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Document 31980Y0609(03)

Aktualisierung der Erklärungen der Mitgliedstaaten zu Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern

ABl. C 139 vom 9.6.1980, p. 1–22 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT)

31980Y0609(03)

Aktualisierung der Erklärungen der Mitgliedstaaten zu Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern

Amtsblatt Nr. C 139 vom 09/06/1980 S. 0001 - 0022
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0189
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 2 S. 0189


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Aktualisierung der Erklärungen der Mitgliedstaaten zu Artikel 5 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 des Rates vom 14 . Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien , die innerhalb der Gemeinschaft zu - und abwandern ( 1 )

A . KÖNIGREICH BELGIEN

I . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen

1 . a ) Rechtsvorschriften über die Kranken - und Invalidenversicherung der Arbeitnehmer ;

b ) hinsichtlich der unter das Statut fallenden Bediensteten und der Alters - oder Hinterbliebenenrentenberechtigten der Belgischen Staatsbahnen sowie deren Familienangehörigen : das durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23 . Juli 1926 eingeführte besondere System des Sozialwerks der Belgischen Staatsbahnen ( Abteilung Gesundheitsschutz ) sowie die zugehörige Regelung .

2 . Rechtsvorschriften über die Invalidenrente der Bergarbeiter und ihnen gleichgestellten Personen ;

3 . Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene :

a ) Rechtsvorschriften über die Alters - und Hinterbliebenenrenten , auf die aufgrund einer Arbeitnehmertätigkeit Anspruch besteht ;

b ) Versorgungssysteme der Arbeiter , Angestellten , Bergarbeiter , Seeleute der Handelsmarine und sonstigen Arbeitnehmer ;

4 . Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten :

a ) Rechtsvorschriften über Arbeitsunfälle ;

b ) Rechtsvorschriften über Berufskrankheiten ;

5 . Rechtsvorschriften über die Arbeitslosenversicherung ;

6 . Rechtsvorschriften über die Familienbeihilfen für Arbeitnehmer .

II . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung

Invalidenrenten der Bergarbeiter .

III . Leistungen im Sinne von Artikel 77 und 78 der Verordnung

1 . Im Sinne von Artikel 77 : Familienbeihilfen nach den koordinierten Gesetzen über Familienbeihilfen für Arbeitnehmer ;

2 . im Sinne von Artikel 78 : Familienbeihilfen nach den koordinierten Gesetzen über Familienbeihilfen für Arbeitnehmer .

B . KÖNIGREICH DÄNEMARK

I . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen

1 . DÄNEMARK , AUSGENOMMEN GRÖNLAND

a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft :

- Gesetz Nr . 311 vom 9 . Juni 1971 über den öffentlichen Gesundheitsdienst ( lov om offentlig sygesikring ) , siehe Neufassung Nr . 94 vom 9 . März 1976 , mit späteren Änderungen ,

- Gesetz Nr . 262 vom 7 . Juni 1972 über Tagegeld bei Krankheit und Geburt ( lov om dagpenge ved sygdom eller födsel ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 66 vom 21 . Februar 1978 ,

- Gesetz Nr . 324 vom 19 . Juni 1974 über die Krankenhauspflege ( lov om sygehusväsenet ) , mit späteren Änderungen ,

- Gesetz Nr . 282 vom 7 . Juni 1972 über Schwangerschaftshygiene und Geburtshilfe ( lov om svangerskabshygiejne og födselshjälp ) , siehe Neufassung Nr . 431 vom 3 . September 1975 , mit späteren Änderungen ;

b ) Leistungen bei Invalidität einschließlich der Leistungen , die zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind :

- Gesetz Nr . 219 vom 4 . Juni 1965 über die Invalidenrente ( lov om invalidepension ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 677 vom 15 . Dezember 1978 ,

- Gesetz Nr . 333 vom 19 . Juni 1974 über Sozialhilfe ( lov om social bistand ) , mit späteren Änderungen , in bezug auf Leistungen , die zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind und unter §§ 42 , 58 und 59 fallen ;

c ) Leistungen bei Alter :

- Gesetz Nr . 218 vom 4 . Juni 1965 über die Volksrente ( lov om folkepension ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 676 vom 15 . Dezember 1978 ,

- Gesetz Nr . 46 vom 7 . März 1964 über die Arbeitsmarkt-Zusatzrente ( lov om arbeijdsmarkedets tillägspension ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 203 vom 3 . Mai 1978 ;

d ) Leistungen an Hinterbliebene :

- Gesetz Nr . 70 vom 13 . März 1959 über Rente und Unterstützung für Witwen und andere Personen ( lov om pension og hjälp til enker m.fl . ) , mit späteren Änderungen , siehe Bekanntmachung Nr . 678 vom 15 . Dezember 1978 betreffend das Gesetz über Rente für Witwen und andere Personen ;

e ) Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit :

- Gesetz Nr . 79 vom 8 . März 1978 über die Versicherung von Schäden aufgrund der Berufstätigkeit ( lov om arbejdßkadeforsikring ) ;

f ) Sterbegeld :

- Gesetz Nr . 311 vom 9 . Juni 1971 über den öffentlichen Gesundheitsdienst ( lov om offentlig sygesikring ) , siehe Neufassung Nr . 94 vom 9 . März 1976 , mit späteren Änderungen ;

g ) Leistungen bei Arbeitslosigkeit :

- Gesetz Nr . 114 vom 24 . März 1970 über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung usw . ( lov om arbejdsformidling og arbejdslöshedsforsikring m.v . ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 308 vom 29 . Juni 1979 ;

h ) Familienleistungen :

- Gesetz Nr . 236 vom 3 . Juni 1967 über Familienbeihilfen und andere Familienleistungen ( lov om börnetilskud og andre familieydelser ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 609 vom 29 . November 1978 .

