aktionsplans sowohl auf Migranten als auch auf EU-Bürger mit Migrationshintergrund 2 . Er ist damit breiter angelegt als der einschlägige Aktionsplan 3 der Kommission von 2016, der sich nur auf die Integration von Drittstaatsangehörigen bezog.

Die Gewährleistung einer wirksamen Integration und Inklusion von Migranten in der EU ist eine soziale und wirtschaftliche Investition, die den Zusammenhalt, die Widerstandsfähigkeit und den Wohlstand der europäischen Gesellschaften fördert. Integration und Inklusion können und müssen einen Prozess darstellen, von dem alle Beteiligten profitieren und der der gesamten Gesellschaft zugute kommt. Wenn Integration und Inklusion gelingen sollen, müssen diese jedoch auch ein zweiseitiger Prozess sein, bei dem Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund zum einen Hilfestellung bei der Integration geboten wird, diese sich aber zum anderen auch aktiv um ihre Integration bemühen. Der Integrationsprozess bezieht die Aufnahmegesellschaft mit ein, die die Möglichkeiten für die vollständige wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Teilhabe der Migranten schaffen sollte. Er schließt zudem ein, dass die Migranten, die ja alle Rechte und Pflichten in Bezug auf ihr neues Aufenthaltsland haben, sich anpassen.

Heute sind rund 34 Millionen Einwohner außerhalb der EU geboren (etwa 8 % der EU-Bevölkerung) 4 , und 10 % der in der EU geborenen jungen Menschen (15-34 Jahre) haben mindestens einen im Ausland geborenen Elternteil 5 . Während der Anteil der außerhalb der EU geborenen EU-Einwohner in den letzten Jahren insgesamt zugenommen 6 hat, ist er in den einzelnen Mitgliedstaaten immer noch sehr unterschiedlich. Er liegt in Schweden, Estland, Luxemburg, Kroatien, Lettland, Österreich, Malta und Deutschland bei rund 10 % oder darüber, während er in der Tschechischen Republik, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Polen und der Slowakei unter 3 % liegt.

Mehr als ein Viertel der Migranten verfügt über einen hohen Bildungsstand 7 . Diese Menschen verfügen über Ressourcen, Ehrgeiz und die nötige Motivation, können aber ihre Fähigkeiten oft nicht einsetzen. Fast 40 % sind für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit überqualifiziert 8 . Wir können es uns nicht leisten, dieses Potenzial zu vergeuden. Gleichzeitig hat aber fast ein Fünftel der Migranten nur die Primarschule besucht und bedarf weiterer Unterstützung.

Migranten und EU-Bürger mit Migrationshintergrund spielen eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft. Die COVID-19-Krise hat den von ihnen geleisteten Beitrag umso deutlicher gemacht 9 . Viele haben als Beschäftigte in wichtigen Diensten, als Ärzte oder als Krankenpfleger zur Bewältigung der Krise beigetragen. Gleichzeitig zählen sie zu denjenigen, die der Pandemie stärker ausgesetzt sind 10 . Nach der COVID-19-Krise wird die EU den Beitrag aller zur Erholung und zur Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften benötigen 11 . Die Maßnahmen zur Förderung von Integration und Inklusion zu verstärken, ist daher nicht nur eine moralische, sich aus den Grundwerten der EU ergebende Pflicht, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Wie jüngste Forschungen zeigen, könnte die vollständige Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt große wirtschaftliche Vorteile bringen, darunter Steuergewinne sowie Beiträge zu den nationalen Rentensystemen und generell zum nationalen Wohlstand 12 .

Dieser Aktionsplan ist Teil der umfassenden Antwort auf die mit der Migration verbundenen Herausforderungen, die in Form des neuen Migrations- und Asylpakets 13 vorgestellt worden ist. Eine erfolgreiche Integrationspolitik ist zudem ein Eckpfeiler eines gut funktionierenden Asyl- und Migrationsmanagementsystems. Sie untermauert und ergänzt die Asyl- und Migrationspolitik der Mitgliedstaaten, indem sie sicherstellt, dass alle Personen, die ein Recht auf Aufenthalt in der EU haben, in vollem Umfang an unseren Gesellschaften teilhaben können. Sie kann zudem den Dialog mit Drittländern und Programme im Rahmen der externen Dimension der Migrations- und Entwicklungspolitik der EU unterstützen. Migranten sind oft Teil unterschiedlicher Sozialisierungsformen in den Diaspora-Gemeinschaften in den EU-Mitgliedstaaten. Die Diaspora kann eine entscheidende unterstützende Rolle bei der Eingliederung in die Aufnahmegesellschaften spielen sowie zu Investitionen, Innovation und Entwicklung wie auch zum Erhalt der Beziehungen zu den Herkunftsländern beitragen.

Dieser Aktionsplan deckt alle Stadien und Phasen des Integrationsprozesses ab: Maßnahmen vor der Ausreise, Aufnahme und frühe Integration, langfristige Integration und Aufbau inklusiver und kohäsiver Gesellschaften. Er trägt zudem der unterschiedlichen Situation der Migrantenpopulationen in den Mitgliedstaaten Rechnung und unterstützt die Mitgliedstaaten und andere relevante Interessengruppen bei der Suche nach angemessenen Antworten für ihre Integrations- bzw. Inklusionspolitik.

2.Lehren aus dem Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen von 2016 und wichtige Fakten und Zahlen zu Integration und Inklusion

Dieser Aktionsplan baut u.a. auf den Ergebnissen des Aktionsplans der Kommission für die Integration von Drittstaatsangehörigen von 2016 auf. Nach dessen Annahme hat die Kommission mehr als 50 konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und anderer wichtiger Akteure in einem breiten Spektrum von Politikbereichen eingeführt: Maßnahmen vor der Abreise bzw. vor der Ankunft, Bildung, Beschäftigung und Berufsausbildung, Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, aktive Beteiligung und soziale Inklusion. Die Kommission hat zudem ihre Instrumente zur Koordinierung, Finanzierung und Überwachung verstärkt. In vielen Mitgliedstaaten trug der Aktionsplan zur Entwicklung oder Überprüfung der nationalen Integrationsstrategien bei und lieferte Informationen über die Verwendung von Mitteln für die Integration. In einer Reihe von Fällen wurde den nationalen Behörden maßgeschneiderte technische Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung von integrationspolitischen Reformen geleistet 14 .

Die anhaltenden Herausforderungen in Bezug auf Beschäftigung, Bildung, Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und die soziale Eingliederung von Migranten zeigen jedoch, dass zusätzliche, nachfolgend beschriebene Maßnahmen erforderlich sind.

Wichtige Fakten und Zahlen zu Integration und Inklusion (EU-27, 2019) 15  

Zusätzlich zu den Lücken, mit denen Migranten in Schlüsselbereichen wie Bildung, Beschäftigung, Armut, soziale Ausgrenzung und Wohnen konfrontiert sind (siehe die obigen Abbildungen), befinden sich Migranten auch in folgenden Bereichen in einer ungünstigen Lage:

§Junge Migranten (18-24 Jahre), die außerhalb der EU geboren wurden, befanden mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit (21 %) als Einheimische (12,5 %) weder in Beschäftigung noch in einer allgemeinen oder beruflichen Ausbildung; dies galt insbesondere für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund (25,9 %).

§Bei Migranten ist es wahrscheinlicher, dass medizinische Bedürfnisse nicht erfüllt werden. 16  Dies ist vor allem auf folgende Faktoren zurückzuführen: fehlender oder begrenzter Zugang zu Krankenversicherung (in einigen Ländern) in Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus, mangelndes Wissen über den Zugang zu Dienstleistungen, finanzielle Ressourcen, Konzentration von Migranten in einigen benachteiligten Gebieten mit geringerem Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten, Sprachbarrieren und mangelnde Anpassung der nationalen Systeme an die spezifischen Bedürfnisse von Migranten.

§Zwar ist der Bevölkerungsanteil von Migranten in ländlichen Gebieten relativ gering (2,9 %) 17 , doch sind diese bei den meisten Integrationsindikatoren nicht nur im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung, sondern auch im Vergleich zu den in städtischen Gebieten lebenden Migranten schlechter gestellt 18 . Da es in vielen ländlichen Gebieten generell einen Mangel an grundlegenden Dienstleistungen gibt, fehlt es Migranten möglicherweise an den spezifischen Unterstützungsleistungen, die sie benötigen.

Darüber hinaus hat sich bei der Umsetzung des Aktionsplans 2016 bestätigt, dass die Bereiche, auf die der Aktionsplan abzielt, zwar nach wie vor relevant sind, aber es stärkerer Maßnahmen bedarf, um die Integration von Migrantinnen zu fördern, die Inklusion von EU-Bürgern mit Migrationshintergrund zu unterstützen, die Aufnahmegesellschaft besser in die Integrations- bzw. Inklusionspolitik einzubeziehen und die Überwachung und Bewertung dieser Politik zu verstärken. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Migranten und EU-Bürger mit Migrationshintergrund haben auch deutlich gemacht, dass mehr dafür getan werden muss, ihnen den Zugang zu Gesundheitsdiensten zu erleichtern.

3.Wichtigste Grundsätze und Werte des EU-Aktionsplans für Integration und Inklusion

Die Arbeit der EU im Bereich Integration und Inklusion stützt sich auf gemeinsame Grundsätze und Werte, die auch als Richtschnur für die Arbeit der Mitgliedstaaten bei der Konzeption, Umsetzung oder Überarbeitung ihrer Strategien dienen sollten. Dies gilt für das gesamte Spektrum der in der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegten Inklusionsmaßnahmen der EU.

Inklusion für alle

Bei Inklusion für alle geht es darum, dafür zu sorgen, dass alle politischen Maßnahmen für alle, einschließlich Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund, zugänglich sind und funktionieren. Dies bedeutet, dass allgemeine politische Maßnahmen an die Bedürfnisse einer vielfältigen Gesellschaft angepasst und entsprechend umgestaltet werden müssen, wobei die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen zu berücksichtigen sind. Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Migranten müssen und sollten nicht auf Kosten von Maßnahmen zugunsten anderer schutzbedürftiger oder benachteiligter Gruppen oder Minderheiten gehen. Vielmehr tragen sie dazu bei, die Politik insgesamt inklusiver zu gestalten.

