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Document 32022R0938

Durchführungsverordnung (EU) 2022/938 der Kommission vom 26. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 hinsichtlich der Anforderungen an den Luftfahrtdatenkatalog und das Luftfahrthandbuch

C/2022/5144

ABl. L 209 vom 10.8.2022, p. 1–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/938/oj

10.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 209/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/938 DER KOMMISSION

vom 26. Juli 2022

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 hinsichtlich der Anforderungen an den Luftfahrtdatenkatalog und das Luftfahrthandbuch

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a und f und Artikel 62 Absatz 15 Buchstaben a und c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission (2) sind gemeinsame Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten („ATM/ANS“) und sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes („ATM-Netzfunktionen“) für den allgemeinen Flugverkehr und die Aufsicht hierüber festgelegt.

(2)

Am 8. Juni 2020 nahm die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die Änderung 1 zu den „Procedures for Air Navigation Services — Aeronautical Information Management (PANS-AIM, Doc 10066)“ an, mit der die in den ICAO-Vertragsstaaten seit dem 4. November 2021 geltenden neuen Bestimmungen in Bezug auf Inhalt und Aufbau des Luftfahrthandbuchs (AIP) sowie des Luftfahrtdatenkatalogs eingeführt wurden. Diese Bestimmungen sollten sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 widerspiegeln, insbesondere in den gemeinsamen Anforderungen an Diensteanbieter, wie sie in Anhang III (Teil-ATM/ANS.OR) und in den spezifischen Anforderungen an Anbieter von Flugberatungsdiensten in Anhang VI (Teil-AIS) der genannten Durchführungsverordnung festgelegt sind.

(3)

Eines der Elemente, die für die Umsetzung des mit der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission (3) und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission (4) eingeführten Konzepts des Allwetterbetriebs benötigt werden, ist die Verfügbarkeit und standardisierte Darstellung relevanter flugplatzbezogener Informationen im AIP. Der derzeitige Aufbau und Inhalt bestimmter Teile des AIP spiegeln ältere Bestimmungen des Anhangs 14 des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen von Chicago“) wider, die sich auf die Messung der Reibung beziehen und somit nicht die Verbreitung von Luftfahrtinformationen beinhalten, die für die Umsetzung des globalen ICAO-Meldeformats mittels des AIP erforderlich sind. Daher sollten die Bestimmungen über Inhalt und Aufbau des AIP in Anhang VI (Teil-AIS) der Verordnung (EU) 2017/373 geändert werden.

(4)

Die Begriffsbestimmungen in Bezug auf das Konzept „Allwetterflugbetrieb“ in Anhang I (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) 2017/373 sollten geändert werden, damit die Kohärenz mit den Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 gewährleistet ist. Um sicherzustellen, dass SNOWTAM unter allen erforderlichen Betriebsbedingungen herausgegeben werden, sollte darüber hinaus die Begriffsbestimmung von SNOWTAM in Anhang I (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) 2017/373 an die Begriffsbestimmung in Anhang 15 des Abkommens von Chicago und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 angepasst werden.

(5)

Nach den derzeitigen Anweisungen für das Ausfüllen des SNOWTAM-Formats ist es nicht möglich, für bestimmte Betriebszustände einer Piste eine SNOWTAM herauszugeben, was sich auf die korrekte Umsetzung des globalen Meldeformats für den Zustand der Pistenoberfläche auswirkt. Daher sollten solche Anweisungen, wie sie in Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/373 enthalten sind, im Interesse der Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 geändert werden.

(6)

Die Verordnung (EU) 2017/373 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme Nr. 03/2022 der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit.

(8)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 127 der Verordnung (EU) 2018/1139 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge I, III und VI der Verordnung (EU) 2017/373 werden entsprechend den Anhängen I, II und III dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Juli 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission vom 1. März 2017 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten sowie sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes und die Aufsicht hierüber sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 482/2008, der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1034/2011, (EU) Nr. 1035/2011 und (EU) 2016/1377 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 (ABl. L 62 vom 8.3.2017, S. 1).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 296 vom 25.10.2012, S. 1).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission vom 12. Februar 2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 44 vom 14.2.2014, S. 1).


ANHANG I

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

1.

Die folgende Nummer 38a wird eingefügt:

„38a.

‚Konventionelle Navigationsstrecke‘ (conventional navigation route): eine ATS-Strecke, die unter Bezugnahme auf Bodennavigationshilfen festgelegt wird;“.

2.

Nummer 206 erhält folgende Fassung:

„206.

‚Flugbetrieb bei geringer Sicht‘ (low visibility operation, LVO): Anflug- oder Startbetrieb auf einer Piste mit einer Pistensichtweite (PVR) von weniger als 550 m oder einer Entscheidungshöhe über Grund (DH) von weniger als 200 ft;“.

3.

Die folgende Nummer 206a wird eingefügt:

„206a.

‚Verfahren bei geringer Sicht‘ (low visibility procedures): an einem Flugplatz angewandte Verfahren zur Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs bei geringer Sicht;“.

4.

Die folgende Nummer 212a wird eingefügt:

„212a.

‚Flugbetrieb mit operationellen Anrechnungen‘ (operation with operational credits): ein Flugbetrieb unter Verwendung einer bestimmten Luftfahrzeug- oder Bodenausrüstung oder einer Kombination aus Luftfahrzeug- und Bodenausrüstung, die eines von Folgendem ermöglicht:

a)

die Anwendung von Flugplatz-Betriebsminima unter Standard für einen spezifischen Betrieb;

b)

die Erfüllung oder die Herabsetzung der Sichtanforderungen;

c)

einen reduzierten Umfang an erforderlichen Bodeneinrichtungen;“.

5.

Nummer 231 erhält folgende Fassung:

„231.

‚SNOWTAM‘: eine NOTAM einer besonderen Serie, mit der unter Verwendung eines Standardformats der Oberflächenzustand in Bezug auf das Vorhandensein oder das Nichtmehrvorhandensein gefährlicher Zustände gemeldet wird, die auf Schnee, Eis, Schneematsch, Reif, stehendes Wasser oder Wasser in Verbindung mit Schnee, Schneematsch, Eis oder Reif auf der Bewegungsfläche zurückzuführen sind;“.


ANHANG II

Anlage 1 des Anhangs III der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

(1)

Tabelle 1. Flugplatzdaten erhält folgende Fassung:

„1.   Flugplatzdaten

Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Flugplatz/ Hubschrauberflugplatz

 

 

 

Eine definierte Fläche an Land oder auf dem Wasser (einschließlich Gebäuden, Anlagen und Ausrüstung), die dafür ausgelegt ist, ganz oder teilweise für die Ankunft, den Abflug und Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen genutzt zu werden.

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

 

Kennung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes

 

 

 

 

 

 

 

 

ICAO-Ortskennung

Text

Der aus vier Buchstaben bestehende ICAO-Code des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes gemäß ICAO-Dokument 7910 ‚Location Indicators‘

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

 

IATA-Code

Text

Die einem Standort gemäß den IATA-Regeln zugeordnete Kennung (Entschließung 767)

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige

Text

Lokale Flughafenkennung, falls abweichend von der ICAO-Ortskennung

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Text

Die amtliche Hauptbezeichnung eines Flugplatzes laut zuständiger Behörde

 

 

 

 

 

 

 

Bediente Stadt

 

Text

Vollständiger Name (freier Text) der von dem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz bedienten Stadt oder Gemeinde

 

 

 

 

 

 

 

Genehmigter Flugverkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

International/ National

Codeliste

Angabe, ob internationale und/oder nationale Flüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind

 

 

 

 

 

 

 

 

Instrumentenflugregeln (IFR)/Sichtflugregeln (VFR)

Codeliste

Angabe, ob IFR- und/oder VFR-Flüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind

 

 

 

 

 

 

 

 

Linien-/Nichtlinienflugverkehr

Codeliste

Angabe, ob Linien- und/oder Nichtlinienflüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind

 

 

 

 

 

 

 

 

Zivil/Militärisch

Codeliste

Angabe, ob gewerbliche Zivilluftfahrt und/oder allgemeine Luftfahrt und/oder Militärflüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzungsbeschränkung

Text

Angabe, ob ein Flugplatz oder Hubschrauberflugplatz der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist (ausschließlich Nutzung durch die Eigentümer)

 

 

 

 

 

 

 

Art des Hubschrauberflugplatzes

 

Text

Art des Hubschrauberflugplatzes (ebenerdig, erhöht, auf Schiffen oder Hubschrauberlandedeck)

 

 

 

 

 

 

 

Art der Kontrolle

 

Text

Angabe, ob ein Flugplatz unter ziviler, militärischer oder gemeinsamer Kontrolle steht

 

 

 

 

 

 

 

Zertifiziert

 

Text

Angabe, ob ein Flugplatz gemäß den ICAO-Vorschriften oder der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 zertifiziert/nicht zertifiziert ist

 

 

 

 

 

 

 

Datum der Zertifizierung

 

Datum

Datum der Flughafenzertifizierung durch die zuständige Behörde

 

 

 

 

 

 

 

Ablauf der Zertifizierung

 

Datum

Datum, an dem die Flugplatzzertifizierung ungültig wird

 

 

 

 

 

 

 

Geländehöhe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Vertikaler Abstand zwischen dem mittleren Meeresspiegel (MSL) und dem höchsten Punkt des Landebereichs

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m oder 1 ft

 

 

Geoidundulation

Höhe über Grund

Geoidundulation an der Ortshöhe über NN des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes

Falls zutreffend

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m oder 1 ft

 

Referenztemperatur

 

Wert

Mittlere Tageshöchsttemperatur an einem Flugplatz bezogen auf den wärmsten Monat des Jahres; diese Temperatur ist über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu mitteln.

 

 

 

 

 

 

 

Mittlere Tiefsttemperatur

 

Wert

Mittlere Tiefsttemperatur des kältesten Monats eines Jahres für die letzten fünf Messjahre an der Flugplatzbezugshöhe

 

5 Grad

 

 

 

 

 

Ortsmissweisung

 

 

Winkeldifferenz zwischen rechtweisend Nord und missweisend Nord

 

 

 

 

 

 

 

 

Winkel

Winkel

Winkelbetrag der Ortsmissweisung

 

1 Grad

Grundlegend

Gemessen

1 Grad

1 Grad

 

 

Datum

Datum

Datum, an dem die Ortsmissweisung den entsprechenden Wert aufwies

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung im Jahresverlauf

Wert

Jährliche Änderungsrate der Ortsmissweisung

 

 

 

 

 

 

 

Bezugspunkt

 

 

Angegebener geografischer Ort eines Flugplatzes

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort des Flugplatzbezugspunkts

 

30 m

Routine

Gemessen/Berechnet

1 Sek.

1 Sek.

 

 

Lage

Text

Ort des Flugplatzbezugspunkts

 

 

 

 

 

 

 

 

Richtung

Text

Richtung des Flugplatzbezugspunkts zum Zentrum der Stadt oder Gemeinde, die der Flugplatz bedient

 

 

 

 

 

 

 

 

Distanz

Distanz

Entfernung des Flugplatzbezugspunkts zum Zentrum der Stadt oder Gemeinde, die der Flugplatz bedient

 

 

 

 

 

 

Landerichtungsanzeiger

 

 

 

Eine Vorrichtung zur visuellen Anzeige der für Start und Landung aktuell vorgesehenen Richtung

 

 

 

 

 

 

 

Ort

 

Text

Ort des Landerichtungsanzeigers

 

 

 

 

 

 

 

Befeuerung

 

Text

Befeuerung des Landerichtungsanzeigers

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

Notstromversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenschaften

 

Text

Beschreibung der Notstromversorgung

 

 

 

 

 

 

 

Umschaltdauer

 

Wert

Dauer der Umstellung auf Notstromversorgung

 

 

 

 

 

 

Anemometer

 

 

 

Gerät zur Messung der Windgeschwindigkeit

 

 

 

 

 

 

 

Ort

 

Text

Ort des Anemometers

 

 

 

 

 

 

 

Befeuerung

 

Text

Befeuerung des Anemometers

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

Flugplatzleuchtfeuer (ABN) / Flugplatzkennfeuer (IBN)

 

 

 

Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer zur Kenntlichmachung eines Flugplatzes von der Luft aus

 

 

 

 

 

 

 

Ort

 

Text

Ort der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

Eigenschaften

 

Text

Beschreibung der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer

 

 

 

 

 

 

 

Betriebszeiten

 

Zeitschema

Betriebszeiten der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer

 

 

