EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität für alle

Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität für alle

Regelmäßige körperliche Betätigung trägt zu einer gesunden individuellen Lebensweise bei. Dadurch wird wiederum die Gesundheit der Erwerbstätigen gewährleistet - eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union (EU) in Bezug auf Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Die Mitgliedstaaten werden nun angehalten, ihre Bürgerinnen und Bürger zu regelmäßiger sportlicher Betätigung zu ermutigen.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 26. November 2013 zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität. (ABl. C 354 vom 4.12.2013).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger geht nicht in ausreichendem Maße körperlicher Aktivität nach. 60 % treiben nie oder nur selten Sport oder betätigen sich nicht körperlich, und das, obwohl Bewegungsmangel einer der Hauptgründe für vorzeitige Sterblichkeit und Krankheit in Ländern mit hohem Einkommen ist, auf den in Europa jährlich 1 Million Todesfälle zurückzuführen sind. Abgesehen von den zahlreichen persönlichen Schicksalsschlägen entstehen zudem hohe direkte und indirekte Kosten für die Gesellschaft insgesamt.

Empfehlung der EU

Die Regierungen der Mitgliedstaaten stellten sich dieser Herausforderung mit der Annahme einer freiwilligen Empfehlung an nationale Behörden und die Kommission zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität am 26. November 2013.

Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Kampagnen und übergreifende Strategien zu entwickeln, die verschiedene Politikbereiche wie Sport, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verkehr einbeziehen. Diese sollten praktische und konkrete Möglichkeiten beinhalten, die Menschen zu regelmäßiger körperlicher Aktivität zu ermuntern.

Beobachtungsmechanismus

Um die Auswirkungen der unterschiedlichen Maßnahmen beurteilen zu können, werden die Regierungen aufgefordert, den jeweiligen Grad an körperlicher Aktivität zu erfassen. Dabei sollen unter anderem die Leibeserziehung in der Schule, Programme zur Förderung körperlicher Aktivität bei älteren Menschen und Programme zur Förderung eines aktiven Arbeitswegs berücksichtigt werden.

Kontaktstellen und Austausch von Informationen

Es werden nationale Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität eingerichtet, die den obengenannten Beobachtungsmechanismus unterstützen. Die entsprechenden Daten fließen in die europäische Datenbank der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Ernährung, Adipositas und körperlicher Aktivität ein.

Die Kommission bietet Unterstützung, indem sie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, wirksames Gruppenlernen (peer learning) und die Vernetzung erleichtert. Sie kann zudem wissenschaftliche Experten zur Verfügung stellen, die Mitarbeiter der nationalen Kontaktstellen schulen und die WHO bei ihrer Beteiligung an der Initiative unterstützen.

Berichterstattung

Die Kommission erstattet alle drei Jahre Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung. Sie kann zudem alle drei Jahre europäische Statistiken zur körperlichen Aktivität erstellen.

Letzte Änderung: 17.06.2014

nach oben