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Rechtssache T-292/02: Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Juni 2009 — Confservizi/Kommission (Staatliche Beihilfen — Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten bestimmter Unternehmen der Daseinsvorsorge in Form von Steuerbefreiungen und Vorzugsdarlehen — Entscheidung, mit der die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden — Nichtigkeitsklage — Unternehmensvereinigungen — Keine individuelle Betroffenheit — Unzulässigkeit)

CELEX-Nummer:
62002TA0292
Form:
Gerichtsinformationen
Autor:
Gericht erster Instanz
Datum des Dokuments:
11/06/2009
Seitenzahl:
1
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