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    Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 24. Juni 1986.
    AKZO Chemie BV und AKZO Chemie UK Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
    Entscheidung über die Weiterleitung von Unterlagen an einen Beschwerdeführer - Aufhebung.
    Rechtssache 53/85.

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:1986:256

    CELEX-Nummer:
    61985CJ0053
    Form:
    Urteil
    Autor:
    Gerichtshof
    Datum des Dokuments:
    24/06/1986

    Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 22. Januar 1986.
    AKZO Chemie BV und AKZO Chemie UK Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
    Entscheidung über die Weiterleitung von Unterlagen an einen Beschwerdeführer - Aufhebung.
    Rechtssache 53/85.

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:1986:25

    CELEX-Nummer:
    61985CC0053
    Form:
    Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin
    Autor:
    Gerichtshof
    Datum des Dokuments:
    22/01/1986
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