 

 

 

 

Windrichtungsanzeiger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort

 

Text

Ort des Windrichtungsanzeigers

 

 

 

 

 

 

 

Befeuerung

 

Text

Befeuerung des Windrichtungsanzeigers

 

 

 

 

 

 

Beobachtungsstandort für Pistensichtweite (RVR)

 

 

 

Beobachtungsstandort für die RVR

 

 

 

 

 

 

 

Position

 

Punkt

Geografischer Ort der RVR-Beobachtungsstandorte

 

 

 

 

 

 

Frequenzfläche

 

 

 

Ausgewiesener Teil einer Bodenverkehrsfläche, auf dem die Flugverkehrskontrollstelle oder die Bodenkontrolle eine bestimmte Frequenz vorschreibt

 

 

 

 

 

 

 

Station

 

Text

Name der den Dienst erbringenden Station

 

 

 

 

 

 

 

Frequenz

 

Wert

Frequenz der den Dienst erbringenden Station

 

 

 

 

 

 

 

Grenze

 

Polygon

Frequenzflächenbegrenzung

 

 

 

 

 

 

Hotspot

 

 

 

Ort auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes mit einer Historie oder einem potenziellen Risiko von Kollisionen oder eines Eindringens von Objekten in den Pistenbereich, der eine erhöhte Aufmerksamkeit von Piloten/Fahrern verlangt

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Hotspot-Kennung

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung

 

Text

Zusätzliche Hotspot-Angaben

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

 

Polygon

Geografische Fläche des Hotspots

 

 

 

 

 

 


Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Piste (RWY)

 

 

 

Eine definierte rechteckige Fläche auf einem landgestützten Flugplatz, die für Landung und Start von Luftfahrzeugen hergerichtet ist

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Volltextbezeichnung der Piste, die zu ihrer eindeutigen Identifizierung an einem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz verwendet wird (z. B. 09/27, 02R/20L, RWY 1)

 

 

 

 

 

 

 

Nennlänge

 

Distanz

Festgesetzte Längsausdehnung der Piste für flugbetriebliche (Leistungs-)Berechnungen

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

Nennbreite

 

Distanz

Festgesetzte Querausdehnung der Piste für flugbetriebliche (Leistungs-)Berechnungen

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

Geometrie

 

Polygon

Geometrien von Pistenelement, versetzter Fläche und Kreuzung

 

 

 

 

 

 

 

Mittellinienpunkte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der Pistenmittellinie am Anfang und Ende der Piste, an der Stoppfläche und am Anfang jedes Startflugbahnbereichs sowie an jeder signifikanten Änderung der Neigung der Piste/Stoppfläche

Definition gemäß Anhang 4 Nummer 3.8.4.2

1 m

Kritisch

Gemessen

 

 

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN des entsprechenden Mittellinienpunkts. Bei Nicht-Präzisionsanflügen sind signifikant hohe und niedrige Zwischenpunkte entlang der Piste auf einen halben Meter oder Fuß genau zu messen.

 

0,25 m

Kritisch

Gemessen

 

 

 

 

Geoidundulation

Höhe über Grund

Geoidundulation am entsprechenden Mittellinienpunkt

 

 

 

 

 

 

 

Pistenabgangslinie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgangswegweiser

Linie

Geografischer Ort der Pistenabgangslinie

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

 

Farbe

Text

Farbe der Pistenabgangslinie

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

Text

Art der Pistenabgangslinie

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrtrichtung

Codeliste

Richtung der Pistenabgangslinie (uni- oder bidirektional)

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Art der Pistenoberfläche

 

 

 

 

 

 

 

Tragfähigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tragfähigkeitsklassifikationszahl (PCN)

Text

PCN

 

 

 

 

 

 

 

 

Art des Belags

Text

Art des Belags zur Bestimmung der Lastwirkungsklassifikationszahl des Luftfahrzeugs / Tragfähigkeitsklassifikationszahl (ACN-PCN)

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie des Unterbaus

Text

Tragfähigkeitsklasse des Pistenunterbaus

 

 

 

 

 

 

 

 

Zulässiger Druck

Text

Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck

 

 

 

 

 

 

 

 

Evaluationsmethode

Text

Verwendete Evaluationsmethode

 

 

 

 

 

 

 

Sicherheitsstreifen

 

 

Eine definierte Fläche, die die Piste und, falls vorhanden, die Stoppfläche umgibt und dazu bestimmt ist:

die Gefahr der Beschädigung von Luftfahrzeugen herabzusetzen, die von der Piste abkommen, und

Luftfahrzeuge zu schützen, die sie während des Start-/Landevorgangs überfliegen

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung des Pistensicherheitsstreifens

 

 

 

 

 

 

 

 

Breite

Distanz

Querausdehnung des Pistensicherheitsstreifens

 

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

Text

Oberflächenart des Pistensicherheitsstreifens

 

 

 

 

 

 

 

Schulter

 

 

Eine bis an den Rand eines Belags angrenzende Fläche, die so hergerichtet ist, dass sie einen Übergang zwischen dem Belag und der angrenzenden Oberfläche herstellt

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Polygon

Geografischer Ort der Pistenschultern

 

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

Text

Oberflächenart der Pistenschulter

 

 

 

 

 

 

 

 

Breite

Distanz

Breite der Pistenschulter

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

Strahlfläche

 

 

Eigens hergerichtete Oberfläche am Pistenende, die dazu bestimmt ist, die Erosionswirkung der starken Windkräfte zu Beginn des Startlaufs von Flugzeugen zu kompensieren

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Polygon

Geografischer Ort der Strahlfläche

 

 

 

 

 

 

 

Hindernisfreie Zone

 

Text

Hindernisfreie Zone für Präzisionsanflugpiste der Kategorie I

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

Pistenmarkierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

Text

Art der Pistenmarkierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Pistenmarkierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Polygon

Geografischer Ort der Pistenmarkierung

 

 

 

 

 

 

 

Pistenmittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der Pistenmittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstand

Distanz

Abstand der Pistenmittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Farbe

Text

Farbe der Pistenmittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Leuchtkraft

Text

Leuchtkraft der Pistenmittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenmittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Pistenrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der Pistenrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstand

Distanz

Abstand der Pistenrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Farbe

Text

Farbe der Pistenrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Leuchtkraft

Text

Leuchtkraft der Pistenrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Flugplatzbezugscode

 

 

Der Bezugscode bietet ein einfaches Verfahren für die Verknüpfung einer Vielzahl von Spezifikationen in Bezug auf die Flugplatzeigenschaften, woraus sich die Flugplatzeinrichtungen und deren Eignung für die Flugzeuge ableiten lassen, deren Betrieb an dem betreffenden Flugplatz vorgesehen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl

Codeliste

Eine Zahl auf der Grundlage der Bezugsflugfeldlänge

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchstabe

Codeliste

Buchstabe zur Kennzeichnung von Spannweite und äußerer Spurweite des Hauptfahrwerks des Flugzeugs

 

 

 

 

 

 

 

Beschränkung

 

Text

Beschreibung der für die Piste geltenden Beschränkungen

 

 

 

 

 

 

Pistenrichtung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Volltextbezeichnung der Start- und Landerichtung — Beispiele: 27, 35L, 01R

 

 

 

 

 

 

 

Rechtweisende Peilung

 

Peilung

Rechtweisende Peilung der Piste

 

1/100 Grad

Routine

Gemessen

1/100 Grad

1 Grad

 

Art

 

Text

Pistenart: Präzisions- (CAT I, II, III)/Nichtpräzisions-/Nicht-Instrumentenbetrieb

 

 

 

 

 

 

 

Schwelle

 

 

Anfang des für die Landung benutzbaren Teils der Piste

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der Pistenschwelle

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN der Pistenschwelle

 

Siehe Anmerkung 1

 

 

Geoidundulation

Höhe über Grund

WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle

 

Siehe Anmerkung 2

 

 

Art

Text

Angabe, ob die Schwelle versetzt oder nicht versetzt ist; eine versetzte Schwelle befindet sich nicht am Anfang der Piste

 

 

 

 

 

 

 

 

Versetzung

Distanz

Abstand der versetzten Schwelle

Bei versetzter Schwelle

1 m

Routine

Gemessen

 

 

 

Pistenende

 

 

Pistenende (Flugweg-Ausrichtungspunkt)

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Ort des Pistenendes in Abflugrichtung

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN des Pistenendes

 

Siehe Pistenmittellinien

 

 

 

 

 

Ende der Piste (Departure end of Runway, DER)

 

 

Ende der für den Start für geeignet erklärten Fläche (d. h. das Ende der Piste oder, falls vorhanden, einer Freifläche)

Beginn des Abflugverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort des DER

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Die Ortshöhe des DER ist die Ortshöhe über NN des Endes der Piste oder der Freifläche, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.

 

 

 

 

 

 

 

Aufsetzzone

 

 

Der Teil einer Piste jenseits der Schwelle, der für die erste Berührung landender Flugzeuge mit der Piste bestimmt ist

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Höchste Erhebung der Aufsetzzone einer Präzisionsanflugpiste

Präzisionsanflugpiste

0,25 m oder 0,25 ft

 

 

 

 

 

 

Neigung

Wert

Neigung der Pistenaufsetzzone

 

 

 

 

 

 

 

Neigung

 

Wert

Pistenneigung

 

 

 

 

 

 

 

Kurzlandeverfahren (Land-and-hold-short, LAHSO)

 

 

LAHSO

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Linie

Geografischer Ort des LAHSO

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschütztes Element

Text

Bezeichnung der geschützten Piste oder Rollbahn

 

 

 

 

 

 

 

Versetzte Fläche

 

 

Der zwischen Pistenanfang und versetzter Schwelle gelegene Teil einer Piste

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Polygon

Geografischer Ort der versetzten Fläche

 

 

 

 

 

 

 

 

PCN

Text

PCN der versetzten Fläche

 

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

Text

Oberflächenart der versetzten Fläche

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschränkungen für Luftfahrzeuge

Text

Nutzungsbeschränkungen für bestimmte Luftfahrzeugmuster

 

 

 

 

 

 

 

Stoppfläche (SWY)

 

 

Eine definierte rechteckige Fläche auf dem Boden am Ende der verfügbaren Startlaufstrecke, die so hergerichtet ist, dass darauf ein Luftfahrzeug im Falle eines abgebrochenen Starts zum Halten gebracht werden kann

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der SWY

Falls zutreffend

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

 

Breite

Distanz

Breite der SWY

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

 

Geometrie

Polygon

Geografischer Ort der SWY

 

 

 

 

 

 

 

 

Neigung

Wert

Neigung der SWY

 

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

Text

Oberflächenart der SWY

 

 

 

 

 

 

 

Freifläche

 

 

Eine definierte rechteckige Fläche am Boden oder auf dem Wasser unter der Kontrolle einer zuständigen Behörde, die als geeignete Fläche ausgewählt bzw. hergerichtet wurde, über der ein Flugzeug einen Teil des anfänglichen Steigflugs bis zu einer angegebenen Höhe zurücklegen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der Freifläche

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

 

Breite

Distanz

Querausdehnung der Freifläche

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

 

Bodenprofil

 

Vertikales Profil (oder Neigung) der Freifläche

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

Pistenendsicherheitsfläche (RESA)

 

 

Eine symmetrisch zur verlängerten Pistenmittellinie liegende und an das Ende des Sicherheitsstreifens angrenzende Fläche, die hauptsächlich dazu bestimmt ist, die Gefahr der Beschädigung eines Flugzeugs herabzusetzen, das zu früh aufsetzt oder die Piste überrollt

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der RESA

 

 

 

 

 

 

 

 

Breite

Distanz

Querausdehnung der RESA

 

 

 

 

 

 

 

 

Längsneigung

Wert

Längsneigung der RESA

 

 

 

 

 

 

 

 

Querneigung

Wert

Längsneigung der RESA

 

 

 

 

 

 

 

Festgesetzte Strecken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Startlaufstrecke (TORA)

Distanz

Länge der Piste, die als verfügbar und geeignet für den Startlauf eines startenden Flugzeugs erklärt wurde

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

 

Verfügbare Startstrecke (TODA)

Distanz

Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der Freifläche, falls vorhanden

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

 

Verfügbare Startabbruchstrecke (ASDA)

Distanz

Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der Stoppfläche, falls vorhanden

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

 

Verfügbare Landestrecke (LDA)

Distanz

Länge der Piste, die als verfügbar und geeignet für den Landelauf eines landenden Luftfahrzeuges erklärt wurde