2 . GRÖNLAND

a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft :

- Bekanntmachung Nr . 597 vom 5 . Dezember 1974 betreffend Leistungen bei Krankheit u.ä.m . in Grönland sowie bei Zuzug nach Dänemark bzw . den Färöern und bei vorläufigem Aufenthalt in Dänemark bzw . auf den Färöern ( bekendgörelse om sygehjälp m.v.i Grönland samt ved tilflytning til og under midlertidigt ophold i Danmark og paa Färöerne ) , mit späteren Änderungen ,

- Bekanntmachung Nr . 42 vom 1 . Februar 1978 betreffend öffentliche Zahnbehandlung in Grönland sowie bei Zuzug nach Dänemark bzw . den Färöern und bei vorläufigem Aufenthalt in Dänemark bzw . auf den Färöern ( bekendtgörelse om offentlig tandpleje i Grönland samt ved tilflytning til og under midlertidigt ophold i Danmark og paa Färöerne ) , mit späteren Änderungen ;

b ) Leistungen bei Invalidität einschließlich der Leistungen , die zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind :

- Regelung des Landesrates vom 19 . Februar 1975 über öffentliche Hilfe betreffend Leistungen bei Invalidität ( landsraadsvedtägt om hjälp fra det offentlige vedrörende ydelser ved invaliditet ) ;

c ) Leistungen bei Alter :

- Regelung des Landesrates vom 25 . März 1975 über Altersrenten in Grönland ( landsraadsvedtägt om aldersrente i Grönland ) , mit späteren Änderungen ;

e ) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ;

- Verordnung Nr . 558 vom 28 . Dezember 1979 für Grönland über die Versicherung von Schäden aufgrund der Berufstätigkeit ( anordning for Grönland om arbejdßkadeforsikring ) ;

f ) Sterbegeld :

- Verordnung Nr . 558 vom 28 . Dezember 1979 für Grönland über die Versicherung von Schäden aufgrund der Berufstätigkeit ( anordning for Grönland om arbejdßkadeforsikring ) ;

h ) Familienleistungen :

- Regelung des Landesrates vom 6 . Januar 1975 über Familienbeihilfen in Grönland ( landsraadsvedtägt om börnetilskud i Grönland ) , mit späteren Änderungen .

II . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung

1 . DÄNEMARK , AUSGENOMMEN GRÖNLAND

Keine

2 . GRÖNLAND

Keine

III . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung

1 . DÄNEMARK , AUSGENOMMEN GRÖNLAND

- Gesetz Nr . 236 vom 3 . Juni 1967 über Familienbeihilfen und andere Familienleistungen ( lov om börnetilskud og andre familieydelser ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 609 vom 29 . November 1978 ;

2 . GRÖNLAND

- Regelung des Landesrates vom 6 . Januar 1975 über Familienbeihilfen in Grönland ( landsraadsvedtägt om börnetilskud i Grönland ) , mit späteren Änderungen .

IV . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung

1 . DÄNEMARK , AUSGENOMMEN GRÖNLAND

- Gesetz Nr . 236 vom 3 . Juni 1967 über Familienbeihilfen und andere Familienleistungen ( lov om börnetilskud og andre familieydelser ) , mit späteren Änderungen , siehe Neufassung Nr . 609 vom 29 . November 1978 ;

2 . GRÖNLAND

- Regelung des Landesrates vom 6 . Januar 1975 über Familienbeihilfen in Grönland ( landsraadsvedtägt om börnetilskud i Grönland ) , mit späteren Änderungen .

C . BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

I . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung fallen

1 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften zur Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung - Versicherung für den Fall der Krankheit , der Mutterschaft und des Todes ( Sterbegeld ) :

- Reichsversicherungsordnung ( vor allem Zweites Buch ) vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

- Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10 . August 1972 ;

2 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften zur Regelung der gesetzlichen

a ) Rentenversicherung der Arbeiter :

- Reichsversicherungsordnung ( vor allem Viertes Buch ) vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

- Handwerkerversicherungsgesetz vom 8 . September 1960 in der Fassung vom 15 . September 1969 ;

b ) Rentenversicherung der Angestellten :

- Angestelltenversicherungsgesetz vom 20 . Dezember 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung :

c ) knappschaftlichen Rentenversicherung :

- Reichsknappschaftsgesetz vom 23 . Juni 1923 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

- Hauerarbeiten-Verordnung vom 4 . März 1958 ;

- Verordnung über die den ständigen Arbeiten unter Tage gleichgestellten Arbeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung ( Gleichstellungs-Verordnung ) vom 24 . Mai 1968 ;

d ) hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland :

- Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz vom 22 . Dezember 1971 ;

3 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften zur Regelung der gesetzlichen Unfallversicherung - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten :

- Reichsversicherungsordnung ( vor allem Drittes Buch ) vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

- Siebente Berufskrankheiten-Verordnung vom 20 . Juni 1968 .