Der vorliegende Aktionsplan fördert einen integrierten Ansatz für die Inklusion von Migranten und zielt darauf ab, enge Synergien mit bestehenden und künftigen EU-Strategien zur Förderung der Gleichstellung und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen und so sicherzustellen, dass jeder in vollem Umfang einbezogen wird und an den europäischen Gesellschaften teilhat. Insbesondere wird er in enger Interaktion mit dem anstehenden Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 19 umgesetzt werden. Außerdem werden Synergien mit dem strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 20 , der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 21 , der geplanten Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und dem Bericht über die Unionsbürgerschaft geschaffen. Ziel des Aktionsplans ist es, Kontakte und Vertrauen zwischen verschiedenen Gemeinschaften innerhalb der Gesellschaft aufzubauen und zu stärken sowie Isolation und Segregation zu bekämpfen.

Eine stärker von Zusammenhalt geprägte und inklusivere Gesellschaft für alle kann auch dazu beitragen, die Ausbreitung aller Formen extremistischer Ideologien zu verhindern, die zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führen können. Verstärkte Präventivmaßnahmen können wiederum gesellschaftlichen Spannungen und extremistischen Ideologien entgegenwirken und so die Integration und das friedliche Zusammenleben zwischen Gemeinschaften und einzelnen Menschen fördern. Über das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung 22 unterstützt die Kommission Fachkräfte vor Ort aus ganz Europa dabei, bewährte Verfahren zu entwickeln und sich die Fähigkeiten anzueignen, die sie benötigen, um gegen gewalttätigen Extremismus vorzugehen, und den Aufbau von Resilienz, den Ausstieg sowie die Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen. Die Förderung von Inklusion und die Schaffung von Chancen für gefährdete junge Menschen durch Bildung, Kultur, Jugend und Sport können weiter zur Prävention von Radikalisierung und zum Zusammenhalt innerhalb der EU beitragen. Eine enge Zusammenarbeit mit Fachkräften und lokalen Akteuren kann bei der Prävention von Radikalisierung besonders wirksam sein. Bei Inklusion geht es auch darum, unbewusste Voreingenommenheit zu bekämpfen, einen Mentalitätswandel herbeizuführen und die Art und Weise, wie Menschen einander wahrnehmen und an Unbekanntes herangehen, zu verändern.

Gezielte Unterstützung bei Bedarf

Zwar sollte die allgemeine Sozialpolitik für alle inklusiv sein und den Bedürfnissen einer vielfältigen Gesellschaft Rechnung tragen, doch müssen bestimmte Gruppen und bestimmte Bereiche in Aufnahmeländern gezielt unterstützt werden, um spezifische Herausforderungen bewältigen zu können. Bei der Integration in die europäischen Gesellschaften stehen neu angekommene Migranten je nach ihrem Reiseverlauf, ihrem Qualifikationsniveau, ihren Sprachkenntnissen und ihrem Hintergrund häufig vor zahlreichen Herausforderungen. Innerhalb jedes Politikbereichs sollten die politischen Entscheidungsträger gezielte und maßgeschneiderte Unterstützungsmechanismen konzipieren, um Neuankömmlingen zu helfen, sich rasch zu integrieren. Ein Beispiel hierfür sind ergänzende Kurse für hochqualifizierte Migranten, die ihnen helfen sollen, ihre Kompetenzen in ihrer neuen Arbeitsstelle bestmöglich zu nutzen. 23 Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, sind bei der Entwicklung oder Ausweitung solcher gezielten Maßnahmen mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert und sollten besonders unterstützt werden. Kinder benötigen zusätzlichen Schutz und zusätzliche Unterstützung, die stets für das Wohl des Kindes sorgen, nicht zuletzt, wenn es sich um unbegleitete Kinder handelt. 24  

Einbeziehung von Geschlechter- und Antidiskriminierungsprioritäten

Der vorliegende Aktionsplan wird der Kombination persönlicher Merkmale wie Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Ausrichtung und Behinderung Rechnung tragen, die für Migranten besondere Herausforderungen darstellen können. Er baut auf der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, dem strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie und der künftigen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf und ergänzt diese. 25  

Insbesondere Migrantinnen – Frauen wie Mädchen – sind im Vergleich zu männlichen Migranten mit zusätzlichen Integrationshindernissen konfrontiert, da sie häufig strukturelle Hindernisse überwinden müssen, die darauf zurückzuführen sind, dass sie sowohl Migranten als auch Frauen sind. So müssen sie sich unter anderem mit Stereotypen auseinandersetzen. Sie kommen häufiger in die EU, um einem Familienmitglied nachzuziehen, und ihnen werden häusliche Pflichten auferlegt, die sie daran hindern können, uneingeschränkt am Arbeitsmarkt und an Integrationsprogrammen, Kompetenzbewertungen sowie Umschulungs- und anderen Maßnahmen teilzunehmen, wenn diese solchen Betreuungsaufgaben der Frauen nicht angemessen Rechnung tragen. Erwerbstätige Migrantinnen sind eher für ihre Arbeit überqualifiziert als einheimische Frauen. 26  

Darüber hinaus sind EU-Bürger mit Migrationshintergrund bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche oder in ihrem täglichen Leben in der Schule, in der Nachbarschaft und am Arbeitsplatz häufig mit direkter oder indirekter Diskriminierung sowie Rassismus konfrontiert. Diese Diskriminierung kann ausschließlich auf ihrem Migrationshintergrund beruhen, aber durch ihre ethnische Herkunft sowie ihre Religion oder Weltanschauung noch verschärft werden. LGBTIQ-Migranten 27 und Migranten mit Behinderungen können ebenfalls mehreren Formen der Diskriminierung ausgesetzt sein.

Unterstützung in allen Phasen des Integrationsprozesses

Die erfolgreiche Integration von Migranten hängt sowohl von frühzeitigem Handeln als auch von langfristigen Investitionen ab. Die Unterstützung von Migranten und ihren Aufnahmegemeinschaften zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Migrationsprozess ist von wesentlicher Bedeutung. Die Integration kann sogar vor der Ankunft in der EU beginnen. Daher sollten die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit Integrationsmaßnahmen vor der Ausreise einrichten und ausweiten (z. B. Schulungen, Orientierungskurse) und diese wirksam mit Maßnahmen nach der Ankunft verknüpfen, um den Integrationsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen, unter anderem im Zusammenhang mit Neuansiedlung und Patenschaftsprogrammen 28 .

Gleichzeitig endet die Integration nicht nach einem bestimmten Zeitraum. Deshalb sind allgemeine politische Maßnahmen unerlässlich, um die kontinuierliche Inklusion und eine bedeutsame Teilhabe zu unterstützen. Der vorgeschlagene mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 trägt dem Bedarf an Investitionen während des gesamten Integrationsprozesses Rechnung, und zwar durch einen speziellen Asyl- und Migrationsfonds sowie finanzielle Unterstützung in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Sozial- und Gesundheitsfürsorge sowie Wohnraum durch Kohäsionsfonds wie den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und andere Fonds wie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und das Programm Erasmus+.

Maximierung des EU-Mehrwerts durch Multi-Stakeholder-Partnerschaften

Während die nationalen Regierungen in erster Linie für die Gesamtgestaltung der Integrations- und Sozialpolitik wie Bildungs-, Beschäftigungs-, Wohnraum- und Gesundheitsversorgungsmaßnahmen zuständig sind, spielt die EU eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung dieser und aller anderen Integrationsakteure durch die Finanzierung, die Entwicklung praktischer Instrumente, die Koordinierung von Maßnahmen und den Aufbau einschlägiger Partnerschaften.

Integration findet in jedem Dorf, jeder Stadt und jeder Region statt, in denen Migranten leben, arbeiten und in die Schule oder einen Sportverein gehen. Die lokale Ebene spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Neuankömmlinge bei ihrer Ankunft in ihrem neuen Land willkommen zu heißen und zu beraten. Darüber hinaus spielen auch Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber und sozioökonomische Partner, Organisationen der Sozialwirtschaft, Kirchen, religiöse und andere weltanschauliche Gemeinschaften, Jugend- und Studentenorganisationen, Diaspora-Organisationen sowie Migranten selbst eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung einer wirklich wirksamen und umfassenden Integrationspolitik.

4.Maßnahmen in den wichtigsten sektoralen Bereichen

Dieser Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Verstärkung der Bemühungen und zur Zusammenführung der Akteure auf allen Ebenen in einem gemeinsamen Bestreben, Integration und Inklusion zu verwirklichen und letztlich für mehr Zusammenhalt und inklusivere Gesellschaften für alle zu sorgen. In diesem Aktionsplan, der auf den Erfolgen des Aktionsplans für die Integration von Drittstaatsangehörigen von 2016 aufbaut, werden neue und umfassendere Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die EU und die Mitgliedstaaten den größten Mehrwert erbringen und größere Wirkung erzielen können. Diese Maßnahmen ergänzen die in den jüngsten Gleichstellungsstrategien 29 enthaltenen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stützen sich auf breit angelegte Konsultationen, die die Kommission zwischen Juni und Oktober 2020 bei einem breiten Spektrum von Akteuren durchgeführt hat. Dazu gehören eine öffentliche Konsultation sowie gezielte Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, lokalen und regionalen Behörden, Sozial- und Wirtschaftspartnern, Arbeitgebern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Stiftungen, internationalen Organisationen und Migranten, einschließlich Flüchtlingen. 30

I.Allgemeine und berufliche Bildung

Von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) bis zur Tertiär- und Erwachsenenbildung und außerschulischen Bildung sind allgemeine und berufliche Bildung die Grundlage für eine erfolgreiche Teilhabe an der Gesellschaft und eines der wirksamsten Instrumente für den Aufbau inklusiverer Gesellschaften. Die COVID-19-Pandemie hat noch deutlicher gezeigt, wie wichtig Inklusion und Chancengleichheit in der Bildung sind. Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter sind eine der sechs Dimensionen des europäischen Bildungsraums 31 , der bis 2025 durch die Umsetzung einer Reihe konkreter Initiativen erreicht werden soll. Eine inklusivere Gestaltung unserer Bildungssysteme ist auch ein zentrales Ziel des Aktionsplans für digitale Bildung 32 . Die Europäische Kompetenzagenda 33 fördert die lebenslange Kompetenzentwicklung.

