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Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma
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Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma
Diese Empfehlung des Rates stärkt den EU-Rahmen zur Integration der Roma von 2011 durch ein unverbindliches Rechtsinstrument, das den EU-Ländern helfen soll, raschere Fortschritte zu machen und die Aufmerksamkeit auf eine Reihe konkreter Maßnahmen zu lenken, die für die effektivere Umsetzung ihrer Strategien von entscheidender Bedeutung sind.
RECHTSAKT
Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (ABl. C 378 vom 24. Dezember 2013, S. 1-7).
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Empfehlung des Rates stärkt den EU-Rahmen zur Integration der Roma von 2011 durch ein unverbindliches Rechtsinstrument, das den EU-Ländern helfen soll, raschere Fortschritte zu machen und die Aufmerksamkeit auf eine Reihe konkreter Maßnahmen zu lenken, die für die effektivere Umsetzung ihrer Strategien von entscheidender Bedeutung sind.
WICHTIGE ASPEKTE
Folgende wichtige Aspekte werden in der Empfehlung behandelt:
Im Bereich Bildung fordert die Empfehlung des Rates die EU-Länder auf, den uneingeschränkten Zugang zu hochwertiger regulärer Bildung für Roma sicherzustellen und die Schulabbrecherquote in allen Bildungsbereichen zu verringern. Dies ist sowohl für den Primär- und Sekundarbereich sowie für die berufliche Bildung wichtig. Die Empfehlung ermittelt ein breites Spektrum an Maßnahmen, die bei sorgfältiger Planung und Durchführung wichtig sein könnten.
Im Bereich Beschäftigung unterstreicht die Empfehlung des Rates die Bedeutung der Gleichbehandlung und Schließung jeglicher Kluft zwischen Roma und anderen Arbeitnehmern, um eine Verbesserung der Situation der Roma zu erreichen. Neben gezielten Maßnahmen wie öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen, gekoppelt mit Diensten zur Unterstützung einzelner Arbeitssuchender, könnte die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Roma in allgemeinen politischen Strategien einen erheblichen Unterschied ausmachen.
Im Bereich der Gesundheitsfürsorge zielt die Empfehlung u. a. auf den Zugang zum der Gesamtbevölkerung zugänglichen Gesundheitsfürsorgesystem, zur Familienplanung und zu Programmen für die kostenfreie Impfung insbesondere von Personen, die besonders marginalisierten Gruppen angehören, ab.
Im Bereich des Wohnraums verweist die Empfehlung auf einen integrierten Ansatz, die Beseitigung der räumlichen Segregation und die Förderung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Sozialwohnungen. Außerdem sollten lokale Entwicklungsinitiativen und territoriale Investitionen gefördert werden, die durch EU-Mittel unterstützt werden können.
Bei der Finanzierung betont die Empfehlung den Bedarf, angemessene Mittel für die Umsetzung und Beobachtung der nationalen und lokalen Strategien und Aktionspläne zuzuweisen.
In Bezug auf die horizontalen Fragestellungen wie Antidiskriminierung, Schutz von Roma-Kindern und -Frauen, Verringerung der Armut und soziale Integration und Stärkung hebt die Empfehlung des Rates die Bedeutung der praktischen Durchsetzung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2000/43/EC) hervor. Die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sollte für die EU-Länder in diesem Zusammenhang als Anhaltspunkt für die Vereinbarkeit von Bestimmungen und Praktiken mit den Menschenrechten dienen.
Die Achtung der Rechte der Roma ist untrennbar mit der effektiven Bekämpfung von Kinderarbeit, Betteln unter Beteiligung von Kindern, der umfassenden Durchsetzung der Rechtsvorschriften gegen die Verheiratung von Minderjährigen, Bekämpfung der Zwangsheirat und Stärkung der Roma verbunden, damit sie als aktive Bürger in ihrem Land agieren können.
Die allgemeinen politischen Strategien sollten zudem eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Armut und der sozialen Ausgrenzung der Roma spielen. In diesem Zusammenhang fordert die Empfehlung, in das Humankapital und in Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt zu investieren und die Integration der Roma zu einem wichtigen Aspekt der nationalen Reformprogramme in Ländern mit einer erheblichen Roma-Bevölkerung zu machen.
