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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Forschung und Entwicklung

Die Rechtsgrundlage für die aktuelle Politik der Europäischen Union (EU) auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) sowie Raumfahrt bilden die Artikel 179 bis 189 unter Titel XIX des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die wesentlichen Ziele der unter Artikel 179 AEUV genannten Politik sind:

  • Schaffung eines europäischen Raums der Forschung, in dem Freizügigkeit für Forschende herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden;
  • Stärkung der wissenschaftlichen, technologischen und innovativen Exzellenz in der EU, um die Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene zu gewährleisten und der EU zu helfen, ihre strategischen Prioritäten zu erreichen.

Im Laufe der Jahre hat sich die Politik erheblich weiterentwickelt, besonders seit 1984 das erste mehrjährige Europäische Rahmenprogramm für Forschung eingeläutet wurde. Mit den ersten Forschungsrahmenprogrammen wurde das bescheidene Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der vorwettbewerblichen Forschung und Entwicklung (FuE, die gemeinsam durch normalerweise miteinander im Wettbewerb stehende Organisationen durchgeführt wurde, um neue gewerblich einsetzbare Technologien zu entwickeln, von denen alle profitieren könnten) zu unterstützen. Das neunte und aktuelle Forschungsrahmenprogramm, Horizont Europa, das im Zeitraum 2021-2027 durchgeführt wird, ist inzwischen das weltweit größte Forschungs- und Innovationsprogramm.

Gemäß Artikel 182 Absatz 3 AEUV erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt sind.

Neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU fördern die EU-Forschungsprogramme außerdem die Zusammenarbeit und Inklusion durch:

  • Einbeziehung verschiedener Arten von Organisationen, die von Forschungseinrichtungen, der Industrie, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Hochschulen bis hin zu Einzelpersonen aus unterschiedlichen Ländern (EU- und Nicht-EU-Länder) reichen;
  • Aufbau von FTE-Kapazitäten in weniger entwickelten Regionen im Zuge der Struktur- und Kohäsionspolitik der EU, mit der Ungleichheiten zwischen Regionen beseitigt werden sollen.

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