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Unternehmensstatistiken

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Europäische Unternehmensstatistiken' .

Unternehmensstatistiken

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 295/2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass von den Ländern der Europäischen Union (EU) hochwertige strukturelle Unternehmensstatistiken (SUS) entsprechend der vereinbarten Anforderungen und Formate erhoben, erstellt und an Eurostat übermittelt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Was sind SUS?

SUS beschreiben die Strukturen, Hauptmerkmale und die Leistung von Unternehmen. Sie sind ein unverzichtbares Instrument für politische Entscheidungsträger und unterstützen Entscheidungsprozesse in den Unternehmen.

Wozu werden SUS benötigt?

Vergleichbare, zuverlässige, ausführliche und aktuelle Statistiken sind für eine wirksame Politikgestaltung von grundlegender Bedeutung. SUS bilden eine Grundlage, auf der Analysen der Leistungsfähigkeit verschiedener Wirtschaftsaktivitäten und -bereiche aufbauen können. Bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Politik in Bereichen wie dem EU-Binnenmarkt und der Umsetzung derStrategie „Europa 2020“ kommt ihnen eine wachsende Bedeutung zu.

Was ist Gegenstand der SUS?

Sie decken folgende Bereiche ab:

  • Struktur und Entwicklung der Tätigkeiten der Unternehmen (Herstellung von Waren, Baugewerbe, Vertrieb und Dienstleistungen, nicht jedoch Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei oder öffentliche Verwaltung);
  • eingesetzte Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital usw.) und sonstige Elemente zur Messung von Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Unternehmen;
  • Entwicklung von Unternehmen und Märkten auf regionaler, nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene – dies dient dem Verständnis spezifischer Branchen und dem marktübergreifenden Vergleich von Tätigkeiten und Leistung;
  • Unternehmenspolitik , beispielsweise in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umweltschutz und Investitionen;
  • kleine und mittlere Unternehmen (z. B. zur Bewertung des unternehmerischen Handelns).

Erhebung und Übermittlung von SUS

Die EU-Länder sind verpflichtet, Eurostat jedes Jahr eine Reihe von „Datensätzen“ (aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße, Region usw.) zu übermitteln, die von den nationalen statistischen Ämtern erhoben wurden. Diese werden unter Verwendung der NACE-Systematik erstellt, der Nomenklatur der Wirtschaftsaktivitäten in der Europäischen Union. Die Qualität der Daten wird vor ihrer (kostenfreien) Veröffentlichung auf der Eurostat-Website geprüft.

Wie werden SUS verwendet?

SUS geben Auskunft über

  • die Wertschöpfung in Verbindung mit den einzelnen Tätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Arbeitnehmer, und die Produktivität;
  • Tendenzen in der Struktur von Wirtschaftszweigen;
  • Tätigkeiten, auf die sich Länder/Regionen spezialisieren und wie diese in unterschiedlichen Märkten strukturiert sind.

Rechtskonformität

In einem Bericht der Kommission von 2014 wird die Rechtskonformität der meisten EU-Länder als „sehr gut“ oder „gut“ bewertet.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 29. April 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 13-59)

Die nachfolgenden Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik (COM(2014) 243 final vom 24.4.2014)

Letzte Aktualisierung: 07.11.2016

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