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

 

Anmerkungen

Text

Anmerkungen, einschließlich Pisteneinmündungs- oder -anfangspunkt, wenn verkürzte Alternativstrecken festgesetzt wurden

 

 

 

 

 

 

 

Pistenendbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Farbe

Text

Farbe der Pistenendbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenendbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Stoppflächenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der Stoppflächenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Farbe

Text

Farbe der Stoppflächenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Stoppflächenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Anflugbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

Text

Klassifikation des Anflugbefeuerungssystems nach Verordnung (EU) Nr. 139/2014 und CS-ADR-DSN, insbesondere CS ADR-DSN.M.625 und CS ADR-DSN.M.626

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der Anflugbefeuerungssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

Leuchtkraft

Text

Code zur Angabe der relativen Leuchtkraft des Anflugbefeuerungssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter des Anflugbefeuerungssystems

 

 

 

 

 

 

 

Befeuerung der Pistenschwelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Farbe

Text

Farbe der Pistenschwellenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Farbe der Außenbalken

Text

Farbe der Außenbalken der Pistenschwelle

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenschwellen- und Außenbalken-Befeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Befeuerung der Aufsetzzone

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der Aufsetzzonenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Aufsetzzonenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Gleitwinkelbefeuerungssystem

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindestaugenhöhe über der Schwelle (MEHT)

Höhe über Grund

MEHT

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort

Punkt

Geografischer Ort des Gleitwinkelbefeuerungssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

Winkel

Winkel

Sollgleitwinkel

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

Text

Art der optischen Gleitweganzeige (PAPI, A-PAPI usw.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichungswinkel

Winkel

Liegt die Achse des Systems nicht parallel zur Pistenmittellinie, werden der Abweichungswinkel und die Richtung der Abweichung, d. h. links oder rechts, angegeben

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichungsrichtung

Text

Liegt die Achse des Systems nicht parallel zur Pistenmittellinie, werden der Abweichungswinkel und die Richtung der Abweichung, d. h. links oder rechts, angegeben

 

 

 

 

 

 

 

Auffangvorrichtung

 

Linie

Geografischer Ort des quer über der Piste liegenden Fangseils

 

 

 

 

 

 

 

Notbremssystem (Arresting System)

 

 

Hochenergieabsorbierendes Material am Ende einer Piste oder Stoppfläche, das so beschaffen ist, dass es unter dem Gewicht eines Flugzeugs zertrümmert wird und dadurch Verzögerungskräfte auf das Fahrwerk des Luftfahrzeugs ausübt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Polygon

Geografischer Ort des Notbremssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstand (Setback)

Distanz

Abstand des Notbremssystems vom Pistenende

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung des Notbremssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

Breite

Distanz

Querausdehnung des Notbremssystems

 

 

 

 

 

 

Funkhöhenmesserbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

 

Distanz

Längsausdehnung des Funkhöhenmesserbereichs

 

 

 

 

 

 

 

Breite

 

Distanz

Querausdehnung des Funkhöhenmesserbereichs

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

 

Polygon

Geografischer Ort des Funkhöhenmesserbereichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung 1

Schwellenhöhe für Nicht-Präzisionsanflugpisten

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m oder 1 ft

 

 

 

 

Schwellenhöhe für Präzisionsanflugpisten

 

0,25 m

Kritisch

Gemessen

0,1 m oder 0,1 ft

0,5 m oder 1 ft

 

 

 

Anmerkung 2

WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle für Nicht-Präzisionsanflüge

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m oder 1 ft

 

 

 

 

WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle für Präzisionsanflüge

 

0,25 m

Kritisch

Gemessen

0,1 m oder 0,1 ft

0,5 m oder 1 ft


Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Endanflug- und Startfläche (FATO)

 

 

 

Eine definierte Fläche, über der die Endphase des Landeanflugs vor dem Schwebeflug oder der Landung abgeschlossen wird und von der aus der Start eingeleitet wird. Wird die FATO von Hubschraubern der Flugleistungsklasse 1 verwendet, umfasst die definierte Fläche die verfügbare Startabbruchfläche.

 

 

 

 

 

 

 

Schwelle

 

 

Beginn des Teils der FATO, der zum Landen genutzt wird

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der FATO-Schwelle

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN der FATO-Schwelle

 

Siehe Anmerkung 1

 

 

Geoidundulation

Höhe über Grund

WGS-84-Geoidundulation an der FATO-Schwelle

 

Siehe Anmerkung 2

 

Ende der Piste (Departure end of Runway, DER)

 

 

Das Ende der für den Start für geeignet erklärten Fläche (d. h. das Ende der Piste oder, falls eine Freifläche vorhanden ist, das Ende der Freifläche oder das Ende der FATO)

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort des DER

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Die jeweils höhere der beiden Ortshöhen über NN am Anfang und am Ende der Piste / der FATO

 

 

 

 

 

 

 

Art

 

Text

Art der FATO

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Text

Volltextbezeichnung des Start- und Landebereichs

 

 

 

 

 

 

 

Länge

 

Distanz

Längsausdehnung der FATO

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

Breite

 

Distanz

Querausdehnung der FATO

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

 

Polygon

Geografischer Ort des FATO-Elements

 

 

 

 

 

 

 

Neigung

 

Wert

Neigung der FATO

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart der FATO

 

 

 

 

 

 

 

Rechtweisende Peilung

 

Peilung

Rechtweisende Peilung der FATO

 

1/100 Grad

Routine

Gemessen

1/100 Grad

 

 

Festgesetzte Strecken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Startstrecke (TODAH)

Distanz

Länge der FATO zuzüglich der Länge der Hubschrauberfreifläche (falls vorhanden)

Und ggf. festgesetzte verkürzte Alternativstrecken

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

 

Verfügbare Startabbruchstrecke (RTODAH)

Distanz

Die Länge der FATO, die für Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 für die Durchführung eines Startabbruchs als verfügbar und geeignet erklärt wurde.

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

 

Verfügbare Landestrecke (LDAH)

Distanz

Die Länge der FATO zuzüglich aller weiteren Flächen, die für Hubschrauber für die Durchführung der Landung aus einer bestimmten Höhe als verfügbar und geeignet erklärt wurde.

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

 

Anmerkungen

Text

Anmerkungen, einschließlich Pisteneinmündungs- oder -anfangspunkt, wenn verkürzte Alternativstrecken festgesetzt wurden

 

 

 

 

 

 

 

FATO-Markierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der FATO-Markierungen

 

 

 

 

 

 

 

Anflugbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

Text

Klassifikation des Anflugbefeuerungssystems nach Verordnung (EU) Nr. 139/2014 und CS-ADR-DSN, insbesondere CS ADR-DSN.M.625 und CS ADR-DSN.M.626

 

 

 

 

 

 

 

 

Länge

Distanz

Längsausdehnung der Anflugbefeuerungssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

Leuchtkraft

Text

Code zur Angabe der relativen Leuchtkraft des Anflugbefeuerungssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter des Anflugbefeuerungssystems

 

 

 

 

 

 

 

Flächenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Flächenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Flächenbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Zielpunktbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Zielpunktbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Zielpunktbefeuerung

 

 

 

 

 

 

Aufsetz- und Abhebfläche (TLOF)

 

 

 

Eine Fläche, von der aus Hubschrauber starten oder auf der sie landen können

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Volltextbezeichnung der TLOF

 

 

 

 

 

 

 

Mittelpunkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der TLOF-Schwelle

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN der TLOF-Schwelle

 

Siehe Anmerkung 1

 

 

Geoidundulation

Höhe über Grund

WGS-84-Geoidundulation am TLOF-Mittelpunkt

 

Siehe Anmerkung 2

 

Länge

 

Distanz

Längsausdehnung der TLOF

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

Breite

 

Distanz

Querausdehnung der TLOF

 

1 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft

1 m

 

Geometrie

 

Polygon

Geografischer Ort des TLOF-Elements

 

 

 

 

 

 

 

Neigung

 

Wert

Neigung der TLOF

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart der TLOF

 

 

 

 

 

 

 

Tragfähigkeit

 

Wert

Tragfähigkeit der TLOF

 

 

 

 

1 t

 

 

Art des Gleitwinkelbefeuerungssystems

 

Text

Art des Gleitwinkelbefeuerungssystems

 

 

 

 

 

 

 

Kennzeichnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der TLOF-Markierungen

 

 

 

 

 

 

Sicherheitsfläche

 

 

 

Eine auf einem Hubschrauberflugplatz ausgewiesene Fläche, die die FATO umgibt und frei von Hindernissen ist, außer solchen, die für die Navigation erforderlich sind, und die dazu bestimmt ist, die Gefahr einer Beschädigung von Hubschraubern herabzusetzen, die unbeabsichtigt von der FATO abkommen

 

 

 

 

 

 

 

Länge

 

Distanz

Längsausdehnung der Sicherheitsfläche

 

 

 

 

 

 

 

Breite

 

Distanz

Querausdehnung der Sicherheitsfläche

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart der Sicherheitsfläche

 

 

 

 

 

 

Hubschrauberfreifläche

 

 

 

Eine definierte Fläche am Boden oder auf dem Wasser, die als geeignete Fläche ausgewählt und/oder hergerichtet wurde, über der ein Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 beschleunigen und eine bestimmte Höhe erreichen kann

 

 

 

 

 

 

 

Länge

 

Distanz

Längsausdehnung der Hubschrauberfreifläche

 

 

 

 

 

 

 

Bodenprofil

 

Wert

Vertikales Profil (oder Neigung) der Hubschrauberfreifläche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung 1

FATO-Schwelle für Hubschrauberflugplätze mit oder ohne PinS-Anflug

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

 

 

 

FATO-Schwelle der für den Betrieb vorgesehenen Hubschrauberflugplätze

 

0,25 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft (Nicht-Präzisionsbetrieb) 0,1 m oder 0,1 ft (Präzisionsbetrieb)

 

 

 

 

Anmerkung 2

WGS-84-Geoidundulation am geometrischen Mittelpunkt der FATO- und der TLOF-Schwelle für Hubschrauberflugplätze mit oder ohne PinS-Anflug

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

 

 

 

WGS-84-Geoidundulation am geometrischen Mittelpunkt der FATO- und der TLOF-Schwelle von für den Betrieb vorgesehenen Hubschrauberflugplätzen

 

0,25 m

Kritisch

Gemessen

1 m oder 1 ft (Nicht-Präzisionsbetrieb) 0,1 m oder 0,1 ft (Präzisionsbetrieb)

 


Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Vorfeld

 

 

 

Eine definierte Fläche auf einem Landflugplatz, die für die Aufnahme von Luftfahrzeugen zum Ein- und Aussteigen von Passagieren, Ein- oder Ausladen von Post oder Fracht, Betanken, Abstellen oder zur Wartung bestimmt ist.

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Volltextbezeichnung oder Kennung, die zur Identifizierung eines Vorfelds auf einem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz verwendet wird

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

 

Polygon

Geografischer Ort des Vorfeld-Elements

 

1 m

Routine

Gemessen

1/10 Sek.

1 Sek.

 

Art

 

Text

Klassifizierung der hauptsächlichen Nutzung des Vorfelds

 

 

 

 

 

 

 

Beschränkungen für Luftfahrzeuge

 

Text

Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart des Vorfelds

 

 

 

 

 

 

 

Tragfähigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PCN

Text

PCN des Vorfelds

 

 

 

 

 

 

 

 

Art des Belags

Text

Bestimmung der ACN-PCN

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie des Unterbaus

Text

Tragfähigkeitsklasse des Vorfelds

 

 

 

 

 

 

 

 

Zulässiger Druck

Text

Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck

 

 

 

 

 

 

 

 

Evaluationsmethode

Text

Methode zur Bestimmung der Tragfähigkeit des Vorfelds

 

 

 

 

 

 

 

Ortshöhe über NN

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN des Vorfelds

 

 

 

 

 

 

Rollbahn (TWY)

 

 

 

Ein festgelegter Weg auf einem Landflugplatz für das Rollen von Luftfahrzeugen, der dazu bestimmt ist, eine Verbindung zwischen einem Teil des Flugplatzes und einem anderen herzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Volltextbezeichnung der Rollbahn

 

 

 

 

 

 

 

Breite

 

Distanz

Querausdehnung der Rollbahn

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

Geometrie

 

Polygon

Geografischer Ort des TWY-Elements

 

 

 

 

 

 

 

Brücke

 

Text

Art der Brücke (keine, Überführung, Unterführung)

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart der Rollbahn

 

 

 

 

 

 

 

Tragfähigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PCN

Text

PCN der Rollbahn

 

 

 

 

 

 

 

 

Art des Belags

Text

Bestimmung der ACN-PCN

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie des Unterbaus

Text

Tragfähigkeitsklasse des Rollbahnunterbaus

 

 

 

 

 

 

 

 

Zulässiger Druck

Text

Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck

 

 

 

 

 

 

 

 

Evaluationsmethode

Text

Methode zur Bestimmung der Tragfähigkeit der Rollbahn

 

 

 

 

 

 

 

Beschränkungen für Luftfahrzeuge

 

Text

Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster

 

 

 

 

 

 

 

Buchstabe des Flugplatzbezugscodes

 

Codeliste

Buchstabe zur Kennzeichnung von Spannweite und äußerer Spurweite des Hauptfahrwerks des Flugzeugs

 

 

 

 

 

 

 

Ort für das Ausklappen der Flügelspitzen

 

Punkt/Polygon

Bei Flugplätzen mit Betrieb von Flugzeugen mit ausklappbaren Flügelspitzen, der Ort, an dem die Flügelspitzen ausgeklappt werden können

 

 

 

 

 

 

 

Mittellinienpunkte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografische Koordinaten der TWY-Mittellinienpunkte

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1/100 Sek.

1/100 Sek.

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN der Rollbahn-Mittellinienpunkte

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

 

 

 

Schulter

 

 

Eine bis an den Rand eines Belags angrenzende Fläche, die so hergerichtet ist, dass sie einen Übergang zwischen dem Belag und der angrenzenden Oberfläche herstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Polygon

Geografischer Ort der Rollbahnschulter

 

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

Text

Oberflächenart der Rollbahnschulter

 

 

 

 

 

 

 

 

Breite

Distanz

Breite der Rollbahnschulter

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

1 m oder 1 ft

 

 

Rollleitlinien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Linie

Geografischer Ort der Rollleitlinien

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1/100 Sek.

1/100 Sek.

 

 

Farbe

Text

Farbe der Rollleitlinien

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

Text

Art der Rollleitlinien

 

 

 

 

 

 

 

 

Spannweite

Wert

Spannweite

 

 

 

 

 

 

 

 

Höchstgeschwindigkeit

Wert

Höchstgeschwindigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

Richtung

Text

Richtung

 

 

 

 

 

 

 

Zwischenrollhalt-Markierungslinie

 

Linie

Zwischenrollhalt-Markierungslinie

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

TWY-Markierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der TWY-Markierung

 

 

 

 

 

 

 

Rollbahnrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Rollbahnrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Rollbahnrandbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Rollbahn-Mittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Rollbahn-Mittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Rollbahn-Mittellinienbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Haltebalken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Haltebalken

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

 

Ort

Linie

Ort der Haltebalken

 

 

 

 

 

 

 

Pistenschutzbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Pistenschutzbefeuerung und anderer Pistenschutzmaßnahmen

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

 

Ort

Punkt

Ort des Haltebalkens

Konfiguration A

 

 

 

 

 

 

 

Ort

Linie

Ort des Haltebalkens

Konfiguration B

 

 

 

 

 

 

Rollhalt

 

 

Ein bezeichneter Ort zum Schutz einer Piste, einer Hindernisbegrenzungsfläche oder einer Instrumentenlandesystem-(ILS-)/Mikrowellenlandesystem-(MLS-)Schutzzone (Critical Area) bzw. erweiterten ILS/MLS-Schutzzone (Sensitive Area), an dem rollende Luftfahrzeuge und Fahrzeuge anhalten und warten müssen, es sei denn, sie haben von der Flugplatzkontrollstelle eine andere Genehmigung erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Linie

Geografischer Ort des Rollhalts

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

 

Geschützte Piste

Text

Kennung der geschützten Piste

 

 

 

 

 

 

 

 

CAT-Stopp

Codeliste

Kategorie (CAT) der Piste (0, I, II, III)

 

 

 

 

 

 

 

 

Text ‚RWY ahead‘ (Piste geradeaus)

Text

Klartext wie in der Markierung; z. B. ‚RWY AHEAD‘ oder ‚RUNWAY AHEAD‘

 

 

 

 

 

 

 

Zwischenrollhalt

Geometrie

Linie

Geografischer Ort des Zwischenrollhalts – ein für die Zwecke der Flugverkehrskontrolle bezeichneter Ort, an dem rollende Luftfahrzeuge und andere Fahrzeuge anhalten und warten müssen, bis die Weiterfahrt durch die Flugplatzkontrollstelle freigegeben wird.

 

 

 

 

 

 

Hubschrauberrollbahn

 

 

 

Eine Rollbahn am Boden, die für die Bodenbewegung von Hubschraubern mit Radfahrwerk bestimmt ist.

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Volltextbezeichnung der Hubschrauberrollbahn

 

 

 

 

 

 

 

Mittellinienpunkte

 

Punkt

Geografischer Ort der Mittellinienpunkte der Hubschrauberrollbahn

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen/Berechnet

 

 

 

Ortshöhe über NN

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN der Hubschrauberrollbahn

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

 

 

 

Breite

 

Distanz

Querausdehnung der Hubschrauberrollbahn

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart der Hubschrauberrollbahn

 

 

 

 

 

 

 

Kreuzungsmarkierungslinie

 

Linie

Hubschrauberrollbahnkreuzungsmarkierungslinie

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1/100 Sek.

1 Sek.

 

Befeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Hubschrauberrollbahnbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Hubschrauberrollbahnbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Markierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Hubschrauberrollbahnmarkierung

 

 

 

 

 

 

Hubschrauber-Schwebeflugbahn

 

 

 

Ein festgelegter Weg auf der Oberfläche, der für den Schwebeflug von Hubschraubern eingerichtet wurde

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

 

Volltextbezeichnung der Hubschrauber-Schwebeflugbahn

 

 

 

 

 

 

 

Mittellinienpunkte

 

Punkt

Geografischer Ort der Mittellinienpunkte der Hubschrauber-Schwebeflugbahn

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen/Berechnet

 

 

 

Ortshöhe über NN

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN der Hubschrauber-Schwebeflugbahn

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

 

 

 

Breite

 

Distanz

Querausdehnung der Hubschrauber-Schwebeflugbahn

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart der Hubschrauber-Schwebeflugbahn

 

 

 

 

 

 

 

Befeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Hubschrauber-Schwebeflugbahnbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

Punkt

Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Hubschrauber-Schwebeflugbahnbefeuerung

 

 

 

 

 

 

 

Markierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschreibung

Text

Beschreibung der Hubschrauber-Schwebeflugbahnmarkierung

 

 

 

 

 

 

Hubschrauber-Durchflugstrecke

 

 

 

Ein festgelegter Weg, der für die Bewegung von Hubschraubern von einem Teil des Hubschrauberflugplatzes zu einem anderen eingerichtet wurde; eine Rollstrecke umfasst eine Hubschrauber-Schwebeflugbahn oder Hubschrauberrollbahn in der Mitte der Rollstrecke.

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Kennung der Hubschrauber-Durchflugstrecke

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

 

Linie

Geografischer Ort der Hubschrauber-Durchflugstrecke

 

 

 

 

 

 

 

Breite

 

Distanz

Querausdehnung der Hubschrauber-Durchflugstrecke

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

 

 

INS-Kontrollpunkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort

 

Punkt

Geografischer Ort des INS-Kontrollpunkts

Falls vorhanden

0,5 m

Routine

Gemessen

1/100 Sek.

1/100 Sek.

Kontrollpunkt für UKW-Drehfunkfeuer (VHF Omnidirectional Range, VOR)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort

 

Punkt

Geografischer Ort des VOR-Kontrollpunkts

Falls vorhanden

 

 

 

 

 

 

Frequenz

 

Wert

Frequenz des VOR-Kontrollpunkts

 

 

 

 

 

 

Höhenmesserkontrolle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort

 

Punkt

Geografischer Ort der Höhenmesserkontrolle

 

 

 

 

 

 

 

Ortshöhe über NN

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN der Höhenmesserkontrolle

 

 

 

 

 

 

Luftfahrzeugstandplatz

 

 

 

Eine festgelegte Fläche auf einem Vorfeld, die zum Abstellen eines Luftfahrzeugs bestimmt ist.

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Text

Bezeichnung des Luftfahrzeugstandplatzes

 

 

 

 

 

 

 

Luftfahrzeugstandplätze

Ort

Punkt

Geografischer Ort des Luftfahrzeugstandplatzes

 

0,5 m

Routine

Gemessen

1/100 Sek.

1/100 Sek.

 

 

Luftfahrzeugmuster

Codeliste

Luftfahrzeugmuster

 

 

 

 

 

 

 

Kennzeichen

 

Text

Beschreibung des Luftfahrzeugstandplatz-Kennzeichens

 

 

 

 

 

 

 

Optisches Andock-/Parkführungssystem

 

Text

Beschreibung des optischen Andock-/Parkführungssystems am Luftfahrzeugstandplatz

 

 

 

 

 

 

 

Abstellfläche

 

Polygon

Geografische Lage der Abstellfläche

 

 

 

 

 

 

 

Fluggastbrücke

 

Codeliste

Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbare Fluggastbrücke

 

 

 

 

 

 

 

Kraftstoff

 

Codeliste

Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbarer Kraftstoff

 

 

 

 

 

 

 

Bodenstromversorgung

 

Codeliste

Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbare Bodenstromversorgung

 

 

 

 

 

 

 

Schleppen

 

Codeliste

Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbares Schleppen

 

 

 

 

 

 

 

Terminal

 

Text

Referenz des Terminal-Gebäudes

 

 

 

 

 

 

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart des Luftfahrzeugstandplatzes

 

 

 

 

 

 

 

Beschränkungen für Luftfahrzeuge

 

Text

Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster

 

 

 

 

 

 

 

PCN

 

Text

PCN des Luftfahrzeugstandplatzes

 

 

 

 

 

 

 

Standplatz-Leitlinie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

Linie

Geografischer Ort der Standplatz-Leitlinie

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1/100 Sek.

 

 

 

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN

Ortshöhe über NN der Standplatz-Leitlinienpunkte

 

1 m

Grundlegend

Gemessen

 

 

 

 

Richtung

Text

Richtung der Standplatz-Leitlinie

 

 

 

 

 

 

 

 

Spannweite

Wert

Spannweite

 

 

 

 

 

 

 

 

Farbe

Codeliste

Farbe der Standplatz-Leitlinie

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

Codeliste

Art der Standplatz-Leitlinie

 

 

 

 

 

 

Hubschrauberstandplatz

 

 

 

Ein Luftfahrzeugstandplatz, der für das Abstellen und bei beabsichtigtem Schwebeflugbetrieb für das Aufsetzen und Abheben eines Hubschraubers vorgesehen ist.

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Text

Bezeichnung des Hubschrauberstandplatzes

 

 

 

 

 

 

 

Ort

 

Punkt

Geografischer Ort des Hubschrauberstandplatzes / der INS-Kontrollstellen

 

0,5 m

Grundlegend

Gemessen

1/100 Sek.

 

Enteisungsfläche

 

 

 

Eine Anlage, mit deren Hilfe das Flugzeug von Reif, Eis oder Schnee befreit wird (Enteisung), um saubere Oberflächen zu erhalten, und/oder mit deren Hilfe die sauberen Oberflächen eines Flugzeugs für gewisse Zeit gegen die Bildung von Reif oder Eis oder die Ansammlung von Schnee oder Schneematsch geschützt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Kennung der Enteisungsfläche

 

 

 

 

 

 

 

Geometrie

 

Polygon

Geografischer Ort der Enteisungsfläche

 

1 m

Routine

Gemessen

1/10 Sek.

1 Sek.

 

Art der Oberfläche

 

Text

Oberflächenart der Enteisungsfläche

 

 

 

 

 

 

 

Basis-ID

 

Text

Name des zugehörigen Rollbahn-, Abstellflächen- oder Vorfeldelements

 

 

 

 

 

 

 

Beschränkungen für Luftfahrzeuge

 

Text

Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster

 

 

 

 

 

 


Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Kommunikationseinrichtung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung des Dienstes

 

Text

Bezeichnung des erbrachten Dienstes

 

 

 

 

 

 

 

Rufzeichen

 

Text

Rufzeichen der Kommunikationseinrichtung

 

 

 

 

 

 

 

Kanal

 

Text

Kanal/Frequenz der Kommunikationseinrichtung

 

 

 

 

 

 

 

Login-Adresse

 

Text

Login-Adresse der Einrichtung

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

Betriebszeiten

 

Zeitschema

Betriebsstunden der Station, die von der Dienststelle genutzt wird“.

