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Tierarzneimittel – Gute Herstellungspraxis
Richtlinie 91/412/EWG der Kommission – Gute Herstellungspraxis für Tierarzneimittel
Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für Tierarzneimittel fest.
Sie ist am in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 91/412/EWG der Kommission vom zur Festlegung der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für Tierarzneimittel (ABl. L 228 vom , S. 70-73)
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