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Document 31980Y0609(03)
Updating of the Declarations of the Member States provided for in Article 5 of Council Regulation (EEC) No 1408/71 of 14 June 1971 on the application of social security schemes to employed persons and their families moving within the Community
Aktualisierung der Erklärungen der Mitgliedstaaten zu Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
Aktualisierung der Erklärungen der Mitgliedstaaten zu Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
ABl. C 139 vom 9.6.1980, p. 1–22
(DA, DE, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(ES, PT)
Aktualisierung der Erklärungen der Mitgliedstaaten zu Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
Amtsblatt Nr. C 139 vom 09/06/1980 S. 0001 - 0022
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0189
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0189
++++ Aktualisierung der Erklärungen der Mitgliedstaaten zu Artikel 5 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 des Rates vom 14 . Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien , die innerhalb der Gemeinschaft zu - und abwandern ( 1 ) A . KÖNIGREICH BELGIEN I . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen 1 . a ) Rechtsvorschriften über die Kranken - und Invalidenversicherung der Arbeitnehmer ; b ) hinsichtlich der unter das Statut fallenden Bediensteten und der Alters - oder Hinterbliebenenrentenberechtigten der Belgischen Staatsbahnen sowie deren Familienangehörigen : das durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23 . Juli 1926 eingeführte besondere System des Sozialwerks der Belgischen Staatsbahnen ( Abteilung Gesundheitsschutz ) sowie die zugehörige Regelung . 2 . Rechtsvorschriften über die Invalidenrente der Bergarbeiter und ihnen gleichgestellten Personen ; 3 . Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene : a ) Rechtsvorschriften über die Alters - und Hinterbliebenenrenten , auf die aufgrund einer Arbeitnehmertätigkeit Anspruch besteht ; b ) Versorgungssysteme der Arbeiter , Angestellten , Bergarbeiter , Seeleute der Handelsmarine und sonstigen Arbeitnehmer ; 4 . Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten : a ) Rechtsvorschriften über Arbeitsunfälle ; b ) Rechtsvorschriften über Berufskrankheiten ; 5 . Rechtsvorschriften über die Arbeitslosenversicherung ; 6 . Rechtsvorschriften über die Familienbeihilfen für Arbeitnehmer . II . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung Invalidenrenten der Bergarbeiter . III . Leistungen im Sinne von Artikel 77 und 78 der Verordnung 1 . Im Sinne von Artikel 77 : Familienbeihilfen nach den koordinierten Gesetzen über Familienbeihilfen für Arbeitnehmer ; 2 . im Sinne von Artikel 78 : Familienbeihilfen nach den koordinierten Gesetzen über Familienbeihilfen für Arbeitnehmer . B . KÖNIGREICH DÄNEMARK I . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen 1 . DÄNEMARK , AUSGENOMMEN GRÖNLAND a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft : - Gesetz Nr . 311 vom 9 . Juni 1971 über den öffentlichen Gesundheitsdienst ( lov om offentlig sygesikring ) , siehe Neufassung Nr . 94 vom 9 . März 1976 , mit späteren Änderungen , - Gesetz Nr . 262 vom 7 . Juni 1972 über Tagegeld bei Krankheit und Geburt ( lov om dagpenge ved sygdom eller födsel ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 66 vom 21 . Februar 1978 , - Gesetz Nr . 324 vom 19 . Juni 1974 über die Krankenhauspflege ( lov om sygehusväsenet ) , mit späteren Änderungen , - Gesetz Nr . 282 vom 7 . Juni 1972 über Schwangerschaftshygiene und Geburtshilfe ( lov om svangerskabshygiejne og födselshjälp ) , siehe Neufassung Nr . 431 vom 3 . September 1975 , mit späteren Änderungen ; b ) Leistungen bei Invalidität einschließlich der Leistungen , die zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind : - Gesetz Nr . 219 vom 4 . Juni 1965 über die Invalidenrente ( lov om invalidepension ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 677 vom 15 . Dezember 1978 , - Gesetz Nr . 333 vom 19 . Juni 1974 über Sozialhilfe ( lov om social bistand ) , mit späteren Änderungen , in bezug auf Leistungen , die zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind und unter §§ 42 , 58 und 59 fallen ; c ) Leistungen bei Alter : - Gesetz Nr . 218 vom 4 . Juni 1965 über die Volksrente ( lov om folkepension ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 676 vom 15 . Dezember 1978 , - Gesetz Nr . 46 vom 7 . März 1964 über die Arbeitsmarkt-Zusatzrente ( lov om arbeijdsmarkedets tillägspension ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 203 vom 3 . Mai 1978 ; d ) Leistungen an Hinterbliebene : - Gesetz Nr . 70 vom 13 . März 1959 über Rente und Unterstützung für Witwen und andere Personen ( lov om pension og hjälp til enker m.fl . ) , mit späteren Änderungen , siehe Bekanntmachung Nr . 678 vom 15 . Dezember 1978 betreffend das Gesetz über Rente für Witwen und andere Personen ; e ) Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit : - Gesetz Nr . 79 vom 8 . März 1978 über die Versicherung von Schäden aufgrund der Berufstätigkeit ( lov om arbejdßkadeforsikring ) ; f ) Sterbegeld : - Gesetz Nr . 