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Informationsaustausch und technische Hilfe (TAIEX) und Städtepartnerschaften sind EU-Instrumente zum Aufbau von Institutionen, die von der Generaldirektion für Erweiterung und östliche Nachbarschaft (GD ENEST) der Europäischen Kommission verwaltet werden.
TAIEX bietet kurzfristige gezielte Unterstützung für öffentliche Verwaltungen durch Peer-to-Peer-Austausch. Experten und Expertinnen aus dem öffentlichen Sektor in den EU-Mitgliedstaaten teilen ihre praktischen Erfahrungen mit der Anwendung und Umsetzung des EU-Rechts mit Kollegen aus Partnerländern. Das Instrument ergänzt die Städtepartnerschaft, die die längerfristige institutionelle Zusammenarbeit durch strukturierte Partnerschaften zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern unterstützt.
TAIEX unterstützt die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken an den EU-Besitzstand. Es trägt auch zu umfassenderen Reformen des öffentlichen Sektors in Bereichen wie digitaler Wandel, Klimaresilienz, öffentliche Gesundheit, wirtschaftspolitische Steuerung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bei.
Begünstigte
Mögliche Empfänger der TAIEX-Hilfe ist ein breites Spektrum von Akteuren des öffentlichen Sektors, darunter:
Berechtigte Beamte können um Unterstützung ersuchen, indem sie ein TAIEX-Antragsformular einreichen.
Formen der Unterstützung
TAIEX bietet eine Reihe flexibler Unterstützungsformate, die auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Begünstigten zugeschnitten sind:
Seit dem Sommer 2020 steht die TAIEX-Unterstützung auch vollständig digital zur Verfügung, was eine flexible Reaktion auf dringende Bedürfnisse ermöglicht und die Kontinuität des Betriebs während Krisen wie der COVID-19-Pandemie sicherstellt.
Geografischer Anwendungsbereich
Die TAIEX-Unterstützung ist verfügbar für:
TAIEX läuft seit 1996 und veranstaltet jährlich ungefähr 1 000 Austauschprogramme.
Weitere Informationen
Beamte können eine Reihe von Ressourcen konsultieren, um mehr darüber zu erfahren, wie TAIEX in der Praxis funktioniert. Dazu gehören:
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
** Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina zu verstehen und berührt nicht die individuellen Positionen der Mitgliedstaaten zu diesem Thema.
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