4 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften zur Regelung der Arbeitslosenversicherung :

- Arbeitsförderungsgesetz vom 25 . Juni 1969 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

5 . Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Familienbeihilfen ( Kindergeld für Arbeitnehmer ) :

- Bundeskindergeldgesetz vom 14 . April 1964 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung .

II . Systeme nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung , nach denen der Arbeitgeber zu Leistungen verpflichtet ist

1 . Krankenfürsorge auf Kosten des Reeders bei Erkrankung von Besatzungsmitgliedern an Bord oder im Ausland :

- Seemannsgesetz vom 26 . Juli 1957 in der jeweils geltenden Fassung ;

2 . Krankenhilfeleistungen durch den Arbeitgeber bei Erkrankung eines Versicherten im Ausland :

- § 221 Reichsversicherungsordnung .

III . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung

Keine .

IV . Leistungen im Sinne von Artikel 77 und 78 der Verordnung

1 . Im Sinne von Artikel 77 der Verordnung :

a ) Kinderzuschüsse

zu den Renten wegen Berufsunfähigkeit

zu den Renten wegen Erwerbsunfähigkeit

und zu den Altersruhegeldern :

- Reichsversicherungsordnung vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

- Angestelltenversicherungsgesetz vom 20 . Dezember 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

- Reichsknappschaftsgesetz vom 23 . Juli 1923 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung .

b ) Kindergeld einschließlich Kindergeldausgleichsbetrag für Kinder von Rentenempfängern :

- Bundeskindergeldgesetz vom 14 . April 1964 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung .

2 . Im Sinne von Artikel 78 der Verordnung :

a ) Waisenrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen :

- Reichsversicherungsordnung vom 19 . Juli 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

- Angestelltenversicherungsgesetz vom 20 . Dezember 1911 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung ;

- Reichsknappschaftsgesetz vom 23 . Juni 1923 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung .

b ) Kindergeld für Waisen :

- Bundeskindergeldgesetz vom 14 . April 1964 mit Änderungen und Ergänzungen in der jeweils geltenden Fassung .

Mit Ausnahme der unter IV Nummer 1 Buchstabe b ) genannten Regelung über das Kindergeld und den Kindergeldausgleichsbetrag , die am 1 . Januar 1979 in Kraft getreten ist , waren die vorstehend aufgeführten Rechts - und Verwaltungsvorschriften am 1 . Oktober 1972 in Kraft .

D . FRANZÖSISCHE REPUBLIK

A . ZU ARTIKEL 4 ABSÄTZE 1 UND 2 DER VERORDNUNG

I . Allgemeines System für nicht in der Landwirtschaft tätige Arbeitnehmer oder ihnen gleichgestellte Personen

Im französischen Mutterland anwendbare Rechtsvorschriften betreffend :

a ) Gesamtorganisation der sozialen Sicherheit ( Buch I des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ( Code de la sécurité sociale ) ) ;

Streitverfahren der sozialen Sicherheit ( Buch II des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ) ;

b ) allgemeine Vorschriften für das System der Sozialversicherungen : Kranken - , Mutterschafts - , Invaliden - , Alters - und Todesfallversicherung ( Buch III des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ) ;

c ) Beihilfe für ältere Arbeitnehmer und Beihilfe für Familienmütter ( Buch VII des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ) ;

d ) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten :

I . Gesetze vom 9 . April 1898 , 3 . April 1942 , 2 . September 1954 und alle Gesetze , durch die Beihilfen oder Zuschläge an Personen gewährt werden , die bis zum 31 . Dezember 1946 einschließlich einen Arbeitsunfall erlitten haben oder deren Berufskrankheit bis zu diesem Zeitpunkt festgestellt wurde ;

II . Rechtsvorschriften über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten :

- Buch IV des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ( anwendbar auf Unfälle , die sich ab 1 . Januar 1947 ereignet haben ) ;

- Dekret Nr . 46-2959 vom 31 . Dezember 1946 , in der geänderten Fassung , über die Anwendung der Vorschriften von Buch IV des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit , einschließlich der Übersichten über die Berufskrankheiten ;

e ) Familienleistungen , ausgenommen die in Anhang I bezeichneten Beihilfen ( Buch V des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ) ;

f ) Rechtsvorschriften über die freiwillige Versicherung ;

- Kranken - und Mutterschaftsversicherung des allgemeinen Systems ( Ordonnance Nr . 67-709 vom 21 . August 1967 ) .