Die Empfehlung führt weiter aus, dass Fortschritte erforderlich sind, um die Wirksamkeit ihrer Strukturmaßnahmen zur Integration der Roma festzulegen und zu verbessern, dazu zählen: Beobachtung und Bewertung der Strategien, lokale Maßnahmen, Stärkung der Gleichbehandlungsstellen sowie Unterstützung der nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma und Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Sie bietet zudem Leitlinien, wie Fortschritte in diesem Zusammenhang besser erzielt werden können.
Da es das Ziel dieser Empfehlung ist, die Wirkung der Integrationsmaßnahmen für Roma in den EU-Ländern zu verbessern, die in anderen Worten die Unterstützung der erfolgreichen Umsetzung von nationalen Strategien zur Integration der Roma beinhaltet, wird die Berichterstattung ebenfalls eng mit dem EU-Rahmen verbunden sein.
Die von den EU-Ländern übermittelten Angaben über die Anwendung von Maßnahmen im Einklang mit dieser Empfehlung dienen als Grundlage für die Jahresberichte der Kommission über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma.
HINTERGRUND
Die Roma-Gemeinschaft ist die größte ethnische Minderheit in Europa. Die Kommission schlägt vor, die Wirksamkeit der Instrumente zur sozioökonomischen Integration der Roma mithilfe eines langfristigen Ansatzes und Maßnahmen in mehreren Bereichen (Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum usw.) zu verbessern.
In den vergangenen Jahren hat die EU eine starke politische Führungsrolle gegenüber den EU-Ländern hinsichtlich der Integration der Roma bewiesen und erreichte, die Integration der Roma fest in den Programmen der EU und der EU-Länder zu behalten.
Im Jahr 2011 verpflichteten sich die EU-Regierungschefs zur Annahme des „EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma“. Alle EU-Länder haben aus diesem Grund eigene Strategien zur Integration der Roma entwickelt, die auf die Umstände und Erfordernisse der Roma-Bevölkerung in ihrem Land zugeschnitten sind. Es wurde ebenfalls ein Verfahren für Jahresberichte zur Bewertung der Fortschritte vor Ort geschaffen. Die EU hat die Integration der Roma zusätzlich mit dem umfangreicheren EU-Wachstumsprogramm, der Strategie Europa 2020 verknüpft. Im Rahmen des „Europäischen Semesters“ hat der Rat der Europäischen Union seit 2012 länderspezifische Empfehlungen für die Integration der Roma in EU-Ländern mit einer erheblichen Roma-Bevölkerung erstellt. Zuletzt hat die EU die finanzielle Unterstützung für die Integration der Roma nicht nur in den 28 EU-Ländern (1), sondern auch in Erweiterungsländern, in denen die Förderung der Integration der Roma eine Hauptpriorität im Rahmen der Mitteilung „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014“ ist, verstärkt.
Es bleibt jedoch die vorrangige Zuständigkeit der EU-Länder, die Lage von marginalisierten Bevölkerungsgruppen zu verändern, daher liegen Maßnahmen zur Förderung der Integration der Roma in erster Linie in ihren Händen.
Die einzige Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, ist ein starkes politisches Engagement auf höchster Ebene in allen EU-Ländern. Die Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma, die am 9. Dezember 2013 einstimmig beschlossen wurde, war auf EU-Ebene ein sehr wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Integration der Roma. Sie hat ein neues Instrument für das rechtliche und politische Umfeld erschaffen, aber stellte zudem darüber hinaus ein starkes und gemeinsames Engagement aller EU-Länder für die Verstärkung der Bemühungen zur Erreichung echter Verbesserungen dar.
Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission zu EU und Roma und zum Antidiskriminierungsgesetz erhältlich.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa (KOM(2010) 133 endgültig vom 7. April 2010).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma (COM(2014) 209 final vom 2. April 2014).
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen als Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma (SWD(2014) 121 final vom 2. April 2014).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Weitere Schritte zur Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma (COM(2013) 454 final vom 26. Juni 2013).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014 (COM(2013) 700 final vom 16. Oktober 2013).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Nationale Strategien zur Integration der Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens (COM(2012) 226 final vom 21. Mai 2012).
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen als Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Nationale Strategien zur Integration der Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens (SWD(2012) 133 final vom 21. Mai 2012).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 (KOM(2011) 173 endgültig vom 5. April 2011).
Letzte Aktualisierung: 16.06.2015
(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).