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Beihilfen von geringem Umfang („De-minimis“-Beihilfen) im Agrarsektor
Die Verordnung (EU) Nr. 1408/2013, die die Änderungen der Verordnung (EU) 2024/3118 aufgreift, sieht Folgendes vor.
Bestimmte Arten von Beihilfen kommen nicht als De-minimis-Beihilfe infrage:
Weiterführende Informationen:
Verordnung der Kommission (EU) Nr. 1408/2013 vom über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 352 vom , S. 9-17).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1408/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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