Schulen haben das Potenzial, zentrale Punkte für die Integration von Kindern und ihren Familien zu sein. Eine stärkere Teilnahme von minderjährigen Migranten und Kindern mit Migrationshintergrund an der FBBE bei gleichzeitiger Gewährleistung der Ausstattung solcher Programme für kulturell und sprachlich vielfältige Kinder kann sich sehr positiv auf ihr künftiges Bildungsniveau, einschließlich des Erlernens der Sprache des Aufnahmelandes, und auf die Integration ihrer Eltern und Familien insgesamt auswirken. Ein schulisches Umfeld, an dem Gemeinschaften, Unterstützungsdienste und Eltern beteiligt sind, kann für Kinder mit Migrationshintergrund besonders von Vorteil sein. Damit dies erreicht wird, müssen Lehrer mit den notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen ausgestattet werden, um in multikulturellen und mehrsprachigen Klassenzimmern zu unterrichten und Kinder mit Migrationshintergrund während ihrer gesamten Ausbildung zu unterstützen. Die Bekämpfung der Segregation in Schulen und die Förderung der Interaktion zwischen minderjährigen Migranten und einheimischen Kindern ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um unser Bildungssystem inklusiver zu gestalten. Durch die Vermittlung von Fähigkeiten in den Bereichen Demokratie, Bürgersinn und kritisches Denken spielen Schulen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, zu verhindern, dass sich junge Menschen von gewalttätigen extremistischen Ideologien, Organisationen und Bewegungen angezogen fühlen. 34

Minderjährige Migranten mit Behinderungen benötigen zusätzliche Unterstützung, damit sie gleichberechtigt mit anderen an Bildung teilhaben können. Die Inklusion wird das Leitmotiv der kommenden umfassenden EU-Kinderrechtsstrategie sein, mit der sichergestellt werden soll, dass alle Kinder ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Fähigkeiten, ihres sozioökonomischen Hintergrunds, ihres rechtlichen Status und ihres Aufenthaltsstatus gleichberechtigten Zugang zu denselben Rechten und demselben Schutz haben. Der Jugendsektor und insbesondere die Jugendarbeit können jungen Migranten helfen, Fähigkeiten und Kompetenzen durch nichtformales Lernen zu erwerben.

Der Übergang ins Erwachsenenalter und von der Schule ins Erwerbsleben kann für erst kürzlich angekommene minderjährige Migranten, insbesondere unbegleitete junge Menschen, eine besondere Herausforderung darstellen, nicht zuletzt deshalb, weil Unterstützungsmaßnahmen oft enden, wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Vorbereitung auf einen solchen Übergang im Voraus – durch die Unterstützung ihres Bildungserfolgs, ihre Einbeziehung in die berufliche Bildung und die Jugendgarantie 35 sowie durch die Bereitstellung von Coaching und Mentoring – kann besonders wirksam sein.

Die Erleichterung der Anerkennung von in Drittländern erworbenen Qualifikationen, die Förderung ihrer Sichtbarkeit und die Verbesserung der Vergleichbarkeit mit europäischen/EU-Qualifikationen bei gleichzeitiger Bereitstellung von Überbrückungskursen, um Migranten dabei zu helfen, die im Ausland erworbene Ausbildung zu ergänzen, sind von entscheidender Bedeutung für eine schnellere und gerechtere Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt und versetzen sie in die Lage, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in vollem Umfang zu nutzen. Dies kann Migranten auch dabei helfen, ihr Studium im Aufnahmeland fortzusetzen, und so ihre Teilnahme an Hochschulbildung und lebenslangem Lernen erhöhen.

Das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes ist für eine erfolgreiche Integration von entscheidender Bedeutung. Dieser Prozess sollte jedoch nicht einige Monate nach der Ankunft enden. Sprachkurse sollten auch für mittlere und fortgeschrittene Niveaus unterstützt werden und auf die Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen zugeschnitten sein. Die Kombination von Sprachunterricht mit dem Aufbau anderer Fähigkeiten oder von Berufserfahrung und flankierenden Maßnahmen wie Kinderbetreuung hat sich als besonders wirksam bei der Verbesserung des Zugangs zu und der Ergebnisse von Sprachkursen erwiesen. Ferner ist es von entscheidender Bedeutung, dass Migranten so früh wie möglich ein Verständnis der Gesetze, der Kultur und der Werte der Aufnahmegesellschaft erhalten, beispielsweise durch Kurse zur Staatsbürgerkunde, damit sie uneingeschränkt an der Aufnahmegesellschaft teilhaben können.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Teilnahme von mehr minderjährigen Migranten und Kindern mit Migrationshintergrund an hochwertiger und inklusiver frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung.

§Bessere Ausstattung der Lehrkräfte mit den erforderlichen Kompetenzen und Bereitstellung der Ressourcen und der Unterstützung für ihren Umgang mit multikulturellen und mehrsprachigen Klassenzimmern zum Nutzen von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund.

§Schaffung von Multi-Stakeholder-Lerngemeinschaften, an denen Schulen, Gesundheits- und Sozialdienste sowie Eltern beteiligt sind.

§Schnellere und einfachere Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen Qualifikationen.

§Verstärkte Teilnahme von Migranten an umfassenden Sprachkursen und Kursen in Staatsbürgerkunde, die bei der Ankunft beginnen und während ihres ganzen Integrationsprozesses weiterlaufen.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Verbesserung der Teilnahme an Bildung und des Bildungserfolgs durch:

ein neues Toolkit mit praktischen Leitlinien zur Inklusion im Bereich FBBE, das Anfang 2021 veröffentlicht werden soll;

gezielte Unterstützung von Lehrkräften beim Aufbau von Kompetenzen für den Umgang mit kultureller, religiöser und sprachlicher Vielfalt in den Klassenzimmern im Rahmen der „Erasmus Teacher Academies“;

Peer-Learning und Peer-Beratung, um die Mitgliedstaaten bei der Konzipierung und Umsetzung wirksamer inklusiver bildungspolitischer Maßnahmen im europäischen Bildungsraum zu unterstützen;

Bereitstellung gezielter Schulungen für Jugendarbeiter, damit diese die Fähigkeiten erwerben, die speziell für die Unterstützung der Integration junger Migranten erforderlich sind.

§Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen durch:

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den für Integration zuständigen nationalen Behörden und den nationalen Zentren für die Anerkennung von Qualifikationen (ENIC-NARIC-Netze);

Förderung transparenter Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen von Flüchtlingen durch das Erasmus-Programm;

Förderung des Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von ergänzenden Kursen bzw. Überbrückungskursen für Migranten;

Bereitstellung von Informationen über Anerkennungspraktiken sowie über Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten unter Nutzung des vollen Potenzials des Europass-Portals;

Förderung der Transparenz der Qualifikationssysteme, unter anderem durch den Europäischen Qualifikationsrahmen.

§Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Weiterentwicklung umfassender und zugänglicher Sprachlernprogramme, auch für mittlere und fortgeschrittene Niveaus, durch Finanzierung und Erfahrungsaustausch.

§Förderung des Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten über erfolgreiche Ansätze für Kurse in Staatsbürgerkunde.

In diesem Bereich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, 

§die Zahl der minderjährigen Migranten und Kinder mit Migrationshintergrund, die an FBBE teilnehmen, zu erhöhen und gleichzeitig sicherzustellen, dass allgemeine FBBE-Programme für die Unterstützung kulturell und sprachlich vielfältiger Kinder ausgestattet sind;

§sicherzustellen, dass die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen schnell, fair, transparent und erschwinglich sind;

§den Umgang mit multikulturellen und mehrsprachigen Klassenzimmern sowie die Wertschätzung und Mobilisierung des jeweiligen sprachlichen Hintergrunds der Lernenden als Schlüsselkompetenzen in die Lehrpläne aufzunehmen und die Lehrkräfte mit den für die Bewältigung dieser Herausforderungen erforderlichen Ressourcen auszustatten;

§spezielle Unterstützungsprogramme für unbegleitete Minderjährige, die das Schulpflichtalter überschritten haben, und Programme für unbegleitete Minderjährige beim Übergang ins Erwachsenenalter auszuarbeiten;

§die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Freizeit- und Sportaktivitäten zu gewährleisten;

§die Unterstützung des Sprachenlernens auch nach einer ersten Integrationsphase sicherzustellen, um den Spracherwerb über das Anfänger- oder mittlere Niveau hinaus zu fördern;

§EU-Mittel – insbesondere den Europäischen Sozialfonds Plus, den Asyl- und Migrationsfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – entsprechend dem ermittelten Bedarf auf nationaler und regionaler Ebene umfassend zu nutzen, um Programme und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kompetenzen und Sprachkurse zu unterstützen.

II.Beschäftigung und Kompetenzen

Migranten machen einen erheblichen Teil der EU-Erwerbsbevölkerung aus. Die COVID-19-Krise hat uns deutlich vor Augen geführt, welchen Beitrag sie zu den europäischen Volkswirtschaften und Arbeitsmärkten leisten 36 . Viele Migranten verfügen über Qualifikationen, die auf unseren Arbeitsmärkten dringend benötigt werden. Häufig werden diese Kompetenzen aber nicht anerkannt, und die Betreffenden haben Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden, der ihrem Qualifikationsniveau entspricht. Besonders bei Migrantinnen besteht das Risiko, dass sie für ihre berufliche Tätigkeit überqualifiziert sind und unter Umständen ihre fachlichen Fähigkeiten verloren gehen. Sie sind häufig mit größeren Hindernissen konfrontiert und haben keinen so guten Zugang zu Unterstützung 37 . Auch die Probleme, mit denen Migranten mit Behinderungen konfrontiert sind, sollten beseitigt werden, damit sie am Arbeitsmarkt teilhaben können.

Die europäische Kompetenzagenda 38 zielt darauf ab, alle Menschen, einschließlich Migranten, dabei zu unterstützen, mehr und bessere Kompetenzen zu entwickeln und entsprechend zu nutzen. In jüngster Zeit wurden in mehreren Mitgliedstaaten innovative Instrumente entwickelt, um Kompetenzen von Migranten rasch bewerten zu können. Kompetenzbewertungen, die bereits in der Phase vor der Ausreise – insbesondere im Rahmen von Programmen für die Neuansiedlung und für komplementäre Zugangswege – durchgeführt werden, können Migranten die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Unternehmer mit Migrationshintergrund tragen zum Wirtschaftswachstum bei, schaffen Arbeitsplätze und können die Erholung nach der COVID-19-Krise unterstützen. Allerdings stehen sie vor diversen Herausforderungen, da sie beispielsweise nicht vernetzt sind oder Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu bekommen, oder weil sie mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht vertraut sind. Der Zugang zu Finanzinformationen und ein besseres Finanzwissen können wesentlich dazu beitragen, diese Probleme zu bewältigen. Die Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen und der Zugang dazu ist für alle Migranten wichtig, damit sie an der Wirtschaft teilhaben können bzw. für sich selbst und ihre Familien ein stabiles Leben aufbauen und u. a. Überweisungen in ihre Heimatländer tätigen können. Ein digitales Finanzwesen kann dazu beitragen, Finanzdienstleistungen besser zugänglich zu machen.

Eine wirksame Inklusion von Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt erfordert die aktive Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren, darunter Behörden auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene, Organisationen der Zivilgesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner und Arbeitgeber.

Eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung mit einer stark ausgeprägten Komponente des praxisorientierten Lernens kann ein besonders wirksames Instrument sein, um Migranten fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Allerdings gibt es nach wie vor Hindernisse für ihre Teilnahme an solchen Berufsbildungsmaßnahmen.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Stärkere Zusammenarbeit auf EU-, nationaler und lokaler Ebene zwischen den wichtigsten Arbeitsmarktakteuren und den Migranten selbst.

§Mehr Unterstützung für Unternehmer mit Migrationshintergrund, einschließlich Sozialunternehmer, durch leichteren Zugang zu Finanzierung, Ausbildung und Beratung.

§Stärkere Teilhabe von Migrantinnen am Arbeitsmarkt.

§Bessere und schnellere Bewertung der Kompetenzen von Migranten; kontinuierliche Förderung von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, unter anderem durch Validierungsverfahren für nichtformales und informelles Lernen.

§Mehr Migranten, die an hochwertigen beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Zusammenarbeit mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern, um im Rahmen der Europäischen Integrationspartnerschaft 39 einen Multi-Stakeholder-Ansatz für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. 

§Unterstützung von Arbeitgebern durch Austausch und Peer-Learning aufbauend auf der Initiative „Arbeitgeber gemeinsam für Integration“ 40 .

§Unterstützung eines inklusiven Unternehmertums sowohl für Frauen als auch für Männer im Rahmen von InvestEU unter Einbeziehung von Unternehmern mit Migrationshintergrund sowie Förderung inklusiver Mentoring-Programme. 

§Einfachere Bewertung und Validierung von Kompetenzen durch:

Austausch und Ausweitung von Verfahren zur Kompetenzbewertung im Rahmen des Europäischen Integrationsnetzwerks, des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der überarbeiteten Europass-Plattform.

Weiterentwicklung des EU-Instruments zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige und Förderung seiner Nutzung durch Behörden und andere Organisationen, u. a. bereits vor der Ankunft, insbesondere im Falle von Neuansiedlung und komplementären Zugangswegen.

§Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des anstehenden Programms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ 41 .

In diesem Bereich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, 

§das EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige bereits in einer frühen Phase – insbesondere für Asylbewerber, Flüchtlinge sowie Migranten – zu nutzen und die Verfahren zur Validierung nichtformalen Lernens zu verstärken;

§auf das Thema der Diskriminierung bei Einstellungsverfahren und am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen und Antidiskriminierungsmaßnahmen zu verstärken;

§die unternehmerische Initiative von Migranten zu fördern, indem sie maßgeschneiderte Ausbildungs- und Mentoring-Programme bereitstellen, Migranten Zugang zu den vorhandenen Strukturen zur Förderung des Unternehmertums gewähren und den Aspekt des Unternehmertums in Integrationsprogramme einbeziehen;

§EU-Mittel – insbesondere den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – entsprechend dem ermittelten Bedarf auf nationaler und regionaler Ebene umfassend zu nutzen, um Programme und Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

III.Gesundheit

Ein unzureichender Zugang zu Gesundheitsdiensten kann die Integration und Inklusion beträchtlich behindern und sich praktisch auf alle Lebensbereiche, einschließlich Beschäftigung und Bildung, auswirken. Migranten sind beim Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen mit schwer zu überwindenden Hindernissen konfrontiert, darunter administrative Hürden, Ungewissheiten hinsichtlich der Dauer ihres Aufenthalts, Diskriminierung, Informationsmangel und Unkenntnis des Gesundheitssystems sowie sprachliche und interkulturelle Hindernisse. Migrantinnen stehen vor zusätzlichen Herausforderungen, da sie tendenziell geringere Kenntnisse in der Sprache des Aufnahmelandes, schwächere soziale Netzwerke und mehr Verantwortung für Kinderbetreuung und Familie haben.

Die COVID-19-Pandemie hat tiefgreifende Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheitsdiensten zutage gefördert. Sie hat auch gezeigt, dass diese Ungleichheiten Risiken für die Gesellschaft insgesamt bergen können. Migranten üben eher Tätigkeiten aus, die engen Kontakt zu anderen erfordern. Sie und ihre Familien sind daher einem höheren Risiko ausgesetzt, an COVID-19 42 sowie anderen Infektionskrankheiten zu erkranken.

Psychische Gesundheit ist für die Integration von Migranten von entscheidender Bedeutung. Migranten, insbesondere Flüchtlinge, haben aufgrund von traumatischen Erlebnissen in ihrem Herkunftsland, Problemen auf ihrer Migrationsreise oder Erfahrungen nach ihrer Ankunft (z. B. soziale Isolation oder Diskriminierung) zwar ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen, jedoch haben sie häufig Schwierigkeiten beim Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Information von Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund über ihre Rechte sowie gleichberechtigter Zugang dieser Personen zu regulären Gesundheitsdiensten, einschließlich Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit, nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

§Umfassende Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen, mit denen Migrantinnen konfrontiert sind (u. a. hinsichtlich Schwangerschaftsvorsorge und Gesundheitsversorgung nach der Geburt), im Zuge der Bemühungen um einen erleichterten Zugang zu Gesundheitsdiensten.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Förderung des Zugangs von Migranten zu Gesundheitsdiensten durch:

Finanzierung spezieller Projekte im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 43 und von Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des anstehenden Programms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“;

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen Gesundheitsdienstleistungen durch EU-Mittel – u. a. aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – zu finanzieren.

§Unterstützung und Förderung des Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten über:

speziell auf Migranten ausgerichtete Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie geeignete Instrumente für die Öffentlichkeitsarbeit;

den Zugang zu Dienstleistungen im Bereich psychische Gesundheit und Rehabilitation 44 .

In diesem Bereich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, 

§Beschäftigte im Gesundheitswesen zum Thema Diversitätsmanagement und zu den Bedürfnissen spezifischer Migrantengruppen (traumatisierte Migranten, Opfer von Menschenhandel oder geschlechtsspezifischer Gewalt, unbegleitete Minderjährige, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen usw.) zu schulen und hierbei die verschiedenen im Rahmen der EU-Gesundheitsprogramme entwickelten Projekte und Schulungsmaterialien zu nutzen.

§Migranten den Zugang zu allgemeinen Gesundheitsdiensten, einschließlich im Bereich der psychischen Gesundheit, zu erleichtern, bedarfsgerechte Dienstleistungen bereitzustellen und Diskriminierungen zu bekämpfen.

§EU-Mittel – u. a. den Europäischen Sozialfonds Plus, den Asyl- und Migrationsfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – entsprechend dem ermittelten Bedarf auf nationaler und regionaler Ebene umfassend zu nutzen, um Programme und Maßnahmen für den Zugang zu Gesundheitsdiensten zu unterstützen.

IV.Wohnen 

Der Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum ist entscheidend für eine erfolgreiche Integration. Die Wohnsituation wirkt sich stark auf Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten sowie auf die Interaktion zwischen Migranten und Aufnahmegemeinschaften aus. 45 Prekäre Wohnverhältnisse und Segregation können Spaltungen in der Gesellschaft vertiefen und somit den sozialen Zusammenhalt untergraben. Steigende Wohnimmobilienpreise, der Mangel an bezahlbarem und sozialem Wohnraum und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erschweren es Migranten, angemessene und langfristige Wohnlösungen zu finden.

Zwar fällt die Wohnungspolitik in die nationale Zuständigkeit, doch kann die Kommission eine wichtige Rolle dabei spielen, die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Behörden bei der Bewältigung der Herausforderungen und der Förderung inklusiver Wohnlösungen zu unterstützen.

In den letzten Jahren wurden in mehreren EU-Ländern – auch mithilfe von EU-Mitteln – zahlreiche innovative Wohnlösungen entwickelt. 46 Partnerschaftsbasierte Konzepte, Wohngemeinschaften und die Bereitstellung von Wohnraum in Kombination mit Dienstleistungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales haben sich als besonders vielversprechende Modelle erwiesen, die die Inklusion und den Aufbau von Gemeinschaften fördern. Wie im Rahmen der Renovierungswelle 47 angekündigt, wird die Kommission eine Initiative für erschwinglichen Wohnraum ins Leben rufen, um die weitere Umsetzung und Nachahmung solcher erfolgreichen Initiativen zu unterstützen.

Autonome Wohnformen für Asylbewerber, denen aller Voraussicht nach Schutz gewährt wird, können den Integrationsprozess beschleunigen, insbesondere wenn die betreffenden Personen frühzeitig Integrationsunterstützung erhalten.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, einschließlich sozialem Wohnraum, für Migranten und EU-Bürger mit Migrationshintergrund.

§Zugang der Mitgliedstaaten sowie der lokalen und regionalen Behörden zu einer breiten Palette von Instrumenten und bewährten Verfahren zur Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

§EU-weite umfassende Nutzung innovativer Lösungen für Wohnraum, die Inklusion fördern und Segregation entgegenwirken.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um segregrationsfreien angemessenen und erschwinglichen Wohnraum, darunter sozialen Wohnraum, zu fördern und begleitende Integrationsdienstleistungen im Rahmen der EU-Fonds bereitzustellen, insbesondere im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds Plus, des Asyl- und Migrationsfonds und des Programms „InvestEU“;

§Förderung des wechselseitigen Lernens zwischen Mitgliedstaaten, Städten, Dörfern und Regionen zum Thema der Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und der Verringerung der Wohnraumsegregation im Rahmen des Europäischen Integrationsnetzwerks, der „Urban Academy on Integration“ (Städtische Akademie für Integration) und gezielte Finanzierungen im Rahmen des Asyl- und Migrationsfonds.

§Förderung autonomer Wohnformen (anstelle von Gemeinschaftsunterkünften) für Asylbewerber, insbesondere Familien, und Verbreitung und Ausweitung erfolgreicher innovativer Modelle für inklusiven und erschwinglichen Wohnraum für Personen, die internationalen Schutz genießen.

In diesem Bereich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, 

§einen integrierten Ansatz sicherzustellen und die Wohnungspolitik mit Maßnahmen für den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten zu koordinieren.

§möglichst frühzeitig geeignete und autonome Wohnformen für Flüchtlinge und Asylbewerber bereitzustellen, denen aller Voraussicht nach internationaler Schutz gewährt wird, und Asylbewerbern einen reibungslosen Übergang hin zu einem selbstbestimmten Leben zu ermöglichen, sobald ihnen internationaler Schutz gewährt wurde.

§EU-Mittel – u. a. im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Asyl- und Migrationsfonds und des Programms „InvestEU“ – in vollem Umfang zu nutzen, um entsprechend dem ermittelten Bedarf auf nationaler und regionaler Ebene angemessenen und erschwinglichen Wohnraum, einschließlich sozialem Wohnraum, zu fördern, sowie den Europäischen Sozialfonds Plus zu nutzen, um den Zugang zu Wohnraum zu unterstützen. 

