EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht

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Charta der Grundrechte

In der Charta der Grundrechte werden jene Grundrechte dargelegt, die von der Europäischen Union (EU) und den EU-Ländern bei der Umsetzung des EU-Rechts geachtet werden müssen.

Sie ist deutlich umfangreicher als die Europäische Menschenrechtskonvention und legt Grundsätze und Rechte für EU-Bürgerinnen und -Bürger und im Hoheitsgebiet der EU lebende Personen in den Bereichen Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte fest. Neben dem Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte werden soziale Arbeitnehmerrechte, Datenschutz, Bioethik und das Recht auf eine gute Verwaltung abgedeckt.

Die Charta ist rechtsverbindlich. Gemäß Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union besitzt sie die gleiche Rechtsgültigkeit wie die EU-Verträge. Sie findet auf alle EU-Organe in all ihren Maßnahmen sowie auf die EU-Länder Anwendung, wenn diese das EU-Recht umsetzen. Durch ihre Bestimmungen werden die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union in keiner Weise erweitert.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wurde gegründet, um EU-Organen und -Ländern Unterstützung und Fachwissen auf dem Gebiet der Grundrechte zur Verfügung zu stellen.

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