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Fracking: Mindestgrundsätze für die Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen durch Hochvolumen-Hydrofracking
Fracking: Mindestgrundsätze für die Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen durch Hochvolumen-Hydrofracking
Die mit dem Fracking verbundenen Gefahren haben die Europäische Kommission dazu veranlasst, die Schiefergas-Initiative ins Leben zu rufen, die auch eine Empfehlung zu Mindestsicherheitsvorkehrungen umfasst.
RECHTSAKT
Empfehlung der Kommission 2014/70/EU vom 22. Januar 2014 mit Mindestgrundsätzen für die Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen (z. B. Schiefergas) durch Hochvolumen-Hydrofracking
ZUSAMMENFASSUNG
Was ist Fracking?
Schiefergas ist in Gesteinsformationen gebunden, die aufgebrochen werden müssen, um das Gas extrahieren zu können. Das hierfür eingesetzte Verfahren ist das Hydrofracking oder einfach nur Fracking. Dabei werden zum Aufbrechen von Gesteinsformationen große Mengen Wasser sowie Sand oder Chemikalien in ein Bohrloch eingepresst.
Da Europa nur über begrenzte Erfahrungen mit dem Fracking verfügt, bestehen Sicherheits- und Umweltbedenken im Hinblick darauf, dass die mit der Ausbeutung der Schiefergas-Ressourcen verbundenen Gefahren sich über Ländergrenzen hinweg erstrecken könnten.
Empfehlung der Kommission
Daher hat die Kommission im Januar 2014 eine Empfehlung abgegeben, durch die sichergestellt werden soll, dass diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die das Fracking betreiben, angemessene Sicherheits- und Umweltschutzvorkehrungen treffen. Hierdurch soll nicht nur mehr Transparenz für die Bürger geschaffen, sondern auch ein klarer Rahmen für Investoren sowie ein einheitliches Umfeld für die Regulierung der Branche geschaffen werden.
Mitteilung
Ein weiterer Bestandteil der Schiefergas-Initiative der Kommission ist die Mitteilung über das Fracking. Hierbei geht es um die möglichen Vorteile des Fracking, was die Sicherheit der Energieversorgung, Wettbewerbsfähigkeit und die Erlöse angeht. Gegenstand der Mitteilung sind aber auch umweltbezogene Herausforderungen in Gestalt von Wasser- und Luftverschmutzung sowie Landverbrauch. Mittels einer Verträglichkeitsprüfung wurden die sozio-ökonomischen und umweltbezogenen Auswirkungen der verschiedenen Handlungsoptionen untersucht.
Verantwortlichkeiten
Basierend auf dem bereits geltenden EU-Recht legt die Empfehlung die Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten fest, die Fracking betreiben.
Diese umfassen:
Nächste Schritte
Die in der Empfehlung niedergelegten Grundsätze sollen in den Ländern, die Fracking betreiben, innerhalb von sechs (6) Monaten umgesetzt werden. Ab Dezember 2014 sollen diese Länder die Kommission jährlich über die von ihnen getroffenen Maßnahmen unterrichten. Die Kommission wird die Maßnahmen überwachen und die Wirksamkeit dieser Empfehlung innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Veröffentlichung überprüfen.
BEZUG
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Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
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Empfehlung der Kommission 2014/70/EU |
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ABl. L 39 vom 8.2.2014 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen (z. B. Schiefergas) durch Hochvolumen-Hydrofracking in der EU (COM(2014) 23 final/2 vom 17.3.2014 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht)
Letzte Änderung: 16.06.2014