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Document 52001DC0016

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch den Europäischen Sozialfonds

    /* KOM/2001/0016 endg. */

    52001DC0016

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch den Europäischen Sozialfonds /* KOM/2001/0016 endg. */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UNTERSTÜTZUNG DER EUROPÄISCHEN BESCHÄFTIGUNGSSTRATEGIE DURCH DEN EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS

    ZUSAMMENFASSUNG

    In der Agenda 2000 unterbreitete die Kommission Pläne zur Reform der Europäischen Strukturfonds mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Fonds durch eine größere thematische und geografische Konzentration zu erhöhen und so den neuen Herausforderungen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts effektiv begegnen zu können. Auf dem Europäischen Rat von Berlin im Jahr 1999 erzielten die Staats- und Regierungschefs eine politische Einigung über die Reform. Insbesondere dem Europäischen Sozialfonds wurde mit der Unterstützung der auf dem Gipfeltreffen von Luxemburg im Jahr 1997 eingeleiteten Europäischen Beschäftigungsstrategie eine neue Rolle zugewiesen. Da die ESF-Programme für den Zeitraum 2000-2006 nun angenommen sind, soll in dieser Mitteilung dargelegt werden, inwieweit diese Programme der Vorgabe Rechnung tragen, den ESF in die wichtigsten Schwerpunktbereiche der Europäischen Beschäftigungsstrategie einzubinden.

    Im Rahmen der neuen ESF-Programme werden entsprechend dem Grundgedanken "In Menschen investieren" etwa 60 Milliarden EUR für die Modernisierung und Reform der Arbeitsmärkte zur Verfügung gestellt. Besonderes Augenmerk gilt der wirtschaftlichen und sozialen Integration von Randgruppen. Der ESF fördert außerdem den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa.

    Die Europäische Beschäftigungsstrategie legt den Schwerpunkt auf folgende vier Schlüsselbereiche: Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit. Der ESF wird diese Bereiche im Rahmen der Ziele 1 und 3 wie folgt unterstützen:

    * Beschäftigungsfähigkeit: Etwa 60 % (34 Mrd. EUR) der ESF-Mittel werden zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in der Europäischen Union bereitgestellt. Ein Drittel des Betrags (nahezu 11 Mrd. EUR) ist für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung bestimmt.

    * Unternehmergeist: Für die Förderung des Unternehmergeistes stellt der ESF 8 Mrd. EUR zur Verfügung. Ziel ist es, Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor zu erleichtern.

    * Anpassungsfähigkeit: Ca. 11 Mrd. EUR werden zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte in der Europäischen Union bereitgestellt, wobei der Schwerpunkt auf die Förderung der Fortbildung, den Einsatz der IK-Technologien und Maßnahmen zugunsten der KMU gelegt wird.

    * Chancengleichheit: Es ist nicht möglich, genaue Angaben zu den Mitteln zu machen, die für diesen Bereich zur Verfügung gestellt werden, da die Einbeziehung der Dimension der Gleichstellung als Querschnittsziel definiert ist. Gleichwohl kann festgehalten werden, dass sich die Mittel für gezielte Aktionen etwa auf 4 Mrd. EUR belaufen.

    Bis zum Abschluss der Verhandlungen können keine Zahlenangaben zur Unterstützung der Beschäftigungsstrategie im Rahmen von Ziel 2 gemacht werden.

    In dieser Mitteilung wird des Weiteren erläutert, wie der Europäische Sozialfonds einen Beitrag zur Erfuellung der Verpflichtungen leistet, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen beschäftigungspolitischen Aktionsplänen eingegangen sind. Verfolgt wird in erster Linie ein gezielter Präventivansatz, mit dem ein Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden soll, indem ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt und nicht nur ein Sicherheitsnetz angeboten wird. Dargelegt wird in der Mitteilung überdies, wie der Europäische Sozialfonds als Katalysator für die einzelstaatlichen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit fungiert, die insbesondere darauf ausgerichtet sind, die Beschäftigungsquote bei Frauen zu erhöhen und die Vollbeschäftigung für Frauen und Männer zu erreichen. Das Maßnahmenpaket stellt eine solide Grundlage für die Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des auf dem Europäischen Rat von Lissabon eingegangenen politischen Engagements dar.

    Die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die Sozialpartner und die Europäische Kommission müssen in den kommenden Jahren zusammenarbeiten, um die Auswirkungen dieser neuen Programme zugunsten der wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung der Europäischen Union zu maximieren.

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

    UNTERSTÜTZUNG DER EUROPÄISCHEN BESCHÄFTIGUNGSSTRATEGIE DURCH DEN EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS

    1. Einführung

    Anerkanntermaßen kurbeln Investitionen zugunsten der Menschen das Wirtschaftswachstum an: im Mittelpunkt dieser Mitteilung steht daher das wichtigste Finanzinstrument der EU zur Förderung der Humanressourcen, nämlich der Europäische Sozialfonds (ESF). Angesichts immer neuer Herausforderungen hat sich der ESF im Laufe der Jahre verändert. Der Wandel der Zeit mit neuen Formen der Arbeitsorganisation, neuen Qualifikationsansprüchen und neuen Technologien erfordert neue Antworten seitens des ESF. Trotz steigender Beschäftigungsniveaus und günstiger makroökonomischer Bedingungen stellen Arbeitslosigkeit und niedrige Beschäftigungsquoten in einigen Mitgliedstaaten weiterhin eine Bedrohung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa dar. Im Rahmen der neuen Programme für den Zeitraum 2000-2006 werden erhebliche finanzielle Gemeinschaftsmittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung und Umsetzung ihrer beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu unterstützen. Im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie [1] stehen in den kommenden sieben Jahren via ESF EU-Mittel [2] in Höhe von ca. 60 Mrd. EUR für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

    [1] Es sei auch auf den wertvollen Beitrag der anderen Strukturfonds zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie hingewiesen.

    [2] Für die Ziele 1 und 3 stellt der ESF 57 Mrd. EUR bereit.

    * Förderung eines größeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts [3] in der EU;

    [3] Der ESF ist einer der vier EU-Strukturfonds, die zur Förderung eines größeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beitragen. Siehe Anhang 1.

    * Förderung der Arbeitsplatzschaffung und der Wettbewerbsfähigkeit in der EU durch Investitionen in Qualifikationsmaßnahmen;

    * Unterstützung der besonderen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts von Regionen mit Entwicklungsrückstand [4];

    [4] Der ESF stellt knapp ein Viertel der Strukturfondsmittel für Ziel-1-Gebiete zur Verfügung (siehe Anhang 2).

    * Unterstützung des Engagements des Europäischen Rats von Lissabon betreffend die Förderung eines dynamischen wissensbasierten Wirtschaftsraums;

    * Investitionen in Humanressourcen und Bereitstellung von Fortbildungsstrukturen in Ergänzung zur Entwicklung und Einführung neuer Technologien;

    * Maßnahmen, die gewährleisten, dass alle die Möglichkeit haben, die Vorteile des Wirtschaftswachstums zu nutzen;

    * Maßnahmen zum Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Bereich der Beschäftigung.

    Die Mitteilung beleuchtet in erster Linie die Rolle des ESF im Rahmen der Ziele 1 und 3 der Strukturfonds in Zusammenhang mit der Förderung der Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Eine wichtige Rolle bei der Förderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie kommt dem ESF allerdings auch in Zusammenhang mit der Unterstützung von Gebieten, die sich an den industriellen Wandel anpassen, im Rahmen von Ziel 2 zu. Noch laufen die Verhandlungen über die Ziel-2-Programme. Solange sie nicht abgeschlossen sind, können noch keine genauen Angaben zu den ESF-Fördermitteln gemacht werden. Die Kommission setzt sich jedoch energisch für eine Verknüpfung zwischen den Ziel-1-Plänen und der umfassenderen Beschäftigungsstrategie ein, um sicherzustellen, dass sämtliche Programme auf das gemeinsame Ziele von mehr und besseren Arbeitsplätzen hinarbeiten.

    2. Die Rolle des Europäischen Sozialfonds bei der Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie

    Auf dem Europäischen Rat von Amsterdam im Juni 1997 einigten sich die Mitgliedstaaten auf einen neuen Beschäftigungstitel im Vertrag, um Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik besser aufeinander abzustimmen. Wenngleich anerkannt wird, dass für Konzeption und Durchführung der Beschäftigungspolitik nach wie vor in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind, stellt der Vertrag die Rechtsgrundlage für einen strategischen Rahmen zur Koordinierung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen in der Europäischen Union dar.

    Auf dem Europäischen Rat von Luxemburg im November desselben Jahres wurde die Europäische Beschäftigungsstrategie oder der sogenannte Luxemburg-Prozess eingeleitet. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich auf einen Aktionsrahmen, der auf dem Engagement der Mitgliedstaaten beruht, eine Reihe von gemeinsamen Zielen und Vorgaben für die Beschäftigungspolitik unter Berücksichtigung der vier Schwerpunktbereiche - Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit - festzuhalten. Hieraus ergibt sich die Grundlage für die ESF-Interventionen.

    Ein Grundprinzip der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist es, von passiven zu aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen überzugehen. Der Europäische Sozialfonds ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Impulsgeber. Schätzungsweise stellen die ESF-Mittel 8 % [5] der Ausgaben für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in der ganzen EU dar. Das Zusammenspiel von nationalen und gemeinschaftlichen Bemühungen stellt eine signifikante Investition in die Zukunft Europas dar.

    [5] Genauere Angaben sind Anhang 3 zu entnehmen.

    Mit der Vorbereitung der EU-Erweiterung gewinnt die Europäische Beschäftigungsstrategie auch in Osteuropa an Einfluss. Der Beteiligung der Beitrittsländer an der Europäischen Beschäftigungsstrategie wird absolute Priorität bei den Beitrittspartnerschaften eingeräumt. Diese Partnerschaften legen für jedes Beitrittsland fest, in welchen Schlüsselbereichen Fortschritte zu erzielen sind, und zeigen auf, wie das PHARE-Programm die Vorbereitung auf den Beitritt unterstützen kann. Das PHARE-Programm finanziert Projekte zur Förderung der Beschäftigung und Entwicklung der Humanressourcen im Rahmen seiner Hauptpriorität "Institutionenaufbau" und einer besonderen Priorität "Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt". Verschiedene Projekte befassen sich gezielt mit den Vorbereitungsarbeiten für die künftige Beteiligung am ESF [6]. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch dem Sonderprogramm zur Vorbereitung auf die Strukturfonds zu [7]. Dieses Programm zielt insbesondere darauf ab, den MOEL die notwendige Kompetenz zu vermitteln, damit sie die Strukturfondsmittel nach ihrem Beitritt unter Berücksichtigung der Europäischen Beschäftigungsstrategie ordnungsgemäß und effizient verwalten können.

    [6] Zypern, Malta und die Türkei sind nicht im Rahmen von PHARE förderungsfähig.

    [7] Wurde im Rahmen von PHARE im Zeitraum 1998-2000 durchgeführt.

    3. Unterstützung der vier Schwerpunktbereiche der Europäischen Beschäftigungsstrategie

    Die Grafik mit der Aufschlüsselung der Mittel [8] nach den vier Schwerpunktbereichen der Europäischen Beschäftigungsstrategie zeigt signifikante Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und veranschaulicht somit die Flexibilität bei der Förderung bestimmter einzelstaatlicher Schwerpunkte [9].

    [8] Bei den Zahlen handelt es sich um grobe Schätzungen auf der Grundlage einer internen Analyse der GD Beschäftigung und Soziales. Den Grafiken und Tabellen für die einzelnen Mitgliedstaaten am Schluss dieser Mitteilung sind einige grundlegende statistische Angaben in Zusammenhang mit dem ESF und der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu entnehmen.

    [9] Weitere statistische Daten zum ESF und den wichtigsten Arbeitsmarktindikatoren für die einzelnen Mitgliedstaaten sind Anhang 4 zu entnehmen.

    ESF-Umfang und Art der Arbeitsmarktprobleme der Mitgliedstaaten beeinflussen den Programminhalt und die Höhe der den einzelnen Schwerpunktbereichen der Europäischen Beschäftigungsstrategie zugewiesenen Fördermittel [10].

    [10] Anhang 5 gibt einen Überblick über die Relation zwischen den ESF-Fördermitteln, die für die einzelnen Schwerpunktbereiche zur Verfügung gestellt werden, und den wichtigsten Arbeitsmarktindikatoren.

    Angestrebt wird eine Konzentration der Fördermittel, damit diese sowohl unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitsmarkts als auch der Höhe der für bestimmte Aktivitäten vorhandenen Finanzmittel möglichst effizient eingesetzt werden.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

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    3.1 Beschäftigungsfähigkeit

    In finanzieller Hinsicht kommt dem Schwerpunktbereich "Beschäftigungsfähigkeit" der Löwenanteil des ESF zu. Für ihn werden 60 % der ESF-Mittel, das sind 34 Mrd. EUR, zur Verfügung gestellt. Im Allgemeinen wird der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit ein geringerer Anteil von Fondsmitteln im Rahmen von Programmen zugewiesen, die in den Regionen mit dem größten wirtschaftlichen Rückstand (Ziel 1) durchgeführt werden, als im Rahmen von Programmen, die der Entwicklung der Humanressourcen im Rest der EU (Ziel 3) gewidmet sind.

    In Einklang mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien ist eine klare Verschiebung zugunsten stärker präventiv ausgerichteter Maßnahmen [11] festzustellen. In einigen Ländern fließt etwa die Hälfte der für aktive Arbeitmarktpolitiken im Rahmen von Ziel 3 vorgesehenen ESF-Mittel in Präventivmaßnahmen (Dänemark, Niederlande). Gleichwohl werden in Gebieten mit verhältnismäßig hoher Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin erhebliche Beträge zur Verringerung der Arbeitslosenzahlen aufgewendet (Spanien, neue deutsche Bundesländer).

    [11] Präventivmaßnahmen zielen darauf ab, die am stärksten von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten zu ermitteln und ihnen rechtzeitig Hilfe zu gewähren.

    In den nächsten sieben Jahren stellt der ESF ca. 9 Mrd. EUR für die Förderung der sozialen Integration in den Mitgliedstaaten bereit, mit dem Ziel, den Zugang zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu erweitern. Arbeitslosigkeit ist die Hauptursache von Armut und Ausgrenzung. In den ESF-Programmen kommt zum Ausdruck, dass Politiken, die den Einzelnen in den Mittelpunkt der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stellen und den persönlichen Bedürfnissen und Bestrebungen Rechnung tragen, größere Erfolgschancen haben. Diese Erkenntnis liegt einem Großteil der vorgeschlagenen ESF-Maßnahmen zugrunde. Die Wirksamkeit der ESF-Interventionen wird gesteigert, indem einige der am tiefsten verwurzelten Probleme in Zusammenhang mit der sozialen Ausgrenzung in Europa angegangen werden.

    Der Aspekt des lebenslangen Lernens wird in einer ganzen Reihe von Schwerpunkten der ESF-Pläne genannt. Der ESF stellt in den nächsten sieben Jahren mindestens 12 Mrd. EUR [12] für die Förderung des lebenslangen Lernens zur Verfügung. In einigen Mitgliedstaaten ergänzt die ESF-Intervention nicht nur die einzelstaatlichen Bemühungen im Bereich des lebenslangen Lernens, sondern fungiert als Motor für die Entwicklung einer einschlägigen Strategie (Portugal, Österreich). Die für das lebenslange Lernen veranschlagten Ausgaben spiegeln weitgehend das Bildungsniveau der Mitgliedstaaten wider. In Mitgliedstaaten mit einem niedrigeren Bildungsniveau fließt ein größerer %satz der ESF-Mittel in Ausgaben zugunsten des lebenslangen Lernens [13].

    [12] Der überwiegende Anteil der ESF-Mittel dürfte der Förderung des lebenslangen Lernens zukommen. Es handelt sich hier um eine vorsichtige Schätzung auf der Grundlage der im Rahmen des besonderen Politikfelds des ESF betreffend das lebenslanges Lernen vorgeschlagenen Ausgaben.

    [13] Siehe Anhang 5.

    In den neuen Programmen geht man nun über die bloße Durchführung von Lehrveranstaltungen hinaus und verfolgt einen umfassenderen Ansatz: Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Qualifikationen, systematischeres Konzept für die Validierung und Anerkennung von Qualifikationen und Fähigkeiten, Bemühungen zur qualitativen Verbesserung des Angebots für allgemeine und berufliche Bildung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsmarkts. Mit anderen Worten, unterstützt wird die Entwicklung eines kohärenten Ansatzes zur Schaffung einer Lernkultur.

    In einigen Mitgliedstaaten spielt der ESF bei der Unterstützung der Arbeitsverwaltungen in puncto Förderung der Beschäftigungsfähigkeit eine zentrale Rolle. Ziel ist es, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen. In einigen Ländern, wie Griechenland, Italien und Portugal, kommt dem ESF eine wichtige Aufgabe bei der Förderung der Modernisierung der Arbeitsverwaltungen zu. Gemeinsam mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gibt der ESF den dringend erforderlichen Anstoß für die Schaffung der Basisinfrastruktur, die Fortbildung der Mitarbeiter der Arbeitsverwaltungen und die Entwicklung besserer Instrumente für die Beratung und Orientierung. In anderen Ländern, wie Deutschland, Finnland und Irland, konzentriert sich die ESF-Hilfe eher auf die Kofinanzierung und Förderung von Pilotprojekten und innovativen Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Dienstleistungsangebot der Arbeitsverwaltungen.

    ESF- Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit

    Blick zurück: in den Jahren 1994-1999 erzielte Erfolge

    Die im vergangenen Programmplanungszeitraum (1994-1999) in Portugal im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung durchgeführten Maßnahmen haben den langfristigen Nutzen von alternierenden Ausbildungsformen belegt. Insgesamt gesehen spielten die ESF-Programme eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung und Diversifizierung der Mittel, die für eine größere Annäherung zwischen allgemeiner Bildung und Arbeitswelt zur Verfügung stehen.

    Die ESF-Erfahrungen in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich haben gezeigt, welch wertvollen Beitrag ein integrierter Ansatz zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt darstellen kann. Besonders positiv wirkte sich dieser Ansatz für die auf dem Arbeitsmarkt am stärksten benachteiligten Gruppen aus.

    Blick nach vorn (2000-2006)

    In Frankreich werden im Rahmen von präventiven aktiven Arbeitsmarktpolitiken Maßnahmen zur Orientierung und Fortbildung angeboten, die Jugendlichen und arbeitslosen Erwachsenen einen "Neuanfang" ermöglichen sollen. Die durch den ESF geförderten "Plans locaux d'insertion par l'économique" bieten im Rahmen eines integrierten Ansatzes Beschäftigungsmaßnahmen zugunsten von Arbeitslosen und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen an.

    Die Beschäftigungsfähigkeit ist der wichtigste Schwerpunktbereich für die ESF-Interventionen in Portugal. Aufgrund der positiven Ergebnisse der Vorläuferprogramme stellt der ESF beträchtliche Mittel zur Verfügung, um den Übergang von der Schule zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Entwickelt werden sollen mehr und bessere Systeme für die duale Ausbildung; außerdem sollen alternative Bildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für diejenigen, die die Schule nicht erfolgreich abschließen, angeboten werden.

    In Spanien soll der integrierte Ansatz zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung beitragen, indem gezielte Maßnahmen für Einwanderer, behinderte Menschen und sonstige Randgruppen (z. B. Nichtsesshafte) durchgeführt werden. Darüber hinaus ist eine Sondermaßnahme vorgesehen, welche Schulabbrechern die Möglichkeit bietet, sich grundlegende technische Fähigkeiten anzueignen und Arbeitserfahrung zu sammeln. Was das Schulsystem an sich betrifft, so zielt die finanzielle Unterstützung durch den ESF verstärkt auf die Integration neuer Technologien und den Erwerb praktischer Erfahrungen für die Studierenden ab.

    In den neuen deutschen Bundesländern wird ebenfalls ein Eingliederungspfad verfolgt, um Mängel im Bildungssystem zu beheben, eine gute Fortbildung zu gewährleisten und den Übergang in das Berufsleben zu erleichtern. Ergänzend dazu wird ein Sicherheitsnetz für Abbrecher geschaffen, das auf den Einzelnen zugeschnittene Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen umfasst, die ein Abgleiten in die Arbeitslosigkeit verhindern sollen.

    Um Hochschullehrveranstaltungen auch für jene zugänglich zu machen, die nicht die für ein Regelhochschulstudium erforderlichen Voraussetzungen erfuellen, wird in Österreich der Fernunterricht via Internet gefördert.

    3.2 Unternehmergeist

    Viele der beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Schwerpunktbereich Unternehmergeist fallen nicht in den ESF-Geltungsbereich; sie konzentrieren sich vor allem auf die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen für die Unternehmer in den Mitgliedstaaten (z. B. Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen aufgrund der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, günstige Besteuerung usw.). Gleichwohl kann der ESF mit einem Fördervolumen in Höhe von knapp 8 Mrd. EUR, das zur Förderung des Unternehmergeistes zur Verfügung steht, einen wichtigen Beitrag zur Unternehmensentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit in der EU leisten. Finanziell unterstützt wird eine breite Palette von Maßnahmen, von denen folgende genannt seien: Förderung von unternehmerischer Initiative und Innovationsfähigkeit, Förderung von Existenzgründungen, Schaffung von Netzwerken zur Förderung des Unternehmertums, Sensibilisierung für die lohnenden Aspekte des Unternehmertums.

    Bezeichnenderweise werden im Rahmen von Ziel 1 fast doppelt so viel Mittel zur Förderung des Unternehmergeistes bereitgestellt als im Rahmen von Ziel 3. Spanien, Portugal, Griechenland und Irland legen den Schwerpunkt stärker als die anderen Mitgliedstaaten auf die Förderung der KMU. Das verdeutlicht, dass in den Ziel-1-Regionen ein größerer Bedarf an Unternehmensentwicklung besteht. Offenbar [14] werden dem Schwerpunktbereich Unternehmergeist auch mehr ESF-Mittel in den Mitgliedstaaten zugewiesen, die einen niedrigen Beschäftigungsstand im Dienstleistungssektor haben.

    [14] Siehe Anhang 5.

    ESF-Maßnahmen zur Förderung des Unternehmergeistes

    Blick nach vorn (2000-2006)

    In Italien soll das Potenzial des Bereichs Forschung und Entwicklung für Spin-offs und Existenzgründungen nachhaltig genutzt werden. Ein eindeutiges Engagement zugunsten der Chancengleichheit untermauert die gezielte Förderung von Existenzgründungen durch Frauen in Dänemark, Griechenland und Deutschland.

    Bemüht wird sich nach Kräften um die Unterstützung neuer Beschäftigungsbereiche in der Sozialwirtschaft: das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter von Einrichtungen der Sozialwirtschaft soll angehoben werden (Schweden), die Angebotsseite soll stimuliert werden, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen, und für schwervermittelbare Personen sollen Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden (Belgien), Einrichtungen der Sozialwirtschaft sollen angeregt werden, die Beschäftigungsfähigkeit von Personen, deren Lage auf dem Arbeitsmarkt unsicher ist, zu fördern (Luxemburg).

    Aufbauend auf den Erfolgen vorhergehender Programme in Ostberlin planen einige Regionen in Ost-Deutschland integrierte ESF/EFRE-Programme zur Förderung von FuE an Hochschulen und zur Unterstützung des Know-how-Transfers in neue KMU, die in zukunftsorientierten Bereichen (IKT, Biotechnologie usw.) tätig sind.

    3.3 Anpassungsfähigkeit

    Für die Förderung der Anpassungsfähigkeit werden unionsweit 11 Mrd. EUR bereitgestellt. Hinter dieser Pauschalangabe verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Obwohl auch andere Mitgliedstaaten (Portugal und Italien) beträchtliche Beträge in die Förderung der Anpassungsfähigkeit investieren wollen, so sind es doch vor allem die nordeuropäischen Länder, die sich am stärksten auf diesen Bereich konzentrieren. Im Rahmen von Ziel 3 fließt beispielsweise in Schweden fast die Hälfte der ESF Mittel in diesen Schwerpunktbereich. Die neuen Programme messen der Entwicklung der Humanressourcen in und für KMU eine größere Bedeutung bei als die Vorläuferprogramme. Vorrangiges Ziel ist es, die Türen zur Fortbildung zu öffnen. Überdies stimmen die Mitgliedstaaten in ihren Programmen darin überein, umfassenderen Veränderungen in der Arbeitsorganisation begegnen zu wollen.

    Die Europäische Beschäftigungsstrategie betont eindringlich, dass die Sozialpartner in den Prozess der Anpassung der Arbeitskräfte an die neuen Anforderungen einzubeziehen sind. Indem der ESF die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien fördert, leistet er einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung stärker innovativ ausgerichteter Ansätze zur Einbeziehung der Sozialpartner in die Ausgestaltung der Politiken im Bereich der Anpassungsfähigkeit.

    Ausschlaggebend für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa ist eine Maximierung des Potenzials der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Dementsprechend fördern zahlreiche Programme einen effizienteren Technologietransfer zugunsten der KMU. Geplant sind folgende Maßnahmen: Mitarbeiterschulung, Förderung der Entwicklung von IT-Netzen sowie Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen KMU und IKT-Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

    Die Strukturfonds stellen erhebliche Mittel für die Förderung der neuen Technologien an den Schulen bereit. Es reicht allerdings nicht aus, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen mit PCs auszustatten; erforderlich sind auch Maßnahmen, um die Lehrkräfte mit den IKT vertraut zu machen. Insofern kommt der Fortbildung der Lehrkräfte und Ausbilder ein wichtiger Stellenwert in einer Reihe von ESF-Programmen zu. Gleichwohl beschränkt sich der ESF nicht auf die Fortbildung besonderer Gruppen. Angepeilt wird auch die Schaffung von angemessenen Infrastrukturen für die allgemeine und berufliche Bildung. Die Entwicklung von Multimedia-Ausbildungspaketen und eine Palette von Methoden für den offenen und den Fernunterricht, mit denen die IK-Kompetenz in den KMU gefördert werden sollen, sind ein Merkmal einer Reihe von Programmen.

    Was die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung betrifft, so spiegeln die ESF-Programme die wachsende Besorgnis betreffend die so genannte digitale Kluft wider, also die Ausgrenzung bestimmter Gruppen von den möglichen Vorteilen der sich entwickelnden IKT. Die Programme belegen ein eindeutiges Engagement zugunsten der Schaffung eines breiten Zugangs zu den neuen Informationstechnologien.

    ESF- Maßnahmen zur Förderung der Anpassungsfähigkeit

    Blick zurück: in den Jahren 1994-1999 erzielte Erfolge

    In den Jahren 1996-1999 blieb die Beschäftigungsquote in den vom ESF im Rahmen von Ziel 4 in Deutschland geförderten Unternehmen konstant, während in den anderen ein Rückgang zwischen 2 % und 6 % zu verzeichnen war. Die Bewertung in Schweden hat ergeben, dass aufgrund der ESF-Intervention im Rahmen von Ziel 4 zahlreiche Betriebe die Förderung der Qualifikationen ankurbeln konnten. Im Vereinigten Königreich stieg infolge der ESF-Interventionen der Anteil der an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmenden Arbeitnehmer nachweislich signifikant an.

    Blick nach vorn (2000-2006)

    In Schweden werden bestimmte innovative Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der Qualifikationen aller Erwerbstätigen im öffentlichen und privaten Sektor durchgeführt, wobei den kleineren Unternehmen Priorität eingeräumt wird. Die Maßnahmen zur Stimulierung der Entwicklung von Qualifikationen sollen sich auf eine Analyse stützen, die im Rahmen der Entwicklung der Arbeitsorganisation durchgeführt wird. Festgehalten werden hierbei die Erfordernisse der Arbeitskräfte in Zusammenhang mit der Entwicklung von Qualifikationen. Es sei darauf hingewiesen, dass es einer vorherigen Vereinbarung der Sozialpartner bzw. zwischen der Betriebsleitung und dem Personal bedarf.

    Im Vereinigten Königreich wird die systematische Einbeziehung der IKT-Fähigkeiten in alle Arten von Maßnahmen gefördert unter besonderer Berücksichtigung von Grundkenntnissen und Schlüsselqualifikationen. Andere Mitgliedstaaten messen der Verbesserung der IT-Fähigkeiten von älteren Arbeitnehmern (Finnland) und Schulabbrechern (Niederlande) besondere Bedeutung bei.

    In Griechenland gilt der Verbesserung der Infrastrukturen für die allgemeine und berufliche Bildung besonderes Augenmerk. Verbessert werden sollen die Kontakte zwischen Schule und Arbeitsmarkt sowie die Anerkennung von Ausbildungsträgern und Ausbildern im Bereich der Weiterbildung. Außerdem wird man sich intensiv um die Entwicklung der Informationsgesellschaft im Bildungswesen, in den Unternehmen und in weiteren Bereichen, die für die Wirtschaft von Belang sind, bemühen. Bis zum Jahr 2002 werden alle Schulen mit Computern ausgestattet und die Lehrkräfte in die IKT eingewiesen.

    Ziel 3 im Vereinigten Königreich ist auf die Finanzierung von Projekten zum Aufbau von Kapazitäten ausgerichtet: die Sozialpartner sollen dabei unterstützt werden, aktiv mitzuwirken, um die Anpassung der Arbeitskräfte an die Anforderungen der modernen Zeit sicherzustellen.

    3.4. Chancengleichheit

    Praktisch alle Mitgliedstaaten wollen einen doppelten Ansatz bei der Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im Rahmen der ESF-Programme verfolgen. In Übereinstimmung mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien setzt dies gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung voraus sowie das Engagement zugunsten einer durchgängigen Berücksichtigung frauenspezifischer Belange im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes bei sämtlichen Aktions- und Programmschwerpunkten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig, konkrete Zahlen zu den Mitteln, die diesem Schwerpunkt insgesamt zugewiesen werden, zu liefern [15]. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die Einbeziehung des Gleichstellungsziels in alle ESF-Bereiche. Allerdings kann festgehalten werden, dass der ESF für gezielte Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit etwa 4 Mrd. EUR bereitstellt. Rechnet man die Mittel zur Förderung von Mainstreaming-Aktionen dazu, erhöht sich der Betrag beträchtlich.

    [15] Nach der Auswertung der Ergänzungen zur Programmplanung für die Strukturfondsprogramme können nähere Angaben über den Umfang der Mittel gemacht werden, die für die Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden. Diese Dokumente werden in den nächsten Monaten vorgelegt.

    Ein einfacher Vergleich des Anteils der Mittel, die in den einzelnen Mitgliedstaaten für gezielte Gleichstellungsaktionen bereitgestellt werden, lässt den Schluss zu, dass einige Mitgliedstaaten offenbar einen geringeren Prozentsatz von ESF-Mitteln für gezielte Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit einsetzen wollen als es die Arbeitsmarktindikatoren vermuten lassen würden [16]. So beabsichtigen einige Mitgliedstaaten, in denen eine große Diskrepanz zwischen den Beschäftigungs- bzw. Arbeitslosenquoten bei Frauen und Männern besteht, signifikant weniger zu investieren als andere Mitgliedstaaten, in denen die geschlechtsspezifischen Unterschiede weniger stark ausgeprägt sind. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Angaben zu den Mitteln, die für gezielte frauenspezifische Aktionen zur Verfügung gestellt werden, berücksichtigen nicht die Mittel, die zugunsten der Frauen im Rahmen der Politik des Gender-Mainstreaming investiert werden. Den Mitgliedstaaten bleibt es überlassen, ihre Bemühungen auf das Mainstreaming anstatt auf spezifische Maßnahmen zu konzentrieren. Nicht außer Betracht zu lassen ist außerdem die Tatsache, dass die Unterstützung durch den ESF als Ergänzung zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten konzipiert ist. Des Weiteren gilt zu bedenken, dass es in Mitgliedstaaten, die sich bereits intensiv um die Förderung der Chancengleichheit bemühen, möglicherweise angezeigt ist, eher den Mainstreaming-Ansatz zu verfolgen als Mittel für spezifische Maßnahmen bereitzustellen, für die sowieso erhebliche Beträge zur Verfügung stehen. Dennoch wirft die Analyse wichtige Fragen in Zusammenhang mit dem Ansatz in puncto Gleichstellung im Rahmen des ESF auf.

    [16] Siehe Anhang 5.

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten der Frauen decken das gesamte Spektrum der arbeitsmarktrelevanten Aktivitäten ab. In zahlreichen Fällen wird allerdings der Schwerpunkt auf gezielte Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung von effizienten Kinderbetreuungsstrategien, auf eine größere Flexibilität beim Bildungs- und Fortbildungsangebot und auf eigens auf die Frauen zugeschnittene Maßnahmen (z. B. Unternehmensgründungen) gelegt.

    Nahezu alle Programme enthalten fortan genau formulierte Kriterien für die Projektauswahl, anhand deren das Engagement der ESF-Projekte im Bereich der Chancengleichheit überprüft werden soll. Dieser Ansatz geht selbstredend mit einer intensiveren Begleitung einher. In den meisten Fällen gehört den Programmbegleitausschüssen nun auch ein Vertreter einer Gleichstellungsstelle an. Diese Neuerungen erhöhen die Außenwirkung und die Auswirkungen der Beachtung des Geschlechteraspekts in den einzelnen Programmphasen, angefangen von der Konzipierung über die Durchführung bis hin zur Bewertung.

    ESF-Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen

    Blick zurück: in den Jahren 1994-1999 erzielte Erfolge

    In Irland stieg der Anteil von Frauen an ESF-Programmen insgesamt von 37 % im Jahr 1992 auf 54 % im Jahr 1997. Der Prozentsatz von Frauen, die nach der Teilnahme an einer ESF-Maßnahme eine Beschäftigung fanden, entsprach mehr oder weniger dem der Männer; allerdings nahmen viele der Frauen eine Teilzeit- oder Zeitarbeit auf. In Frankreich trugen die ESF-Interventionen dazu bei, dass positiven Aktionen zur Förderung der Frauen auf dem Arbeitmarkt eine größere Bedeutung beigemessen wurde. Die ESF-Bewertung in Spanien ergab, dass dank der Unterstützung durch den ESF für die Verbreitung von Material über beispielhafte Praktiken ein wachsendes Bewusstsein für die Gleichstellungsproblematik festzustellen ist.

    Blick nach vorn (2000-2006)

    Die neuen Programme in Irland belegen, wie sinnvoll das Zusammenwirken verschiedener sich ergänzender Strukturfonds für die Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen ist. Die ESF-Mittel, die hier in ein Programm zur Qualitätssteigerung, in die Fortbildung und Aufstockung des Personals investiert wurden, haben ein vom EFRE kofinanzierten Kapitalhilfsfonds ergänzt, aus dem Kinderbetreuungseinrichtungen gefördert wurden.

    Die Förderung des Gender-Mainstreaming in den Programmen in Österreich legt besonderen Nachdruck auf die Förderung der Beschäftigung von Frauen in nicht-traditionellen und neuen Berufsbereichen sowie von Beschäftigungsmöglichkeiten in Wissenschaft und Technologie.

    In einigen Regionen Italiens wird ein Qualitätsabzeichen konzipiert, das den Unternehmen verliehen wird, die beispielhafte Praktiken entwickeln, die es ermöglichen, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinen, und zwar nicht nur innerbetriebliche Kinderbetreuungsplätze, sondern auch flexible Arbeitszeiten, Elternurlaub und sonstige einschlägige Maßnahmen.

    4. Durchführung und Verwaltung der Programme

    Für den Zeitraum 2000-2006 hat sich nicht nur der Schwerpunkt des ESF verlagert, auch die Art und Weise der Durchführung hat sich verändert. Die wichtigsten Veränderungen zielen auf eine erhöhte Wirksamkeit der Fondsinterventionen ab. Der größte Stellenwert kommt hier einer besseren Programmverwaltung zu. Die Programme halten im Detail fest, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Begleit- und Bewertungssysteme ergriffen werden, - ein für eine möglichst große Effizienz des ESF ausschlaggebender Aspekt. In einigen Mitgliedstaaten hat dies zu beträchtlichen Veränderungen in den Finanzkontrollsystemen (Niederlande) und einer verbesserten Koordinierung zwischen den regionalen und nationalen Politiken (Belgien) geführt. Die Begleitsysteme müssen die Informationen rechtzeitig übermitteln, damit eine auf Fakten beruhende Beurteilung der Programmleistung bei der jährlichen Programmprüfung durch die mit der Verwaltung der Programme betrauten Stellen und die Kommission möglich ist.

    Von den weiteren Verbesserungen in Zusammenhang mit der Programmdurchführung sind folgende zu nennen:

    * Dank eines Ansatzes, der die regionale und lokale Dimension der Programmdurchführung widerspiegelt, können die ESF-Interventionen besser auf die besonderen Erfordernisse der regionalen und lokalen Arbeitsmärkte zugeschnitten werden. Die Mitgliedstaaten haben im übrigen ihre Absicht bekundet, den durch die Inanspruchnahme von Globalzuschüssen [17] eingeräumten Spielraum zu nutzen, um den lokalen Bedürfnissen besser gerecht werden zu können.

    [17] Die Mitgliedstaaten können die Verwaltung kleinerer Beträge, die lokalen Entwicklungseinrichtungen und -initiativen zur Verfügung gestellt werden, bestimmten zwischengeschalteten Stellen übertragen. Die meisten Mitgliedstaaten schlagen vor, zwischen 0,5% und 1 % der Mittel hierfür bereitzustellen.

    * Ein Kernpunkt der Strukturfondsprogramme ist die Komplementarität der einzelnen Fonds bei der Verfolgung der auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ausgerichteten Ziele. Die Entscheidungsträger können ESF- und EFRE-Investitionen sehr eng miteinander verknüpfen. Indem er die Entwicklung der Humanressourcen fördert, kann der ESF dazu beitragen, die Maßnahmen der anderen Fonds zur Verwirklichung des Ziels eines größeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu beschleunigen.

    * Ein grundlegender Aspekt des ESF ist die aktive Einbeziehung der Sozialpartner, der Nichtregierungsorganisationen und anderer betroffener Interessengruppen. Partnerschaft ist der Schlüssel zum Erfolg. Noch nie haben so intensive Konsultationen anlässlich der Ausarbeitung der Pläne stattgefunden wie dieses Mal. Die Mitgliedstaaten haben ein breites Spektrum von Interessengruppen gehört: sie nutzten dafür sowohl die traditionellen Kanäle (Anhörung der Sozialpartner) und schlugen mit dem Internet gleichzeitig neue Wege ein. Es ist wichtig, dass der Grundsatz der Partnerschaft weiterhin berücksichtigt und eine aktive Beteiligung aller Akteure gefördert wird.

    5. Schlussfolgerungen

    Die ESF-Verhandlungen haben das Bestreben der Mitgliedstaaten belegt, die Gemeinschaftsmittel in Einklang mit ihren im Rahmen des Luxemburg-Prozesses festgehaltenen Beschäftigungspolitiken einzusetzen. Der Schwerpunkt des ESF hat sich dementsprechend verlagert: aus einem im wesentlichen auf die berufliche Bildung ausgerichteten Programm wurde ein strategisches Instrument mit einer breiten Palette von Maßnahmen zugunsten von Investitionen in Menschen. Ziel ist die es, Wirksamkeit und Reaktionsfähigkeit der Arbeitsmarktpolitik zu erhöhen, wobei die Förderung der Arbeitsplatzschaffung eine herausragende Aufgabe darstellt. Am deutlichsten wird dies durch die Tatsache veranschaulicht, dass den Präventivmaßnahmen in den ESF-Programmen Priorität eingeräumt wird. Die neuen Programmen bringen überdies ein eindeutiges Engagement zugunsten der Förderung der Chancengleichheit, der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und der Schaffung eines breiten Zugangs zu den Vorteilen der Informations- und Kommunikationstechnologien zum Ausdruck.

    Nun gilt es für die Mitgliedstaaten, die Programme konkret umzusetzen. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass der ESF weiterhin auf sich wandelnde Bedürfnisse reagieren kann und er im Rahmen eines möglichst ausgewogenen Zusammenspiels der strategischen Instrumente und finanziellen Mittel spezifischen Arbeitsmarktproblemen Rechnung tragen kann. Die Programmbegleitung, der ja fortan ein noch größerer Stellenwert beigemessen wird, ist als konstruktives Element für eine fortlaufende Verbesserung im Hinblick auf die Maximierung der Auswirkungen des ESF zu betrachten. Die jährlichen Sitzungen der mit der Programmverwaltung betrauten Personen und der Kommission bieten die Gelegenheit, regelmäßig zu überprüfen, ob Anpassungen erforderlich sind, um die Begleitung und Verwaltung der Programme zu verbessern.

    Anlässlich der Zwischenbewertung der Programme im Jahr 2003 wird man zum ersten Mal in vollem Umfang abschätzen können, inwieweit die konkrete Durchführung der Programme der Planung entspricht. Es wird dies auch ein entscheidender Moment für eine mögliche Überprüfung und Neuorientierung der Programme sein. Damit diese Maßnahmen auf einer abgesicherten Grundlage erfolgen können, ist es unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten effiziente Begleit- und Bewertungssysteme einrichten, die gleich zu Beginn des Programmplanungszeitraums funktionieren. Parallel dazu müssen sie sich um eine bessere Verknüpfung zwischen der ESF-Begleitung und der Jahresberichterstattung im Rahmen der Nationalen Aktionspläne bemühen. Es ist nicht damit getan, die Schwerpunkte der Europäischen Beschäftigungsstrategie in die ESF-Programme einzubauen, wenn nicht der Beitrag des ESF und der anderen Strukturfonds zur Beschäftigungsstrategie in den Nationalen Aktionsplänen entsprechend Berücksichtigung findet.

    Die Verhandlungen über die neuen Programme stellten einen ersten wichtigen Schritt zur Herstellung einer festen und eindeutigen Verbindung zwischen ESF und Europäischer Beschäftigungsstrategie dar. Es ist wichtig, an diesen guten Start anzuknüpfen, um sicherzustellen, dass der ESF den Herausforderungen gerecht werden kann, die ihm aus der Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des auf dem Europäischen Rat von Lissabon eingegangenen Engagements erwachsen.

    Anhang 1

    Interventionen der Strukturfonds in den Jahren 2000-2006

    Es gibt vier Strukturfonds: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Sie stellen finanzielle Mittel im Rahmen folgender drei Ziele bereit:

    Ziel 1: Förderung der Entwicklung und strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand. Der für den Zeitraum 2000-2006 für Ziel 1 gewährte Finanzrahmen der vier Strukturfonds beläuft sich auf 135,954 Mrd. EUR.

    Ziel 2: Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen, Der für Ziel 2 gewährte Finanzrahmen der vier Strukturfonds beläuft sich auf 22,454 Mrd. EUR.

    Ziel 3: Förderung der Anpassung und Modernisierung der Strategien und Systeme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Beschäftigung in allen Regionen, die nicht unter Ziel 1 fallen. Für die Programmlaufzeit werden ausschließlich durch den ESF Mittel in Höhe von 24,050 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.

    Die ESF-Mittel machen etwa ein Drittel sämtlicher Strukturfondsmittel aus und decken etwa ein Viertel der Strukturfondsausgaben in den Ziel-1-Regionen sowie 100 % der Fondsbeteiligung in den Ziel-3-Regionen.

    Finanzrahmen 2000-2006 (Angaben in Mio. EUR, zu Preisen von 1999)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Anhang 2

    Anhang 3

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Quelle: GD Beschäftigung und Soziales; OECD Wirtschaftsperspektiven (Juni 2000)

    * Es handelt sich hier um sehr grobe Schätzungen auf der Grundlage einer einfachen Gegenüberstellung der veranschlagten ESF-Interventionen und der Zahlenangaben zu den Ausgaben für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten der OECD geliefert haben. Die OECD-Angaben beziehen sich auf ein kleineres Spektrum von Maßnahmen als der ESF. Insofern dürften die Angaben zum Prozentsatz des ESF an den Gesamtausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitiken etwas zu hoch sein.

    Anhang 4

    Länderüberblick

    Der ESF in Österreich im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Belgien im Zeitraum 2000-2006

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    Der ESF in Dänemark im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Finnland im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Frankreich im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Deutschland im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Griechenland im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Der ESF in Irland im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Italien im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Luxemburg im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in den Niederlanden im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Portugal im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Spanien im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF in Schweden im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Der ESF im Vereinigten Königreich im Zeitraum 2000-2006

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Anhang 5

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Analyse der prozentualen Beteiligung des ESF an bestimmten Politikfeldern [18]

    [18] Es handelt sich hier um eine sehr vereinfachte Analyse der ESF-Mittel, die für bestimmte Schwerpunktbereiche der Europäischen Beschäftigungsstrategie oder spezifische Politikfelder, in denen der ESF tätig ist, bereitgestellt worden sind. Die meisten Arbeitsmarktdaten stammen aus dem Jahr 1999. Die mit ** gekennzeichneten stammen aus dem Jahr 1997.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

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