311 vom 9 . Juni 1971 über den öffentlichen Gesundheitsdienst ( lov om offentlig sygesikring ) , siehe Neufassung Nr . 94 vom 9 . März 1976 , mit späteren Änderungen ; g ) Leistungen bei Arbeitslosigkeit : - Gesetz Nr . 114 vom 24 . März 1970 über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung usw . ( lov om arbejdsformidling og arbejdslöshedsforsikring m.v . ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 308 vom 29 . Juni 1979 ; h ) Familienleistungen : - Gesetz Nr . 236 vom 3 . Juni 1967 über Familienbeihilfen und andere Familienleistungen ( lov om börnetilskud og andre familieydelser ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 609 vom 29 . November 1978 . 2 . GRÖNLAND a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft : - Bekanntmachung Nr . 597 vom 5 . Dezember 1974 betreffend Leistungen bei Krankheit u.ä.m . in Grönland sowie bei Zuzug nach Dänemark bzw . den Färöern und bei vorläufigem Aufenthalt in Dänemark bzw . auf den Färöern ( bekendgörelse om sygehjälp m.v.i Grönland samt ved tilflytning til og under midlertidigt ophold i Danmark og paa Färöerne ) , mit späteren Änderungen , - Bekanntmachung Nr . 42 vom 1 . Februar 1978 betreffend öffentliche Zahnbehandlung in Grönland sowie bei Zuzug nach Dänemark bzw . den Färöern und bei vorläufigem Aufenthalt in Dänemark bzw . auf den Färöern ( bekendtgörelse om offentlig tandpleje i Grönland samt ved tilflytning til og under midlertidigt ophold i Danmark og paa Färöerne ) , mit späteren Änderungen ; b ) Leistungen bei Invalidität einschließlich der Leistungen , die zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind : - Regelung des Landesrates vom 19 . Februar 1975 über öffentliche Hilfe betreffend Leistungen bei Invalidität ( landsraadsvedtägt om hjälp fra det offentlige vedrörende ydelser ved invaliditet ) ; c ) Leistungen bei Alter : - Regelung des Landesrates vom 25 . März 1975 über Altersrenten in Grönland ( landsraadsvedtägt om aldersrente i Grönland ) , mit späteren Änderungen ; e ) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ; - Verordnung Nr . 558 vom 28 . Dezember 1979 für Grönland über die Versicherung von Schäden aufgrund der Berufstätigkeit ( anordning for Grönland om arbejdßkadeforsikring ) ; f ) Sterbegeld : - Verordnung Nr . 558 vom 28 . Dezember 1979 für Grönland über die Versicherung von Schäden aufgrund der Berufstätigkeit ( anordning for Grönland om arbejdßkadeforsikring ) ; h ) Familienleistungen : - Regelung des Landesrates vom 6 . Januar 1975 über Familienbeihilfen in Grönland ( landsraadsvedtägt om börnetilskud i Grönland ) , mit späteren Änderungen . II . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung 1 . DÄNEMARK , AUSGENOMMEN GRÖNLAND Keine 2 . GRÖNLAND Keine III . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung 1 . DÄNEMARK , AUSGENOMMEN GRÖNLAND - Gesetz Nr . 236 vom 3 . Juni 1967 über Familienbeihilfen und andere Familienleistungen ( lov om börnetilskud og andre familieydelser ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 609 vom 29 . November 1978 ; 2 . GRÖNLAND - Regelung des Landesrates vom 6 . Januar 1975 über Familienbeihilfen in Grönland ( landsraadsvedtägt om börnetilskud i Grönland ) , mit späteren Änderungen . IV . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung 1 . DÄNEMARK , AUSGENOMMEN GRÖNLAND - Gesetz Nr . 236 vom 3 . Juni 1967 über Familienbeihilfen und andere Familienleistungen ( lov om börnetilskud og andre familieydelser ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 609 vom 29 . November 1978 ; 2 . GRÖNLAND - Regelung des Landesrates vom 6 . Januar 1975 über Familienbeihilfen in Grönland ( landsraadsvedtägt om börnetilskud i Grönland ) , mit späteren Änderungen . C . BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND I . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung fallen 1 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften zur Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung - Versicherung für den Fall der Krankheit , der Mutterschaft und des Todes ( Sterbegeld ) : - Reichsversicherungsordnung ( vor allem Zweites Buch ) vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; - Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10 . August 1972 ; 2 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften zur Regelung der gesetzlichen a ) Rentenversicherung der Arbeiter : - Reichsversicherungsordnung ( vor allem Viertes Buch ) vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; - Handwerkerversicherungsgesetz vom 8 . September 1960 in der Fassung vom 15 . September 1969 ; b ) Rentenversicherung der Angestellten : - Angestelltenversicherungsgesetz vom 20 . Dezember 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung : c ) knappschaftlichen Rentenversicherung : - Reichsknappschaftsgesetz vom 23 . Juni 1923 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; - Hauerarbeiten-Verordnung vom 4 . März 1958 ; - Verordnung über die den ständigen Arbeiten unter Tage gleichgestellten Arbeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung ( Gleichstellungs-Verordnung ) vom 24 . Mai 1968 ; d ) hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland : - Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz vom 22 . Dezember 1971 ; 3 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften zur Regelung der gesetzlichen Unfallversicherung - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten : - Reichsversicherungsordnung ( vor allem Drittes Buch ) vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; - Siebente Berufskrankheiten-Verordnung vom 20 . Juni 1968 . 