II . System für in der Landwirtschaft tätige Arbeitnehmer und ihnen gleichgestellte Personen

a ) Rechtsvorschriften über die Organisation der Sozialversicherung auf Gegenseitigkeit in der Landwirtschaft , hinsichtlich Arbeitnehmern und ihnen gleichgestellten Personen ( Agrargesetzbuch ( Code rural ) - Buch VII - Titel II - Artikel 1001 bis 1023 ) ;

Streitverfahren ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel II - Kapitel V ) ;

b ) Rechtsvorschriften über die Sozialversicherungen in der Landwirtschaft : Kranken - , Mutterschafts - , Invaliden - , Alters - und Todesfallversicherung ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel II - Kapitel II ) ;

c ) besondere Vorschriften für die Departements Haut-Rhin , Bas-Rhin und Moselle ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel V ) ;

d ) Beihilfe für ältere Arbeitnehmer und Beihilfe für Familienmütter ;

e ) Rechtsvorschriften über die Entschädigung bei Arbeitsunfällen , Risiken und Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sowie Rechtsvorschriften über die Erhöhung der Renten ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel III - Kapitel I und Kapitel II ) ;

f ) Rechtsvorschriften über die Familienleistungen , ausgenommen die im Anhang I bezeichneten Beihilfen ( Agrargesetzbuch - Buch VII - Titel II - Kapitel III ) ;

g ) Rechtsvorschriften über die freiwillige Kranken - und Mutterschaftsversicherung ( Ordonnance Nr . 67-709 ) vom 21 . August 1967 ) .

III . Besondere Systeme

a ) Besondere Systeme gemäß Artikel L 3 des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit ( Code de la sécurité sociale ) und Artikel 61 des Dekrets Nr . 46-1378 vom 8 . Juni 1946 für :

1 . die Verwaltungen , Dienststellen , Ämter und öffentlichen Einrichtungen des Staates ,

2 . die Departements und Gemeinden ,

3 . die nichtindustriellen oder -kommerziellen öffentlichen Einrichtungen der Departements und Gemeinden ,

( die zum Dauerpersonal gehörenden Beamten und Bediensteten der vorstehend unter 1 , 2 und 3 genannten Organisationen sind in die Erklärung insoweit einbezogen , als sie Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit unterliegen ) ,

4 . die Bergbaugesellschaften und ihnen gleichgestellten Unternehmen ,

5 . die Staatliche Eisenbahngesellschaft ,

6 . die Nebenbahnen und Strassenbahnen sowie die Régie Autonome des Transports Parisiens ( R.A.T.P . ) ,

7 . die Elektrizitäts - und Gaserzeugungsunternehmen ,

8 . die Allgemeinen Wasserwerke ,

9 . die Bank von Frankreich ,

10 . die Comédie Française ,

11 . die Opéra und die Opéra comique ,

12 . die Bürovorsteher und sonstigen Angestellten von Notaren ;

b ) System der sozialen Sicherheit für französische Seeleute der Handelsmarine , der Fischereiflotte und der Sportschiffahrt , das von der Staatlichen Anstalt für invalide Seeleute ( Etablissement national des invalides de la marine ) verwaltet wird .

Die Rechtsvorschriften entsprechen den Vorschriften über die Zweige der sozialen Sicherheit betreffend :

- die Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft ,

- die Leistungen bei Invalidität einschließlich der Leistungen , die zur Besserung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit bestimmt sind ,

- die Leistungen bei Alter ,

- die Leistungen bei Arbeitsunfällen ,

- die Leistungen an Hinterbliebene ( Invalidität , Alter und Arbeitsunfälle ) ,

- das Sterbegeld ,

- die Familienleistungen des allgemeinen Systems der sozialen Sicherheit .

IV . Leistungen bei Arbeitslosigkeit

a ) System öffentlicher Hilfe gemäß Ordonnance Nr . 67-580 vom 13 . Juli 1967 und Dekret vom 25 . September 1967 in der geänderten Fassung ;

b ) System der Arbeitslosenversicherung gemäß Nationalem Tarifvertrag vom 31 . Dezember 1958 ( genehmigt in Anwendung der Ordonnance Nr . 59-129 vom 7 . Januar 1959 und für allgemeinverbindlich erklärt durch Ordonnance Nr . 67-580 vom 13 . Juli 1967 ) ;

c ) hinsichtlich von in der Landwirtschaft tätigen Arbeitnehmern und ihnen gleichgestellten Personen :

i ) die öffentliche Hilfe ,

ii ) die ergänzende Arbeitslosenversicherung ( nur Arbeitnehmer der landwirtschaftlichen Berufsorganisationen betreffend ) ( Ordonnance Nr . 67-580 vom 13 . Juli 1967 ) .

V . In den überseeischen Departements anwendbare Rechtsvorschriften

( Gesetzbuch der sozialen Sicherheit ( Code de la sécurité sociale ) - Buch XI )

Buch XI des Gesetzbuchs der sozialen Sicherheit gilt in den Departements Guadeloupe , Französisch-Guyana , Martinique und Réunion für alle Begünstigten der allgemeinen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit , einschließlich der Angehörigen der landwirtschaftlichen Berufe .

- Aufbau und Mittel ( Titel I ) ,

- Streitverfahren ( Titel II ) ,

- Sozialversicherungen ( Titel III ) ,

- Arbeitsunfälle ( Titel IV ) ,

- Familienleistungen ( Titel V ) ,

- Regelungen verschiedener Art ( Titel VI ) ,

- Beihilfe für ältere Arbeitnehmer ( Titel VII ) .

B . ZU ARTIKEL 50 DER VERORDNUNG ( MINDESTLEISTUNGEN BEI INVALIDITÄT , BEI ALTER UND AN HINTERBLIEBENE )

1 . Allgemeines System

- Altersrenten ( pensions de vieillesse ) nach dem allgemeinen System bei 65 Jahren ( oder zum Zeitpunkt der Feststellung ) in der festgelegten Mindesthöhe unabhängig von eigenem Einkommen oder Vermögen .