 

 

 

 

 

 

(2)

Tabelle 3. ATS- und andere Streckendaten erhält folgende Fassung:

„3.   Daten von ATS- und sonstigen Strecken

Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

ATS-Strecke

 

 

 

Eine festgelegte Strecke, die für die Lenkung des Verkehrsflusses nach den Erfordernissen der Flugverkehrsdienste bestimmt ist

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Kennungen für ATS-Strecken gemäß Anhang XI (Teil-FPD) dieser Verordnung

 

 

 

 

 

 

 

Präfix der Kennung

 

Text

Präfix der Streckenkennung gemäß Anmerkung 1

 

 

 

 

 

 

Sonstige Strecke

 

 

 

Eine festgelegte Strecke, die für die Lenkung des Verkehrsflusses nach den Erfordernissen ohne ATS bestimmt ist

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Streckenkennung

 

 

 

 

 

 

 

Art

 

Text

Streckenart (z. B. unkontrollierte VFR-Navigationsstrecken)

 

 

 

 

 

 

 

Flugregeln

 

Codeliste

Informationen über die für die Strecke geltenden Flugregeln (IFR/VFR)

 

 

 

 

 

 

Streckensegment

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von Punkt

 

 

Verweis auf den ersten Punkt eines Streckenabschnitts

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Text

Die codierten Kennungen oder codierten Bezeichnungen eines signifikanten Punkts

 

 

 

 

 

 

 

 

Meldung

Codeliste

ATS/MET-Meldepflicht mit dem Vermerk ‚obligatorisch‘ oder ‚auf Anforderung‘

 

 

 

 

 

 

 

nach Punkt

 

 

Verweis auf den zweiten Punkt eines Streckenabschnitts

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Text

Die codierten Kennungen oder codierten Bezeichnungen eines signifikanten Punkts

 

 

 

 

 

 

 

 

Meldung

Codeliste

ATS/MET-Meldepflicht mit dem Vermerk ‚obligatorisch‘ oder ‚auf Anforderung‘

 

 

 

 

 

 

 

Kurs über Grund

 

Peilung

Kurs über Grund, VOR-Radial oder missweisende Peilung eines Streckenabschnitts

 

1/10 Grad (Terminal Ankunft Abflug)

Routine (Terminal Ankunft Abflug)

Berechnet (Terminal Ankunft Abflug)

1 Grad (Terminal Ankunft Abflug)

1 Grad (Terminal Ankunft Abflug)

 

Wechselpunkt

 

Punkt

Der Punkt, an dem ein Luftfahrzeug, das entlang eines durch UKW-Drehfunkfeuer definierten ATS-Streckenabschnitts fliegt, voraussichtlich den Bezug auf die Navigationseinrichtung hinter dem Luftfahrzeug als primäre Navigationshilfe durch den Bezug auf die nächstgelegene Einrichtung vor dem Luftfahrzeug ersetzen wird.

Für VOR-Radial

 

 

 

 

 

 

Länge

 

Distanz

Die geodätische Entfernung zwischen ‚von Punkt‘ und ‚nach Punkt‘

 

Siehe Anmerkung 2

 

Obere Begrenzung

 

Höhe über NN

Obere Begrenzung des Streckenabschnitts

 

 

 

 

 

 

 

Untere Begrenzung

 

Höhe über NN

Untere Begrenzung des Streckenabschnitts

 

 

 

 

 

 

 

Mindestreiseflughöhe (MEA)

 

Höhe über NN

Die Höhe über NN eines Streckenabschnitts, die einen angemessenen Empfang der relevanten Navigationseinrichtungen und des ATS-Fernmeldeverkehrs gewährleistet, mit der Luftraumstruktur im Einklang steht und die erforderliche Hindernisfreiheit bietet.

 

50 m

Routine

Berechnet

50 m oder 100 ft

50 m oder 100 ft

 

Mindesthindernisfreihöhe über NN (MOCA)

 

Höhe über NN

Die Mindesthöhe über NN eines festgelegten Abschnitts, in der die erforderliche Hindernisfreiheit gewährleistet ist.

 

50 m

Routine

Berechnet

50 m oder 100 ft

50 m oder 100 ft

 

Mindestflughöhe

 

Höhe über NN

Mindestflughöhe

 

50 m

Routine

Berechnet

50 m oder 100 ft

50 m oder 100 ft

 

Seitliche Begrenzungen

 

Distanz

Seitliche Begrenzungen der Strecke

 

 

 

 

 

 

 

Bereichsmindesthöhe (AMA)

 

Höhe über NN

Die unter Instrumentenwetterbedingungen (IMC) zu verwendende Mindestflughöhe, die innerhalb eines bestimmten Gebiets, das in der Regel durch Breitenkreise und Meridiane definiert ist, eine Mindesthindernisfreiheit gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

Mindestführungshöhe (MVA)

 

Höhe über NN

MVA

 

 

 

 

 

 

 

Beschränkungen

 

Text

Angaben zu etwaigen Geschwindigkeits- und Flugflächen-/Höhenbeschränkungen für das Gebiet, falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

 

Reiseflughöhe bestimmende Richtung

 

 

Angabe der Richtung der Reiseflughöhen (gerade, ungerade, keine (NIL))

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorwärts

Codeliste

Angabe der die Reiseflughöhe bestimmenden Richtung (gerade, ungerade, keine) vom ersten zum zweiten Punkt des Streckenabschnitts

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückwärts

Codeliste

Angabe der die Reiseflughöhe bestimmenden Richtung (gerade, ungerade, keine) vom zweiten zum ersten Punkt des Streckenabschnitts

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbarkeit

 

Text

Informationen zur Verfügbarkeit der Strecke

 

 

 

 

 

 

 

Luftraumklasse

 

Text

Eine Klassifizierung des Luftraums, nach der sich die Betriebsvorschriften, die Anforderungen an Flüge und die erbrachten Dienste richten.

 

 

 

 

 

 

 

Anforderungen an die leistungsbasierte Navigation (PBN)

 

 

Flächennavigation auf der Grundlage von PBN-Anforderungen an Luftfahrzeuge, die auf einer ATS-Strecke, nach einem Instrumentenanflugverfahren oder in einem festgelegten Luftraum betrieben werden.

Nur PBN

 

 

 

 

 

 

 

Navigationsspezifikation

Text

Benennung der für ein bestimmtes Segment oder bestimmte Segmente geltenden Navigationsspezifikation(en); es gibt zwei Arten von Navigationsspezifikationen:

a)

Spezifikationen für die erforderliche Navigationsleistung (RNP): auf der Flächennavigation (RNAV) beruhende Navigationsspezifikationen, die eine Anforderung an die Leistungsüberwachung und Warnhinweise enthalten und die mit dem Präfix ‚RNP‘, z. B. RNP 4, RNP APCH usw., bezeichnet werden.

b)

Spezifikation der Flächennavigation (RNAV): auf der Flächennavigation beruhende Navigationsspezifikationen, die keine Anforderung an die Leistungsüberwachung und Warnhinweise enthalten und die mit dem Präfix ‚RNAV‘, z. B. RNAV 5, RNAV 1 usw., bezeichnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anforderungen an die Navigationsleistung

Text

Anforderung an die Navigationsgenauigkeit für jeden PBN-Streckenabschnitt (RNAV oder RNP)

 

 

 

 

 

 

 

 

Sensoranforderungen

Text

Angabe der Sensoranforderungen einschließlich etwaiger Navigationsspezifikationsbeschränkungen

 

 

 

 

 

 

 

Kontrollstelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Text

Name der den Dienst erbringenden Stelle

 

 

 

 

 

 

 

 

Kanal

Text

Betriebskanal/-frequenz der Kontrollstelle

 

 

 

 

 

 

 

 

Login-Adresse

Text

Festgelegter Login-Code für die DataLink-Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung 1

U = upper

Anmerkung 2

1/10 km

Routine

Berechnet

1/10 km oder 1/10 nm

1 km oder 1 nm

 

 

 

 

H = Hubschrauber

 

1/100 km

Grundlegend

Berechnet

1/100 km oder 1/100 nm

1 km oder 1 nm

 

 

 

 

S = Überschall (supersonic)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

T = TACAN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

 


Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Wegpunkt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Identifizierung

 

Text

Dem signifikanten geografischen Punkt zugewiesene Bezeichnungen, codierte Kennungen oder codierte Bezeichnungen

 

 

 

 

 

 

 

Position

 

Punkt

Geografischer Ort des Wegpunkts

 

100 m

Grundlegend

Gemessen/Berechnet

1 Sek.

1 Sek.

 

Formation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Navigationshilfe (Navaid)

Text

Identifizierung der Station des VOR/DME, auf das Bezug genommen wird

 

 

 

 

 

 

 

 

Peilung

Peilung

Peilung zum VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern der Wegpunkt nicht damit verbunden ist

 

Siehe Anmerkung 1

 

 

Distanz

Distanz

Distanz vom VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern der Wegpunkt nicht damit verbunden ist

 

Siehe Anmerkung 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung 1

1/10 Grad

Routine

Berechnet

1/10 Grad

1/10 Grad

 

 

 

 

 

 

1/100 Grad

Grundlegend

Berechnet

1/100 Grad

1/10 Grad

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnet

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung 2

1/10 km

Routine

Berechnet

1/10 km oder 1/10 nm

2/10 km (1/10 nm)

 

 

 

 

 

 

1/100 km

Grundlegend

Berechnet

1/100 km oder 1/100 nm

2/10 km (1/10 nm)


Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Warteverfahren auf der Strecke

 

 

 

Ein vorbestimmtes Manöver, das ein Luftfahrzeug innerhalb eines bestimmten Luftraums hält, bis eine weitere Freigabe möglich ist

 

 

 

 

 

 

 

Identifizierung

 

Text

Identifizierung des Warteverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

Fixpunkt

 

Text

Identifizierung des Warteverfahren-Fixpunkts

 

100 m

Grundlegend

Gemessen/Berechnet

1 Sek.

1 Sek.

 

Wegpunkt

 

Punkt

Geografischer Ort des Warte-Wegpunkts

 

 

 

 

 

 

 

Anflugkurs

 

Peilung

Der Anflugkurs des Warteverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

Kurvenrichtung

 

Text

Richtung der Verfahrenskurve

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

 

Wert

Maximal zulässige Fluggeschwindigkeit

 

 

 

 

 

 

 

Flughöhe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindestwartehöhe

Höhe über NN

Mindestwartehöhe für das Warteverfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Maximale Wartehöhe

Höhe über NN

Maximale Wartehöhe für das Warteverfahren

 

 

 

 

 

 

 

Dauer/Strecke des Abflugteils des Warteverfahrens

 

Wert

Angabe der Dauer/Strecke des Warteverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

Kontrollstelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Text

Angabe der Kontrollstelle

 

 

 

 

 

 

 

 

Frequenz

Wert

Betriebsfrequenz/-kanal der Kontrollstelle

 

 

 

 

 

 

 

Besonderes Einflugverfahren (Holding Entry)

 

Text

Textbeschreibung des besonderen VOR/DME-Einflugverfahrens

Sofern für eine VOR/DME-Warteschleife ein Einflug-Radial zu einem Sekundärfix am Ende des Abflugteils festgelegt wurde“.

