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Die Rechtsgrundlage für die aktuelle Politik der Europäischen Union (EU) auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) sowie Raumfahrt bilden die Artikel 179 bis 189 unter Titel XIX des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die wesentlichen Ziele der unter Artikel 179 AEUV genannten Politik sind:
Im Laufe der Jahre hat sich die Politik erheblich weiterentwickelt, besonders seit 1984 das erste mehrjährige Europäische Rahmenprogramm für Forschung eingeläutet wurde. Mit den ersten Forschungsrahmenprogrammen wurde das bescheidene Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der vorwettbewerblichen Forschung und Entwicklung (FuE, die gemeinsam durch normalerweise miteinander im Wettbewerb stehende Organisationen durchgeführt wurde, um neue gewerblich einsetzbare Technologien zu entwickeln, von denen alle profitieren könnten) zu unterstützen. Das neunte und aktuelle Forschungsrahmenprogramm, Horizont Europa, das im Zeitraum 2021-2027 durchgeführt wird, ist inzwischen das weltweit größte Forschungs- und Innovationsprogramm.
Gemäß Artikel 182 Absatz 3 AEUV erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt sind.
Neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU fördern die EU-Forschungsprogramme außerdem die Zusammenarbeit und Inklusion durch:
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