EUR-Lex Suchergebnisse

Zurück zur EUR-Lex-Startseite

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Suchergebnisse

Sortieren nach

Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 24. Juni 1999.
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rundfunkanstalten (ARD) gegen PRO Sieben Media AG, Streithelferinnen: SAT 1 Satellitenfernsehen GmbH, Kabel 1, K 1 Fernsehen GmbH.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberlandesgericht Stuttgart - Deutschland.
Fernsehsendungen - Beschränkung der Sendezeit für Werbung.
Rechtssache C-6/98.

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:1999:328

CELEX-Nummer:
61998CC0006
Form:
Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin
Autor:
Gerichtshof
Datum des Dokuments:
24/06/1999
Sortieren nach