Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten – Bonner Übereinkommen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

Beschluss 82/461/EWG über den Abschluss des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Bonner Übereinkommen ist 1979 unterzeichnet worden und am 1. November 1983 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Wandernde Art: die Gesamtpopulation oder eine geografisch abgegrenzte Teilpopulation jeder Art oder jedes niedrigeren Taxons wild lebender Tiere, von denen ein bedeutender Anteil zyklisch und vorhersehbar eine oder mehrere nationale Zuständigkeitsgrenzen überquert.
Verbreitungsgebiet (Areal): das Land- oder Wassergebiet, in dem eine wandernde Art auf ihrem Wanderweg lebt, es durchquert oder überfliegt.
Erhaltungssituation einer wandernden Art: die Gesamtheit der auf diese wandernde Art einwirkenden Einflüsse, die ihre langfristige Verbreitung und Populationsgröße beeinflussen könnten.
Gefährdet: eine bestimmte wandernde Art ist im gesamten Hoheitsgebiet eines Landes oder in einem Teil desselben vom Aussterben bedroht.

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (ABl. L 210 vom 19.7.1982, S. 11-22)

Beschluss 82/461/EWG des Rates vom 24. Juni 1982 über den Abschluss des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (ABl. L 210 vom 19.7.1982, S. 10)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 2006/871/EG des Rates vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Namen der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 345 vom 8.12.2006, S. 24-25)

Beschluss 98/145/EG des Rates vom 12. Februar 1998 zur Genehmigung – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – der Änderungen der Anhänge I und II des Bonner Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten gemäß dem Beschluss der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (ABl. L 46 vom 17.2.1998, S. 6-7)

Letzte Aktualisierung: 12.05.2020