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    Rechtssache T-452/05: Urteil des Gerichts vom 28. April 2010 — BST/Kommission (Wettbewerb — Kartelle — Europäischer Markt für Industriegarne — Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird — Geldbußen — Schwere der Zuwiderhandlung — Mildernde Umstände — Zusammenarbeit — Außervertragliche Haftung — Verbreitung vertraulicher Informationen — Schaden — Kausalzusammenhang)

    CELEX-Nummer:
    62005TA0452
    Form:
    Gerichtsinformationen
    Autor:
    Gericht
    Datum des Dokuments:
    28/04/2010
    Seitenzahl:
    1
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