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Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (2014-2024)
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'EU-Programme – Agenturen'
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Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (2014-2024)
Der Europäische Forschungsrat (ERC) beschäftigt sich mit Forschung in neuen und aufkommenden Bereichen, die mitunter als Pionierforschung bezeichnet werden. Diese kann interdisziplinär sein und außergewöhnliche Ansätze beinhalten. Dieser Durchführungsbeschluss der Kommission errichtet die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) zur Durchführung des Programms des ERC.
RECHTSAKT
Durchführungsbeschluss 2013/779/EU der Kommission vom 17. Dezember 2013 zur Einrichtung der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats und Aufhebung des Beschlusses 2008/37/EG.
ZUSAMMENFASSUNG
Die ERCEA ist die Agentur, die die Tätigkeiten des ERC leitet.
Der ERC arbeitet als selbstständiger wissenschaftsgeleiteter Finanzträger und bietet Pionierforschung von echtem Weltrang. Dies wird durch das Angebot wettbewerbsorientierter Finanzierung für wissenschaftliche Exzellenz in neuen und anspruchsvolleren Forschungsgebieten im Rahmen von Horizont 2020 gewährleistet.
Die ERCEA ist mit folgenden Aufgaben beauftragt:
Struktur
Der ERC besteht aus einem unabhängigen wissenschaftlichen Rat und einem speziellen Durchführungsgremium in Form der ERCEA.
Horizont-2020-Leitinitiative
Das Programm des ERC ist ein zentraler Bestandteil von Horizont 2020. Das Programm zielt darauf ab, an den Grenzen des Wissens und darüber hinaus zu forschen. Durch Vergabe von ERC-Finanzhilfen beabsichtigt die EU, neue und unvorhersehbare wissenschaftliche und technologische Entdeckungen zu entwickeln, die als Grundlage für die Innovationen der Zukunft dienen.
Potenzielle Begünstigte
Tätigkeiten des ERC sind für Forscher aller Staatsangehörigkeiten und in den verschiedenen Etappen ihrer Laufbahnen zugänglich, die beabsichtigen, ihre Forschungstätigkeit in einem EU-Land oder einem assoziierten Land auszuüben (Länder, die mit der EU ein Abkommen unterzeichnet haben). Die Forschungsleiter des ERC müssen nicht in Vollzeit in Europa ansässig sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Europäische Union (EU) neben der Unterstützung der Arbeit der intelligentesten Forscher Europas außerdem Anziehungskraft auf talentierte Forscher aus Drittländern ausübt.
Programmumsetzung
Im Gegensatz zu anderen Programmen, die in die Zuständigkeit von Horizont 2020 fallen, entwickelt der wissenschaftliche Rat des ERC die wissenschaftliche Gesamtstrategie und verfügt über umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung.
Die ERCEA hat im 7. Rahmenprogramm Erfahrungen in der Leitung ähnlicher Tätigkeiten des ERC nachgewiesen. Wie eine externe Bewertung und die Kosten-Nutzen-Analyse durch die Europäische Kommission gezeigt haben, wird die ERCEA eine hochwertige Umsetzung des Programms der Tätigkeiten des ERC im Rahmen von Horizont 2020 gewährleisten.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Durchführungsbeschluss 2013/779/EUder Kommission |
21.12.2013 |
1.1.2014 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Beschluss C(2013)8915 der Kommission vom 12. Dezember 2013 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrats (ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 23-26).
Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme beauftragt werden (ABl L 11 vom 16.1.2003, S. 1-8).
Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme beauftragt werden (ABl L 297 vom 22.9.2004, S. 6-16).
06.11.2014