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Document 32006L0118R(02)
Berichtigung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung ( ABl. L 372 vom 27.12.2006 )
Berichtigung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung ( ABl. L 372 vom 27.12.2006 )
ABl. L 139 vom 31.5.2007, p. 39–40
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/118/corrigendum/2007-05-31/oj
31.5.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 139/39 |
Berichtigung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung
( Amtsblatt der Europäischen Union L 372 vom 27. Dezember 2006 )
Seite 21, Artikel 1 Absatz 2:
anstatt:
„… sie hat außerdem zum Ziel, der Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper vorzubeugen.“
muss es heißen:
„… sie hat außerdem zum Ziel, die Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhindern.“
Seite 21, Artikel 2 Nummer 3:
anstatt:
„3. |
„signifikanter und anhaltender steigender Trend“ bezeichnet jede statistisch signifikante und ökologisch bedeutsame Zunahme der Konzentration …“ |
muss es heißen:
„3. |
„signifikanter und anhaltender steigender Trend“ bezeichnet jede statistisch und ökologisch signifikante Zunahme der Konzentration …“ |
Seite 22, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer iv:
anstatt:
„… durch die Verschmutzung für die Verwendung durch den Menschen …“
muss es heißen:
„… durch die Verschmutzung für die Nutzung durch den Menschen …“
Seite 23, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a:
anstatt:
„… wenn diese als gefährlich erachtet werden, und“
muss es heißen:
„… wenn diese als gefährlich erachtet werden,“.
Seite 26, Anhang I Tabelle Fußnote 2:
anstatt:
„(2) |
„insgesamt“ ist die Summe aller einzelnen, bei dem Überwachungsverfahren nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Pestizide, einschließlich relevanter Stoffwechselprodukte, Abbau- und Reaktionsprodukte.“ |
muss es heißen:
„(2) |
„insgesamt“ ist die Summe aller einzelnen, bei dem Überwachungsverfahren nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Pestizide, einschließlich ihrer relevanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte.“ |
Seite 27, Anhang II Teil A Überschrift:
anstatt:
muss es heißen:
Seite 27, Anhang II Teil B Überschrift:
anstatt:
muss es heißen:
Seite 28, Anhang II Teil C Satz 1:
anstatt:
„Die Mitgliedstaaten fassen in dem gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG vorgelegten Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete zusammen, …“
muss es heißen:
„Die Mitgliedstaaten fassen in dem gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG vorzulegenden Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete zusammen, …“
Seite 30, Anhang IV Teil A Nummer 2 Buchstabe c:
anstatt:
„c) |
Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage einer statistischen Methode, der Trendanalyse in den Zeitreihen für die einzelnen Überwachungsstellen, wie etwa der Regressionsanalyse.“ |
muss es heißen:
„c) |
Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage einer statistischen Methode für die Trendanalyse in Zeitreihen für die einzelnen Überwachungsstellen, wie etwa der Regressionsanalyse.“ |