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    Rechtssache T-53/08: Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2010 — Italien/Kommission (Staatliche Beihilfen — Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen — Verlängerung eines Vorzugstarifs für den Bezug von Strom — Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Begriff der Vergünstigung — Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens)

    CELEX-Nummer:
    62008TA0053
    Form:
    Gerichtsinformationen
    Autor:
    Gericht
    Datum des Dokuments:
    01/07/2010
    Seitenzahl:
    1

    Rechtssache T-53/08: Klage, eingereicht am 31. Januar 2008 — Italien/Kommission

    CELEX-Nummer:
    62008TN0053
    Form:
    Gerichtsinformationen
    Autor:
    Gericht erster Instanz
    Datum des Dokuments:
    31/01/2008
    Seitenzahl:
    1
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