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EU-Erweiterungsstrategie (2014-2015)

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EU-Erweiterungsstrategie (2014-2015)

In der Mitteilung der Europäischen Kommission werden die Erweiterungsstrategie der Europäischen Union (EU) für den Zeitraum von 2014 bis 2015 sowie die Berichte zu den in den einzelnen Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft erzielten Fortschritte erläutert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015 (COM(2014) 700 final vom 8. Oktober 2014).

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung der Europäischen Kommission werden die Erweiterungsstrategie der Europäischen Union (EU) für den Zeitraum von 2014 bis 2015 sowie die Berichte zu den in den einzelnen Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft erzielten Fortschritte erläutert.

WICHTIGE ASPEKTE

Die Erweiterungspolitik der EU hat eine beträchtliche Transformationswirkung auf die vom Beitrittsprozess betroffenen Länder. Zur Vorbereitung der Kandidatenländer beziehungsweise der potenziellen Kandidaten auf die EU-Mitgliedschaft unterstützt und überwacht die EU deren Reformfortschritte, um sicherzustellen, dass nur Kandidaten der EU beitreten können, die alle erforderlichen Anforderungen und Bedingungen erfüllen (insbesondere die Kopenhagener Kriterien).

Wer?

  • Kandidatenländer: Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien Serbien und die Türkei;
  • potenzielle Kandidaten: Bosnien und Herzegowina und das Kosovo*.

NB: Die Beitrittsverhandlungen mit Island wurden von der isländischen Regierung im Mai 2013 ausgesetzt.

Reformstrategien hinsichtlich der EU-Erweiterung

Im Rahmen der EU-Erweiterungsstrategie wird besonderer Nachdruck auf die drei Säulen des Beitrittsprozesses gelegt. Die Umsetzung von Reformen in diesen Bereichen ist der Schlüssel zum Erfolg auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft:

  • 1.

    Rechtsstaatlichkeit mit Fokus auf Justizreformen und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption;

  • 2.

    wirtschaftliche Governance mit Fokus auf finanzpolitischer Stabilität und Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum;

  • 3.

    Reform der öffentlichen Verwaltung zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der jeweiligen Länder.

Fortschrittsberichte

Die Mitteilung enthält spezielle Berichte, die einen Überblick über die von den jeweiligen Kandidatenländern beziehungsweise potenziellen Kandidaten erzielten Fortschritte und die noch ausstehenden Reformen bieten:

  • Montenegro: Das Land ist in den Beitrittsverhandlungen vorangekommen. Zwölf Verhandlungskapitel wurden geöffnet. Die Durchführung von Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit hat begonnen. Nun bedarf es konkreter Ergebnisse, die von entscheidender Bedeutung für die Bestimmung des Tempos der Beitrittsverhandlungen sein werden.
  • Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Der EU-Beitrittsprozess steckt in einer Sackgasse. Es sind Maßnahmen erforderlich, um die jüngsten Rückschritte wieder wettzumachen, vor allem bei der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medienfreiheit sowie bei der Unabhängigkeit der Justiz. In der Frage des Ländernamens muss dringend eine für beide Seiten akzeptable Lösung ausgehandelt werden. Regierung und Opposition sollten auf die Wiederaufnahme des politischen Dialogs im Parlament hinarbeiten.
  • Albanien: Dem Land wurde im Juni 2014 in Anerkennung seiner Reformbemühungen und der Fortschritte bei der Erfüllung der geltenden Bedingungen der Kandidatenstatus zuerkannt. Das Land muss auf der Reformdynamik aufbauen und diese konsolidieren und seine Bemühungen auf die Bewältigung der mit der Integration in die EU verbundenen Herausforderungen konzentrieren, und zwar auf nachhaltige und integrative Weise. Sowohl die Regierung als auch die Opposition müssen sicherstellen, dass die politische Debatte vorrangig im Parlament stattfindet.
  • Serbien: Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien bedeutet einen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen der EU und Serbien. Serbien muss nun seine Reformprioritäten auf nachhaltige Weise umsetzen, da das Tempo der Verhandlungen von den Fortschritten abhängt, die in Schlüsselbereichen wie der Rechtsstaatlichkeit und der Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo erzielt werden. Es bedarf eines neuen Elans im Dialog zwischen den beiden Ländern, damit wichtige noch offene Fragen angegangen werden können und eine neue Phase in der Normalisierung der Beziehungen eingeleitet werden kann.
  • Türkei: Die Türkei hat die Umsetzung bestimmter Reformverpflichtungen fortgesetzt, darunter das Demokratisierungspaket 2013, und Schritte unternommen, um zu einer Lösung für die Kurdenfrage zu gelangen. Es gibt jedoch Anlass zu schwerwiegenden Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz der Grundfreiheiten. Aktive und glaubwürdige Beitrittsverhandlungen bieten den am besten geeigneten Rahmen für die Nutzung des vollen Potenzials der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei. Durch die Aufnahme von Verhandlungen über die einschlägigen Kapitel in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte würde ein „Fahrplan“ für Reformen in diesen Schlüsselbereichen geschaffen.
  • Bosnien und Herzegowina: Der Prozess der europäischen Integration stagniert weiterhin. Es wird entscheidend darauf ankommen, dass das Land geeint auftritt, um die dringenden sozialen und wirtschaftlichen Reformen in Angriff zu nehmen und bei der Verwirklichung seiner europäischen Agenda voranzukommen.
  • Kosovo: Die Paraphierung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit dem Kosovo im Juli war ein wichtiger Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und dem Kosovo. Nun muss das Kosovo Ergebnisse bei Schlüsselreformen erzielen, vor allem im Bereich der Rechtsstaatlichkeit.

Weitere Informationen stehen auf der Website der Generaldirektion für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterung der Europäischen Kommission zur Verfügung.

* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates (UNSCR) und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Letzte Aktualisierung: 20.02.2015

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