4 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften zur Regelung der Arbeitslosenversicherung : - Arbeitsförderungsgesetz vom 25 . Juni 1969 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; 5 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Familienbeihilfen ( Kindergeld für Arbeitnehmer ) : - Bundeskindergeldgesetz vom 14 . April 1964 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung . II . Systeme nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung , nach denen der Arbeitgeber zu Leistungen verpflichtet ist 1 . Krankenfürsorge auf Kosten des Reeders bei Erkrankung von Besatzungsmitgliedern an Bord oder im Ausland : - Seemannsgesetz vom 26 . Juli 1957 in der jeweils geltenden Fassung ; 2 . Krankenhilfeleistungen durch den Arbeitgeber bei Erkrankung eines Versicherten im Ausland : - § 221 Reichsversicherungsordnung . III . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung Keine . IV . Leistungen im Sinne von Artikel 77 und 78 der Verordnung 1 . Im Sinne von Artikel 77 der Verordnung : a ) Kinderzuschüsse zu den Renten wegen Berufsunfähigkeit zu den Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und zu den Altersruhegeldern : - Reichsversicherungsordnung vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; - Angestelltenversicherungsgesetz vom 20 . Dezember 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; - Reichsknappschaftsgesetz vom 23 . Juli 1923 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung . b ) Kindergeld einschließlich Kindergeldausgleichsbetrag für Kinder von Rentenempfängern : - Bundeskindergeldgesetz vom 14 . April 1964 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung . 2 . Im Sinne von Artikel 78 der Verordnung : a ) Waisenrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen : - Reichsversicherungsordnung vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; - Angestelltenversicherungsgesetz vom 20 . Dezember 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ; - Reichsknappschaftsgesetz vom 23 . Juni 1923 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung . b ) Kindergeld für Waisen : - Bundeskindergeldgesetz vom 14 . April 1964 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung . Mit Ausnahme der unter IV Nummer 1 Buchstabe b ) genannten Regelung über das Kindergeld und den Kindergeldausgleichsbetrag , die am 1 . Januar 1979 in Kraft getreten ist , waren die vorstehend aufgeführten Rechts - und Verwaltungsvorschriften am 1 . Oktober 1972 in Kraft . D . FRANZÖSISCHE REPUBLIK A . ZU ARTIKEL 4 ABSÄTZE 1 UND 2 DER VERORDNUNG I . Allgemeines System für nicht in der Landwirtschaft tätige Arbeitnehmer oder ihnen gleichgestellte Personen Im französischen Mutterland anwendbare Rechtsvorschriften betreffend : a ) Gesamtorganisation der sozialen Sicherheit ( Buch I des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ( Code de la sécurité sociale ) ) ; Streitverfahren der sozialen Sicherheit ( Buch II des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ) ; b ) allgemeine Vorschriften für das System der Sozialversicherungen : Kranken - , Mutterschafts - , Invaliden - , Alters - und Todesfallversicherung ( Buch III des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ) ; c ) Beihilfe für ältere Arbeitnehmer und Beihilfe für Familienmütter ( Buch VII des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ) ; d ) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten : I . Gesetze vom 9 . April 1898 , 3 . April 1942 , 2 . September 1954 und alle Gesetze , durch die Beihilfen oder Zuschläge an Personen gewährt werden , die bis zum 31 . Dezember 1946 einschließlich einen Arbeitsunfall erlitten haben oder deren Berufskrankheit bis zu diesem Zeitpunkt festgestellt wurde ; II . Rechtsvorschriften über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten : - Buch IV des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ( anwendbar auf Unfälle , die sich ab 1 . Januar 1947 ereignet haben ) ; - Dekret Nr . 46-2959 vom 31 . Dezember 1946 , in der geänderten Fassung , über die Anwendung der Vorschriften von Buch IV des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit , einschließlich der Übersichten über die Berufskrankheiten ; e ) Familienleistungen , ausgenommen die in Anhang I bezeichneten Beihilfen ( Buch V des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ) ; f ) Rechtsvorschriften über die freiwillige Versicherung ; - Kranken - und Mutterschaftsversicherung des allgemeinen Systems ( Ordonnance Nr . 