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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Petersberger Aufgaben

Diese Aufgaben wurden Ende Juni 1992 durch die Petersberger Erklärung anlässlich einer Tagung des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) geschaffen. Auf dieser Tagung erklärten sich die Mitgliedsländer der WEU bereit, der WEU, aber auch der NATO und der EU Verbände ihrer konventionellen Streitkräfte für militärische Einsätze zur Verfügung zu stellen.

Von da an deckten diese Aufgaben Folgendes ab:

  • humanitäre Aktionen oder Rettungseinsätze;
  • Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens;
  • Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung, einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen;
  • gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen;
  • Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung;
  • Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten.

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