 

 

 

 

 

(3)

Tabelle 5. Funknavigationshilfe-/Systemdaten erhält folgende Fassung:

„Tabelle 5.   Funknavigationshilfe-/Systemdaten

Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Funknavigationshilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art

 

Text

Art der Funknavigationshilfe

 

 

 

 

 

 

 

Identifizierung

 

Text

Code zur eindeutigen Identifizierung der Navigationshilfe

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Text

Zugewiesene Bezeichnung der Navigationshilfe

 

 

 

 

 

 

 

Klassifizierung der ILS-Anlage

 

Codeliste

Eine Klassifizierung auf der Grundlage der Funktions- und Leistungsfähigkeit eines ILS

ILS

 

 

 

 

 

 

Klassifizierung der GBAS-Anlage

 

Codeliste

Eine Klassifizierung auf der Grundlage der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Teilsystems Boden des GBAS

GBAS

 

 

 

 

 

 

Kennung der GBAS-Anflughilfe

 

Codeliste

Eine Klassifizierung auf der Grundlage des GBAS-Dienstvolumens und der Leistungsanforderungen für jeden unterstützten Anflug

GBAS

 

 

 

 

 

 

Einsatzgebiet

 

Text

Angabe, welchem Zweck (Strecke (E), Flugplatz (A) oder beides (AE)) die Navigationshilfe dient

 

 

 

 

 

 

 

Bedienter Flugplatz/Hubschrauberflugplatz

 

Text

ICAO-Ortskennung oder Name der bedienten Flugplätze/Hubschrauberflugplätze

 

 

 

 

 

 

 

Bediente Piste

 

Text

Kennung der bedienten Piste

 

 

 

 

 

 

 

Betreiber

 

Text

Bezeichnung des Betreibers der Einrichtung

 

 

 

 

 

 

 

Art des unterstützten Flugbetriebs

 

Codeliste

Angabe der Art des unterstützten Flugbetriebs für ILS/MLS, Basis-GNSS, satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS) und bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS)

 

 

 

 

 

 

 

Kombinierte Aufstellung

 

Text

Information, dass Navigationshilfen miteinander kombiniert werden

 

 

 

 

 

 

 

Betriebszeiten

 

Zeitschema

Betriebszeiten der Funknavigationshilfe

 

 

 

 

 

 

 

Ortsmissweisung

 

 

Winkeldifferenz zwischen rechtweisend Nord und missweisend Nord

 

 

 

 

 

 

 

 

Winkel

Winkel

Ortsmissweisung der Funknavigationshilfe

ILS/NDB

Siehe Anmerkung 1

 

 

Datum

Datum

Datum, an dem die Ortsmissweisung den entsprechenden Wert aufwies

 

 

 

 

 

 

 

Deklination der Station

 

Winkel

Ausrichtung der Abweichung der Navigationshilfe zwischen Null-Grad-Radial und rechtweisend Nord, bestimmt zum Zeitpunkt der Kalibrierung der Station

VOR/ILS/MLS

 

 

 

 

 

 

Nullrichtung (Peilung)

 

Text

Richtung der ‚Null-Peilung‘, die von der Station zur Verfügung gestellt wird, z. B. missweisend Nord, rechtweisend Nord usw.

VOR

 

 

 

 

 

 

Frequenz

 

Wert

Frequenz oder Einstellungsfrequenz der Funknavigationshilfe

 

 

 

 

 

 

 

Kanal

 

Text

Nummer des Kanals der Funknavigationshilfe

DME oder GBAS

 

 

 

 

 

 

Position

 

Punkt

Geografischer Ort der Funknavigationshilfe

 

Siehe Anmerkung 2

 

Ortshöhe über NN

 

Ortshöhe über NN

Die Ortshöhe über NN der Sendeantenne des DME oder die Ortshöhe über NN des GBAS-Referenzpunkts

DME oder GBAS

Siehe Anmerkung 3

 

Ellipsoidhöhe

 

Höhe über Grund

Die Ellipsoidhöhe des GBAS-Referenzpunkts

GBAS

 

 

 

 

 

 

Ausrichtung des Landekurssenders

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peilung

Peilung

Landekurs

ILS-Landekurssender

1/100 Grad

Grundlegend

Gemessen

1/100 Grad (falls rechtweisend)

1 Grad

 

 

Art

Text

Art der Ausrichtung des Landekurssenders – rechtweisend oder missweisend

ILS-Landekurssender

 

 

 

 

 

 

Null-Azimut-Ausrichtung

 

Peilung

MLS Null-Azimut-Ausrichtung

MLS

1/100 Grad

Grundlegend

Gemessen

1/100 Grad (falls rechtweisend)

1 Grad

 

Winkel

 

Winkel

Winkel des Gleitpfads eines ILS oder normaler Gleitpfadwinkel einer MLS-Anlage

ILS GP/MLS

 

 

 

 

 

 

RDH

 

Wert

Wert der ILS-Bezugshöhe (ILS RDH)

ILS GP

0,5 m

Kritisch

Berechnet

 

 

 

Distanz Landekurssendeantenne zum Pistenende

 

Distanz

Distanz ILS-Landekurssender – Pistenende/FATO

ILS-Landekurssender

3 m

Routine

Berechnet

1 m oder 1 ft

Gemäß Darstellung

 

Distanz ILS-Gleitpfad-Antenne zu TRSH

 

Distanz

Distanz ILS-Gleitpfadantenne – Schwelle entlang der Mittellinie

ILS GP

3 m

Routine

Berechnet

1 m oder 1 ft

Gemäß Darstellung

 

Distanz ILS-Markierung zu TRSH

 

Distanz

Distanz ILS-Markierung – Schwelle

ILS

3 m

Grundlegend

Berechnet

1 m oder 1 ft

2/10 km (1/10 nm)

 

Distanz ILS-DME-Antenne zu TRSH

 

Distanz

Distanz ILS-DME-Antenne – Schwelle entlang der Mittellinie

ILS

3 m

Grundlegend

Berechnet

1 m oder 1 ft

Gemäß Darstellung

 

Distanz MLS-Azimut-Antenne zum Pistenende

 

Distanz

Distanz MLS-Azimut-Antenne – Pistenende/FATO

MLS

3 m

Routine

Berechnet

1 m oder 1 ft

Gemäß Darstellung

 

Distanz MLS-Antenne auf Ortshöhe über NN zu TRSH

 

Distanz

Distanz MLS-Antenne auf Ortshöhe über NN zu Schwelle entlang der Mittellinie

MLS

3 m

Routine

Berechnet

1 m oder 1 ft

Gemäß Darstellung

 

Distanz MLS-DME-Antenne zu TRHS

 

Distanz

Distanz MLS-DME/P-Antenne – Schwelle entlang der Mittellinie

MLS

3 m

Grundlegend

Berechnet

1 m oder 1 ft

Gemäß Darstellung

 

Signal-Polarisierung

 

Codeliste

GBAS-Signalpolarisierung (GBAS/H oder GBAS/E)

GBAS

 

 

 

 

 

 

Ausgewiesener Betriebsbereich (DOC)

 

Text

DOC oder Standarddienstvolumen (SSV) als Reichweite oder Radius des Dienstvolumens bezogen auf den Referenzpunkt, Höhe über Grund und Sektoren der Navigationshilfe/des GBAS, falls erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung 1

 

ILS-Landekurssender

1 Grad

Grundlegend

Gemessen

1 Grad

 

 

 

 

 

 

NDB

1 Grad

Routine

Gemessen

1 Grad

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemessen

 

 

 

 

 

Anmerkung 2

 

Flugplatz-Navigationshilfe

3 m

Grundlegend

Gemessen

1/10 Sek.

Gemäß Darstellung

 

 

 

 

 

GBAS-Bezugspunkt

1 m

 

Gemessen

 

 

 

 

 

 

 

Strecke

100 m

Grundlegend

Gemessen

1 Sek.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemessen

 

 

 

 

 

Anmerkung 3:

 

DME

30 m (100 ft)

Grundlegend

Gemessen

30 m (100 ft)

30 m (100 ft)

 

 

 

 

 

DME/P

3 m

Grundlegend

Gemessen

3 m (10 ft)

 

 

 

 

 

 

GBAS-Bezugspunkt

0,25 m

Grundlegend

 

1 m oder 1 ft

 


Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

GNSS

 

 

 

Globales Positionsbestimmungs- und Zeitgebungssystem, das aus einem oder mehreren Satellitenkonstellationen, Luftfahrzeug-Empfängern und einer Systemintegritätsüberwachung besteht und erforderlichenfalls Erweiterungen umfasst, um die für den vorgesehenen Betrieb erforderliche Navigationsleistung zu unterstützen

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Text

Bezeichnung des GNSS-Elements (GPS, GBAS, GLONASS, EGNOS, MSAS, WAAS etc.)

 

 

 

 

 

 

 

Frequenz

 

Wert

GNSS-Frequenz

Falls zutreffend

 

 

 

 

 

 

Abdeckungsgebiet

 

Polygon

Geografischer Ort des GNSS-Abdeckungsgebiets

 

 

 

 

 

 

 

Abdeckungsgebiet

 

Polygon

Geografischer Ort des GNSS-Abdeckungsgebiets

 

 

 

 

 

 

 

Für den Betrieb zuständige Behörde

 

Text

Bezeichnung der für den Betrieb der Einrichtung zuständigen Behörde

 

 

 

 

 

 

Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Luftfahrtbodenfeuer

 

 

 

Bodenfeuer und andere Leuchtfeuer zur Kennzeichnung geografischer Positionen, die vom Mitgliedstaat für signifikant erachtet werden

 

 

 

 

 

 

 

Art

 

Text

Art des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Code zur eindeutigen Identifizierung des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Text

Name der Stadt oder Gemeinde oder sonstige Identifizierung des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 

 

Leuchtkraft

 

Wert

Leuchtkraft des Leuchtfeuers

 

 

 

 

1000 cd

 

 

Eigenschaften

 

Text

Angaben zu den Merkmalen des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 

 

Betriebszeiten

 

Zeitschema

Betriebszeiten des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 

 

Position

 

Punkt

Geografischer Ort des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 

Maritime Leuchtfeuer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Position

 

Punkt

Geografischer Ort des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 

 

Sichtweite

 

Distanz

Sichtweite des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 

 

Eigenschaften

 

Text

Angaben zu den Merkmalen des Leuchtfeuers

 

 

 

 

 

 


Thema

Eigenschaft

Untereigenschaft

Art

Beschreibung

Anmerkung

Genauigkeit

Integrität

Generierung Art

Publ. Aufl.

Kartenaufl.

Sondernavigationssystem

 

 

 

Mit Sondernavigationssystemen assoziierte Stationen (DECCA. LORAN, usw.)

 

 

 

 

 

 

 

Art

 

Text

Art des bereitgestellten Dienstes (Mastersignal, Slavesignal, Farbe)

 

 

 

 

 

 

 

Kennung

 

Text

Code zur eindeutigen Identifizierung des Sondernavigationssystems

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Text

Zugewiesener Name des Sondernavigationssystems

 

 

 

 

 

 

 

Frequenz

 

Wert

Frequenz (Kanalnummer, Basistaktrate, Wiederholungsrate, soweit zutreffend) des Sondernavigationssystems

 

 

 

 

 

 

 

Betriebszeiten

 

Zeitschema

Betriebszeiten des Sondernavigationssystems

 

 

 

 

 

 

 

Position

 

Punkt

Geografischer Ort des Sondernavigationssystems

 

100 m

Grundlegend

Gemessen/Berechnet

 

 

 

Betreiber

 

Text

Bezeichnung des Betreibers der Einrichtung

 

 

 

 

 

 

 

Abdeckungsgebiet der Einrichtung

 

Text

Beschreibung des Abdeckungsgebiets der Einrichtung des Sondernavigationssystems“.

 

 

 

 

 

 


ANHANG III

Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

1.

Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)

In Teil 2 — STRECKE (ENR), erhält Abschnitt ENR 3. ATS-STRECKEN folgende Fassung:

ENR 3. ATS-STRECKEN

ENR 3.1 Konventionelle Navigationsstrecken

Ausführliche Beschreibung konventioneller Navigationsstrecken mit folgenden Angaben:

1.

Streckenkennung, Benennung der Spezifikationen der erforderlichen Kommunikationsleistung (Required Communication Performance, RCP), der Spezifikationen der erforderlichen Überwachungsleistung (Required Surveillance Performance, RSP), die für bestimmte Segmente, Bezeichnungen, codierte Kennungen oder Namenscodes gelten, sowie die geografischen Koordinaten aller signifikanten Punkte, die die Strecke definieren, in Grad, Minuten und Sekunden, einschließlich „obligatorischer“ oder „angeforderter“ Meldepunkte,

2.

Kurs über Grund oder VOR-Radial zum nächstliegenden Grad, geodätische Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile zwischen jedem einzelnen benannten signifikanten geografischen Punkt und, im Fall von VOR-Radialen, den Wechselpunkten,

3.

obere und untere Begrenzungen oder Mindeststreckenflughöhen (gerundet auf die nächsten 50 m oder 100 ft) und Luftraumklassifizierung,

4.

seitliche Begrenzungen und Mindesthindernisfreihöhen über NN,

5.

Reiseflughöhe bestimmende Richtung,

6.

Anmerkungen, einschließlich einer Angabe der Kontrollstelle, ihres Betriebskanals und gegebenenfalls ihrer Login-Adresse, SATVOICE-Nummer und etwaiger Beschränkungen der Navigations-, RCP- und RSP-Spezifikationen.