Diese Rente in Mindesthöhe wird ferner gezahlt

- bei anerkannter Arbeitsunfähigkeit zwischen dem 60 . und dem 65 . Lebensjahr ,

- an Inhaber des Deportierten - oder Interniertenausweises ;

- Altersrenten ( rentes de vieillesse ) nach dem allgemeinen System bei 65 Jahren ( oder zum Zeitpunkt der Feststellung ) in der festgelegten Mindesthöhe abhängig von eigenem Einkommen oder Vermögen ;

- Hinterbliebenenrenten ( pensions de réversion ) in der festgelegten Mindesthöhe zum Zeitpunkt der Feststellung unabhängig von eigenem Einkommen oder Vermögen .

2 . System für die Landwirtschaft

Bestimmte Zuwendungen bei Alter und Invalidität dürfen eine bestimmte , durch Dekret festgelegte Mindestgrenze nicht unterschreiten :

- Altersrenten ( pensions de vieillesse )

- Altersrenten ( rentes de vieillesse )

- Hinterbliebenenrenten ( pensions de réversion )

3 . Besonderes System für die soziale Sicherheit der Seeleute

Die Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung , die nach dem besonderen System für die soziale Sicherheit der Seeleute gewährt werden , entsprechen den für das allgemeine System der sozialen Sicherheit vorgesehenen Mindestleistungen .

C . ZU DEN ARTIKELN 77 UND 78 DER VERORDNUNG ( LEISTUNGEN FÜR KINDER VON RENTNERN UND FÜR WAISEN )

I . Artikel 77 - Rentner

1 . Allgemeines System

Die Rentner beziehen die Familienzulagen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 .

2 . System für die Landwirtschaft

Die Berechtigten von Alters - oder Invaliditätsrenten oder von Renten wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beziehen die Familienzulagen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 .

3 . System für den Bergbau

a ) Familienbeihilfen .

b ) Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern ( Artikel 171 des Dekrets vom 27 . November 1946 ) .

4 . System für die Seeleute

Familienbeihilfen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 .

II . Artikel 78 - Waisen

1 . Allgemeines System

a ) Familienbeihilfen .

b ) Waisengeld ( Gesetzbuch der sozialen Sicherheit ( Code de la sécurité sociale ) - Buch V - Titel II - Kapitel V , 2 )

2 . System für die Landwirtschaft

a ) Familienbeihilfen .

b ) Waisengeld .

3 . System für den Bergbau

Waisengeld ( Artikel 164 des Dekrets vom 27 . November 1946 ) .

4 . System für die Seeleute

Zeitweilige Waisenrenten von 10 % aus der Rentenkasse der Seeleute ( Caisse de retraite des marins ) .

5 . Besondere Bestimmungen für die überseeischen Departements

( Gesetzbuch der sozialen Sicherheit - Buch V - Titel II - Kapitel V 2 - Artikel L 543 - 9 ) .

E . IRLAND

1 . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen .

a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft :

die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 ( Social Welfare Acts 1952 to 1972 ) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit , Mutterschaft und Behandlung ,

die Vorschriften der Gesundheitsgesetze 1947 bis 1970 ( Health Acts 1947 to 1970 ) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen ;

b ) Leistungen bei Invalidität :

die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Pensionen oder Renten bei Invalidität ;

c ) Leistungen bei Alter :

die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Pensionen oder Renten bei Alter ( in einem Beitragssystem erworben ) und Pensionen oder Renten bei Ausscheiden aus dem Dienst ;

d ) Leistungen an Hinterbliebene :

die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Pensionen oder Renten für Witwen ( in einem Beitragssystem erworben ) ;

e ) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten :

die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Leistungen bei Arbeitsunfällen ,

die Vorschriften der Gesundheitsgesetze 1947 bis 1970 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen ;

f ) Sterbegeld :

die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Sterbegeld ;

g ) Leistungen bei Arbeitslosigkeit :

die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen betreffend Leistungen bei Arbeitslosigkeit ;

h ) Familienleistungen :

die Vorschriften der Sozialordnungsgesetze ( Kinderbeihilfen ) 1944 bis 1970 ( Social Welfare ( Children's Allowances ) Acts 1944 to 1970 ) und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen .

Die Verordnung gilt ab 1 . April 1973 für die vorstehend genannten Rechtsvorschriften .

2 . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung

Keine .

3 . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung

Kinderbeihilfen aufgrund der Sozialordnungsgesetze ( Kinderbeihilfen ) 1944 bis 1970 , die den Beziehern von Pensionen oder Renten bei Ausscheiden aus dem Dienst , bei Alter ( in einem Beitragssystem erworben ) , bei Invalidität , bei Arbeitsunfähigkeit oder in Form von Sterbegeld aufgrund der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 zu zahlen sind , sowie Zuschüsse zu Pensionen oder Renten bei Ausscheiden aus dem Dienst , bei Alter ( in einem Beitragssystem erworben ) und bei Invalidität für hierzu berechtigte Kinder aufgrund der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 .

