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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

TAIEX (Informationsaustausch und technische Hilfe)

Informationsaustausch und technische Hilfe (TAIEX) und Städtepartnerschaften sind EU-Instrumente zum Aufbau von Institutionen, die von der Generaldirektion für Erweiterung und östliche Nachbarschaft (GD ENEST) der Europäischen Kommission verwaltet werden.

TAIEX bietet kurzfristige gezielte Unterstützung für öffentliche Verwaltungen durch Peer-to-Peer-Austausch. Experten und Expertinnen aus dem öffentlichen Sektor in den EU-Mitgliedstaaten teilen ihre praktischen Erfahrungen mit der Anwendung und Umsetzung des EU-Rechts mit Kollegen aus Partnerländern. Das Instrument ergänzt die Städtepartnerschaft, die die längerfristige institutionelle Zusammenarbeit durch strukturierte Partnerschaften zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern unterstützt.

TAIEX unterstützt die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken an den EU-Besitzstand. Es trägt auch zu umfassenderen Reformen des öffentlichen Sektors in Bereichen wie digitaler Wandel, Klimaresilienz, öffentliche Gesundheit, wirtschaftspolitische Steuerung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bei.

Begünstigte

Mögliche Empfänger der TAIEX-Hilfe ist ein breites Spektrum von Akteuren des öffentlichen Sektors, darunter:

  • zentrale öffentliche Verwaltung;
  • Justiz- und Strafverfolgungsbehörden;
  • Parlamente und ihre Beamten;
  • Regulierungs- und Aufsichtsbehörden;
  • Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen.

Berechtigte Beamte können um Unterstützung ersuchen, indem sie ein TAIEX-Antragsformular einreichen.

Formen der Unterstützung

TAIEX bietet eine Reihe flexibler Unterstützungsformate, die auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Begünstigten zugeschnitten sind:

  • Workshops, bei denen Experten der EU-Mitgliedstaaten großen Gruppen von begünstigten Beamten Präsentationen zu bestimmten Bereichen der EU-Rechtsvorschriften halten;
  • Expertenmissionen, bei denen Experten der EU-Mitgliedstaaten zu gleichrangigen begünstigten Verwaltungen entsandt werden, um vor Ort eingehende Beratung bei der Umsetzung, Anwendung oder Durchsetzung bestimmter Teile der EU-Rechtsvorschriften zu leisten;
  • Studienbesuche, bei denen kleine Gruppen von Praktikern aus begünstigten Verwaltungen Peer-Verwaltungen in EU-Mitgliedstaaten besuchen;
  • Überprüfung von Rechtstexten im Rahmen der Beitrittsverhandlungen;
  • Peer Reviews, bei denen Telearbeit und Expertenmissionen kombiniert werden, um den Gesamtstand in einem bestimmten Politikbereich oder Sektor zu bewerten.

Seit dem Sommer 2020 steht die TAIEX-Unterstützung auch vollständig digital zur Verfügung, was eine flexible Reaktion auf dringende Bedürfnisse ermöglicht und die Kontinuität des Betriebs während Krisen wie der COVID-19-Pandemie sicherstellt.

Geografischer Anwendungsbereich

Die TAIEX-Unterstützung ist verfügbar für:

  • Beitrittswillige Staaten und mögliche Bewerber für eine EU-Mitgliedschaft: Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo*, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei;
  • die türkisch-zypriotische Gemeinschaft im nördlichen Teil Zyperns;
  • Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik: Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, der Libanon, Libyen, Moldawien, Marokko, Palästina**, Syrien, Tunesien und die Ukraine;
  • Partnerländer und Regionen, die von der Generaldirektion für internationale Partnerschaften der Kommission unterstützt werden;
  • alle in das Partnerschaftsinstrument eingebundene Länder, allgemein Industrieländer oder Länder mit hohem oder mittlerem Einkommen auf der ganzen Welt;
  • Mitgliedstaaten durch Zusammenarbeit der Verwaltungen mit der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung und der Generaldirektion Umwelt der Kommission sowie dem Instrument für technische Unterstützung, insbesondere zur Unterstützung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne.

TAIEX läuft seit 1996 und veranstaltet jährlich ungefähr 1 000 Austauschprogramme.

Weitere Informationen

Beamte können eine Reihe von Ressourcen konsultieren, um mehr darüber zu erfahren, wie TAIEX in der Praxis funktioniert. Dazu gehören:

* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

** Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina zu verstehen und berührt nicht die individuellen Positionen der Mitgliedstaaten zu diesem Thema.

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