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REACH: Rechtsrahmen für chemische Stoffe

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 errichtet das System für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe („REACH“). Dieses System soll für größere Sicherheit beim Umgang mit und der Verwendung von chemischen Stoffen sorgen und dadurch die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen.

REACH trat im Jahr 2007 in Kraft, gilt für alle chemischen Stoffe und hat damit Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmen.

Es erfordert von den Unternehmen, die Risiken der von ihnen hergestellten und in der EU vertriebenen Stoffe zu ermitteln und zu beherrschen. Diese Informationen müssen zur Eintragung in die Datenbank an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki gesendet werden.

Unternehmen müssen außerdem die sichere Anwendung des Stoffes nachweisen und den Anwendern die Maßnahmen zum Risikomanagement mitteilen. Nicht eingetragene Stoffe dürfen nicht in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden.

Die Behörden (die Europäische Kommission und die zuständigen nationalen Behörden) ermitteln besonders besorgniserregende Stoffe und setzen sie auf die REACH-Kandidatenliste. Diese Stoffe werden möglicherweise vom Markt genommen. Diese Liste dient als Anreiz für Unternehmen, die diese Stoffe verwenden, nach weniger bedenklichen Alternativen oder innovativen Lösungen zu suchen.

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