5.Maßnahmen zur Förderung einer wirksamen Integration und Inklusion in allen sektoralen Bereichen

I.Aufbau starker Partnerschaften für einen wirksameren Integrationsprozess

Integration ist ein gesellschaftlicher Prozess, bei dem die Verantwortung nicht bei einer bestimmten Gruppe liegt, sondern bei vielen: Migrantinnen und Migranten, Aufnahmegemeinschaften, Behörden und Institutionen, Sozial- und Wirtschaftspartnern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Kirchen, religiösen und anderen philosophischen Gemeinschaften sowie dem Privatsektor. Sowohl Migrantinnen und Migranten als auch die Aufnahmegemeinschaften müssen sich aktiv am Integrationsprozess beteiligen können, um eine nachhaltige und erfolgreiche Integration zu erreichen. Die Kommission wird sich bemühen, alle Akteure in die Lage zu versetzen, zu diesem Prozess beizutragen, indem sie starke und langfristige Multi-Stakeholder-Partnerschaften auf verschiedenen Verwaltungsebenen aufbaut. Dabei wird sich die Kommission auf erfolgreiche Beispiele der Zusammenarbeit stützen, wie etwa die Partnerschaft für die Integration von Migranten und Flüchtlingen im Rahmen der EU-Städteagenda 48 , die Europäische Integrationspartnerschaft mit Sozial- und Wirtschaftspartnern 49 sowie auf eine Partnerschaft mit ländlichen Regionen im Rahmen der geplanten langfristigen Vision für ländliche Gebiete.

Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Regierungs- und Verwaltungsebenen – auf europäischer, nationaler, makroregionaler, grenzüberschreitender, regionaler und lokaler Ebene – umfassend in die Gestaltung und Umsetzung von Integrationsstrategien eingebunden werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu maximieren.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Befähigung aller relevanten Akteure, einen Beitrag zum Integrationsprozess zu leisten.

§Aufbau von Multi-Stakeholder-Partnerschaften auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

§Strukturierter und offener Dialog zwischen der Kommission und den wichtigsten Interessenträgern im Bereich Integration.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Unterstützung der Mitgliedstaaten durch:

Stärkung des Europäischen Integrationsnetzes und Nutzung dieses Netzes, um die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Aktualisierung und Umsetzung nationaler Strategien und Aktionspläne für die Integration zu unterstützen,

Bereitstellung gezielter Finanzmittel und Aufbau von Kapazitäten für die Mitgliedstaaten, um die Koordinierung zwischen den wichtigsten Akteuren der Integration auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu fördern,

Transfer und verstärkter Einsatz innovativer Lösungen in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und soziale Eingliederung innerhalb Europas durch transnationale Zusammenarbeit und transnationale Partnerschaften im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus.

§Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch:

Aufnahme einer Partnerschaft mit dem Ausschuss der Regionen für einen politischen Dialog und die Förderung des Wissensaustauschs zu Integrationsfragen mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften,

Umwandlung der Urban Academy on Integration (Städtische Akademie für Integration) 50 in ein umfassendes Programm zum Kapazitätsaufbau für politische Entscheidungsträger/innen und Praktiker/innen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene im Bereich Integration,

Stärkung des interreligiösen Dialogs zwischen den Gemeinschaften, Unterstützung der Städte bei der Verhütung von Radikalisierung durch finanzielle Unterstützung, Beratung und Schulungen für Praktiker und lokale Akteure, u. a. im Rahmen des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung und der EU-Initiative „Städte gegen Radikalisierung“(EU Cities against Radicalisation 51 ) und deren künftigen Weiterentwicklungen,

Prüfung der Einrichtung von Partnerschaften im ländlichen Raum zur Gewährleistung der Inklusion und Integration von Migrantinnen und Migranten in ländlichen Gebieten.

§Stärkung der Aufnahmegemeinschaften durch:

-Aufbau von Kapazitäten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, damit lokale Gemeinschaften in die Konzipierung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen und -programmen eingebunden werden,

-Finanzierung von Projekten zur Förderung von Freiwilligenaktivitäten, die von Migrantinnen und Migranten und Aufnahmegemeinschaften gemeinsam konzipiert wurden,

-Förderung von Mentoring- und Buddy-Programmen zwischen lokalen Gemeinschaften und neu angekommenen Migrantinnen und Migranten.

§Unterstützung der Zivilgesellschaft durch:

-Regelmäßige Konsultation und Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft und der Diaspora, u. a. im Rahmen des Europäischen Migrationsforums.

§Unterstützung der Sozial- und Wirtschaftspartner und der Arbeitgeber durch:

-Umsetzung der Europäischen Integrationspartnerschaft mit Sozial- und Wirtschaftspartnern und Unterstützung der Arbeitgeber (siehe Maßnahmen im Bereich Beschäftigung).

§Unterstützung von Stiftungen und anderen sozialwirtschaftlichen Organisationen durch:

- Einrichtung eines strukturierten Dialogs über die Integration von Migrantinnen und Migranten und Prüfung möglicher Instrumente für die Zusammenarbeit mit Stiftungen und Netzwerkorganisationen, die mit Stiftungen zusammenarbeiten.

II.Mehr Möglichkeiten für EU-Finanzierung im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027

Die Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Integration und Inklusion durch EU-Mittel bleibt eine Priorität der Kommission. Diese Unterstützung wird direkt von der Kommission oder über Programme der Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung geleistet. Da Integration ein langfristiger Prozess ist und Querschnittscharakter aufweist, wird sie durch verschiedene EU-Fonds in den jeweiligen Bereichen unterstützt.

Wichtigste EU-Fonds, die im Zeitraum 2014-2020 zu Integration und Inklusion beitragen:

Hinsichtlich des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 hat die Kommission vorgeschlagen, den Schwerpunkt des künftigen Asyl- und Migrationsfonds (AMF) auf die Unterstützung maßgeschneiderter Maßnahmen zu legen, die in den frühen Phasen der Integration und horizontalen Maßnahmen umgesetzt werden. In der Zwischenzeit könnten die Integration in den Arbeitsmarkt und die soziale Inklusion von Migrantinnen und Migranten aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert werden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt die Inklusion durch Infrastruktur, Ausrüstung und Zugang zu Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnen, Soziales, Gesundheit und Kinderbetreuung. Darüber hinaus sollten die Investitionen in den für die Integration relevanten Bereichen aus dem ESF+, dem AMF und dem EFRE einander ergänzen und mit anderen EU-Fonds und -Programmen - insbesondere Erasmus+, der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und InvestEU - zusammenarbeiten, um die soziale Inklusion auf integrierte Weise zu fördern. Darüber hinaus wird das Instrument für technische Unterstützung 52 den Mitgliedstaaten bei Bedarf technische Unterstützung bei der Entwicklung oder Verbesserung von Integrations- und Inklusionsstrategien bieten. Spezifische Maßnahmen zur Inklusion von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Migrationshintergrund können auch im Rahmen des künftigen Programms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ finanziert werden.

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen eine entscheidende Rolle im Integrationsprozess, verfügen aber häufig nicht über die nötigen Mittel, um Integrationsmaßnahmen durchzuführen, oder sie haben Schwierigkeiten beim Zugang zu EU-Mitteln. Im Zusammenhang mit dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 hat die Kommission vorgeschlagen, den Zugang der Gebietskörperschaften zu EU-Mitteln durch bessere Informationen und eine stärkere Beteiligung an der Vorbereitung, Durchführung und Überarbeitung der einschlägigen nationalen Programme, die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung verwaltet werden, zu erleichtern.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Priorisierung der Finanzierung der Integration durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der integrationsbezogenen EU-Fonds, entsprechend dem auf nationaler und regionaler Ebene ermittelten Bedarf.

§Erleichterung des Zugangs zu EU-Mitteln für Integration und Inklusion für die Mitgliedstaaten und die wichtigsten Interessenträger im Bereich Integration, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.

§Bessere Information potenzieller Begünstigter über die Finanzierungsmöglichkeiten für die Integration auf EU-Ebene.

§Koordinierung der Maßnahmen auf makroregionaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch die Behörden, die für die Integration relevante EU-Mittel verwalten.

§Verstärkung von Partnerschaften mit allen einschlägigen Interessenträgern, insbesondere den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, bei der Programmierung und Verwendung von EU-Mitteln.

§Häufigere Nutzung innovativer Instrumente zur Finanzierung von Integrationsmaßnahmen.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Organisation eines regelmäßigen Austauschs mit den Verwaltungsbehörden des Asyl- und Migrationsfonds 53 , des Europäischen Sozialfonds Plus, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und anderer EU-Fonds und -Programme wie Erasmus+ und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums,

§Vorschlag einer Europäischen Kindergarantie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung unter den am stärksten benachteiligten Kindern in der EU, einschließlich Kindern mit Migrationshintergrund,

§Entwicklung einer Reihe von Webinaren für Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie eines Instrumentariums zur Verwendung von EU-Mitteln für die Integration im Programmplanungszeitraum 2021-2027 54 ,

§Förderung von Investitionen in die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, soziale Infrastruktur (Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Langzeitpflege, erschwinglicher und zugänglicher Wohnraum), Mikrofinanzierung, Sozialunternehmen und soziale Innovation, die Migrantinnen und Migranten zugutekommen, im Rahmen des Finanzierungsfensters „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ des Programms „InvestEU“,

§Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften (z. B. mit Stiftungen und privaten Gebern).

Bei der Verwendung von EU-Mitteln für die Integration werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,

§die EU-Mittel zur Förderung der Integration entsprechend dem auf nationaler und regionaler Ebene ermittelten Bedarf umfassend zu nutzen. Dies betrifft auch Investitionen in Bildung, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheits- und Sozialdienste sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Bekämpfung von Segregation und Diskriminierung,

§bei der Programmierung und Durchführung von EU-Fonds, die zur Integration und Inklusion beitragen, einen koordinierten Ansatz auf nationaler, makroregionaler, regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten,

§die Beteiligung privater Interessenträger an Integrationsmaßnahmen durch innovative Instrumente, Partnerschaften und Anreize zu erhöhen,

§den Zugang zu EU-Mitteln für lokale und regionale Gebietskörperschaften durch spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für lokale und regionale Gebietskörperschaften zu erleichtern,

§geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Begünstigte auf bestehende EU-Fördermittel für Integration und Inklusion hinzuweisen,

§lokale und regionale Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der Organisationen, die Migrantinnen und Migranten und die Diaspora vertreten, sowie Sozial- und Wirtschaftspartner in die Vorbereitung, Überarbeitung, Umsetzung und Überwachung der Programme für die EU-Fonds 2021-2027 (AMF, ESF+ und EFRE) einzubeziehen,

§die Situation von Migrantinnen/Migranten und ihren Kindern (z. B. in den Bereichen Gesundheit, Beschäftigung und Bildung) in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zu berücksichtigen,

§das Instrument für technische Unterstützung zur Unterstützung der Konzipierung, Entwicklung und Durchführung maßgeschneiderter Reformen im Zusammenhang mit Integrations- und Inklusionspolitik in den verschiedenen Bereichen zu nutzen.

