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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Europäische politische Parteien

Die europäischen politischen Parteien unterliegen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen.

Eine politische Partei wird in der Verordnung als ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern definiert, der politische Ziele verfolgt und entweder von mindestens einem EU-Mitgliedstaat anerkannt oder in Übereinstimmung mit den dortigen Rechtsvorschriften gegründet wird. Europäische politische Parteien werden als Vereinigungen nationaler politischer Parteien aus verschiedenen Mitgliedstaaten beschrieben, die durch ihre politische Zusammengehörigkeit verbunden sind.

Europäische politische Parteien sind zwar nicht mit den Fraktionen im Europäischen Parlament identisch, die sich aus den Mitgliedern des Europäischen Parlaments gemäß den Europawahlen zusammensetzen, doch die Parteien und die entsprechenden Fraktionen im Europäischen Parlament arbeiten in der Regel eng zusammen.

Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 gilt ebenfalls für europäische politische Stiftungen, bei denen es sich um von den europäischen politischen Parteien unabhängige Forschungs- und Interessenvertretungsorganisationen handelt, die jedoch eng mit ihnen verbunden sind.

Die Eintragung und Kontrolle der europäischen politischen Parteien und Stiftungen wird von der unabhängigen Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen vorgenommen. Europäische politische Parteien können nur eingetragen werden, wenn sie in mindestens sieben Mitgliedstaaten vertreten sind.

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