EUR-Lex Suchergebnisse

Zurück zur EUR-Lex-Startseite

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Suchergebnisse

Sortieren nach

Rechtssache T-271/03: Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. April 2008 — Deutsche Telekom/Kommission (Wettbewerb — Art. 82 EG — Entgelt für den Zugang zum Telekommunikationsfestnetz in Deutschland — Kosten-Preis-Schere — Von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation genehmigte Entgelte — Handlungsspielraum des Unternehmens in beherrschender Stellung)

CELEX-Nummer:
62003TA0271
Form:
Gerichtsinformationen
Autor:
Gericht erster Instanz
Datum des Dokuments:
10/04/2008
Seitenzahl:
1

Beschluss des Präsidenten der Fünften Kammer des Gerichts Erster Instanz vom 15. Juni 2006.
Deutsche Telekom AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Vertraulichkeit - Einwendungen der Streithelfer.
Rechtssache T-271/03.

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2006:163

CELEX-Nummer:
62003TO0271
Form:
Beschluss
Autor:
Gericht
Datum des Dokuments:
15/06/2006
Sortieren nach