III.Förderung der Teilhabe und der Begegnungen mit der Aufnahmegesellschaft

Die Entwicklung vielfältiger, inklusiver und einladender Gesellschaften ist ein Prozess, der sowohl das Engagement der Migranten als auch der Aufnahmegesellschaft erfordert. Die Einbeziehung von Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund sowie die Förderung ihrer aktiven Beteiligung an Konsultations- und Entscheidungsverfahren können dazu beitragen, sie zu stärken und eine wirksamere, den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechende Integrations- und Inklusionspolitik sicherzustellen. Aus diesem Grund hat die Kommission eine Expertengruppe für Migrationsfragen – die sich aus Migranten und Organisationen, die ihre Interessen vertreten, zusammensetzt – eingerichtet, die sie bei der Konzeption und Umsetzung der künftigen EU-Politik in den Bereichen Migration, Asyl und Integration zur Beratung heranziehen wird. 55  

Ein wirksames Instrument für Inklusion und stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das Schaffen von Orten und Möglichkeiten des Zusammentreffens und der Interaktion zwischen Migranten und lokalen Gemeinschaften – ob in der Schule, im Büro, in einem Sportverein oder in der Nachbarschaft. Auch die Förderung des interkulturellen Dialogs, einschließlich des interreligiösen Dialogs zwischen Glaubensgemeinschaften, ist von wesentlicher Bedeutung. Zur Unterstützung der Teilhabe von Migranten und ihrer Interaktion mit der Aufnahmegesellschaft muss den Gemeinschaften vor Ort die Möglichkeit geboten werden, mehr über die in ihre Gemeinschaft kommenden Menschen und deren Herkunft zu erfahren. Patenschaftsprogramme helfen den Mitgliedstaaten nicht nur dabei, die Zahl der Plätze für schutzbedürftige Menschen zu erhöhen (durch Neuansiedlung, Aufnahme aus humanitären Gründen und andere komplementäre Zugangswege), sondern auch bei ihrer erfolgreichen Integration in die Aufnahmegesellschaften, die sich ihrer Ankunft bewusst und darauf vorbereitet sind. 56

Die Einbeziehung vor Ort in Bildung, Kultur und Sport bringt die Menschen einander näher. Sie trägt dazu bei, Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung, Radikalisierung und die Vorurteile „wir gegenüber den anderen“ abzubauen und gleichzeitig den gegenseitigen Respekt zu fördern und das Zugehörigkeitsgefühl der Migranten zu stärken. Jugendprogramme wie das Europäische Solidaritätskorps ermöglichen es jungen Freiwilligen, an Projekten zu arbeiten, die sich mit Identität, Kultur und kultureller Vielfalt befassen, Vorurteilen und Konflikten entgegenwirken sowie den gegenseitigen Respekt und das gegenseitige Verständnis fördern.

Die Förderung des Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten und die Einbeziehung von Migranten in die Konzeption und Durchführung einschlägiger EU-Programme können zu einer aktiveren Teilhabe von Migranten an unseren Gesellschaften und zu einem besseren Verständnis in Bereichen wie Gleichstellung der Geschlechter, LGBTIQ-Gleichstellung sowie Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus beitragen.

Gut über Migration und Integration informiert zu sein kann auch zum Abbau von Vorurteilen und Polarisierung beitragen. Die Mehrheit der Europäer (61 %) fühlt sich jedoch nicht gut oder überhaupt nicht über Migration und Integration informiert. 57 Von entscheidender Bedeutung ist daher die Zusammenarbeit mit Medienvertretern, Bildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft, um die Bürger in der EU besser über die Realitäten von Migration und Integration zu informieren.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Mehr Teilhabe von Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund an Konsultations- und Entscheidungsprozessen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene.

§Mehr Möglichkeiten für Begegnungen und den Austausch zwischen Migranten, EU-Bürgern mit Migrationshintergrund und lokalen Gemeinschaften, unter anderem durch Kunst, Kultur, Sport und das soziale Leben im Allgemeinen.

§Gleiche Chancen für die Teilhabe an der Gesellschaft für Migrantinnen.

§Bessere Aufklärung der Europäer über Integration und Migration.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der Fähigkeit nationaler, regionaler und lokaler Behörden, Migranten und Migrantenorganisationen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

§Enge Einbindung der neu eingerichteten Expertengruppe für Migrationsfragen in die Konzeption und Umsetzung der EU-Politik in den Bereichen Migration, Asyl und Integration.

§Unterstützung der EU-weiten Entwicklung von Patenschaftsprogrammen für Personen, die internationalen Schutz genießen, durch Finanzierung, erleichterten Austausch bewährter Verfahren und verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen relevanten öffentlichen und privaten Interessenträgern.

§Einführung eines Integrationspreises für Schulen, lokale Gemeinschaften, Kunst- und Kulturorganisationen sowie Sport- und Jugendclubs, um ihren Beitrag zur Integration und Inklusion anzuerkennen.

§Organisation – in Zusammenarbeit mit der UEFA-Stiftung – von Fußballfestivals, die besonders junge Migranten in den Austragungsorten der nächsten Fußball-Europameisterschaft ansprechen sollen.

§Weitere Verbesserung der günstigen Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft und soziale Innovation, um die Inklusion und Teilhabe durch den künftigen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft zu fördern.

§Finanzierung von Projekten zur Sensibilisierung von Journalisten und Journalistenschulen für die Fakten, Zahlen sowie die wichtigsten Integrations- und Migrationsentwicklungen.

In diesem Bereich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, 

§ihre nationalen Integrationsstrategien an die nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung anzugleichen. 58

§Migranten und Migrantenorganisationen in die Gestaltung, Umsetzung und Bewertung von Integrations- und Inklusionsmaßnahmen und -programmen, einschließlich jenen, die von der EU finanziert werden, einzubeziehen.

§den Austausch mit den Aufnahmegesellschaften durch Freiwilligentätigkeit, Sport, nichtformale Bildung, Jugend- und Kulturaktivitäten zu fördern.

IV. Integration und Inklusion durch verstärkten Einsatz neuer Technologien und digitaler Werkzeuge

Technologische Innovationen eröffnen neue Möglichkeiten zur Modernisierung und Erleichterung des Zugangs zu Integrations- und anderen Dienstleistungen. Durch die Digitalisierung der Behörden auf allen Ebenen kann der Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten erleichtert werden. Die Digitalisierung von Dienstleistungen kann jedoch – wenn sie nicht inklusiv angewandt und barrierefrei gestaltet wird – die Ungleichheiten vergrößern, anstatt sie zu verringern. Die COVID-19-Krise hat aufgezeigt, welches Potenzial in der Digitalisierung von Dienstleistungen wie Bildung, Sprache und Integrationskursen steckt. Viele Mitgliedstaaten mussten ihre Integrationsdienstleistungen aufgrund der Maßnahmen zur räumlichen Trennung anpassen und ihre Integrations- und Sprachkurse auf Online-Betrieb umstellen. Diese Umstellung hat jedoch auch deutlich gezeigt, dass Migranten und EU-Bürger mit Migrationshintergrund beim Zugang zu digitalen Kursen und Dienstleistungen häufig mit Hindernissen konfrontiert sind, die auf mangelnde Infrastruktur 59 , Sprachbarrieren, fehlende elektronische Identifizierungsmittel und digitale Vertrauensdienste (wie elektronische Signaturen) oder fehlende digitale Fähigkeiten zur Nutzung dieser Dienste 60 zurückzuführen sind. Online-Dienste können für Migranten in der Phase vor dem Verlassen ihres Landes besonders hilfreich sein, um die Sprache und die Kompetenzen, die ihre Integration nach der Ankunft beschleunigen können, zu erwerben und eine Verbindung zu den Aufnahmegemeinschaften aufzubauen.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Eingliederung der erfolgreichsten neu entwickelten digitalen Integrationsdienste in die Integrationsprogramme, nachdem sie im Hinblick auf Zugänglichkeit, Inklusivität und Qualität bewertet wurden.

§Vermittlung der erforderlichen digitalen Kompetenzen an Migranten und EU-Bürger mit Migrationshintergrund, damit sie in vollem Umfang von Online-Diensten profitieren können.

§Gemeinsame Konzeption von digitalen öffentlichen Diensten mit Bürgern und Migranten, um sie auf Menschen ausgerichtet, leicht zugänglich und für eine vielfältige Bevölkerung geeignet zu machen.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewertung digitaler Integrationsdienstleistungen – einschließlich jener, die vor dem Verlassen des Heimatlandes genutzt werden – sowie bei der Ermittlung und dem Austausch bewährter Verfahren durch Aktivitäten des Voneinander-Lernens im Rahmen des Europäischen Integrationsnetzes.

§Förderung und Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Migranten und EU-Bürgern mit Migrationshintergrund.

§Optimale Nutzung der EU-Unterstützung in Bezug auf den Zugang zum Internet, die Anschaffung von digitaler Ausstattung und E-Learning-Anwendungen und -Plattformen für Schulen, insbesondere für Lernende aus benachteiligten Gruppen sowie Lernende und Lehrkräfte mit Behinderung, im Zuge des Aktionsplans für digitale Bildung.

§Erarbeitung eines inklusiven EU-eGovernment-Aktionsplans, der auf den Menschen ausgerichtete digitale öffentliche Dienstleistungen für Bürger, einschließlich Migranten, und die Mitarbeit von Migranten bei der Schaffung und Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienstleistungen fördert. 61

In diesem Bereich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, 

§Computerkurse für Migranten zu entwickeln und sie in Integrationsprogramme aufzunehmen – unterstützt durch verfügbare EU-Mittel.

§sicherzustellen, dass digitale öffentliche Dienste inklusiv gestaltet, leicht zugänglich sowie für eine vielfältige Bevölkerung geeignet sind und Migranten bei ihrer Schaffung und Weiterentwicklung miteinbezogen werden.

