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Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 4. Dezember 1997.
A. Racke GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Mainz.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesfinanzhof - Deutschland.
Kooperationsabkommen EWG/Jugoslawien - Aussetzung der Handelszugeständnisse - Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge - Clausula rebus sic stantibus.
Rechtssache C-162/96.

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:1997:582

CELEX-Nummer:
61996CC0162
Form:
Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin
Autor:
Gerichtshof
Datum des Dokuments:
04/12/1997
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