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Rahmenverordnung über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus
Der SSM ist zusammen mit dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus3 (SRM) einer der beiden Pfeiler der EU-Bankenunion.
Die Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013, bekannt als SSM-Verordnung, durch die der SSM eingerichtet wurde. Der SSM setzt sich aus der EZB und den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Die Verordnung beinhaltet sowohl die praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs als auch ausführliche Regeln hinsichtlich organisatorischer Belange, Verwaltungsverfahren und Sanktionen, die Folgendes umfassen:
Ein wichtiger Bestandteil der SSM-Rahmenverordnung ist die Methodik für die Bewertung und Überprüfung eines beaufsichtigten Unternehmens und seiner Einstufung als bedeutend oder weniger bedeutend sowie die sich aus dieser Bewertung ergebenden Modalitäten.
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung) (EZB/2014/17) (ABl. L 141 vom , S. 1–50).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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