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Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz (Kollektivklagen)
Die wichtigsten Grundsätze sind in einer Empfehlung der Europäischen Kommission festgelegt, die gemeinsam mit einer Mitteilung veröffentlicht wurde, in der vorgeschlagen wird, dass alle Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage vereinbarter Grundsätze einen kollektiven Rechtsschutz einführen. Diese Grundsätze lauten folgendermaßen:
Die Mitgliedstaaten sollten die Grundsätze spätestens bis zum umsetzen.
Kollektive Rechtsschutzverfahren erleichtern den Zugang zur Justiz für jene, deren Rechte durch ein und dieselbe Organisation verletzt wurden. Sie ermöglichen es ihnen, ihre Rechte in solchen Fällen gemeinsam zu wahren, in denen sie es einzeln aufgrund der Kosten und des zeitlichen Aufwands nicht getan hätten.
Der EU-Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz ergänzt die bereits bestehenden Verfahren auf EU-Ebene, und zwar
Empfehlung 2013/396/EU der Kommission vom – Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten (ABl. L 201 vom , S. 60-65)
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