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Document 32006L0118R(02)

Berichtigung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung ( ABl. L 372 vom 27.12.2006 )

ABl. L 139 vom 31.5.2007, p. 39–40 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/118/corrigendum/2007-05-31/oj

31.5.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 139/39


Berichtigung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

( Amtsblatt der Europäischen Union L 372 vom 27. Dezember 2006 )

Seite 21, Artikel 1 Absatz 2:

anstatt:

„… sie hat außerdem zum Ziel, der Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper vorzubeugen.“

muss es heißen:

„… sie hat außerdem zum Ziel, die Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhindern.“

Seite 21, Artikel 2 Nummer 3:

anstatt:

„3.

„signifikanter und anhaltender steigender Trend“ bezeichnet jede statistisch signifikante und ökologisch bedeutsame Zunahme der Konzentration …“

muss es heißen:

„3.

„signifikanter und anhaltender steigender Trend“ bezeichnet jede statistisch und ökologisch signifikante Zunahme der Konzentration …“

Seite 22, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer iv:

anstatt:

„… durch die Verschmutzung für die Verwendung durch den Menschen …“

muss es heißen:

„… durch die Verschmutzung für die Nutzung durch den Menschen …“

Seite 23, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a:

anstatt:

„… wenn diese als gefährlich erachtet werden, und“

muss es heißen:

„… wenn diese als gefährlich erachtet werden,“.

Seite 26, Anhang I Tabelle Fußnote 2:

anstatt:

„(2)

„insgesamt“ ist die Summe aller einzelnen, bei dem Überwachungsverfahren nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Pestizide, einschließlich relevanter Stoffwechselprodukte, Abbau- und Reaktionsprodukte.“

muss es heißen:

„(2)

„insgesamt“ ist die Summe aller einzelnen, bei dem Überwachungsverfahren nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Pestizide, einschließlich ihrer relevanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte.“

Seite 27, Anhang II Teil A Überschrift:

anstatt:

muss es heißen:

Seite 27, Anhang II Teil B Überschrift:

anstatt:

muss es heißen:

Seite 28, Anhang II Teil C Satz 1:

anstatt:

„Die Mitgliedstaaten fassen in dem gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG vorgelegten Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete zusammen, …“

muss es heißen:

„Die Mitgliedstaaten fassen in dem gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG vorzulegenden Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete zusammen, …“

Seite 30, Anhang IV Teil A Nummer 2 Buchstabe c:

anstatt:

„c)

Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage einer statistischen Methode, der Trendanalyse in den Zeitreihen für die einzelnen Überwachungsstellen, wie etwa der Regressionsanalyse.“

muss es heißen:

„c)

Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage einer statistischen Methode für die Trendanalyse in Zeitreihen für die einzelnen Überwachungsstellen, wie etwa der Regressionsanalyse.“


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