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Document 32013D0633

2013/633/EU: Beschluss der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 292 vom 1.11.2013, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2014

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/633/oj

1.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 292/18


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 30. Oktober 2013

zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2013/633/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,

nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Entscheidung 2007/742/EG der Kommission (2) läuft am 31. Dezember 2013 ab.

(2)

Die Relevanz und Angemessenheit der derzeitigen, in der genannten Entscheidung festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen wurden einer Bewertung unterzogen. Angesichts des Stands des Überprüfungsprozesses für diese Entscheidung empfiehlt es sich, die darin vorgesehene Geltungsdauer der Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen zu verlängern. Die Geltungsdauer der in der Entscheidung 2007/742/EG festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte bis 31. Dezember 2014 verlängert werden.

(3)

Die Entscheidung 2007/742/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(4)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 4 der Entscheidung 2007/742/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 4

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis 31. Oktober 2014.“

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 30. Oktober 2013

Für die Kommission

Janez POTOČNIK

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.

(2)  Entscheidung 2007/742/EG der Kommission vom 9. November 2007 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (ABl. L 301 vom 20.11.2007, S. 14).


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