67-709 vom 21 . August 1967 ) . II . System für in der Landwirtschaft tätige Arbeitnehmer und ihnen gleichgestellte Personen a ) Rechtsvorschriften über die Organisation der Sozialversicherung auf Gegenseitigkeit in der Landwirtschaft , hinsichtlich Arbeitnehmern und ihnen gleichgestellten Personen ( Agrargesetzbuch ( Code rural ) - Buch VII - Titel II - Artikel 1001 bis 1023 ) ; Streitverfahren ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel II - Kapitel V ) ; b ) Rechtsvorschriften über die Sozialversicherungen in der Landwirtschaft : Kranken - , Mutterschafts - , Invaliden - , Alters - und Todesfallversicherung ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel II - Kapitel II ) ; c ) besondere Vorschriften für die Departements Haut-Rhin , Bas-Rhin und Moselle ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel V ) ; d ) Beihilfe für ältere Arbeitnehmer und Beihilfe für Familienmütter ; e ) Rechtsvorschriften über die Entschädigung bei Arbeitsunfällen , Risiken und Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sowie Rechtsvorschriften über die Erhöhung der Renten ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel III - Kapitel I und Kapitel II ) ; f ) Rechtsvorschriften über die Familienleistungen , ausgenommen die im Anhang I bezeichneten Beihilfen ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel II - Kapitel III ) ; g ) Rechtsvorschriften über die freiwillige Kranken - und Mutterschaftsversicherung ( Ordonnance Nr . 67-709 ) vom 21 . August 1967 ) . III . Besondere Systeme a ) Besondere Systeme gemäß Artikel L 3 des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ( Code de la sécurité sociale ) und Artikel 61 des Dekrets Nr . 46-1378 vom 8 . Juni 1946 für : 1 . die Verwaltungen , Dienststellen , Ämter und öffentlichen Einrichtungen des Staates , 2 . die Departements und Gemeinden , 3 . die nichtindustriellen oder -kommerziellen öffentlichen Einrichtungen der Departements und Gemeinden , ( die zum Dauerpersonal gehörenden Beamten und Bediensteten der vorstehend unter 1 , 2 und 3 genannten Organisationen sind in die Erklärung insoweit einbezogen , als sie Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit unterliegen ) , 4 . die Bergbaugesellschaften und ihnen gleichgestellten Unternehmen , 5 . die Staatliche Eisenbahngesellschaft , 6 . die Nebenbahnen und Strassenbahnen sowie die Régie Autonome des Transports Parisiens ( R.A.T.P . ) , 7 . die Elektrizitäts - und Gaserzeugungsunternehmen , 8 . die Allgemeinen Wasserwerke , 9 . die Bank von Frankreich , 10 . die Comédie Française , 11 . die Opéra und die Opéra comique , 12 . die Bürovorsteher und sonstigen Angestellten von Notaren ; b ) System der sozialen Sicherheit für französische Seeleute der Handelsmarine , der Fischereiflotte und der Sportschiffahrt , das von der Staatlichen Anstalt für invalide Seeleute ( Etablissement national des invalides de la marine ) verwaltet wird . Die Rechtsvorschriften entsprechen den Vorschriften über die Zweige der sozialen Sicherheit betreffend : - die Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft , - die Leistungen bei Invalidität einschließlich der Leistungen , die zur Besserung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind , - die Leistungen bei Alter , - die Leistungen bei Arbeitsunfällen , - die Leistungen an Hinterbliebene ( Invalidität , Alter und Arbeitsunfälle ) , - das Sterbegeld , - die Familienleistungen des allgemeinen Systems der sozialen Sicherheit . IV . Leistungen bei Arbeitslosigkeit a ) System öffentlicher Hilfe gemäß Ordonnance Nr . 67-580 vom 13 . Juli 1967 und Dekret vom 25 . September 1967 in der geänderten Fassung ; b ) System der Arbeitslosenversicherung gemäß Nationalem Tarifvertrag vom 31 . Dezember 1958 ( genehmigt in Anwendung der Ordonnance Nr . 59-129 vom 7 . Januar 1959 und für allgemeinverbindlich erklärt durch Ordonnance Nr . 67-580 vom 13 . Juli 1967 ) ; c ) hinsichtlich von in der Landwirtschaft tätigen Arbeitnehmern und ihnen gleichgestellten Personen : i ) die öffentliche Hilfe , ii ) die ergänzende Arbeitslosenversicherung ( nur Arbeitnehmer der landwirtschaftlichen Berufsorganisationen betreffend ) ( Ordonnance Nr . 67-580 vom 13 . Juli 1967 ) . V . In den überseeischen Departements anwendbare Rechtsvorschriften ( Gesetzbuch der sozialen Sicherheit ( Code de la sécurité sociale ) - Buch XI ) Buch XI des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit gilt in den Departements Guadeloupe , Französisch-Guyana , Martinique und Réunion für alle Begünstigten der allgemeinen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit , einschließlich der Angehörigen der landwirtschaftlichen Berufe . - Aufbau und Mittel ( Titel I ) , - Streitverfahren ( Titel II ) , - Sozialversicherungen ( Titel III ) , - Arbeitsunfälle ( Titel IV ) , - Familienleistungen ( Titel V ) , - Regelungen verschiedener Art ( Titel VI ) , - Beihilfe für ältere Arbeitnehmer ( Titel VII ) . B . ZU ARTIKEL 50 DER VERORDNUNG ( MINDESTLEISTUNGEN BEI INVALIDITÄT , BEI ALTER UND AN HINTERBLIEBENE ) 1 . Allgemeines System - Altersrenten ( pensions de vieillesse ) nach dem allgemeinen System bei 65 Jahren ( oder zum Zeitpunkt der Feststellung ) in der festgelegten Mindesthöhe unabhängig von eigenem Einkommen oder Vermögen . Diese Rente in Mindesthöhe wird ferner gezahlt - bei anerkannter Arbeitsunfähigkeit zwischen dem 60 . und dem 65 . Lebensjahr , - an Inhaber des Deportierten - oder Interniertenausweises ; - Altersrenten ( rentes de vieillesse ) nach dem allgemeinen System bei 65 Jahren ( oder zum Zeitpunkt der Feststellung ) in der festgelegten Mindesthöhe abhängig von eigenem Einkommen oder Vermögen ; - Hinterbliebenenrenten ( pensions de réversion ) in der festgelegten Mindesthöhe zum Zeitpunkt der Feststellung unabhängig von eigenem Einkommen oder Vermögen . 