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Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 26. Oktober 2006.
Armin Häupl gegen Lidl Stiftung & Co. KG.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberster Patent- und Markensenat - Österreich.
Markenrecht - Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Begriff ‚Tag des Abschlusses des Eintragungsverfahrens‘.
Rechtssache C-246/05.

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:2006:680

CELEX-Nummer:
62005CC0246
Form:
Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin
Autor:
Gerichtshof
Datum des Dokuments:
26/10/2006
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