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Bekämpfung von Betrug bei der Vermarktung von Lebensmitteln - Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucher

Bekämpfung von Betrug bei der Vermarktung von Lebensmitteln - Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucher

Bei mutmaßlichem Betrug in den Bereichen Lebens- und Futtermittel ist die Europäische Kommission befugt, koordinierte gesamteuropäische Pläne zur Bewertung der von Futtermitteln, Lebensmitteln oder Tieren ausgehenden Gefahren und Risiken zu empfehlen.

RECHTSAKT

Empfehlung 2013/99/EU der Kommission vom 19. Februar 2013 über einen koordinierten Kontrollplan zur Feststellung der Verbreitung betrügerischer Praktiken bei der Vermarktung bestimmter Lebensmittel

ZUSAMMENFASSUNG

Anfang 2013 wurde bei amtlichen Kontrollen in verschiedenen Mitgliedstaaten festgestellt, dass bestimmte vorverpackte Erzeugnisse, etwa Hamburger, Pferdefleisch enthielten, dieses aber im direkt auf der Verpackung oder auf dem Verpackungsetikett angegebenen Verzeichnis der Zutaten nicht ausgewiesen wurde. Auf den Etiketten dieser Lebensmitteln wurde irreführenderweise ausschließlich angegeben, dass das Erzeugnis Rindfleisch enthält - eine Zutat, die wesentlich teurer als Pferdefleisch ist.

Zwar ist Pferdefleisch an sich eine zulässige Zutat, aber nur dann, wenn es von für die Lebensmittelerzeugung gehaltenen Pferden stammt, die in zugelassenen Schlachthöfen geschlachtet wurden, und wenn es die vorgeschriebenen Veterinärkontrollen ohne Beanstandung durchlaufen hat. Weiter verschärft wurde der Fall durch die Tatsache, dass bei Pferden, die nicht zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, die Verwendung des Tierarzneimittels Phenylbutazon zulässig ist. Daher bestand die Befürchtung, dass Pferdefleisch entsprechenden Ursprungs in die menschliche Nahrungskette gelangt war.

Diese Umstände veranlassten die europäischen Behörden (Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), unterstützt von Europol eng mit den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um das Ausmaß des Problems zu untersuchen, eine Strategie zu seiner Bewältigung zu erarbeiten und das Vertrauen der Verbraucher in die von ihnen gekauften Lebensmittel wiederherzustellen.

Die Kommission erarbeitete einen gesamteuropäischen koordinierten Kontrollplan zur Feststellung der Verbreitung betrügerischer Praktiken und empfahl den nationalen Behörden die Umsetzung zweier Maßnahmen:

  • Kontrollen bei Lebensmitteln, die als Rindfleisch enthaltendes Erzeugnis in Verkehr gebracht werden oder ausgewiesen sind, um festzustellen, ob sie Pferdefleisch enthalten;
  • Kontrollen bei Pferdefleisch, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, zum Nachweis möglicher Phenylbutazonrückstände.

Alle positiven Befunde sollten der Kommission unverzüglich gemeldet und entsprechende Informationen über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) EU-weit verbreitet werden.

Durch dieses koordinierte EU-weite Vorgehen konnten rasche Ergebnisse in Form der Ermittlung der an der Lebensmittelherstellungskette Beteiligten und eines Rückrufs der betroffenen Erzeugnisse erzielt werden.

Weitere ergriffene Maßnahmen umfassen:

  • die Einrichtung eines EU-Teams für Lebensmittelbetrug innerhalb der Kommissionsdienststelle für Gesundheit und Verbraucherschutz (GD Gesundheit und Verbraucher);
  • die Verabschiedung eines Pakets von Vorschlägen zur besseren Durchsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsstandards in der gesamten Agrar- und Lebensmittelkette durch die Kommission im Mai 2013. Durch diese Vorschläge sollen die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet werden, Kontrollen zur Betrugsbekämpfung umfassend in ihre nationalen Kontrollpläne aufzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Höhe der Geldstrafen für Betrug abschreckende Wirkung hat;
  • einen Bericht über die mögliche Ausweitung der verpflichtenden Ursprungskennzeichnung auf Fleisch, das in vorverpackten Lebensmitteln als Zutat verwendet wird, der von der Kommission im Dezember 2013 im Zusammenhang mit einer neuen Rechtsvorschrift der EU zu Lebensmittelinformationen für Verbraucher, die im Dezember 2014 in Kraft treten wird, vorgelegt wurde. Aktuell wägt die Kommission die Vorlage eines entsprechenden Legislativvorschlags ab.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung 2013/99/EU der Kommission

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ABl. L 48 vom 21.2.2013

Vorschläge

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit - [COM(2013) 260 final vom 6.5.2013 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003, (EG) Nr. 1/2005, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 834/2007, (EG) Nr. 1099/2009, (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009, der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [….]/2013 und der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG, 2008/120/EG und 2009/128/EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - [COM(2013) 265 final vom 6.5.2013 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Gesündere Tiere und Pflanzen und mehr Sicherheit in der Agrar- und Lebensmittelkette - Ein modernisierter Rechtsrahmen für eine wettbewerbsfähigere EU - [COM(2013) 264 final vom 6.5.2013 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 05.02.2014

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