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Geschäftsordnung der Europäischen Kommission

Die Geschäftsordnung der Europäischen Kommission

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Europäische Kommission – Geschäftsordnung

Beschluss (EU) 2024/3080 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission

WAS IST DER ZWECK DIESER VERFAHRENSORDNUNG?

  • Artikel 249 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass die Europäische Kommission befugt ist, sich ihre eigene Geschäftsordnung zu geben.
  • Beschluss (EU) 2024/3080 ändert die Geschäftsordnung, die die (interne) Arbeitsweise der Europäischen Kommission regelt.

Struktur

  • Kollegialität – die Kommission muss als Kollegium handeln, mit einem Präsidenten und anderen Kommissionsmitgliedern, einschließlich des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, mit jeweils definierten Aufgaben.
  • Prioritäten, Arbeitsprogramm und Haushalt – die Kommission muss ihre Prioritäten im Einklang mit den vom Präsidenten festgelegten politischen Leitlinien setzen, die sich in ihrem Arbeitsprogramm und dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union widerspiegeln, den sie jedes Jahr annimmt.

Beschlussfassungsverfahren

  • Mündliches Verfahren. Die Kommission fasst Beschlüsse – zumeist von hoher politischer oder wirtschaftlicher Bedeutung – während ihrer ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.
  • Schriftliches Verfahren. Beschlüsse werden innerhalb einer vorab festgelegten Frist schriftlich angenommen.
  • Ermächtigungsverfahren. Die Kommission ermächtigt einen oder mehrere der Kommissare, in ihrem Namen Maßnahmen der Geschäftsführung und der Verwaltung zu treffen.
  • Verfahren der Delegation. Die Kommission delegiert Generaldirektoren bzw. Dienststellenleitern die Befugnis, bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung und der Verwaltung zu treffen.

Dienste und dienststellenübergreifende Zusammenarbeit

  • Die Organisationsstruktur besteht aus einer Reihe von Generaldirektionen (GD) und anderen Kommissionsdienststellen. Diese bilden einen einheitlichen Verwaltungsdienst und tragen gemeinsam die Verantwortung für die Kohärenz sämtlicher Politiken.
  • Das Personal hält sich an die höchsten beruflichen und ethischen Standards und handelt im Einklang mit dem Statut der Beamten und dem Kodex für gute Verwaltungspraxis.
  • Rolle des Generalsekretärs – unterstützt den Präsidenten, indem er unter anderem sicherstellt, dass die Prioritäten der Kommission mit den politischen Leitlinien im Einklang stehen.
  • Rolle der Generaldirektoren, den Dienststellenleitern und des Juristischen Dienstes.
  • In Anbetracht des Kollegialprinzips werden bei der Vorbereitung eines Rechtsakt-Entwurfs Konsultationen zwischen den Generaldirektoren und dem Generalsekretariat, dem Juristischen Dienst und anderen Diensten durchgeführt.

Transparenz, Datenschutz und Sicherheit

Die folgenden Anhänge zur Geschäftsordnung bleiben vorläufig in Kraft:

  • die Anlage zur Einrichtung des allgemeinen Frühwarnsystems ARGUS; und
  • die Anlage über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Geschäftsordnung der Kommission (K(2000) 3614) (ABl. L 308 vom , S. 26-34).

Beschluss (EU) 2024/3080 der Kommission vom zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614 (ABl. L, 2024/3080, ).

Nachfolgende Änderungen der Geschäftsordnung wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung:

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