Grundzüge der Wirtschaftspolitik (2008-2010)
Das in der Europäischen Union (EU) vorhandene Potenzial für Stabilität und Wirtschaftswachstum muss durch die Umsetzung geeigneter nationaler Politik gesteigert werden. Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Wandel der europäischen Gesellschaft und die Schwankungen der internationalen Konjunktur im Rahmen ihrer makroökonomischen * und mikroökonomischen * Politik zu berücksichtigen.
RECHTSAKT
Empfehlung des Rates 2008/390/EG vom 14. Mai 2008 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2008—2010) [Amtsblatt L 137 vom 27.5.2008].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Empfehlung über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (BEPG) legt den Rahmen für eine Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) fest.
Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung
Die Einhaltung der Leitlinien 1 bis 5 soll beitragen zur:
- Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum, indem die Mitgliedstaaten aufgerufen werden, die Entwicklung ihrer öffentlichen Finanzen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) sicherzustellen. Bei Vorliegen von Leistungsbilanzdefiziten soll außerdem gewährleistet sein, dass sie die geeigneten Strukturreformen und steuerpolitischen Maßnahmen ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Märkte zu verbessern;
- Stärkung der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Nachhaltigkeit angesichts des Alterns der europäischen Bevölkerung. Die Mitgliedstaaten müssen für einen ausreichend schnellen Abbau der Staatsschulden sorgen und die Effizienz ihrer Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme verbessern. Außerdem müssen sie die Beschäftigungsquoten auf dem Arbeitsmarkt verbessern, um die beruflich geleistete Arbeitszeit zu erhöhen;
- Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Finanzen, indem die öffentlichen Ausgaben an den Wachstumszielen der erneuerten Lissabon-Strategie ausgerichtet und steuerliche Maßnahmen ergriffen werden, die Arbeit und Investitionen fördern;
- Gewährleistung einer Lohnentwicklung, die Wirtschaftswachstum und Stabilität unterstützt, indem die Schaffung richtiger Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme gefördert wird. Die Arbeitskosten sollen nämlich mit der Preisstabilität und der Produktivität in Einklang stehen;
- Koordinierung der makroökonomischen Politik sowie der Struktur- und Beschäftigungspolitik, um die Anpassungsfähigkeit der Produkt- und Arbeitsmärkte in der Weltwirtschaft in Einklang zu bringen mit dem Flexicurity-Prinzip.
Die Leitlinie 6 empfiehlt den Staaten des Eurogebiets eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik, um zur Dynamik und zum Funktionieren des Eurogebiets beizutragen. Sie sollen insbesondere über eine tragfähige Finanzpolitik unter Einhaltung des SWP wachen und die Strukturreformen für eine verbessere Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Anpassung vorantreiben. Das Eurogebiet soll außerdem seinen Einfluss und seine Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene stärken.
Mikroökonomische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas
Im Einklang mit der Strategie von Lissabon unterstreichen die Leitlinien 7 bis 11 die Bedeutung von Wissen und Innovation als Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und nachhaltige Entwicklung. Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft sollten eine integrierte Klima- und Energiepolitik verfolgen, um die Versorgungssicherheit und die Verfügbarkeit von Energie zu erschwinglichen Preisen zu erhöhen und verstärkt den Klimawandel zu bekämpfen.
Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen sollen Folgendes gewährleisten:
- die Aufstockung der Investitionen in Forschung und Entwicklung, insbesondere im Privatsektor, mit dem Ziel bis 2010 ein europäisches Investitionsniveau von 3 % des BIP zu erreichen. Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor sollen ausgebaut werden. Hierbei sollen insbesondere die Exzellenzzentren der nationalen Bildungs- und Forschungseinrichtungen und der Technologietransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Privatunternehmen ausgebaut und gestärkt werden;
- förderung aller Formen der Innovation durch die Bereitstellung von Innovationsunterstützung, durch öffentliche Aufträge, den Zugang zu nationalen und internationalen Finanzierungen und den Schutz des geistigen Eigentums. Die lokalen und regionalen Innovationspole müssen zur technologischen Konvergenz in der gesamten Union beitragen;
- förderung der Verbreitung und effizienten Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), indem insbesondere der Ausbau, die Kapazität und die Interoperabilität der Informationsnetze gestärkt werden;
- die Stärkung der industriellen Basis der europäischen Wirtschaft durch eine Politik, die die Fähigkeit erhöht, Tätigkeiten auf Wirtschaftszweige mit höherer Produktivität auszurichten;
- eine nachhaltige Ressourcennutzung und Aufbau von Synergien zwischen Produktion, Umweltschutz und Wachstum. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Energieeffizienz und Bekämpfung des Klimawandels als prioritäre Ziele betrachten sollten.
Die Europäische Union (EU) muss ihre Anziehungskraft für Investoren und ausländische Arbeitskräfte stärken. Die Leitlinien 12 bis 16 empfehlen:
- den Ausbau und die Vertiefung des Binnenmarkts, in dem noch bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten abgebaut werden, einschließlich Hindernisse für den Gemeinsamen Markt für Dienstleistungen und öffentliche Aufträge;
- offene und wettbewerbsorientierte Gestaltung der Märkte durch konsequente Durchsetzung der Wettbewerbspolitik auch in den Netzindustrien. Die staatlichen Beihilfen müssen sich an horizontalen Zielen wie Forschung, Innovation und Aufwertung von Humankapital ausrichten;
- Verbesserung der europäischen und nationalen Regelungen entsprechend ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen und ihrer Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Der Verwaltungslast für Unternehmen soll verringert werden;
- Förderung des unternehmerischen Initiativgeists und Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für KMU, insbesondere hinsichtlich der Gründung, des Ausbaus und dem Zugang zur Finanzierung;
- Ausbau, Vernetzung und Modernisierung der europäischen Infrastrukturen im Hinblick auf eine bessere Integration der nationalen Märkte. Die Mitgliedstaaten müssen den transeuropäischen Netzen TEN Priorität einräumen.
Schlüsselwörter des Rechtsakts
- Makroökonomische Politik: Dieser Begriff umfasst politische Massnahmen, die gesamtwirtschaftliche Faktoren wie Preisniveau, Arbeitslosigkeit, Wachstumspotenzial, Bruttoinlandsprodukt usw. beeinflussen sollen.
- Mikroökonomische Politik: Dieser Begriff umfasst politische Massnahmen, die die wirtschaftlichen Entscheidungen natürlicher oder juristischer Personen lenken sollen.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Empfehlung 2009/531/EG des Rates vom 25. Juni 2009 für die 2009 vorzunehmende Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und für die Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [ABl. L 183 vom 15.7.2009].
Der Rat richtet Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, damit diese die 2009 überarbeiteten integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung berücksichtigen. Dabei handelt es sich um länderspezifische Empfehlungen, die der Situation in den einzelnen Staaten Rechnung tragen. Sie sind vor dem Hintergrund des Wirtschaftsabschwungs und des verlangsamten Beschäftigungswachstums infolge der internationalen Finanzkrise formuliert worden.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Reformprogramme anpassen und hierüber in ihren jährlichen Berichten über die Umsetzung der Programme Rechenschaft ablegen.
Diese im Rahmen des zweiten Zyklus (2008-2010) der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung aufgestellten Empfehlungen werden in Form eines einzigen Rechtsakts vorgelegt. Dieser Rechtsakt dient der Überarbeitung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Leitlinien für die Beschäftigungspolitik.
See also
Letzte Änderung: 19.11.2009