Schutz der Anleger im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Wertpapierfirma

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 97/9/EG über Systeme für die Entschädigung der Anleger

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie hat das Ziel, Investoren nach dem Eintreten der Zahlungsunfähigkeit einer Wertpapierfirma zu schützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 26. März 1997 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 26. September 1998 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Anlegerent-schädigungs-system: ein System zum Schutz von Anlegern, die Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nehmen. Es sorgt dafür, dass sie in Fällen, in denen die Wertpapierfirma nicht in der Lage ist, den Anlegern gehörende Vermögenswerte zurückzugeben, eine Entschädigung erhalten.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22-31)

Letzte Aktualisierung: 06.10.2016