V.Überwachung der Fortschritte: Eine faktengestützte Integrations- und Inklusionspolitik

Eine wirksame Integrationspolitik sollte auf verlässlichen Fakten aufbauen – sowohl über die Integrationsergebnisse als auch über die Auswirkungen der Integrationsmaßnahmen. Seit der Annahme der EU-Indikatoren zur Integration von Migranten im Jahr 2010 sind auf dem Eurostat-Portal Statistiken zu Integrationsindikatoren 62 zu finden. Die Kommission hat mit der OECD zusammengearbeitet, um einen einzigartigen internationalen Vergleich der Integrationsergebnisse von Migranten und ihren Kindern 63 zu veröffentlichen, und hat sich dafür eingesetzt, dass die Verfügbarkeit von Daten zu Integration auf lokaler und regionaler Ebene 64 verbessert wird. Darüber hinaus wurden mit dem Ansatz des „Prozesses in beide Richtungen“ verbundene Bereiche der Integration – wie Diskriminierung 65 , Teilhabe 66 und Einstellung gegenüber Migranten im Aufnahmeland – untersucht.

Um die langfristige Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zu überwachen, werden genaue und vergleichbare Daten über Ausmaß und Art der Diskriminierung von Migranten gebraucht. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wird dabei mit einer EU-Erhebung über Zuwanderer und Nachkommen von Zuwanderern im Jahr 2022 eine Schlüsselrolle einnehmen. Wie im jüngsten EU-Aktionsplan gegen Rassismus vorgeschlagen, ist es dazu erforderlich, die Daten nach ethnischer Herkunft aufzuschlüsseln. Innovative Forschung wird neben Daten auch durch die Programme im Rahmen von Horizont 2020 zum Thema „Innovative, inklusive und reflektierende Gesellschaften“ unterstützt, ebenso wie durch die Einrichtung des Wissenszentrums für Migration und Demografie innerhalb der Gemeinsamen Forschungsstelle, das den politischen Entscheidungsträgern dabei hilft, Integration in vielen Bereichen besser zu verstehen. Die Kommission hat auch Investitionen in eine Reihe von Pilotprojekten 67 zur Erprobung neuer Verfahren sowie in die Bestandsaufnahme der Integrationsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen, beispielsweise der Integration in den Arbeitsmarkt und der Bildung oder Integration von Flüchtlingen, getätigt.

Trotz dieser umfangreichen Bemühungen gibt es nach wie vor einige Wissenslücken, die die Entwicklung wirksamer faktengestützter Integrationsstrategien verhindern. Die meisten Mitgliedstaaten führen in regelmäßigen Abständen Untersuchungen zur Integration durch. Sie stützen sich dabei jedoch selten auf auf EU-Ebene vereinbarte Indikatoren 68 und das Potenzial für internationale Vergleiche wird nicht ausgeschöpft. Darüber hinaus haben die meisten Regionen und Städte nach wie vor mit begrenzt verfügbaren Daten zu kämpfen. Es ist außerdem angezeigt, die Integrationsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten weiter zu vergleichen, um das wechselseitige Lernen zu erleichtern und den Mangel an Fakten über die Auswirkungen der Maßnahmen 69 zu beheben.

Was wollen wir in diesem Bereich erreichen?

§Besseres Verständnis der Integrationsstrategien und ihrer Auswirkungen auf die Integrationsergebnisse über zeitliche und räumliche Grenzen hinweg.

§Unterstützung der nationalen Behörden und anderer Interessenträger bei der Überwachung der Integrationsergebnisse.

§Häufiger faktengestützte Debatten im Bereich Integration.

§Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten und Wissen über Integration auf EU-, nationaler und regionaler Ebene.

Was wird die Kommission tun, um diese Ziele zu unterstützen?

§Durchführung einer neuen Eurobarometer-Umfrage zum Thema Integration.

§Veröffentlichung regelmäßiger Berichte, in denen die Fortschritte analysiert und Bereiche gemeinsamer Herausforderungen – auf der Grundlage gemeinsamer statistischer Indikatoren – sowie jüngste inspirierende politische Entwicklungen in den Mitgliedstaaten aufgezeigt werden.

§Prüfung von Optionen – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – für die Entwicklung eines gemeinsamen „Anzeigers“ der Integrationspolitik, um länderübergreifende Vergleiche, die Ermittlung von Bereichen, in denen Fortschritte erzielt werden müssen, und den Austausch bewährter Verfahren zu unterstützen.

§Regelmäßige Bewertung der Forschungsergebnisse zur Integrationsdynamik und das Vorschlagen politischer Optionen für die Politikgestaltung.

In diesem Bereich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, 

§Systeme zur Überwachung der Integration zu entwickeln und zu aktualisieren, um die wichtigsten Herausforderungen zu ermitteln und die Fortschritte im Zeitverlauf zu verfolgen.

§die Verfügbarkeit von Daten über Integrationsergebnisse – auch auf regionaler und lokaler Ebene – zu verbessern.

6.Schlussfolgerungen

Für das künftige Wohlergehen, den Wohlstand und den Zusammenhalt der europäischen Gesellschaften ist es von zentraler Bedeutung, dass Migranten und EU-Bürger mit Migrationshintergrund in vollem Umfang teilhaben und einen Beitrag leisten können. Eine erfolgreiche Integration kann dazu beitragen, viele der Herausforderungen zu bewältigen, denen sich die Gesellschaft heute gegenüber sieht: den menschlichen und sozialen Kosten wirtschaftlicher Ausgrenzung, der Ausbreitung aller Formen extremistischer Ideologien und dem mangelnden Vertrauen in die Fairness des Wohnungswesens oder der Gesundheitssysteme. Mit diesem Aktionsplan legt die Kommission einen soliden Rahmen für die Stärkung und Intensivierung der Integrations- und Inklusionspolitik in der gesamten EU fest und leistet so einen Beitrag zur breiter gefassten Agenda zur sozialen Inklusion, wobei sie sich auch auf andere einschlägige Strategien und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kultur, Beschäftigung, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung stützt. Zur Umsetzung dieses Aktionsplans wird die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Behörden, den Organisationen der Zivilgesellschaft, den Sozial- und Wirtschaftspartnern, dem Privatsektor, den Aufnahmegemeinschaften, den Diaspora-Organisationen und den Migranten zusammenarbeiten.

Die Durchführung der im Aktionsplan vorgestellten Maßnahmen wird überwacht, es wird über die erzielten Fortschritte Bericht erstattet und nötigenfalls werden Maßnahmen angepasst. Eine Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans wird Ende 2024 durchgeführt. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Durchführung des Aktionsplans Bericht erstatten. Zur Sicherstellung vollständiger Transparenz bei der Umsetzung des Aktionsplans wird die Kommission eine interaktive Online-Plattform entwickeln, die auf der Europäischen Website für Integration untergebracht sein wird, um die Fortschritte zu überwachen und Beiträge eines breiteren Spektrums von Partnern zu ermöglichen.

(1)

Die Bezeichnung „EU-Bürger mit Migrationshintergrund“ schließt zum einen alle Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten ein, die zuvor die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besessen haben und durch Einbürgerung in einem EU-Mitgliedstaat EU-Bürger geworden sind, und zum anderen alle EU-Bürger, die einen Migrationshintergrund in einem Drittland besitzen, weil ihre Eltern dort geboren wurden. EU-Bürger mit Migrationshintergrund besitzen denselben Status wie andere EU-Bürger und haben dieselben in den Artikeln 20 und 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Rechte.

(2)

Der Zugang von EU-Bürgern mit Migrationshintergrund zu ihren mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten darf nicht von der Erfüllung von Integrationsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77). Außerdem fallen Drittstaatsfamilienangehörige mobiler EU-Bürgern unter die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG. Diese Familienangehörigen haben ein spezifisches Einreise- und Aufenthaltsrecht, das von keinen anderen Bedingungen als den in der Richtlinie festgelegten Bedingungen abhängig gemacht werden darf.

(3)

Abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016DC0377&qid=1605617555067&from=DE .

(4)

Eurostat-Bevölkerungsdaten von 2019 (alle nachfolgend genannten Indikatoren beziehen sich auf die EU-27).

(5)

Schätzungen für 2017 (letztes verfügbares Jahr) auf Grundlage von „OECD-EU 2018, Zusammen wachsen − Integration von Zuwanderern: Indikatoren 2018“, Kapitel 7.

(6)

Ende 2019 wurden die meisten Aufenthaltstitel in der EU aus folgenden Gründen ausgestellt: Familie (38 %), Arbeit (17 %), Asyl (9 %), Bildung (1 %) und sonstiges (32 %). Quelle: Eurostat-Daten über Aufenthaltstitel. Siehe auch https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/promoting-our-european-way-life/statistics-migration-europe_de .

(7)

Im Jahr 2019 besaßen 26,8 % der nicht in der EU geborenen Erwachsenen (25-64 Jahre) ein hohes Bildungsniveau (Eurostat, EU-AKE).

(8)

38,6 % im Jahr 2019 (Altersgruppe 20-64), Quelle: Eurostat, EU-AKE. „Überqualifikation“ wird definiert als Arbeit in Berufen mit geringer oder mittlerer Qualifikation (ISCO 4-9), obwohl die betreffende Person ein hohes Bildungsniveau besitzt (ISCED 5-8).

(9)

Siehe JRC (2020), „Immigrant Key Workers: Their Contribution to Europe’s COVID-19 Response“ https://ec.europa.eu/knowledge4policy/sites/know4pol/files/key_workers_covid_0423.pdf .

(10)

Siehe OECD (2020), „What is the impact of the COVID-19 pandemic on immigrants and their children?“,  http://www.oecd.org/coronavirus/policy-responses/what-is-the-impact-of-the-covid-19-pandemic-on-immigrants-and-their-children-e7cbb7de . Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 (COM(2020) 575 final).

(11)

Siehe Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 (COM(2020) 575 final).

(12)

Zum Beispiel könnte die vollständige Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt bis 2035 zu einem Anstieg des durchschnittlichen Netto-Steuerbeitrags jedes Migranten um bis zu 3500 EUR führen. Siehe JRC (2020), „Projecting the net fiscal impact of immigration in the EU“, https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC121937 .

(13)

Abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/promoting-our-european-way-life/new-pact-migration-and-asylum_de .

(14)

Nähere Details der Umsetzung des Aktionsplans von 2016 können der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Bewertung der Umsetzung des Aktionsplans von 2016 zur Integration von Drittstaatsangehörigen (SWD(2020) 290) entnommen werden.

(15)

Eurostat-Daten für 2019. Bildungs- und Beschäftigungsindikatoren auf der Grundlage der EU-AKE. Armuts- und wohnraumbezogene Indikatoren auf der Grundlage der EU-SILC. „Migranten“ wurden hierbei definiert als außerhalb der EU-28 geborene Migranten (Staatsangehörige des VK wurden nicht als „Nicht-EU-Migranten“ gezählt, da das Bezugsjahr das Jahr 2019 war): Da der Anteil dieser Personen an der Gesamtzahl aller Migranten in der EU gering ist, macht dies jedoch keinen Unterschied in Bezug auf die Gesamtunterschiede bei den Integrationsergebnissen aus).