2 . System für die Landwirtschaft Bestimmte Zuwendungen bei Alter und Invalidität dürfen eine bestimmte , durch Dekret festgelegte Mindestgrenze nicht unterschreiten : - Altersrenten ( pensions de vieillesse ) - Altersrenten ( rentes de vieillesse ) - Hinterbliebenenrenten ( pensions de réversion ) 3 . Besonderes System für die soziale Sicherheit der Seeleute Die Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung , die nach dem besonderen System für die soziale Sicherheit der Seeleute gewährt werden , entsprechen den für das allgemeine System der sozialen Sicherheit vorgesehenen Mindestleistungen . C . ZU DEN ARTIKELN 77 UND 78 DER VERORDNUNG ( LEISTUNGEN FÜR KINDER VON RENTNERN UND FÜR WAISEN ) I . Artikel 77 - Rentner 1 . Allgemeines System Die Rentner beziehen die Familienzulagen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 . 2 . System für die Landwirtschaft Die Berechtigten von Alters - oder Invaliditätsrenten oder von Renten wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beziehen die Familienzulagen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 . 3 . System für den Bergbau a ) Familienbeihilfen . b ) Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern ( Artikel 171 des Dekrets vom 27 . November 1946 ) . 4 . System für die Seeleute Familienbeihilfen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 . II . Artikel 78 - Waisen 1 . Allgemeines System a ) Familienbeihilfen . b ) Waisengeld ( Gesetzbuch der sozialen Sicherheit ( Code de la sécurité sociale ) - Buch V - Titel II - Kapitel V , 2 ) 2 . System für die Landwirtschaft a ) Familienbeihilfen . b ) Waisengeld . 3 . System für den Bergbau Waisengeld ( Artikel 164 des Dekrets vom 27 . November 1946 ) . 4 . System für die Seeleute Zeitweilige Waisenrenten von 10 % aus der Rentenkasse der Seeleute ( Caisse de retraite des marins ) . 5 . Besondere Bestimmungen für die überseeischen Departements ( Gesetzbuch der sozialen Sicherheit - Buch V - Titel II - Kapitel V 2 - Artikel L 543 - 9 ) . E . IRLAND 1 . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen . a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft : die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 ( Social Welfare Acts 1952 to 1972 ) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit , Mutterschaft und Behandlung , die Vorschriften der Gesundheitsgesetze 1947 bis 1970 ( Health Acts 1947 to 1970 ) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen ; b ) Leistungen bei Invalidität : die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Pensionen oder Renten bei Invalidität ; c ) Leistungen bei Alter : die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Pensionen oder Renten bei Alter ( in einem Beitragssystem erworben ) und Pensionen oder Renten bei Ausscheiden aus dem Dienst ; d ) Leistungen an Hinterbliebene : die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Pensionen oder Renten für Witwen ( in einem Beitragssystem erworben ) ; e ) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten : die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Leistungen bei Arbeitsunfällen , die Vorschriften der Gesundheitsgesetze 1947 bis 1970 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen ; f ) Sterbegeld : die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Sterbegeld ; g ) Leistungen bei Arbeitslosigkeit : die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Leistungen bei Arbeitslosigkeit ; h ) Familienleistungen : die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze ( Kinderbeihilfen ) 1944 bis 1970 ( Social Welfare ( Children's Allowances ) Acts 1944 to 1970 ) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen . Die Verordnung gilt ab 1 . April 1973 für die vorstehend genannten Rechtsvorschriften . 2 . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung Keine . 3 . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung Kinderbeihilfen aufgrund der Sozialordnungsgesetze ( Kinderbeihilfen ) 1944 bis 1970 , die den Beziehern von Pensionen oder Renten bei Ausscheiden aus dem Dienst , bei Alter ( in einem Beitragssystem erworben ) , bei Invalidität , bei Arbeitsunfähigkeit oder in Form von Sterbegeld aufgrund der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 zu zahlen sind , sowie Zuschüsse zu Pensionen oder Renten bei Ausscheiden aus dem Dienst , bei Alter ( in einem Beitragssystem erworben ) und bei Invalidität für hierzu berechtigte Kinder aufgrund der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 . 4 . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung Kinderbeihilfen aufgrund der Sozialordnungsgesetze ( Kinderbeihilfen ) 1944 bis 1970 , die für Waisen oder für Kinder zu zahlen sind , für die aufgrund der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 Zuschüsse zu Pensionen oder Renten für Witwen ( in einem Beitragssystem erworben ) bezogen werden , sowie Beihilfen für Waisen ( in einem Beitragssystem erworben ) und Zuschüsse zu Pensionen oder Renten für Witwen ( in einem Beitragssystem erworben ) , die für hierzu berechtigte Kinder aufgrund der letztgenannten Gesetze zu zahlen sind . F . ITALIENISCHE REPUBLIK I . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen . 1 . Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft ( Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a ) ) i ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die allgemeine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer ( Krankheit , Mutterschaft , Tod ) . ii ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die besonderen Systeme für einige Gruppen von Arbeitnehmern ( Krankheit , Mutterschaft , Tod ) , einschließlich des für die Beschäftigten der Einrichtungen des öffentlichen Rechts eingeführten Systems , das von der Staatlichen Vorsorge - und Fürsorgeeinrichtung für die Beschäftigten der Einrichtungen des öffentlichen Rechts ( Ente nazionale di previdenza e assistenza per i dipendenti degli enti di diritto pubblico ( ENPDEDP ) ) verwaltet wird . iii ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Versicherung der Arbeitnehmer bei Tuberkulose . iv ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Krankenversicherung der besonderen Gruppen von selbständigen Erwerbstätigen , auf die die allgemeine Versicherung der Arbeitnehmer bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene ausgedehnt worden ist ( Kleinbauern , Halbpächter und coloni , Handwerker , Kleingewerbetreibende , Fischer mit kleinen Betrieben ) . 2 . Leistungen bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene ( Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b ) , c ) und d ) ) i ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die allgemeine Versicherung der Arbeitnehmer bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene . ii ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die besonderen Systeme für einige Gruppen von Arbeitnehmern . iii ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Ausdehnung der allgemeinen Versicherung der Arbeitnehmer bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene auf die zu I Nr . 1 Ziffer iv ) genannten selbständigen Erwerbstätigen . 3 . Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ( Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e ) ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Versicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ( einschließlich Seeleute und einige Gruppen von selbständigen Erwerbstätigen ) . 4 . Leistungen bei Arbeitslosigkeit Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Arbeitslosenversicherung . 5 . Familienbeihilfen Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Familienbeihilfen für Arbeitnehmer und einige Gruppen von selbständigen Erwerbstätigen . II . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Mindestrenten bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene , die für die unter die allgemeinen und besonderen Systeme fallenden Arbeitnehmer sowie für die zu I Nr . 2 Ziffer iii ) genannten selbständigen Erwerbstätigen vorgesehen sind . III . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung Kinderzulagen , die in den unter der Rubrik " Leistungen bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene " erwähnten Rechtsvorschriften vorgesehen sind , soweit es sich um Invaliden - oder Altersrenten handelt . IV . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung Waisenzulagen und Waisenrenten , die in den unter der Rubrik " Leistungen bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene " erwähnten Rechtsvorschriften vorgesehen sind . G . GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG 1 . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft : I . System der Arbeiter : Buch I und Buch IV des Sozialversicherungsgesetzbuchs ( code des assurances sociales ) ; II . System der Beamten und Angestellten : - Gesetz über die Krankenversicherung der Beamten und Angestellten ( loi concernant l'assurance-maladie des fonctionnaires et employés ) vom 29 . August 1951 ( mit Änderungen ) ; - Artikel 9 des Gesetzes über den Zugang der selbständig tätigen Angehörigen geistiger Berufe zur Pensionskasse für Angestellte der privaten Wirtschaft ( loi concernant l'admission des travailleurs intellectuels indépendants à la caisse de pension des employés privés ) vom 23 . Mai 1964 ; b ) Leistungen bei Invalidität : I . System der Arbeiter : Buch III und Buch IV des Sozialversicherungsgesetzbuchs ; II . System der Angestellten der privaten Wirtschaft : - Gesetz über die Reform der Rentenversicherung der Angestellten der privaten Wirtschaft ( loi ayant pour objet la réforme de l'assurance-pension des employés privés ) vom 29 . August 1951 ( mit Änderungen ) ; - Gesetz über den Zugang der selbständig tätigen Angehörigen geistiger Berufe zur Pensionskasse für Angestellte der privaten Wirtschaft vom 23 . Mai 1964 ; III . Systeme der Arbeiter