EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht

Zurück zur EUR-Lex-Startseite

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

EU-Erweiterungspolitik

Die EU-Erweiterungspolitik befasst sich mit Ländern, die derzeit Mitglied der Europäischen Union (EU) werden möchten. Das Ziel dieser Politik ist es, die EU als Gebiet des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands zu erweitern und für diese Länder sowie für die EU politische, wirtschaftliche und soziale Vorteile zu schaffen. Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union dient als Grundlage für den Erweiterungsprozess.

Nach den sechs Gründungsmitgliedern – Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – traten weitere 22 Länder der EU bei:

  • 1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich (1);
  • 1981: Griechenland;
  • 1986: Spanien und Portugal;
  • 1995: Österreich, Finnland und Schweden;
  • 2004: Tschechische Republik (heute Tschechien), Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei;
  • 2007: Bulgarien und Rumänien;
  • 2013: Kroatien.

Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei haben den Status von Bewerberländern.

Beitrittsverhandlungen mit Island begannen im Juli 2010 und wurden daraufhin im Mai 2013 durch die isländische Regierung unterbrochen. Im März 2015 ersuchte Island, nicht mehr als Bewerberland für die EU-Mitgliedschaft angesehen zu werden.

Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo* sind mögliche Bewerberländer.

(1) Im Anschluss an ein Referendum im Jahr 2016 beschloss das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der EU auszutreten; der Übergangszeitraum endete am 31. Dezember 2020.

* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

SIEHE AUCH

nach oben