4 . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung

Kinderbeihilfen aufgrund der Sozialordnungsgesetze ( Kinderbeihilfen ) 1944 bis 1970 , die für Waisen oder für Kinder zu zahlen sind , für die aufgrund der Sozialordnungsgesetze 1952 bis 1972 Zuschüsse zu Pensionen oder Renten für Witwen ( in einem Beitragssystem erworben ) bezogen werden , sowie Beihilfen für Waisen ( in einem Beitragssystem erworben ) und Zuschüsse zu Pensionen oder Renten für Witwen ( in einem Beitragssystem erworben ) , die für hierzu berechtigte Kinder aufgrund der letztgenannten Gesetze zu zahlen sind .

F . ITALIENISCHE REPUBLIK

I . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen .

1 . Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft ( Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a ) )

i ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die allgemeine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer ( Krankheit , Mutterschaft , Tod ) .

ii ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die besonderen Systeme für einige Gruppen von Arbeitnehmern ( Krankheit , Mutterschaft , Tod ) , einschließlich des für die Beschäftigten der Einrichtungen des öffentlichen Rechts eingeführten Systems , das von der Staatlichen Vorsorge - und Fürsorgeeinrichtung für die Beschäftigten der Einrichtungen des öffentlichen Rechts ( Ente nazionale di previdenza e assistenza per i dipendenti degli enti di diritto pubblico ( ENPDEDP ) ) verwaltet wird .

iii ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Versicherung der Arbeitnehmer bei Tuberkulose .

iv ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Krankenversicherung der besonderen Gruppen von selbständigen Erwerbstätigen , auf die die allgemeine Versicherung der Arbeitnehmer bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene ausgedehnt worden ist ( Kleinbauern , Halbpächter und coloni , Handwerker , Kleingewerbetreibende , Fischer mit kleinen Betrieben ) .

2 . Leistungen bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene ( Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b ) , c ) und d ) )

i ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die allgemeine Versicherung der Arbeitnehmer bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene .

ii ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die besonderen Systeme für einige Gruppen von Arbeitnehmern .

iii ) Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Ausdehnung der allgemeinen Versicherung der Arbeitnehmer bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene auf die zu I Nr . 1 Ziffer iv ) genannten selbständigen Erwerbstätigen .

3 . Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ( Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e ) )

Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Versicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ( einschließlich Seeleute und einige Gruppen von selbständigen Erwerbstätigen ) .

4 . Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Arbeitslosenversicherung .

5 . Familienbeihilfen

Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Familienbeihilfen für Arbeitnehmer und einige Gruppen von selbständigen Erwerbstätigen .

II . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung

Rechts - und Verwaltungsvorschriften über die Mindestrenten bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene , die für die unter die allgemeinen und besonderen Systeme fallenden Arbeitnehmer sowie für die zu I Nr . 2 Ziffer iii ) genannten selbständigen Erwerbstätigen vorgesehen sind .

III . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung

Kinderzulagen , die in den unter der Rubrik " Leistungen bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene " erwähnten Rechtsvorschriften vorgesehen sind , soweit es sich um Invaliden - oder Altersrenten handelt .

IV . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung

Waisenzulagen und Waisenrenten , die in den unter der Rubrik " Leistungen bei Invalidität , bei Alter und an Hinterbliebene " erwähnten Rechtsvorschriften vorgesehen sind .

G . GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG

1 . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen

a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft :

I . System der Arbeiter :

Buch I und Buch IV des Sozialversicherungsgesetzbuchs ( code des assurances sociales ) ;

II . System der Beamten und Angestellten :

- Gesetz über die Krankenversicherung der Beamten und Angestellten ( loi concernant l'assurance-maladie des fonctionnaires et employés ) vom 29 . August 1951 ( mit Änderungen ) ;

- Artikel 9 des Gesetzes über den Zugang der selbständig tätigen Angehörigen geistiger Berufe zur Pensionskasse für Angestellte der privaten Wirtschaft ( loi concernant l'admission des travailleurs intellectuels indépendants à la caisse de pension des employés privés ) vom 23 . Mai 1964 ;

b ) Leistungen bei Invalidität :

I . System der Arbeiter :

Buch III und Buch IV des Sozialversicherungsgesetzbuchs ;

II . System der Angestellten der privaten Wirtschaft :

- Gesetz über die Reform der Rentenversicherung der Angestellten der privaten Wirtschaft ( loi ayant pour objet la réforme de l'assurance-pension des employés privés ) vom 29 . August 1951 ( mit Änderungen ) ;

- Gesetz über den Zugang der selbständig tätigen Angehörigen geistiger Berufe zur Pensionskasse für Angestellte der privaten Wirtschaft vom 23 . Mai 1964 ;

III . Systeme der Arbeiter und der Angestellten der privaten Wirtschaft :

Gesetz über die Koordinierung der Rentensysteme ( lo ayant pour objet la coordination des régimes de pension ) vom 16 . Dezember 1963 ( mit Änderungen ) ;

c ) Leistungen bei Alter :

I . System der Arbeiter :

Buch III und Buch IV des Sozialversicherungsgesetzbuchs ;

II . System der Angestellten der privaten Wirtschaft :

- Gesetz über die Reform der Rentenversicherung der Angestellten der privaten Wirtschaft vom 29 . August 1951 ( mit Änderungen ) ;

- Gesetz über den Zugang der selbständig tätigen Angehörigen geistiger Berufe zur Pensionskasse für Angestellte der Privaten Wirtschaft vom 23 . Mai 1964 ;