ENR 3.2 Flächennavigationsstrecken

Ausführliche Beschreibung der Strecken mit leistungsbasierter Navigation (PBN) (RNAV und RNP) mit folgenden Angaben:

1.

Streckenkennung, Benennung der Spezifikationen der erforderlichen Kommunikationsleistung (Required Communication Performance, RCP), der Navigationsspezifikationen und/oder Spezifikation der erforderlichen Überwachungsleistung (Required Surveillance Performance, RSP), die für bestimmte Segmente, Bezeichnungen, codierte Kennungen oder Namenscodes gelten, sowie die geografischen Koordinaten aller signifikanten geografischen Punkte, die die Strecke definieren, in Grad, Minuten und Sekunden, einschließlich „obligatorischer“ oder „angeforderter“ Meldepunkte;

2.

in Bezug auf Wegpunkte zur Festlegung einer Flächennavigationsstrecke gegebenenfalls folgende zusätzliche Angaben:

a)

Stationskennung des VOR/DME, auf das Bezug genommen wird,

b)

Peilung zum nächstliegenden Grad und die Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile vom VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern es sich nicht um eine kombinierte Aufstellung des Wegpunkts mit diesem Punkt handelt,

c)

Ortshöhe über NN der Sendeantenne des DME bis auf 30 m (100 ft) genau,

3.

missweisende Peilung zum nächstliegenden Grad, geodätische Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile zwischen definierten Endpunkten und Entfernung zwischen jedem einzelnen benannten signifikanten geografischen Punkt,

4.

obere und untere Begrenzungen und Luftraumklassifizierung,

5.

Reiseflughöhe bestimmende Richtung,

6.

die Anforderung an die Navigationsgenauigkeit für jeden Streckenabschnitt (RNAV oder RNP) mit leistungsbasierter Navigation (PBN),

7.

Anmerkungen, einschließlich einer Angabe der Kontrollstelle, ihres Betriebskanals und gegebenenfalls ihrer Login-Adresse, SATVOICE-Nummer und etwaiger Beschränkungen der Navigations-, RCP- und RSP-Spezifikationen.

ENR 3.3 Sonstige Strecken

Die Anforderung besteht darin, sonstige spezifisch bezeichnete Strecken, die in bestimmten Bereichen obligatorisch sind, zu beschreiben.

Beschreibung des Luftraums mit freier Streckenführung (FRA) als festgelegter Luftraum, in dem die Nutzer Direktverbindungen zwischen einem festgelegten Zugangspunkt und einem festgelegten Abgangspunkt frei planen können, einschließlich der Informationen über die direkte Streckenführung, der Einschränkungen für die Nutzung von Wegpunkten für direkte Streckenführungen und der Angabe im Flugplan (Punkt 15). Die Voraussetzungen für die Erteilung von ATC-Freigaben sind zu beschreiben.

ENR 3.4 Warteverfahren auf der Strecke

Die Anforderung besteht darin, das Warteverfahren auf der Strecke mit folgenden Angaben ausführlich zu beschreiben:

1.

Identifizierung des Warteverfahrens (sofern zutreffend) und Wartepunkt (Navigationshilfe) oder Wegpunkt mit geografischen Koordinaten in Grad, Minuten und Sekunden,

2.

Anflugkurs,

3.

Richtung der Verfahrenskurve,

4.

maximale angezeigte Fluggeschwindigkeit,

5.

Mindest- und Höchstwartehöhe,

6.

Dauer/Strecke des Abflugteils der Warteschleife,

7.

Angabe der Kontrollstelle und ihrer Betriebsfrequenz.“

b)

Teil 3 — FLUGPLÄTZE (AD) wird wie folgt geändert:

i)

Abschnitt A 1. FLUGPLÄTZE/HUBSCHRAUBERFLUGPLÄTZE — EINFÜHRUNG erhält folgende Fassung:

AD 1. FLUGPLÄTZE/HUBSCHRAUBERFLUGPLÄTZE — EINFÜHRUNG

AD 1.1 Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen von Flugplätzen/Hubschrauberflugplätzen

AD 1.1.1 Allgemeine Bedingungen

Kurze Beschreibung der für Flugplätze und Hubschrauberflugplätze zuständigen Behörde mit folgenden Angaben:

1.

den allgemeinen Bedingungen, unter denen die Flugplätze/Hubschrauberflugplätze und die zugehörigen Einrichtungen zur Verfügung stehen, und

2.

einer Erklärung zu den Bestimmungen, auf die sich die Dienste stützen, sowie einem Verweis auf die Stelle im AIP, an der eventuelle Abweichungen von den ICAO-Bestimmungen aufgeführt sind.

AD 1.1.2 Zivile Mitbenutzung von Militärflugplätzen

Gegebenenfalls Vorschriften und Verfahren für die zivile Mitbenutzung von Militärflugplätzen.

AD 1.1.3 Verfahren bei geringer Sicht (Low Visibility Procedures — LVP)

Die allgemeinen Bedingungen für die Anwendung von LVP auf Flugplätzen bei Flugbetrieb mit geringer Sicht.

AD 1.1.4 Flugplatz-Betriebsminima

Einzelheiten zu den vom Mitgliedstaat angewandten Flugplatz-Betriebsminima.

AD 1.1.5 Sonstige Angaben

Hier sind gegebenenfalls sonstige Informationen vergleichbarer Art anzugeben.

AD 1.2 Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienst (RFFS), Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

AD 1.2.1 Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienste

Kurze Beschreibung der Regelungen für die Einrichtung von RFFS auf Flugplätzen/Hubschrauberflugplätzen, die für die öffentliche Nutzung verfügbar sind, mit Angabe der vom Mitgliedstaat festgelegten Rettungs- und Feuerbekämpfungskategorien.

AD 1.2.2 Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

Beschreibung der Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche, kurze Darstellung der allgemeinen Erwägungen im Zusammenhang mit dem Schneeplan für Flugplätze/Hubschrauberflugplätze, die für die öffentliche Nutzung verfügbar sind und auf denen normalerweise eine Schneefallwahrscheinlichkeit besteht, mit folgenden Angaben:

1.

Organisation der Meldung des Zustands der Pistenoberfläche und des Winterdienstes,

2.

Überwachung der Bewegungsflächen,

3.

angewandte Methoden zur Bewertung des Oberflächenzustands, Flugbetrieb auf speziell für den Winter vorbereiteten Pisten,

4.

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit von Bewegungsflächen,

5.

Meldesystem und Mittel zur Erstattung von Meldungen,

6.

Fälle für die Schließung von Pisten,

7.

Verbreitung von Informationen über den Zustand der Pistenoberfläche.

AD 1.3 Verzeichnis der Flugplätze und Hubschrauberflugplätze

Gegebenenfalls durch eine grafische Darstellung ergänztes Verzeichnis der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze in einem Mitgliedstaat mit folgenden Angaben:

1.

Bezeichnung und ICAO-Ortskennung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes,

2.

Verkehrsarten, die zur Nutzung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes berechtigt sind (internationale/nationale Flüge, IFR/VFR, Linienflugverkehr/Nichtlinienflugverkehr, allgemeine Luftfahrt, Militär und sonstige),

3.

Verweis auf den Unterabschnitt in Teil 3 des AIP, in dem die Einzelheiten über den Flugplatz/Hubschrauberflugplatz aufgeführt sind.

AD 1.4 Gruppierung der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze

Kurze Beschreibung der vom Mitgliedstaat angewandten Kriterien für die Gruppierung der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze für die Zwecke der Erstellung/Verbreitung/Bereitstellung von Informationen.

AD 1.5 Status der Zertifizierung von Flugplätzen

Eine Liste der Flugplätze in dem Mitgliedstaat mit Angabe des Status der Zertifizierung, mit folgenden Angaben:

1.

Bezeichnung und ICAO-Ortskennung des Flugplatzes,

2.

Datum und gegebenenfalls Gültigkeitsdauer der Zertifizierung,

3.

gegebenenfalls Anmerkungen.“

ii)

Abschnitt AD 2. FLUGPLÄTZE wird wie folgt geändert:

Punkt **** AD 2.7 erhält folgende Fassung:

**** AD 2.7 Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

Angaben zur Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche.

Ausführliche Beschreibung der für die Räumung der Bewegungsflächen verfügbaren Ausrüstung sowie vorrangige Räumungsbereiche mit folgenden Angaben:

1.

Räumungsausrüstung,

2.

vorrangige Räumungen,

3.

zu verwendendes Material für die Oberflächenbehandlung der Bewegungsfläche,

4.

speziell für den Winter präparierte Piste,

5.

Anmerkungen.“

Punkt **** AD 2.19 erhält folgende Fassung:

**** AD 2.19 Funknavigations- und Landehilfen

Ausführliche Beschreibung der mit dem Instrumentenanflug und den An- und Abflugverfahren am Flugplatz verbundenen Funknavigations- und Landehilfen mit folgenden Angaben:

1.

a)

Art der Hilfen,

b)

gegebenenfalls Ortsmissweisung bis zum nächsten Grad,

c)

Art des unterstützten Betriebs für Instrumentenlandesystem (ILS)/Mikrowellenlandesystem (MLS), GNSS-Landesystem (GLS), Basis-GNSS und satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS),

d)

Klassifikation für ILS,

e)

Klassifikation der Anlage und Benennung(en) der Anflughilfe für bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS),

f)

für VOR/ILS/MLS zudem Deklination der Station auf den Grad genau zum Zwecke der technischen Justierung der Anlage,

2.

Identifizierung, falls erforderlich,

3.

Frequenzen, Kanalnummern, Diensteanbieter und Kennungen des Referenzpfades (Reference Path Identifier, RPI),

4.

gegebenenfalls Betriebszeiten,

5.

gegebenenfalls geografische Koordinaten der Position der Sendeantenne in Grad, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden,

6.

Ortshöhe über NN der DME-Sendeantenne auf 30 m (100 ft) genau und des Präzisions-DME (DME/P) auf 3 m (10 ft) genau, Ortshöhe über NN des GBAS-Bezugspunkts (auf den Meter oder Fuß genau) und die Ellipsoid-Höhe dieses Punktes (auf den Meter oder Fuß genau), bei SBAS die Ellipsoid-Höhe des Landeschwellenpunkts (LTP) oder des fiktiven Schwellenpunkts (FTP) auf den Meter oder Fuß genau,

7.

Nutzungsradius für Dienste vom GBAS-Bezugspunkt auf den Kilometer oder die Seemeile genau,

8.

Anmerkungen.

Wird dieselbe Hilfe sowohl für Strecken- als auch für Flugplatzzwecke verwendet, muss dies auch in Abschnitt ENR 4 erläutert werden. Wird das bodengestützte Ergänzungssystem (GBAS) von mehr als einem Flugplatz genutzt, ist für jeden Flugplatz eine Beschreibung der Hilfe vorzulegen. Ist der Betreiber der Anlage nicht mit der zuständigen Behörde identisch, so ist in der Spalte ‚Anmerkungen‘ der Name des Betreibers anzugeben. Der von der Anlage abgedeckte Bereich ist in der Spalte ‚Anmerkungen‘ anzugeben.“

Punkt **** AD 2.22 erhält folgende Fassung:

**** AD 2.22 Flugverfahren

Ausführliche Beschreibung der Bedingungen und Flugverfahren, einschließlich Radar- und/oder ADS-B-Verfahren, die auf der Grundlage der Luftraumorganisation auf dem Flugplatz festgelegt werden. Sofern solche Verfahren festgelegt sind, sind die am Flugplatz angewandten Verfahren bei geringer Sicht ausführlich zu erläutern, mit folgenden Angaben:

1.

Piste(n) und dazugehörige Ausrüstungen, die zur Verwendung im Rahmen von Verfahren mit geringer Sicht zugelassen sind, gegebenenfalls auch für den Flugbetrieb mit operationellen Anrechnungen bei einer Pistensichtweite von weniger als 550 m;

2.

bestimmte Wetterbedingungen, unter denen die Einleitung, Anwendung und Beendigung von Verfahren bei geringer Sicht möglich sind,

3.

Beschreibung der Bodenmarkierung/Befeuerung zur Verwendung bei Verfahren bei geringer Sicht,

4.