und der Angestellten der privaten Wirtschaft : Gesetz über die Koordinierung der Rentensysteme ( lo ayant pour objet la coordination des régimes de pension ) vom 16 . Dezember 1963 ( mit Änderungen ) ; c ) Leistungen bei Alter : I . System der Arbeiter : Buch III und Buch IV des Sozialversicherungsgesetzbuchs ; II . System der Angestellten der privaten Wirtschaft : - Gesetz über die Reform der Rentenversicherung der Angestellten der privaten Wirtschaft vom 29 . August 1951 ( mit Änderungen ) ; - Gesetz über den Zugang der selbständig tätigen Angehörigen geistiger Berufe zur Pensionskasse für Angestellte der Privaten Wirtschaft vom 23 . Mai 1964 ; III . Systeme der Arbeiter und der Angestellten der privaten Wirtschaft : Gesetz über die Koordinierung der Rentensysteme vom 16 . Dezember 1963 ( mit Änderungen ) ; d ) Leistungen an Hinterbliebene : I . System der Arbeiter : Buch III und Buch IV des Sozialversicherungsgesetzbuchs ; II . System der Angestellten der privaten Wirtschaft : - Gesetz über die Reform der Rentenversicherung der Angestellten der privaten Wirtschaft vom 29 . August 1951 ( mit Änderungen ) ; - Gesetz über den Zugang der selbständig tätigen Angehörigen geistiger Berufe zur Pensionskasse für Angestellte der privaten Wirtschaft vom 23 . Mai 1964 ; III . Systeme der Arbeiter und der Angestellten der privaten Wirtschaft : Gesetz über die Koordinierung der Rentensysteme vom 16 . Dezember 1963 ( mit Änderungen ) ; e ) Leistungen bei Arbeitslosigkeit : Gesetz vom 30 . Juni 1976 ( mit Änderungen ) zur 1 . Einrichtung eines Arbeitslosenfonds ; 2 . Regelung der Gewährung der Beihilfen bei vollständiger Arbeitslosigkeit ; f ) Familienleistungen : Gesetz über die Familienleistungen ( loi concernant les prestations familiales ) vom 29 . April 1964 ( mit Änderungen ) , mit Ausnahme der Vorschriften über die Geburtsbeihilfen . 2 . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung : Die in den betreffenden Gesetzen unter " Leistungen bei Invalidität " und unter " Leistungen bei Alter " vorgesehene Mindestrente . 3 . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung : - die in den betreffenden Gesetzen unter " Leistungen bei Invalidität " und unter " Leistungen bei Alter " vorgesehenen Kinderzulagen ; - die in dem betreffenden Gesetz unter " Familienleistungen " vorgesehenen Familienbeihilfen . 4 . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung : - die in den betreffenden Gesetzen unter " Leistungen an Hinterbliebene " vorgesehenen Waisenrenten und Kinderzulagen ; - die in dem betreffenden Gesetz unter " Familienleistungen " vorgesehenen Familienbeihilfen . H . KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE 1 . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft : - Gesetz vom 5 . Juni 1913 ( Staatsblad 204 ) zur Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter ( Ziektewet ) in der inzwischen geänderten Fassung ; - Gesetz vom 15 . Oktober 1964 ( Staatsblad 392 ) zur Regelung der Krankenkassenversicherung ( Ziekenfondswet ) ; - Gesetz vom 14 . Dezember 1967 ( Staatsblad 655 ) über die allgemeine Versicherung für besondere Krankheitskosten ( Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten ) ; - Gesetz vom 7 . Juni 1972 ( Staatsblad 313 ) über Maßnahmen zugunsten von zum Wehrdienst einberufenen Soldaten und ihnen gleichgestellten Personen gegen finanzielle Folgen von Arbeitsunfähigkeit ( Wet arbeidsongeschiktheidsvoorziening militairen ) ; b ) Leistungen bei Invalidität : - Gesetz vom 18 . Februar 1966 ( Staatsblad 84 ) über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ( Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering ) in der inzwischen geänderten Fassung ; - Gesetz vom 7 . Juni 1972 ( Staatsblad 313 ) über Maßnahmen zugunsten von zum Wehrdienst einberufenen Soldaten und ihnen gleichgestellten Personen gegen finanzielle Folgen von Arbeitsunfähigkeit ( Wet arbeidsongeschiktheidsvoorziening militairen ) ; - Gesetz vom 11 . Dezember 1975 ( Staatsblad 674 ) zur Regelung der allgemeinen Arbeitsunfähigkeitsversicherung ( Algemene Arbeidsongeschiktheidswet ) . c ) Leistungen bei Alter und Leistungen an Hinterbliebene : - Gesetz vom 31 . Mai 1956 ( Staatsblad 281 ) über die allgemeine Altersversicherung ( Algemene Ouderdomswet ) in der inzwischen geänderten Fassung ; - Gesetz vom 9 . April 1959 ( Staatsblad 139 ) über die allgemeine Witwen - und Waisenversicherung ( Algemene Weduwen - en Wezenwet ) in der inzwischen geänderten Fassung ; - Versorgungsordnung für den allgemeinen Bergarbeiterfonds der Limburger Steinkohlenminen ( Algemeen Mijnwerkersfonds ) ; d ) Leistungen bei Arbeitslosigkeit : - Gesetz vom 9 . September 1949 ( Staatsblad J 423 ) über die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer gegen finanzielle Folgen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit ( Werkloosheidswet ) in der inzwischen geänderten Fassung ; - Gesetz vom 10 . Dezember 1964 ( Staatsblad 485 ) zur Regelung der öffentlichen Beihilfen an arbeitslose Arbeitnehmer ( Wet Werkloosheidsvoorziening ) in der inzwischen geänderten Fassung ; e ) Familienleistungen : - Gesetz vom 26 . April 1962 ( Staatsblad 160 ) zur Regelung der allgemeinen Familienbeihilfen-Pflichtversicherung für die gesamte Bevölkerung ( Algemene Kinderbijslagwet ) in der inzwischen geänderten Fassung ; 2 . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung : Keine . 3 . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung : - die im Gesetz vom 26 . April 1962 ( Algemene Kinderbijslagwet ) vorgesehenen Familienbeihilfen . 4 . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung : - die im Gesetz vom 9 . April 1959 ( Algemene Weduwen - en Wezenwet ) vorgesehenen Waisenrenten ; - die Familienbeihilfen , die im Gesetz vom 26 . April 1962 ( Algemene Kinderbijslagwet ) für die zum Bezug einer Witwenrente Berechtigten vorgesehen sind . I . VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND I . Rechtsvorschriften ( 2 ) und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen 1 . VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND a ) Leistungen bei Krankheit , bei Invalidität , bei Mutterschaft , bei Alter , bei Arbeitslosigkeit und an Hinterbliebene , Sterbegeld , Betreuungszulage und Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten , einschließlich Leistungen an Hinterbliebene : - Gesetz über die soziale Sicherheit 1975 ( Social Security Act 1975 ) vom 20 . März 1975 ( ausser Abschnitt 37 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieses Gesetzes ; - Gesetz über die soziale Sicherheit ( Nordirland ) 1975 ( Social Security ( Northern Ireland ) Act 1975 ) vom 20 . März 1975 ( ausser Abschnitt 37 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieses Gesetzes ; - Gesetz über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ( alte Fälle ) 1975 ( Industrial Injuries and Diseases ( Old cases ) Act 1975 ) vom 20 . März 1975 ; - Gesetz über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ( Nordirland , alte Fälle ) 1975 ( Industrial Injuries and Diseases ( Northern Ireland , Old cases ) Act 1975 ) vom 20 . März 1975 . b ) Sachleistungen ( Gesundheitsfürsorge ) : - Gesetze über den nationalen Gesundheitsdienst 1946 bis 1973 ( National Health Service Acts 1946 to 1973 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Gesetze ; - Gesetze über den nationalen Gesundheitsdienst ( Schottland ) 1947 bis 1973 ( National Health Service ( Scotland ) Acts 1947 to 1973 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Gesetze ; - Verordnung über Gesundheitsdienste und persönliche soziale Dienste ( Nordirland ) 1972 ( Health and Personal Social Services ( Northern Ireland ) Order 1972 ) vom 14 . August 1972 . c ) Familienleistungen : - Gesetz über Leistungen für Kinder 1975 ( Child Benefit Act 1975 ) vom 7 . August 1975 ( ausser Abschnitt 19 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieses Gesetzes ; - Verordnung über Leistungen für Kinder ( Nordirland ) 1975 ( Child Benefit ( Northern Ireland ) Order 1975 ) vom 17 . September 1975 ( ausser Artikel 21 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung . 2 . GIBRALTAR a ) Mutterschaftszulagen , Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene , Pflegezulage sowie Sterbegeld : - Verordnung über die Sozialversicherung ( Social Insurance Ordinance ) vom 15 . Juli 1955 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung . b ) Leistungen bei Alter und bei Arbeitslosigkeit : - Verordnung über die beitragsfreien Sozialversicherungsleistungen und die Arbeitslosenversicherung ( Non-contributory Social Insurance Benefit and Unemployment Insurance Ordinance ) vom 3 . Oktober 1955 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung ; Verordnung über die beitragsfreien Pensionen für ältere Personen ( ( non-contributory ) Pensions Ordinance ) vom 15 . November 1973 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung . c ) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten , einschließlich Leistungen an Hinterbliebene : - Verordnung über die Arbeitsunfallversicherung ( Employment Injuries Insurance Ordinance ) vom 7 . Juli 1952 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung . d ) Sachleistungen ( Gesundheitsfürsorge ) - Verordnung über ärztliche und Gesundheitsdienste ( Medical and Health Ordinance ) vom 29 . März 1973 und Verordnung über das ärztliche System der Gruppenpraxis ( Group Practice Medical Scheme Ordinance ) vom 23 . Mai 1973 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnungen . e ) Familienleistungen : - Verordnung über Familienbeihilfen ( Family Allowances Ordinance ) vom 5 . Juni 1959 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung . II . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung Keine . III . Leistungen im Sinne von Artikel 77 und 78 der Verordnung 1 . VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND Familienbeihilfen ; an Pensions - oder Rentenempfänger für unterhaltsberechtigte Kinder gezahltes Kindergeld ; Pflegezulage ; besonderes Kindergeld . 2 . GIBRALTAR Familienbeihilfen ; an Pensions - oder Rentenempfänger für unterhaltsberechtigte Kinder gezahltes Kindergeld ; Pflegezulage . ( 1 ) ABl . Nr . L 149 vom 5 . 7 . 1971 , S . 2 . ( 2 ) Einschließlich der aufgrund der angeführten Gesetze und Verordnungen erlassenen Rechtsvorschriften .