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Beratende Gruppe für EU-Verbraucher

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2009/705/EG der Kommission – Europäische beratende Verbrauchergruppe

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

  • Mit diesem Beschluss wird die Europäische beratende Verbrauchergruppe geschaffen – eine Diskussionsgruppe zu mit Verbraucherinteressen auf Ebene der Europäischen Union (EU) zusammenhängenden Fragen.
  • Dieser Beschluss hebt den Beschluss 2003/709/EG auf und präzisiert dessen Bestimmungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen sollen Effizienz, Repräsentativität und Offenheit der Gruppe verbessert werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Gruppe kann zu allen mit Verbraucherinteressen auf EU-Ebene zusammenhängenden Fragen gehört werden. Sie gibt Stellungnahmen ab und berät die Europäische Kommission. Außerdem dient sie als Plattform zum Informationsaustausch zwischen den vertretenen Organisationen und informiert die nationalen Organisationen über die EU-Aktivitäten.

Mitgliedschaft

Die Gruppe setzt sich zusammen aus:

  • einem Vertreter der nationalen Verbraucherorganisationen pro EU-Land;
  • jeweils einem Vertreter der europäischen Verbraucherorganisationen (BEUC und ANEC).

Es gibt zwei assoziierte Mitglieder (Eurocoop und Coface) sowie zwei Beobachter (Island und Norwegen).

Verbraucherorganisationen auf europäischer Ebene müssen verschiedene Kriterien erfüllen. Sie müssen regierungsunabhängig sein, sie dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen und es darf keine Interessenkonflikte mit Industrie, Handel und Wirtschaft geben.

Darüber hinaus müssen sie:

  • den Schutz von Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher als Hauptziel ihrer Tätigkeiten verfolgen;
  • Verbraucher in mindestens der Hälfte der EU-Länder vertreten;
  • in der Lage sein, der Kommission Angaben über ihre Mitglieder, ihre Geschäftsordnung und ihre Finanzquellen zu machen.

Oder:

  • eine Aufgabe im europäischen Normungsprozess übernehmen;
  • in mindestens zwei Drittel der EU-Länder beauftragt worden sein, die Interessen der Verbraucher auf EU-Ebene zu vertreten.

Ernennung und Amtszeit der Mitglieder

  • Die Gruppe besteht aus 30 Mitgliedern, die für drei Jahre ernannt werden. Ihre Wiederernennung ist zulässig.
  • Die Mitglieder der Gruppe, die nationale Verbraucherorganisationen vertreten, werden auf Vorschlag der nationalen Verwaltungen ernannt. Die Kommission ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied pro EU-Land auf der Grundlage verschiedener Kriterien:
    • die Kandidaten müssen über einen breiten Wissens- und Erfahrungshintergrund in EU-Verbraucherangelegenheiten verfügen;
    • Kandidaten, die noch nicht Mitglied dieser Gruppe waren, wird Vorrang eingeräumt;
    • ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern muss innerhalb der gesamten Gruppe sichergestellt werden.
  • Die Mitglieder der Gruppe, die EU-Verbraucherorganisationen vertreten, sowie die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder werden von der Kommission auf Vorschlag der europäischen Verbraucherorganisationen ernannt.
  • Zu Diskussionszwecken kann die Kommission assoziierte Mitglieder oder Sachverständige anderer Organisationen, die nicht in der Gruppe vertreten sind, einladen.

Arbeitsweise

  • Die Kommission entscheidet, wie häufig die Gruppe zusammentritt. Sie führt den Vorsitz und nimmt die Sekretariatsgeschäfte wahr.
  • Die Gruppe gibt sich auf Vorschlag der Kommission eine Geschäftsordnung.
  • Die Gruppe kann die vorübergehende Einrichtung von Untergruppen zu besonderen Fragen beschließen. Derzeit gibt es 2 Untergruppen:
    • Energie und
    • digitaler Binnenmarkt.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 14. September 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die EU garantiert ein hohes Maß an Verbraucherschutz, eine Anforderung, die sie bei der Ausarbeitung ihrer Politik und Maßnahmen berücksichtigt. Im Vorfeld zu sämtlichen Plänen, die Auswirkungen auf die Verbraucher haben könnten, konsultiert die Kommission die in der beratenden Verbrauchergruppe vertretenen Verbraucherorganisationen. Seit 1973 wird die Kommission von einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe beraten, die nacheinander durch verschiedene Beschlüsse eingesetzt wurde, zuletzt von Beschluss 2009/705/EG.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2009/705/EG der Kommission vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (ABl. L 244 vom 16.9.2009, S. 21-24)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss der Kommission vom 18. August 2016 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (C/2016/5417) (ABl. C 306 vom 23.8.2016, S. 4-5)

Letzte Aktualisierung: 04.11.2016

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