III . Systeme der Arbeiter und der Angestellten der privaten Wirtschaft :

Gesetz über die Koordinierung der Rentensysteme vom 16 . Dezember 1963 ( mit Änderungen ) ;

d ) Leistungen an Hinterbliebene :

I . System der Arbeiter :

Buch III und Buch IV des Sozialversicherungsgesetzbuchs ;

II . System der Angestellten der privaten Wirtschaft :

- Gesetz über die Reform der Rentenversicherung der Angestellten der privaten Wirtschaft vom 29 . August 1951 ( mit Änderungen ) ;

- Gesetz über den Zugang der selbständig tätigen Angehörigen geistiger Berufe zur Pensionskasse für Angestellte der privaten Wirtschaft vom 23 . Mai 1964 ;

III . Systeme der Arbeiter und der Angestellten der privaten Wirtschaft :

Gesetz über die Koordinierung der Rentensysteme vom 16 . Dezember 1963 ( mit Änderungen ) ;

e ) Leistungen bei Arbeitslosigkeit :

Gesetz vom 30 . Juni 1976 ( mit Änderungen ) zur

1 . Einrichtung eines Arbeitslosenfonds ;

2 . Regelung der Gewährung der Beihilfen bei vollständiger Arbeitslosigkeit ;

f ) Familienleistungen :

Gesetz über die Familienleistungen ( loi concernant les prestations familiales ) vom 29 . April 1964 ( mit Änderungen ) , mit Ausnahme der Vorschriften über die Geburtsbeihilfen .

2 . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung :

Die in den betreffenden Gesetzen unter " Leistungen bei Invalidität " und unter " Leistungen bei Alter " vorgesehene Mindestrente .

3 . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung :

- die in den betreffenden Gesetzen unter " Leistungen bei Invalidität " und unter " Leistungen bei Alter " vorgesehenen Kinderzulagen ;

- die in dem betreffenden Gesetz unter " Familienleistungen " vorgesehenen Familienbeihilfen .

4 . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung :

- die in den betreffenden Gesetzen unter " Leistungen an Hinterbliebene " vorgesehenen Waisenrenten und Kinderzulagen ;

- die in dem betreffenden Gesetz unter " Familienleistungen " vorgesehenen Familienbeihilfen .

H . KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE

1 . Rechtsvorschriften und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen

a ) Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft :

- Gesetz vom 5 . Juni 1913 ( Staatsblad 204 ) zur Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter ( Ziektewet ) in der inzwischen geänderten Fassung ;

- Gesetz vom 15 . Oktober 1964 ( Staatsblad 392 ) zur Regelung der Krankenkassenversicherung ( Ziekenfondswet ) ;

- Gesetz vom 14 . Dezember 1967 ( Staatsblad 655 ) über die allgemeine Versicherung für besondere Krankheitskosten ( Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten ) ;

- Gesetz vom 7 . Juni 1972 ( Staatsblad 313 ) über Maßnahmen zugunsten von zum Wehrdienst einberufenen Soldaten und ihnen gleichgestellten Personen gegen finanzielle Folgen von Arbeitsunfähigkeit ( Wet arbeidsongeschiktheidsvoorziening militairen ) ;

b ) Leistungen bei Invalidität :

- Gesetz vom 18 . Februar 1966 ( Staatsblad 84 ) über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ( Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering ) in der inzwischen geänderten Fassung ;

- Gesetz vom 7 . Juni 1972 ( Staatsblad 313 ) über Maßnahmen zugunsten von zum Wehrdienst einberufenen Soldaten und ihnen gleichgestellten Personen gegen finanzielle Folgen von Arbeitsunfähigkeit ( Wet arbeidsongeschiktheidsvoorziening militairen ) ;

- Gesetz vom 11 . Dezember 1975 ( Staatsblad 674 ) zur Regelung der allgemeinen Arbeitsunfähigkeitsversicherung ( Algemene Arbeidsongeschiktheidswet ) .

c ) Leistungen bei Alter und Leistungen an Hinterbliebene :

- Gesetz vom 31 . Mai 1956 ( Staatsblad 281 ) über die allgemeine Altersversicherung ( Algemene Ouderdomswet ) in der inzwischen geänderten Fassung ;

- Gesetz vom 9 . April 1959 ( Staatsblad 139 ) über die allgemeine Witwen - und Waisenversicherung ( Algemene Weduwen - en Wezenwet ) in der inzwischen geänderten Fassung ;

- Versorgungsordnung für den allgemeinen Bergarbeiterfonds der Limburger Steinkohlenminen ( Algemeen Mijnwerkersfonds ) ;

d ) Leistungen bei Arbeitslosigkeit :

- Gesetz vom 9 . September 1949 ( Staatsblad J 423 ) über die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer gegen finanzielle Folgen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit ( Werkloosheidswet ) in der inzwischen geänderten Fassung ;

- Gesetz vom 10 . Dezember 1964 ( Staatsblad 485 ) zur Regelung der öffentlichen Beihilfen an arbeitslose Arbeitnehmer ( Wet Werkloosheidsvoorziening ) in der inzwischen geänderten Fassung ;

e ) Familienleistungen :

- Gesetz vom 26 . April 1962 ( Staatsblad 160 ) zur Regelung der allgemeinen Familienbeihilfen-Pflichtversicherung für die gesamte Bevölkerung ( Algemene Kinderbijslagwet ) in der inzwischen geänderten Fassung ;

2 . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung :

Keine .

3 . Leistungen im Sinne von Artikel 77 der Verordnung :

- die im Gesetz vom 26 . April 1962 ( Algemene Kinderbijslagwet ) vorgesehenen Familienbeihilfen .

4 . Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung :

- die im Gesetz vom 9 . April 1959 ( Algemene Weduwen - en Wezenwet ) vorgesehenen Waisenrenten ;

- die Familienbeihilfen , die im Gesetz vom 26 . April 1962 ( Algemene Kinderbijslagwet ) für die zum Bezug einer Witwenrente Berechtigten vorgesehen sind .

I . VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

I . Rechtsvorschriften ( 2 ) und Systeme , die unter Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung fallen

1 . VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

a ) Leistungen bei Krankheit , bei Invalidität , bei Mutterschaft , bei Alter , bei Arbeitslosigkeit und an Hinterbliebene , Sterbegeld , Betreuungszulage und Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten , einschließlich Leistungen an Hinterbliebene :

- Gesetz über die soziale Sicherheit 1975 ( Social Security Act 1975 ) vom 20 . März 1975 ( ausser Abschnitt 37 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieses Gesetzes ;

- Gesetz über die soziale Sicherheit ( Nordirland ) 1975 ( Social Security ( Northern Ireland ) Act 1975 ) vom 20 . März 1975 ( ausser Abschnitt 37 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieses Gesetzes ;

- Gesetz über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ( alte Fälle ) 1975 ( Industrial Injuries and Diseases ( Old cases ) Act 1975 ) vom 20 . März 1975 ;

- Gesetz über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ( Nordirland , alte Fälle ) 1975 ( Industrial Injuries and Diseases ( Northern Ireland , Old cases ) Act 1975 ) vom 20 . März 1975 .

b ) Sachleistungen ( Gesundheitsfürsorge ) :

- Gesetze über den nationalen Gesundheitsdienst 1946 bis 1973 ( National Health Service Acts 1946 to 1973 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Gesetze ;

- Gesetze über den nationalen Gesundheitsdienst ( Schottland ) 1947 bis 1973 ( National Health Service ( Scotland ) Acts 1947 to 1973 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Gesetze ;

- Verordnung über Gesundheitsdienste und persönliche soziale Dienste ( Nordirland ) 1972 ( Health and Personal Social Services ( Northern Ireland ) Order 1972 ) vom 14 . August 1972 .

c ) Familienleistungen :

- Gesetz über Leistungen für Kinder 1975 ( Child Benefit Act 1975 ) vom 7 . August 1975 ( ausser Abschnitt 19 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieses Gesetzes ;

- Verordnung über Leistungen für Kinder ( Nordirland ) 1975 ( Child Benefit ( Northern Ireland ) Order 1975 ) vom 17 . September 1975 ( ausser Artikel 21 ) und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung .

2 . GIBRALTAR

a ) Mutterschaftszulagen , Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene , Pflegezulage sowie Sterbegeld :

- Verordnung über die Sozialversicherung ( Social Insurance Ordinance ) vom 15 . Juli 1955 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung .

b ) Leistungen bei Alter und bei Arbeitslosigkeit :

- Verordnung über die beitragsfreien Sozialversicherungsleistungen und die Arbeitslosenversicherung ( Non-contributory Social Insurance Benefit and Unemployment Insurance Ordinance ) vom 3 . Oktober 1955 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung ; Verordnung über die beitragsfreien Pensionen für ältere Personen ( ( non-contributory ) Pensions Ordinance ) vom 15 . November 1973 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung .

c ) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten , einschließlich Leistungen an Hinterbliebene :

- Verordnung über die Arbeitsunfallversicherung ( Employment Injuries Insurance Ordinance ) vom 7 . Juli 1952 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung .

d ) Sachleistungen ( Gesundheitsfürsorge )

- Verordnung über ärztliche und Gesundheitsdienste ( Medical and Health Ordinance ) vom 29 . März 1973 und Verordnung über das ärztliche System der Gruppenpraxis ( Group Practice Medical Scheme Ordinance ) vom 23 . Mai 1973 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnungen .

e ) Familienleistungen :

- Verordnung über Familienbeihilfen ( Family Allowances Ordinance ) vom 5 . Juni 1959 und Rechtsvorschriften zur Änderung dieser Verordnung .

II . Mindestleistungen im Sinne von Artikel 50 der Verordnung

Keine .

III . Leistungen im Sinne von Artikel 77 und 78 der Verordnung

1 . VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

Familienbeihilfen ; an Pensions - oder Rentenempfänger für unterhaltsberechtigte Kinder gezahltes Kindergeld ; Pflegezulage ; besonderes Kindergeld .

2 . GIBRALTAR

Familienbeihilfen ; an Pensions - oder Rentenempfänger für unterhaltsberechtigte Kinder gezahltes Kindergeld ; Pflegezulage .

( 1 ) ABl . Nr . L 149 vom 5 . 7 . 1971 , S . 2 .

( 2 ) Einschließlich der aufgrund der angeführten Gesetze und Verordnungen erlassenen Rechtsvorschriften .

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