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Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

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Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

Durch Vorschläge zur Förderung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger rascher und umfassender in den Genuss der Vorteile wissenschaftlicher Entdeckungen kommen.

RECHTSAKT

Empfehlung 2012/417/EU der Kommission vom 17. Juli 2012 über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung.

ZUSAMMENFASSUNG

Im Juli 2012 legte die Europäische Kommission Vorschläge dazu vor, wie die Mitgliedstaaten den Zugang zu in Europa gewonnenen wissenschaftlichen Informationen verbessern können. Ein umfassenderer und rascherer Zugang, zu wissenschaftlichen Artikeln und Daten soll es für Forscher und Unternehmen leichter machen, die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung zu nutzen. So wird die Innovationskapazität der EU gestärkt, und die Bürgerinnen und Bürger kommen rascher in den Genuss der Vorteile wissenschaftlicher Entdeckungen.

Durch Strategien für einen freien Zugang sollen der kostenlose Zugang zu begutachteten wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Forschungsdaten so frühzeitig wie möglich im Verbreitungsprozess sowie die Verwendung und Weiterverwendung von Forschungsergebnissen ermöglicht werden.

Freier Zugang zu Veröffentlichungen

Die Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten die Festlegung klarer Strategien mit dem Ziel, die Verbreitung von und den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, sicherzustellen.

Zu den Zielen dieser Strategien gehören:

  • der freie Zugang zu Veröffentlichungen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt; vorzugsweise sofort, keinesfalls jedoch später als sechs Monate nach der Veröffentlichung (bzw. zwölf Monate im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften);
  • Lizenzsysteme, die zum freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen beitragen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen;
  • ein akademisches Laufbahnsystem, das Forscher unterstützt und belohnt, die an einer Kultur des Austauschs ihrer Forschungsergebnisse mitwirken;
  • die Erhöhung der Transparenz, insbesondere durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vereinbarungen zwischen öffentlichen Einrichtungen oder Gruppen solcher Einrichtungen und Herausgeber über die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen;
  • ein möglichst umfassender und kostengünstiger Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen von Ergebnissen öffentlich geförderter Forschung für kleine und mittlere Unternehmen und unabhängige Forscher.

Bewahrung und Weiterverwendung wissenschaftlicher Informationen

Eine Reihe der Vorschläge der Kommission betrifft auch die Bewahrung und Weiterverwendung wissenschaftlicher Informationen. Dazu gehören Maßnahmen für die langfristige Bewahrung von Forschungsergebnissen, für die Gewährleistung eines effektiven Systems für die Hinterlegung elektronischer wissenschaftlicher Informationen und für den Erhalt der Hardware und Software, die zum künftigen Lesen der Informationen notwendig sind, bzw. die regelmäßige Migration der Informationen in neue Software- und Hardware-Umgebungen.

E-Infrastrukturen

Außerdem wurden von der Kommission Empfehlungen zur Weiterentwicklung von e-Infrastrukturen zur Unterstützung des Flusses wissenschaftlicher Informationen ausgearbeitet. Eine dieser Empfehlungen betrifft die Unterstützung der Entstehung und Ausbildung neuer Generationen von Experten in datenintensiven Computerwissenschaften, darunter Datenexperten, Datentechniker und Datenmanager.

Die Kommission schlägt den EU-Mitgliedstaaten außerdem vor, eine nationale Kontaktstelle zu benennen, deren Aufgabe es ist,

  • die in dieser Empfehlung genannten Maßnahmen zu koordinieren;
  • als Ansprechpartner für die Kommission im Zusammenhang mit Fragen zu fungieren, die den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung betreffen;
  • über die aufgrund dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung 2012/417/EU der Kommission

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ABl. L 194 vom 21.7.2012

VERBUNDENE DOKUMENTE

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Zusammenfassung der Folgenabschätzung zur Empfehlung über den Zugang und die Bewahrung wissenschaftlicher Informationen [SWD(2012)221 final vom 17.7.2012].

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: „Impact assessment accompanying the document Commission Recommendation on access to and preservation of scientific information in the digital age“ (Folgenabschätzung zur Empfehlung der Kommission über den Zugang und die Bewahrung wissenschaftlicher Informationen im digitalen Zeitalter) [SWD(2012)222 vom 17.7.2012].

Letzte Aktualisierung: 17.03.2014

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