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Kennzeichnung von Schuherzeugnissen
Die Kennzeichnung von Schuherzeugnissen und ihren Bestandteilen liefert Verbrauchern Informationen, die es ihnen ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Sie trägt außerdem dazu bei, die Industrie vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und das Funktionieren des Binnenmarktes in der Europäischen Union (EU) zu verbessern.
Die Richtlinie legt die Regeln für die Kennzeichnung von Schuhen fest:
Zudem existiert ein freiwilliges EU-Umweltzeichen für Schuherzeugnisse. Dieses Zeichen unterstützt Verbraucher bei der Erkennung von Schuherzeugnissen, deren Lebenszyklus (Produktion, Nutzung und Entsorgung) eine geringe Umweltbelastung darstellt.
Richtlinie 94/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher.
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