Anmerkungen.“

Der folgende Punkt AD 2.25 wird angefügt:

**** AD 2.25 Durchdringung der Sichtsegmentfläche (VSS)

Durchdringung der Sichtsegmentfläche (VSS), einschließlich der betroffenen Verfahren und Verfahrensminima.“

iii)

In Abschnitt AD 3. HUBSCHRAUBERFLUGPLATZ erhält Punkt AD 3.18 folgende Fassung:

**** AD 3.18 Funknavigations- und Landehilfen

Ausführliche Beschreibung der mit dem Instrumentenanflug und den An- und Abflugverfahren am Hubschrauberflugplatz verbundenen Funknavigations- und Landehilfen mit folgenden Angaben:

1.

a)

Art der Hilfen,

b)

gegebenenfalls Ortsmissweisung bis zum nächsten Grad,

c)

Art des unterstützten Betriebs für Instrumentenlandesystem (ILS)/Mikrowellenlandesystem (MLS), GNSS-Landesystem (GLS), Basis-GNSS und satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS),

d)

Klassifikation für ILS,

e)

Klassifikation der Anlage und Benennung(en) der Anflughilfe für bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS),

f)

für VOR/ILS/MLS zudem Deklination der Station auf den Grad genau zum Zwecke der technischen Justierung der Anlage,

2.

Identifizierung, falls erforderlich,

3.

Frequenzen, Kanalnummern, Diensteanbieter und Kennungen des Referenzpfades (Reference Path Identifier, RPI),

4.

gegebenenfalls Betriebszeiten,

5.

gegebenenfalls geografische Koordinaten der Position der Sendeantenne in Grad, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden,

6.

Ortshöhe über NN der DME-Sendeantenne auf 30 m (100 ft) genau und des Präzisions-DME (DME/P) auf 3 m (10 ft) genau, Ortshöhe über NN des GBAS-Bezugspunkts (auf den Meter oder Fuß genau) und die Ellipsoid-Höhe dieses Punktes (auf den Meter oder Fuß genau); bei SBAS die Ellipsoid-Höhe des Landeschwellenpunkts (LTP) oder des fiktiven Schwellenpunkts (FTP) auf den Meter oder Fuß genau,

7.

Nutzungsradius für Dienste vom GBAS-Bezugspunkt auf den Kilometer oder die Seemeile genau,

8.

Anmerkungen.

Wird dieselbe Hilfe sowohl für Strecken- als auch für Hubschrauberflugplatzzwecke verwendet, muss dies auch in Abschnitt ENR 4 erläutert werden. Wird das bodengestützte Ergänzungssystem (GBAS) von mehr als einen Hubschrauberflugplatz genutzt, ist für jeden Hubschrauberflugplatz eine Beschreibung der Hilfe vorzulegen. Ist der Betreiber der Anlage nicht mit der zuständigen Behörde identisch, so ist in der Spalte ‚Anmerkungen‘ der Name des Betreibers anzugeben. Der von der Anlage abgedeckte Bereich ist in der Spalte ‚Anmerkungen‘ anzugeben.“

2.

Anlage 3 erhält folgende Fassung:

„Anlage 3

SNOWTAM-Format

Image 1

HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES SNOWTAM-FORMATS

1.   Allgemeines

a)

Bezieht sich die Meldung auf mehr als eine Piste, sind die Elemente B bis H (Leistungsberechnung des Flugzeugs) zu wiederholen.

b)

Die zur Bezeichnung von Elementen und Abschnitten verwendeten Buchstaben werden nur für Referenzzwecke verwendet und werden nicht in die Meldungen aufgenommen. Die Buchstaben M (mandatory — obligatorisch), C (conditional — bedingt) und O (optional — fakultativ) bezeichnen die Verwendung und die Art der Information und sind wie untenstehend erläutert einzutragen.

c)

Es sind metrische Einheiten zu verwenden. Die Maßeinheit selbst wird nicht angegeben.

d)

Eine SNOWTAM ist höchstens acht Stunden gültig. Sobald eine neue Meldung des Pistenzustands vorliegt, ist eine neue SNOWTAM herauszugeben.

e)

Mit Herausgabe einer neuen SNOWTAM wird die vorherige SNOWTAM ungültig.

f)

Der abgekürzte Titel ‚TTAAiiii CCCC MMYYGGgg (BBB)‘ wird eingetragen, um die automatische Verarbeitung der SNOWTAM in Computerdatenbanken zu erleichtern. Erklärung der Symbole:

TT

=

Datenkennung der SNOWTAM = SW,

AA

=

geografische Kennung des Mitgliedstaats, z. B. LF = Frankreich,

iiii

=

aus vier Ziffern bestehende laufende SNOWTAM-Nummer,

CCCC

=

aus vier Buchstaben bestehende Ortskennung des Flugplatzes, auf den sich die SNOWTAM bezieht,

MMYYGGgg

=

Datum/Uhrzeit der Beobachtung/Messung, dabei gilt:

MM

=

Monat, z. B. Januar = 01, Dezember = 12,

YY

=

Tag des Monats,

GGgg

=

Zeit in Stunden (GG) und Minuten (gg) UTC,

(BBB)

=

fakultative Gruppe für:

Korrektur eines Fehlers in einer zuvor mit derselben laufenden Nummer herausgegebenen SNOWTAM = COR. Die Klammern (BBB) werden verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich um eine fakultative Gruppe handelt. Betrifft die Meldung mehr als eine Piste und werden die einzelnen Daten/Uhrzeiten der Beobachtung/Bewertung durch wiederholtes Ausfüllen des Elements B angegeben, ist im abgekürzten Titel (MMYYGGgg) das Datum/die Uhrzeit der letzten Beobachtung/Bewertung einzutragen.

g)

Der Text „SNOWTAM“ im SNOWTAM-Format und die vierstellige laufende SNOWTAM-Nummer sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen, z. B. SNOWTAM 0124.

h)

Zur besseren Lesbarkeit der SNOWTAM ist nach dem Element A hinter der laufenden SNOWTAM-Nummer und nach dem Abschnitt zur Leistungsberechnung des Flugzeugs ein Zeilenvorschub einzufügen.

i)

Betrifft die Meldung mehr als eine Piste, sind die Angaben im Abschnitt Leistungsberechnung des Flugzeugs ab der Zeile Datum/Uhrzeit der Bewertung bis zum Beginn des nächsten Abschnitts (Lageerfassung) für jede Piste zu wiederholen.

j)

Obligatorische Angaben:

1.

ORTSKENNUNG DES FLUGPLATZES,

2.

DATUM UND UHRZEIT DER BEWERTUNG,

3.

NIEDRIGERE PISTENKENNNUMMER,

4.

CODE FÜR DEN PISTENZUSTAND FÜR JEDES DRITTEL DER PISTE, und

5.

ZUSTANDSBESCHREIBUNG FÜR JEDES DRITTEL DER PISTE (wenn Code 0-6 für den Pistenzustand (RWYCC) gemeldet wurde)

2.   Leistungsberechnung des Flugzeugs

Element A —

Ortskennung des Flugplatzes (vier Buchstaben).

Element B —

Datum und Uhrzeit der Bewertung (achtstellige Datum-Zeit-Gruppe zur Angabe des Zeitpunkts der Beobachtung, bestehend aus Monat, Tag, Stunde und Minuten in UTC).

Element C —

Niedrigere Pistenkennnummer (nn[L] oder nn[C] oder nn[R]).

Für jede Piste ist nur eine Kennnummer und zwar immer die niedrigere einzutragen.

Element D —

Code für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste. Für jedes Drittel der Piste wird nur eine Ziffer (0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6) durch einen Schrägstrich getrennt eingetragen.

Element E —

Bedeckungsgrad für jedes Drittel der Piste in %. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste entweder 25, 50, 75 oder 100 anzugeben, getrennt durch einen Schrägstrich ([n]nn/[n]nn/[n]nn).

Diese Angabe ist nur zu machen, wenn für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste eine andere Zustandsbeschreibung (Element G) als „DRY“ (TROCKEN) vorliegt.

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung „NR“ (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element F —

Schichtdicke der lockeren Kontaminierung für jedes Drittel der Piste. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste getrennt durch einen Schrägstrich die Schichtdicke der Kontaminierung in Millimeter anzugeben (nn/nn/nn oder nnn/nnn/nnn).

Diese Angaben sind nur für folgende Kontaminierungsarten zu machen:

stehendes Wasser, zu meldende Werte 04, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 3 mm;

Schneematsch, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 3 mm;

nasser Schnee, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 5 mm; und

trockener Schnee, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 20 mm.

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung „NR“ (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element G —

Zustandsbeschreibung für jedes Drittel der Piste. Die folgenden Zustandsbeschreibungen sind getrennt durch einen Schrägstrich für jedes Pistendrittel einzufügen.

COMPACTED SNOW (KOMPRIMIERTER SCHNEE)

DRY SNOW (TROCKENER SCHNEE)

DRY SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (TROCKENER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

DRY SNOW ON TOP OF ICE (TROCKENER SCHNEE AUF EIS)

FROST (REIF)

ICE (EIS)

SLIPPERY WET (GLATT UND NASS)

SLUSH (SCHNEEMATSCH)

SPECIALLY PREPARED WINTER RUNWAY (SPEZIELL FÜR DEN WINTER PRÄPARIERTE PISTE)

STANDING WATER (STEHENDES WASSER)

WATER ON TOP OF COMPACTED SNOW (WASSER AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

WET (NASS)

WET ICE (NASSES EIS)

WET SNOW (NASSER SCHNEE)

WET SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (NASSER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

WET SNOW ON TOP OF ICE (NASSER SCHNEE AUF EIS)

DRY (nur zu melden, wenn keine Kontaminierung vorliegt)

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung „NR“ (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element H —

Breite der Piste, für die die Pistenzustandscodes gelten. Hier ist die Breite der Piste in Metern anzugeben, falls diese geringer ist, als die veröffentlichten Angaben zur Pistenbreite.

3.   Abschnitt Lageerfassung

Die im Abschnitt Lageerfassung anzugebenden Elemente sind am Ende mit einem Punkt zu versehen.

Elemente im Abschnitt Lageerfassung, für die keine Informationen vorliegen oder bei denen die Bedingungen für die Veröffentlichung nicht erfüllt sind, werden gänzlich ausgelassen.

Element I —

Verkürzte Pistenlänge. Hier sind die anwendbare Pistenkennung und die verfügbare Länge in Metern einzutragen (z. B. RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] REDUCED TO [n]nnn).

Diese Angabe hängt davon ab, ob eine NOTAM mit einem neuen Satz festgesetzter Strecken herausgegeben wurde.

Element J —

Schneetreiben auf der Piste. Bei Meldung wird „DRIFTING SNOW“ mit einem Leerzeichen „DRIFTING SNOW“ (RWY nn oder RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] DRIFTING SNOW) eingefügt.

Element K —

Sand auf der Piste. Soll Sand auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe „LOOSE SAND“ einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] LOOSE SAND).

Element L —

Chemische Behandlung auf der Piste. Soll eine chemische Behandlung auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe „CHEMICALLY TREATED“ einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] CHEMICALLY TREATED).

Element M —

Schneeverwehungen auf der Piste. Sollen Schneeverwehungen auf der Piste gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die niedrigere Pistenkennnummer, die Angabe „SNOWBANK“, die nähere Ortsbeschreibung „L“ für links, „R“ für rechts oder „LR“ für beide Seiten und die Angabe „FM CL“ für die Entfernung von der Mittellinie in Metern einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] SNOWBANK Lnn oder Rnn oder LRnn FM CL).

Element N —

Schneeverwehungen auf einer Rollbahn. Sollen Schneeverwehungen auf einer Rollbahn gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die Rollbahnkennung und die Angabe „SNOWBANK“ einzutragen (TWY [nn]n oder TWYS [nn]n/[nn]n/[nn]n… oder ALL TWYS SNOWBANKS).

Element O —

An die Piste angrenzende Schneeverwehungen. Sollen Schneeverwehungen gemeldet werden, die in das Höhenprofil des Flugplatzschneeplans hineinragen, sind die niedrigere Pistenkennnummer und die Angabe „ADJ SNOWBANKS“ einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] ADJ SNOWBANKS).

Element P —

Zustand der Rollbahnen. Soll der Zustand von Rollbahnen als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Rollbahnkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe „POOR“ einzutragen (TWY [n oder nn] POOR oder TWYS [n oder nn]/[n oder nn]/[n oder nn] POOR… oder ALL TWYS POOR).

Element R —

Zustand des Vorfelds. Soll der Zustand des Vorfelds als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Vorfeldkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe „POOR“ einzutragen (APRON [nnnn] POOR oder APRONS [nnnn]/[nnnn]/[nnnn] POOR oder ALL APRONS POOR).

Element S —

Nicht gemeldet (NR, not reported).

Element T —

Anmerkungen in Klartext.“


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