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    Rechtssache C-52/07: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom  11. Dezember 2008 (Vorabentscheidungsersuchen des Marknadsdomstol — Schweden) — Kanal 5 Ltd, TV 4 AB/Föreningen Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå (STIM) upa (Urheberrecht — Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, die faktisch eine Monopolstellung innehat — Erhebung einer Gebühr für die Fernsehübertragung von Musikwerken — Methode zur Berechnung dieser Gebühr — Beherrschende Stellung — Missbrauch)

    CELEX-Nummer:
    62007CA0052
    Form:
    Gerichtsinformationen
    Autor:
    Gerichtshof
    Datum des Dokuments:
    11/12/2008
    Seitenzahl:
    1
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