Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (insbesondere Artikel 72), der 2009 in Kraft trat, schaffte gemeinsam mit der Charta der Grundrechte die Grundlagen für die Entwicklung einer EU-Sicherheitspolitik, die auf Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Grundrechte und Solidarität beruht.
Nach der Verabschiedung des Stockholmer Programms (das EU-Programm für Justiz und Inneres im Zeitraum 2010-2014) verabschiedete die EU 2010 ihre Strategie der inneren Sicherheit. Aufgrund der Tatsache, dass zahlreichen Sicherheitsherausforderungen (Computerkriminalität, Terrorismus, illegale Einwanderung und organisierte Kriminalität) von Natur aus grenzüberschreitend und sektorübergreifend sind, kann kein einzelner EU-Mitgliedstaat diese Bedrohungen wirksam allein bewältigen. Außerdem musste die EU ihre Widerstandskraft gegen Krisen und Katastrophen verbessern. Die Strategie der inneren Sicherheit war somit die gemeinsame Agenda der EU, um alle verfügbaren Ressourcen und Fachkenntnisse zu nutzen, um diesen Herausforderungen zu begegnen.
Im Jahr 2015 folgte die Europäische Sicherheitsagenda 2015-2020, die nach den Anschlägen auf Charlie Hebdo in Paris der Problematik des Terrorismus sowie der Radikalisierung, der internationalen organisierten Kriminalität und der Cyberkriminalität besondere Beachtung schenkte.
2020 legte die EU in der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion die Prioritäten für den Zeitraum 2020-2025 fest. Die Strategie enthält vier strategische Prioritäten auf EU-Ebene: