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Siebtes Rahmenprogramm: Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre - JRC)

Die gemeinsame Forschungsstelle (JRC) leistet in erster Linie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Gestaltung der Politik der Europäischen Union (EU). Konkret wirkt sie als Schnittstelle zwischen der technologischen Forschung und deren praktischer Anwendung im Rahmen der Gemeinschaftspolitik. Im Zusammenhang mit dem siebten Rahmenprogramm wurde ein spezifisches Programm für die Tätigkeiten der JRC aufgestellt. Nachfolgend werden sowohl die allgemeinen Merkmale und Ziele als auch die wichtigsten Aktivitäten dieses Programms vorgestellt.

RECHTSAKT

Entscheidung 2006/975/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm Zusammenarbeit zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) [Amtsblatt L 400 vom 30.12.2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) führt Grundlagenforschung durch, stellt Sachkenntnis bereit und leistet wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Politikgestaltung in der Europäischen Union. Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Förderung des Technologietransfers aus den erzielten Forschungsergebnissen, um einen industriellen Mehrwert zu schaffen und die Innovationspolitik der Gemeinschaft voranzutreiben. Die JRC wurde vor 43 Jahren gegründet, um ein europäisches Fachwissen im Nuklearbereich aufzubauen, und hat sich im Laufe der Zeit zu einer umfangreichen, vielseitigen Mehrzweck-Forschungseinrichtung entwickelt, die verwaltungsmäßig zur Europäischen Kommission gehört.

MERKMALE UND ALLGEMEINE ZIELE

Im Rahmen dieses spezifischen Programms hat die JRC die Aufgabe, die Position der Anwender im Prozess der Konzipierung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitik zu stärken, indem sie diese Prozesse unterstützt und erleichtert, aber auch indem sie auf neue politische Erfordernisse reagiert.

Der Schwerpunkt dieses Ansatzes liegt sowohl auf der Notwendigkeit einer „besseren Rechtsetzung", wie er in der neuen Lissabonner Strategie verlangt wird, als auch auf der Entwicklung der Mittel und Kompetenzen für die Bewältigung neu entstehender Herausforderungen. Darüber hinaus wirkt die JRC auf eine stärkere Vernetzung der wissenschaftlichen Gemeinschaft hin, indem sie

  • flexibel auf neue Bedürfnisse und Anforderungen der politischen Entscheidungsträger in der EU reagiert;
  • sich auf gesellschaftlich wichtige Fragen konzentriert, die sowohl wissenschaftlich als auch gemeinschaftspolitisch bedeutsam sind;
  • Partnerschaften mit Forschungszentren, Hochschulen, der Industrie, öffentlichen Stellen und Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten sowie mit Drittländern und internationalen Einrichtungen aufbaut;
  • ihre Kompetenzen und Einrichtungen ausbaut;
  • mit den EU-Agenturen, anderen Einrichtungen der EU und den Behörden in den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet.

Eine Besonderheit dieses spezifischen Programms ist sein integriertes Konzept zur wissenschaftlichen und technischen Unterstützung der Politik. Dadurch sollen in vielen Bereichen bessere Kenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen technologischem Wandel, wissenschaftlichen Entwicklungen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit einerseits und den verschiedenen Regelungs- und Politikkonzepten andererseits gewonnen werden.

Im Zusammenhang mit der Kontrolle und Bewertung des JRC-Arbeitsprogramms ist der Verwaltungsrat der JRC für die jährliche Überprüfung verantwortlich. Die JRC bewertet jedes Jahr die Ergebnisse und Auswirklungen der von ihr durchgeführten Tätigkeiten. Überdies sollen die bislang im Zweijahresrhythmus durchgeführten Erhebungen zur Zufriedenheit der Nutzer wahrscheinlich durch ein System zur permanenten Erfassung von Nutzerfeedback ersetzt werden. Darüber hinaus wird gemäß den Regeln und bewährten Verfahren der Kommission für Bewertungen zur Hälfte der Laufzeit eine Zwischenbewertung stattfinden (dreieinhalb Jahre nach Beginn des Forschungsrahmenprogramms). Diese Bewertung wird von externen Sachverständigen durchgeführt werden und vor allem auf Informationen beruhen, die im Rahmen der jährlichen Überprüfung erfasst werden. Eine Gesamtbilanz wird schließlich zum Ende des siebenjährigen Rahmengprogramms gezogen werden.

Für die Durchführung des spezifischen Programms werden für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 1 751 Millionen Euro veranschlagt.

Bei der Durchführung des 7. Rahmenprogramms einschließlich aller spezifischen Programme und der damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen ethische Grundprinzipien wie auch gesellschaftliche, rechtliche, sozioökonomische, kulturelle und Gleichstellungsaspekte beachtet werden.

TÄTIGKEITEN

Die Tätigkeiten der JRC werden sich hauptsächlich auf folgende politische Themen konzentrieren:

  • Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft
  • Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen
  • Sicherheit und Freiheit
  • Europa als Weltpartner

Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft

Dieser Bereich ist in fünf verschiedene Teilbereiche gegliedert:

  • Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
  • Europäischer Forschungsraum
  • Energie und Verkehr
  • Informationsgesellschaft
  • Biowissenschaften und Biotechnologie.

Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation wird auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Entwicklung und Verbreitung international anerkannter Referenzgrundlagen
  • Schaffung eines gemeinsamen europäischen Messsystems
  • Ausbau der Entwicklung der EU-Politik im Bereich des internationalen Handels (Auswirkungen der Handelspolitik auf die nachhaltige Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit)
  • Förderung eines besseren Verständnisses des Verhältnisses zwischen Aus- und Fortbildungsangeboten und den Bedürfnissen der Wissenschaftskreise, der Einflussfaktoren für die Gleichheit bei Aus- und Fortbildung und der Möglichkeiten einer effizienten Nutzung von Aus- und Fortbildungsressourcen;
  • Bestandsaufnahme und Bewertung ökoeffizienter Technologien und Untersuchung ihrer Entwicklungsbedingungen.

Die JRC trägt folgendermaßen direkt zum Europäischen Forschungsraum bei:

  • Aufbau wissenschaftlicher Netze, Ausbildung und Mobilität von Forschern
  • Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen
  • Weiterentwicklung der Verbundforschung
  • Unterstützung der Umsetzung der Forschungspolitik
  • Technologiebewertungen zu den Forschungsprioritäten in den einzelnen Themenbereichen *
  • Entwicklung und Verbreitung von Verfahren der wissenschaftlichen und technologischen Vorausschau.

Im Energiebereich verfolgt die JRC drei große Ziele:

  • Bereitstellung eines nachhaltigen Energiereferenzsystems
  • Funktion als Referenzzentrum (Validierung der Ergebnisse, Zertifizierung von Technologien usw.)
  • Information über die Zuverlässigkeit der Energieversorgung Europas.

Im Verkehrsbereich wird die JRC auf folgenden Gebieten tätig:

  • Gleichgewicht zwischen nachhaltiger Verkehrsentwicklung und Umweltschutz
  • technisch-wirtschaftliche Aspekte der neuen Kraftstoffe und Fahrzeugmotoren
  • gesellschaftliche Aspekte (Raumplanung, Gesundheit usw.) sowie Aspekte der allgemeinen und technischen Sicherheit des Luft-, Land- und Seeverkehrs.

Außerdem wird die JRC zur Formulierung von technologiepolitischen Konzepten und Instrumenten für die Informationsgesellschaft beitragen. Ferner beteiligt sie sich an der Umsetzung der Ziele der EU-Politik, die im Zusammenhang mit diesen Technologien (z. B. Online-Handel, persönliche Sicherheit, elektronische Behördendienste usw.) oder mit den übergeordneten europäischen Strategien für Wachstum, soziale Einbeziehung und Lebensqualität stehen. Schließlich wird JRC gezielt auf die Konvergenz der Anwendungen auf dem Gebiet der Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt hinarbeiten. Ziel ist es, die potenziellen Auswirkungen der Wissenschaften und der Informationstechnologien auf die Gesellschaft in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Schutz der Privatsphäre, Eigentumsrechte und soziale Einbeziehung zu bewerten.

Die JRC wird ebenfalls ihre Kompetenzen auf dem Gebiet der Biowissenschaften und Biotechnologie ausbauen und dazu deren sozioökonomischen Auswirkungen untersuchen und neue Strategien und Verfahren entwickeln. Soweit es die Biotechnologie betrifft, konzentrieren sich diese Tätigkeiten vor allem auf die Gebiete Gesundheit und Landwirtschaft (einschließlich Nahrungsmittelwirtschaft).

Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen

Dieser Bereich ist in vier verschiedene Teilbereiche gegliedert:

  • ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei
  • natürliche Ressourcen
  • Umwelt und Gesundheit
  • Klimaänderung.

Die JRC wird die europäische Politik in den Bereichen ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei auf drei Ebenen unterstützen: Produktionsaspekte, Umweltaspekte, Erzeuger-/Verbraucheraspekte. Das spezifische Programm soll außerdem die Qualität und Zugänglichkeit der wissenschaftlichen Daten verbessern und Verfahren für die Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen politischer Entscheidungsoptionen entwickeln helfen.

Auf dem Gebiet der natürlichen Ressourcen werden sich die Tätigkeiten der JRC auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:

  • Bewirtschaftung der Wasserressourcen (Qualität der Binnen- und Küstengewässer in Europa, Verschmutzungszyklen usw.)
  • Bodenschutz und Bodenüberwachung
  • Lebenszyklusanalysen von der Gewinnung über Nutzung und Recycling bis hin zur endgültigen Entsorgung
  • nachhaltige Gewinnung und Nutzung natürlicher Ressourcen und Rohstoffe
  • Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeit von Produkten in verschiedenen Technologie- und Politikszenarien
  • Forstwirtschaft (biologische Vielfalt, Waldbrände, Ressourcen, Klimaänderung usw.)
  • technische Unterstützung des gemeinsamen Umweltinformationssystems der EU im Rahmen der Entwicklung von INSPIRE (EN) [EN]
  • Folgenabschätzung für die Struktur - und Kohäsionsprogramme und Unterstützung der EU-Regionalpolitik.

Überdies wird die JRC durch folgende Maßnahmen dazu beitragen, die Umwelt- und Gesundheitspolitik mit einander zu verbinden:

  • Entwicklung und Validierung von Verfahren zur Überwachung menschlicher Übertragungswege (Luft, Wasser, Lebensmittel, chemische Stoffe)
  • Bewertung der Auswirkungen der unterschiedlichen Übertragungswege auf die Gesundheit
  • Aufbau eines integrierten Umwelt- und Gesundheitssystems.

In Bezug auf die Klimaänderung steht die Problematik der Treibhausgasemissionen im Mittelpunkt der JRC-Tätigkeit. Im Übrigen gehört zu ihren Aufgaben die Bewertung der Klimaauswirkungen (Überschwemmungen, Dürreperioden, Waldbrände, Stürme usw.) auf die sensibelsten Sektoren der europäischen Wirtschaft (vor allem die Land- und Forstwirtschaft). Schließlich befasst sich die JRC auch mit der Frage der Integration der Klimapolitik in andere Bereiche der Politik, um unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten für den Zeitraum nach Kyoto auszuloten.

Sicherheit und Freiheit

Dieser Bereich ist in drei Teilbereich gegliedert:

  • innere Sicherheit
  • Katastrophen und Hilfsmaßnahmen
  • Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln.

Die Unterstützung der EU-Politik im Bereich der inneren Sicherheit besteht vor allem in der Bereitstellung ihrer Fachkompetenzen zur Systemanalyse auf folgenden Gebieten:

  • Bekämpfung von Verbrechen, Betrug und illegalem Handel
  • Schutz grundlegender Infrastrukturen
  • Terrorismusbekämpfung
  • Zuwanderung und Grenzüberwachung.

Die JRC wird auch auf dem Gebiet der Naturkatastrophen und technologiebedingten Unfälle tätig. Sie wird insbesondere zur Verbesserung der Reaktionskapazitäten und des Krisenmanagements in der EU im Hinblick auf Schnelligkeit, Überwachung und Schadensbewertung beitragen.

Im Nahrungsmittelsektor werden die Tätigkeiten der JRC im Einklang mit dem Konzept der Rückverfolgbarkeit „vom Tisch bis zum Bauernhof" stehen. Konkret wird die JRC validierte Methoden und harmonisierte Verfahren für eine breite Palette von Lebens- und Futtermitteln bereitstellen. Gleichzeitig wird sie ihre Fähigkeiten zur Bewältigung von Lebens- und Futtermittelkrisen ausbauen.

Europa als Weltpartner

Das Thema der EU-Außenbeziehungen umfasst zwei Teilbereiche: die globale Sicherheit und die Entwicklungszusammenarbeit.

Bezüglich der globalen Sicherheit wird die JRC Unterstützung für folgende Aspekte leisten:

  • Identifizierung „vergessener" Krisen
  • Frühwarnung bei drohenden Krisen
  • Bewertung des humanitären Bedarfs und Hilfeleistung
  • integrierte Krisenbewältigung
  • Schadensbewertung nach Ende der Krise
  • Aufbau einer Datenbank für die schnelle geografische Kartierung
  • grenzüberschreitende Stabilität (Nichtverbreitung nuklearer Massenvernichtungswaffen, Bekämpfung des illegalen Handels und des Terrorismus).

In Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit wird sich die JRC an der Einrichtung und am Betrieb eines Beobachtungszentrums für nachhaltige Entwicklung und Umwelt beteiligen. Dieses Zentrum wird zunächst in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) aufgebaut. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht das System für Informationserfassung und Kommunikation. Dieses System hat drei Hauptkomponenten:

  • Umweltdiagnose und Länderprofile;
  • Szenarienentwicklung;
  • politikübergreifende Wechselwirkungen.

Die Arbeiten des Beobachtungszentrums sollen sich vor allem am bestehenden Bedarf orientieren. Sie werden so konzipiert, dass sie von den Entwicklungsländern selbst verwaltet und genutzt werden können.

Hintergrund

Seit 1984 verfolgt die EU eine Politik für Forschung und technologische Entwicklung auf der Grundlage mehrjähriger Rahmenprogramme. Das siebte Rahmenprogramm ist das zweite seit Einleitung der Lissabonner Strategie im Jahr 2000 und muss in den kommenden Jahren eine sehr wichtige Aufgabe bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa übernehmen. Die Kommission möchte das „Dreieck des Wissens", bestehend aus den Politikfeldern Forschung, Bildung und Innovation, aufbauen, um das Wissen in den Dienst von Wirtschaftswachstum und sozialem und ökologischem Fortschritt zu stellen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Themen: Gesundheit; Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie; Informations- und Kommunikationstechnologien; Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien; Energie; Umwelt (einschließlich Klimaänderung); Verkehr (einschließlich Luftfahrt); Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften; Sicherheit und Weltraum

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2006/975/EG

1.1.2007

-

ABl. L 400 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 2006/977/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm [Amtsblatt L 400 vom 30.12.2006]. Diese Entscheidung betrifft die Ziele und Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) im Rahmen des spezifischen Euratom-Programms. Diese beziehen sich hauptsächlich auf Ausbildung, Wissensmanagement, kerntechnische Sicherheit, Entsorgung nuklearer Abfälle und die Auswirkungen kerntechnischer Tätigkeiten auf die Umwelt.

See also

  • Gemeinsame Forschungsstelle (EN)

Letzte Änderung: 12.01.2007

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