(16)

EU-SILC-Daten, siehe „OECD-EU 2018, Zusammen wachsen − Integration von Zuwanderern: Indikatoren 2018“, Abbildung 4.11. („Ungedeckter medizinischer Bedarf“).

(17)

Eurostat, EU-AKE (2019).

(18)

Siehe JRC (2020), „Migration in EU Rural Areas“, abrufbar unter https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC116919/migration_in_eu_rural_areas.pdf .

(19)

Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM(2020) 565 final).

(20)

Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (COM(2020) 620 final).

(21)

Eine Union der Gleichheit: LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 (COM(2020) 698 final).

(22)

Im Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) kommen über 6000 Fachleute aus ganz Europa zusammen, um empfehlenswerte Vorgehensweisen zu entwickeln und sich die Kompetenzen anzueignen, die sie zur Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus benötigen. Weitere Maßnahmen zur Prävention von Radikalisierung werden Teil der kommenden EU-Agenda zur Terrorismusbekämpfung sein.

(23)

Diese Kurse werden speziell konzipiert, um Migranten dabei zu helfen, die im Ausland erworbene Ausbildung zu ergänzen.

(24)

Die spezifischen Herausforderungen, mit denen minderjährige Migranten in Bezug auf den Zugang zu Integrationsmaßnahmen konfrontiert sind, werden auch in der anstehenden EU-Kinderrechtsstrategie behandelt.

(25)

Die Achtung von Menschenrechtsstandards und die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in Partnerschaften und Vereinbarungen über Migration zwischen der EU und Drittländern werden auch durch den EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit (2019-2024) (EAD(2019) 747) unterstützt.

(26)

Im Jahr 2019 traf dies der EUAKE von Eurostat zufolge auf 40,7 % der Migrantinnen zu gegenüber 21,1 % der einheimischen Frauen (Altersgruppe 20-64 Jahre). Siehe auch JRC (2020), „Gaps in the EU Labour Market Participation Rates: an intersectional assessment of the role of gender and migrant status“.

(27)

 LGBTIQ-Personen sind Personen, die sich von Personen ihres eigenen Geschlechts (lesbisch, schwul) oder jedem Geschlecht (bisexuell) angezogen fühlen, deren Geschlechtsidentität und/oder geschlechtliche Ausdrucksform nicht mit dem bei der Geburt zugewiesen Geschlecht übereinstimmt (transgender, nichtbinär), die mit Geschlechtsmerkmalen geboren wurden, die nicht der typischen Definition von männlichem oder weiblichem Geschlecht entsprechen (intersexuell), oder deren Identität nicht in eine binäre Klassifikation der Sexualität und/oder des Geschlechts passt (queer).

(28)

Wie in der Empfehlung der Kommission zu legalen Schutzwegen in die EU (C(2020) 6467 final) betont, können Patenschaftsmodelle eine schnellere und effizientere Integration von Flüchtlingen ermöglichen.

(29)

Beispielsweise die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 (COM(2020) 152 final) und der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM(2020) 565 final).

(30)

 Die Ergebnisse der Konsultationen sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/summary/summary_of_consultations_in_view_of_the_action_plan_on_integration_and_inclusion.pdf .

(31)

Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020) 625 final).

(32)

Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027. Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter (COM(2020) 624 final).

(33)

Mitteilung Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (COM(2020) 274 final).

(34)

Das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung hat mehrere Begleitdokumente herausgegeben, um Lehrkräfte besser in die Lage zu versetzen, Anzeichen einer Radikalisierung früh zu erkennen und den zugrunde liegenden Faktoren entgegenzuwirken:

https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/networks/radicalisation_awareness_network/topics-and-working-groups/ran-y-and-e_en .

(35)

Die Jugendgarantie ist eine Zusage aller Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren ein hochwertiges Angebot für eine Arbeitsstelle, eine weiterführende Ausbildung oder einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten. Mit der verstärkten Jugendgarantie wird der Schwerpunkt verstärkt auf die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen, z. B. junger Migranten oder junger Menschen mit Migrationshintergrund, gelegt. Siehe: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1079&langId=de .  

(36)

Siehe: JRC (2020) „Immigrant Key Workers: Their Contribution to Europe’s COVID-19 Response“ https://ec.europa.eu/knowledge4policy/sites/know4pol/files/key_workers_covid_0423.pdf .

(37)

Siehe: JRC (2020), „Gaps in the EU Labour Market Participation Rates: an intersectional assessment of the role of gender and migrant status“, https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC121425 .

(38)

Siehe: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223#:~:text=The%20European%20Skills%20Agenda%20is%20a%20five-year%20plan,on%20the%20lessons%20learnt%20during%20the%20COVID-19%20pandemic .

(39)

https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/legal-migration/european-dialogue-skills-and-migration/european-partnership-integration_en .

(40)

 Die Initiative, die von der Kommission 2017 ins Leben gerufen wurde, zeigt auf, wie Arbeitgeber die Eingliederung von Flüchtlingen und anderen Migranten in den Arbeitsmarkt unterstützen: https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/legal-migration/european-dialogue-skills-and-migration/integration-pact_en .

(41)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Rechte und Werte“, COM(2018) 383 final/2 - 2018/0207 (COD).

(42)

Siehe: OECD, „What is the impact of the COVID-19 pandemic on immigrants and their children?“,  http://www.oecd.org/coronavirus/policy-responses/what-is-the-impact-of-the-covid-19-pandemic-on-immigrants-and-their-children-e7cbb7de/ .

(43)

Finanzierung im Rahmen der direkten Mittelverwaltung noch im Finanzierungszeitraum 2014-2020.

(44)

Gemäß Artikel 26 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

(45)

Siehe z. B. der EU-Aktionsplan gegen Rassismus, in dem hervorgehoben wird, dass Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Segregation verstärkt, was sich auf Bildung bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten auswirkt und im Falle von Familien mit Kindern die Entwicklung der Kinder erheblich beeinträchtigt.

(46)

Siehe z. B. die Projekte, die im Rahmen der innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (Urban Innovative Actions) finanziert werden:  https://www.uia-initiative.eu/en .

(47)

Eine Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen, COM(2020) 662 final.

(48)

Siehe: https://www.inclusionpartnership.com  und https://ec.europa.eu/futurium/en/inclusion-of-migrants-and-refugees .

(49)

Siehe: https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/legal-migration/european-dialogue-skills-and-migration/european-partnership-integration_en .

(50)

Siehe: https://www.inclusionpartnership.com/urban-academy .

(51)

Die Europäische Kommission hat diese Initiative 2019 gestartet. Sie richtet sich vornehmlich an Bürgermeister/innen und deren Berater/innen und ergänzt die Bemühungen des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung, insbesondere durch den Austausch von Strategien zur Verhütung von Radikalisierung zwischen verschiedenen Städten.

(52)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2020 zur Schaffung des Instruments für technische Unterstützung, COM(2020) 409 final, sofern dieser vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen wird.

(53)

Der Asyl- und Migrationsfonds unterstützt die effiziente Steuerung der Migrationsströme sowie die Durchführung, Stärkung und Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts der Union für die Bereiche Asyl und Einwanderung. Er deckt nicht die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Migrationshintergrund ab.

(54)

Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung des „Toolkit on the use of Funds for integration of people with a migrant background“ (Toolkit zur Nutzung der EU-Fonds für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund) aus dem Jahr 2018:

https://ec.europa.eu/regional_policy/de/information/publications/guides/2018/toolkit-on-the-use-of-eu-funds-for-the-integration-of-people-with-a-migrant-background .

(55)

Die erste Sitzung der Expertengruppe hat am 12. November 2020 zu den Themen Integration und Inklusion stattgefunden.

(56)

Empfehlung der Kommission zu legalen Schutzwegen in die EU (C(2020) 6467 final). https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/commission_recommendation_on_legal_pathways_to_protection_in_the_eu_promoting_resettlement_humanitarian_admission_and_other_complementary_pathways.pdf .

(57)

Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage zum Thema Integration aus dem Jahr 2018 finden Sie unter https://ec.europa.eu/home-affairs/news/results-special-eurobarometer-integration-immigrants-european-union_en .

(58)

Im EU-Aktionsplan gegen Rassismus werden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung auszuarbeiten und anzunehmen.

(59)

So haben beispielsweise 40 % der ländlichen Gebiete immer noch keinen Zugang zum Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetz.

(60)

8,1 % der nicht in der EU geborenen Personen geben an, sich keinen Computer leisten zu können, im Vergleich zu 3,1 % der im Berichtsland geborenen Personen (Eurostat, EU-SILC, Daten aus dem Jahr 2018). Eltern mit Migrationshintergrund haben möglicherweise größere Schwierigkeiten, ihre Kinder beim Fernunterricht zu unterstützen, wenn sie die Schulsprache nicht beherrschen.

(61)

Antwort auf die Schlussfolgerungen des Rates „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“, https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/06/09/shaping-europe-s-digital-future-council-adopts-conclusions/ .

(62)

Siehe: https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/migrant-integration/data/database .

(63)

OECD/EU (2018), Zusammen wachsen − Integration von Zuwanderern, Indikatoren 2018.

(64)

Die Arbeit im Zuge der Partnerschaft für die Inklusion von Migranten und Flüchtlingen im Rahmen der EU-Städteagenda finden Sie unter https://ec.europa.eu/futurium/en/system/files/ged/evidence-based20integration20policies20in20cities_options20report.pdf ; die Regionalreihe finden Sie im Eurostat-Portal zu Integration und das Projekt „Data for integration“ der Gemeinsamen Forschungsstelle unter https://ec.europa.eu/knowledge4policy/migration-demography/data-integration-d4i_en .

(65)

  FRA (2017), EU-MIDIS II Main results  ; FRA (2017), EU-MIDIS II Muslimas und Muslime – ausgewählte Ergebnisse  ; FRA (2018), EU-MIDIS II Als Schwarzer in der EU leben  ; FRA (2019) EU-MIDIS II Migrant women – Selected findings.

(66)

FRA (2017), FRA (2017), Together in the EU – Promoting the participation of migrants and their descendants.

(67)

Im Rahmen der Initiative Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, des EaSi, des AMIF, des COSME, des Horizont 2020 und des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen.

(68)

 EMN ad hoc query on monitoring integration (Dec. 2018), https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/com_ad-hoc_query_integration_wider_dissemination.pdf .

(69)

  https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/RefugeeIntegrationCostBenefitAnalysis_Final.pdf